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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Arbeit

Initiativen zur Verein­fachung von Betriebsrats­wahlen erörtert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Mai 2021, erstmals den Entwurf der Bundesregierung für ein Betriebsrätemodernisierungsgesetz (19/28899) beraten und im Anschluss an die halbstündige Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Ebenfalls an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen wurden ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Demokratisierung der Arbeitswelt – Betriebliche Mitbestimmung ausweiten und modernisieren“ (19/27318) und ein Antrag der FDP-Fraktion zur Nutzung der Potenziale der Digitalisierung für die Arbeit von Betriebsräten (19/28984).

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Im Hinblick auf die Förderung und Vereinfachung von Betriebsratswahlen soll insbesondere im Betriebsverfassungsgesetz der Anwendungsbereich des verpflichtenden vereinfachten Wahlverfahrens und des vereinfachten Wahlverfahrens nach Vereinbarung sowohl für die Wahl des Betriebsrats als auch für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung ausgeweitet werden, schreibt die Regierung in ihrem Entwurf (19/28899).

Um den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Gründung eines Betriebsrats zu verbessern, soll auch der Kündigungsschutz zur Sicherung der Wahlen zum Betriebsrat und zur Bordvertretung verbessert werden. Zur Verbesserung der Teilhabe von Auszubildenden will die Bundesregierung die Altersgrenze für Auszubildende bei der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung streichen.

Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag (19/27318) eine Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmung. Sie argumentiert unter anderem damit, dass es nach der Finanzkrise 2008/2009 mitbestimmte Betriebe waren, die sich wirtschaftlich besser erholt hätten. In der Corona-Pandemie seien es erneut Betriebsräte, die eine wesentliche Rolle bei der Bewältigung des Krisenalltags spielten. „Betriebliche Mitbestimmung ist ein Erfolgsmodell“, schreiben die Abgeordneten.

Es sei an der Zeit, das Betriebsverfassungsgesetz den Anforderungen der heutigen Arbeitswelt anzupassen. Und zwar weitgehender, als es der Referentenentwurf eines „Betriebsrätestärkungsgesetzes“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vorschlage. „Denn Betriebsräte stoßen in der heutigen Arbeitswelt, die geprägt ist von Digitalisierung, Globalisierung, Deregulierung und der Notwendigkeit eines ökologischen Umbaus, immer öfter an die Grenzen der Betriebsverfassung. Deshalb müssen der Betriebsbegriff und der Arbeitnehmerbegriff erweitert, die Gründung von Betriebsräten und die Arbeitsfähigkeit bestehender Betriebsräte erleichtert sowie die zwingenden Mitbestimmungsrechte ausgeweitet werden“, fordern die Abgeordneten.

Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/28984), die Potenziale der Digitalisierung stärker für die Arbeit von Betriebsräten nutzen. Die betriebliche Mitbestimmung sei seit hundert Jahren eine der tragenden Säulen der Arbeitsmarktordnung, stehe aber durch den Wandel der Arbeitswelt vor besonderen Herausforderungen. Der Megatrend der Digitalisierung würde Arbeitsabläufe immer vernetzter, individualisierter und dynamischer gestalten. Das stelle nicht nur für Beschäftigte und Arbeitgeber, sondern auch für Betriebsräte eine besondere Herausforderung dar. Diese müssten sich fragen, wie sie ihre Arbeit vor diesem Hintergrund attraktiver gestalten können, schreiben die Abgeordneten.

Sie verlangen deshalb, die Online-Wahl von Betriebsräten zu ermöglichen. Betriebsratsarbeit soll generell digital gestaltet werden können, so dass die Betriebsräte auch dauerhaft und rechtssicher mittels Video- oder Telefonkonferenz arbeiten und auch Beschlüsse auf diesem Weg gefasst werden können. (hau/che/06.05.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

Hubertus Heil

Hubertus Heil

© Photothek/ Thomas Imo

Heil (Peine), Hubertus

Bundesminister für Arbeit und Soziales

Jürgen Pohl

Jürgen Pohl

© Jürgen Pohl

Pohl, Jürgen

AfD

Uwe Schummer

© Uwe Schummer/Gebhard Bücker

Schummer, Uwe

CDU/CSU

Carl-Julius Cronenberg

Carl-Julius Cronenberg

© Justus Kersting

Cronenberg, Carl-Julius

FDP

Jutta Krellmann

Jutta Krellmann

© Alexander Klebe

Krellmann, Jutta

Die Linke

Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen

Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen

© Stefan Kaminski

Müller-Gemmeke, Beate

Bündnis 90/Die Grünen

Bernd Rützel

Bernd Rützel

© Bernd Rützel / DBT/Stella von Saldern

Rützel, Bernd

SPD

Stephan Stracke

Stephan Stracke

© Tobias Koch

Stracke, Stephan

CDU/CSU

Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

Dokumente

  • 19/27318 - Antrag: Demokratisierung der Arbeitswelt - Betriebliche Mitbestimmung ausweiten und modernisieren
    PDF | 347 KB — Status: 04.03.2021
  • 19/28899 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz)
    PDF | 404 KB — Status: 21.04.2021
  • 19/28984 - Antrag: Betriebsrat 4.0 - Potenziale der Digitalisierung nutzen
    PDF | 268 KB — Status: 26.04.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/28899, 19/28984 und 19/27318 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Arbeit

