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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung (abgesetzt)
  • 2./3. Lesung
Arbeit

Bundestag befasste sich erst­mals mit dem Lieferkettengesetz

Die Bundesregierung will Menschenrechte und Umwelt in der globalen Wirtschaft besser schützen. Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. April 2021, in erster Lesung ihren zu diesem Zweck eingebrachten Gesetzentwurf über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (19/28649) beraten. Im Anschluss an die 30-minütige Debatte wurde der Entwurf zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Wie die Bundesregierung schreibt, würden in Handel und der Produktion regelmäßig grundlegende Menschenrechte verletzt und die Umwelt zerstört. Mit dem „Gesetzentwurf über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ will sie deutsche Unternehmen deshalb verpflichten, ihrer globalen Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards besser nachzukommen.

Die Verantwortung der Unternehmen soll sich nach dem Willen der Regierung künftig auf die gesamte Lieferkette erstrecken, abgestuft nach den Einflussmöglichkeiten. Die Pflichten sollen durch die Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber ihren unmittelbaren Zulieferern umgesetzt werden. Mittelbare Zulieferer sollen ebenfalls einbezogen werden, sobald das Unternehmen von Menschenrechtsverletzungen auf dieser Ebene „substantiierte Kenntnis“ erhält.

Schutz vor Gesundheits- und Umweltgefahren

Das Gesetz soll auch konkretisieren, in welcher Form die Unternehmen ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht erfüllen müssen. Diese beinhalte etwa die Analyse menschenrechtlicher Risiken, das Ergreifen von Präventions- und Abhilfemaßnahmen, die Schaffung von Beschwerdemöglichkeiten sowie die Pflicht zum Bericht über die Aktivitäten.

Auch der Umweltschutz ist im Entwurf des Gesetzes erfasst, soweit Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können. Zudem ist geplant, umweltbezogene Pflichten zu etablieren, die sich aus zwei internationalen Abkommen zum Schutz vor den Gesundheits- und Umweltgefahren durch Quecksilber und langlebige organische Schadstoffe ergeben. (sas/22.04.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Sascha Raabe

Sascha Raabe

© SPD-Parteivorstand / Susie Knoll

Raabe, Dr. Sascha

SPD

Markus Frohnmaier

Markus Frohnmaier

© Jana Schneider

Frohnmaier, Markus

AfD

Gerd Müller

© Gerd Müller / Elena Hegerich

Müller, Dr. Gerd

Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Carl-Julius Cronenberg

Carl-Julius Cronenberg

© Justus Kersting

Cronenberg, Carl-Julius

FDP

Eva-Maria Schreiber

Eva-Maria Schreiber

© DBT/Inga Haar

Schreiber, Eva-Maria

Die Linke

Uwe Kekeritz

Uwe Kekeritz

© Uwe Kekeritz / Evi Pöltl Fotostudio Uffenheim

Kekeritz, Uwe

Bündnis 90/Die Grünen

Hubertus Heil

Hubertus Heil

© Photothek/ Thomas Imo

Heil (Peine), Hubertus

Bundesminister für Arbeit und Soziales

Hermann Gröhe

Hermann Gröhe

© Bundesministerium für Gesundheit/ Jochen Zick

Gröhe, Hermann

CDU/CSU

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 19/28649 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten
    PDF | 1 MB — Status: 19.04.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/28649 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Arbeit

Wirtschaft fürchtet ein­sei­ti­ge Be­las­tun­gen durch das Liefer­ketten­gesetz

Wirtschaftsverbände befürchten eine zu einseitige Lastenverteilung zuungunsten deutscher Unternehmen nach Inkrafttreten des Lieferkettengesetzes. Insgesamt sprach sich eine breite Mehrheit von Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales unter Leitung von Dr. Matthias Bartke (SPD) am Montag, 17. Mai 2021, dennoch für ein solches Gesetz aus.

