Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne vorherige abschließende Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 6. Mai 2021, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt:

Blockchain I: Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP hat der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (19/26925) in der Ausschussfassung (19/29372) angenommen. Damit soll das deutsche Recht generell für elektronische Wertpapiere, also für Wertpapiere ohne Urkunde geöffnet werden. In einem ersten Schritt soll die elektronische Begebung von Schuldverschreibungen ermöglicht werden, in kleinerem Umfang auch die Begebung von Anteilsscheinen. Die Regelung soll technologieneutral erfolgen, sodass über Blockchain begebene Wertpapiere gegenüber anderen elektronischen Begebungsformen nicht begünstigt werden. Die bisher erforderliche Wertpapierurkunde soll durch die Eintragung in ein Wertpapierregister ersetzt werden. Es soll eindeutig festgelegt werden, dass elektronische Wertpapiere wie Sachen behandelt werden, sodass Eigentümer denselben Eigentumsschutz genießen wie bei Wertpapierurkunden. Die Bundesregierung begründete ihren Entwurf damit, dass in der Praxis ein Bedürfnis dafür bestehe, eine Unternehmensfinanzierung auch durch Wertpapiere zu ermöglichen, die elektronisch und gegebenenfalls mittels Blockchain-Technologie begeben werden.

Blockchain II: Gegen die Stimmen der Antragsteller lehnte der Bundestag einen Antrag (19/26025) der FDP-Fraktion ab, in dem diese die Bundesregierung dazu aufforderte, sich auf EU-Ebene für eine innovationsfreundliche Regulierung blockchain-basierter Vermögenswerte einzusetzen und diese auch in der nationalen Gesetzgebung voranzutreiben. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie die Linksfraktion stimmten gegen den Antrag, AfD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. In der Vorlage begrüßten die Abgeordneten im Grundsatz einen von der Europäischen Kommission im September 2020 vorgelegten Entwurf für eine Verordnung, die einen EU-weiten Rechtsrahmen für diese sogenannten Kryptoassets schaffen soll, da damit Rechtssicherheit innerhalb der EU im Umgang mit digitalen Währungen und anderen „tokenisierten Vermögenswerten“ geschaffen werde. Allerdings war ihnen dieser Entwurf in mehreren Punkten zu restriktiv beziehungsweise in der Anwendung gerade für Start-ups zu kostenintensiv. Auch würden die Vorschläge dem selbst gesetzten Ziel einer technologieneutralen Regulierung nicht gerecht. Kritik übte die Fraktion zudem an einem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Einführung von elektronischen Wertpapieren, der „sogar in Teilen einen Rückschritt für die Nutzung der Blockchain-Technologie“ bedeute. Die FDP-Abgeordneten forderten daher, dass die Bundesregierung bei der Beratung über die genannte EU-Verordnung mehrere Maßgaben im Sinne der Mitwirkungsrechte des Bundestages nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes berücksichtigt. So solle sich die Verordnung auf Produkte konzentrieren, die einen klaren Bezug zu Finanzdienstleistungen oder dem Handel mit Vermögenswerten haben. Die bürokratischen Anforderungen und die Kosten sollten so angepasst werden, dass sie nicht zu einem unüberwindlichen Hindernis für kleinere Start-ups werden. Pauschale Verbote von Stablecoins sollten vermieden werden. Zudem forderte die Fraktion die Bundesregierung zur Vorlage eines Gesetzentwurfs zu digitalen Wertpapieren auf, der eine Reihe ihrer Forderungen erfüllt. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zugrunde (19/29372).

Finanzstatistik: Mit den Stimmen aller Fraktionen außer der AfD nahm das Parlament den Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes (19/28165) in der Ausschussfassung (19/29389) an. Der Entwurf sieht vor, die Finanz- und Personalstatistiken zur Berechnung des Staatssektors entsprechend dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen an EU-Anforderungen anzupassen. Dies sei bisher nur teilweise der Fall gewesen. Außerdem soll die Berichterstattung über die wirtschaftliche Lage der Kommunen vervollständigt werden. Künftig sollen daher auch Angaben über das Aufkommen an Ressourcen und deren Verbrauch erfasst werden. Das sieht das Ressourcenverbrauchskonzept des neuen kommunalen Haushaltsrechts vor. In der Personalstandsstatistik werden künftig für Beschäftigte des Bundes zusätzlich die Merkmale „Geburtsland“, „bestehende Nebentätigkeiten“ und das „Vorliegen einer Schwerbehinderung“ erhoben.