Entwurf zur Moderni­sie­rung von Betriebs­räten unter Experten umstritten

Ob der Gesetzentwurf „zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt“ (Betriebsrätemodernisierungsgesetz, 19/28899, 19/29631) tatsächlich zu der von der Bundesregierung erhofften Vereinfachung von Betriebsratswahlen sowie einer Stärkung der Betriebsräte führt, ist unter Sachverständigen umstritten. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales unter Leitung von Matthias W. Birkwald (Die Linke) am Montag, 17. Mai 2021, deutlich. Gegenstand der Anhörung waren auch Anträge der Linken (19/27318) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/27828).

Der Regierungsentwurf sieht unter anderem vor, Betriebsratswahlen zu vereinfachen, indem im Betriebsverfassungsgesetz der Anwendungsbereich des „verpflichtenden vereinfachten Wahlverfahrens“ und des „vereinfachten Wahlverfahrens nach Vereinbarung“ sowohl für die Wahl des Betriebsrats als auch für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung ausgeweitet wird. Um den Schutz von Arbeitnehmern bei der Gründung eines Betriebsrats zu verbessern, soll zudem der Kündigungsschutz verbessert werden.

Rückschritte beim Kündigungsschutz bemängelt

Aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) geht der Gesetzentwurf in die richtige Richtung. Mit der Ausweitung des vereinfachten Wahlverfahrens könnten Betriebsratswahlen in der Tat vereinfacht werden, sagte DGB-Vertreterin Micha Klapp. Gut sei auch, dass die Gestaltungsmöglichkeiten der Betriebsräte beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in den Unternehmen angepackt werden, indem die Hinzuziehung externen Sachverstand ermöglicht werde. Zu kritisieren sei, dass es im Vergleich zur Referentenentwurf inhaltliche Rückschritte beim Kündigungsschutz gegeben habe, sagte Klapp.

Aus Sicht der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) wird hingegen mit dem Entwurf die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat noch stärker reguliert und neue Bürokratie für diese Zusammenarbeit geschaffen. Eine grundlegende Modernisierung werde so nicht erreicht, sagte BDA-Vertreter Roland Wolf. Bei deren Ausgestaltung gingen die Vorstellungen der Sozialpartner sicherlich weit auseinander, schätzte er ein. Gesichert bleiben müsse in jedem Fall, dass die Entscheidung über eine Vertretung durch den Betriebsrat die Arbeitnehmer im jeweiligen Betrieb und nicht etwa Außenstehende treffen.

„Entwurf bleibt hinter dem Möglichen zurück“

Auch nach Einschätzung von Alexander Zumkeller vom Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen bleibt der Entwurf „weit hinter dem Möglichen und von den Betriebspartnern wie auch Belegschaften gewünschten Optionen zurück“. Er vermisse insbesondere die Legalisierung von heute bereits in anderen Feldern vielfach umgesetzten elektronischen Wahlen, virtuellen Betriebsversammlungen, virtuellen gemeinsamen Verhandlungen oder vereinfachter Regelungen zum Abschluss von Vereinbarungen sowie die Klarstellung, dass die „Auslage“ von Betriebsvereinbarungen auch elektronisch erfolgen kann.

Der ehemalige Vorsitzende Richter am Bundesarbeitsgericht, Professor Franz Josef Düwell, hält die Verstärkung der Zulässigkeit des Hinzuziehens von externen Sachverständigen im Falle des Einsatzes von KI für richtig. Auch gesellschaftspolitisch sei das sehr sinnvoll, da es darum gehe, die Akzeptanz für die Transformation in eine Arbeitsgesellschaft 4.0 zu fördern. „Da kann Sachkunde nur förderlich sein“, befand Düwell.

„Brauchen Kündigungsschutz für Initiatoren und Wahlvorstände“

Wenn das Ansinnen einer Betriebsratsgründung auf mitbestimmungsfeindliche Arbeitgeber trifft, „brauchen wir Kündigungsschutz für die Initiatoren und Wahlvorstände“, sagte Kai-Uwe Hemmerich, Betriebsratsvorsitzender des Chemie-Unternehmens Clariant. Die Erhöhung im Kündigungsschutzgesetz auf sechs zu schützende Einladende zu Wahlversammlungen sei gut, der neue spezielle Vorfeld-Initiatoren-Schutz ein erster richtiger Schritt, urteilte er.

Nach Einschätzung des Fachanwalts für Arbeitsrecht, Nils Kummert, reichen die Verbesserungen beim Kündigungsschutz aber nicht aus. Benötigt werde die Etablierung eines zweistufigen Kündigungsschutzes. Nur dann, wenn der Ausspruch der außerordentlichen fristlosen Kündigung der Vorfeld-Initiatoren von der rechtlichen Prüfung und rechtskräftigen Zustimmungserklärung des Arbeitsgerichts abhängig gemacht wird, könne von einem echten Sonderkündigungsschutz gesprochen werden, befand Kummert.

