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Inneres

Koalition will Rechts­grund­la­gen der Bun­des­polizei mo­der­ni­sieren

CDU/CSU und SPD wollen die Rechtsgrundlagen der Bundespolizei modernisieren. Ihren Gesetzentwurf (19/26541) hat der Bundestag am Freitag, 12. Februar 2021, nach halbstündiger erster Lesung zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. 

Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

Die Koalitionsfraktionen wollen die besonderen Fähigkeiten und die herausragende Stellung der Bundespolizei  stärken und an die technische Entwicklung sowie an die aktuelle sicherheitspolitische Herausforderungen und Gefahrenlagen anpassen. Der im Bundespolizeigesetz definierte Aufgabenkanon der Bundespolizei habe sich im Grundsatz bewährt. Beabsichtigt sei gleichwohl eine weitere Differenzierung und Fokussierung. Darüber hinaus solle die Bundespolizei im Bereich der Gefahrenabwehr mit neuen Befugnissen ausgestattet werden.

Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil vom 20. April 2016 (Aktenzeichen: 1 BvR 966 / 09 und 1 BvR 1140 / 09) einige Vorschriften des damaligen Bundeskriminalamtgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Da das Bundespolizeigesetz vergleichbare Vorschriften enthält, ließen sich die Aussagen des Bundesverfassungsgerichts insoweit auch auf das Bundespolizeigesetz übertragen. Das Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes umfasse keine Regelung des finalen Rettungsschusses, die in der Mehrzahl der Polizeigesetze der Länder vorhanden sei

Das Bundespolizeigesetz solle daher überarbeitet werden. Im Bereich der Gefahrenabwehr erforderliche Befugnisse würden aufgenommen. Dabei würden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus seinem Urteil vom 20. April 2016 zum damaligen Bundeskriminalamtgesetz und die Regelungen der EU-Richtlinie 2016 / 680 vom 27. April 2016 berücksichtigt. Im Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes solle eine rechtliche Grundlage für den finalen Rettungsschuss eingeführt werden, um in besonderen Situationen wie Geiselnahmen oder Terroranschlägen, die einen derartigen Schusswaffengebrauch erfordern, auf sicherer Rechtsgrundlage handeln zu können. (vom/12.02.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

Horst Seehofer

Horst Seehofer

© bmi.de

Seehofer, Horst

Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat

Christian Wirth

Christian Wirth

© Dr. Christian Wirth

Wirth, Dr. Christian

AfD

Dirk Wiese

Dirk Wiese

© Dirk Wiese/ Marco Urban

Wiese, Dirk

SPD

Benjamin Strasser

Benjamin Strasser

© Benjamin Strasser/ James Zabel

Strasser, Benjamin

FDP

Ulla Jelpke

© Fraktion DIE LINKE.

Jelpke, Ulla

Die Linke

Irene Mihalic

Irene Mihalic

© Irene Mihalic/ Annette Koroll

Mihalic, Dr. Irene

Bündnis 90/Die Grünen

Mathias Middelberg

Mathias Middelberg

© Dr. Mathias Middelberg/Tobias Koch

Middelberg, Dr. Mathias

CDU/CSU

Kirsten Lühmann

Kirsten Lühmann

© SPD-Parteivorstand/ Benno Kraehahn

Lühmann, Kirsten

SPD

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/26541 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei
    PDF | 908 KB — Status: 09.02.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/26541 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Digitale Agenda

Daten­strategie der Bundes­regierung zwischen Lob und Kritik

Über die Datenstrategie der Bundesregierung (19/26450) sowie einen FDP-Antrag zur Datenpolitik (19/26538) hat der Bundestag am Donnerstag, 11. Februar 2021, debattiert. Während die Unterrichtung nach einstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss Digitale Agenda überwiesen wurde, wird ein FDP-Antrag mit dem Titel „Datenpolitik für Selbstbestimmung, Wettbewerb und Innovation“ (19/26538) federführend im Innenausschuss beraten. Die FDP hatte die Federführung für ihren Antrag beim Ausschuss Digitale Agenda gesehen und wurde darin von den übrigen Oppositionsfraktionen unterstützt, konnte sich damit aber nicht gegen die Mehrheit der Koalitionsfraktionen durchsetzen.

Die Strategie sei ein positiver, wichtiger  Aufschlag, sagte die Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung, Dorothee Bär (CSU). In der Pandemie sei deutlich geworden, dass sich datengetriebene digitale Geschäftsmodelle als „wesentlich resilienter“ gezeigt haben. „Daten retten leben“, sagte Bär weiter und verwies auf das am 10. Februar im Kabinett beschlossene bundesweite Krebsregister, das Daten der Bundesländer zusammenführen soll. 

Innovative Datennutzung

An der Frage, ob und wie Daten genutzt werden, entscheide sich alles, deswegen habe man in der Strategie einen innovativen Ansatz unter dem Motto „Datensätze sind Datenschätze“ gewählt. „Viele Daten werden bislang gar nicht oder nur einmal genutzt. Das muss sich ändern, wenn wir zukunfts- und wettbewerbsfähig bleiben wollen“, betonte Bär weiter. Vor allem mittelständische Unternehmen besäßen Daten, die ungenutzt blieben.

Unterstützung bekam die Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin von der CDU-Abgeordneten Nadine Schön: „Corona hat uns gezeigt, dass wir einen Mehrwert haben, wenn wir Daten nutzen, das sehen wir jeden Tag.“ Die Strategie sei ein „wirklich großer, innovativer Start“ in die Datengestaltung der nächsten Jahre.

AfD: Entwürfe haben „handwerkliche Mängel“

Scharfe Kritik übte der AfD-Politiker Uwe Schulz, der von „vielen Strategien, bunten Broschüren, Internetseiten und Worthülsen“ sprach. Gesetzentwürfe  würden jedoch „eher schleppend umgesetzt“ und hätten handwerkliche Mängel. So sei die Datenstrategie bereits im Januar 2020 angekündigt worden, und es sei nun „mehr als fraglich“, was umgesetzt werde.

Die Strategie enthalte einige wichtige Punkte, es mangele ihr aber an einer transparenten Darstellung der zeitlichen und strategischen Maßnahmen und einer übergeordneten Vision. Unbedingt verhindert werden müsse eine missbräuchliche Nutzung von Daten durch ausländische Staaten, betonte Schulz weiter.

SPD für eine Kultur des Teilens

Saskia Esken (SPD) sagte, das Wissen des 21. Jahrhunderts liege in den Daten. Daten seien Macht, und der exklusive Besitz sei ein „heißt umkämpftes Privileg“. Diese Macht dürfe nicht in der Hand der Wenigen bleiben, dies widerspräche dem demokratischen Prinzip.

Wissen verliere durch das Teilen nicht an Wert, sondern vielmehr entstehe dadurch neues Wissen, sagte sie weiter. Die Strategie, um die lange gerungen wurde, sei so von dem Ziel einer Kultur des Teilens geprägt. Esken betonte weiter, dass Datenschutz und Datennutzung sich nicht ausschließen.

FDP: Daten betreffen jeden

Auch der Ausschussvorsitzende des Digitalausschusses, Manuel Höferlin (FDP), kritisierte die vorgelegte Strategie als Dokument, das „250 zusammenhanglose Maßnahmen“ zusammenführe – ähnlich wie bereits die Digitalstrategie der Bundesregierung.

Daten seien ein Thema, das jeden betreffe, und das Internet der Dinge werde dies um ein Vielfaches potenzieren, sagte er. Höferlin warb für den von den Liberalen vorgelegten Antrag und dafür, datenpolitische Maßnahmen noch in dieser Legislatur umzusetzen. Er verwies auch auf das Thema der Nutzung von nicht-personenbezogenen Daten, das jetzt geklärt werden müsse.

Linke: Unkonkret und unverbindlich

„Es ist ein Fortschritt, dass die Strategie endlich da ist, aber sie kommt zu spät und vertagt viele Maßnahmen“, monierte für die Linksfraktion Anke Domscheit-Berg. Die Strategie bleibe an vielen Stellen unkonkret und unverbindlich, etwa beim fehlenden Bekenntnis zur Datenteilungspflicht.

Wenn der Staat Vorreiter werden wolle, müssten aus öffentlichen Geldern auch öffentliche Güter werden – vor allem, wenn es Daten betreffe, die mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden, etwa den Wetterdaten, sagte Domscheit-Berg. Der fehlende Kulturwandel sei erkennbar an den Maßnahmen der Datenstrategie. Appelle seien nicht ausreichend, es brauche mehr Verbindlichkeit.

Grüne: Ein Minimalkonsens der Großen Koalition

Auch Dr. Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen) verwies darauf, dass die Strategie ein Minimalkonsens der Großen Koalition mit „vagen Absichtserklärungen und Prüfaufträgen“ sei: „Es ist gut, dass überhaupt irgendetwas vorliegt und dass einige wenige Einzelfragen geklärt werden“, sagte er etwa mit Blick auf das Thema Dateneigentum.

Die Strategie komme jedoch zu spät und sei zu dünn, sodass die Umsetzungschancen gegen Null tendierten, sagte von Notz ebenfalls. Es brauche jedoch dringend verbindliche Regelungen und belastbare Gesetze für Rechtssicherheit und Unternehmen und für die Rechte von Menschen. 

Ressourcenschutz durch Datennutzung

Daten bilden nach Aussage der Bundesregierung (19/26450) die Grundlage der digitalen Gesellschaft. Mehr Daten innovativ, verantwortungsvoll und gemeinwohlorientiert zu nutzen, könne das Zusammenleben in Deutschland, in Europa und in der Welt bedeutsam verbessern und natürliche Ressourcen schützen.

Auch in Politik und Verwaltung würden Daten dabei helfen, Entscheidungen auf eine solidere Grundlage zu stellen und Regulierungen, Fördermaßnahmen und Dienstleistungen zu schaffen, die besser auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft und Wissenschaft eingehen, heißt es. Dazu gehört aus Sicht der Regierung beispielsweise, Mobilitätsdaten zu nutzen, um Staus zu vermeiden und klimafreundliche Verkehrskonzepte zu ermöglichen, die unsere Städte und Kommunen langfristig lebenswerter machen. 

