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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
  • 2./3. Lesung (Grüne)
Bau

Regierungs­pläne zur Bauland­mobilisierung beraten

Die Bundesregierung will die Bebauung von Bauland beschleunigen. Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. Januar 2021, in erster Lesung über den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz, 19/24838, 19/26023) debattiert. Die Vorlage wurde im Anschluss gemeinsam mit einem Antrag der FDP-Fraktion zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen überwiesen. Die Liberalen fordern in ihrem Antrag, „mehr, schneller und günstiger“ zu bauen (19/26190). 

Bauland schneller für die Bebauung bereitstellen

Schnelleres Aktivieren von Bauland und mehr bezahlbarer Wohnraum – darauf zielt die Bundesregierung mit dem geplanten Baulandmobilisierungsgesetz ab. Im Kern setzt sie damit Beschlüsse der Baulandkommission um und stärkt die Handlungsmöglichkeiten für Gemeinden und Städte.

So würden die Vorkaufsrechte für Kommunen gestärkt, heißt es in dem Entwurf. Künftig könne eine Kommune dieses Recht geltend machen, wenn „auf einem zu veräußernden Grundstück ein Missstand besteht“. Außerdem werde ein neues Vorkaufsrecht für un- beziehungsweise geringfügig bebaute und brachliegende Grundstücke in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt eingeführt. Weiter soll es in Bebauungsplänen möglich sein, Flächen für den sozialen Wohnungsbau festzulegen. Diese Regelung solle bis Ende 2024 befristet werden, um dann zu überprüfen, ob die Maßnahme wirkt.

„Bauen im Außenbereich erleichtern“

Ebenfalls befristet werden soll die Verlängerung des Paragrafen 13b des Baugesetzbuches, mit dem leichter im Außenbereich gebaut werden kann. Diese Befristung solle „bis zum 31. Dezember 2022 beziehungsweise 2024“ gelten. Auch für den Innenbereich sind Erleichterungen im Planungs- und Genehmigungsprozess vorgesehen; außerdem ist die Einführung einer neuen Gebietskategorie vorgesehen, das „Dörfliche Wohngebiet“. Mit letzterem soll das Nebeneinander von Landwirtschaft und Wohnen leichter möglich werden.

Gerungen haben die Koalitionäre vor allem um einen Passus im Gesetzentwurf, der das Umwandlungsverbot ausweitet. Nun heißt es, die bisherigen Instrumente reichten nicht aus. Künftig solle gelten, dass Umwandlungen in bestimmten Gebieten unter Genehmigungsvorbehalt gestellt werden. Diese Genehmigungen erteilen in der Regel Gemeinden. Ziel sei es, ein ausreichendes Angebot an bezahlbaren Mietwohnungen zu erhalten, erklärt die Bundesregierung weiter. Die Rechtsverordnung ist den Angaben zufolge bis Ende 2025 befristet. Es sind Ausnahmen vorgesehen.

Antrag der FDP

Die FDP fordert von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Mobilisierung und Schaffung von Bauland und Wohnraum, der es möglich mache, „mehr, schneller und günstiger“ zu bauen (19/26190).

So schlagen die Abgeordneten unter anderem vor, steuerliche Anreize zu schaffen, um „im Betriebsvermögen befindliche Flächen zu veräußern oder zu entnehmen, wenn damit neue Flächen zur Wohnbebauung geschaffen werden“. (pez/sas/28.01.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

Horst Seehofer

Horst Seehofer

© bmi.de

Seehofer, Horst

Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat

Marc Bernhard

Marc Bernhard

© Marc Bernhard

Bernhard, Marc

AfD

Claudia Tausend

Claudia Tausend

© Claudia Tausend/Marion Hogl

Tausend, Claudia

SPD

Daniel Föst

Daniel Föst

© Daniel Föst / James Zabel

Föst, Daniel

FDP

Caren Lay

Caren Lay

© Caren Lay/ Frank Grätz

Lay, Caren

Die Linke

Daniela Wagner

Daniela Wagner

© Bündnis 90/ Die Grünen Bundestagsfraktion/ Kaminski

Wagner, Daniela

Bündnis 90/Die Grünen

Kai Wegner

Kai Wegner

© Kai Wegner/Yves Sucksdorff

Wegner, Kai

CDU/CSU

Pascal Meiser

Pascal Meiser

© Die Linke, Berlin

Meiser, Pascal

Die Linke

Kai Wegner

Kai Wegner

© Kai Wegner/Yves Sucksdorff

Wegner, Kai

CDU/CSU

Bernhard Daldrup

Bernhard Daldrup

© Bernhard Daldrup/ Elias Domsch

Daldrup, Bernhard

SPD

Emmi Zeulner

Emmi Zeulner

© Emmi Zeulner/ Hendrik Steffens

Zeulner, Emmi

CDU/CSU

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/24838 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz)
    PDF | 641 KB — Status: 30.11.2020
  • 19/26023 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) - Drucksache 19/24838 -. Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 422 KB — Status: 20.01.2021
  • 19/26190 - Antrag: Mehr, schneller und günstiger bauen für bezahlbare Mieten und Eigenheime
    PDF | 265 KB — Status: 27.01.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/24838, 19/26023, 19/26190 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Bau

Experten: Geplantes Ge­setz zur Mobilisierung von Bau­land reicht nicht aus

Zeit: Montag, 22. Februar 2021, 13 bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Sitzungssaal Videokonferenz

Die bisherigen Bemühungen zur Beschleunigung des Bautempos reichen nach Expertenansicht nicht aus. Zu diesem Fazit kam die Mehrheit der Teilnehmer einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen unter Leitung von Mechthild Heil (CDU/CSU) zum Regierungsentwurf eines Baulandmobilisierungsgesetzes (19/24838) sowie neun Anträgen von drei Oppositionsfraktionen am Montag, 22. Februar 2021. Sie forderten Nachbesserungen am vorliegenden Gesetzentwurf, wenn auch mit unterschiedlicher Stoßrichtung.

„Umwandlungsverbot gehört nicht in dieses Gesetz“

So zielte ein Teil der Stellungnahmen darauf ab, dass im Gesetzentwurf Maßnahmen enthalten seien, die nicht zur Baubeschleunigung beitragen und eher andernorts geregelt werden sollten. Andreas Ibel, Präsident des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), erklärte beispielsweise, das Umwandlungsverbot habe nichts mit Baulandmobilisierung zu tun. Es gehöre nicht in dieses Gesetz.

Auch die vorgesehenen stärkeren Zugriffsmöglichkeiten von Kommunen passten nicht zum Ziel des Gesetzentwurfs, fügte Ibel hinzu. Lösungen zur Lärmproblematik in verdichteten Lagen fehlten hingegen. Die nordrhein-westfälische Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) ergänzte, Mieterschutz solle im Mietschutzrecht geregelt werden.

„Kaum Geschosswohnungen durch Bauen im Außenbereich“

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Johannes Bohl von der Gesellschaft für die Prüfung der Umweltverträglichkeit ist auch die Neuauflage der erleichterten Bebauung in Außenbereichen nicht zielführend für mehr bezahlbaren Wohnraum. Von dieser Ausnahmeregelung machten vorwiegend kleinere Gemeinden für Einfamilienhausbebauung Gebrauch, sagte er. Geschosswohnungsbau, noch dazu in Ballungsräumen, sei damit bisher kaum entstanden.