„Schutzlücke bei den befristet Beschäftigten“

Rückschritte beim außerordentlichen Kündigungsschutz im Vergleich zum Referentenentwurf beklagte Johanna Wenckebach von der Hans-Böckler-Stiftung. So sei der Schutz nur fragmentarisch und verfehle das Ziel des Gesetzgebers. Eine weitere Schutzlücke, die dringend geschlossen werden müsse, gebe es bei den befristet Beschäftigten, deren Anteil an den Belegschaften immer weiter steige.

Die Rechtsanwältin Sirkka Schrader verlangte ebenfalls, den Kündigungsschutz auf betriebsbedingte und außerordentliche Kündigungen auch für Vorfeld-Initiatoren auszuweiten. Es seien eben solche Kündigungen, die in der Praxis ausgesprochen würden, um Betriebsratswahlen zu verhindern, sagte sie.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

„Betriebsräte vertreten die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ermöglichen den Beschäftigten eine demokratische Teilhabe. Die in erster Linie im Betriebsverfassungsgesetz geregelte betriebliche Mitbestimmung sieht sich jedoch auch Herausforderungen ausgesetzt“, schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf (19/28899). Dazu gehörten zum einen die geringe Anzahl an Betriebsratsgremien vor allem in kleineren Betrieben, aber auch die zunehmende Digitalisierung und Fragen der innerbetrieblichen Qualifizierung vor dem Hintergrund der Fachkräftesicherung. Zur Verbesserung der Teilhabe von Auszubildenden soll die Altersgrenze für Auszubildende bei der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung gestrichen werden.

Zur Stärkung der Rechte des Betriebsrats bei der Qualifizierung soll das allgemeine Initiativrecht der Betriebsräte bei der Berufsbildung gestärkt und die Einschaltung der Einigungsstelle zur Vermittlung ermöglicht werden. Im Hinblick auf die Einbindung des Betriebsrats beim Einsatz von KI (Künstliche Intelligenz) soll unter anderem festgelegt werden, dass die Hinzuziehung eines Sachverständigen beim Einsatz von KI für den Betriebsrat als erforderlich gilt. Auch soll klargestellt werden, dass die Rechte des Betriebsrats bei der Planung von Arbeitsverfahren und -abläufen auch dann gelten, wenn der Einsatz von KI im Betrieb vorgesehen ist.

Elektronische Signatur für Betriebsvereinbarungen

Betriebsräte sollen die Möglichkeit erhalten, unter ausschließlich selbst gesetzten Rahmenbedingungen und unter Wahrung des Vorrangs der Präsenzsitzung, Sitzungen mittels Video- und Telefonkonferenz durchzuführen. Es wird ferner klargestellt, dass Betriebsvereinbarungen unter Nutzung einer qualifizierten elektronischen Signatur abgeschlossen werden können.

Zur Klarstellung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit des Arbeitgebers bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Betriebsrat soll eine gesetzliche Regelung geschaffen werden. Um mobile Arbeit zu fördern und um zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei ihrer Wahrnehmung einen einheitlichen und verbindlichen Rahmen zu gewährleisten, soll im BetrVG ein neues Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit eingeführt werden.

Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Koalition

Die Sachverständigen sollen sich auch zu Vorschlägen äußern, die in einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Regierungsentwurf münden können. Dadurch könnte die Berechtigung zur Teilnahme an der Betriebsratswahl vom vollendeten 18. auf das vollendete 16. Lebensjahr herabgestuft werden. Der Ausschluss der jugendlichen Beschäftigten von der Wahlberechtigung sei nicht mehr zeitgemäß, heißt es in der Formulierungshilfe.

Weitere Änderungsvorschläge betreffen den Unfallversicherungsschutz bei Tätigkeiten im Homeoffice. Zwar erstrecke sich der bisherige Versicherungsschutz auf sogenannte Betriebswege, etwa zum Drucker in einem anderen Raum, nicht jedoch auf Wege im eigenen Haushalt zur Nahrungsaufnahme oder zum Toilettengang. Im Betrieb herrsche für diese Wege bereits Versicherungsschutz, im Homeoffice bisher nicht, heißt es zur Begründung. Die Formulierungshilfe hält hier eine Gleichbehandlung beim Versicherungsschutz für geboten. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, den Unfallversicherungsschutz bei Homeoffice-Tätigkeit auch auf Wege auszudehnen, die die Beschäftigten zur Betreuung ihrer Kinder außer Haus zurücklegen.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme (19/29631) das Vorhaben der Bundesregierung, die betriebliche Mitbestimmung zu modernisieren und sowohl die Bildung von Betriebsräten als auch die Rechte bestehender Betriebsräte zu stärken. Er unterstützt die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, den Schutz von Betriebsratswahlen zu verbessern und notwendige Rahmenbedingungen zu schaffen für die Ausübung betrieblicher Mitbestimmung entsprechend den gegenwärtigen Anforderungen der Arbeitswelt.

