3. Untersuchungsausschuss

Wirecard-Anwalt: Fühle mich vom Ex-Vorstand getäuscht

Fotografen fotografieren Aktenorder, die auf einer Rollkonsole durch eine Halle geschoben werden.

Pressevertreter fotografieren und filmen die Akten für den 3. Untersuchungsausschuss „Wirecard“ vor dem Europasaal im Paul-Löbe-Haus. (© DBT/Simone M. Neumann)

Mit einem holprigen Start begann die Beweisaufnahme des 3. Untersuchungsausschusses („Wirecard“) am Donnerstagvormittag, 6. Mai 2021, indem der Zeuge Christian Muth, Forensiker bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, und sein Rechtsbeistand zunächst jegliches Eingangsstatement und sämtliche Antworten auf Fragen der Ausschussmitglieder im Rahmen einer öffentlichen Sitzung verweigerten.

In den Aussagen und der Befragung werde unvermeidlich Bezug auf als geheim eingestufte Dokumente genommen. Daher sei ihm sein Statement und die Beantwortung von Fragen nur in nichtöffentlicher Sitzung möglich, so der Zeuge. Dagegen argumentierten die Ausschussmitglieder für eine öffentliche Befragung und versuchten, die öffentliche Sitzung zu retten.

„Pingpongspiel“ von Argumenten und Verfahrensfragen

Es schloss sich ein nach den Worten des stellvertretenden Vorsitzenden Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU) „Pingpongspiel“ von Argumenten um Verfahrensfragen an. Während die Ausschussmitglieder der Ansicht waren, der Zeuge müsse sehr wohl auf Fragen zu bereits öffentlichen, nicht eingestuften Unterlagen antworten, zogen sich der Zeuge und sein Rechtsbeistand darauf zurück, dass damit immer auch als geheim eingestufte Geschäftsgeheimnisse von EY berührt würden.

„Die Öffentlichkeit hat das Recht, mehr über die Tätigkeit von EY zu erfahren“, die im Fall Wirecard für Tausende Anleger und Sparer zu erheblichen Verlusten, ja insgesamt zu einem „Schlag gegen unsere freiheitliche Wirtschaftsordnung“ geführt habe, so Michelbach. Die öffentliche Aufarbeitung dieser Vorgänge müsse Vorrang vor dem Einzelinteresse eines Unternehmens haben. EY solle „nicht weiter Versteckspiel gegen ein Verfassungsorgan“ spielen.

„Bitte versuchen Sie ein Eingangsstatement“

Mit ähnlichen Worten – „Bitte versuchen Sie ein Eingangsstatement“ sowie mit der Bitte, doch wenigstens eine Befragung zu öffentlich zugänglichen Materialien zuzulassen – konnten die Angeordneten dem EY-Mitarbeiter dann ein gekürztes, allgemein gehaltenes Eingangsstatement abringen.

Bei der ersten Frage des stellvertretenden Vorsitzenden – „Wie haben Sie als Person mit Wirecard zusammengearbeitet?“ – blockte der Zeuge jedoch bereits wieder ab und verweigerte eine Einlassung.

„Herr De Masi hat seine Espresso-Maschine dabei“

Das Gremium einigte sich auf eine Sitzungsunterbrechung und begab sich danach in eine Beratungssitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Nach dem Versuch, so viel wie möglich in öffentlicher Sitzung zu behandeln, werde man sämtliche weiteren offenen Fragen in jedem Fall in einer zusätzlichen nichtöffentlichen Sitzung „am heutigen Abend“ abräumen, waren sich die Ausschussmitglieder einig. „Notfalls befragen wir Sie bis vier Uhr. Herr De Masi hat wieder seine Espresso-Maschine dabei“, sagte SPD-Obmann Dr. Jens Zimmermann.

Der Zeuge aber gab in den wenigen Sätzen seine gekürzten Statements an, er wolle aussagen, das brenne ihm auf den Nägeln. Er sei aber in dem Dilemma, dass sich seine Arbeitsunterlagen unter Geheimhaltung befänden, „in der Geheimhaltungsstelle“. Er aber habe die Dokumente weder eingestuft noch könne er sie „ent-stufen“.

