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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Jugend

Verbesserung des Kinder- und Jugend­schutzes beraten

Die Bundesregierung will Kinder und Jugendliche aus einem belastenden Lebensumfeld besser schützen und ihnen mehr Chancen auf Teilhabe geben. Der Bundestag hat dazu am Freitag, 29. Januar 2021, in erster Lesung über ihren Entwurf für ein modernisiertes Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG, 19/26107) beraten. Im Anschluss wurde die Initiative gemeinsam mit einem Antrag der FDP zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen. Die Liberalen fordern „bessere Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben auch für Pflegekinder“ (19/26158).

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetz sollen laut Bundesregierung die rechtlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickelt werden. Ziel sei ein wirksames Hilfesystem, das Kinder vor Gefährdungen schützt und Familien stärkt, schreibt die Bundesregierung.

Dabei gehe es auch darum, gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für alle jungen Menschen zu sichern beziehungsweise herzustellen. Konkret ist so unter anderem im Gesetzentwurf vorgesehen, die Anforderungen an die Erteilung einer Betriebserlaubnis für Kinderheime und andere Einrichtungen zu erhöhen. Aufsicht und Kontrolle sollen verstärkt werden.

Mehr Kooperation mit Akteuren im Kinderschutz

Die Kooperation zwischen der Kinder- und Jugendhilfe mit wichtigen Akteuren im Kinderschutz soll ausgebaut und verbessert werden. So soll auch das Gesundheitswesen stärker in die Verantwortung für einen wirksamen Kinderschutz einbezogen werden.

Das modernisierte Gesetz regelt die Mitverantwortung der gesetzlichen Krankenversicherung und verbessert die Kooperation zwischen Ärztinnen und Ärzten sowie Angehörigen anderer Heilberufe und dem Jugendamt. Auch das Zusammenwirken von Jugendamt und Jugendgericht, Familiengericht und Strafverfolgungsbehörden sowie anderen bedeutenden Akteuren im Kinderschutz, etwa Lehrerinnen und Lehrern, will sie verbessern. 

Rechtsanspruch auf Beratung

Zudem erhalten Eltern bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie einen Rechtsanspruch auf Beratung, Unterstützung und Förderung ihrer Beziehung zum Kind. Zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege müssen dort künftig Schutzkonzepte angewendet werden.

Gewachsene Bindungen und Beziehungen von Pflegekindern sollen gestärkt werden, indem die Möglichkeiten des Familiengerichts erweitert werden. Künftig soll der Verbleib eines Kindes in seiner Pflegefamilie als dauerhafte Maßnahme angeordnet werden können, wenn dies zum Schutz und Wohl des Kindes erforderlich ist.  

Bessere Beteiligungsrechte von Betroffenen

Kinder und Jugendliche sollen einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung durch die Kinder- und Jugendhilfe erhalten. Darüber hinaus ist geplant, Ombudsstellen gesetzlich zu verankern, um die Beteiligung junger Menschen und ihrer Eltern zu stärken. Insbesondere sollen die Rechte von Pflegekindern gestärkt werden.

So ist unter anderem vorgesehen, das Jugendamt zu verpflichten, Möglichkeiten der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten für Pflegekinder zu gewährleisten.

Antrag der FDP

Die FDP will den Paragrafen 94 Absatz 6 des Achten Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) abschaffen. Dieser legt fest, dass Pflegekinder einen finanziellen Beitrag dafür erbringen müssen, dass sie eine vollstationäre Betreuung durch eine Pflegefamilie oder eine Pflegeeinrichtung in Anspruch nehmen. Jugendliche würden demnach als Leistungsempfänger behandelt, schreiben die Liberalen. Sie müssten „75 Prozent ihres Nettoeinkommens, welches sie im Rahmen ihrer Ausbildung oder eines Nebenjobs verdienen, an das Jugendamt zahlen“.

Diese Kostenheranziehung junger Menschen, die sich in vollstationärer Betreuung durch eine Pflegefamilie oder eine Pflegeeinrichtung befinden, gelte es ersatzlos zu streichen, so die Forderung. (sas/ste/29.01.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

Franziska Giffey

Franziska Giffey

© Bundesregierung / Jesko Denzel

Giffey, Franziska

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Johannes Huber

Johannes Huber

© Johannes Huber/ Hagen Schnans

Huber, Johannes

AfD

Marcus Weinberg, CDU/CSU

Marcus Weinberg, CDU/CSU

© Marcus Weinberg / Romy Oberender

Weinberg (Hamburg), Marcus

CDU/CSU

Katja Suding

Katja Suding

© Katja Suding/ Lisa Schwietzke

Suding, Katja

FDP

Norbert Müller

Norbert Müller, Die Linke.