Die Bundesregierung begrüßt diese Stellungnahme, auch dass der Bundesrat das Vorhaben mitträgt, die betriebliche Mitbestimmung zu modernisieren und sowohl die Bildung von Betriebsräten als auch die Rechte bestehender Betriebsräte zu stärken.

Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag (19/27318) eine Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmung. Sie argumentiert unter anderem damit, dass es nach der Finanzkrise 2008/2009 mitbestimmte Betriebe waren, die sich wirtschaftlich besser erholt hätten. In der Corona-Pandemie seien es erneut Betriebsräte, die eine wesentliche Rolle bei der Bewältigung des Krisenalltags spielten. „Betriebliche Mitbestimmung ist ein Erfolgsmodell“, schreiben die Abgeordneten.

Es sei an der Zeit, das Betriebsverfassungsgesetz den Anforderungen der heutigen Arbeitswelt anzupassen. Und zwar weitgehender, als es der Referentenentwurf eines „Betriebsrätestärkungsgesetzes“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vorschlage. „Denn Betriebsräte stoßen in der heutigen Arbeitswelt, die geprägt ist von Digitalisierung, Globalisierung, Deregulierung und der Notwendigkeit eines ökologischen Umbaus, immer öfter an die Grenzen der Betriebsverfassung. Deshalb müssen der Betriebsbegriff und der Arbeitnehmerbegriff erweitert, die Gründung von Betriebsräten und die Arbeitsfähigkeit bestehender Betriebsräte erleichtert sowie die zwingenden Mitbestimmungsrechte ausgeweitet werden“, fordern die Abgeordneten.

Antrag der Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem Antrag (19/27828) mehr Mitbestimmung in den Betrieben. Sie führt darin aus: „Mitbestimmte Unternehmen sind robuster und besser gerüstet für Krisen. In Krisenzeiten sind sie weniger anfällig für Kapitalmarktschwankungen, wirtschaften profitabler und erholen sich auch wieder schneller als Unternehmen ohne Mitbestimmung. Mitbestimmte Unternehmen sichern Beschäftigung besser und investieren mehr in Forschung, Entwicklung sowie in ihr Anlagevermögen.“

Trotz dieser Vorteile sei die Unternehmensmitbestimmung seit Jahren in der Defensive, beklagen die Grünen. Neben dem rechtswidrigen Ignorieren der Unternehmensmitbestimmung sei die legale Umgehung der Mitbestimmung durch sogenannte „Vermeidungsgestaltung“ ein relevantes Problem. So würden Rechtsformen wie beispielsweise die Auslandskapitalgesellschaft & Co KG, die Europäische Aktiengesellschaft (SE) oder Stiftungen KG mitunter bewusst gewählt, um die Mitbestimmung gezielt zu unterlaufen.

„Größere Stiftungen einbeziehen“

Die Grünen fordern von der Bundesregierung, gegen solche Tendenzen entschiedener vorzugehen. So sollen Stiftungen mit Geschäftsbetrieb in den Geltungsbereich der Unternehmensmitbestimmung einbezogen werden, wenn sie eine entsprechende Beschäftigtenzahl aufweisen. Die Regelung zur Konzernzurechnung aus dem Mitbestimmungsgesetz solle auch im Drittelbeteiligungsgesetz verankert werden. Unternehmen mit ausländischen Rechtsformen oder Kombinationen zwischen nationalen und ausländischen Rechtsformen mit Verwaltungssitz in Deutschland sollen nach den Vorstellungen der Antragsteller in die Unternehmensmitbestimmung nach dem Mitbestimmungs- sowie Drittelbeteiligungsgesetz einbezogen werden. Die Kombinationen aus Kapitalgesellschaften und Kommanditgesellschaften (Kapitalgesellschaft und Co. KG) schließlich sollen lückenlos in die Unternehmensmitbestimmung nach dem Drittelbeteiligungsgesetz einbezogen werden.

Zu den Forderungen gehört ferner, den Schwellenwert im Mitbestimmungsgesetz auf 1.000 Beschäftigte abzusenken. Dort soll auch geregelt werden, dass für den Fall, dass es bei Abstimmungen im Aufsichtsrat über Betriebsschließungen, -verlagerungen oder Massenentlassungen zu einem Abstimmungspatt kommt, verpflichtend ein Schlichtungsverfahren eingeleitet wird. (che/vom/17.05.2021)

Dokumente

  • 19/27318 - Antrag: Demokratisierung der Arbeitswelt - Betriebliche Mitbestimmung ausweiten und modernisieren
    PDF | 347 KB — Status: 04.03.2021
  • 19/27828 - Antrag: Unternehmensmitbestimmung stärken - Gesetzeslücken schließen
    PDF | 288 KB — Status: 23.03.2021
  • 19/28899 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz)
    PDF | 404 KB — Status: 21.04.2021
  • 19/29631 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz) - Drucksache 19/28899 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 251 KB — Status: 12.05.2021

Tagesordnung

  • 127. Sitzung am Montag, den 17. Mai 2021, 14:30 Uhr - öffentlich via Live-Übertragung