Grundlage der Anhörung war der Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten (19/28649, 19/29592), vier im Ausschuss eingebrachte Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Regierungsentwurf sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke (19/29279), in dem diese eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs fordert.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will Unternehmen mit ihrem Gesetzentwurf (19/28649, 19/29592) verpflichten, menschenrechtliche Standards in all ihren globalen Produktionsstätten einzuhalten. Die Verantwortung der Unternehmen soll sich auf die gesamte Lieferkette erstrecken, abgestuft nach den Einflussmöglichkeiten. Die Pflichten sollen durch die Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber ihren unmittelbaren Zulieferern umgesetzt werden.

Mittelbare Zulieferer sollen einbezogen werden, sobald das Unternehmen über substanzielle Kenntnisse von Menschenrechtsverletzungen auf dieser Ebene verfügt. Die Unternehmen werden verpflichtet, eine menschenrechtliche Risikoanalyse durchzuführen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, Beschwerdemöglichkeiten einzurichten und über ihre Aktivitäten zu berichten.

Streitpunkt Prozessstandschaft

Kritik von den Wirtschaftsverbänden gab es unter anderem wegen der vorgesehenen sogenannten Prozessstandschaft, also der Möglichkeit für Betroffene, die sich in ihren Rechten verletzt sehen, sich in ihrer Klage von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) unterstützen zu lassen. Neue zivilrechtliche Haftungsregelungen sieht der Gesetzentwurf dagegen nicht vor, ein Punkt, an dem Wirtschaftsverbände erhebliche Zweifel äußerten.

So kritisierte Alexander Gunkel von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), das Gesetz schließe eine solche zivilrechtliche Haftung keineswegs aus, es bestünden weiter Haftungsmöglichkeiten nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. „Man muss den Eindruck haben, dass eine solche Haftung durchaus gewollt ist. Das ist eine große Gefahr für die Unternehmen.“

„Zu viele unbestimmte Rechtsbegriffe“

Für den Bundesverband der Deutschen Industrie bezeichnete Dr. Joachim Lang die Prozessstandschaft als „überflüssig“ und fügte hinzu: „Wir haben die Sorge, dass dies als Anreiz für medienwirksame Klagen von NGOs genutzt wird.“

Die BDA kritisierte außerdem, dass der Entwurf zu viele unbestimmte Rechtsbegriffe enthalte, aber keine Möglichkeit aufzeige, wie die Unternehmen die Widersprüche zwischen nationalen und internationalen Normen der ILO (Internationale Arbeitsorganisation) auflösen sollen. Dies sei eine Überforderung, betonte Gunkel.

„Gesetz wird für mehr Rechtssicherheit sorgen“

Für die zivilgesellschaftlichen Organisationen und Gewerkschaften verteidigte unter anderem der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Initiative Lieferkettengesetz den Entwurf. Er wurde jedoch mehrfach als nicht weitgehend genug bewertet. „Der gesetzgeberische Schritt ist konsequent, er wird für Rechtssicherheit sorgen“, sagte DGB-Vertreter Frank Zach. Johanna Kusch von der Initiative Lieferkettengesetz nannte den Entwurf einen Paradigmenwechsel, weg von einem freiwilligen Bekenntnis zu Menschenrechten hin zu rechtsverbindlichen Verpflichtungen.

Anders als von der BDA dargestellt, enthalte der Entwurf allerdings keine zivilrechtliche Haftung, betonte sie und ergänzte, dass sie das für falsch halte. Auch in Bezug auf die einbezogenen Unternehmen und Lieferketten sei der Entwurf nicht ausreichend, betonte sie. Annette Niederfranke von der ILO-Vertretung Deutschland regte an, beim Risikomanagement die Sozialpartner vor Ort und auch die internationalen Organisationen mit einzubeziehen und alle acht ILO-Kernarbeitsnormen als Tatbestand in das Gesetz aufzunehmen.

„Regelung der zivilrechtlichen Haftung fehlt“

Dr. Markus Krajewski, Professor für öffentliches Recht und Völkerrecht an Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg, kritisierte ebenso die fehlende Regelung der zivilrechtlichen Haftung.