© Norbert Müller/Katharina Rösler

Müller (Potsdam), Norbert

Die Linke

Ekin Deligöz

Ekin Deligöz

© Ekin Deligöz / Martin Ebert

Deligöz, Ekin

Bündnis 90/Die Grünen

Ulrike Bahr

Ulrike Bahr

© SPD Bundestagsfraktion/ photothek

Bahr, Ulrike

SPD

Nadine Schön

Nadine Schön

© Nadine Schön/Tobias Koch

Schön, Nadine

CDU/CSU

Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

Dokumente

  • 19/26107 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG)
    PDF | 2 MB — Status: 25.01.2021
  • 19/26158 - Antrag: § 94 Absatz 6 des Achten Buches Sozialgesetzbuch abschaffen - Bessere Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben auch für Pflegekinder
    PDF | 252 KB — Status: 26.01.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/26107 und 19/26158 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Jugend

Lob und Kritik für geplante Reform der Kinder- und Jugend­hilfe

Zeit: Montag, 22. Februar 2021, 14 bis 17.15 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.900

Die geplante Reform der Kinder- und Jugendhilfe stößt bei Verbänden und Experten auf ein geteiltes Echo. Begrüßt wird einhellig deren inklusiver Ansatz, kritisch hingegen werden die zu niedrig kalkulierten Kosten gesehen. Dies war das weitestgehend einhellige Urteil der Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses unter Vorsitz von Sabine Zimmermann (Die Linke) am Montag, 22. Februar 2021, zu dem Entwurf der Bundesregierung für ein Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (19/26107) und zu einem Antrag der FDP-Fraktion (19/26158) zur Abschaffung der sogenannten Kostenbeteiligung von Pflegekindern im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Alle Sachverständigen begrüßten einhellig die angestrebte und überfällige Reform der Kinder- und Jugendhilfe, forderten aber an verschiedenen Stellen Nachbesserungen an der Gesetzesnovelle.

Auswirkungen auf Fachkräfte in der Sozialen Arbeit moniert

Dr. Elke Alsago von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) monierte vor allem die Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die Fachkräfte in der Sozialen Arbeit. Bislang habe sich das SGB VIII durch einen Hilfe- und Schutzauftrag, verbunden mit einem dialogischen Verständnis von Kinderschutz, ausgezeichnet. Der Gesetzentwurf weise jedoch auf einen Paradigmenwechsel hin, welcher bei Fachkräften der Sozialen Arbeit auf deutliche Ablehnung stoße.

Statt Kooperation von Fachkräften und Berufsgeheimnisträgern werde der Kinderschutz auf die Kontrolle und Weitergabe von Informationen an das Jugendamt verkürzt. Das Handeln der Fachkräfte stehe damit nicht mehr unter der Prämisse der Prävention und Hilfe, sondern der Gefahrenabwehr, argumentierte Alsago.

„Vertraulichkeit Voraussetzung  für Schutz von Kindern und Jugendlichen“

Dieser Kritik schloss sich Prof. Dr. Karin Böllert von der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) an. Sie warnte vor einer Veränderung des Schutz- und Hilfeauftrags des Jugendamts hin zu einer polizeilichen Gefahrenabwehrbehörde. Es sei mehr als nur fragwürdig, wenn Berufsgeheimnisträgern unterstellt werde, sie würden gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung leichtfertig übergehen, und wenn sie jetzt zu einer Meldung an das Jugendamt verpflichtet würden. Das Angebot von Vertraulichkeit sei für etliche Akteure im Kinderschutz die zentrale Voraussetzung, um Kinder und Jugendliche schützen zu können.

In diesem Sinne argumentierte auch Hubert Lautenbach vom Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO).

„Inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe überfällig“

Durchgängig von allen Sachverständigen begrüßt wurde das Vorhaben, die Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen stufenweise in der Kinder- und Jugendhilfe des SGB VIII zu bündeln. Eine inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe sei nach mehr als zehn Jahren nach der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland überfällig, um jungen Menschen mit Behinderungen und ihren Familien einen gleichberechtigten Zugang zu den Angeboten und Leistungen dieses Hilfesystems zu eröffnen, führte Christiane Möller vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) aus. Unterschiedlich bewertet wurde hingegen die siebenjährige Frist, in der dies geschehen soll.