Marktüberwachung: Einstimmig nahm der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung der Marktüberwachung (19/28401) in der Ausschussfassung (19/29375) an, mit dem eine einheitliche Marktüberwachung für europäisch harmonisierte und europäisch nicht harmonisierte Non-Food-Produkte sichergestellt werden soll. Für europäisch harmonisierte Non-Food-Produkte gibt es bereits über die EU-Verordnung 2019 / 1020 entsprechende Regelungen. Die Verordnung greift jedoch nicht für den europäisch nicht harmonisierten Produktbereich. Marktüberwachungsbestimmungen für diesen Bereich finden sich den Angaben zufolge derzeit im Produktsicherheitsgesetz. Dieses Nebeneinander von Verordnung und Gesetz sei unbefriedigend, so die Bundesregierung. „Deshalb wurden die maßgeblichen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2019/1020 im Marktüberwachungsgesetz, soweit angemessen, durch Entsprechungsklauseln auf den europäisch nicht harmonisierten Non-Food-Produktbereich übertragen.“ Im Ergebnis gebe es dann in Deutschland einheitliche Bestimmungen. Das Bundeswirtschaftsministerium sieht mit der Neuregelung den Verbraucherschutz vor allem im Online-Handel maßgeblich gestärkt. Der Bundesrat erklärte in einer Stellungnahme, den Vorstoß zu begrüßen; zugleich prognostizierte er einen höheren Erfüllungsaufwand für die Länder und bat darum, diesen Aufwand entsprechend darzustellen. Die Bundesregierung nahm dies nach eigenen Angaben zur Kenntnis.

Eichgesetz: Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD, FDP, Linke und Bündnis 90/Die Grünen nahmen die Abgeordneten den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erleichterung der Umsetzung von Richtlinien im Mess- und Eichgesetz in der Ausschussfassung (19/29322) an. Die AfD-Fraktion enthielt sich bei der Abstimmung. Ziel des zweiten Gesetzes zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes (19/28410) sei es, Vorschriften redaktionell anzupassen, um die Umsetzung der EU-Vorgaben zu erleichtern. Der Bundesrat schlug in seiner Stellungnahme verschiedene Änderungen vor, die Kompetenzen von und Aufgabenverteilung zwischen Bundesregierung, Bundesnetzagentur und dem Regelermittlungsausschuss (REA) betreffen. Die Bundesregierung lehnte diese Vorschläge ab.  

Europäische Unternehmensstatistiken: Einstimmig nahm der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/28411) in der Ausschussfassung (19/29348) an, mit dem die EU-Rahmenverordnung EBS (Regulation on European business statistics) in nationales Recht umgesetzt werden soll. Ziel ist es, Unternehmensstatistiken auf EU-Ebene weitgehend zu harmonisieren und Daten besser vergleichbar zu machen. Das Gesetz schafft unter anderem rechtliche Voraussetzungen zum Austausch von Einzeldaten. Der für die Wirtschaft entstehende Erfüllungsaufwand wird nach Angaben der Bundesregierung in voller Höhe durch gleichzeitige Entlastungen kompensiert. Auf die Verwaltung komme ein jährlicher Mehraufwand von etwa 2,8 Millionen Euro zu, eine Million Euro davon entfielen auf die Länder. Der einmalige Erfüllungsaufwand liege bei etwa 861.000 Euro. Etwa 11.000 Euro davon müssten die Länder schultern. Der Nationale Normenkontrollrat erhob keine Einwände gegen die dargestellten Gesetzesfolgen. Zwei Einwände des Bundesrates, die unter anderem die Kompetenzen Statistischer Landesämter betreffen, lehnte die Bundesregierung ab.

