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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
  • 2./3. Lesung (FDP)
Soziales

Bundesregierung will Teilhabe von Menschen mit Behinderung stärken

Der Bundestag hat am Freitag, 26. März 2021, in erster Lesung über den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Teilhabestärkungsgesetzes (19/27400) beraten. Es enthält Neuregelungen, die Menschen mit Behinderungen die Teilhabe im Alltag sowie im Arbeitsleben erleichtern sollen.

Mitberaten wurden zudem im Rahmen der halbstündigen Debatte zwei Anträge der Fraktion Die Linke, die fordert, Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen gesetzlich zu garantieren (19/27316) sowie die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen deutlich zu verbessern und das Selbstbestimmungsrecht zu garantieren (19/27299). Ein weiterer Antrag, der erstmals auf der Tagesordnung stand und den die FDP eingebracht hatte, trägt den Titel „Volle und wirksame Teilhabe für Menschen mit Behinderung durch ein Assistenzhundegesetz“ (19/14503). Alle Vorlagen wurden im Anschluss in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/27400) bündelt eine Reihe von Neuregelungen, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen erleichtern sollen: So sollen Assistenzhunde künftig auch Zutritt zu der Allgemeinheit zugänglichen Anlagen und Einrichtungen haben, wenn Hunde sonst verboten sind. Geplant ist auch, das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) um eine Gewaltschutzregelung zu ergänzen. Leistungserbringer von Reha- und Teilhabeleistungen sollen geeignete Maßnahmen treffen, um den Schutz vor Gewalt, insbesondere für Frauen, zu gewährleisten. Damit soll die Verpflichtung aus Artikel 16 der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden.

Weitere Regelungen betreffen den Bereich von Ausbildung und Arbeit: So soll das Budget für Ausbildung erweitert werden. Künftig sollen auch Menschen, die schon in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, über das Budget für Ausbildung gefördert werden können. So soll eine weitere Möglichkeit geschaffen werden, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig zu werden. Jobcenter sollen zudem Rehabilitanden so fördern können wie alle anderen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auch.

Erster Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (19/27316) auf, einen Rechtsanspruch für die Nutzung von Assistenzhunden zu schaffen. Dazu solle die Nutzung von Assistenzhunden „prioritär als Teilhabeleistung im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) festgeschrieben sowie in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) und in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen“ werden, heißt es im Antrag.

Auch Ausbildung, laufende Kosten und Betreuung von anerkannten Assistenzhundeteams sollten von den Sozialleistungsträgern im Rahmen des SGB IX vollständig finanziert werde, fordert die Fraktion.

Zweiter Antrag der Linken

Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag (19/27299) das Teilhaberecht umfassend und menschenrechtskonform„ zu überarbeiten. Dabei sollten tatsächliche Experten, ihre Selbstvertretungsorganisationen sowie der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention mit einbezogen werden.

Die gleichberechtigte, volle und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen sowie mit Pflegebedarf müsse in allen gesellschaftlichen Bereichen ermöglicht und gewährleistet werden, heißt es im Antrag. Dafür solle flächendeckend in eine soziale, inklusiv ausgestaltete Infrastruktur und umfassende Barrierefreiheit investiert werden, verlangt die Fraktion, darunter inklusive und barrierefreie Wohnangebote und öffentliche Räume.

Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion fordert in einem Antrag (19/14503) ein Assistenzhundegesetz, um die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Die Fraktion kritisiert, dass derzeit die rechtlichen Voraussetzungen dafür fehlen, dass Krankenkassen die Kosten für Assistenzhunde übernehmen. Derzeit würden lediglich Blindenführhunde als speziell ausgebildete Assiszenzhunde unter bestimmten Umständen für blinde Menschen auf Antrag bewilligt.

Neben Blindenführhunden gebe es im Zusammenhang mit anderen tiergestützten Therapien zur Linderung von seelischen oder psychischen Beeinträchtigungen andere Arten von Servicehunden. So gebe es zum Beispiel Diabetikerwarnhunde oder auch Begleithunde, die bei einer Einschränkung durch eine posttraumatische Belastungsstörung eingesetzt werden, schreiben die Liberalen. Ein Assistenzhundegesetz soll die Anerkennung von Assistenzhunden als Teilhabeleistung im SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) regeln, sofern keine gleich wirksamen anderen Therapiemethoden zur Verfügung stehen, fordert die Fraktion.(sas/che/26.03.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

Kerstin Griese

Kerstin Griese

© DBT/ Inga Haar

Griese, Kerstin

Parlamentarische Staatssekretärin für Arbeit und Soziales

Uwe Witt

Uwe Witt

© Uwe Witt

Witt, Uwe

AfD

Wilfried Oellers

Wilfried Oellers

© Wilfried Oellers/ Tobias Koch

Oellers, Wilfried

CDU/CSU

Jens Beeck

Jens Beeck

© DBT/ Inga Haar

Beeck, Jens

FDP

Sören Pellmann

Sören Pellmann

© Lukas Becker

Pellmann, Sören

Die Linke

Corinna Rüffer

Corinna Rüffer

© Corinna Rüffer/ Yousef Hakimi

Rüffer, Corinna

Bündnis 90/Die Grünen

Angelika Glöckner

Angelika Glöckner

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Glöckner, Angelika

SPD

Stephan Stracke

Stephan Stracke

© Tobias Koch

Stracke, Stephan

CDU/CSU

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/14503 - Antrag: Volle und wirksame Teilhabe für Menschen mit Behinderung durch ein Assistenzhundegesetz
    PDF | 279 KB — Status: 25.10.2019
  • 19/27299 - Antrag: Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen deutlich verbessern und Selbstbestimmungsrecht garantieren
    PDF | 306 KB — Status: 04.03.2021
  • 19/27316 - Antrag: Tierische Assistenz ermöglichen - Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen gesetzlich garantieren
    PDF | 266 KB — Status: 04.03.2021
  • 19/27400 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz)
    PDF | 1 MB — Status: 09.03.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/27400, 19/14503, 19/27316 und 19/27299 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Soziales

Überwiegend positives Echo auf das Teil­habe­stärkungs­gesetz

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/27400) zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen  (Teilhabestärkungsgesetz, 19/27400) wird von Experten überwiegend positiv bewertet. Allerdings seien Nachbesserungen nötig, unter anderem bei den Regelungen zu Assistenzhunden, beim Budget für Ausbildung oder der Hilfe für Werkstätten während der Pandemie, lautete der Tenor in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales unter Leitung von Dr. Matthias Bartke (SPD) am Montag, 19. April 2021.