„Datenbereitstellung und Datennutzung erhöhen“

„Mit dieser Strategie wollen wir deshalb als Bundesregierung innovative und verantwortungsvolle Datenbereitstellung und Datennutzung insbesondere in Deutschland und Europa signifikant erhöhen – in der Wirtschaft, der Wissenschaft, der Zivilgesellschaft und der Verwaltung. Gleichzeitig wollen wir auf Basis der europäischen Werte eine gerechte Teilhabe sichern, Datenmonopole verhindern und zugleich Datenmissbrauch konsequent begegnen“, wird mitgeteilt.

Die Datenstrategie umfasse vier Handlungsfelder: Die Verbesserung der Datenbereitstellung auf infrastruktureller Ebene und die Sicherung des Datenzugangs. Zweitens die verantwortungsvolle Datennutzung und Hebung von Innovationpotenzialen. Drittens will die Regierung die Datenkompetenz erhöhen und eine neue Datenkultur in Deutschland etablieren. Außerdem soll der Staat zum Vorreiter der neuen Datenkultur gemacht werden, damit er seiner besonderen Verantwortung gerecht werden kann.

Antrag der FDP

Die FDP fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (19/26538) unter anderem auf, die Umsetzung wichtiger Weichenstellungen im Bereich der Datenpolitik nicht in die nächste Legislaturperiode zu verschieben. Im Bereich der Datenautonomie solle der Einsatz von Datentreuhändern zur Förderung der Selbstbestimmung über personenbezogene Daten bei auftretenden Informationsasymmetrien oder Machtungleichgewichten in sogenannten „Vertrauensmärkten“ zwischen Anbietern und Datennutzern vorangebracht werden.

Die Regierung solle sich darüber hinaus bereits vor der nächsten Evaluierung der Datenschutz-Grundverordnung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die Regelungen zur Ermöglichung der Delegierbarkeit von datenschutzrechtlichen Einwilligungen oder zumindest typisierten Entscheidungen ergänzt werden. In der Debatte um Datenzugangsrechte verlangen die Liberalen, eine klare Haltung gegen allgemeine Datenteilungspflichten einzunehmen und eventuelle Überlegungen zu sektorspezifischen Zugangsregeln auch nicht als „Datenteilungspflichten“ zu bezeichnen. (lbr/hau/11.02.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dorothee Bär

Dorothee Bär

© CSU Landesleitung / Christian Kaufmann

Bär, Dorothee

Staatsministerin für Digitalisierung

Uwe Schulz

Uwe Schulz

© Uwe Schulz/privat

Schulz, Uwe

AfD

Saskia Esken

Saskia Esken

© SPD-Parteivorstand / Susie Knoll

Esken, Saskia

SPD

Manuel Höferlin

Manuel Höferlin

© Manuel Höferlin/Christian Kuhlmann (5 Gänge)

Höferlin, Manuel

FDP

Anke Domscheit-Berg

Anke Domscheit-Berg

© DBT/Stella von Saldern

Domscheit-Berg, Anke

Die Linke

Konstantin von Notz

Konstantin von Notz

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Notz, Dr. Konstantin von

Bündnis 90/Die Grünen

Nadine Schön

Nadine Schön

© Nadine Schön/Tobias Koch

Schön, Nadine

CDU/CSU

Mario Brandenburg

Mario Brandenburg

© DBT/Inga Haar

Brandenburg (Südpfalz), Mario

FDP

Elvan Korkmaz-Emre

Elvan Korkmaz-Emre

© SPD-Parteivorstand/ Susie Knoll

Korkmaz-Emre, Elvan

SPD

Dieter Janecek

Dieter Janecek

© DBT/ Inga Haar

Janecek, Dieter

Bündnis 90/Die Grünen

Tankred Schipanski

© Tankred Schipanski/Tobias Koch

Schipanski, Tankred

CDU/CSU

Manuel Höferlin

Manuel Höferlin

© Manuel Höferlin/Christian Kuhlmann (5 Gänge)

Höferlin, Manuel

FDP

Jens Zimmermann

Jens Zimmermann

© Jens Zimmermann/Juliusz Gastev

Zimmermann, Dr. Jens

SPD

Hansjörg Durz

Hansjörg Durz

© Hansjörg Durz/ Hendrik Steffens

Durz, Hansjörg

CDU/CSU

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 19/26450 - Unterrichtung: Datenstrategie der Bundesregierung Eine Innovationsstrategie für gesellschaftlichen Fortschritt und nachhaltiges Wachstum
    PDF | 1 MB — Status: 04.02.2021
  • 19/26538 - Antrag: Datenpolitik für Selbstbestimmung, Wettbewerb und Innovation
    PDF | 320 KB — Status: 09.02.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/26450 beschlossen
  • Überweisung 19/26538 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Digitale Agenda

Lob und Detailkritik für Datenstrategie der Bundes­regierung

Zeit: Mittwoch, 24. Februar 2021, 16 bis 18 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Der Ausschuss Digitale Agenda unter Vorsitz von Manuel Höferlin (FDP) hat sich am Mittwoch, 24. Februar 2021, in einer öffentlichen Anhörung mit der Datenstrategie der Bundesregierung (19/26450, 19/16075) sowie einem Antrag der FDP-Fraktion zur Datenpolitik (19/26538) befasst. Viel Lob gab es von den sieben Sachverständigen für die Grundrichtung der Strategie, aber auch Detailkritik, vor allem an den konkreten Maßnahmen.

Kelber: Die Bilanz fällt gemischt aus

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Professor Ulrich Kelber sagte, die Vorlage schaffe Orientierungspunkte für Bürger, die Bilanz falle jedoch gemischt aus. Positiv sei das Bekenntnis zu Datenschutz und Selbstbestimmung, andererseits kämen beide Punkte im Maßnahmenkatalog zu kurz.

Der Verweis auf das „Unberührtbleiben“ der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angesichts der Dimension der geplanten Handelbarkeit von Daten erscheine ihm nicht zutreffend, denn die Veränderung erschließe sich erst aus der Zusammenschau mit dem Gesamtpaket an Maßnahmen auf europäischer Ebene, sagte Kelber. Der gesetzliche, regulatorische Rahmen auch für die vorliegende Datenstrategie komme im Wesentlichen aus Brüssel, sagte Kelber.

Specht-Riemenschneider fehlt eine Problemlösungsstrategie

Die Sachverständige Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn sagte: „Die Grundrichtung der Strategie stimmt“, es habe wichtige Problemidentifikationen gegeben, aber es mangele an einer Problemlösungsstrategie. Sie betonte, Datenzugangsansprüche sollten nicht horizontal, sondern grundsätzlich sektorspezifisch und auf Grundlage des tatsächlichen Bedarfs vorgesehen werden. Daneben brauche es auch zweckgebunden intersektorale Datenzugangsansprüche für die Wissenschaft.
Datentreuhandlösungen nannte sie „die zentrale Einheit zur Lösung einer Reihe von Problemen in der Datenwirtschaft und -forschung. So könnten sie etwa sie eine wesentliche Rolle etwa für das Trainieren Künstlicher Intelligenzen mit den geteilten Daten oder bei der Anonymisierung und Pseudonymisierung von Datenbeständen einnehmen.

Heckmann: Die Strategie ist gelungen

Ausdrückliches Lob für die Strategie kam von Prof. Dr. Dirk Heckmann von der TUM School of Governance München: “Ich halte die Strategie für sehr gelungen und angemessen konkret„, sagte Heckmann. Zu den Stärken zähle die Ausgewogenheit der strategischen Ziele. Er lobte auch, dass der dringende Forschungsbedarf erkannt wurde.

Die Strategie erkenne zudem auf allen Ebenen die Herausforderungen für Sachdaten. So sei die Nutzung personenbezogener Daten zu gemeinwohlorientierten Zwecken wie etwa der Forschung oder der Pandemiebekämpfung nicht ausgeschlossen wenn Datenschutz durch Technikgestaltung gegeben sei.

Blankertz: Die Strategie setzt keinen Rahmen

Auch Aline Blankertz von der Stiftung Neue Verantwortung begrüßte die Strategie, bemängelte aber, dass es sich nicht um eine Strategie handele, die einen Rahmen setze: “Sie listet 234 Maßnahmen auf, von denen 62 Prozent bereits laufen„, sagte Blankertz. Besonders ausgeprägt sei dies in den ersten drei Themenbereichen der Strategie. Für die Zielsetzung einer Dateninfrastruktur bedürfe es jedoch messbarer Ziele.

Im Hinblick auf Möglichkeiten für Verbraucher brauche es Werkzeuge, damit Interessen auch durchgesetzt werden könnten. Dies betreffe etwa die Datentreuhandmodelle, die noch stärker gefördert werden sollten. Sie begrüße zudem das Nutzbarmachen von Daten – ohne vertrauliche Elemente preiszugeben – als wichtigen Forschungsbereich.

Richter: Ziel muss Klarheit bei der Anonymisierung sein

Frederick Richter von der Stiftung Datenschutz betonte, dass Datennutzung auch Datenverantwortung sei. Vordringlichstes Ziel müsse Klarheit im Bereich der Anonymisierung sein. Er befürworte, dass die Datenkompetenz weiter ausgebaut werden solle. Dies sei die Grundlage für einen bewussten Umgang durch wirtschaftliche Akteure, aber auch Nutzer. Er begrüße auch, dass sich die Bundesregierung gegen die Schaffung eines “Dateneigentums„ ausgesprochen habe. Ein solches Verfügungsrecht an Daten sei nicht kompatibel mit dem europäischen Datenschutzregime.

Hinsichtlich der angestrebten neuen Datennutzungskultur sagte Richter: “Aus meiner Sicht ist dies eine Verbindung aus der Datenschutzkultur, die wir schon lange haben und einer Datennutzungskultur, die noch etwas angefeuert werden muss.„

Litta: Ungleichgewicht zwischen Wirtschaft und Gemeinwohl

Auch Dr. Henriette Litta von der Open Knowledge Foundation Deutschland betonte, dass die Strategie wirtschaftliche Innovationskraft und Datenschutz nicht gegeneinanderstelle. Es gebe jedoch ein Ungleichgewicht zwischen Wirtschaft und Gemeinwohl; so würden wirtschaftliche Aspekte überbetont, der Umgang mit Daten aus nicht-wirtschaftlicher Sicht jedoch wenig beleuchtet. Um die digitale Souveränität zu stärken, brauche es eine nachhaltige Förderung von Open-Source-Infrastruktur, sagte Litta.