Binnenschifffahrt I: Ebenfalls einstimmig nahm das Parlament einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung gebührenrechtlicher und weiterer Vorschriften über das Befahren der Bundeswasserstraßen durch die Schifffahrt“ (19/28176) an. Durch die Neuregelung soll unter anderem Paragraf 1 des Bundesgebührengesetzes geändert werden, wonach der Bund verpflichtet ist, Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen zu erheben. Das Befahren der Bundeswasserstraßen soll dem Geltungsbereich des Bundesgebührengesetzes entzogen werden. Da die Erhebung von Abgaben für das Befahren des Nord-Ostsee-Kanals und die Benutzung bundeseigener Seehäfen aber beibehalten werden soll, werden auch die Vorschriften im Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes, die das Außerkrafttreten der Verordnung über die Befahrungsabgaben auf dem Nord-Ostsee-Kanal und der Verordnung über die Abgaben in den bundeseigenen Häfen im Geltungsbereich der Seeschifffahrtstraßen-Ordnung regeln, aufgehoben. Eine Folgeänderung ergibt sich auch im Bundeswasserstraßengesetz. Über den Bereich der Befahrungsabgaben auf den Binnenschifffahrtsstraßen hinaus könne auch für die aufgrund der Verordnung für Befahrungsabgaben auf dem Nord-Ostsee-Kanal erhobenen Abgaben das Kostendeckungsgebot des Bundesgebührengesetzes keine Anwendung finden, erläuterte die Bundesregierung den Änderungsbedarf. Diese Abgaben erreichten einen Kostendeckungsgrad von 20 bis 25 Prozent. „Kostendeckende Gebühren wären daher nur bei einer Steigerung auf das Vier- bis Fünffache der bisherigen Gebühren zu erwarten“, schrieb die Regierung. Damit würden jedoch die durch die Benutzung des Kanals entstehenden Kostenvorteile für die durchgehende Schifffahrt gegenüber der Route um den Skagerrak und damit die wesentliche Motivation, den Kanal zu nutzen, entfallen. „Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaftskraft des maritimen Sektors in Deutschland“, hieß es in dem Entwurf. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (19/29276) zugrunde.

Binnenschifffahrt II: Ohne Gegenstimme und Enthaltungen nahm der Bundestag zudem einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetz an. Ziel des Regierungsentwurfs (19/28125) ist es unter anderem, Rechtsgrundlagen für die Übermittlung von Daten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) an Datenbanken der Europäischen Kommission zu schaffen. Mit dem Entwurf soll die EU-Richtlinie 2017 / 2397 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt umgesetzt werden, die in erster Linie Rechtsgrundlagen für die Datenspeicherung und Datenweitergabe an eine neue EU-Datenbank für Befähigungszeugnisse in der gewerblichen Binnenschifffahrt erforderlich macht. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (19/29278) zugrunde.

Feuerwaffenprotokoll der Vereinten Nationen: Mit den Stimmen aller Fraktionen außer der AfD nahm der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Protokoll vom 31. Mai 2001 gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, deren Teilen und Komponenten und Munition sowie gegen den unerlaubten Handel damit in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreiende organisierte Kriminalität (19/28119) an. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses vor (19/29349). Als Maßnahme zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität verpflichtet das Protokoll die Vertragsstaaten zur Kontrolle des innerstaatlichen Waffenerwerbs, Waffenbesitzes sowie des Waffentransfers zwischen Staaten. Es sieht ein umfassendes Kontrollsystem zur systematischen Verfolgung von Feuerwaffen, deren Teilen und Komponenten und Munition vor. Indem das Protokoll die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, den unerlaubten Handel damit und die Veränderung von Kennzeichnungen der Feuerwaffen unter Strafe stelle, werde eine effektive Ausübung der Kontrolle der legalen Verbreitung von Feuerwaffen erleichtert, schrieb die Bundesregierung.

Treibhausgase: Bei Enthaltung von AfD- und FDP-Frakion nahm der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen den illegalen Handel mit fluorierten Treibhausgasen (19/28181) in der Ausschussfassung (19/29379) an. Klimaschädliche fluorierte Treibhausgase und Erzeugnisse würden in einem nicht im Einzelnen quantifizierbaren, offenbar jedoch erheblichen Umfang illegal in Verkehr gebracht, schrieb die Regierung zur Begründung. Dieser illegale Handel berge die Gefahr, dass das Quotensystem der EU-F-Gas-Verordnung für teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) unterlaufen werde und dadurch mehr HFKW emittiert würden, als in der Verordnung vorgesehen sei. Durch die Änderung des Chemikaliengesetzes sollen nun unter anderem die weitere Abgabe und der Erwerb von Erzeugnissen und Einrichtungen mit fluorierten Treibhausgasen, die unter Verstoß gegen EU-rechtliche Vorgaben in Verkehr gebracht wurden, untersagt werden.