Protokolle

  • 127. Sitzung - Wortprotokoll

Stellungnahmen

  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen e.V.
  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V.
  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Stellungnahme der Hans-Böckler-Stiftung
  • Stellungnahme eines eingeladenen Einzelsachverständigen - Nils Kummert, Berlin
  • Stellungnahme eines eingeladenen Einzelsachverständigen - Sirkka Schrader, Berlin
  • Stellungnahme eines eingeladenen Einzelsachverständigen - Volker Geyer, Berlin
  • Stellungnahme eines eingeladenen Einzelsachverständigen - Prof. Franz Josef Düwell, Weimar
  • Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen
  • Stellungnahme eines eingeladenen Einzelsachverständigen - Kai-Uwe Hemmerich, Frankfurt am Main
  • unverlangte Stellungnahme - Handelsverband Deutschland - HDE - e.V.

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Arbeit

Bundestag modernisiert das Recht der Betriebsräte

Der Bundestag hat am Freitag, 21. Mai 2021, nach halbstündiger Aussprache den Entwurf der Bundesregierung für ein Betriebsrätemodernisierungsgesetz (19/28899, 19/29631) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (19/29819) angenommen. CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für den Gesetzentwurf, die AfD und die FDP lehnen ihn bei Enthaltung der Linken ab. Mehrere Anträge der Opposition wurden abgelehnt.

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Im Hinblick auf die Förderung und Vereinfachung von Betriebsratswahlen wird besonders im Betriebsverfassungsgesetz der Anwendungsbereich des verpflichtenden vereinfachten Wahlverfahrens und des vereinfachten Wahlverfahrens nach Vereinbarung sowohl für die Wahl des Betriebsrats als auch für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung ausgeweitet (19/28899). Um den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Gründung eines Betriebsrats zu verbessern, wurde der Kündigungsschutz zur Sicherung der Wahlen zum Betriebsrat und zur Bordvertretung verbessert. Um die Teilhabe von Auszubildenden zu verbessern, wurde die Altersgrenze bei der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung gestrichen.

Änderungen im Ausschuss für Arbeit und Soziales

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte am 19. Mai am Regierungsentwurf noch Änderungen vorgenommen. Geändert wurde der Entwurf unter anderem beim Wahlrecht: Das Mindestalter für die Wahlberechtigung wurde von der Vollendung des 18. Lebensjahres auf die Vollendung des 16. Lebensjahres abgesenkt. Auch wurde klargestellt, dass die Verschwiegenheitspflichten der oder des Datenschutzbeauftragten auch solche Informationen umfassen, deren Bekanntgabe an den Arbeitgeber die interessenvertretungsrechtliche Unabhängigkeit des Betriebsrats berühren. Wie für den Sprecherausschuss und den Gesamtsprecherausschuss wird mit einer Ergänzung auch für den Konzernsprecherausschuss die Möglichkeit der Sitzungsteilnahme per Video- und Telefonkonferenz eröffnet. 

Weitere Änderungen betreffen den Unfallversicherungsschutz bei Tätigkeiten im Homeoffice. Zwar erstrecke sich der bisherige Versicherungsschutz auf sogenannte Betriebswege, etwa zum Drucker in einem anderen Raum, nicht jedoch auf Wege im eigenen Haushalt zur Nahrungsaufnahme oder zum Toilettengang. Im Betrieb herrsche für diese Wege bereits Versicherungsschutz, im Homeoffice bisher nicht, heißt es zur Begründung. Der Ausschuss hielt hier eine Gleichbehandlung beim Versicherungsschutz für geboten. Darüber hinaus wird der Unfallversicherungsschutz bei Homeoffice-Tätigkeit auch auf Wege ausgedehnt, die die Beschäftigten zur Betreuung ihrer Kinder außer Haus zurücklegen.

Oppositionsanträge abgelehnt

Der Bundestag lehnte mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der AfD und der Linken bei Enthaltung der Grünen einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Betriebsrat 4.0 – Potenziale der Digitalisierung nutzen“ ab. Einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Demokratisierung der Arbeitswelt – Betriebliche Mitbestimmung ausweiten und modernisieren“ (19/27318) lehnte das Parlament mit den Stimmen der Koalition, der AFD und der FDP bei Enthaltung der Grünen ab. Ein Antrag der Grünen mit dem Titel „Unternehmensmitbestimmung stärken – Gesetzeslücken schließen“ (19/27828) fand ebenfalls keine Mehrheit. Die Koalition, die AfD und die FDP lehnten ihn ab, die Linksfraktion stimmte mit den Grünen dafür. Zu allen drei Anträgen lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vor (19/29819).

Ebenfalls abgelehnt wurde mit den Stimmen der Koalition, der AfD und der FDP bei Enthaltung der Grünen ein Antrag der Linken mit dem Titel „Betriebsratswahlen erleichtern und Betriebsräte besser schützen“ (19/860). Mit denselben Gegenstimmen scheiterte ein weiterer Antrag der Linken mit dem Titel „Betriebsräte vor mitbestimmungsfeindlichen Arbeitgebern schützen“ (19/17104), wobei die Grünen mit der Linken dafür stimmten. Zu beiden Anträgen lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vor (19/25881).