Regierungsentwurf und Oppositionsanträge

Gegenstand der Anhörung war zum einen der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der durch zahlreiche Änderungen in den Sozialgesetzbüchern den Alltag von Menschen mit Behinderungen erleichtern will. Unter anderem soll sich die Betreuungssituation in den Jobcentern verbessern, Gewaltschutzkonzepte sollen Menschen, die in Einrichtungen leben, besser vor Übergriffen schützen. Menschen mit Behinderungen soll der Zutritt nicht wegen der Begleitung eines Assistenz- oder Blindenführhundes verweigert werden können.

Darüber hinaus standen Anträge der Oppositionsfraktionen zur Debatte: ein Antrag der AfD-Fraktion zu Teilhabeleistungen in Krankenhäusern (19/22929), zwei Anträge der FDP-Fraktion zur umfassenden Inklusion und zum Assistenzhundegesetz (19/24886; 19/14503); zwei Anträge der Fraktion Die Linke zur Selbstbestimmung und zu Assistenzhunden (19/27299; 19/27316) und ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für einen Sozialstaat auf Augenhöhe (19/24437).

Gegen Unterscheidung von Assistenz- und Blindenführhunden

Gegen die   Unterscheidung zwischen Assistenz- und Blindenführhunde sprachen sich  die Vereine Associata-Assistenzhunde und die Allianz für Assistenzhunde – Pfotenpiloten aus. Blindenführhunde sind ganz klar Assistenzhunde, die geplante Differenzierung würde nur Verwirrung stiften, sagte Roswitha Warda von den Pfotenpiloten. Um zu verhindern, dass sich einfache Hundehalter Zutritt zu Gebäuden verschafften, obwohl es sich nicht um Assistenzhunde-Teams handele, sollten bestehende Teams in ein Melderegister überführt werden, schlug Thomas Hansen von Associata vor.

Die stärkere Rolle der Jobcenter bei der Vermittlung von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt wurde von Helga Seel von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation und von Irene Vorholz vom Deutschen Landkreistag begrüßt. Gleichzeitig betonten beide Expertinnen, dass es sich um eine sehr anspruchsvolle und komplexe Aufgabe handele, für die dann auch die nötigen personellen Ressourcen nötig seien.

„Gewaltschutzkonzepte ein sehr guter Ansatz“

Die Ausweitung des Budgets für Arbeit auf Menschen, die schon in einer Werkstatt arbeiten, wurde unter anderem von Kathrin Völker von der Bundesarbeitsgemeinschaft  Werkstätten für behinderte Menschen begrüßt. Für einen besseren Zugang zu beruflicher Bildung sei es jedoch wichtig, auch einen nach Landesrecht geregelten, anerkannten (dualen) Ausbildungsgang absolvieren zu können oder Zugang zu anderen Tätigkeiten  zur beruflichen Qualifizierung zu erhalten, betonte Völker.

Träger grundsätzlich zu verpflichten, Gewaltschutzkonzepte vorzulegen, sei ein sehr guter Ansatz. Man solle dies jedoch ergänzen durch eine bundesweite Beschwerdestelle und ein eigenes Qualitätsmerkmal im SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch), schlug Antje Welke von der Bundesvereinigung Lebenshilfe vor.

„Einige Fehler des Bundesteilhabegesetzes nicht behoben“

Grundsätzlichere Anmerkungen kamen von den Einzelsachverständigen Nancy Poser und Constantin Grosch, die zwar ebenfalls einige der geplanten Regelungen begrüßten. Zugleich kritisierten beide, dass einige Fehler des Bundesteilhabegesetzes damit nicht behoben würden.

Das betreffe unter anderem das volle Wunsch- und Wahlrecht beim Thema Wohnen, die Anrechnung von Einkommen und Vermögen und eine verpflichtende Barrierefreiheit auch für die Privatwirtschaft. „Mein Leben findet ja nicht in Behörden statt“, betonte Nancy Poser.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung plant mit ihrem Teilhabestärkungsgesetz (19/27400) zahlreiche Änderungen in den Sozialgesetzbüchern, die den Alltag von Menschen mit Behinderungen erleichtern sollen. Die Regelungen betreffen unter anderem die Betreuung von Rehabilitanden im SGB II und III (Zweites und Drittes Buch Sozialgesetzbuch), deren Betreuungssituation in den Jobcentern sich verbessern soll.

Bei der Leistungserbringung in der Eingliederungshilfe nach SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) sollen die Kriterien für die Berechtigung zu Leistungen entsprechend dem Konzept der Arbeitsgruppe „Leistungsberechtigter Personenkreis“ durch Orientierung an den Begrifflichkeiten der UN-Behindertenrechtskonvention und der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) angepasst werden.

„Menschen mit Behinderungen vor Gewalt schützen“

Das SGB IX soll dahingehend ergänzt werden, dass die dort genannten Leistungserbringer Maßnahmen treffen sollen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen vor Gewalt geschützt werden. Mit dem Budget für Ausbildung sollen auch Menschen mit Behinderungen gefördert werden können, die sich schon im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen oder eines anderen Leistungsanbieters befinden.

Mit der Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) soll geregelt werden, dass Menschen mit Behinderungen der Zutritt nicht wegen einer Begleitung durch einen Assistenz- oder Blindenführhund verweigert werden darf. Dies soll sich bei den Duldungsverpflichteten nicht auf Träger öffentlicher Gewalt beschränken, sondern auch private natürliche und juristische Personen erfassen. Der Geltungsbereich des BGG wird damit ausgeweitet. Ferner sind Änderungen bei der Assistenzhundeausbildung geplant.

Antrag der AfD

Für eine bessere Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen setzt sich die AfD-Fraktion in ihrem Antrag (19/22929) ein. Sie verweist darin auf die schwierige Situation eines Krankenhausaufenthaltes durch mögliche Kommunikationsbarrieren und nicht ausreichend geschultem beziehungsweise unter Zeitdruck arbeitendem Personal. Viele Betroffene und deren Angehörige hätten deshalb die Sorge, ob die im regulären Alltag erforderlichen Hilfestellungen im Krankenhaus erbracht werden könnten.

Die Fraktion fordert deshalb von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die soziale Assistenz für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung im Krankenhaus sowie in stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen als Leistungen der Eingliederungshilfe durch eine Regelung in den Sozialgesetzbüchern V, IX, XI und XII sicherstellt. Die Liste der Leistungen zur sozialen Teilhabe in Paragraf 113 des SGB IX solle um eine Ziffer 10 „Assistenz im Krankenhaus sowie in stationären Vorsorge-Rehabilitationseinrichtungen“ ergänzt werden.