Verbraucherdarlehen: Einstimmig nahm der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Verbraucherdarlehensrechts (19/26928) in der Ausschussfassung (19/29391) an. Damit sollen zwei Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union umgesetzt werden. Diese betreffen die Auslegung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie. Mit dem Gesetz soll der Paragraf 501 des Bürgerlichen Gesetzbuches hinsichtlich des Rechts von Verbrauchern auf eine Kostenermäßigung im Fall der vorzeitigen Rückzahlung eines Verbraucherdarlehens so angepasst werden, dass künftig nicht mehr zwischen laufzeitabhängigen und laufzeitunabhängigen Kosten unterschieden wird. Die Rechtslage bei Kündigung eines Verbraucherdarlehens soll hingegen unverändert bleiben. Laut Entwurf profitieren Verbraucher von dieser Regelung bei einer vorzeitigen Rückzahlung des Verbraucherdarlehens, soweit laufzeitunabhängige Kosten erhoben wurden. Die Musterwiderrufsinformation in Anlage 7 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) soll ohne Verweis auf gesetzliche Bestimmungen um alle erforderlichen Pflichtangaben ergänzt werden. Das bedeute, so der Entwurf, dass die Musterwiderrufsinformation erheblich auszuweiten sei. Der Nutzen für Verbraucher bestehe darin, dass sie den Umfang der für ihren Vertrag einschlägigen Pflichtangaben und den Beginn der Widerrufsfrist anhand ihres Vertragsdokuments ermitteln können. Die in Anlage 8 des EGBGB enthaltene Musterwiderrufsinformation für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge werde nicht angepasst, da sie nicht die beanstandete Verweisungstechnik verwende.

European Digital University: Gegen die Stimmen der Antragsteller und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der FDP-Fraktion zur Gründung einer „European Digital University“ (EDU) (19/23108) ab. Bei der EDU sollten alle Europäerinnen und Europäer niedrigschwellig, digital und ortsunabhängig Zugriff auf die besten Lehrangebote Europas bekommen. Die EDU sollte die Qualität und Vielfalt des Lehrangebots an europäischen Hochschulen und Hochschulnetzwerken nicht ersetzen, sondern fördern, indem sie mit Partnerhochschulen und anerkannten Wissenschaftseinrichtungen kooperiert. Die Lehrleistung für die EDU sollte dezentral durch in ihren jeweiligen Hochschul- und Forschungskontexten verankerten Lehrenden erbracht werden. Die EDU sollte Partnerschaften zunächst mit Hochschulen und Lehrenden aus den Erasmus+-Partnerländern und mittelfristig mit weltweiten Partnern schließen. Zudem sollten Professorinnen und Professoren an der EDU primär als Studiengangsentwickler und -manager einstellt werden. Mit der EDU sollte die erste Hochschule nach europäischem Recht und in Trägerschaft der EU entstehen. Die Gründung sollte aus den Mitteln des künftigen Erasmus+-Programms bewerkstelligt und die technische Umsetzung in einer europaweiten Ausschreibung entwickelt werden. Zur Konzeption, Durchführung, Koordinierung, Qualitätssicherung und Akkreditierung der EDU sollte unter maßgeblicher Beteiligung der europäischen Wissenschaftsgemeinschaft ein Steuerungsgremium eingerichtet werden. Die FDP-Fraktion unterstrich, dass sich die EDU einerseits an Menschen mit einem allgemeinen Weiterbildungsinteresse richten und somit ein wichtiges Instrument einer niedrigschwelligen und gleichermaßen hochwertigen Wissenschaftskommunikation werden sollte. Andererseits sollte sie mit eigenen Studiengängen ein attraktives Angebot schaffen und es ermöglichen, in kurzer Zeit ein gesamteuropäisches Curriculum mit Lehreinheiten zahlreicher Partnerhochschulen zu absolvieren. Der Fokus auf digitale Lehrangebote sollte die Einbindung von Zielgruppen ermöglichen, denen viele Lehrangebote aufgrund ihrer persönlichen, familiären, beruflichen, gesundheitlichen, finanziellen oder geografischen Situation anderweitig verschlossen bleiben würden. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (19/27748) zugrunde.