Gegen die Stimmen der Linken und der Grünen abgelehnt wurden auch die Anträge der Grünen mit den Titeln „Betriebsratswahlen erleichtern – Aktive Beschäftigte besser schützen“ (19/1710) und „Digitalisierung – Update für die Mitbestimmung“ (19/16843). Zu beiden Anträgen lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vor (19/29425).

„Massenentlassungen verhindern – Mitbestimmung ausbauen“ lautet der Titel eines Antrags der Linken (12/27013), der mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der AfD und der FDP bei Enthaltung der Grünen abgelehnt wurde. Auch dazu gab es eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/28990).

Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion forderte in ihrem abgelehnten Antrag (19/28984), die Potenziale der Digitalisierung stärker für die Arbeit von Betriebsräten zu nutzen. Die betriebliche Mitbestimmung sei seit hundert Jahren eine der tragenden Säulen der Arbeitsmarktordnung, stehe aber durch den Wandel der Arbeitswelt vor besonderen Herausforderungen. Der Megatrend der Digitalisierung würde Arbeitsabläufe immer vernetzter, individualisierter und dynamischer gestalten. Das stelle nicht nur für Beschäftigte und Arbeitgeber, sondern auch für Betriebsräte eine besondere Herausforderung dar. Diese müssten sich fragen, wie sie ihre Arbeit vor diesem Hintergrund attraktiver gestalten können, schrieben die Abgeordneten.

Sie verlangten deshalb, die Online-Wahl von Betriebsräten zu ermöglichen. Betriebsratsarbeit sollte generell digital gestaltet werden können, sodass die Betriebsräte auch dauerhaft und rechtssicher mittels Video- oder Telefonkonferenz arbeiten und auch Beschlüsse auf diesem Weg gefasst werden können. 

Erster Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/27318) eine Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmung. Sie argumentierte unter anderem damit, dass es nach der Finanzkrise 2008/2009 mitbestimmte Betriebe waren, die sich wirtschaftlich besser erholt hätten. In der Corona-Pandemie seien es erneut Betriebsräte, die eine wesentliche Rolle bei der Bewältigung des Krisenalltags spielten. „Betriebliche Mitbestimmung ist ein Erfolgsmodell“, schrieben die Abgeordneten.

Es sei an der Zeit, das Betriebsverfassungsgesetz den Anforderungen der heutigen Arbeitswelt anzupassen. Und zwar weitgehender, als es der Entwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorschlage. „Denn Betriebsräte stoßen in der heutigen Arbeitswelt, die geprägt ist von Digitalisierung, Globalisierung, Deregulierung und der Notwendigkeit eines ökologischen Umbaus, immer öfter an die Grenzen der Betriebsverfassung. Deshalb müssen der Betriebsbegriff und der Arbeitnehmerbegriff erweitert, die Gründung von Betriebsräten und die Arbeitsfähigkeit bestehender Betriebsräte erleichtert sowie die zwingenden Mitbestimmungsrechte ausgeweitet werden“, forderten die Abgeordneten.

Zweiter Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke forderte in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/860), Betriebsratswahlen zu erleichtern und Betriebsräte besser zu schützen. In neun von zehn Betrieben, die die Voraussetzungen erfüllen, gebe es keinen Betriebsrat. Gute Arbeit sei aber mitbestimmt, denn die Beteiligung der Beschäftigten stelle sicher, dass der Wandel der Arbeitswelt nicht allein den Arbeitgebern und ihrer Profitlogik überlassen werde, schrieb Die Linke.

Deshalb sollte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der unter anderem das vereinfachte Wahlverfahren für Betriebsräte ausdehnt, deren formelle Arbeitsbedingungen verbessert und ihren Kündigungsschutz ausbaut.

Dritter Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke wollte Betriebsräte vor mitbestimmungsfeindlichen Arbeitgebern schützen. In ihrem dritten abgelehnten Antrag (19/17104) kritisierten die Abgeordneten, dass Arbeitgeber zunehmend versuchen würden, Betriebsratswahlen zu verhindern und deren Initiatoren einzuschüchtern. Anwaltskanzleien spezialisierten sich hierzu auf das systematische Bekämpfen von Gewerkschaften und würden Arbeitgeber beraten, wie sie unerwünschte Beschäftigte psychisch unter Druck setzen und aus dem Betrieb drängen könnten. Dabei werde auch gegen geltendes Recht verstoßen.

„Betroffene brauchen neben praktischer Solidarität und Unterstützung vor allem gesetzlichen Schutz“, schrieb die Fraktion. Sie verlangte von der Bundesregierung deshalb, auf die Bundesländer einzuwirken, um Schwerpunktanwaltschaften zur Verfolgung der Vergehen nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) einzurichten. Außerdem sollten im BetrVG Ordnungswidrigkeiten bei Nichterfüllung der Unterrichtungs-, Herausgabe- sowie Einsichtspflichten ausgeweitet und Geldbußen erhöht werden, forderte die Fraktion.

