Bundestag ändert Kassensicherungsverordnung
Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Mai 2021, der Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (19/29085, 19/29474 Nr. 2.1) zugestimmt, die die Bundesregierung vorgelegt hat. Dafür votierten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD bei Stimmenthaltung der FDP und Die Linke. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (19/29841) zugrunde. Ferner wurde ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Änderung der Abgabenordnung (19/15768) abgelehnt. Ziel der Vorlage war es, eine „Bon-Pflicht für Bäcker“ zu verhindern. Dagegen stimmten CDU/CSU, SPD und Die Linke, dafür FDP und Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (19/19068) zugrunde.
Ebenfalls beraten wurde ein Antrag, den die AfD-Fraktion mit dem Titel „Belegausgabepflicht abschaffen – Umwelt, Händler und Handwerk entlasten“ (19/29787) eingebracht hat. Nach der Debatte wurde die Vorlage zur federführenden Beratung in den Finanzausschuss überwiesen.
Verordnung der Bundesregierung
Künftig soll auch bei EU-Taxametern und Wegstreckenzählern sichergestellt werden, dass die digitale Grundaufzeichnung nicht unerkannt gelöscht oder geändert werden kann. Die Grundaufzeichnung muss in Zukunft durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden.
Zudem sollen Kassen- und Parkscheinautomaten der Parkraumbewirtschaftung vom Anwendungsbereich der Kassensicherungsverordnung ausgenommen werden. Gleiches gilt für Ladepunkte für Elektro- oder Hybridfahrzeuge.
Gesetzentwurf der FDP
Die FDP-Fraktion geht mit ihrem Gesetzentwurf (19/15768) aus dem Jahr 2019 gegen die Pflicht von Bäckereien vor, selbst bei kleinsten Einkäufen einen Kassenbeleg ausgeben zu müssen. Damit sollen die Finanzbehörden die Anbieter von der generellen Ausgabe von Belegen befreien können, wenn eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung beim Verkauf von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen genutzt wird.
Die Abgeordneten erwarten, dass mit Einführung der Belegausgabepflicht diese Belege größtenteils nicht von den Kunden mitgenommen, sondern direkt im Geschäft entsorgt werden. Dies führe zu einer erheblichen Zunahme von Abfall, der unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes vermeidbar wäre. Gerade die Nutzung von sogenanntem Thermopapier, dass Biphenol enthalte, sei auch unter Gesundheitsaspekten bedenklich. Die mit der Gesetzesänderung eingeräumte Befreiungsmöglichkeit werde sicherstellen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werde, betont die FDP-Fraktion.
Antrag der AfD
Die AfD fordert von der Bundesregierung, auf die Belegausgabepflicht im referenzierten Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen („Kassengesetz“) und in der Abgabenordnung zu verzichten. Ein Kundeninteresse an der Regelung sei nicht auszumachen und Umwelt, Händler und Handwerk würden entlastet werden, schreiben die Abgeordneten (19/29787).
Die Verpflichtung zur Herausgabe eines Kassenbelegs solle allerdings erhalten bleiben, sofern der Kunde dies im Einzelfall wünscht. (ab/sas/ste/20.05.2021)