Inneres Grundgesetzänderung für Einsätze der Bundeswehr beraten
Der Bundestag hat am Freitag, 7. Mai 2021, einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Grundgesetzänderung – Verfassungsrechtliche Grundlage für Einsätze der Bundeswehr außerhalb der Landes- und Bündnisverteidigung schaffen“ (19/29310) nach halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung in den federführenden Innenausschuss überwiesen. Die AfD wollte die Federführung beim Verteidigungsausschuss, konnte sich damit aber nicht gegen die übrigen Fraktionen durchsetzen.
Bei Enthaltung der AfD lehnte der Bundestag zudem einen Entwurf der Fraktion Die Linke zur Änderung des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (19/22726) ab. Die Initiative zur Einführung eines Verfahrens zur rechtlichen Überprüfung von Beschlüssen des Deutschen Bundestages und Eilentscheidungen der Bundeswehr zur Entsendung der Bundeswehr ins Ausland scheiterte am Votum der Koalitionsfraktionen, der FDP und der Grünen. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vor (19/25356).
Antrag der AfD
Die AfD dringt auf eine „Klarstellung“, wann deutsche Soldaten zum Einsatz kommen sollen. Diese Klarstellung sowie „eine auf dem Willen der verfassungsändernden Mehrheit des Bundestages und des Bundesrates beruhende eindeutige Festlegung“ sei überfällig, schreibt die Fraktion in ihrem überwiesenen Antrag (19/29310).
Die Bundesregierung solle deshalb einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen, der die Auslandseinsätze der Bundeswehr gemäß der Vorgabe in Artikel 87a Absatz 2 des Grundgesetzes auf eine „klare und eindeutige“ rechtliche Grundlage stellt.
Gesetzentwurf der Linken
Der abgelehnte Gesetzentwurf der Linken (19/22726) zielte darauf ab, ein Verfahren zur rechtlichen Überprüfung von Beschlüssen des Bundestages und Eilentscheidungen der Bundesregierung zur Entsendung der Bundeswehr ins Ausland einzuführen. Die neue Verfahrensart sollte eine spezifische verfassungsgerichtliche Kontrolle für die Entsendung der Bundeswehr in Auslandseinsätze ermöglichen.
Hintergrund war dem Entwurf zufolge, dass die Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte ins Ausland per Mehrheitsbeschluss des Bundestages bislang nicht ohne Weiteres und unzweifelhaft einer kurzfristigen und umfassenden Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht, etwa auf Initiative einer parlamentarischen Minderheit, zugänglich ist. Angesichts der sowohl verfassungsrechtlichen als auch völkerrechtlichen Implikationen sowie des immensen Eskalationspotenzials militärischer Auslandseinsätze sei eine höchstrichterliche Kontrollmöglichkeit der parlamentarischen Mehrheitsbeschlüsse zur Entsendung bewaffneter Streitkräfte ins Ausland unabdingbar. (hau/07.05.2021)