Hochschulfinanzierung: Gegen die Stimme der Antragsteller und bei Enthaltung der Linksfraktion lehnte der Bundestag einen FDP-Antrag zur Stärkung der Grundfinanzierung der Hochschulen (19/7900) ab. Die Fraktion forderte in der kommenden Phase des Paktes für Forschung und Innovation (PFI) ab 2021 die von der Koalition angestrebten, mindestens dreiprozentige jährliche Mittelerhöhungen, ausgehend vom Etat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), an die Hochschulen zu geben. So sollten Studienbedingungen und Lehre verbessert werden. Bei einer Paktlaufzeit von fünf Jahren würden auf diese Weise etwa 300 Millionen Euro zusätzlich an die Hochschulen gehen, unterstrich die FDP. Durch den Pakt für Forschung und Innovation (PFI) erhielten sowohl die vier großen außeruniversitären Forschungseinrichtungen Max-Planck-Gesellschaft (MPG), Helmholtz-Gemeinschaft (HGF), Fraunhofer-Gesellschaft (FHG) und Leibniz-Gemeinschaft (WGL) als auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) über die aktuell laufenden Förderungen hinaus jedes Jahr zusätzlich drei Prozent mehr Geld. Allein dieser Aufwuchs bedeute in den Jahren 2016 bis 2020 zusätzliche 3,9 Milliarden Euro für diese fünf Institutionen. Während sich Bund und Länder die Finanzierung der Institutionen grundsätzlich teilten, trage der Bund diesen Aufwuchs seit 2016 allein. Ferner forderte die FDP, sich bei der Festlegung der konkreten Summe für die Hochschulen am derzeitigen Hochschulpakt zu orientieren, das heißt mit etwa 56,4 Millionen Euro beim ersten Aufwuchs zu beginnen. Außerdem forderte die FDP die Länder dazu auf, sich in gleichem Maße an diesen zusätzlichen Mitteln für die Grundfinanzierung der Hochschulen zu beteiligen wie der Bund. Des Weiteren sollten die Mittelzuweisungen an die Länder an länderspezifische und messbare Zielvereinbarungen des Bundes gekoppelt werden, die der Bund individuell mit dem jeweiligen Land vereinbaren sollte. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (19/22423) zugrunde.

Museumseintritt: Gegen die Stimmen der Antragsteller und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der Fraktion Die Linke (19/10754) für kostenfreien Eintritt in alle vom Bund geförderten Kultureinrichtungen ab, insbesondere zu Dauerausstellungen und an bestimmten Tagen auch zu Sonderausstellungen. Die Linksfraktion sprach sich zudem dafür aus, die Ausstellungen mit pädagogischen, partizipativen und kulturvermittelnden Maßnahmen und Programmen zu begleiten. Nach Ansicht der Antragsteller erreichen öffentlich geförderte Kulturangebote nur eine „privilegierte Minderheit der Bevölkerung“. Ihre Inanspruchnahme sei maßgeblich von Bildung, Herkunft und Einkommen beeinflusst. Öffentliche Kultureinrichtungen dürften aber keine Orte der unsichtbaren Sozial- und Klassenschranken sein. Mit einem kostenfreien Eintritt könnten nicht nur Zugangsbarrieren abgebaut, sondern auch die Besucherzahlen erhöht und die Dauerausstellungen wieder attraktiver werden. Mit ergänzenden Maßnahmen, vor allem mit Blick auf die Ansprache einer vielfältigeren Zielgruppe, lasse sich das Museumspublikum darüber hinaus diverser gestalten. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien (19/28975) zugrunde.

Tag der Befreiung: Gegen die Stimmen von Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen lehnte der Bundestag die Forderung der Fraktion Die Linke (19/26565) ab, dem 8. Mai den Status eines Gedenktages zu verleihen. In der Begründung verwies die Fraktion darauf, dass der Tag des Endes des Zweiten Weltkrieges am 8. Mai 1945 für Millionen Menschen ein Tag der Hoffnung und Zuversicht gewesen sei. Bis heute werde indes seine Bedeutung als „Tag der Befreiung“ nicht allgemein anerkannt. Auch diese Unterschiedlichkeit der Bewertung biete die Chance, „einen lebendigen Gedenktag zu etablieren, der sich nicht in Symbolen und Ritualen erschöpft, sondern zu streitbaren öffentlichen Diskussionen Anlass gibt“. Vor allem vor dem Hintergrund, dass in absehbarer Zeit keine Zeitzeugen der NS-Vergangenheit mehr berichten könnten, sei die „Etablierung eines die gesellschaftspolitische Diskussion anregenden Gedenktages von besonderer Bedeutung“.