Vierter Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke will Massenentlassungen verhindern und die betriebliche Mitbestimmung ausbauen. In ihrem vierten abgelehnten Antrag (19/27013) verlangte sie von der Bundesregierung deshalb, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Massenentlassungen verhindern soll, indem Beschäftigte und ihre Betriebsräte in allen wichtigen, ihren Betrieb betreffenden Fragen zwingende Mitbestimmungsrechte erhalten.

Diese sollten insbesondere bei Betriebsänderungen, Standortänderungen, Entlassungen und bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und der Arbeitsorganisation gelten, forderte Die Linke. 

Erster Antrag der Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/27828) mehr Mitbestimmung in den Betrieben. Sie führte darin aus: „Mitbestimmte Unternehmen sind robuster und besser gerüstet für Krisen. In Krisenzeiten sind sie weniger anfällig für Kapitalmarktschwankungen, wirtschaften profitabler und erholen sich auch wieder schneller als Unternehmen ohne Mitbestimmung. Mitbestimmte Unternehmen sichern Beschäftigung besser und investieren mehr in Forschung, Entwicklung sowie in ihr Anlagevermögen.“ Trotz dieser Vorteile sei die Unternehmensmitbestimmung seit Jahren in der Defensive, beklagten die Grünen. Neben dem rechtswidrigen Ignorieren der Unternehmensmitbestimmung sei die legale Umgehung der Mitbestimmung durch sogenannte „Vermeidungsgestaltung“ ein relevantes Problem. So würden Rechtsformen wie beispielsweise die Auslandskapitalgesellschaft & Co KG, die Europäische Aktiengesellschaft (SE) oder Stiftungen KG mitunter bewusst gewählt, um die Mitbestimmung gezielt zu unterlaufen.

Die Grünen forderten von der Bundesregierung, gegen solche Tendenzen entschiedener vorzugehen. So sollten Stiftungen mit Geschäftsbetrieb in den Geltungsbereich der Unternehmensmitbestimmung einbezogen werden, wenn sie eine entsprechende Beschäftigtenzahl aufweisen. Die Regelung zur Konzernzurechnung aus dem Mitbestimmungsgesetz sollte auch im Drittelbeteiligungsgesetz verankert werden. Unternehmen mit ausländischen Rechtsformen oder Kombinationen zwischen nationalen und ausländischen Rechtsformen mit Verwaltungssitz in Deutschland sollten nach den Vorstellungen der Antragsteller in die Unternehmensmitbestimmung nach dem Mitbestimmungs- sowie Drittelbeteiligungsgesetz einbezogen werden. Die Kombinationen aus Kapitalgesellschaften und Kommanditgesellschaften (Kapitalgesellschaft und Co. KG) schließlich sollten lückenlos in die Unternehmensmitbestimmung nach dem Drittelbeteiligungsgesetz einbezogen werden. Zu den Forderungen gehörte ferner, den Schwellenwert im Mitbestimmungsgesetz auf 1.000 Beschäftigte abzusenken. Dort sollte auch geregelt werden, dass für den Fall, dass es bei Abstimmungen im Aufsichtsrat über Betriebsschließungen, -verlagerungen oder Massenentlassungen zu einem Abstimmungspatt kommt, verpflichtend ein Schlichtungsverfahren eingeleitet wird.

Zweiter Antrag der Grünen

Die Grünen wollten außerdem Betriebsratswahlen erleichtern und aktive Betriebsräte besser schützen. Die „weißen Flecken der betrieblichen Mitbestimmung“ sollen dadurch kleiner werden, schreiben die Abgeordneten in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/1710). Unter anderem sollte es der Arbeitnehmerseite erleichtert werden, zwischen dem vereinfachten und dem allgemeinen Wahlverfahren zu wählen. Arbeitnehmer, die Betriebsratswahlen in einem Betrieb erstmalig initiieren wollen, sollten dies bei einer unabhängigen Stelle ankündigen können und ab diesem Zeitpunkt nach den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes geschützt werden.

Auch für befristet Beschäftigte, die in einen Betriebsrat gewählt werden, sollten die Schutzbestimmungen erweitert werden. Außerdem sollten die rechtlichen Hürden für Online-Betriebsratswahlen beseitigt und eine Meldepflicht eingeführt werden, um Betriebsräte künftig besser statistisch erfassen zu können, forderten die Grünen.

Dritter Antrag der Grünen

Die betriebliche Mitbestimmung soll nach dem Willen der Grünen-Fraktion reformiert und an das Zeitalter der Digitalisierung angepasst werden. In ihrem dritten abgelehnten Antrag (19/16843) schrieben die Abgeordneten, die Digitalisierung der Unternehmen gelinge zusammen mit Beschäftigten und ihren Interessenvertretungen besser. Dafür seien jedoch gegenseitiges Vertrauen und eine frühzeitige Einbeziehung der Beschäftigten in Veränderungsprozesse nötig.