Dem Open-Source-Ökosystem in Deutschland fehlten gezielt Investitionen, besonders im Bereich der offenen Basistechnologien, etwa bei Protokollen oder Code-Bibliotheken. Die Zivilgesellschaft müsse außerdem als kompetenter Partner begriffen werden. Um den Staat wirklich zu einem Vorreiter zu machen, müsse das Informationsfreiheitsgesetz zu einem Transparenzgesetz weiterentwickelt werden, sagte Litta.

Ehrig: Enttäuschend aus Verbrauchersicht

Den Blick auf Chancen und Risiken richtete Lina Ehrig vom Verbraucherzentrale Bundesverband: “Moderne Formen der Datenverarbeitung können einen großen Gewinn darstellen und Lösungen für gesellschaftliche Probleme bieten„, sagte sie. Die Strategie suche daher nach Wegen, die Chancen der Digitalisierung durch die Förderung der Datennutzung zu realisieren und gleichzeitig die Schutzbedürftigkeit zu sichern. Bedauerlich sei, dass die aufgeführten Maßnahmen aus Verbrauchersicht “eher enttäuschend„ ausfielen, sagte Ehrig.

Es seien Vorhaben aufgeführt, die ohnehin praktisch umgesetzt werden müssten, viele Prüfaufträge angekündigt und unverbindliche Absichtserklärungen und Forschungsvorhaben genannt. Der Charakter der Verbindlichkeit fehle. Gewünscht hätte sie sich etwa verpflichtende Regeln für Nachvollziehbarkeit-by-Design, damit Entscheidungskriterien und -logiken algorithmischer System nachvollziehbar seien.

Eckpunkte einer Datenstrategie

Wie die Bundesregierung in ihren Eckpunkten einer Datenstrategie (19/16075) schreibt, werde in Deutschland trotz immenser Chancen und trotz fortschreitender Digitalisierung das enorme Innovationspotenzial von Daten für Gesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Staat bei Weitem nicht ausgeschöpft. Dies wolle die Bundesregierung ändern. Sie werde, heißt es in der Unterrichtung, eine Datenstrategie erarbeiten, deren Ziel es sei, die verantwortungsvolle Bereitstellung und Nutzung von Daten durch Personen und Institutionen in (Zivil-)Gesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Bundesverwaltung in Deutschland signifikant zu steigern, keine neuen Datenmonopole entstehen zu lassen, eine gerechte Teilhabe zu sichern und zugleich Datenmissbrauch konsequent zu begegnen.

Die Datenstrategie soll in vier Handlungsfeldern entwickelt werden. Unter anderem soll die Datenbereitstellung verbessert und der Datenzugang gesichert werden. Außerdem sollen eine verantwortungsvolle Datennutzung befördert, Innovationpotenziale gehoben, die Datenkompetenz erhöht und eine Datenkultur etabliert werden. Dabei soll der Staat zum Vorreiter gemacht werden.

Datenstrategie der Bundesregierung

Gegenstand der Anhörung ist auch die Datenstrategie selbst mit dem Titel “Eine Innovationsstrategie für gesellschaftlichen Fortschritt und nachhaltiges Wachstum„ (19/26450). Darin heißt es, Daten bildeten die Grundlage der digitalen Gesellschaft, sie seien bislang in Deutschland und Europa aber “noch immer zu wenig genutzt.„ Mehr Daten innovativ, verantwortungsvoll und gemeinwohlorientiert zu nutzen, könne das Zusammenleben verbessern und natürliche Ressourcen schützen.  Auf der Basis europäischer Werte müsse eine gerechte Teilhabe gesichert, müssten Datenmonopole verhindert und müsse Datenmissbrauch konsequent begegnet werden, heißt es weiter.

Die Institutionen müssten sich etwa beständig weiterentwickeln, um “der Dominanz von marktbeherrschenden Unternehmen zu begegnen„, schreibt die Bundesregierung. Der Datenschutzstandard in Europa biete ein starkes Fundament, auf dem diese Strategie aufsetze. Auch in Politik und Verwaltung könnten Daten etwa helfen, Entscheidungen auf eine solidere Grundlage zu stellen und Regulierungen und Leistungen zu schaffen, die besser auf Bedürfnisse von Bürgern, Wirtschaft und Wissenschaft eingehen.

Die Strategie umfasst vier Handlungsfelder: Das erste behandelt leistungsfähige und nachhaltig ausgestaltete Dateninfrastrukturen. Zweitens die Steigerung der innovativen und verantwortungsvollen Datennutzung. Drittens soll die Datenkompetenz erhöht und eine neue Datenkultur etabliert werden. Viertens will die Bundesregierung den Staat zum Vorreiter dieser neuen Datenkultur machen. Die Umsetzung der Strategie werde durch ein Fortschrittsmonitoring begleitet.

Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/26538) die Umsetzung von wichtigen Weichenstellungen im Bereich der Digitalpolitik noch in dieser Legislaturperiode. Dies beinhalte etwa, im Bereich der Datenautonomie den Einsatz von Datentreuhändern zur Förderung der “Selbstbestimmung über personenbezogene Daten„ bei auftretenden Informationsasymmetrien oder Machtungleichgewichten bei Anbietern und Nutzern von Daten voranzubringen.

Hinsichtlich der Datenökonomie fordern die Liberalen, im Rahmen der deutschen Beteiligung am GAIA-X-Projekt die Einführung von Strukturen für Datendrehscheiben und gemeinsame Datenpools voranzutreiben und sich dafür einzusetzen, dass die Strukturen miteinander verknüpft werden können.

Im Bereich von Daten als Innovationstreiber fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, sich bereits vor der nächsten Evaluierung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf europäischer Ebene für die Anpassung der Definition personenbezogener Daten in Artikel 4 einzusetzen, um eine trennscharfe Unterscheidung zu ermöglichen. Auch gehöre dazu, die Vermittlung “grundlegender Fähigkeiten im Umgang mit Daten„ in den bildungspolitischen Fokus zu rücken, heißt es im Antrag weiter. (lbr/24.02.2021)

Dokumente

  • 19/16075 - Unterrichtung: Eckpunkte einer Datenstrategie der Bundesregierung
    PDF | 334 KB — Status: 18.12.2019
  • 19/26450 - Unterrichtung: Datenstrategie der Bundesregierung Eine Innovationsstrategie für gesellschaftlichen Fortschritt und nachhaltiges Wachstum
    PDF | 1 MB — Status: 04.02.2021
  • 19/26538 - Antrag: Datenpolitik für Selbstbestimmung, Wettbewerb und Innovation
    PDF | 320 KB — Status: 09.02.2021

Tagesordnung

  • 73. Sitzung am Mittwoch, dem 24. Februar 2021, 16.00 Uhr - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll der öffentlichen Anhörung zum Thema "Datenstrategie der Bundesregierung" am 24. Februar 2021

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste für die öffentliche Anhörung zum Thema "Datenstrategie der Bundesregierung"

Fragenkatalog

  • Fragenkatalog für die öffentliche Anhörung zum Thema "Datenstrategie der Bundesregierung"

Stellungnahmen

  • Stellungnahme von Lina Ehrig - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. - zum Thema "Datenstrategie der Bundesregierung" am 24. Februar 2021
  • Stellungnahme von Aline Blankertz - Stiftung Neue Verantwortung - zum Thema "Datenstrategie der Bundesregierung" am 24. Februar 2021
  • Stellungnahme von Dr. Henritte Litta - Open Knowledge Foundation Deutschland (OKF DE) - zum Thema "Datenstrategie der Bundesregierung" am 24. Februar 2021
  • Stellungnahme von Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider - Universität Bonn - zum Thema "Datenstrategie der Bundesregierung" am 24. Februar 2021
  • Stellungnahme von Prof. Ulrich Kelber - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit - zum Thema "Datenstrategie der Bundesregierung" am 24. Februar 2021
  • Stellungnahme von Frederick Richter - Stiftung Datenschutz - zum Thema "Datenstrategie der Bundesregierung" am 24. Februar 2021
  • Stellungnahme von Prof. Dr. Dirk Heckmann - TUM School of Governance München - zum Thema "Datenstrategie der Bundesregierung" am 24. Februar 2021

Weitere Informationen

  • Ausschuss Digitale Agenda

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Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Inneres

Experten streiten über neues Bundes­polizei­gesetz

Unverhältnismäßige Überdehnung bundespolizeilicher Befugnisse oder dringend erforderliche Modernisierung: Zwischen diesen Polen bewegten sich am Montag, 22. März 2021, im Ausschuss für Inneres und Heimat die Einschätzungen zum Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur „Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei“ (19/26541). Die öffentliche Anhörung fand unter Vorsitz von Andrea Lindholz (CDU/CSU) statt.

Gegensätzliche Bewertungen

Der Entwurf der Koalitionsfraktionen zur Neufassung des Bundespolizeigesetzes findet bei Vertretern von Sicherheitsbehörden und Sachverständigen aus der Zivilgesellschaft gegensätzliche Bewertungen. Dies zeigte die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat. Juristische Experten und ein Sprecher der Internetwirtschaft warnten vor einer völlig unverhältnismäßigen Überdehnung der bundespolizeilichen Befugnisse und Eingriffen in die Rechte von Bürgern und Unternehmen.

Wortführer der Polizei selbst begrüßten den Entwurf im Grundsatz und bemängelten allein, dass er stellenweise aus ihrer Sicht nicht weit genug gehe. Mit ihrem Gesetzesvorhaben (19/26541) wollen die Fraktionen von Union und SPD die Bundespolizei unter anderem mit neuen Befugnissen zur Gefahrenabwehr auch durch erweiterte Eingriffsmöglichkeiten im digitalen Raum sowie mit einer eigenen Rechtsgrundlage für den finalen Rettungsschuss ausstatten.