Während Stefan Hißnauer vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) und Dr. Koralia Sekler vom Bundesverband für Erziehungshilfe (AFET) diese Frist als angemessen bezeichneten, bewerteten sie Markus Dostal von „Projekt Petra“, der Kinder- und Jugendpsychiater Prof. Dr. med. Jörg M. Fegert vom Universitätsklinikum Ulm und der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Dr. h. c.Reinhard Wiesner von der Freien Universität Berlin als zu langfristig. Vor allem sei der Stufenplan zur Umsetzung zu unverbindlich formuliert, monierte Wiesner.

„Kosten der Reform deutlich zu niedrig kalkuliert“

Ebenso durchgängig kritisiert wurde von allen Sachverständigen, dass die Kosten der Reform als deutlich zu niedrig kalkuliert seien. Es sei völlig illusorisch, dass dies unter dem Aspekt der Kostenneutralität zu realisieren sei, wie dies die Bundesregierung offenbar anstrebe, lautete das einhellige Urteil. Vor allem werde mehr Personal benötigt. So schlug Sabine Gallep vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge vor, eine Personalbedarfsbemessung für die Sozialen Dienste der Kinder- und Jugendhilfe in den Gesetzentwurf aufzunehmen.

Jörg Freese von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände forderte die Bundesregierung auf, einen Finanzierungsweg zu finden, wie die Länder in Höhe der Mehrkosten entlastet werden können.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetz sollen laut Bundesregierung die rechtlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickelt werden. Ziel sei ein wirksames Hilfesystem, das Kinder vor Gefährdungen schützt und Familien stärkt, schreibt die Bundesregierung.

Dabei gehe es auch darum, gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für alle jungen Menschen zu sichern beziehungsweise herzustellen. Konkret ist so unter anderem im Gesetzentwurf vorgesehen, die Anforderungen an die Erteilung einer Betriebserlaubnis für Kinderheime und andere Einrichtungen zu erhöhen. Aufsicht und Kontrolle sollen verstärkt werden.

Mehr Kooperation mit Akteuren im Kinderschutz

Die Kooperation zwischen der Kinder- und Jugendhilfe mit wichtigen Akteuren im Kinderschutz soll ausgebaut und verbessert werden. So soll auch das Gesundheitswesen stärker in die Verantwortung für einen wirksamen Kinderschutz einbezogen werden.

Das modernisierte Gesetz regelt die Mitverantwortung der gesetzlichen Krankenversicherung und verbessert die Kooperation zwischen Ärztinnen und Ärzten sowie Angehörigen anderer Heilberufe und dem Jugendamt. Auch das Zusammenwirken von Jugendamt und Jugendgericht, Familiengericht und Strafverfolgungsbehörden sowie anderen bedeutenden Akteuren im Kinderschutz, etwa Lehrerinnen und Lehrern, will sie verbessern. 

Rechtsanspruch auf Beratung

Zudem erhalten Eltern bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie einen Rechtsanspruch auf Beratung, Unterstützung und Förderung ihrer Beziehung zum Kind. Zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege müssen dort künftig Schutzkonzepte angewendet werden.

Gewachsene Bindungen und Beziehungen von Pflegekindern sollen gestärkt werden, indem die Möglichkeiten des Familiengerichts erweitert werden. Künftig soll der Verbleib eines Kindes in seiner Pflegefamilie als dauerhafte Maßnahme angeordnet werden können, wenn dies zum Schutz und Wohl des Kindes erforderlich ist.  

Bessere Beteiligungsrechte von Betroffenen

Kinder und Jugendliche sollen einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung durch die Kinder- und Jugendhilfe erhalten. Darüber hinaus ist geplant, Ombudsstellen gesetzlich zu verankern, um die Beteiligung junger Menschen und ihrer Eltern zu stärken.

Insbesondere sollen die Rechte von Pflegekindern gestärkt werden.
So ist unter anderem vorgesehen, das Jugendamt zu verpflichten, Möglichkeiten der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten für Pflegekinder zu gewährleisten.

Antrag der FDP

Die Liberalen fordern in ihrem Antrag „bessere Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben auch für Pflegekinder“ (19/26158). Die Fraktion will den Paragrafen 94 Absatz 6 des Achten Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) abschaffen. Dieser legt fest, dass Pflegekinder einen finanziellen Beitrag dafür erbringen müssen, dass sie eine vollstationäre Betreuung durch eine Pflegefamilie oder eine Pflegeeinrichtung in Anspruch nehmen. Jugendliche würden demnach als Leistungsempfänger behandelt, schreiben die Liberalen. Sie müssten „75 Prozent ihres Nettoeinkommens, welches sie im Rahmen ihrer Ausbildung oder eines Nebenjobs verdienen, an das Jugendamt zahlen“.