Dr. Till Kemper von der HFK Rechtsanwälte PartGmbB sagte ebenfalls, es sei fraglich, inwieweit durch das Gesetz wirklich neues Bauland mobilisiert wird. Er riet dazu, andere Disziplinen mit zu berücksichtigen und den Brückenschlag zu suchen, etwa zur Flächennutzungsplanung. Auch Handhabungen im Rahmen der Musterbauordnungen müssten mehr mitbedacht werden.

Plädoyer für weniger Regulierung

Aygül Özkan, Geschäftsführerin des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA), erklärte, die angedachten Regelungen verzögerten Wohnungsbau eher, das sei sinnwidrig. Sie würden stark in das Marktgeschehen eingreifen, das widerspreche auch den Regelungen im Koalitionsvertrag.

Özkan plädierte eindringlich für weniger Regulierung, auch angesichts der coronabedingten Herausforderungen. Sie thematisierte außerdem einen zweiten Kritikpunkt der Expertenrunde: Begrifflichkeiten seien teils unscharf, sodass Rechtsstreitigkeiten drohten. Die ZIA-Geschäftsführerin führte das Beispiel „angespannte Wohnungsmärkte“ an, ein Terminus, der verwirre und für den gerichtsfeste Kriterien fehlten.

„Eingriff in Eigentumsrechte“

Ansonsten ging es im Verlauf der dreistündigen Anhörung viel um die Frage, wie Eigentumsrechte und Handlungsmöglichkeiten von Kommunen austariert werden können. NRW-Ministerin Scharrenbach sah in vorgesehenen Maßnahmen wie dem sektoralen Bebauungsplan einen weiteren Eingriff in Eigentumsrechte. Mit dem Instrument sollen Gemeinden festlegen können, dass auf bestimmten Flächen im Innenbereich nur Wohnraum mit konkreten Vorgaben entstehen darf.

Dr. Kai H. Warnecke, Präsident von Haus und Grund Deutschland, sagte, die derzeitige Regelung zu Baugeboten sei ausreichend. Die geplante Neuregelung könnte zu einem Automatismus hin zu einer Enteignung führen. Beim Streit um das Umwandlungsverbot sah er einen Kompromiss im Einziehen einer objektbezogenen Grenze, sodass das Verbot erst ab einer bestimmten Zahl von Wohnungen gilt.

„Gemeinden müssten zum Verkehrswert kaufen können“

Hilmar von Lojewski, Beigeordneter und Leiter des Dezernats Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr beim Deutschen Städtetag, wies hingegen darauf hin, dass das Baugebot in der derzeitigen Form für Kommunen kaum durchsetzbar sei. Daher müsse man an den Grundlagen arbeiten, was im vorliegenden Entwurf zumindest im ersten Ansatz geschehen sei. Beim Vorkaufsrecht sei die Lage ähnlich. Er erinnerte daran, dass Kommunen erst dann Bauland gemeinwohlorientiert in Wert setzen könnten, wenn sie es besitzen.

Dr. Friederike Mechel, Leiterin des Bereichs Recht bei der Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, äußerte sich bezüglich der Problematik bei der gesetzlichen Ausgestaltung von Baugeboten. Im Vorkaufsrecht fehlt ihr der Aspekt eines Preislimits. Gemeinden müssten zum Verkehrswert kaufen können, das wäre im Sinn einer gemeinwohlorientierten Ausrichtung sehr zu begrüßen, sagte sie.

„Formulierungen löchrig wie ein Schweizer Käse“

Stephan Reiß-Schmidt von der Münchner Initiative für ein soziales Bodenrecht, hielt das geplante Umwandlungsverbot für ein zentrales Element des Gesetzes. Allerdings seien die Formulierungen im jetzigen Entwurf „löchrig wie ein Schweizer Käse“, das helfe niemandem. Reiß-Schmidt forderte die Streichung der Befristung und weniger Schlupflöcher, und zwar auch in den Erhaltungssatzungen.

Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes, appellierte an Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU), bei dem Thema hartnäckig zu bleiben. Auch Siebenkotten fand die bisherigen Formulierungen nicht ausreichend. So solle eine Genehmigung erteilt werden, wenn an zwei Drittel der Mieter verkauft werden soll. Die Frage sei, wer das kontrolliere, so Siebenkotten. Außerdem sei der Begriff der Zumutbarkeit nicht definiert. Ebenfalls vertreten waren Dr. Kay Ruge, Beigeordneter für Verfassung, Europa, Neue Medien, Bauen und Umwelt beim Deutschen Landkreistag, sowie Bernd Düsterdiek, Referatsleiter Städtebau beim Deutschen Städte- und Gemeindebund.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Laut Bundesregierung werden mit dem Gesetzentwurf (19/24838) Beschlüsse der Baulandkommission umgesetzt mit dem Ziel, die Handlungsmöglichkeiten für Gemeinden und Städte zu stärken.

So würden die Vorkaufsrechte für Kommunen gestärkt, heißt es in dem Entwurf. Künftig könne eine Kommune dieses Recht geltend machen, wenn „auf einem zu veräußernden Grundstück ein Missstand besteht“. Außerdem werde ein neues Vorkaufsrecht für un- beziehungsweise geringfügig bebaute und brachliegende Grundstücke in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt eingeführt. Weiter soll es in Bebauungsplänen möglich sein, Flächen für den sozialen Wohnungsbau festzulegen. Diese Regelung solle bis Ende 2024 befristet werden, um dann zu überprüfen, ob die Maßnahme wirkt.

Leichteres Nebeneinander von Landwirtschaft und Wohnen

Ebenfalls befristet werden soll die Verlängerung des Paragrafen 13b des Baugesetzbuches, mit dem leichter im Außenbereich gebaut werden kann. Diese Befristung solle „bis zum 31. Dezember 2022 beziehungsweise 2024“ gelten. Auch für den Innenbereich sind Erleichterungen im Planungs- und Genehmigungsprozess vorgesehen; außerdem ist die Einführung einer neuen Gebietskategorie vorgesehen, das „Dörfliche Wohngebiet“. Mit letzterem soll das Nebeneinander von Landwirtschaft und Wohnen leichter möglich werden.

Gerungen haben die Koalitionäre vor allem um einen Passus im Gesetzentwurf, der das Umwandlungsverbot ausweitet. Nun heißt es, die bisherigen Instrumente reichten nicht aus. Künftig solle gelten, dass Umwandlungen in bestimmten Gebieten unter Genehmigungsvorbehalt gestellt werden. Diese Genehmigungen erteilen in der Regel Gemeinden. Ziel sei es, ein ausreichendes Angebot an bezahlbaren Mietwohnungen zu erhalten, erklärt die Bundesregierung weiter. Die Rechtsverordnung ist den Angaben zufolge bis Ende 2025 befristet. Es sind Ausnahmen vorgesehen.

Stellungnahme des Bundesrates

Zahlreiche Änderungswünsche an dem Gesetzentwurf hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme geäußert (19/26023). In einigen Punkten dringt die Länderkammer auf Präzisierungen, um eine gerichtsfeste Umsetzung der Bestimmungen durch die Gemeindeverwaltungen sicherzustellen. Dabei geht es unter anderem um das Vorkaufsrecht, das Gemeinden nach dem neuen Recht leichter ausüben können sollen, um nicht oder falsch genutzte Grundstücke für den Wohnungsbau heranziehen zu können.