„Grob rechtswidrig und weit über das Ziel hinaus“

In der Anhörung machte der Berliner Rechtsprofessor Prof. Dr. Clemens Arzt verfassungsrechtliche Bedenken geltend. Wenn die Bundespolizei durch den Ausbau ihrer Kompetenzen einer allgemeinen Polizei immer ähnlicher werde, werde ihre „sonderpolizeiliche Rolle“, die das Bundesverfassungsgericht 1998 in einem Urteil festgeschrieben habe, weiter ausgehöhlt.

Der Entwurf enthalte zudem eine Fülle unklarer Rechtsbegriffe, die dem Erfordernis der „Normenbestimmtheit“ nicht genügten, rügte Arzt, der an der Hochschule für Wirtschaft und Recht auf Fragen des Polizei- und Versammlungsrechts spezialisiert ist. Besonders kritisch bewertete Arzt die geplante Ermächtigung für die Bundespolizei, sämtliche Daten mit allen Behörden im EU-Ausland zu teilen, auch mit solchen, deren rechtsstaatliche Verlässlichkeit infrage stehe. Dies sei „grob rechtswidrig und weit über das Ziel hinausgehend“.

„Staatliches Hacking bleibt Gefährdung aller“

Klaus Landefeld vom Eco Verband der Internetwirtschaft wandte sich mit scharfen Worten gegen erweiterte Eingriffsmöglichkeiten der Bundespolizei im digitalen Bereich. „Staatliches Hacking, egal durch welche Rechtsgrundlage, bleibt eine Gefährdung aller“, warnte Landefeld. Der „Staatstrojaner“ sei ein Schaden für IT-Systeme und eine Bedrohung der Sicherheit von Bürgern, Unternehmen und Behörden.

Landefeld ordnete den Entwurf in einen Zusammenhang gleichartiger aktueller Gesetzesvorhaben ein, die allesamt eine „Vielzahl neuer Überwachungsmaßnahmen“ enthielten. Der Gesetzgeber lasse derzeit jedes Maß in der Abwägung zwischen Bedürfnissen der Sicherheitsbehörden und Rechten Betroffener vermissen.

Romann: Bundespolizei hatte Nachholbedarf

Dagegen begrüßte Bundespolizeipräsident Dr. Dieter Romann den Entwurf als Signal „parlamentarischer Wertschätzung“. Romann erinnerte daran, dass die geltende Fassung des Gesetzes bereits aus dem Jahr 1994 stamme: „Wir sind auf dem Stand der Wiedervereinigung stehengeblieben.“ Wenn der Grundsatz gelte, dass Sicherheitsbehörden in der digitalen Welt über dieselben Möglichkeiten verfügen müssten wie in der analogen, so habe bisher für die Bundespolizei gesagt werden müssen, dass sie auch im analogen Bereich noch Nachholbedarf habe: „Umso mehr begrüßen wir das Gesetz.“

Er vermisse allerdings unter anderem noch eine Regelung, die die Bundespolizei auch zur Strafverfolgung in Einzelsachverhalten auf Ersuchen der zuständigen Staatsanwaltschaften ermächtige, monierte Romann.

Roßkopf: Längst überfällige Novelle

Andreas Roßkopf von der Gewerkschaft der Polizei sprach von einer längst überfälligen Novelle, die viele positive Punkte enthalte. Allerdings sei von einzelnen Regelungen auch eine personelle Überforderung der Bundespolizei zu befürchten, etwa, wenn diese künftig die Zuständigkeit erhalten solle, Abschiebegewahrsam für ausreisepflichtige Ausländer zu erwirken, die bei Kontrollen auffällig werden. Diese Bestimmung sollte sich auf wenige Fälle von Schwerstkriminellen beschränken, meinte Roßkopf.

Nachbesserungsbedarf sah er in zwei Punkten. Zum einen sollte der bundespolizeiliche Zuständigkeitsbereich im Hinterland der deutschen Grenzen von derzeit 30 auf 50 Kilometer ausgeweitet werden. Zum anderen sollten die Bahn sowie Flughafenbetreiber verpflichtet werden, der Bundespolizei in ihren Liegenschaften angemessene Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.

Teggatz: Vermehrte digitale Zugriffsrechte notwendig

Für die Ausweitung der Zone bundespolizeilicher Zuständigkeit auf 50 Kilometer sprach sich auch Heiko Teggatz von der Deutschen Polizeigewerkschaft aus. Er begrüßte im Übrigen die neuen Befugnisse für die Veranlassung von Abschiebehaft sowie für Straftaten insgesamt statt wie bisher ein begrenztes Spektrum von Delikten. Auch vermehrte digitale Zugriffsrechte seien angemessen und notwendig.

Für den Deutschen Anwaltsverein kritisierte die Bremer Strafrechtsexpertin Lea Voigt die Tendenz des Entwurfs, polizeiliche Instrumente „erheblich auszuweiten“. Es dürfe „keinen umfassenden Zugriff auf die Bürger“ geben. Es sei auch nicht so, dass die Bundespolizei unbedingt dieselben Befugnisse besitzen müsse wie andere Polizeien.

Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

Nach Ansicht der Koalitionsfraktionen bedarf das geltende Bundespolizeigesetz, das zum überwiegenden Teil noch aus dem Jahr 1994 stammt und bisher nur in einzelnen Vorschriften angepasst worden ist, einer Modernisierung. Die „besonderen Fähigkeiten und die herausragende Stellung der Bundespolizei“ müssten gestärkt und an die technische Entwicklung sowie an die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen und Gefahrenlagen angepasst werden, schreiben Union und SPD. 

Neben einer weiteren Differenzierung und Fokussierung des im Bundespolizeigesetz definierten Aufgabenkanons der Bundespolizei sieht die Vorlage unter anderem vor, die Bundespolizei im Bereich der Gefahrenabwehr mit neuen Befugnissen auszustatten. Zugleich sollen die Regelungen zur Erhebung von Daten, die durch den Einsatz verdeckter Maßnahmen erlangt wurden, an die Vorgaben eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2016 angepasst werden.

Nutzung der Datenbestände der Bundespolizei

Zudem sollen die Vorgaben des Gerichts zur Nutzung der in den Datenbeständen der Bundespolizei vorhandenen personenbezogenen Daten und zur Übermittlung dieser Daten an andere nationale und internationale Stellen umgesetzt werden. Insbesondere umfasst der Entwurf dabei laut Vorlage Regelungen zu den Voraussetzungen, unter denen die Daten zu einem anderen Zweck genutzt werden können als demjenigen, zu dem sie ursprünglich erhoben worden sind.

Des Weiteren enthält der Gesetzentwurf Vorschriften zum Datenschutz, die der Umsetzung einer EU-Richtlinie dienen. So soll etwa der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Befugnis erhalten, Maßnahmen zur Beseitigung von erheblichen Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften anzuordnen.

Neue Befugnisse für die Bundespolizei

Zu den vorgesehenen neuen Befugnissen der Bundespolizei zählt laut Begründung etwa die Überwachung der Telekommunikation, die Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten, der Einsatz technischer Mittel gegen fernmanipulierte Geräte, die Möglichkeit, eine Meldeauflage oder ein Aufenthaltsverbot zu erlassen, oder der Schutz von Zeugen.

Darüber hinaus sieht die Vorlage vor, im „Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes“ (UZwG) eine rechtliche Grundlage für den sogenannten „finalen Rettungsschuss“ einzuführen, um in besonderen Situationen wie beispielsweise bei Geiselnahmen oder einem Terroranschlag „ergänzend zu den Notwehrbestimmungen den Schusswaffengebrauch zu legitimieren“. (wid/sto/22.03.2021)

Dokumente

  • 19/26541 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei
    PDF | 908 KB — Status: 09.02.2021

Tagesordnung

  • 126. Sitzung am Montag, dem 22. März 2021, 11.00 Uhr - Öffentliche Anhörung
  • Stellungnahme - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Bonn - Bundespolizeigesetz - BT-Drucksache 19/26541 - Ausschussdrucksache 19(4)774

Protokolle

  • Protokoll - 126. Sitzung - 22. März 2021, 11.00 Uhr - Modernisierung Bundespolizei

Stellungnahmen

  • Stellungnahme - Andreas Roßkopf, Gewerkschaft der Polizei - Bezirk Bundespolizei, Hilden - Bundespolizeigesetz - BT-Drucksache 19/26541 - Ausschussdrucksache 19(4)772 A neu
  • Stellungnahme - Prof. Dr. Clemens Arzt, Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin - Bundespolizeigesetz - BT-Drucksache 19/26541 - Ausschussdrucksache 19(4)772 B
  • Stellungnahme - Heiko Teggatz, DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Berlin - Bundespolizeigesetz - BT-Drucksache 19/26541 - Ausschussdrucksache 19(4)772 C
  • Stellungnahme - Klaus Landefeld, eco - Verband der Internetwirtschaft e. V., Berlin - Bundespolizeigesetz - BT-Drucksache 19/26541 - Ausschussdrucksache 19(4)772 D
  • Stellungnahme - Dr. Dieter Romann, Präsident des Bundespolizeipräsidiums, Potsdam - Bundespolizeigesetz - BT-Drucksache 19/26541 - Ausschussdrucksache 19(4)772 E
  • Stellungnahme - PRO ASYL, Frankfurt am Main - Bundespolizeigesetz - BT-Drucksache 19/26541 - Ausschussdrucksache 19(4)739
  • Schreiben - Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin - Bundespolizeigesetz - BT-Drucksache 19/26541 - Ausschussdrucksache 19(4)742
  • Stellungnahme - KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e. V., Berlin - Bundespolizeigesetz - BT-Drucksache 19/26541 - Ausschussdrucksache 19(4)776

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Inneres und Heimat

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Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Inneres

Abgesetzt: Abstimmung über neue Rechtsgrund­lagen für die Bundespolizei

Symbolbild mit einem Emblem der Bundespolizei in einer Leitstelle auf dem Flughafen Frankfurt.

Die Rechtsgrundlagen für die Arbeit der Bundespolizei sollen modernisiert werden. (© picture alliance/dpa | Boris Roessler)

Von der Tagesordnung am Freitag, 7. Mai 2021, abgesetzt hat der Bundestag die Abstimmung über den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei (19/26541). 