Diese Kostenheranziehung junger Menschen, die sich in vollstationärer Betreuung durch eine Pflegefamilie oder eine Pflegeeinrichtung befinden, gelte es ersatzlos zu streichen, so die Forderung. (as/ste/22.02.2021)

Dokumente

  • 19/26107 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG)
    PDF | 2 MB — Status: 25.01.2021
  • 19/26158 - Antrag: § 94 Absatz 6 des Achten Buches Sozialgesetzbuch abschaffen - Bessere Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben auch für Pflegekinder
    PDF | 252 KB — Status: 26.01.2021

Tagesordnung

  • 81. Sitzung am Montag, dem 22. Februar 2021, 14.00 bis ca. 17.15 Uhr - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste aktuell

Stellungnahmen

  • Dr. Elke Alsago
  • Prof. Dr. Karin Böllert
  • Markus Dostal
  • Prof. Dr. med. Jörg M. Fegert
  • Sabine Gallep
  • Stefan Hißnauer
  • Prof. Dr. iur. Jan Kepert
  • Hubert Lautenbach
  • Christine Lohn
  • Dr. Heide Mertens
  • Christiane Möller
  • Roland Rosenow
  • Dr. Koralia Sekler
  • Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner
  • Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Jugend

Grünes Licht für das Kinder- und Jugend­stärkungsgesetz

Der Bundestag hat grünes Licht gegeben für die Pläne der Bundesregierung, Kinder und Jugendliche aus einem belastenden Lebensumfeld besser zu schützen und ihnen mehr Chancen auf Teilhabe zu geben. Mit den Stimmen der Koalition und der Grünen, bei Stimmenthaltung der FDP und gegen die Stimmen von Linksfraktion und AfD billigten die Abgeordneten am Donnerstag, 22. April 2021, mehrheitlich den Entwurf für ein modernisiertes Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG, 19/26107). Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hatte zuvor noch Änderungen am Entwurf vorgenommen (19/28870).

Der Debatte lagen auch die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zugrunde (19/27481, 19/28005 Nr. 5). Der Haushaltsausschuss legte zudem einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/28871) vor. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das Gesetz sieht umfassende Änderungen am Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) vor, um Kinder und Jugendliche in Heimen und Pflegefamilien oder in schwierigen Lebensverhältnissen besser zu schützen und zu unterstützen. So werden Heime und ähnliche Einrichtungen einer strengeren Aufsicht und Kontrolle unterstellt. Kinder in Pflegefamilien verbleiben auf Anordnung des Familiengerichts dauerhaft in diesen, wenn dies zum Schutz und Wohl des Kindes erforderlich ist.

Die Kostenbeteiligung von jungen Menschen in Pflegefamilien und Einrichtungen der Erziehungshilfe wurde von 75 Prozent auf 25 Prozent ihres Einkommens aus Schülerjobs, Praktika oder einer Ausbildung gesenkt. Aufgrund von Änderungen, die der Familienausschuss am Regierungsentwurf vorgenommen hatte, wird zudem ein Freibetrag von 150 Euro des Einkommens von der Kostenbeteiligung ausgenommen. Einkommen aus kurzfristigen Ferienjobs und ehrenamtlicher Tätigkeit wrden gänzlich freigestellt. 

Kooperation soll besser werden

Zudem soll die Kooperation zwischen der Kinder- und Jugendhilfe, dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden und den Familien- und Jugendgerichten verbessert werden. So sollen beispielsweise Ärzte, die sich bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt wenden, in Zukunft auch eine Rückmeldung über die anschließende Gefährdungseinschätzung erhalten. Darüber hinaus soll die Prävention vor Ort und die Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien verbessert werden.

In Notsituationen sollen sie sich an eine Erziehungsberatungsstelle in ihrer Umgebung wenden können und dort unbürokratisch Hilfe erhalten. In den Ländern soll eine bedarfsgerechte Struktur von unabhängigen Ombudsstellen eingerichtet werden. Die Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Heimen und Pflegefamilien wurden erweitert. 

Mit der Gesetzesnovelle sollen die staatlichen Leistungen und Hilfen für Kinder- und Jugendliche mit Behinderungen in den kommenden Jahren im SGB VIII gebündelt werden. Prinzipiell soll die Inklusion als Leitgedanke in der Kinder- und Jugendhilfe und die grundsätzlich gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung verankert werden. Ab 2024 soll die Funktion eines Verfahrenslotsen beim Jugendamt eingerichtet werden, der als Ansprechpartner für Eltern und andere Erziehungsberechtigte fungiert. 