„Sachverhalt und Dokument sind nicht voneinander zu trennen“

Der Aufforderung von Dr. Florian Toncar (FDP), in seinen Antworten die als geheim eingestuften Sachverhalte und möglicherweise strafrechtlich relevanten Aspekte wegzulassen, entgegnete Muth: „Ich möchte hier sprechen. Darf das aber nicht. Sie legen mir gerade eine zusätzliche Last auf. Sachverhalt und Dokument sind nicht voneinander zu trennen.“

Doch, meinte der Grünen-Abgeordnete Dr. Danyal Bayaz: „Es ist zumutbar, einen sauberen Schnitt zu machen. Auf eine harmlose Frage überhaupt keine Antwort zu geben, das geht nicht.“ Jens Zimmermann (SPD) fügte hinzu: „Eine pauschale Verweigerung auf die Frage zur Zusammenarbeit mit Wirecard“ sei nicht hinnehmbar. 

„Das ist die Kirsche auf dem Eisbecher“

„Auf welcher Grundlage verweigern Sie die Aussage? Sie sind als Zeuge hier, nicht als Experte für Forensik. Einstufungsgrund wäre eine Einstufung als Geschäftsgeheimnis“, sagte Zimmermann. Aber der Zeuge könne nicht jegliche Antwort unter Berufung auf Geschäftsgeheimnisse ausschlagen. Das Gremium habe in den vergangenen Monaten bereits viel erlebt. Aber: „Das ist die Kirsche auf dem Eisbecher.“

Man werde die Befragung von EY-Mitarbeitern notfalls bis September fortsetzen, man werde das ausklammern und den Bericht des Ausschusses ergänzen, fuhr Toncar schweres Geschütz auf. Er werde einem Abschluss der Ausschussarbeit im Juni nicht zustimmen, „wenn wir nicht sehr zeitnah eine Lösung dieser Streitfragen hinbekommen“.

„Nicht gedeckt von Ihrer Aussageverweigerung“

Die „Fragen zu Wirecard“ seien „nicht gedeckt von Ihrer Aussageverweigerung“, befand Michelbach. Die öffentliche Sitzung wurde wegen Abstimmungen und zur Beratung unterbrochen.

Erst auf massiven Druck der Abgeordneten des Untersuchungsausschusses und nach zwei Sitzungsstunden hatte am 6. Mai die Geschäftsführung von EY Deutschland die Geheimhaltung der für die Befragung des ersten Zeugen benötigten Dokumente aufgehoben, sodass Christian Muth, Forensiker bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, in öffentlicher Sitzung dem Gremium Rede und Antwort stehen konnte.

Lücken im komplexen Puzzle geschlossen

Auch der zweite Zeuge des Vernehmungstages, der Anwalt der insolventen Wirecard AG, Franz Enderle, trug dazu bei, Lücken in dem komplexen Puzzle rund um den Bilanzbetrug zu schließen. Er sei 2016 von Wirecard angesprochen worden, das Unternehmen gegen angebliche Marktmanipulationen zu verteidigen, berichtete Enderle. Er habe dann 2017 direkt an die Münchner Staatsanwaltschaft berichtet. Das Verhältnis des renommierten Münchner Anwalts zur Oberstaatsanwältin Hildegard Bäumler-Hösl bei der Staatsanwaltschaft München I interessierte die Abgeordneten besonders. Er habe ein langjähriges, vertrauensvolles Arbeitsverhältnis zu Bäumler-Hösl gepflegt. „Frau Bäumler-Hösl kenne ich seit Mitte der 2000er-Jahre.“

Die von Wirecard so wahrgenommenen Bedrohungen habe man sehr ernst genommen. In der Kanzlei habe man damals an die Geschichte seines Mandanten geglaubt. Und „die Dinge, wie ich sie gesehen habe“, an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Er habe Bäumler-Hösl die akute, bedrohliche Situation geschildert. „Ich sortiere nicht aus. Ob die Dinge gefälscht waren, weiß ich nicht. Ich kann dem Mandanten nicht unterstellen, dass er mir gefälschte Dinge liefert.“ Im Nachhinein aber fühle er sich von den ehemaligen Wirecard-Vorständen Jan Marsalek und Dr. Markus Braun getäuscht.