Der Bundesrat wünscht aber auch inhaltliche Änderungen und Erweiterungen, um beispielsweise für den Wohnungsbau gedachte Bestimmungen auch auf Gewerbeansiedlungen anwenden oder um den Wohnungsbau in ausgewiesenen Gewerbegebieten erleichtern zu können.

Gegenäußerung der Bundesregierung

In ihrer an die Stellungnahme angehängten Gegenäußerung spricht die Bundesregierung mehreren Änderungswünschen der Länderkammer nicht von vorneherein die Sinnhaftigkeit ab, verweist aber darauf, dass sie einer intensiveren Beratung bedürften.

Es gehe jetzt jedoch darum, den Wohnungsbau schnell voranzubringen. Daher lehnt sie es bei vielen der Vorschläge ab, diese im laufenden Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen.

Erster Antrag der FDP

Der erste Antrag der FDP-Fraktion (19/26190) enthält Vorschläge für einen Weg hin zu mehr bezahlbarem Wohnraum in Städten. Die Abgeordneten plädieren für ein Maßnahmenbündel, das auf weniger Regulierung abzielt als von der Bundesregierung vorgesehen. Zudem solle die städtischen Innen- vor der Außenentwicklung gestärkt und damit der Flächenverbrauch reduziert werden. Von der Bundesregierung fordern die Abgeordneten ein neues Baulandmobilisierungsgesetz, das die Eingriffsmöglichkeiten von Kommunen erschwert und Umnutzungen von Flächen erleichtert. Gefördert werden solle ausdrücklich auch der Dachausbau.

Das Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage steigere in urbanen Räumen die Miete, heißt es zur Begründung. Die bisher von der Bundesregierung geplanten Eingriffe indes hemmen nach Ansicht der Abgeordneten Bauwillige und verzögern Bauprojekte. Planungs- und Genehmigungsprozesse seien zu komplex.

Zweiter Antrag der FDP

Die FDP sorgt sich in ihrem zweiten Antrag (19/16833) um die Clubkultur. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, die Szene mit einem Maßnahmenbündel zu unterstützen. So solle deren wirtschaftliche Bedeutung als Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Selbstständige gewürdigt werden, etwa mit Erleichterungen bei der Bürokratie und Vereinfachungen bei Steuerregelungen. Des Weiteren sei zu prüfen, ob Clubs als baukulturelles Erbe angesehen werden können. In der Baunutzungsverordnung sollten Clubs als „Anlagen für kulturelle und sportliche Zwecke“ neu eingeordnet werden. Lärmrichtwerte sollten gegebenenfalls angepasst werden.

Die Clubszene habe einzigartiges für die Kultur in Deutschland geleistet, heißt es zur Begründung. Sie stehe vor grundlegenden Veränderungen, die es erschwere, den „besonderen Mix aus kreativen und wirtschaftlichen Tätigkeiten fortzuführen“. Diese Veränderungen reichten von demografischen Entwicklungen in den ehemaligen Szenegebieten bis hin zu wirtschaftlichen Herausforderungen und bürokratischem Aufwand.

Erster Antrag der Linken

Die Linksfraktion fordert in ihrem ersten Antrag (19/16043) eine neue Bodenpolitik. Die Bundesregierung solle per Gesetz einen Privatisierungsstopp für bundeseigene Grundstücke verhängen und landeseigene, kommunale und gemeinwohlorientierte Träger bei der Vergabe von bundeseigenen Grundstücken bevorzugen, erklären die Abgeordneten. An Private dürften bundeseigene Grundstücke nur noch im Erbbaurecht gehen.

Darüber hinaus plädieren die Abgeordneten für die Auflage eines Bundesbodenfonds und für ein Bodenankaufprogramm, in das jährlich eine Milliarde Euro aus Haushaltsmitteln fließen sollen. Das Baugesetzbuch soll nach den Vorstellungen der Linken zugunsten des kommunalen Vorkaufsrechts geändert werden. Zur Begründung heißt es, es müssten schnellstmöglich die Weichen für eine stärkere Gemeinwohlorientierung in der Bodenpolitik gestellt werden.

Zweiter Antrag der Linken

In der Debatte um steigende Baulandpreise will die Linksfraktion ein weitgreifendes Umwandlungsverbot und ein umfassenderes Vorkaufsrecht für Kommunen. Es gehe darum, den „Ausverkauf der Städte“ zu stoppen, schreiben die Abgeordneten in ihrem zweiten Antrag (19/22594). Konkret solle das kommunale Vorkaufsrecht auf alle Grundstücke im gesamten Gemeindegebiet ausgeweitet und so reformiert werden, dass es innerhalb einer Frist von sechs Monaten preislimitiert zu einem sozialverträglichen Ertragswert angewendet werden kann und auf Eigentumswohnungen, Erbbaurechte sowie bei Verkäufen von Immobilienanteilen mittels sogenannter Share Deals ausgedehnt wird.

Bezüglich der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen heißt es in dem Antrag, diese sollte in Milieuschutzgebieten und in bereits festgelegten Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten ausnahmslos verboten werden.

Dritter Antrag der Linken

In ihrem dritten Antrag (19/14156) hat sich die Linksfraktion dem Erhalt von Clubs verschrieben. Clubs seien Räume kultureller Vielfalt und verdienten besonderen Schutz, erklären die Abgeordneten. Wegen steigender Miet- oder Pachtgebühren, der Nicht-Verlängerung von Verträgen und dem Verkauf von Grundstücken müssten allerdings immer mehr Clubs in Deutschland schließen. Daher sollten Clubs als kulturelle Einrichtungen anerkannt und rechtlich Konzertsälen, Opern und Theatern gleichgestellt werden.

In der Baunutzungsverordnung sollten sie als Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke behandelt werden und nicht als Vergnügungsstätten. Das Baugesetzbuch soll nach den Vorstellungen der Abgeordneten dahingehend geändert werden, dass Kulturschutzgebiete geschaffen werden und Kulturschutz als Teil der Erhaltungsordnung eingeführt wird. Außerdem plädieren die Abgeordneten für eine neue Baugebietskategorie „Kulturgebiet“, um bestehende Clubs vor Verdrängung zu schützen und die Ansiedlung neuer Clubs auch in Innenstädten zu ermöglichen.

Erster Antrag der Grünen

Die Grünen haben in ihrem ersten Antrag (19/16047) einen Maßnahmenkatalog für eine neue Bodenpolitik vorgelegt. Darin fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, ungenutztes Bauland zu aktivieren und die Spekulation mit Bauland zu unterbinden. Sie schlagen etwa gesetzliche Erleichterungen für Kommunen vor, damit diese Lücken im Innenbereich ihrer Orte leichter und schneller bebauen lassen können. Spekulationen könnten erschwert werden, wenn Kommunen leichter Flächen kaufen und Gebiete nach Konzeptvergaben oder in Erbbaurecht vergeben könnten. Darüber hinaus führen die Abgeordneten weitere Möglichkeiten im Baurecht aus mit dem Ziel der unkomplizierteren Verdichtung.

In dem Antrag geht es darüber hinaus um die soziale Mischung in Vierteln, um Milieuschutz und Rahmenbedingungen für lokales Handwerk, Kultur und Handel. Auch Möglichkeiten und Maßnahmen gegen Flächenfraß und Zersiedlung werden thematisiert.