Abgestimmt werden sollte darüber hinaus über einen Antrag der FDP mit dem Titel „Für ein Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum – Keine automatisierte Gesichtserkennung durch die Bundespolizei“ (19/16862) sowie über drei Anträge der Grünen mit dem Titeln „Gebührenverordnung zum Bundespolizeigesetz darf Grundrechtsgebrauch nicht beeinträchtigen“ (19/17540), „Freiheit und Rechtsstaatlichkeit erhalten – Kein Einsatz biometrischer Gesichtserkennung in öffentlichen Räumen“ (19/16885) und „Polizeizulage wieder ruhegehaltsfähig gestalten“ (19/26529). Dazu gibt es Beschlussempfehlungen des Innenausschusses (19/27967).

Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

Die Koalitionsfraktionen wollen die besonderen Fähigkeiten und die herausragende Stellung der Bundespolizei  stärken und an die technische Entwicklung sowie an die aktuelle sicherheitspolitische Herausforderungen und Gefahrenlagen anpassen. Der im Bundespolizeigesetz definierte Aufgabenkanon der Bundespolizei habe sich im Grundsatz bewährt. Beabsichtigt sei gleichwohl eine weitere Differenzierung und Fokussierung. Darüber hinaus solle die Bundespolizei im Bereich der Gefahrenabwehr mit neuen Befugnissen ausgestattet werden.

Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil vom 20. April 2016 (Aktenzeichen: 1 BvR 966 / 09 und 1 BvR 1140 / 09) einige Vorschriften des damaligen Bundeskriminalamtgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Da das Bundespolizeigesetz vergleichbare Vorschriften enthält, ließen sich die Aussagen des Bundesverfassungsgerichts insoweit auch auf das Bundespolizeigesetz übertragen. Das Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes umfasse keine Regelung des finalen Rettungsschusses, die in der Mehrzahl der Polizeigesetze der Länder vorhanden sei

Das Bundespolizeigesetz solle daher überarbeitet werden. Im Bereich der Gefahrenabwehr erforderliche Befugnisse würden aufgenommen. Dabei würden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus seinem Urteil vom 20. April 2016 zum damaligen Bundeskriminalamtgesetz und die Regelungen der EU-Richtlinie 2016 / 680 vom 27. April 2016 berücksichtigt. Im Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes solle eine rechtliche Grundlage für den finalen Rettungsschuss eingeführt werden, um in besonderen Situationen wie Geiselnahmen oder Terroranschlägen, die einen derartigen Schusswaffengebrauch erfordern, auf sicherer Rechtsgrundlage handeln zu können. 

Antrag der FDP

Die FDP fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (19/16862) auf, „im Rahmen der Novelle des Bundespolizeigesetzes weiterhin auf Pläne zu verzichten, mit denen die Bundespolizei die Befugnis zur automatisierten Gesichtserkennung erhalten soll“. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Liberalen einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem das „Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum“ festgeschrieben wird, und sich zudem im Rat der Europäischen Union unter anderem „für ein europaweites temporäres Moratorium für den Einsatz von Software zur automatisierten und massenhaften Gesichtserkennung im öffentlichen Raum“ einsetzen.

Wie die Fraktion ausführt, muss der Gesetzgeber das Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum gesetzlich festschreiben, „um das Allgemeine Persönlichkeitsrecht und dabei insbesondere die Privatsphäre und die informationelle Selbstbestimmung auch im öffentlichen Raum zu schützen“. Die Bürger dürften auch im öffentlichen Raum keiner Totalüberwachung unterworfen sein. „Eine solche Überwachung würde es ermöglichen, durch lückenlose Bewegungsprofile die Freiheit des Einzelnen übermäßig einzuschränken“, schreiben die Abgeordneten.

„Unverhältnismäßiger Eingriff in das Recht auf Anonymität“

Zugleich betonten sie, dass das Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum nicht schrankenlos gelte. Es könne durch Gesetze und Maßnahmen insbesondere zum Zweck der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung eingeschränkt werden. Der massenhafte Einsatz automatisierter Gesichtserkennung im öffentlichen Raum stelle aber einen völlig unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum dar.

Dagegen könne „intelligente Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten ohne automatisierte Gesichtserkennung eine sinnvolle Maßnahme zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung sein. Auch der Einsatz von Software, mit der bestimmte Gefahrensituationen automatisch erkannt werden oder bei der Polizeivollzugsbeamte im Einzelfall über ein Einschreiten oder eine Aufzeichnung entscheiden, kann sinnvoll sein“, heißt es ferner in der Vorlage.

Erster Antrag der Grünen

Um Gebühren für polizeiliche Maßnahmen geht es im ersten Antrag der Grünen (19/17540). Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung zu Änderungen der „Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich“ (BMIBGebV) auf.

Danach soll die Regierung insbesondere die Gebühren für „Anordnung des Gewahrsams und Vollzug des Gewahrsams in der stationären Gewahrsamseinrichtung“, für Platzverweisung sowie zu Kosten für Dolmetscher so ändern, dass dabei unter anderem der Grundsatz „Eine Gebühr ist keine Strafe“ beachtet wird. 

„Keine Rechtfertigung für drakonische Gebühren“

In der Begründung führen die Abgeordneten aus, dass es das Prinzip der Kostendeckung nicht rechtfertige, für polizeiliche Maßnahmen Gebühren zu erheben, „die zu Recht als drakonisch empfunden werden können“. Eine Gebühr von 6,51 Euro je angefangene Viertelstunde für den „Vollzug des Gewahrsams in der stationären Gewahrsamseinrichtung“ zusätzlich zur Gebühr für die Anordnung des Gewahrsams in Höhe von 74,15 Euro sei eine solche übermäßige Gebühr, „da sie nicht gedeckelt ist und Betroffene die Dauer der Maßnahme weder abschätzen noch bestimmen können“. Weiter schreibt die Fraktion, dass Platzverweise und Dolmetscher zur polizeilichen Aufgabenerfüllung eingesetzt würden und es daher „grundsätzlich nicht gerechtfertigt“ sei, Betroffene in diesen Fällen per se mit hohen Kosten zu belasten.

„Wenn Gebühren für polizeiliche Maßnahmen erhoben werden, berühren sie in besonderer Weise einen für die Grundrechtsausübung sensiblen Bereich“, heißt es ferner in der Vorlage. Es sei daher geboten, „bereits die Gebührentatbestände möglichst schonend im Hinblick auf die Grundrechtsausübung auszugestalten, auch um sicherzustellen, dass es durch hohe Gebühren nicht zu einer abschreckenden Wirkung im Hinblick auf die Grundrechtsausübung kommt“.

Zweiter Antrag der Grünen

In ihrem zweiten Antrag (19/16885) dringen die Grünen auf einen Verzicht auf den Einsatz biometrischer Gesichtserkennung in öffentlichen Räumen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, „von der geplanten gesetzlichen Legalisierung des polizeilichen Einsatzes biometrischer Gesichtserkennung“ in öffentlich zugänglichen Räumen Abstand zu nehmen und die entsprechenden Passagen im Entwurfs eines novellierten Bundespolizeigesetzes ersatzlos zu streichen.

Auch solle die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für ein „gesetzliches Verbot der biometrischen, algorithmengesteuerten Gesichtserkennung oder anderweitiger biometrischer Verfahren zum Ziele der anlasslosen, eindeutigen Identifizierbarkeit“ von Bürgern in öffentlichen Räumen vorlegen sowie auf europäischer Ebene darauf hinwirken, dass dort ebenfalls eine entsprechende Verbotsregelung verabschiedet wird.

„Existenzielle Gefahr für informationelle Selbstbestimmung“

In der Vorlage führen die Abgeordneten aus, dass Demokratien von der Verfügbarkeit grundsätzlich unüberwachter öffentlicher Räume lebten, in denen sich Individuen frei bewegen und äußern können. Die biometrische Gesichtserkennung auf Grundlage algorithmischer Verfahren stelle diese rechtsstaatliche Notwendigkeit infrage und drohe, die relative Anonymität öffentlicher Räume nachhaltig zu gefährden oder gar zu beenden.

„Die derzeitigen Pläne des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat für eine Legalisierung der sogenannten ,intelligenten Videoüberwachung' und der automatisierten, biometrischen Gesichtserkennung in öffentlichen Räumen stellen eine existenzielle Gefahr für die informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger dar“, heißt es in dem Antrag weiter. Die „in einem Gesetzentwurf für ein reformiertes Bundespolizeigesetz verankerten Pläne“ sähen eine schrittweise Einführung derartiger Systeme auf besonders frequentierten Bahnhöfen und Flugplätzen vor.

Dritter Antrag der Grünen

Die Grünen fordern die Regierung in ihrem dritten Antrag (19/26529) auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wieder einführt. Angesichts der nicht besetzten Stellen bei den Polizeien des Bundes sei die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit zur Verbesserung der Attraktivität einer polizeilichen Laufbahn beim Bund erforderlich, schreibt die Fraktion in der Begründung.

Darüber hinaus müsse davon ausgegangen werden, dass spezifische Belastungen des Polizeiberufs über den aktiven Dienst hinauswirken. Dies gelte vor allem „für besondere Belastungssituationen, die Betroffene oft Jahre oder Jahrzehnte beschäftigen, kann aber auch aus der beruflichen Befassung mit extremen Vorfällen resultieren, in deren Folge Informationen verarbeitet werden müssen, die schwer zu ertragen sind“. Nicht zuletzt „wäre die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage ein klares Zeichen der Wertschätzung für die wichtige Arbeit der Polizei“, heißt es in dem Antrag. (sto/06.05.2021)

Dokumente

  • 19/16862 - Antrag: Für ein Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum - keine automatisierte Gesichtserkennung durch die Bundespolizei
    PDF | 292 KB — Status: 29.01.2020
  • 19/16885 - Antrag: Freiheit und Rechtsstaatlichkeit erhalten - Kein Einsatz biometrischer Gesichtserkennung in öffentlichen Räumen
    PDF | 336 KB — Status: 29.01.2020
  • 19/17540 - Antrag: Gebührenverordnung zum Bundespolizeigesetz darf Grundrechtsgebrauch nicht beeinträchtigen
    PDF | 262 KB — Status: 04.03.2020
  • 19/26529 - Antrag: Polizeizulage wieder ruhegehaltsfähig gestalten
    PDF | 250 KB — Status: 09.02.2021
  • 19/26541 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei
    PDF | 908 KB — Status: 09.02.2021
  • 19/27967 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/17540 - Gebührenverordnung zum Bundespolizeigesetz darf Grundrechtsgebrauch nicht beeinträchtigen
    PDF | 245 KB — Status: 25.03.2021

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Inneres

Abgesetzt: Abstimmung über die Modernisierung der Bundespolizei

Ein Beamter der Bundespolizei kontrolliert im Flughafen einen Passagier eines ankommenden Flugzeugs.