Sechs Entschließungsanträge abgelehnt

In dritter Beratung lehnte der Bundestag mehrheitlich vier Entschließungsanträge der FDP sowie je ein Entschließungsantrag der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen ab. Die FDP stellten im ersten Entschließungsantrag (19/28879) fest, dass ein Hilfeplan des Jugendamtes nur bei einem Vertrauensverhältnis funktioniert. Grüne und Linke unterstützten den Antrag, die übrigen Fraktionen stimmten gegen ihn. Im zweiten Entschließungsantrag (19/28880), für den auch die Grünen stimmten, schlugen sie eine Reihe von Änderungen am Gesetzentwurf vor. Die Linke enthielt sich, AfD und Koalition stimmten gegen die Vorlage. An denselben Mehrheitsverhältnissen scheiterte auch ein dritter Entschließungsantrag, in dem empfohlen wurde, den Paragrafen 77 des SGB VIII aufzuheben (19/28881), sowie ein vierter Entschließungsantrag (19/28882), mit dem sichergestellt werden sollte, dass sich junge Menschen und ihre Familien an eine externe Ombudsstelle wenden können. 

Die Linke forderte die Bundesregierung in ihrem Entschließungsantrag (19/28883) unter anderem auf, die Kinder- und Jugendhilfe strukturell zu stärken. Die Initiative stieß bei allen anderen Fraktionen auf Gegenwind. Trotz der Unterstützung durch die FDP und der Stimmenthaltung der Linken, verfehlte auch ein Entschließungsantrag der Grünen eine Mehrheit. Die Fraktion hatte unter anderem verlangt, in das Gesetz eine Experimentierklausel aufzunehmen, um frühzeitig den Weg in eine inklusive Jugendhilfe zu beschreiten (19/28884).

Initiativen der Opposition abgelehnt

Im Anschluss an die Debatte stimmten die Abgeordneten auch über eine Reihe von Vorlagen aus den Reihen der Opposition ab, die allesamt ebenfalls eine Mehrheit verfehlten. So scheiterte ein Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zur Abschaffung des Kostenbeitrags junger Menschen in stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen (19/17091) trotz Zustimmung durch die FDP und bei Stimmenthaltung der AfD und der Grünen an den Stimmen der Koalition. Der Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hatte zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung abgegeben (19/20127 Buchstabe a).

Abgelehnt wurden auch zwei Anträge der Linken zum Thema Schulsozialarbeit (19/9053) sowie für eine Reform der Kinder- und Jugendhilfe (19/70909). Dabei folgten die Abgeordneten zwei Beschlussempfehlungen des Familienausschusses (19/24726, 19/26553) und lehnten die Vorlagen jeweils bei Enthaltung der FDP mit den Stimmen der Koalition und der AfD ab. Die Grünen stimmten zwar für den ersten Antrag, enthielten sich aber bei der Abstimmung über den zweiten.

Abgelehnt wurden auch zwei Anträge, mit denen sich Linksfraktion und Grüne für mehr Perspektiven für Straßenkinder und wohnungslose junge Menschen einsetzten (19/24642, 19/20785 neu). Während sich die Grünen bei der Abstimmung über den Linken-Antrag enthielten, stimmte die Linksfraktion für den Antrag der Grünen. Die übrigen Fraktionen lehnten beide Vorlagen geschlossen ab. Auch zu diesen Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen des Familienausschusses vor (19/26213). 

Weitere Anträge verfehlen Mehrheit

Schließlich lehnte der Bundestag mit den Stimmen der Koalition und der AfD bei Enthaltung von Grünen und FDP auch einen Antrag der Linksfraktion für mehr Fachkräfte in Kitas und eine starke Kinder- und Jugendhilfe ab (19/6421). Dazu sowie zu einem Antrag der FDP, in der die Fraktion „bessere Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben auch für Pflegekinder“ (19/26158) forderte, lagen ebenfalls Beschlussempfehlungen des Familienausschusses vor (19/28870). Für die Vorlage der Liberalen stimmten neben den Antragstellern auch AfD und Grüne; die Linke enthielt sich und die Koalitionsfraktionen stimmten dagegen.

Ein weiterer Antrag der Liberalen mit dem Titel „Modellregionen und -projekte einführen – Kinder- und Jugendstärkungsgesetz qualitativ hochwertig und praxiserprobt umsetzen“ (19/28769) wurde erstmals erörtert und im Anschluss an den federführenden Familienausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Linken

Die Linke forderte in ihrem Gesetzentwurf (19/17091), dass bei jungen Volljährigen in stationärer Unterbringung deren eigenes Vermögen nicht länger zur Finanzierung des Aufenthalts herangezogen wird. Die derzeit bestehenden Regelungen erschwerten es jungen Menschen, die auf die besondere Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe angewiesen seien und somit über schlechtere Startchancen ins Erwachsenenleben verfügten, finanzielle Rücklagen zu bilden, argumentierte die Fraktion.