Zweiter Antrag der Grünen

Mit ihrem zweiten Antrag (19/19143) wollen die Grünen in die Attraktivität von Innenstädten und Dorfkernen investieren. Zusätzlich zu bestehenden Programmen sollten mit einem Fonds in Höhe von 500 Millionen Euro entsprechende Projekte gefördert werden, die der Stabilität von Innenstädten zugute kommen sollen. Insgesamt müsse sich die Städtebauförderungen stärker an Nachhaltigkeit und Digitalisierung orientieren.

Die Grünen fordern zudem, dass Kommunen leichter Standorte für Gewerbeflächen planerisch sichern und so Nutzungsmischungen schützen können. Detailliert schlagen sie außerdem Änderungen im Baugesetzbuch vor, die auf ein Bewahren von durchmischten Vierteln auch mit Kleingewerbe hinwirken. Ähnliches schlagen die Abgeordneten für Ortskerne auf dem Land vor, wo es verstärkt auch um die Förderung lokaler Wirtschaftskreisläufe und interkommunaler Zusammenarbeit gehen soll.

Dritter Antrag der Grünen

Mit ihrem dritten Antrag (19/21531) wollen die Grünen angesichts des Klimawandels den Freiflächenanteil in Städten und Gemeinden erhöhen. Konzepte wie Stadtgrün und Stadtnatur müssten gestärkt werden, es sollten schneller und unkomplizierter Flächen für Urban Gardening und Permakultur bereitgestellt und die Dach- und Fassadenbegrünung unterstützt werden. Dazu schlagen sie ein Förderprogramm in Höhe von 800 Millionen Euro vor, das innerhalb der Städtebauförderung verankert werden soll.

Weiter soll nach den Vorstellungen der Fraktion das Bauplanungs- und Naturschutzrecht so angepasst werden, dass Grünflächen gesichert werden und bei Bauvorhaben keinen qualitativen Verlust erfahren. Darüber hinaus plädieren die Abgeordneten für zahlreiche detaillierte Gesetzesänderungen, um die Städte mit mehr Frei- und Grünflächen klimaresilienter zu machen. „Die Klimakrise erfordert, dass wir unsere Städte neu denken müssen“, heißt es zur Begründung.

Vierter Antrag der Grünen

Die Grünen wollen mit ihrem vierten Antrag (19/15121) Clubs vor Verdrängung schützen. Clubs und Livemusikspielstätten sollten in der Baunutzungsverordnung kulturellen Einrichtungen wie Opern, Theatern und Programmkinos gleichgestellt werden.

Ein Schallschutzfonds des Bundes oder Mittel aus der Städtebauförderung könnten Clubs beim Optimieren ihres Schallschutzes unterstützen, so die Abgeordneten weiter. Bei der anstehenden Novelle des Baugesetzbuches biete es sich an, Kulturerhaltungsgebiete als mögliche Kategorie einzuführen. (pez/22.02.2021)

Dokumente

  • 19/14156 - Antrag: Clubsterben stoppen
    PDF | 242 KB — Status: 17.10.2019
  • 19/15121 - Antrag: Clubkultur erhalten - Clubs als Kulturorte anerkennen
    PDF | 183 KB — Status: 13.11.2019
  • 19/16043 - Antrag: Bauland in Gemeinschaftshand - Bodenpreissteigerungen bekämpfen
    PDF | 255 KB — Status: 17.12.2019
  • 19/16047 - Antrag: Spekulation den Boden entziehen, soziale Mischung erhalten und Baurecht nachhaltig ausrichten
    PDF | 380 KB — Status: 17.12.2019
  • 19/16833 - Antrag: Die Blackbox-Clubszene - Kreativ und wirtschaftlich
    PDF | 288 KB — Status: 28.01.2020
  • 19/19143 - Antrag: Mit Stadtentwicklung Innenstädte und Ortskerne lebendig halten - Kleine Gewerbe schützen und Stadt der kurzen Wege stärken
    PDF | 272 KB — Status: 12.05.2020
  • 19/21531 - Antrag: Klimaresilienz der Städte durch mehr Natur und Freiräume erhöhen
    PDF | 283 KB — Status: 07.08.2020
  • 19/22594 - Antrag: Ausverkauf der Städte stoppen - Vorkaufsrecht stärken, Umwandlungen verbieten
    PDF | 271 KB — Status: 16.09.2020
  • 19/24838 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz)
    PDF | 641 KB — Status: 30.11.2020
  • 19/26023 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) - Drucksache 19/24838 -. Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 422 KB — Status: 20.01.2021
  • 19/26190 - Antrag: Mehr, schneller und günstiger bauen für bezahlbare Mieten und Eigenheime
    PDF | 265 KB — Status: 27.01.2021

Tagesordnung

  • 70. Sitzung am Montag, 22. Februar 2021, 13:00 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Wortprotokoll der 70. Sitzung

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste zur öffentlichen Anhörung am 22. Februar 2021

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Dr. Till Kemper M.A. (HFK Rechtsanwälte PartGmbB) für die öffentliche Anhörung am 22. Februar 2021 - A-Drs. 19(24)265-A
  • Stellungnahme Dr. Kai H. Warnecke (Präsident Haus und Grund Deutschland e. V.) für die öffentliche Anhörung am 22. Februar 2021 - A-Drs. 19(24)265-B
  • Stellungnahme RA Johannes Bohl (Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Gesellschaft für die Prüfung der Umweltverträglichkeit e. V.) für die öffentliche Anhörung am 22. Februar 2021 - A-Drs. 19(24)265-C
  • Stellungnahme Andreas Ibel (Präsident Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen) für die öffentliche Anhörung am 22. Februar 2021 - A-Drs. 19(24)265-D
  • Stellungnahme Stephan Reiß-Schmidt (Stadtdirektor a. D., Münchner Initiative für ein soziales Bodenrecht) für die öffentliche Anhörung am 22. Februar 2021 - A-Drs. 19(24)265-E
  • Stellungnahme Aygül Özkan (Geschäftsführerin ZIA, Zentraler Immobilien Ausschuss e. V.) für die öffentliche Anhörung am 22. Februar 2021 - A-Drs. 19(24)265-F
  • Stellungnahme Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände für die öffentliche Anhörung am 22. Februar 2021 - A-Drs. 19(24)265-G
  • Stellungnahme Dr. Friederike Mechel (Leiterin des Bereichs Recht, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Hamburg) für die öffentliche Anhörung am 22. Februar 2021 - A-Drs. 19(24)265-H
  • Stellungnahme Lukas Siebenkotten (Präsident Deutscher Mieterbund e. V.) für die öffentliche Anhörung am 22. Februar 2021 - A-Drs. 19(24)265-I