Die Grünen verlangten deshalb von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der unter anderem ein echtes Mitbestimmungs- und Initiativrecht der Betriebs- und Personalräte in Fragen der qualitativen Personalentwicklung beinhalten sollte. Auch beim präventiven Gesundheitsschutz sollen Betriebsräte mehr Mitbestimmungsrechte erhalten. Ferner sollte der betriebliche Schutz der Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten und der Datenschutz gestärkt und zeitgemäße digitale Kommunikationsformen für Betriebsräte und Gewerkschaften ermöglicht werden. (hau/che/sas/21.05.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

Katja Mast

Katja Mast

© Katja Mast/ Photothek Media Lab

Mast, Katja

SPD

Uwe Witt

Uwe Witt

© Uwe Witt

Witt, Uwe

AfD

Peter Weiß

Peter Weiß

© Claudia Thoma Fotografie

Weiß (Emmendingen), Peter

CDU/CSU

Carl-Julius Cronenberg

Carl-Julius Cronenberg

© Justus Kersting

Cronenberg, Carl-Julius

FDP

Jutta Krellmann

Jutta Krellmann

© Alexander Klebe

Krellmann, Jutta

Die Linke

Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen

Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen

© Stefan Kaminski

Müller-Gemmeke, Beate

Bündnis 90/Die Grünen

Kerstin Tack

Kerstin Tack

© SPD-Parteivorstand/ Susie Knoll

Tack, Kerstin

SPD

Stephan Stracke

Stephan Stracke

© Tobias Koch

Stracke, Stephan

CDU/CSU

Marco Bülow

Marco Bülow

© SPD Parteivorstand / Marco Bülow

Bülow, Marco

fraktionslos

Marc Biadacz

Marc Biadacz

© Marc Biadacz/Tobias Koch

Biadacz, Marc

CDU/CSU

Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

Dokumente

  • 19/860 - Antrag: Betriebsratswahlen erleichtern und Betriebsräte besser schützen
    PDF | 150 KB — Status: 21.02.2018
  • 19/1710 - Antrag: Betriebsratswahlen erleichtern - Aktive Beschäftigte besser schützen
    PDF | 170 KB — Status: 18.04.2018
  • 19/16843 - Antrag: Digitalisierung - Update für die Mitbestimmung
    PDF | 404 KB — Status: 28.01.2020
  • 19/17104 - Antrag: Betriebsräte vor mitbestimmungsfeindlichen Arbeitgebern schützen
    PDF | 240 KB — Status: 11.02.2020
  • 19/25881 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/860 - Betriebsratswahlen erleichtern und Betriebsräte besser schützen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/17104 - Betriebsräte vor mitbestimmungsfeindlichen Arbeitgebern schützen
    PDF | 304 KB — Status: 14.01.2021
  • 19/27013 - Antrag: Massenentlassungen verhindern - Mitbestimmung ausbauen
    PDF | 226 KB — Status: 25.02.2021
  • 19/27318 - Antrag: Demokratisierung der Arbeitswelt - Betriebliche Mitbestimmung ausweiten und modernisieren
    PDF | 347 KB — Status: 04.03.2021
  • 19/27828 - Antrag: Unternehmensmitbestimmung stärken - Gesetzeslücken schließen
    PDF | 288 KB — Status: 23.03.2021
  • 19/28899 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz)
    PDF | 404 KB — Status: 21.04.2021
  • 19/28984 - Antrag: Betriebsrat 4.0 - Potenziale der Digitalisierung nutzen
    PDF | 268 KB — Status: 26.04.2021
  • 19/28990 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Bernd Riexinger, Jutta Krellmann, Pascal Meiser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/27013 - Massenentlassungen verhindern - Mitbestimmung ausbauen
    PDF | 265 KB — Status: 26.04.2021
  • 19/29425 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Anja Hajduk, Sven Lehmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/1710 - Betriebsratswahlen erleichtern - Aktive Beschäftigte besser schützen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Anja Hajduk, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/16843 - Digitalisierung - Update für die Mitbestimmung
    PDF | 300 KB — Status: 06.05.2021
  • 19/29631 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz) - Drucksache 19/28899 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 251 KB — Status: 12.05.2021
  • 19/29819 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/28899 - Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Carl-Julius Cronenberg, Michael Theurer, Johannes Vogel (Olpe), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/28984 - Betriebsrat 4.0 - Potenziale der Digitalisierung nutzen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/27318 - Demokratisierung der Arbeitswelt - Betriebliche Mitbestimmung ausweiten und modernisieren d) d) zu dem Antrag der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Katharina Dröge, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/27828 - Unternehmensmitbestimmung stärken - Gesetzeslücken schließen
    PDF | 435 KB — Status: 19.05.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 19/28899 und 19/29631 (Beschlussempfehlung 19/29819 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/29819 Buchstabe b (Antrag 19/28984 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/29819 Buchstabe c (Antrag 19/27318 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/29819 Buchstabe d (Antrag 19/27828 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/25881 Buchstabe a (Antrag 19/860 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/25881 Buchstabe b (Antrag 19/17104 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/29425 Buchstabe a (Antrag 19/1710 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/29425 Buchstabe b (Antrag 19/16843 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/28990 (Antrag 19/27013 ablehnen) angenommen

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  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

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Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Stand: 13.06.2025