Die Abstimmung über die Reform der Bundespolizei wurde von der Tagesordnung abgesetzt. (© picture alliance/dpa | Christian Charisius)

Von der Tagesordnung am Donnerstag, 20. Mai 2021, abgesetzt hat der Bundestag die geplante halbstündige abschließende Beratung des Gesetzentwurfs von CDU/CSU und SPD zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei (19/26541).

Ebenfalls abgesetzt wurde die Abstimmung über sechs Oppositionsanträge: So wenden sich FDP und Bündnis 90/Die Grünen mit Vorlagen gegen „automatisierte Gesichtserkennung durch die Bundespolizei“ (19/16862) und gegen den Einsatz biometrischer Gesichtserkennung in öffentlichen Räumen (19/16885). In weiteren Vorlagen fordern die Grünen, die Gebührenverordnung zum Bundespolizeigesetz dürfe den Grundrechtsgebrauch nicht beeinträchtigen (19/17540), sowie die Polizeizulage wieder ruhegehaltsfähig zu gestalten (19/26529). 

Die AfD fordert in ihrem ersten Antrag eine „schnellstmögliche Beschaffung und Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten für die Bundespolizei“ (19/22203). In ihrem zweiten Antrag sprechen sich die Abgeordneten für die Digitalisierung der Polizeien aus (19/27852). Zum ersten AfD-Antrag liegt eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses vor (19/26441).

Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

Die Koalitionsfraktionen wollen die besonderen Fähigkeiten und die herausragende Stellung der Bundespolizei stärken und an die technische Entwicklung sowie an die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen und Gefahrenlagen anpassen. Der im Bundespolizeigesetz definierte Aufgabenkanon der Bundespolizei habe sich im Grundsatz bewährt. Beabsichtigt sei gleichwohl eine weitere Differenzierung und Fokussierung. Darüber hinaus solle die Bundespolizei im Bereich der Gefahrenabwehr mit neuen Befugnissen ausgestattet werden.

Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil vom 20. April 2016 (Aktenzeichen: 1 BvR 966 / 09 und 1 BvR 1140 / 09) einige Vorschriften des damaligen Bundeskriminalamtgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Da das Bundespolizeigesetz vergleichbare Vorschriften enthält, ließen sich die Aussagen des Bundesverfassungsgerichts insoweit auch auf das Bundespolizeigesetz übertragen. Das Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes umfasse keine Regelung des finalen Rettungsschusses, die in der Mehrzahl der Polizeigesetze der Länder vorhanden sei

Das Bundespolizeigesetz solle daher überarbeitet werden. Im Bereich der Gefahrenabwehr erforderliche Befugnisse würden aufgenommen. Dabei würden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus seinem Urteil vom 20. April 2016 zum damaligen Bundeskriminalamtgesetz und die Regelungen der EU-Richtlinie 2016 / 680 vom 27. April 2016 berücksichtigt. Im Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes solle eine rechtliche Grundlage für den finalen Rettungsschuss eingeführt werden, um in besonderen Situationen wie Geiselnahmen oder Terroranschlägen, die einen derartigen Schusswaffengebrauch erfordern, auf sicherer Rechtsgrundlage handeln zu können.

Antrag der FDP

Die FDP fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (19/16862) auf, „im Rahmen der Novelle des Bundespolizeigesetzes weiterhin auf Pläne zu verzichten, mit denen die Bundespolizei die Befugnis zur automatisierten Gesichtserkennung erhalten soll“. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Liberalen einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem das „Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum“ festgeschrieben wird, und sich zudem im Rat der Europäischen Union unter anderem „für ein europaweites temporäres Moratorium für den Einsatz von Software zur automatisierten und massenhaften Gesichtserkennung im öffentlichen Raum“ einsetzen.

Wie die Fraktion ausführt, muss der Gesetzgeber das Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum gesetzlich festschreiben, „um das Allgemeine Persönlichkeitsrecht und dabei insbesondere die Privatsphäre und die informationelle Selbstbestimmung auch im öffentlichen Raum zu schützen“. Die Bürger dürften auch im öffentlichen Raum keiner Totalüberwachung unterworfen sein. „Eine solche Überwachung würde es ermöglichen, durch lückenlose Bewegungsprofile die Freiheit des Einzelnen übermäßig einzuschränken“, schreiben die Abgeordneten.

„Unverhältnismäßiger Eingriff in das Recht auf Anonymität“

Zugleich betonten sie, dass das Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum nicht schrankenlos gelte. Es könne durch Gesetze und Maßnahmen insbesondere zum Zweck der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung eingeschränkt werden. Der massenhafte Einsatz automatisierter Gesichtserkennung im öffentlichen Raum stelle aber einen völlig unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum dar.

Dagegen könne „intelligente Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten ohne automatisierte Gesichtserkennung eine sinnvolle Maßnahme zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung sein. Auch der Einsatz von Software, mit der bestimmte Gefahrensituationen automatisch erkannt werden oder bei der Polizeivollzugsbeamte im Einzelfall über ein Einschreiten oder eine Aufzeichnung entscheiden, kann sinnvoll sein“, heißt es ferner in der Vorlage.

Erster Antrag der Grünen

Um Gebühren für polizeiliche Maßnahmen geht es im ersten Antrag der Grünen (19/17540). Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung zu Änderungen der „Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich“ (BMIBGebV) auf.

Danach soll die Regierung insbesondere die Gebühren für „Anordnung des Gewahrsams und Vollzug des Gewahrsams in der stationären Gewahrsamseinrichtung“, für Platzverweisung sowie zu Kosten für Dolmetscher so ändern, dass dabei unter anderem der Grundsatz „Eine Gebühr ist keine Strafe“ beachtet wird.

„Keine Rechtfertigung für drakonische Gebühren“

In der Begründung führen die Abgeordneten aus, dass es das Prinzip der Kostendeckung nicht rechtfertige, für polizeiliche Maßnahmen Gebühren zu erheben, „die zu Recht als drakonisch empfunden werden können“. Eine Gebühr von 6,51 Euro je angefangene Viertelstunde für den „Vollzug des Gewahrsams in der stationären Gewahrsamseinrichtung“ zusätzlich zur Gebühr für die Anordnung des Gewahrsams in Höhe von 74,15 Euro sei eine solche übermäßige Gebühr, „da sie nicht gedeckelt ist und Betroffene die Dauer der Maßnahme weder abschätzen noch bestimmen können“. Weiter schreibt die Fraktion, dass Platzverweise und Dolmetscher zur polizeilichen Aufgabenerfüllung eingesetzt würden und es daher „grundsätzlich nicht gerechtfertigt“ sei, Betroffene in diesen Fällen per se mit hohen Kosten zu belasten.

„Wenn Gebühren für polizeiliche Maßnahmen erhoben werden, berühren sie in besonderer Weise einen für die Grundrechtsausübung sensiblen Bereich“, heißt es ferner in der Vorlage. Es sei daher geboten, „bereits die Gebührentatbestände möglichst schonend im Hinblick auf die Grundrechtsausübung auszugestalten, auch um sicherzustellen, dass es durch hohe Gebühren nicht zu einer abschreckenden Wirkung im Hinblick auf die Grundrechtsausübung kommt“.

Zweiter Antrag der Grünen

In ihrem zweiten Antrag (19/16885) dringen die Grünen auf einen Verzicht auf den Einsatz biometrischer Gesichtserkennung in öffentlichen Räumen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, „von der geplanten gesetzlichen Legalisierung des polizeilichen Einsatzes biometrischer Gesichtserkennung“ in öffentlich zugänglichen Räumen Abstand zu nehmen und die entsprechenden Passagen im Entwurf eines novellierten Bundespolizeigesetzes ersatzlos zu streichen.

Auch solle die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für ein „gesetzliches Verbot der biometrischen, algorithmengesteuerten Gesichtserkennung oder anderweitiger biometrischer Verfahren zum Ziele der anlasslosen, eindeutigen Identifizierbarkeit“ von Bürgern in öffentlichen Räumen vorlegen sowie auf europäischer Ebene darauf hinwirken, dass dort ebenfalls eine entsprechende Verbotsregelung verabschiedet wird.

„Existenzielle Gefahr für informationelle Selbstbestimmung“

In der Vorlage führen die Abgeordneten aus, dass Demokratien von der Verfügbarkeit grundsätzlich unüberwachter öffentlicher Räume lebten, in denen sich Individuen frei bewegen und äußern können. Die biometrische Gesichtserkennung auf Grundlage algorithmischer Verfahren stelle diese rechtsstaatliche Notwendigkeit infrage und drohe, die relative Anonymität öffentlicher Räume nachhaltig zu gefährden oder gar zu beenden.

„Die derzeitigen Pläne des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat für eine Legalisierung der sogenannten ,intelligenten Videoüberwachung' und der automatisierten, biometrischen Gesichtserkennung in öffentlichen Räumen stellen eine existenzielle Gefahr für die informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger dar“, heißt es in dem Antrag weiter. Die „in einem Gesetzentwurf für ein reformiertes Bundespolizeigesetz verankerten Pläne“ sähen eine schrittweise Einführung derartiger Systeme auf besonders frequentierten Bahnhöfen und Flugplätzen vor.

Dritter Antrag der Grünen

Die Grünen fordern die Regierung in ihrem dritten Antrag (19/26529) auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wieder einführt. Angesichts der nicht besetzten Stellen bei den Polizeien des Bundes sei die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit zur Verbesserung der Attraktivität einer polizeilichen Laufbahn beim Bund erforderlich, schreibt die Fraktion in der Begründung.