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen
  • Unangeforderte Stellungnahme DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund) für die öffentliche Anhörung am 22. Februar 2021 - A-Drs. 19(24)266-A
  • Unangeforderte Stellungnahme Prof. Dr. Manfred Miosga (Bayerische Akademie Ländlicher Raum e.V.) für die öffentliche Anhörung am 22. Februar 2021 - A-Drs. 19(24)266-B
  • Unangeforderte Stellungnahme LIVEKOMM für die öffentliche Anhörung am 22. Februar 2021 - A-Drs. 19(24)266-C
  • Unangeforderte Stellungnahme Initiative #200Häuser für die öffentliche Anhörung am 22. Februar 2021 - A-Drs. 19(24)266-D
  • Unangeforderte Stellungnahme DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammertag) für die öffentliche Anhörung am 22. Februar 2021 - A-Drs. 19(24)266-E
  • Unangeforderte Stellungnahme Die GloReiche Nachbarschaft für die öffentliche Anhörung am 22. Februar 2021 - A-Drs. 19(24)266-F
  • Unangeforderte Stellungnahme NABU für die öffentliche Anhörung am 22. Februar 2021 - A-Drs. 19(24)266-G

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Bau

Bundestag verabschiedet Gesetz zur Mobilisierung von Bauland

Der Bundestag hat am Freitag, 7. Mai 2021, nach halbstündiger Aussprache den Entwurf der Bundesregierung für ein Baulandmobilisierungsgesetz (19/24838, 19/26023) in der vom Bauausschuss geänderten Fassung (19/29396) beschlossen. Die Koalitionsfraktionen stimmten dafür, die Oppositionsfraktionen dagegen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Auf schnelleres Aktivieren von Bauland und mehr bezahlbarer Wohnraum zielt die Bundesregierung mit dem Baulandmobilisierungsgesetz. Im Kern setzt sie damit Beschlüsse der Baulandkommission um und stärkt die Handlungsmöglichkeiten für Gemeinden und Städte. So würden die Vorkaufsrechte für Kommunen gestärkt, heißt es in dem Entwurf.

Künftig kann eine Kommune dieses Recht geltend machen, wenn „auf einem zu veräußernden Grundstück ein Missstand besteht“. Außerdem wird ein neues Vorkaufsrecht für un- beziehungsweise geringfügig bebaute und brachliegende Grundstücke in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt eingeführt. Darüber hinaus wird es in Bebauungsplänen möglich sein, Flächen für den sozialen Wohnungsbau festzulegen. Diese Regelung wurde bis Ende 2024 befristet werden, um dann zu überprüfen, ob sie wirkt.

Die vom Bauausschuss beschlossenen Änderungen zum Regierungsentwurf betreffen vor allem die Handlungsmöglichkeiten von Kommunen auf angespannten Wohnungsmärkten. Einige Schlupflöcher beim umstrittenen Umwandlungsverbot sind gestopft worden, außerdem können sich die Länder wohnungspolitisch positionieren: Ausnahmen kann es für Häuser mit drei bis 15 Wohnungen geben – wo sie sich in dieser Spanne verorten, können die Länder selbst entscheiden. Auf diese Weise sollen Kleineigentümer geschützt werden.

Entschließung verabschiedet

Der Bundestag beschloss auf Empfehlung des Bauausschusses eine Entschließung zum Baulandmobilisierungsgesetz, die gegen die Stimmen der AfD und der FDP angenommen wurde. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, im Rahmen der Innenstadt-Strategie zur Bewältigung der durch die Covid-19-Pandemie in den Kommunen entstandenen Problemlagen ein besonderes Augenmerk auf den Erhalt und die Rückgewinnung einer urbanen Nutzungsvielfalt zu legen. Damit sollten Städte multifunktionale Orte für Wohnen, Arbeiten und Erholung, Begegnung, Bildung, Betreuung, Sport, medizinische Versorgung, Kultur und Veranstaltungen, Logistik, Gastgewerbe und Einzelhandel bleiben.

Auch soll die öffentliche Aufmerksamkeit für die Chancen einer nachhaltigen und nutzungsgemischten Stadtentwicklung unter Einbezug der Clubs geschärft werden. Der Bundestag fordert ferner, die Mittel der Programme der gemeinsamen Städtebauförderung von Bund und Ländern auch für innovative Maßnahmen zur Rückgewinnung der urbanen Nutzungsvielfalt zu nutzen. Er hält es für erforderlich, dass sich die Kommunen auch mit den Anforderungen von Clubs auseinandersetzen. Dabei könnten die Gemeinden bei der Festlegung der Umnutzung von Gebäuden auch die Nutzung durch Clubs prüfen. Verlangt wird zudem, dass sich die Bundesregierung dafür einsetzt, dass die Kommunen von den bauplanungsrechtlichen Möglichkeiten zur Unterstützung und Standortsicherung der Clubs Gebrauch machen.

Änderungsanträge von FDP und Grünen

In namentlicher Abstimmung hatte der Bundestag zuvor in zweiter Lesung einen Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/29409) zu dem Regierungsentwurf abgelehnt. 114 Abgeordnete stimmten für den Änderungsantrag, 431 dagegen, es gab 66 Enthaltungen. Ein Änderungsantrag der FDP-Fraktion (19/29408) wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt.

Die FDP sprach sich in ihrem Änderungsantrag (19/29408) gegen einen Genehmigungsvorbehalt für die Teilung von Wohnraum aus. Ein „Umwandlungsverbot“ erfülle den Zweck des Mieterschutzes nur bedingt, hieß es.

Die Grünen wollten den Paragrafen 13b des Baugesetzbuches streichen. Mit diesem Paragrafen werde für die Bebauung von Außenbereichsflächen das „beschleunigte Verfahren“ eröffnet. Darauf sollte im Interesse des Umweltschutzes und der Öffentlichkeitsbeteiligung an der Planung verzichtet werden, hieß es in dem Änderungsantrag (19/29409).

Entschließungsanträge von drei Fraktionen

Keine Mehrheit fanden zudem Entschließungsanträge der FDP (19/29410), der Linken (19/29411) und der Grünen (19/29412). Die FDP-Initiative wurde bei Enthaltung der Linken von CDU/CSU, SPD, AfD und Grünen abgelehnt. Die Vorlage der Linken wurde auch von den Grünen unterstützt, während die übrigen Fraktionen dagegen votierten. Umgekehrt unterstützte Die Linke den Entschließungsantrag der Grünen bei Ablehnung durch die übrigen Fraktionen.

Die FDP forderte in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (19/29410) unter anderem, in Gebieten mit Bebauungsplänen eine dauerhafte Befreiung von den Grundzügen der Planung vom Maß der baulichen Nutzung zum Zweck des Dachausbaus oder der Aufstockung um ein Stockwerk vorzusehen. 
Die Linke verlangte in ihrem Entschließungsantrag (19/29411) unter anderem, die Instrumente der Erhaltungssatzung nach Paragraf 172 des Baugesetzbuchs auf die wohnortnahe, gewerbliche, kulturelle und soziale Infrastruktur auszuweiten, sodass diese Instrumente auch für den Erhalt von Kleingewerbe, Handwerk, Kulturstätten und Sozialeinrichtungen genutzt werden können.

Die Grünen wollten mit ihrem Entschließungsantrag (19/29412) unter anderem den Status der Flächennutzungsplanung als vorbereitende Bauleitplanung durch integrierte Stadtentwicklungskonzepte stärken.

Anträge von drei Oppositionsfraktionen abgelehnt

Der Bundestag lehnte darüber hinaus acht Anträge der Oppositionsfraktionen ab. Die beiden abgelehnten Anträge der FDP-Fraktion tragen die Titel „Die Blackbox-Clubszene – Kreativ und wirtschaftlich“ (19/16833) und „Mehr, schneller und günstiger bauen für bezahlbare Mieten und Eigenheime“ (19/26190). Dem ersten Antrag stimmte nur die FDP zu, die Grünen enthielten sich. Den zweiten FDP-Antrag lehnten alle übrigen Fraktionen ab.