Junge Menschen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder in Pflegefamilien müssten bis zu 75 Prozent ihres bereinigten Einkommens als Kostenbeitrag an das Jugendamt abführen. Dies mindere den Anreiz, eine Berufsausbildung auf- oder einen Schülerjob anzunehmen. Zudem führten die Regelungen zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand in den Jugendämtern.

Die Linksfraktion verwies zudem darauf, dass der Paragraf 94 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in den Bundesländern vor allem im Hinblick auf die Öffnungsklausel, auf Kostenheranziehung zu verzichten oder diese zu reduzieren, nicht einheitlich umgesetzt werde. Dies sei angesichts des Verfassungsziels gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfassungsrechtlich problematisch.

Erster abgelehnter Antrag der Linken

In ihrem ersten abgelehnten Antrag (29/9053) verlangten die Abgeordneten, Schulsozialarbeit als Regelleistung in das SGB VIII aufzunehmen und dazu einen neuen Paragrafen (Angebote der Schulsozialarbeit) zu verankern. Es sei sicherzustellen, dass die Schulsozialarbeit auf den in Paragraf 11 Absatz 1 und 2 des SGB VIII formulierten Grundsätzen der Jugendarbeit aufbaut, schrieb die Linksfraktion.

Darüber hinaus sollte sichergestellt werden, dass die neue Regelleistung ausschließlich zusätzlich und nicht zulasten der bestehenden Angebote der Jugendhilfe nach Paragraf 11 Absatz 3 und Paragraf 13 des SGB VIII eingeführt wird und sich der Bund angemessen an der Finanzierung beteiligt.

Zweiter abgelehnter Antrag der Linken

Die Linksfraktion forderte außerdem eine umfassende Reform der Kinder- und Jugendhilfe. In ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/7909) forderte sie die Bundesregierung auf, das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer einzurichtenden Enquete-Kommission neu zu fassen. Die armutsbedingten Benachteiligungen von Kindern und Jugendlichen müssten abgebaut werden, um ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben umfassend zu gewährleisten.

Zudem sollte rechtlich klargestellt werden, dass die im SGB VIII verankerten Leistungen nicht auf Freiwilligkeit der öffentlichen Träger beruhen. Die Kommunen sollten finanziell in die Lage versetzt werden, die Umsetzung des SGB VIII zu gewährleisten.

Dritter abgelehnter Antrag der Linken

Die Linke forderte in ihrem dritten abgelehnten Antrag (19/24642) deutlich bessere Unterstützung für Straßenkinder und wohnungslose junge Menschen. Sie sprach sie sich unter anderem dafür aus, im Rahmen der anstehenden Novellierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes die Altersgrenzen für individuelle Unterstützung nach Paragraf 41 im SGB VIII deutlich anzuheben, die Rechtsstellung der Jugendsozialarbeit nach Paragraf 13 des SGB VIII deutlich zu stärken und die Leistung Jugendwohnen in Paragraf 13 des SGB VIII als gesetzliche Pflichtaufgabe festzuschreiben.

Außerdem sollten ein entsprechendes Bundesprogramm aufgelegt, Beschwerdestellen für Kinder und Jugendliche gesetzlich verankert und das Vorrangprinzip des SGB VIII gegenüber anderen Sozialgesetzbüchern klar definiert werden. Zudem sollte der Bund Länder und Kommunen für die Bereitstellung von Wohnungen für Wohnungslose durch ein öffentliches Bauprogramm von zehn Milliarden Euro jährlich unterstützen. Ebenso plädierte die Fraktion für die Einführung einer Kindergrundsicherung und die ersatzlose Streichung der Sanktionen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).

Die Linksfraktion verwies darauf, dass nach Angaben des Deutschen Jugendinstituts etwa 37.000 junge Menschen im Alter von bis zu 27 Jahren in Deutschland ohne Zuhause, ohne Wohnung oder Obdach leben. Mehr als 6.000 davon seien minderjährig, einige Hundert nicht einmal 14 Jahre alt. Nach geltendem Recht dürfe es in Deutschland aber eigentlich keine obdachlosen Kinder und Jugendliche geben. Jugendliche unter 18 Jahren seien nach dem SGB VIII durch die Jugendämter in Obhut zu nehmen. Doch lediglich 64 Prozent der minderjährigen Straßenkinder hätten Kontakt zu den Jugendämtern.