Erster Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion fordert in ihrem ersten Antrag (19/24886) die umfassende gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen. Darin heißt es: „Menschenrechte sind für unsere Gesellschaft nicht verhandelbar und die UN-Behindertenrechtskonvention formuliert einen klaren Auftrag an die deutsche Politik: Die individuelle Betrachtung des Menschen und seiner Bedürfnisse und Ansprüche sollen im Mittelpunkt stehen.“

Barrierefreiheit und Teilhabe müssten zum Beispiel im baulichen Bereich endlich erreicht werden. Noch immer seien für Menschen mit Behinderungen zu viele Gebäude nicht erreichbar, es gebe zu wenig barrierefreien Wohnraum, kritisiert die Fraktion. Sie fordert unter anderem eine Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Aber auch der Medienstaatsvertrag müsse so gestaltet werden, dass Barrieren in der Mediennutzung abgebaut werden.

Zweiter Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion fordert in ihrem zweiten Antrag (19/14503) ein Assistenzhundegesetz, um die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. In dem Antrag kritisiert die Fraktion, dass derzeit die rechtlichen Voraussetzungen dafür fehlten, dass Krankenkassen die Kosten für Assistenzhunde übernehmen. Derzeit würden lediglich Blindenführhunde als speziell ausgebildete Assistenzhunde unter bestimmten Umständen für blinde Menschen auf Antrag bewilligt.

Neben Blindenführhunden gebe es im Zusammenhang mit anderen tiergestützten Therapien zur Linderung von seelischen oder psychischen Beeinträchtigungen andere Arten von Servicehunden. So gebe es zum Beispiel Diabetikerwarnhunde oder auch Begleithunde, die bei einer Einschränkung durch eine posttraumatische Belastungsstörung eingesetzt werden, schreiben die Liberalen. Ein Assistenzhundegesetz solle die Anerkennung von Assistenzhunden als Teilhabeleistung im SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) regeln, sofern keine gleich wirksamen anderen Therapiemethoden zur Verfügung stehen, fordert die Fraktion.

Erster Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem ersten Antrag (19/27299), die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen deutlich zu verbessern. Sie begründet ihre Initiative unter anderem damit, dass das Bundesteilhabegesetz (BTHG) für die Koalitionsfraktionen von Beginn an unter Kostenvorbehalt gestanden habe. Neu geschaffene Teilhabeleistungen sollten nicht zu höheren Kosten führen, entsprechend sei der leistungsberechtigte Personenkreis nicht ausgeweitet worden.

Die Fraktion fordert, das gesamte Teilhaberecht zu überarbeiten, die Teilhabeleistungen menschenrechtskonform auszugestalten und die Leistungen bedarfsdeckend und solidarisch zu finanzieren. Voraussetzung dafür müssten unter anderem eine flächendeckende, inklusiv ausgestaltete barrierefreie Infrastruktur und bundesweit einheitliche Kriterien für die Ansprüche und Bedarfe der Leistungsberechtigten sein. Anspruch auf Leistungen sollten alle Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten, unabhängig von Art und Ursache der Behinderung.

Zweiter Antrag der Linken

Ein gesetzliches Recht auf einen Assistenzhund für Menschen mit Behinderungen fordert die Fraktion Die Linke in ihrem zweiten Antrag (19/27316). Sie verweist darin auf den Umstand, dass Assistenzhunde im Gegensatz zu Blinden-Führhunden bis heute noch nicht als unmittelbare Hilfsmittel eingestuft worden seien. Die hohen Ausbildungskosten für Assistenzhunde, oft zwischen 25.000 Euro und 30.000 Euro, übernehme die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nicht.

Konkret fordert die Fraktion unter anderem, die Nutzung von Assistenzhunden als Teilhabeleistung im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) festzuschreiben sowie in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) und in das Hilfsmittelverzeichnis aufzunehmen. Ausbildung, laufende Kosten und Betreuung von anerkannten Assistenzhundeteams sollten von den Sozialleistungsträgern im Rahmen des SGB IX vollständig finanziert werden. Assistenzhunde sollten außerdem im Schwerbehindertenausweis eingetragen werden können. Menschen mit Assistenzhunden müssten Zugang zu allen öffentlichen Institutionen, privaten und öffentlichen Gesundheitseinrichtungen sowie in Einzelhandel und Kultureinrichtungen erhalten.

Antrag der Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem Antrag (19/24437) einen besseren Zugang zu Teilhabeleistungen. Sie verlangt unter anderem, im Bundesteilhabegesetz und in den Sozialgesetzbüchern IX und XII ein uneingeschränktes Wunsch- und Wahlrecht bezüglich der Form und des Ortes der Leistungserbringung zu verankern. Der Bund solle ferner eine Strategie für eine bessere und niedrigschwellige Beratung entwickeln.

Der Zugang zu Teilhabeleistungen solle unbürokratischer und barrierefrei geregelt werden, indem unter anderem die Möglichkeit einer vorläufigen Leistungsgewährung geprüft wird und im Zivilrecht eine rechtliche Assistenz einführt wird, die die Entscheidungsfindung unterstützt und dadurch die rechtliche Betreuung überflüssig macht. (che/19.04.2021)

Dokumente

  • 19/14503 - Antrag: Volle und wirksame Teilhabe für Menschen mit Behinderung durch ein Assistenzhundegesetz
    PDF | 279 KB — Status: 25.10.2019
  • 19/22929 - Antrag: Kein Ausschluss der Teilhabe von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung in Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen
    PDF | 260 KB — Status: 30.09.2020
  • 19/24437 - Antrag: Sozialstaat auf Augenhöhe - Zugang zu Teilhabeleistungen verbessern
    PDF | 336 KB — Status: 18.11.2020
  • 19/24886 - Antrag: Umfassende Teilhabe und Inklusion für Deutschland
    PDF | 349 KB — Status: 02.12.2020
  • 19/27299 - Antrag: Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen deutlich verbessern und Selbstbestimmungsrecht garantieren
    PDF | 306 KB — Status: 04.03.2021
  • 19/27316 - Antrag: Tierische Assistenz ermöglichen - Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen gesetzlich garantieren
    PDF | 266 KB — Status: 04.03.2021
  • 19/27400 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz)
    PDF | 1 MB — Status: 09.03.2021

Tagesordnung

  • 118. Sitzung am Montag, den 19. April 2021, 12:30 Uhr - öffentlich via Live-Stream

Protokolle

  • 118. Sitzung - Wortprotokoll

Stellungnahmen

  • Stellungnahme vom Deutschen Landkreistag
  • Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit
  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - Associata-Assistenzhunde e.V.
  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V.
  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V.
  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - Allianz für Assistenzhunde – Pfotenpiloten e.V.
  • Stellungnahme einer eingeladenen Einzelsachverständigen - Nancy Poser, Trier
  • Stellungnahme eines eingeladenen Einzelsachverständigen - Constantin Grosch, Hameln
  • unverlangte Stellungnahme - Fachverbände für Menschen mit Behinderung
  • unverlangte Stellungnahme - Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V.
  • unverlangte Stellungnahme - Sozialverband VdK Deutschland e.V.
  • unverlangte Stellungnahme - Bundesarbeitsgemeinschaft ambulante berufliche Rehabilitation (BAG abR) e.V.
  • unverlangte Stellungnahme - Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V.
  • unverlangte Stellungnahme - Sozialverband Deutschland e.V.
  • unverlangte Stellungnahme - GKV-Spitzenverband
  • Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen
  • unverlangte Stellungnahme - Netzwerk SNOBO

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales
  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Soziales

Bundestag macht den Weg für Ge­setz zur Teilhabe­stärkung frei

Der Bundestag hat die Pläne der Bundesregierung gebilligt, Menschen mit Behinderungen die Teilhabe im Alltag sowie im Arbeitsleben zu erleichtern. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD und bei Enthaltung von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen nahmen die Parlamentarier am Donnerstag, 22. April 2021, den Entwurf der Bundesregierung für ein Teilhabestärkungsgesetz (19/27400) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (19/28834) mehrheitlich an.