 Von der Linksfraktion stammten drei abgelehnte Anträge: „Clubsterben stoppen“ (19/14156), „Bauland in Gemeinschaftshand – Bodenpreissteigerungen bekämpfen“ (19/16043) und „Ausverkauf der Städte stoppen – Vorkaufsrecht stärken, Umwandlungen verbieten“ (19/22594). Dem ersten stimmten neben der Linken auch die Grünen zu, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Beim zweiten und dritten enthielten sich die Grünen, beim dritten stimmte die FDP mit der Linken dafür. 

Die Anträge mit den Titeln „Clubkultur erhalten – Clubs als Kulturorte anerkennen“ (19/15121), „Spekulation den Boden entziehen, soziale Mischung erhalten und Baurecht nachhaltig ausrichten“ (19/16047) und „Klimaresilienz der Städte durch mehr Natur und Freiräume erhöhen“ (19/21531) kamen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dem ersten und dritten stimmte neben den Grünen auch die Linksfraktion zu, beim zweiten enthielt sich die Linke. Die übrigen Fraktionen mit Ausnahme der Antragsteller stimmten jeweils dagegen. Zur Abstimmung lagen Beschlussempfehlungen des Bauausschusses vor (19/29396).

Erster Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion sorgte sich in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/16833) um die Clubkultur. Die Abgeordneten forderten die Bundesregierung auf, die Szene mit einem Maßnahmenbündel zu unterstützen. So sollte deren wirtschaftliche Bedeutung als Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Selbstständige gewürdigt werden – etwa mit Erleichterungen bei der Bürokratie und Vereinfachungen bei Steuerregelungen.

Des Weiteren sei zu prüfen, ob Clubs als baukulturelles Erbe angesehen werden können, erklärten die Abgeordneten. In der Baunutzungsverordnung sollten Clubs als „Anlagen für kulturelle und sportliche Zwecke“ neu eingeordnet werden. Lärmrichtwerte sollten gegebenenfalls angepasst werden. 

Zweiter Antrag der FDP

Vorschläge für einen Weg hin zu mehr bezahlbarem Wohnraum in Städten enthielt der zweite abgelehnte Antrag der Liberalen (19/26190). Die Abgeordneten plädierten darin für ein Maßnahmenbündel, das auf weniger Regulierung abzielt als von der Bundesregierung vorgesehen. Zudem sollten die städtischen Innen- vor der Außenentwicklung gestärkt und damit der Flächenverbrauch reduziert werden.

Von der Bundesregierung forderten die Abgeordneten ein neues Baulandmobilisierungsgesetz, das die Eingriffsmöglichkeiten von Kommunen erschwert und Umnutzungen von Flächen erleichtert. Gefördert werden sollte auch der Dachausbau.

Erster Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke hatte sich in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/14156) dem Erhalt von Clubs verschrieben. Clubs seien Räume kultureller Vielfalt und verdienten besonderen Schutz, erklärten die Abgeordneten. Wegen steigender Miet- oder Pachtgebühren, der Nicht-Verlängerung von Verträgen und dem Verkauf von Grundstücken müssten allerdings immer mehr Clubs in Deutschland schließen. Daher sollten Clubs als kulturelle Einrichtungen anerkannt und rechtlich Konzertsälen, Opern und Theatern gleichgestellt werden.

In der Baunutzungsverordnung sollten sie als Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke behandelt werden und nicht als Vergnügungsstätten. 

Zweiter Antrag der Linken

Die Linksfraktion forderte in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/16043) auch eine neue Bodenpolitik. Die Bundesregierung sollte per Gesetz einen Privatisierungsstopp für bundeseigene Grundstücke verhängen und landeseigene, kommunale und gemeinwohlorientierte Träger bei der Vergabe von bundeseigenen Grundstücken bevorzugen, erklärten die Abgeordneten. An Private dürften bundeseigene Grundstücke nur noch im Erbbaurecht gehen.

Darüber hinaus plädierten die Abgeordneten für die Auflage eines Bundesbodenfonds und für ein Bodenankaufprogramm, in das jährlich eine Milliarde Euro aus Haushaltsmitteln fließen sollen. Das Baugesetzbuch sollte nach den Vorstellungen der Linksfraktion zugunsten des kommunalen Vorkaufsrechts geändert werden.

Dritter Antrag der Linken

Vor dem Hintergrund steigender Baulandpreise wollte die Linksfraktion in ihrem dritten abgelehnten Antrag (19/22594) ein weitgreifendes Umwandlungsverbot und ein umfassenderes Vorkaufsrecht für Kommunen erreichen. Es gehe darum, den „Ausverkauf der Städte“ zu stoppen, schrieben die Abgeordneten.

Konkret sollte das kommunale Vorkaufsrecht auf alle Grundstücke im gesamten Gemeindegebiet ausgeweitet und so reformiert werden, dass es innerhalb einer Frist von sechs Monaten preislimitiert zu einem sozialverträglichen Ertragswert angewendet werden kann und auf Eigentumswohnungen, Erbbaurechte sowie bei Verkäufen von Immobilienanteilen mittel Share Deals ausgedehnt wird. 

Erster Antrag der Grünen

Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollte in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/15121) Clubs vor Verdrängung schützen. Clubs und Livemusikspielstätten sollten in der Baunutzungsverordnung kulturellen Einrichtungen wie Opern, Theatern und Programmkinos gleichgestellt werden.

Ein Schallschutzfonds des Bundes oder Mittel aus der Städtebauförderung könne Clubs beim Optimieren ihres Schallschutzes unterstützen, so die Abgeordneten weiter. Bei der anstehenden Novelle des Baugesetzbuches biete es sich an, Kulturerhaltungsgebiete als mögliche Kategorie einzuführen. 

Zweiter Antrag der Grünen

Die Grünen hatten in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/16047) einen Maßnahmenkatalog für eine neue Bodenpolitik vorgelegt. Sie forderten die Bundesregierung auf, ungenutztes Bauland zu aktivieren und die Spekulation mit Bauland zu unterbinden. Sie schlugen etwa gesetzliche Erleichterungen für Kommunen vor, damit diese Lücken im Innenbereich ihrer Orte leichter und schneller bebauen lassen können.

Spekulationen könnten erschwert werden, wenn Kommunen leichter Flächen kaufen und Gebiete nach Konzeptvergaben oder in Erbbaurecht vergeben könnten. Darüber hinaus führten die Abgeordneten weitere Möglichkeiten im Baurecht aus mit dem Ziel der unkomplizierteren Verdichtung.

Dritter Antrag der Grünen

Angesichts des Klimawandels wollten die Grünen mit ihrem dritten abgelehnten Antrag (19/21531) den Freiflächenanteil in Städten und Gemeinden erhöhen. Konzepte wie Stadtgrün und Stadtnatur müssten gestärkt werden, es sollten schneller und unkomplizierter Flächen für Urban Gardening und Permakultur bereitgestellt und die Dach- und Fassadenbegrünung unterstützt werden, forderten die Abgeordneten. Dazu schlugen sie ein Förderprogramm in Höhe von 800 Millionen Euro vor, das innerhalb der Städtebauförderung verankert werden sollte.