Vierter abgelehnter Antrag der Linken

Im vierten abgelehnten Antrag der Fraktion (19/6421) wurde die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe „umfassende Maßnahmen einzuleiten, die auf eine bessere Qualität in der Arbeit hinwirken und damit auch die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten verbessern“. Erreicht werden sollte das nach Ansicht der Antragsteller etwa dadurch, dass „Lösungen für eine bessere finanzielle Ausstattung der Kinder- und Jugendhilfe“ gefunden werden und die Stellung der Landesjugendämter gestärkt wird.

Außerdem gelte es im Bereich der Hochschulausbildung die „Tendenz der Deprofessionalisierung“ zu stoppen, indem etwa darauf hingewirkt wird, unbezahlte Pflichtpraktika durch ein begleitetes Anerkennungsjahr abzulösen, schrieben die Abgeordneten.

Abgelehnter Antrag der Grünen

Die Grünen forderten in ihrem abgelehnten Antrag (19/20785 neu), ein nationales Aktionsprogramm zur Vermeidung und Bewältigung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu entwickeln und dabei eine angemessene Beteiligung der Sozialverbände und (ehemals) Betroffener zu gewährleisten, um die strukturellen Ursachen herauszuarbeiten und auf deren Basis ein nationales Reformprogramm auf den Weg zu bringen. Dabei sollten spezielle Strategien zur Verhinderung und Bekämpfung von Wohnungslosigkeit bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen erarbeitet und einbezogen werden.

Die Fraktion trat ferner für eine Kindergrundsicherung ein und wollte Kinder- und Jugendarmut nachhaltig bekämpfen. Auch sei eine Ausbildungsgarantie zu schaffen und für mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung zu sorgen, damit möglichst alle jungen Menschen einen Schulabschluss und somit sichere Berufsperspektiven erhalten, hieß es. Darüber hinaus verlangte die Fraktion, dass ein bundesweites Netz an Wohnangeboten und Notschlafstellen für obdach- und wohnungslose junge Menschen bis 27 Jahren geschaffen und ausgebaut wird.

Abgelehnter Antrag der FDP

Nach dem Willen der FDP-Fraktion sollten Pflegekinder in vollstationärer Betreuung keinen eigenen Kostenbeitrag mehr zahlen müssen. In ihrem abgelehnten Antrag (19/26158) forderte sie die Bundesregierung auf, den entsprechenden Paragrafen 94 Absatz 5 im Achten Sozialgesetzbuch ersatzlos zu streichen. Nach der aktuellen Gesetzeslage müssten junge Menschen in einer vollstationären Betreuung bei einer Pflegefamilie oder in einer Einrichtung 75 Prozent ihres Nettoeinkommens aus einer Ausbildung oder einem Nebenjob für die Kosten ihrer Betreuung an das Jugendamt zahlen.

Nach Ansicht der FDP reicht die von der Bundesregierung im Entwurf für das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz geplante Senkung des Kostenbeitrags auf höchstens 25 Prozent des Nettoeinkommens nicht aus. Für viele Kinder und Jugendliche, die einen Teil ihres Einkommens als Kostenbeitrag einsetzen müssten, gehe nach wie vor der Anreiz zur Selbstständigkeit verloren. Umgekehrt bringe eine Senkung des Kostenbeitrags bei gleichem bürokratischem Verwaltungsaufwand für die Jugendämter keinen finanziellen Vorteil mehr.

Neuer Antrag der FDP

In ihrem neuen Antrag (19/28769) lenken die Liberalen den Blick auf die Änderungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG). Damit diese in der Praxis eine positive Wirkung entfalten könnten, gelte es Best-Practice-Beispiele zu entwickeln. 

Die Bundesregierung solle deshalb unter anderem 50 Modellregionen ausschreiben, „in denen ab Inkrafttreten des KJSG mit zusätzlichen Bundesmitteln Verfahrenslotsen eingeführt werden, um gemeinsam mit öffentlichen und freien Trägern die genauen Inhalte, Ziele und Organisation der Verfahrenslotsen zu entwickelt und in der Praxis bis 2024 zu erproben“, heißt es in dem Antrag. (sas/aw/hau/22.04.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

Caren Marks

Caren Marks

© Caren Marks/ Benno Kraehahn

Marks, Caren

Parlamentarische Staatssekretärin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Johannes Huber

Johannes Huber

© Johannes Huber/ Hagen Schnans

Huber, Johannes

AfD

Marcus Weinberg, CDU/CSU

Marcus Weinberg, CDU/CSU

© Marcus Weinberg / Romy Oberender

Weinberg (Hamburg), Marcus

CDU/CSU

Daniel Föst

Daniel Föst

© Daniel Föst / James Zabel

Föst, Daniel

FDP

Norbert Müller

Norbert Müller, Die Linke.