Leerverkaufsverbot war kein Thema

Allerdings sei es nicht etwa so, dass von ihm oder der Oberstaatsanwälten die Idee ausgegangen sei, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu dem im Februar 2019 erlassenen Leerverkaufsverbot für Wirecard-Papiere zu drängen, versicherte Enderle. „Ich war in die Erwirkung des Leerverkaufsverbots nicht eingebunden. Das Thema war kein Gesprächsgegenstand zwischen Frau Bäumler-Hösl und mir.“ Der Ursprung dieser Maßnahme sei vielmehr innerhalb der BaFin zu suchen.

Ob er sich Gedanken gemacht habe, was an der kritischen Berichterstattung der Financial Times gegenüber Wirecard dran sein könne, wie es sein konnte, dass die Staatsanwaltschaft statt gegen die Richtigen gegen investigative Journalisten ermittelt habe, die dann massiv bedroht wurden, und ob er mal überlegt habe, das Mandat für Wirecard niederzulegen, wollten die Ausschussmitglieder wissen. 

In erster Linie habe er sich seinem Mandanten verpflichtet gefühlt, sagte Enderle. Am Ende seien dann von den ehemaligen Hauptgesprächspartnern der Wirecard-Geschäftsführung die eine nicht mehr zu sprechen, einer in Haft und der andere auf der Flucht gewesen. Und seitdem sitze an deren Stelle eben der Insolvenzverwalter. Man schätze sich.

„Nicht genug für einen strafrechtlichen Anfangsverdacht“

Bei den beiden ganz unterschiedlichen Delikten aber, einerseits der vermuteten Beeinflussung von Kursen von außen mithilfe journalistischer Berichterstattung oder den viel zitierten „Zatarra Reports“ und andererseits der Bilanzmanipulation durch Wirecard selbst, sei man eben zunächst der Geschichte von Wirecard aufgesessen. Noch bis Herbst 2019 aber habe niemand genug in der Hand gehabt, was auch nur im Ansatz einen strafrechtlichen Anfangsverdacht beispielsweise gegen die Wirecard-Spitze begründet hätte, führte Enderle aus. Der Jahresabschluss 2018 reichte dafür nicht aus. Und seine Aufgabe sei es ja auch nicht gewesen, Material gegen seinen Mandanten zu sammeln.

Eines seiner Spezialgebiete seien Bilanzen und Jahresabschlüsse, so Enderle. Er habe dann erst einmal abgewartet. „Ich wusste ja, dass da Prüfer dran waren. Und bin nicht auf die Idee gekommen, dass da größere Geldbeträge nicht vorhanden waren.“ Jede Bilanz weise Ungenauigkeiten in einer gewissen Bandbreite auf. „Aber um den Vorwurf der Bilanzfälschung zu erheben, brauchen Sie eine gewisse Größenordnung. Wenn dann aber 1,9 Milliarden auf den Philippinen nicht existieren…“ 

Fragen an Jan Marsaleks Ex-Assistentin

Um dem flüchtigen Ex-Wirecard-Chef Jan Marsalek und seinem Geschäftsgebaren ein Stück näherzukommen, nahmen sich die Abgeordneten am 6. Mai auch noch die Befragung von dessen ehemaliger persönlicher Assistentin H. vor.

Sie pflegte über sieben Jahre seinen Terminkalender, wusste einiges über Geschäftspartner, Treffen und Reisen ihres ehemaligen Chefs zu berichten. Aber auf der anderen Seite so gut wie nichts zu Gesprächsinhalten oder auch über den Menschen Marsalek.

Marsaleks Faible für Telegram 

Mi einem Stakkato an Detailfragen versuchten die Mitglieder des Ausschusses in mehreren Fragerunden, der Zeugin Fakten zu entlocken, um ihr Wissen zu den verschiedensten Komplexen des Untersuchungsgegenstandes zu komplettieren. Ein Schlüssel war dabei Marsaleks E-Mail-Account.