Der Debatte lagen außerdem die Stellungnahme des Bundesrates mit der Gegenäußerung der Bundesregierung (19/28395, 19/28605 Nr. 1.13) und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/28874) zugrunde. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/27400) bündelt eine Reihe von Neuregelungen, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen erleichtern sollen: So sollen Assistenzhunde künftig auch Zutritt zu der Allgemeinheit zugänglichen Anlagen und Einrichtungen haben, wenn Hunde sonst verboten sind. Geplant ist auch, das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) um eine Gewaltschutzregelung zu ergänzen. Leistungserbringer von Reha- und Teilhabeleistungen sollen geeignete Maßnahmen treffen, um den Schutz vor Gewalt, insbesondere für Frauen, zu gewährleisten. Damit soll die Verpflichtung aus Artikel 16 der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden.

Weitere Regelungen betreffen den Bereich von Ausbildung und Arbeit: So soll das Budget für Ausbildung erweitert werden. Künftig sollen auch Menschen, die schon in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, über das Budget für Ausbildung gefördert werden können. So soll eine weitere Möglichkeit geschaffen werden, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig zu werden. Jobcenter sollen zudem Rehabilitanden so fördern können wie alle anderen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auch.

Entschließung angenommen

Mit den Stimmen der Koalition hat der Bundestag bei Enthaltung der AfD und gegen die Stimmen der drei übrigen Oppositionsfraktionen eine Entschließung angenommen, wonach die Bundesregierung unter anderem dazu aufgefordert wird, darauf hinzuwirken, dass die Rehabilitationsträger die Jobcenter stärker in die Teilhabeplanung einbinden. Bei Bedarf sollen sie dafür das Instrument der Teilhabeplankonferenz zur Bedarfsfeststellung nutzen können.

Die Bundesregierung soll zudem dafür Sorge tragen, dass die Bundesagentur für Arbeit
„rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen“ zum 1. Januar 2022 Informations- und Schulungsangebote zur Teilhabeplanung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den gemeinsamen Einrichtungen aktualisiert, entwickelt und anbietet, heißt es weiter. Dabei sei auf die Informationsangebote der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation zurückzugreifen. Auch die Schulung von Führungskräften gelte es, mitzubedenken. Außerdem solle eine Gleichstellung von Assistenzhunden als Hilfsmittel nach dem Vorbild der Blindenführhunde im Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung als Option geprüft werden, heißt es in der Entschließung.

Änderungsanträge der Grünen abgelehnt

Vor der Entscheidung über den Gesetzentwurf wurden zwei Änderungsanträge der Grünen abgestimmt, die allerdings beide eine Mehrheit verfehlten. Im ersten (19/28846) wurde ein allgemeiner Anspruch auf Assistenzleistungen bei Aufenthalten in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen verlangt, wenn der Unterstützungsbedarf der Person den Bedarf übersteigt, den Menschen ohne Beeinträchtigung bei vergleichbaren Aufenthalten haben.

Im zweiten Änderungsantrag (19/28847) wollten die Grünen erreichen, dass private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen Menschen mit Behinderungen bei privaten Rechtsgeschäften nicht benachteiligen dürfen. Eine solche Benachteiligung sollte nicht vorliegen, wenn die Beseitigung von Bedingungen, die eine Benachteiligung begründen, vor allem von Barrieren, rechtswidrig oder wegen unverhältnismäßiger Belastungen unzumutbar wäre. Für den ersten Antrag stimmte neben den Grünen auch Die Linke, während die Koalitionsmehrheit ihn ablehnte. AfD und FDP enthielten sich. Der zweite Änderungsantrag scheiterte, mit der Ausnahme, dass die AfD bei dieser Vorlage mit Nein votierte, an denselben Mehrheitsverhältnissen.

Anträge der Opposition abgelehnt

Ebenfalls keine Mehrheit fanden im Anschluss an die Debatte insgesamt sechs Anträge der Opposition. So stieß etwa ein Antrag der AfD mit dem Titel „Kein Ausschluss der Teilhabe von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen“ (19/22929) bei allen anderen Fraktionen auf Gegenwind. Zwei Anträge der Fraktion Die Linke zur Verbesserung der gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (19/27299) und für eine Garantie auf Assistenzhunde (19/27316) konnten sich gegen die Stimmen der Koalition und der AfD trotz Zustimmung durch die Grünen nicht durchsetzen. Die Liberalen lehnten die erste Vorlage ab, unterstützten aber die zweite.

Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Sozialstaat auf Augenhöhe – Zugang zu Teilhabeleistungen verbessern“ (19/24437) fand nur in der Linksfraktion eine Fürsprecherin, der Rest des Hauses lehnte den Antrag ab. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte zu den Abstimmungen Beschlussempfehlungen vorgelegt (19/28834).

Mit allen weiteren Stimmen des Hauses abgelehnt wurde darüber hinaus ein zweiter Antrag der AfD für die „Beseitigung von Teilhabebeeinträchtigungen aufgrund von Sehschwächen durch Erweiterung der Versorgung Versicherter mit Sehhilfen“ (19/4316). Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (19/28687 Buchstabe a) vor. Darüber hinaus lehnten die Abgeordneten mit der Mehrheit von Koalition, FDP und AfD und bei Enthaltung der Grünen einen dritten Antrag der Linksfraktion ab, in dem diese forderte, „gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen“ (19/24690). Damit folgte der Bundestag einer Beschlussempfehlung des Arbeits- und Sozialausschusses (19/27334 Buchstabe a). 