Darüber hinaus müsse davon ausgegangen werden, dass spezifische Belastungen des Polizeiberufs über den aktiven Dienst hinauswirken. Dies gelte vor allem „für besondere Belastungssituationen, die Betroffene oft Jahre oder Jahrzehnte beschäftigen, kann aber auch aus der beruflichen Befassung mit extremen Vorfällen resultieren, in deren Folge Informationen verarbeitet werden müssen, die schwer zu ertragen sind“. Nicht zuletzt „wäre die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage ein klares Zeichen der Wertschätzung für die wichtige Arbeit der Polizei“, heißt es in dem Antrag.

Erster Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion dringt auf eine „schnellstmögliche Beschaffung und Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten für die Bundespolizei“. In ihrem Antrag (19/22203) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, eine „am tatsächlichen Bedarf der Bundespolizei orientierte Beschaffung von Distanz-Elektroimpulsgeräten“ vorzunehmen. Zugleich soll die Bundesregierung laut Vorlage „mit intensiven Schulungsmaßnahmen einen sachgerechten und rechtskonformen Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten“ sicherstellen.

Wie die Fraktion ausführt, sind Angehörige der Bundespolizei für ihre Aufgaben „zeitgemäß auszustatten und bestmöglich zu schützen, was auch die Beschaffung und den Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten beinhaltet“. Durch den Einsatz dieser Geräte reduzierten sich die „Verletzungsrisiken aufgrund gewaltsamer Einwirkungen Dritter für Polizeibeamte und die diesbezüglichen Zeiten verletzungsbedingter Dienstunfähigkeit in erheblichem Maße“. Eine Ausstattung der Bundespolizei mit Distanz-Elektroimpulsgeräten erweitere zudem die „Zwangsmittel-Auswahl insbesondere bei das Leben bedrohenden Angriffen gegen Polizeibeamte und unbeteiligte Dritte“ und ermögliche damit gegebenenfalls den Verzicht auf den Einsatz der Schusswaffe, heißt es in der Vorlage weiter. Dies führe zu einem wesentlich reduzierten Verletzungsrisiko beim Angreifer und werde damit „den Grundsätzen des Mindesteingriffs und der Verhältnismäßigkeit in besonderem Maße gerecht“.

Zweiter Antrag der AfD

„Digitalisierung der Polizeien und das Bundesprogramm Polizei 2020 zur politischen Chefsache erklären und unverzüglich umsetzen“ lautet der Titel des zweiten Antrags der AfD (19/27852). Wie die Fraktion darin ausführt, soll mit dem Programm „Polizei 2020“ das Informationswesen der Polizeien des Bundes und der Länder vereinheitlicht und harmonisiert werden. Die drei Kernziele des Programms seien die Verbesserung der Verfügbarkeit polizeilicher Informationen, die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit „sowie die Stärkung des Datenschutzes durch Technik, die durch die Schaffung eines zentralen ,Datenhauses' im Bundeskriminalamt erreicht werden sollen“.

Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, die Digitalisierung der Polizeien in Deutschland zur „Chefsache“ zu erklären. Auch soll sie nach dem Willen der Fraktion unter anderem „unverzüglich einen konkreten Fertigstellungstermin für das Bundesprogramm Polizei 2020 definieren, der vor dem Ende des Jahres 2025 liegt“, und den Bundestag über das umgesetzte Programm spätestens im ersten Quartal 2026 unterrichten. (sto/vom/sas/18.05.2021)

Dokumente

  • 19/16862 - Antrag: Für ein Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum - keine automatisierte Gesichtserkennung durch die Bundespolizei
    PDF | 292 KB — Status: 29.01.2020
  • 19/16885 - Antrag: Freiheit und Rechtsstaatlichkeit erhalten - Kein Einsatz biometrischer Gesichtserkennung in öffentlichen Räumen
    PDF | 336 KB — Status: 29.01.2020
  • 19/17540 - Antrag: Gebührenverordnung zum Bundespolizeigesetz darf Grundrechtsgebrauch nicht beeinträchtigen
    PDF | 262 KB — Status: 04.03.2020
  • 19/22203 - Antrag: Schnellstmögliche Beschaffung und Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten für die Bundespolizei
    PDF | 280 KB — Status: 09.09.2020
  • 19/26441 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/22203 - Schnellstmögliche Beschaffung und Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten für die Bundespolizei
    PDF | 243 KB — Status: 04.02.2021
  • 19/26529 - Antrag: Polizeizulage wieder ruhegehaltsfähig gestalten
    PDF | 250 KB — Status: 09.02.2021
  • 19/26541 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei
    PDF | 908 KB — Status: 09.02.2021
  • 19/27852 - Antrag: Digitalisierung der Polizeien und das Bundesprogramm Polizei 2020 zur politischen Chefsache erklären und unverzüglich umsetzen
    PDF | 304 KB — Status: 24.03.2021

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Inneres

Neue Befugnisse für die Bundespolizei beschlossen

Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag am Donnerstag, 10. Juni 2021, den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen „zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei“ (19/26541) angenommen. Die Opposition stimmte geschlossen gegen den zuvor noch vom Innenausschuss geänderten Entwurf (19/30468). Zur Debatte lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/30518) vor. 

In zweiter Lesung wurden im Anschluss an die Debatte ein Änderungsantrag der AfD (19/30508) zum Koalitionsentwurf sowie in dritter Beratung ein Entschließungsantrag der FDP (19/30509) abgelehnt. Die AfD schlug umfangreiche Änderungen am Entwurf vor, die FDP trat für eine Harmonisierung der polizeilichen Rechtsgrundlagen von Bund und Ländern ein. Darüber hinaus fanden auch mehrere Anträge aus den Reihen der Opposition keine Mehrheit.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Die Fraktionen von Union und SPD wollen die „besonderen Fähigkeiten und die herausragende Stellung der Bundespolizei“ an die technische Entwicklung sowie an die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen und Gefahrenlagen anpassen.

Neben einer weiteren Differenzierung und Fokussierung des im Bundespolizeigesetz definierten Aufgabenkanons der Bundespolizei sieht das Gesetz unter anderem vor, die Bundespolizei im Bereich der Gefahrenabwehr mit neuen Befugnissen auszustatten. Zugleich sollen die Regelungen zur Erhebung von Daten, die durch den Einsatz verdeckter Maßnahmen erlangt wurden, an die Vorgaben eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2016 angepasst werden.

Neue Vorschriften zum Datenschutz

Zudem sollen die Vorgaben des Gerichts zur Nutzung der in den Datenbeständen der Bundespolizei vorhandenen personenbezogenen Daten und zur Übermittlung dieser Daten an andere nationale und internationale Stellen umgesetzt werden. Insbesondere umfasst das Gesetz dabei Regelungen zu den Voraussetzungen, unter denen die Daten zu einem anderen Zweck genutzt werden können als demjenigen, zu dem sie ursprünglich erhoben worden sind.

Des Weiteren enthält das Gesetz Vorschriften zum Datenschutz, die der Umsetzung einer EU-Richtlinie dienen. So soll etwa der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Befugnis erhalten, Maßnahmen zur Beseitigung von erheblichen Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften anzuordnen.

Bundestag lehnt Vorlagen der Opposition ab

Im Anschluss an die Debatte hat der Bundestag auch mehrere Oppositionsvorlagen abgelehnt. So scheiterte sowohl ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Für ein Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum – Keine automatisierte Gesichtserkennung durch die Bundespolizei“ (19/16862) als auch ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Freiheit und Rechtsstaatlichkeit erhalten – Kein Einsatz biometrischer Gesichtserkennung in öffentlichen Räumen“ (19/16885) an den Stimmen der Koalition. Während FDP und Grüne einander unterstützten, enthielt sich die Fraktion der AfD bei beiden Abstimmungen, denen eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses zugrunde lag (19/30468). Die Linke, die sich beim Antrag der FDP enthielt, stimmte für die Vorlage der Grünen.

Zum Antrag der AfD-Fraktion „Schnellstmögliche Beschaffung und Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten für die Bundespolizei“ (19/22203) lag ebenfalls eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses vor (19/26441) – das gleiche galt für den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Digitalisierung der Polizeien und das Bundesprogramm Polizei 2020 zur politischen Chefsache erklären und unverzüglich umsetzen“ (19/27852, 19/29809). Beide Anträge wurden mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.

Eine weitere Vorlage der Grünen mit dem Titel „Gebührenverordnung zum Bundespolizeigesetz darf Grundrechtsgebrauch nicht beeinträchtigen“ (19/17540) scheiterte am Votum von CDU/CSU, SPD und AfD. Die FDP stimmte für den Vorstoß, Die Linke enthielt sich. Der Innenausschusses hatte auch hierzu eine Beschlussvorlage abgegeben (19/27967).

Von der Tagesordnung abgesetzt worden waren der Antrag der Grünen mit dem Titel „Polizeizulage wieder ruhegehaltsfähig gestalten“ (19/26529) und der Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Datenpolitik für Selbstbestimmung, Wettbewerb und Innovation“ (19/26538).

Erster abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion drang auf eine „schnellstmögliche Beschaffung und Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten für die Bundespolizei“. In ihrem ersten Antrag (19/22203) forderte die Fraktion die Bundesregierung auf, eine „am tatsächlichen Bedarf der Bundespolizei orientierte Beschaffung von Distanz-Elektroimpulsgeräten“ vorzunehmen. Zugleich sollte die Bundesregierung laut Vorlage „mit intensiven Schulungsmaßnahmen einen sachgerechten und rechtskonformen Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten“ sicherstellen.

Wie die Fraktion ausführte, seien Angehörige der Bundespolizei für ihre Aufgaben „zeitgemäß auszustatten und bestmöglich zu schützen“. Durch den Einsatz der geforderten Geräte reduzierten sich die „Verletzungsrisiken aufgrund gewaltsamer Einwirkungen Dritter für Polizeibeamte und die diesbezüglichen Zeiten verletzungsbedingter Dienstunfähigkeit in erheblichem Maße“, hieß es.