Eine Kopie seines gesamten Mail-Archivs habe Marsalek noch am 17. Juni 2020 geordert, als alles zu Ende war, die Firma insolvent, ihr Chef auf der Flucht, berichtete H.. Sie dagegen habe nach ihrem Ausscheiden bei Wirecard sämtliche Kommunikationsgeräte abgegeben. Marsalek hatte offenbar ein merkwürdiges Faible für den russischen Messaging-Dienst Telegram. Oft sei dieser Kanal die einzige Möglichkeit gewesen, ihn dienstlich zu erreichen, berichtete die Zeugin.

Wissen endete an der Türklinke zum Besprechungsraum

Haben Sie diesen oder jenen Namen schon mal gehört, wissen Sie wer sich warum wann mit wem getroffen hat? In einigen Fällen landeten die Ausschussmitglieder mit diesen Fragen einen Treffer. Aber das Wissen der Zeugin endete ihrem Jobprofil entsprechend stets an der Türklinke zum Besprechungsraum. Sie habe die Gäste, die zu einem Meeting in die Firmenzentrale kamen, am Empfang abgeholt und zu den vorgesehenen Räumlichkeiten gebracht.

Konnte sie dennoch ein paar Gesprächsfetzen auffangen? Als sie noch den Kaffee gebracht habe? Wie war die Stimmung, als die Tür wieder aufging? Hat der Zatarra-Report 2016 mit negativen Enthüllungen über Wirecard zu einem Kurssturz der Gefühle geführt? Die Anordnung des Leerverkaufsverbots 2019 durch die BaFin zu Partystimmung?

„In Asien Firmen erworben und Kunden betreut“

Ja, der Zatarra-Bericht sei ein großes, oft tagesfüllendes Thema gewesen. Einen regen Austausch habe es dazu zwischen den Vorständen gegeben. Viel Pressearbeit. Und das Thema sei über Jahre immer wieder aufgepoppt. „Das hatte eine gewisse Konstanz, war immer wieder akut. Da stand oft alles andere hinten an.“ Keine messbaren Regungen bei ihren Vorgesetzten habe dagegen das Leerverkaufsverbot ausgelöst.

Ob sie über Herrn Marsalek, als Vertriebsvorstand für das Asiengeschäft zuständig, einen Eindruck von den Geschäftsaktivitäten in Asien hatte, wollten die Abgeordneten von ihr wissen. Man habe dort Firmen erworben und in den Konzern integriert, Kunden betreut. So viel wisse sie, sagte H..

Zeugin: Habe bei Marsalek einfach meinen Job gemacht

Welchen Eindruck hatten Sie von dem Verhältnis zu den Wirtschaftsprüfern  von EY, lautete eine weitere Frage. Zu vielen Sachverhalten konnte die Zeugin nichts beitragen. Wie viele Treffen zwischen Marsalek und der Oberstaatsanwältin Bäumler-Hösl gab es? Gefühlte drei, so die Antwort der Zeugin.

Zugang zum Menschen Marsalek, Eindrücke von Privatem, hat H. nach eigener Darstellung auch in sieben Jahren Tätigkeit für ihren Chef nicht bekommen. Da habe dieser eine klare Grenze gezogen. Er sei nicht völlig emotionslos gewesen. Aber eben nicht der kumpelhafte Chef-Typ, der am Montag vom Wochenende erzählt und mit dem man sich auch mal über private Dinge austauscht. Was ihr so auch sehr angenehm gewesen sei, so die Zeugin. Sie habe sich vor acht Jahren ganz normal bei Wirecard beworben, sei dann zufällig bei Marsalek gelandet und habe da einfach ihren Job gemacht. (ll/07.05.2021)

Liste der geladenen Zeugen

  • Christian Muth, EY
  • Franz Enderle, ehemals Anwalt der Wirecard AG
  • Zeugin H., ehemals persönliche Assistentin von Jan Marsalek
  • Dr. Bernhard Kotsch, Leiter der Abteilung 7 im Bundeskanzleramt: Bundesnachrichtendienst; Koordinierung der Nachrichtendienste des Bundes
  • Dr. Bruno Kahl, Präsident des Bundesnachrichtendienstes 

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