Erstmals beraten wurde außerdem der Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen 2021 (19/27890). Dieser wurde anschließend in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Erster Antrag der AfD

Für eine bessere Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen setzte sich die AfD-Fraktion in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/22929) ein. Sie verwies darin auf die schwierige Situation eines Krankenhausaufenthaltes durch mögliche Kommunikationsbarrieren und nicht ausreichend geschultem beziehungsweise unter Zeitdruck arbeitendem Personal. Viele Betroffene und deren Angehörige hätten deshalb die Sorge, ob die im regulären Alltag erforderlichen Hilfestellungen im Krankenhaus erbracht werden könnten.

Die Fraktion forderte deshalb von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die soziale Assistenz für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung im Krankenhaus sowie in stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen als Leistungen der Eingliederungshilfe durch eine Regelung in den Sozialgesetzbüchern V, IX, XI und XII sicherstellt. Die Liste der Leistungen zur sozialen Teilhabe in Paragraf 113 des SGB IX solle um eine Ziffer 10 „Assistenz im Krankenhaus sowie in stationären Vorsorge-Rehabilitationseinrichtungen“ ergänzt werden.

Zweiter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion forderte außerdem eine erweiterte Versorgung von Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit Sehhilfen. Alle erwachsenen gesetzlich Versicherten mit Sehschwächen sollten die Kosten für ärztlich verordnete Brillengläser und Brillengestelle von der Krankenkasse erstattet bekommen, hieß es in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/4316). Dabei müsse der Grundsatz einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung gelten. Ferner sollte auch für Sehbeeinträchtigte mit einem Grad der Behinderung unter 30 Prozent ein Teilhabeanspruch anerkannt werden.

In Deutschland seien rund 41 Millionen Menschen sehbeeinträchtigt. Sie hätten als Erwachsene nur Anspruch auf Sehhilfen, wenn sie eine erhebliche Beeinträchtigung nachweisen könnten. Personen, die mit Sehhilfen eine Sehschärfe von 30 Prozent erreichten, müssten die hohen Kosten für Brillengläser und Brillengestelle selber tragen, hieß es zur Begründung.

Erster Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke forderte in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/27299), die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen deutlich zu verbessern. Sie begründete ihre Initiative unter anderem damit, dass das Bundesteilhabegesetz (BTHG) für die Koalitionsfraktionen von Beginn an unter Kostenvorbehalt gestanden habe. Neu geschaffene Teilhabeleistungen sollten nicht zu höheren Kosten führen, entsprechend sei der leistungsberechtigte Personenkreis nicht ausgeweitet worden.

Die Fraktion verlangte, das gesamte Teilhaberecht zu überarbeiten, die Teilhabeleistungen menschenrechtskonform auszugestalten und die Leistungen bedarfsdeckend und solidarisch zu finanzieren. Voraussetzung dafür müssten unter anderem eine flächendeckende, inklusiv ausgestaltete barrierefreie Infrastruktur und bundesweit einheitliche Kriterien für die Ansprüche und Bedarfe der Leistungsberechtigten sein. Anspruch auf Leistungen sollten alle Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten, unabhängig von Art und Ursache der Behinderung.

Zweiter Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke forderte die Bundesregierung in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/27316) auf, einen Rechtsanspruch für die Nutzung von Assistenzhunden zu schaffen. Dazu sollte die Nutzung von Assistenzhunden „prioritär als Teilhabeleistung im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) festgeschrieben sowie in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) und in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen“ werden, hieß es im Antrag.

Auch Ausbildung, laufende Kosten und Betreuung von anerkannten Assistenzhundeteams sollten von den Sozialleistungsträgern im Rahmen des SGB IX vollständig finanziert werde, forderte die Fraktion.

Dritter Antrag der Linken

Die Linke verlangte außerdem, gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen und zu sichern. In ihrem dritten abgelehnten Antrag (19/24690) schrieb sie, dass bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen am Arbeitsleben zwar einige positive Entwicklungen festzustellen seien. „Aber es überwiegen Fehlentwicklungen und Stillstand“, hieß es im Antrag.

So liege die Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderungen immer noch deutlich über jener von Menschen ohne Behinderungen. Dieser Abstand habe sich in den vergangenen Jahren nicht verringert, argumentierten die Abgeordneten.

Antrag der Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte in ihrem abgelehnten Antrag (19/24437) einen besseren Zugang zu Teilhabeleistungen. Sie verlangte unter anderem, im Bundesteilhabegesetz und in den Sozialgesetzbüchern IX und XII ein uneingeschränktes Wunsch- und Wahlrecht bezüglich der Form und des Ortes der Leistungserbringung zu verankern. Der Bund sollte ferner eine Strategie für eine bessere und niedrigschwellige Beratung entwickeln.

Der Zugang zu Teilhabeleistungen sollte unbürokratischer und barrierefrei geregelt werden, indem unter anderem die Möglichkeit einer vorläufigen Leistungsgewährung geprüft wird und im Zivilrecht eine rechtliche Assistenz einführt wird, die die Entscheidungsfindung unterstützt und dadurch die rechtliche Betreuung überflüssig macht, hieß es.

Teilhabebericht der Bundesregierung

Der dritte Teilhabebericht zeige an einigen wichtigen Stellen positive Entwicklungen in den Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Beeinträchtigungen auf, schreibt die Bundesregierung in ihrem Bericht (19/27890). So sei etwa die Arbeitslosenquote bei Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung kontinuierlich von 13,4 Prozent im Jahr 2015 auf 11,2 Prozent im Jahr 2019 gesunken. Die Zahl der Leistungsbeziehenden des ambulant betreuten Wohnens hingegen sei zwischen 2014 und 2018 um 22 Prozent angewachsen. Das sei ein Anteil von 50,4 Prozent an allen Hilfebeziehenden im ambulant betreuten oder stationären Wohnen, so die Bundesregierung.

Zudem gebe es Verbesserungen im öffentlichen Personenverkehr sowie die steigende Wahlbeteiligung der Menschen mit Beeinträchtigungen. Auf der anderen Seite gebe es aber auch Bereiche, in denen die Entwicklung stagniere oder sogar leicht rückläufige Tendenzen festzustellen seien, räumt die Regierung ein. Dies betreffe zum Beispiel die soziale Teilhabe am familiären und außerfamiliären Leben, die Ausbildung und berufliche Bildung sowie die Selbsteinschätzung von Menschen mit Beeinträchtigungen hinsichtlich ihres Gesundheitszustands, heißt es im Bericht. (che/sas/ste/22.04.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Kerstin Tack