Zweiter abgelehnter Antrag der AfD

„Digitalisierung der Polizeien und das Bundesprogramm Polizei 2020 zur politischen Chefsache erklären und unverzüglich umsetzen“ lautete der Titel des zweiten Antrags der AfD (19/27852). Wie die Fraktion darin ausführte, sollte mit dem Programm „Polizei 2020“ das Informationswesen der Polizeien des Bundes und der Länder vereinheitlicht und harmonisiert werden. Die drei Kernziele des Programms seien die Verbesserung der Verfügbarkeit polizeilicher Informationen, die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit „sowie die Stärkung des Datenschutzes durch Technik, die durch die Schaffung eines zentralen ,Datenhauses' im Bundeskriminalamt erreicht werden sollen“.

Die Bundesregierung sollte nach dem Willen der Fraktion unter anderem „unverzüglich einen konkreten Fertigstellungstermin für das Bundesprogramm Polizei 2020 definieren, der vor dem Ende des Jahres 2025 liegt“, und den Bundestag über das umgesetzte Programm spätestens im ersten Quartal 2026 unterrichten.

Abgelehnter Antrag der FDP

Die FDP forderte die Bundesregierung in ihrem Antrag (19/16862) auf, „im Rahmen der Novelle des Bundespolizeigesetzes weiterhin auf Pläne zu verzichten, mit denen die Bundespolizei die Befugnis zur automatisierten Gesichtserkennung erhalten soll“. Auch sollte die Bundesregierung nach dem Willen der Liberalen einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem das „Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum“ festgeschrieben wird, und sich zudem im Rat der Europäischen Union unter anderem „für ein europaweites temporäres Moratorium für den Einsatz von Software zur automatisierten und massenhaften Gesichtserkennung im öffentlichen Raum“ einsetzen.

Wie die Fraktion ausführte, sollte der Gesetzgeber das Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum gesetzlich festschreiben, „um das Allgemeine Persönlichkeitsrecht und dabei insbesondere die Privatsphäre und die informationelle Selbstbestimmung auch im öffentlichen Raum zu schützen“. Die Bürger dürften auch im öffentlichen Raum keiner Totalüberwachung unterworfen sein. „Eine solche Überwachung würde es ermöglichen, durch lückenlose Bewegungsprofile die Freiheit des Einzelnen übermäßig einzuschränken“, schrieben die Abgeordneten.

Abgesetzter Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion forderte in ihrem von der Tagesordnung abgesetzten Antrag (19/26538) die Umsetzung von wichtigen Weichenstellungen im Bereich der Digitalpolitik noch in dieser Legislaturperiode. Dies beinhalte etwa, im Bereich der Datenautonomie den Einsatz von Datentreuhändern zur Förderung der „Selbstbestimmung über personenbezogene Daten“ bei auftretenden Informationsasymmetrien oder Machtungleichgewichten bei Anbietern und Nutzern von Daten voranzubringen. Hinsichtlich der Datenökonomie forderten die Liberalen, im Rahmen der deutschen Beteiligung am GAIA-X-Projekt die Einführung von Strukturen für Datendrehscheiben und gemeinsame Datenpools voranzutreiben und sich dafür einzusetzen, dass die Strukturen miteinander verknüpft werden können.

Im Bereich von Daten als Innovationstreiber forderten die Abgeordneten die Bundesregierung auf, sich bereits vor der nächsten Evaluierung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf europäischer Ebene für die Anpassung der Definition personenbezogener Daten in Artikel 4 einzusetzen, um eine trennscharfe Unterscheidung zu ermöglichen. Auch gehöre dazu, die Vermittlung „grundlegender Fähigkeiten im Umgang mit Daten“ in den bildungspolitischen Fokus zu rücken, hieß es im Antrag weiter.

Erster Antrag der Grünen

In ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/16885) drangen die Grünen auf einen Verzicht auf den Einsatz biometrischer Gesichtserkennung in öffentlichen Räumen. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, „von der geplanten gesetzlichen Legalisierung des polizeilichen Einsatzes biometrischer Gesichtserkennung“ in öffentlich zugänglichen Räumen Abstand zu nehmen und die entsprechenden Passagen im Entwurf eines novellierten Bundespolizeigesetzes ersatzlos zu streichen.

Auch sollte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für ein „gesetzliches Verbot der biometrischen, algorithmengesteuerten Gesichtserkennung oder anderweitiger biometrischer Verfahren zum Ziele der anlasslosen, eindeutigen Identifizierbarkeit“ von Bürgern in öffentlichen Räumen vorlegen sowie auf europäischer Ebene darauf hinwirken, dass dort ebenfalls eine entsprechende Verbotsregelung verabschiedet wird.

Zweiter abgelehnter Antrag der Grünen

Die Grünen forderten die Regierung des Weiteren auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wieder einführt (19/26529). Angesichts der nicht besetzten Stellen bei den Polizeien des Bundes sei die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit zur Verbesserung der Attraktivität einer polizeilichen Laufbahn beim Bund erforderlich, schrieb die Fraktion in der Begründung.

Darüber hinaus müsse davon ausgegangen werden, dass spezifische Belastungen des Polizeiberufs über den aktiven Dienst hinauswirken. Dies gelte vor allem „für besondere Belastungssituationen, die Betroffene oft Jahre oder Jahrzehnte beschäftigen, kann aber auch aus der beruflichen Befassung mit extremen Vorfällen resultieren, in deren Folge Informationen verarbeitet werden müssen, die schwer zu ertragen sind“. Nicht zuletzt „wäre die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage ein klares Zeichen der Wertschätzung für die wichtige Arbeit der Polizei“, hieß es in dem Antrag. 

Abgesetzter Antrag der Grünen

Um Gebühren für polizeiliche Maßnahmen geht es in dem von der Tagesordnung abgeseetzten Antrag der Grünen (19/17540). Darin forderte die Fraktion die Bundesregierung zu Änderungen der „Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich“ (BMIBGebV) auf.

Danach sollte die Regierung insbesondere die Gebühren für „Anordnung des Gewahrsams und Vollzug des Gewahrsams in der stationären Gewahrsamseinrichtung“, für Platzverweisung sowie zu Kosten für Dolmetscher so ändern, dass dabei unter anderem der Grundsatz „Eine Gebühr ist keine Strafe“ beachtet wird. (sto/hau/10.06.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

Thorsten Frei

Thorsten Frei

© Thorsten Frei / Tobias Koch

Frei, Thorsten

CDU/CSU

Christian Wirth

Christian Wirth

© Dr. Christian Wirth

Wirth, Dr. Christian

AfD

Dirk Wiese

Dirk Wiese

© Dirk Wiese/ Marco Urban

Wiese, Dirk

SPD

Konstantin Kuhle

Konstantin Kuhle

© Konstantin Kuhle/ Munir Werner

Kuhle, Konstantin

FDP

Ulla Jelpke

© Fraktion DIE LINKE.

Jelpke, Ulla

Die Linke

Irene Mihalic

Irene Mihalic

© Irene Mihalic/ Annette Koroll

Mihalic, Dr. Irene

Bündnis 90/Die Grünen

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

CDU/CSU

Uli Grötsch

Uli Grötsch

© Susi Knoll

Grötsch, Uli

SPD

Michael Brand

Michael Brand

© Michael Brand / Tobias Koch

Brand (Fulda), Michael

CDU/CSU

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/16862 - Antrag: Für ein Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum - keine automatisierte Gesichtserkennung durch die Bundespolizei
    PDF | 292 KB — Status: 29.01.2020
  • 19/16885 - Antrag: Freiheit und Rechtsstaatlichkeit erhalten - Kein Einsatz biometrischer Gesichtserkennung in öffentlichen Räumen
    PDF | 336 KB — Status: 29.01.2020
  • 19/17540 - Antrag: Gebührenverordnung zum Bundespolizeigesetz darf Grundrechtsgebrauch nicht beeinträchtigen
    PDF | 262 KB — Status: 04.03.2020
  • 19/22203 - Antrag: Schnellstmögliche Beschaffung und Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten für die Bundespolizei
    PDF | 280 KB — Status: 09.09.2020
  • 19/26441 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/22203 - Schnellstmögliche Beschaffung und Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten für die Bundespolizei
    PDF | 243 KB — Status: 04.02.2021
  • 19/26529 - Antrag: Polizeizulage wieder ruhegehaltsfähig gestalten
    PDF | 250 KB — Status: 09.02.2021
  • 19/26538 - Antrag: Datenpolitik für Selbstbestimmung, Wettbewerb und Innovation
    PDF | 320 KB — Status: 09.02.2021
  • 19/26541 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei
    PDF | 908 KB — Status: 09.02.2021
  • 19/27852 - Antrag: Digitalisierung der Polizeien und das Bundesprogramm Polizei 2020 zur politischen Chefsache erklären und unverzüglich umsetzen
    PDF | 304 KB — Status: 24.03.2021
  • 19/27967 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/17540 - Gebührenverordnung zum Bundespolizeigesetz darf Grundrechtsgebrauch nicht beeinträchtigen
    PDF | 245 KB — Status: 25.03.2021
  • 19/29809 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/27852 - Digitalisierung der Polizeien und das Bundesprogramm Polizei 2020 zur politischen Chefsache erklären und unverzüglich umsetzen
    PDF | 250 KB — Status: 19.05.2021
  • 19/30468 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/26541 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei b) zu dem Antrag der Abgeordneten Konstantin Kuhle, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/16862 - Für ein Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum - Keine automatisierte Gesichtserkennung durch die Bundespolizei c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Dr. Irene Mihalic, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/16885 - Freiheit und Rechtsstaatlichkeit erhalten - Kein Einsatz biometrischer Gesichtserkennung in öffentlichen Räumen
    PDF | 545 KB — Status: 09.06.2021
  • 19/30508 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/26541, 19/30468 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei
    PDF | 337 KB — Status: 09.06.2021
  • 19/30509 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/26541, 19/30468 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei
    PDF | 267 KB — Status: 09.06.2021
  • 19/30518 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/26541, 19/30468 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei
    PDF | 256 KB — Status: 09.06.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • gibt Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt
  • Änderungsantrag 19/30508 abgelehnt
  • Gesetzentwurf 19/26541 (Beschlussempfehlung 19/30468 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 19/30509 abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 19/30468 Buchstabe b (Antrag 19/16862 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/30468 Buchstabe c (Antrag 19/16885 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/26441 (Antrag 19/22203 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/29809 (Antrag 19/27852 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/27967 (Antrag 19/17540 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw18-de-bundespolizei-839432

Stand: 22.06.2025