Weidevieh: Auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses (19/16203) lehnte der Bundestag einen Antrag der AfD-Fraktion auf „Änderung des Bundesjagdgesetzes zum Schutz verletzten Weideviehs und verunglückter Wildtiere“ (19/15069) gegen die Stimmen der Antragsteller ab. Die Bundesregierung wurde darin aufgefordert, das Bundesjagdgesetz auf eine rechtssichere Grundlage für jeden Inhaber eines gültigen Jagdscheins samt gültiger Waffenbesitzkarte zu stellen. Ziel sollte es sein, dass im Straßenverkehr, durch Riss, zum Beispiel von Wölfen, oder in ähnlicher Weise verletzte Wild-, Weide- oder andere Tiere in genau definierten Lagen von ihren Leiden befreit werden können, sofern dies die schnellste und schonendste Wirkung biete. Um sich nicht der Wilderei, eines Verstoßes gegen das Waffenrecht oder Tierschutzgesetz oder einer versicherungsrechtlichen Pflichtverletzung schuldig zu machen, würden Jäger oft in solchen Situationen kein Risiko eingehen und davon absehen, verletzte Tiere durch einen Fangschuss von ihren Qualen zu erlösen, wenn sie nicht die zuständigen Jagdausübungsberechtigten sind.

Investitionsförderung in der Landwirtschaft: Gegen die Stimmen der Antragsteller lehnte der Bundestag einen Antrag der AfD mit dem Titel „Investitionsförderung für Maschinen- und Betriebshilfsringe aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz ermöglichen“ ab (19/16056). Der Landwirtschaftsausschuss hatte hierzu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/17200). Die AfD forderte die Bundesregierung auf, die Förderung von nichtlandwirtschaftlichen Unternehmen wie Maschinen- und Betriebshilfsringe über eine Ausweitung der Fördertatbestände der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) zu ermöglichen. Über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP), welches Bestandteil des GAK-Rahmenplans sei, werde zwar die Anschaffung von bestimmten neuen landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten für landwirtschaftliche Unternehmen gefördert; nichtlandwirtschaftliche Unternehmen wie die Maschinenringe seien jedoch von dieser Förderung bislang ausgeschlossen, schrieb die Fraktion zur Begründung.

Risikomanagement in der Landwirtschaft: Ebenfalls mit den Stimmen aller Fraktionen außer der AfD abgelehnt hat der Bundestag einen AfD-Antrag mit dem Titel „Einzelbetriebliches Risikomanagement in der Landwirtschaft stärken“ (19/22541). Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses (19/24120) zugrunde. Die Abgeordneten forderten unter anderem, dass die Bundesregierung in der „Nationalen Rahmenrichtlinie zur Gewährung staatlicher Zuwendungen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursacht durch Naturkatastrophen oder widrige Witterungsverhältnisse“ die Voraussetzung, die Höhe und den Zeitpunkt der Ad-hoc-Hilfen klar definieren soll, um die Planungssicherheit land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zu erhöhen. Ziel sollte es sein, dass kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe bei Ereignissen von nationalem Ausmaß schnelle und unbürokratische Zuwendungen erhalten.

Pflanzenschutz: Auch ein weiterer landwirtschaftspolitischer Antrag der AfD mit dem Titel „Integrierten Pflanzenschutz bewahren – Zulassung von Pflanzenschutzmitteln verbessern“ (19/26894) wurde gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt. Auch hierzu hatte der Landwirtschaftsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/28081 Buchstabe a). Laut der Fraktion sollten unter anderem auf EU-Ebene die Anstrengungen zur Harmonisierung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln innerhalb der EU intensiviert und auf eine gemeinsame europäische Pflanzenschutzstrategie zur Ertrags- und Ernährungssicherung mit klar formulierten Zielvorgaben wie etwa der Verfügbarkeit von mindestens drei verschiedenen Wirkmechanismen je Schaderreger hingewirkt werden.