Kerstin Tack

© SPD-Parteivorstand/ Susie Knoll

Tack, Kerstin

SPD

Uwe Witt

Uwe Witt

© Uwe Witt

Witt, Uwe

AfD

Wilfried Oellers

Wilfried Oellers

© Wilfried Oellers/ Tobias Koch

Oellers, Wilfried

CDU/CSU

Jens Beeck

Jens Beeck

© DBT/ Inga Haar

Beeck, Jens

FDP

Sören Pellmann

Sören Pellmann

© Lukas Becker

Pellmann, Sören

Die Linke

Corinna Rüffer

Corinna Rüffer

© Corinna Rüffer/ Yousef Hakimi

Rüffer, Corinna

Bündnis 90/Die Grünen

Angelika Glöckner

Angelika Glöckner

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Glöckner, Angelika

SPD

Stephan Stracke

Stephan Stracke

© Tobias Koch

Stracke, Stephan

CDU/CSU

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/4316 - Antrag: Beseitigung von Teilhabebeeinträchtigungen aufgrund von Sehschwächen durch Erweiterung der Versorgung gesetzlich Versicherter mit Sehhilfen
    PDF | 151 KB — Status: 13.09.2018
  • 19/22929 - Antrag: Kein Ausschluss der Teilhabe von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung in Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen
    PDF | 260 KB — Status: 30.09.2020
  • 19/24437 - Antrag: Sozialstaat auf Augenhöhe - Zugang zu Teilhabeleistungen verbessern
    PDF | 336 KB — Status: 18.11.2020
  • 19/24690 - Antrag: Gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen ermöglichen und sichern
    PDF | 333 KB — Status: 25.11.2020
  • 19/27299 - Antrag: Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen deutlich verbessern und Selbstbestimmungsrecht garantieren
    PDF | 306 KB — Status: 04.03.2021
  • 19/27316 - Antrag: Tierische Assistenz ermöglichen - Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen gesetzlich garantieren
    PDF | 266 KB — Status: 04.03.2021
  • 19/27334 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Sören Pellmann, Sabine Zimmermann (Zwickau), Susanne Ferschl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/24690 - Gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen ermöglichen und sichern b) zu dem Antrag der Abgeordneten Corinna Rüffer, Anja Hajduk, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/10636 - Wege bahnen statt Hürden bauen - Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben verbessern c) zu dem Antrag der Abgeordneten Corinna Rüffer, Anja Hajduk, Sven Lehmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/20593 - Lehren aus der COVID-19-Pandemie ziehen - Den Weg zu einer inklusiven Gesellschaft einschlagen
    PDF | 351 KB — Status: 05.03.2021
  • 19/27400 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz)
    PDF | 1 MB — Status: 09.03.2021
  • 19/27890 - Unterrichtung: Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen 2021
    PDF | 62 MB — Status: 09.03.2021
  • 19/28395 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) - Drucksache 19/27400 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 344 KB — Status: 13.04.2021
  • 19/28605 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 5. März bis 13. April 2021)
    PDF | 315 KB — Status: 16.04.2021
  • 19/28687 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Axel Gehrke, Marc Bernhard, Stephan Brandner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/4316 - Beseitigung von Teilhabebeeinträchtigungen aufgrund von Sehschwächen durch Erweiterung der Versorgung gesetzlich Versicherter mit Sehhilfen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/18913 - Sehhilfen als Satzungsleistung - Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung stärken c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Achim Kessler, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/6057 - Gesundheitsversorgung für alle sichern d) zu dem Antrag der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/8566 - Verlässliche und bedarfsgerechte Versorgung mit Sehhilfen in der gesetzlichen Krankenversicherung
    PDF | 317 KB — Status: 19.04.2021
  • 19/28834 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/27400, 19/28395 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) b) zu dem Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 19/22929 - Kein Ausschluss der Teilhabe von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung in Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen c) zu dem Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 19/24886 - Umfassende Teilhabe und Inklusion für Deutschland d) zu dem Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 19/14503 - Volle und wirksame Teilhabe für Menschen mit Behinderung durch ein Assistenzhundegesetz e) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/27299 - Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen deutlich verbessern und Selbstbestimmungsrecht garantieren f) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/27316 - Tierische Assistenz ermöglichen - Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen gesetzlich garantieren g) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/24437 - Sozialstaat auf Augenhöhe - Zugang zu Teilhabeleistungen verbessern
    PDF | 927 KB — Status: 21.04.2021
  • 19/28846 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/27400, 19/28395, 19/28605 Nr. 1.13, 19/28834 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz)
    PDF | 290 KB — Status: 21.04.2021
  • 19/28847 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/27400, 19/28395, 19/28605 Nr. 1.13, 19/28834 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz)
    PDF | 315 KB — Status: 21.04.2021
  • 19/28874 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/27400, 19/28395, 19/28605 Nr. 1.13, 19/28834 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz)
    PDF | 305 KB — Status: 21.04.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Änderungsantrag 19/28846 abgelehnt
  • Änderungsantrag 19/28847 abgelehnt
  • Gesetzentwurf 19/27400, 19/28395 angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/28834 Buchstabe h angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/28834 Buchstabe b (Antrag 19/22929 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/28834 Buchstabe e (Antrag 19/27299 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/28834 Buchstabe f (Antrag 19/27316 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/28834 Buchstabe g (Antrag 19/24437 ablehnen) angenommen
  • Überweisung 19/27890 beschlossen
  • Beschlussempfehlung 19/28687 Buchstabe a (Antrag 19/4316 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/27334 Buchstabe a (Antrag 19/24690 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Soziales

FDP scheitert mit Anträ­gen zur Teilhabe von Men­schen mit Behinderung

Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderung standen am Mittwoch, 5. Mai 2021, im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte. Den Abgeordneten lagen dazu sieben Anträge der FDP-Fraktion und ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, die allesamt keine Mehrheit fanden. Den FDP-Antrag mit dem Titel „Verhandlungen zu pandemiebedingten Mehrkosten der Einrichtungen der Eingliederungshilfe ermöglichen“ (19/25902) überwies der Bundestag zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales.

Mehrkosten bei Eingliederungshilfe

In diesem erstmals auf der Tagesordnung stehenden Antrag (19/25902) verlangt die FDP-Fraktion, dass pandemiebedingte Mehrkosten der Einrichtungen der Eingliederungshilfe verhandelt werden müssen. Dies solle auch rückwirkend möglich sein. Die Bundesregierung soll dafür einen Gesetzentwurf für Änderungen im SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) vorlegen.

Die Liberalen begrüßen zwar die Regelungen der im vergangenen Jahr beschlossenen Sozialschutzpakete des Bundes, die „im Großen und Ganzen“ einen wichtigen Beitrag leisten würden, um finanzielle Belastungen zu mindern und die Planungssicherheit der Einrichtungen und Träger zu stabilisieren. Doch neben der Bewältigung der aktuellen Probleme müsse auch auf den dauerhaften Erhalt dieser systemrelevanten Strukturen geachtet werden.

Anträge von FDP und Grünen abgelehnt

Dem FDP-Antrag mit dem Titel „Umfassende Teilhabe und Inklusion für Deutschland“ (19/24886) stimmte nur die FDP zu, Linksfraktion und Grüne enthielten sich, die Koalition und die AfD lehnten ihn ab.