© Norbert Müller/Katharina Rösler

Müller (Potsdam), Norbert

Die Linke

Ekin Deligöz

Ekin Deligöz

© Ekin Deligöz / Martin Ebert

Deligöz, Ekin

Bündnis 90/Die Grünen

Ulrike Bahr

Ulrike Bahr

© SPD Bundestagsfraktion/ photothek

Bahr, Ulrike

SPD

Nadine Schön

Nadine Schön

© Nadine Schön/Tobias Koch

Schön, Nadine

CDU/CSU

Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

Dokumente

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  • 19/26213 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam), Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/24642 - Zuerst ein Dach über dem Kopf - Neue Perspektiven für Straßenkinder und wohnungslose junge Menschen eröffnen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Christian Kühn (Tübingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/20785(neu) - Sofa-Hopping ist keine Perspektive - Strategien gegen Wohnungslosigkeit bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen
    PDF | 341 KB — Status: 27.01.2021
  • 19/26553 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam), Dr. Petra Sitte, Susanne Ferschl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/7909 - Kinder- und Jugendhilfe-Reform vom Kopf auf die Füße stellen
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  • 19/28005 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 26. Februar bis 17. März 2021)
    PDF | 257 KB — Status: 26.03.2021
  • 19/28769 - Antrag: Modellregionen und -projekte einführen - Kinder- und Jugendstärkungsgesetz qualitativ hochwertig und praxiserprobt umsetzen
    PDF | 245 KB — Status: 20.04.2021
  • 19/28870 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/26107, 19/27481, 19/28005 Nr. 5 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Suding, Matthias Seestern-Pauly, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/26158 - § 94 Absatz 6 des Achten Buches Sozialgesetzbuch abschaffen - Bessere Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben auch für Pflegekinder c) zu dem Antrag der Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam), Birke Bull-Bischoff, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/6421 - Mehr Fachkräfte für gute Kitas und eine starke Kinder- und Jugendhilfe
    PDF | 1 MB — Status: 21.04.2021
  • 19/28871 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/26107, 19/27481, 19/28005 Nr. 5, 19/28870 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG)
    PDF | 313 KB — Status: 21.04.2021
  • 19/28879 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/26107, 19/27481, 19/28005 Nr. 5, 19/28870 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG)
    PDF | 252 KB — Status: 21.04.2021
  • 19/28880 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/26107, 19/27481, 19/28005 Nr. 5 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG)
    PDF | 279 KB — Status: 21.04.2021
  • 19/28881 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/26107, 19/27481, 19/28005 Nr. 5, 19/28870 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG)
    PDF | 272 KB — Status: 21.04.2021
  • 19/28882 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/26107, 19/27481, 19/28005 Nr. 5 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG)
    PDF | 271 KB — Status: 21.04.2021
  • 19/28883 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/26107, 19/27481, 19/28005 Nr. 5, 19/28870 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG)
    PDF | 292 KB — Status: 21.04.2021
  • 19/28884 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/26107, 19/27481, 19/28005 Nr. 5 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG)
    PDF | 288 KB — Status: 21.04.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 19/26107, 19/27481 (Beschlussempfehlung 19/28870: Gesetzentwurf annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/28870 Buchstabe b (Entschl annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 19/28879 abgelehnt
  • Entschließungsantrag 19/28880 abgelehnt
  • Entschließungsantrag 19/28881 abgelehnt
  • Entschließungsantrag 19/28882 abgelehnt
  • Entschließungsantrag 19/28883 abgelehnt
  • Entschließungsantrag 19/28884 abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 19/28870 Buchstabe b (Antrag 19/26158 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/28870 Buchstabe d (Antrag 19/6421 ablehnen) angenommen
  • Gesetzentwurf 19/17091 (Beschlussempfehlung 19/20127 Buchstabe a: Gesetzentwurf ablehnen) in 2. Ber abgelehnt
  • Überweisung 19/28769 beschlossen
  • Beschlussempfehlung 19/24726 (Antrag 19/9053 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/26553 (Antrag 19/7909 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/26213 Buchstabe a (Antrag 19/24642 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/26213 Buchstabe b (Antrag 19/20785 (neu) ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw16-de-kinder-jugendstaerkungsgesetz-834838

Stand: 19.06.2025