Obst und Gemüse: „Deutsche Landwirtschaft stärken – Versorgung mit frischem Obst und Gemüse gewährleisten“ lautete der Titel eines Antrags der AfD (19/27697), den der Bundestag auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses (19/28622) gegen die Stimmen der Antragsteller ablehnte. Die AfD-Fraktion forderte die Bundesregierung dazu auf, die Möglichkeit der kurzfristigen Beschäftigung – die sogenannte 70-Tage-Regelung – befristet bis zum 31. Oktober 2021 erneut auf 115 Tage auszuweiten, um damit die geringe Verfügbarkeit von Saisonarbeitskräften aufgrund von Beschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie teilweise auszugleichen. Außerdem sollten die Saisonarbeit in der Landwirtschaft befristet bis zum 31. Oktober 2021 von der Lohnsteuerpauschale befreit und Landwirte, die Saisonarbeitern für die Beschäftigungsdauer eine Unterkunft vermieten, die für bis zu sechs Monate überlassen wird, befristet bis zum 31. Oktober 2021 von der diesbezüglichen Umsatzsteuer befreit werden.

Ausländische Ärzte: Gegen die Stimmen der Antragsteller lehnte der Bundestag einen Antrag (19/6423) der AfD-Fraktion ab, in dem diese ein einheitliches Prüfverfahren für ausländische Ärzte aus Drittstaaten forderte. Durch fehlende Fachkenntnisse solcher Mediziner, die in Deutschland arbeiteten, drohten Gefahren für die Patienten, hieß es in dem Antrag. Es müsse sichergestellt sein, dass eine Berufserlaubnis oder Approbation grundsätzlich erst nach einer dem dritten Staatsexamen des Medizinstudiums entsprechenden Prüfung erteilt werden. Zudem müssten die ausländischen Mediziner gute Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Der Bundestag entschied auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (19/26628 Buchstabe a).

Organspende: Ein Antrag der AfD-Fraktion zu Lebendnierenspenden wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP, Linke und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Die in Deutschland erlaubte Lebendnierenspende an nahestehende Personen scheitere in rund einem Drittel der Fälle an Unverträglichkeiten, hieß es in dem Antrag (19/7719) der Fraktion. Abhilfe würde eine Überkreuz-Lebendspende schaffen, bei der zwei geeignete Spender-Empfänger-Paare die gespendeten Organe untereinander tauschten. Diese Spendenform sollte in Deutschland erlaubt werden. Der Gesundheitsausschuss hatte eine Beschlussempfehlung abgegeben (19/26623).

Kurzzeitpflege: Ebenfalls auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (19/29258) lehnte der Bundestag einen weiteren AfD-Antrag mit dem Titel „Kurzzeitpflegeplätze in Krankenhäusern bundesweit einrichten – Krankenhausstandorte erhalten und stärken“ (19/28458) ab. Die AfD-Fraktion forderte die bundesweite Einrichtung von Kurzzeitpflegeplätzen in Krankenhäusern. Nach einer Krankenhausbehandlung führe das Fehlen von Kurzzeitpflegeplätzen oft dazu, dass Patienten über das notwendige Maß hinaus in Kliniken blieben, der Aufwand aber aufgrund der fehlenden stationären Behandlungsbedürftigkeit von keiner Seite vergütet werde, hieß es in der Vorlage. Gegen den Antrag stimmten alle Fraktionen mit Ausnahme der AfD.

Streitverfahren vor dem Verfassungsgericht: Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen nahm der Bundestag außerdem eine Beschussempfehlung des Rechtsausschusses (19/29383) zu drei Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht an. Es handelte sich dabei um die Streitverfahren mit den Aktenzeichen 1 BvQ 51 / 21, 1 BvR 860 / 21 und 1 BvR 865 / 21. Der Ausschuss empfahl dem Bundestag, zu den Verfahren Stellung zu nehmen, einen Verfahrensbevollmächtigten zu bestellen und den Verfahren beizutreten.

