Auswärtiges

Gemischte Bilanz über den UN-Vertrag über den Waffenhandel

Eine gemischte Bilanz des Vertrages der Vereinten Nationen über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, ATT) haben die Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung der beiden Unterausschüsse des Auswärtigen Ausschusses „Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung“ und „Vereinte Nationen, internationale Organisationen und Globalisierung“ am Mittwoch, 5. Mai 2021, gezogen. Die Sitzung wurde von den beiden Vorsitzenden Matthias Höhn (Die Linke) und Ulrich Lechte (FDP) geleitet.

„Rund eine Milliarde Kleinwaffen zirkulieren weltweit“

Rund eine Milliarde Kleinwaffen zirkulierten aktuell weltweit, ein Großteil davon in Krisenkontexten, in die sie auf illegalen Wegen gelangt seien, verdeutlichte Izumi Nakamitsu, Hohe Repräsentantin der Vereinten Nationen für Abrüstung, den Handlungs- und Regulierungsbedarf in dem Bereich der Rüstungskontrolle. 

Der Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, ATT) habe für eine große Bandbreite an Waffengattungen internationale rechtliche Standards geschaffen, um weltweit menschliches Leid zu verringern. Auch in der schwierigen Zeit der Pandemie sei es nötig multilaterales, konzertiertes Handeln zu stärken und keine Ressourcen aus dem Politikfeld der Rüstungskontrolle abzuziehen. „Die Prinzipien der Abrüstung und Rüstungskontrolle müssen weiter relevant bleiben.“

Wichtige Rolle Deutschlands im ATT

110 Staaten hätten sich bislang durch Unterzeichnung und Ratifizierung des ATT verpflichtet, sich an die Standards des internationalen Waffenhandels zu halten. Gleichwohl gehörten noch immer diejenigen drei Länder, die für 60 Prozent des Waffenhandels stehen, nicht zu den Vertragsparteien des ATT

Als einer der größten Waffenexporteure habe auch Deutschland durch seine Mitgliedschaft im ATT klar gemacht, dass es sich für legitime und sichere Waffenexporte einsetze. Deutschland spiele eine wichtige Rolle dabei, die globale Reichweite und Umsetzung des ATT voranzutreiben und das ATT-Regime finanziell zu unterstützen. 

ATT ist ein zahnlosen Tiger“

Jürgen Grässlin von der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ sagte, das mehr als 150 Nichtregierungsorganisationen zählende Bündnis begrüße die Ziele des ATT. Der Vertrag setze weltweite Standards und sorge für mehr Transparenz. Man müsse aber auch auf die Schwachstellen hinweisen. So lasse es das Vertragswerk zu, dass Länder Informationen zum Waffenhandel aus Gründen der nationalen Sicherheit nicht weitergeben müssten. 

Zahlreiche Schlupflöcher stünden einer wirksamen Kontrolle entgegen. Illegaler Waffenhandel könne nicht bestraft werden, Sanktionsmaßnahmen fehlten. Er bezeichnete den ATT als „zahnlosen Tiger“. Hinzu komme, dass führende Waffenexportländer den Vertrag nicht unterzeichnet hätten. 

„International für die Verbreitung des ATT werben“

Es liege in der Natur eines internationalen Vertrages mit dieser Breite an Teilnehmerstaaten und einer solchen Regelungsmaterie, dass der Text einen Kompromiss mit entsprechenden Lücken darstelle, gab Prof. Dr. Anja P. Jakobi, Leiterin des Instituts für Internationale Beziehungen an der Technischen Universität Braunschweig, zu bedenken. 

Zwar gehöre Transparenz zum Kern des ATT, jedoch gestalte sich der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsländern immer noch schwierig. Zu den Lücken des Vertrags gehöre zudem, dass dieser den Bereich der sogenannten Dual-use-Güter nicht abdecke und der Kontrolle der unterschiedlichen Märkte weltweit nicht gerecht werde. Dual-use-Güter zeichnen sich dadurch aus, dass sie zivilen wie auch militärischen Zwecken dienen können. Jakobi forderte von der Bundesregierung noch mehr politische Unterstützung für den Vertrag und mahnte, die Rüstungsexportpraxis „mehr im Sinne des ATT“ zu gestalten. Deutschland müsse zudem international für die langfristige Verbreitung des Vertrages werben, für neue Mitglieder und weitere Regulierungsbereiche. Als das zentrale multilaterale Instrument im Bereich des Waffenhandels verdiene es der ATT, gestärkt zu werden. 