Weiter sollte nach den Vorstellungen der Fraktion das Bauplanungs- und Naturschutzrecht so angepasst werden, dass Grünflächen gesichert werden und bei Bauvorhaben keinen qualitativen Verlust erfahren. Darüber hinaus plädierten die Abgeordneten für zahlreiche detaillierte Gesetzesänderungen, um die Städte mit mehr Frei- und Grünflächen klimaresilienter zu machen. „Die Klimakrise erfordert, dass wir unsere Städte neu denken müssen“, hieß es zur Begründung. (pez/hau/07.05.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Torsten Schweiger

Torsten Schweiger

© Deutscher Bundestag / Inga Haar

Schweiger, Torsten

CDU/CSU

Udo Theodor Hemmelgarn

Udo Theodor Hemmelgarn

© Udo Hemmelgarn

Hemmelgarn, Udo Theodor

AfD

Sören Bartol

Sören Bartol

© Sören Bartol/ Anna Voelske

Bartol, Sören

SPD

Daniel Föst

Daniel Föst

© Daniel Föst / James Zabel

Föst, Daniel

FDP

Caren Lay

Caren Lay

© Caren Lay/ Frank Grätz

Lay, Caren

Die Linke

Christian Kühn, Bündnis 90/Die Grünen

Christian Kühn, Bündnis 90/Die Grünen

© Stefan Kaminski

Kühn (Tübingen), Christian

Bündnis 90/Die Grünen

Ulrich Lange

Ulrich Lange

© Ulrich Lange/ Studio Herzig

Lange, Ulrich

CDU/CSU

Canan Bayram

Canan Bayram

© Canan Bayram/ Anna Fiolka

Bayram, Canan

Bündnis 90/Die Grünen

Ulrich Lange

Ulrich Lange

© Ulrich Lange/ Studio Herzig

Lange, Ulrich

CDU/CSU

Claudia Tausend

Claudia Tausend

© Claudia Tausend/Marion Hogl

Tausend, Claudia

SPD

Mechthild Heil

Mechthild Heil

© Mechthild Heil / C. Lipowski

Heil, Mechthild

CDU/CSU

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 19/14156 - Antrag: Clubsterben stoppen
    PDF | 242 KB — Status: 17.10.2019
  • 19/15121 - Antrag: Clubkultur erhalten - Clubs als Kulturorte anerkennen
    PDF | 183 KB — Status: 13.11.2019
  • 19/16043 - Antrag: Bauland in Gemeinschaftshand - Bodenpreissteigerungen bekämpfen
    PDF | 255 KB — Status: 17.12.2019
  • 19/16047 - Antrag: Spekulation den Boden entziehen, soziale Mischung erhalten und Baurecht nachhaltig ausrichten
    PDF | 380 KB — Status: 17.12.2019
  • 19/16833 - Antrag: Die Blackbox-Clubszene - Kreativ und wirtschaftlich
    PDF | 288 KB — Status: 28.01.2020
  • 19/21531 - Antrag: Klimaresilienz der Städte durch mehr Natur und Freiräume erhöhen
    PDF | 283 KB — Status: 07.08.2020
  • 19/22594 - Antrag: Ausverkauf der Städte stoppen - Vorkaufsrecht stärken, Umwandlungen verbieten
    PDF | 271 KB — Status: 16.09.2020
  • 19/24838 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz)
    PDF | 641 KB — Status: 30.11.2020
  • 19/26023 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) - Drucksache 19/24838 -. Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 422 KB — Status: 20.01.2021
  • 19/26190 - Antrag: Mehr, schneller und günstiger bauen für bezahlbare Mieten und Eigenheime
    PDF | 265 KB — Status: 27.01.2021
  • 19/29396 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/24838, 19/26023 - Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Hagen Reinhold, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/16833 - Die Blackbox-Clubszene - Kreativ und wirtschaftlich c) zu dem Antrag der Abgeordneten Daniel Föst, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/26190 - Mehr, schneller und günstiger bauen für bezahlbare Mieten und Eigenheime d) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Simone Barrientos, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/14156 - Clubsterben stoppen e) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/16043 - Bauland in Gemeinschaftshand - Bodenpreissteigerungen bekämpfen f) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/22594 - Ausverkauf der Städte stoppen - Vorkaufsrecht stärken, Umwandlungen verbieten g) zu dem Antrag der Abgeordneten Erhard Grundl, Daniela Wagner, Anja Hajduk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/15121 - Clubkultur erhalten - Clubs als Kulturorte anerkennen h) zu dem Antrag der Abgeordneten Daniela Wagner, Christian Kühn (Tübingen), Markus Tressel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/16047 - Spekulation den Boden entziehen, soziale Mischung erhalten und Baurecht nachhaltig ausrichten i) zu dem Antrag der Abgeordneten Daniela Wagner, Christian Kühn (Tübingen), Lisa Badum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/21531 - Klimaresilienz der Städte durch mehr Natur und Freiräume erhöhen
    PDF | 1 MB — Status: 05.05.2021
  • 19/29408 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/24838, 19/26023, 19/29396 - Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz)
    PDF | 249 KB — Status: 05.05.2021
  • 19/29409 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/24838, 19/26023, 19/29396 - Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz)
    PDF | 233 KB — Status: 05.05.2021
  • 19/29410 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/24838, 19/26023, 19/29396 - Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz)
    PDF | 256 KB — Status: 05.05.2021
  • 19/29411 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/24838, 19/26023, 19/29396 - Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz)
    PDF | 282 KB — Status: 05.05.2021
  • 19/29412 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/24838, 19/26023, 19/29396 - Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz)
    PDF | 299 KB — Status: 05.05.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Änderungsantrag 19/29408 abgelehnt
  • namentliche Abstimmung über Änderungsantrag 19/29409
  • 12:24:55: Beginn der Abstimmung
  • 12:57:04: Ende der Abstimmung
  • Gesamt: 611 Ja: 114 Nein: 431 Enthaltungen: 66
  • Änderungsantrag 19/29409 abgelehnt


Beschlussempfehlung 19/29396 Buchstabe c (Antrag 19/16833 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/29396 Buchstabe d (Antrag 19/26190 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/29396 Buchstabe e (Antrag 19/14156 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/29396 Buchstabe f (Antrag 19/16043 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/29396 Buchstabe g (Antrag 19/22594 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/29396 Buchstabe h (Antrag 19/15121 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/29396 Buchstabe i (Antrag 19/16047 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/29396 Buchstabe j (Antrag 19/21531 ablehnen) angenommen

Gesetzentwurf 19/24838 und 19/26023 (Beschlussempfehlung 19/29396 Buchstabe a: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/29396 Buchstabe b (Entschließung annehmen) angenommen
Entschließungsantrag 19/29410 abgelehnt
Entschließungsantrag 19/29411 abgelehnt
Entschließungsantrag 19/29412 abgelehnt

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Stadtentwicklung

Vorschläge zur künftigen Entwicklung der Städte erörtert

Den Stadtentwicklungsbericht 2020 der Bundesregierung (19/28900) hat der Bundestag am Freitag, 7. Mai 2021, eine halbe Stunde lang erörtert. Der Bericht wurde im Anschluss mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für „mehr Gemeinwohl nach der Krise“ (19/29286) zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen überwiesen.