Den FDP-Antrag mit dem Titel „Volle und wirksame Teilhabe für Menschen mit Behinderung durch ein Assistenzhundegesetz“ (19/14503) lehnten CDU/CSU und SPD ab, AfD, FDP und Grüne stimmten dafür, die Linksfraktion enthielt sich. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vor (19/28834 Buchstaben c und d).

Den FDP-Antrag „Digitalen Teilhabeausweis einführen – Hürden für Menschen mit Behinderungen abbauen“ (19/23103) lehnten die Koalitionsfraktionen und die Grünen ab, AfD und FDP stimmten dafür, die Linksfraktion enthielt sich.

Für den FDP-Antrag „Menschenwürdige und inklusive Arbeitswelt voranbringen“ (19/22474) stimmten nur die Antragsteller, die Koalitionsfraktionen lehnten ihn ab, AfD, Linksfraktion und Grüne enthielten sich. Zu beiden Anträgen lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/28989) vor.

Den FDP-Antrag mit dem Titel „Offizielle Stellungnahmen nur noch mit Gebärdensprachdolmetschung“ (19/17883) lehnten die Koalitionsfraktionen ab, die Grünen enthielten sich, die übrigen Fraktionen unterstützten ihn. Auch dazu gab es eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/19058). 

Ebenfalls abgelehnt wurde aufgrund einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (19/19067) der FDP-Antrag mit dem Titel „Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt sichern – Inklusionsbetriebe und andere Zweckbetriebe steuerlich nicht schlechter stellen als bisher“ (19/18257). Die Koalitionsfraktionen lehnten ihn ab; FDP, Linke und Grüne stimmten dafür, die AfD enthielt sich.

Die Koalitionsfraktionen und die AfD lehnten den Antrag der Grünen mit dem Titel „Reisen für alle ermöglichen – Barrierefreiheit im Tourismus zum Standard machen“ (19/17132) ab, Linke und Grüne stimmten dafür, die FDP enthielt sich. Dazu hatte der Tourismusausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/28848).

Barrierefreiheit im baulichen Bereich

Die umfassende gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen forderte die FDP-Fraktion in ihrem ersten Antrag (19/24886). Barrierefreiheit und Teilhabe müssten zum Beispiel im baulichen Bereich endlich erreicht werden, wird verlangt. Noch immer seien für Menschen mit Behinderungen zu viele Gebäude nicht erreichbar, es gebe zu wenig barrierefreien Wohnraum, kritisierte die Fraktion.

Sie forderte unter anderem eine Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Aber auch der Medienstaatsvertrag müsse so gestaltet werden, dass Barrieren in der Mediennutzung abgebaut werden. Weitere Forderungen bezogen sich auf die Bereiche Bildung, Arbeitsmarkt, Mobilität und demokratische Teilhabe.

Blindenführhunde auf Antrag

Ein Assistenzhundegesetz, um die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, forderte die FDP ebenfalls. In diesem Antrag (19/14503) kritisierte die Fraktion, derzeit fehlten die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass Krankenkassen die Kosten für Assistenzhunde übernehmen.

Zurzeit würden lediglich Blindenführhunde als speziell ausgebildete Assiszenzhunde unter bestimmten Umständen für blinde Menschen auf Antrag bewilligt.

Digitaler Teilhabeausweis

Die Liberalen forderten des Weiteren einen digitalen Teilhabeausweis für Menschen mit Behinderungen. In dem entsprechenden Antrag (19/23103) verwiesen sie darauf, dass die derzeitige Bezeichnung „Schwerbehindertenausweis“ die gesellschaftliche Ausgrenzung befördere und dies auch von den Betroffenen so empfunden werde.

Eine einfache Umbenennung in „Teilhabeausweis“ reiche jedoch nicht, damit verbunden müssten wirkliche Veränderungen sein, mahnten die Liberalen. Dabei gelte es auch, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, damit Menschen mit Behinderungen einfacher an Informationen und ihnen zustehende Leistungen gelangen könnten.

Inklusive Arbeitswelt voranbringen

Die inklusive Arbeitswelt voranzubringen, war ebenfalls ein Ziel der FDP-Fraktion. In ihrem Antrag (19/22474) schrieb sie: „Wir brauchen Fachkräfte. Viele Menschen mit einer schweren Behinderung sind gut ausgebildet und für den Arbeitsmarkt unverzichtbar. Arbeitgeber müssen vorhandene Fördermöglichkeiten besser nutzen und sollten mutig und mit Weitsicht vorangehen.“

Teilhabe und menschenwürdige Arbeit heiße, dass es am Arbeitsplatz keinen Unterschied mache, ob ein Mensch eine Behinderung habe. Die Vision einer inklusiven Gesellschaft müsse das Ziel politischen Handelns sein. Das Prinzip der Nachhaltigkeit gelte auch für die Teilhabe am Arbeitsleben, schrieben die Liberalen.

Stellungnahmen nur mit Gebärdensprachdolmetschung

Die FDP-Fraktion forderte außerdem, offizielle Stellungnahmen nur noch mit Gebärdensprachdolmetschung abzugeben. In ihrem Antrag (19/17883) schrieb die Fraktion, vor dem Hintergrund der aktuellen Lage der Ausbreitung des Coronavirus sei der Informationsbedarf der Bevölkerung sehr hoch, die Bewertung der Sachlage hinsichtlich einer Gefährdung werde anhand der Zahlen täglich neu vorgenommen. „Diese aktuelle Situation ist ein Anlass, um über derartige Kommunikation prinzipiell nachzudenken.“ Die Verfolgung von Live-Berichterstattungen sei gehörlosen und hörbehinderten Menschen in den überwiegenden Fällen nicht möglich.

Die Abgeordneten forderten deshalb von der Bundesregierung, bei ihren Pressekonferenzen im Bundeskanzleramt und in den Bundesministerien sowie den nachgeordneten Behörden grundsätzlich eine Gebärdensprachdolmetschung anzubieten, sofern diese audiovisuell übertragen werden können. Mit der Bundespressekonferenz sollte dazu eine Vereinbarung getroffen werden, hieß es in dem Antrag.

Inklusionsbetriebe im Umsatzsteuergesetz

Die Bundesregierung sollte einen Gesetzentwurf vorlegen, um Inklusionsbetriebe und andere Zweckbetriebe im Umsatzsteuergesetz zu privilegieren, hieß es im nächsten Antrag der Liberalen (19/18257). Damit sollte sichergestellt werden, dass diese Betriebe auch künftig unter den ermäßigten Umsatzsteuersatz fallen, schrieben die Liberalen.