„Weiterhin massive Rüstungslieferungen in den Jemen“

Eine gemischte Bilanz über fünf Jahre nach Inkrafttreten des ATT zog auch Dr. Max Mutschler vom Internationalen Konversionszentrum Bonn. Man habe jetzt einige globale, verbindliche Regeln. Andererseits führten diese bislang kaum zu Verhaltensänderungen. So habe es weiterhin massive Rüstungslieferungen an die Konfliktparteien im Jemen gegeben. 

Er empfahl der Politik den Vertragstext dahingehend zu präzisieren, dass sich klare Verbotstatbestände ergeben, sowie den ATT mit einem Kontroll- und Sanktionsmechanismus auszustatten und den inhaltlichen Geltungsbereich beispielsweise auf Tochterunternehmen von Rüstungskonzernen im Ausland zu erweitern.

„Waffenexporte nur noch in Mitgliedsländer des ATT

Beträchtliche Signalwirkung könne es schließlich haben, wenn Deutschland als viertgrößter Exporteur von Rüstungsgütern sich verpflichte, Waffenexporte nur noch in Länder zu gestatten, die Mitglied des ATT sind, seine Exportpraxis ändere, und Fälle identifiziere, in denen es selbst gegen die Regeln des ATT verstoßen habe. 

Es bleibe aber ein Zielkonflikt einerseits den ATT durch strengere Regeln stärken zu wollen und andererseits die weitere Universalisierung des Vertragsregimes anzustreben. Strengere Regeln könnten auf eine Vielzahl von Ländern abschreckend wirken. 

ATT ist ein Minimalkonsens“

Dass der ATT eine Art internationalen Minimalkonsens darstelle und große und verantwortungsbewusste Rüstungsexportländer wie Deutschland freiwillig mehr leisten müssten, darauf wies auch Dr. Simone Wisotzki von der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung hin.

Der zunehmenden Internationalisierung der Rüstungsindustrie trage der Vertrag nicht Rechnung. Regelungslücken bestünden in den Bereichen des Know-how- und Technologietransfers ebenso wie in dem Fall der Errichtung von Produktionsstandorten im Ausland, so die Mikroabrüstungsexpertin.

Verbindliche Regeln für den Export von Rüstungsgütern

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete am 2. April 2013 mit großer Mehrheit eine Resolution, mit der der Text des Vertrags über den Waffenhandel angenommen wurde. Vorangegangen war ein seit 2006 andauernder Prozess von Verhandlungen, an denen Staatenvertreter, aber auch Vertreter von Nichtregierungsorganisationen und der Industrie beteiligt waren. Am Ende stimmten 154 Staaten, darunter Deutschland, für gemeinsame Standards beim Waffenhandel, nur drei Staaten (Iran, Nordkorea und Syrien) dagegen, 23 enthielten sich. Der damalige Generalsekretär der Vereinten Nationen, Ban Ki-moon, sprach von einer „historischen Leistung“ und einem „Sieg für die Menschen auf der Welt“.

Der Vertrag wurde am 3. Juni 2013 zur Unterzeichnung aufgelegt, Deutschland unterzeichnete am gleichen Tag und hinterlegte am 2. April 2014 die Ratifikationsurkunde bei den Vereinten Nationen. Bis heute haben 135 Staaten den Vertrag unterzeichnet. Der Vertrag trat am 24. Dezember 2014 in Kraft, nachdem im September 2014 mehr als 50 Staaten den Vertrag ratifiziert hatten.

Mit dem Vertrag wurden erstmals international verbindliche Regeln für den Export von Rüstungsgütern festgelegt. Er erstreckt sich auf Panzer, bewaffnete Fahrzeuge, schwere Artilleriesysteme, Kampfflugzeuge und -hubschrauber, Kriegsschiffe, Raketen und Raketenwerfer sowie auf kleine und leichte Waffen. Vor einem Export sind die Vertragsstaaten unter anderem verpflichtet zu prüfen, ob mit den Waffen „schwere Verletzungen der internationalen Menschenrechtsnormen“ begangen oder erleichtert werden können. (ll/06.05.2021)

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