Das Parlament lehnte außerdem einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Mit Stadtentwicklung Innenstädte und Ortskerne lebendig halten – Kleine Gewerbe schützen und Stadt der kurzen Wege stärken“ (19/19143) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP ab, die Linksfraktion enthielt sich. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag der AfD, der die Musterbauordnung zum „Erhalt historischer Altstädte“ anpassen wollte (19/24999) und zu dem eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen vorlag (19/29377). Alle übrigen Fraktionen lehnten den Antrag ab.

Neuer Antrag der Grünen

Mit ihrem neuen Antrag (19/29286) legen die Grünen einen umfassenden Forderungskatalog vor, mit dem die soziale Infrastruktur im Nachgang der Corona-Krise gestärkt werden soll. So müssten gemeinwohlorientierte kulturelle, soziale und politische Räume, die aufgrund von Pandemiemaßnahmen weiterhin geschlossen bleiben, vor der Insolvenz bewahrt werden, heißt es beispielhaft. An anderer Stelle fordert die Fraktion, darauf zu achten, dass gemeinnützige Strukturen bei der Ausschüttung von Corona-Wirtschaftshilfen nicht benachteiligt werden.

Andere Maßnahmen, die die Grünen ins Feld führen, betreffen etwa die Stärkung von Innenstädten, die Nutzung von leerstehenden Liegenschaften oder den Ausbau von Teilhabemöglichkeiten – auch für Kinder und Jugendliche.

Abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion forderte in ihrem abgelehnten Antrag (19/24999) eine Änderung der Musterbauordnung im Sinne von Erleichterungen für den Erhalt von Altstädten. Konkret gehe es darum, dass Altbauten durch Anbauten insgesamt in eine andere Gebäudeklasse mit damit verbundenen verschärften Brandschutzauflagen fallen, erklärten die Abgeordneten.

Diese neuen Anforderungen erschwerten die Sanierung von Altstadtobjekten und damit das Bewahren historischer Bausubstanz. Zur Begründung hieß es, eine Musterbauordnung als Vereinheitlichung von Landesbauordnungen sei grundsätzlich zu begrüßen. Es müsse jedoch ausreichend Flexibilität für die Besonderheiten historischer Altstädte gewahrt werden.

Abgelehnter Antrag der Grünen

Die Grünen wollten mit ihrem abgelehnten Antrag (19/19143) in die Attraktivität von Innenstädten und Dorfkernen investieren. Zusätzlich zu bestehenden Programmen sollten mit einem Fonds in Höhe von 500 Millionen Euro entsprechende Projekte gefördert werden, die der Stabilität von Innenstädten zugute kommen sollen. Insgesamt müsse sich die Städtebauförderung stärker an Nachhaltigkeit und Digitalisierung orientieren.

Die Grünen forderten zudem, dass Kommunen leichter Standorte für Gewerbeflächen planerisch sichern und so Nutzungsmischungen schützen können. Detailliert schlugen sie außerdem Änderungen im Baugesetzbuch vor, die auf ein Bewahren von durchmischten Vierteln auch mit Kleingewerbe hinwirken. Ähnliches schlugen die Abgeordneten für Ortskerne auf dem Land vor, wo es verstärkt auch um die Förderung lokaler Wirtschaftskreisläufe und interkommunaler Zusammenarbeit gehen sollte.


Bericht der Bundesregierung

Der generelle Trend zur Urbanisierung sei national wie international weiterhin ungebrochen, teilt die Regierung in ihrem Stadtentwicklungsbericht mit (19/28900). Lebten 1950 nur knapp 62 Prozent der Bundesbürger in Gemeinden über 5.000 Einwohner, also mindestens in einer Kleinstadt, seien es 2018 bereits 89,8 Prozent gewesen.

„Städte entfalten eine Attraktivität für Bewohner und Unternehmen.“ Sie zeichneten sich besonders durch die Vielfalt ihrer Bewohnerschaft aus: Menschen unterschiedlicher Herkunft und mit verschiedenen kulturellen Hintergründen sowie unterschiedlichster individueller physischer und intellektueller Fähigkeiten teilen den Lebensort, kommunizieren und interagieren miteinander. Dieser Austausch von unterschiedlichem Wissen, verschiedenen Erfahrungen, Ideen und Lebensentwürfen mache die Städte in Deutschland aber auch weltweit zu Zentren sozialer, ökonomischer und ökologischer Innovationen, heißt es in dem Bericht. (pez/hau/ste/07.05.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

Mechthild Heil

Mechthild Heil

© Mechthild Heil / C. Lipowski

Heil, Mechthild

CDU/CSU

Wilhelm von Gottberg

Wilhelm von Gottberg

© Wilhelm von Gottberg / Waldemar Cohrs

Gottberg, Wilhelm von

AfD

Bernhard Daldrup

Bernhard Daldrup

© Bernhard Daldrup/ Elias Domsch

Daldrup, Bernhard

SPD

Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann

Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann

© Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann/Jasco Denzel

Strack-Zimmermann, Dr. Marie-Agnes

FDP

Caren Lay

Caren Lay

© Caren Lay/ Frank Grätz

Lay, Caren

Die Linke

Daniela Wagner

Daniela Wagner

© Bündnis 90/ Die Grünen Bundestagsfraktion/ Kaminski

Wagner, Daniela

Bündnis 90/Die Grünen

Karsten Möring

Karsten Möring

© DBT/ Thomas Trutschel

Möring, Karsten

CDU/CSU

Ulli Nissen

Ulli Nissen

© SPD-Parteivorstand/ Susie Knoll

Nissen, Ulli

SPD

Michael Hannes Kießling

Michael Hannes Kießling

© DBT/ Stella von Saldern

Kießling, Michael

CDU/CSU

Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

Dokumente

  • 19/19143 - Antrag: Mit Stadtentwicklung Innenstädte und Ortskerne lebendig halten - Kleine Gewerbe schützen und Stadt der kurzen Wege stärken
    PDF | 272 KB — Status: 12.05.2020
  • 19/24999 - Antrag: Anpassung der Musterbauordnung zum Erhalt historischer Altstädte
    PDF | 263 KB — Status: 08.12.2020
  • 19/28900 - Unterrichtung: Stadtentwicklungsbericht der Bundesregierung 2020
    PDF | 11 MB — Status: 16.04.2021
  • 19/29286 - Antrag: Orte des Zusammenhaltes - Ein Energieschub für mehr Gemeinwohl nach der Krise
    PDF | 300 KB — Status: 04.05.2021
  • 19/29377 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Frank Magnitz, Udo Theodor Hemmelgarn, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/24999 - Anpassung der Musterbauordnung zum Erhalt historischer Altstädte b) zu dem Antrag der Abgeordneten Daniela Wagner, Claudia Müller, Christian Kühn (Tübingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/19143 - Mit Stadtentwicklung Innenstädte und Ortskerne lebendig halten - Kleine Gewerbe schützen und Stadt der kurzen Wege stärken
    PDF | 298 KB — Status: 05.05.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/28900 und 19/29286 beschlossen
  • Beschlussempfehlung 19/29377 Buchstabe a (Antrag 19/24999 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/29377 Buchstabe b (Antrag 19/19143 ablehnen) angenommen

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Stand: 14.05.2025