Sie begründeten ihre Initiative mit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 23. Juli 2019, wonach der ermäßigte Umsatzsteuersatz für einen gemeinnützigen Verein, der Menschen mit Behinderungen angestellt hat, nicht angebracht sei. Obwohl es um keinen Inklusionsbetrieb gegangen sei, habe sich der BFH in seiner Begründung auf die gesetzlichen Regelungen zu Inklusionsbetrieben bezogen, schrieb die Fraktion.

Antrag der Grünen zum barrierefreien Tourismus

Die Grünen beklagten in ihrem abgelehnten Antrag (19/17132) den Mangel an barrierefreien Angeboten in der Tourismusbranche und verlangten Abhilfe. Vorgeschlagen wurde unter anderem die Gründung einer entsprechenden „nationalen Kompetenzstelle“, um einen ständigen Austausch mit Behindertenverbänden und touristischen Leistungsträgern zu organisieren. Die Bundesregierung müsse überdies auch private Anbieter grundsätzlich verpflichten, Barrierefreiheit schrittweise herzustellen, die verfügbaren Fördermittel bei Bedarf aufstocken und dafür sorgen, dass der Abbau von Barrieren auf Bahnhöfen und in Zügen beschleunigt werde. Die Unterlassung sei als Tatbestand der Benachteiligung ins Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufzunehmen.

Die Antragsteller kritisierten, dass bisher nur ein Bruchteil der touristischen Unternehmen, Destinationen und Angebote auch für Menschen mit Behinderung uneingeschränkt zugänglich sei. Nach dem bundesweiten Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ seien bisher etwa 2500 Betriebe und Angebote entsprechend zertifiziert. In Deutschland lebten aber mindestens 12,7 Millionen Menschen mit Beeinträchtigungen. Die Ausweitung des barrierefreien Angebots werde der Tourismusbranche daher auch „enorme wirtschaftliche Potenziale eröffnen“. (che/hau/05.05.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

Angelika Glöckner

Angelika Glöckner

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Glöckner, Angelika

SPD

Uwe Witt

Uwe Witt

© Uwe Witt

Witt, Uwe

AfD

Wilfried Oellers

Wilfried Oellers

© Wilfried Oellers/ Tobias Koch

Oellers, Wilfried

CDU/CSU

Jens Beeck

Jens Beeck

© DBT/ Inga Haar

Beeck, Jens

FDP

Sören Pellmann

Sören Pellmann

© Lukas Becker

Pellmann, Sören

Die Linke

Corinna Rüffer

Corinna Rüffer

© Corinna Rüffer/ Yousef Hakimi

Rüffer, Corinna

Bündnis 90/Die Grünen

Matthias Bartke

Matthias Bartke

© SPD-Parteivorstand/ Susie Knoll

Bartke, Dr. Matthias

SPD

Peter Aumer

Peter Aumer

© Peter Aumer/ Berli Berlinski

Aumer, Peter

CDU/CSU

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/14503 - Antrag: Volle und wirksame Teilhabe für Menschen mit Behinderung durch ein Assistenzhundegesetz
    PDF | 279 KB — Status: 25.10.2019
  • 19/17132 - Antrag: Reisen für alle ermöglichen - Barrierefreiheit im Tourismus zum Standard machen
    PDF | 262 KB — Status: 12.02.2020
  • 19/17883 - Antrag: Offizielle Stellungnahmen nur noch mit Gebärdensprachdolmetschung
    PDF | 232 KB — Status: 12.03.2020
  • 19/18257 - Antrag: Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt sichern - Inklusionsbetriebe und andere Zweckbetriebe steuerlich nicht schlechter stellen als bisher
    PDF | 275 KB — Status: 30.03.2020
  • 19/19058 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Jens Beeck, Michael Theurer, Johannes Vogel (Olpe), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/17883 - Offizielle Stellungnahmen nur noch mit Gebärdensprachdolmetschung
    PDF | 271 KB — Status: 07.05.2020
  • 19/19067 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Jens Beeck, Katja Hessel, Michael Theurer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/18257 - Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt sichern - Inklusionsbetriebe und andere Zweckbetriebe steuerlich nicht schlechter stellen als bisher
    PDF | 265 KB — Status: 07.05.2020
  • 19/22474 - Antrag: Menschenwürdige und inklusive Arbeitswelt voranbringen
    PDF | 261 KB — Status: 15.09.2020
  • 19/23103 - Antrag: Digitalen Teilhabeausweis einführen - Hürden für Menschen mit Behinderungen abbauen
    PDF | 240 KB — Status: 06.10.2020
  • 19/24886 - Antrag: Umfassende Teilhabe und Inklusion für Deutschland
    PDF | 349 KB — Status: 02.12.2020
  • 19/25902 - Antrag: Verhandlungen zu pandemiebedingten Mehrkosten der Einrichtungen der Eingliederungshilfe ermöglichen
    PDF | 228 KB — Status: 15.01.2021
  • 19/28834 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/27400, 19/28395 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) b) zu dem Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 19/22929 - Kein Ausschluss der Teilhabe von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung in Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen c) zu dem Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 19/24886 - Umfassende Teilhabe und Inklusion für Deutschland d) zu dem Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 19/14503 - Volle und wirksame Teilhabe für Menschen mit Behinderung durch ein Assistenzhundegesetz e) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/27299 - Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen deutlich verbessern und Selbstbestimmungsrecht garantieren f) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/27316 - Tierische Assistenz ermöglichen - Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen gesetzlich garantieren g) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/24437 - Sozialstaat auf Augenhöhe - Zugang zu Teilhabeleistungen verbessern
    PDF | 927 KB — Status: 21.04.2021
  • 19/28848 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Stefan Schmidt, Corinna Rüffer, Markus Tressel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/17132 - Reisen für alle ermöglichen - Barrierefreiheit im Tourismus zum Standard machen
    PDF | 282 KB — Status: 26.04.2021
  • 19/28989 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Jens Beeck, Michael Theurer, Johannes Vogel (Olpe), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/23103 - Digitalen Teilhabeausweis einführen - Hürden für Menschen mit Behinderungen abbauen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Jens Beeck, Michael Theurer, Johannes Vogel (Olpe), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/22474 - Menschenwürdige und inklusive Arbeitswelt voranbringen
    PDF | 286 KB — Status: 26.04.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Beschlussempfehlung 19/28834 Buchstabe c (Antrag 19/24886 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/28834 Buchstabe d (Antrag 19/14503 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/28989 Buchstabe a (Antrag 19/23103 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/28989 Buchstabe b (Antrag 19/22474 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/19058 (Antrag 19/17883 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/19067 (Antrag 19/18257 ablehnen) angenommen
  • Überweisung 19/25902 beschlossen
  • Beschlussempfehlung 19/28848 (Antrag 19/17132 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw16-de-teilhabestaerkungsgesetz-834844

Stand: 12.06.2025