Beschlüsse zu Petitionen: Der Bundestag stimmte zudem 14 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zu, die beim Bundestag eingegangen und vom Petitionsausschuss beraten worden waren. Es handelte sich um die Sammelübersichten 861 bis 874 (19/2885119/28852, 19/28853, 19/2885419/28855, 19/28856, 19/28857, 19/28858, 19/28859, 19/28860, 19/2886119/28862, 19/28863, 19/28864).

Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern begrenzen

Darunter fand sich auch eine Petition mit der Forderung nach einer Obergrenze für Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern. Würden Männer und Frauen gemeinsam arbeiten, hätten sie Anspruch auf gleichen Lohn, hieß es in der öffentlichen Petition. Es könne aber nicht sein, dass alle Fälle, in denen Männer und Frauen nicht gemeinsam arbeiten, „gänzlich aus dem Raster fallen“. Benötigt werde eine Obergrenze, die dann gilt, „wenn die Gruppen von Männern und von Frauen nicht als Gruppe die gleiche Arbeit vollbringen“.

Angeregt wurden Stufenregelungen dahingehend, dass je Berufsgruppe, beispielsweise beim Frauenfußball und beim Männerfußball, der Unterschied maximal das 25-fache betragen darf. Derzeit verdiene eine Frauenfußball-Mannschaft aber „im Schnitt etwa ein Fünfzigstel dessen, was eine Männermannschaft verdient“, schrieb der Petent. Der Unterschiedsfaktor solle dann schrittweise reduziert werden, „bis die Männer dann irgendwann nur noch das Doppelte der Frauen verdienen dürfen“.

Die durch den Petitionsausschuss verabschiedete Beschlussempfehlung sah nun eine einfache Überweisung der Petition an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vor. In der Begründung wurde unter Bezugnahme auf eine Stellungnahme der Bundesregierung auf das sogenannte Entgeltgleichheitsgebot verwiesen. Danach hätten Frauen das Recht, für gleiche Arbeit oder für gleichwertige Arbeit das gleiche Gehalt zu bekommen wie Männer. Dies gelte für alle Bereiche, in denen Frauen und Männer gleiche oder gleichwertige Tätigkeiten ausüben.

Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebotes zentrales Ziel

Der vom Petenten genannte große Unterschied in der Bezahlung sei gleichwohl aus vielen Bereichen bekannt. „Die Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebotes in der Praxis ist daher ein zentrales Ziel der deutschen Gleichstellungspolitik“, hieß es in der Beschlussempfehlung. Die Ursachen für die fortbestehende Entgeltlücke seien jedoch äußerst vielfältig, „sodass auch vielfältige Lösungsansätze erforderlich sind“.

Es bedürfe einer umfassenden Strategie von gesetzlichen und untergesetzlichen Maßnahmen, um die bestehenden Entgeltungleichheiten zu bekämpfen. Eine Obergrenze hält die Bundesregierung für nicht zielführend, da sie zahlreichen rechtlichen Bedenken begegne. Unter anderem verletze sie die grundrechtlich geschützte Tarifautonomie.

Obergrenze für Einkommensunterschiede „nicht sachgerecht“

Auch der Petitionsausschuss hält eine Obergrenze für Einkommensunterschiede für nicht sachgerecht. Die Abgeordneten wiesen zugleich darauf hin, dass das Entgelttransparenzgesetz einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Entgeltlücke geleistet habe.

Zu den Instrumenten des Gesetzes zählten unter anderem ein individueller Auskunftsanspruch für Beschäftigte in Betrieben und Dienststellen mit mehr als 200 Beschäftigten sowie die Aufforderung an private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, betriebliche Prüfverfahren durchzuführen, um ihre Entgeltstrukturen zu überprüfen.

Lohnpolitik Aufgabe der Tarifvertragsparteien

Eine transparente und faire Lohnpolitik sei eine Aufgabe der Tarifvertragsparteien, der Arbeitgeber und betrieblichen Interessensvertretungen, hieß es in der Beschlussvorlage an den Bundestag weiter. Diese seien aufgrund ihrer sozialpartnerschaftlichen Verantwortung aufgefordert, ihre Vergütungsstrukturen zu überprüfen und das Gebot der Entgeltgleichheit einzuhalten.

Die Überweisung der Petition an der Bundesregierung empfahl der Ausschuss, „um weitere Regelungen und Modelle für eine finanzielle Verbesserung der Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern und zu unterstützen“. (hau/eis/ste/irs/06.05.20201)

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