In seiner Stellungnahme heißt es dazu: „Das führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit und kann im Ergebnis zur Folge haben, dass die von dem Gesetz erfassten besonders großen Unternehmen im Fall einer zivilrechtlichen Schadensersatzklage bessergestellt werden als vom Gesetz nicht erfasste mittelständische Unternehmen, wenn diese sich gegen eine nach den allgemeinen Regeln erhobene Klage verteidigen müssen. Damit kann sich das Gesetz in seiner vorgelegten Fassung als mittelstandsfeindlich erweisen.“

Änderungsanträge der Grünen

Die Grünen haben im Ausschuss vier Änderungsanträge eingebracht, zu denen die Sachverständigen ebenfalls Stellung nehmen sollen. Sie betreffen die Reichweite der Sorgfaltspflicht, die Haftung, die Umwelt und den Anwendungsbereich. Die Fraktion schreibt, der Regierungsentwurf beziehe derzeit Tochterunternehmen, die keine Waren an das verpflichtete Unternehmen liefern, also nicht Teil von dessen Lieferkette sind, nicht in die Sorgfaltspflicht des Mutterunternehmens mit ein. Dies widerspreche den Leitprinzipien der Vereinten Nationen und der Unternehmenspraxis vieler Konzerne. Der Änderungsantrag beziehe daher auch diese Tochterunternehmen in die Sorgfaltspflicht der Mutter mit ein.

Zweitens wollen die Grünen mit einem eigenständigen deliktischen Haftungstatbestand im Sorgfaltspflichtengesetz und mit einer Beweislastregelung zugunsten Geschädigter Rechtssicherheit schaffen. Der dritte Änderungsantrag greift die Idee einer eigenständigen, umweltbezogenen Sorgfaltspflicht  des Regierungsentwurfs auf und erweitert diese Pflicht um zwei weitere Umweltabkommen sowie eine umweltrechtliche Generalklausel. Der vierte Änderungsantrag der Grünen sieht vor, neben in Deutschland ansässigen Unternehmen auch außereuropäische Unternehmen zu erfassen.

Antrag der Linken

Die Linke fordert in ihrem Antrag (19/29279), das Lieferkettengesetz grundlegend nachzubessern. Nach Ansicht der Fraktion hat die Regierung die „historische Chance, Menschenrechte und Gerechtigkeit in der deutschen Wirtschaft wieder stärker zu verankern“, verpasst, heißt es in dem Antrag. Das Gesetz bleibe weit hinter den UNLP (Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen) von 2011 zurück, betreffe nur 0,1 Prozent der Unternehmen und stärke die Rechte der Betroffenen kaum, kritisiert die Fraktion.

Sie verlangt deshalb von der Bundesregierung, einen neuen Entwurf vorzulegen, der alle Unternehmen, die mindestens 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, kleine und mittlere Unternehmen in Risikosektoren wie der Textil-, Lebensmittel- und Automobilbranche sowie staatliche Unternehmen und die öffentliche Beschaffung umfasst. Der Entwurf soll sich ferner auf internationale Arbeits- und Sozialstandards beziehen, insbesondere auf die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie das ILO-Abkommen 169 zur angemessenen Beteiligung indigener Völker und die ILO-Übereinkommen Nr. 177 über Heimarbeit und Nr. 190 über Gewalt und sexuelle Belästigung.

Negative Auswirkungen auf Menschenrechte verhüten

Die Unternehmen sollen in Verhältnismäßigkeit zu ihrer Größe verpflichtet werden, entlang der gesamten Lieferkette ein Verfahren zur Gewährleistung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht einzuführen, das darauf abzielt, negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und Umwelt zu ermitteln, zu verhüten und zu mildern sowie Rechenschaft darüber abzulegen, wie sie diesen begegnen.

Die Linke fordert außerdem, durch die Schaffung eines deliktischen Haftungsbestands die Zuständigkeit deutscher Gerichte zu erweitern, sodass bei Menschenrechtsverstößen im Ausland Klagen vor deutschen Gerichten zulässig sind. Kollektivklagen und Verbandsklagen vor deutschen Gerichten, die zu einer unmittelbaren Entschädigung der Betroffenen und Beendigung der Sorgfaltspflichtverletzung führen, sollen ermöglicht werden. (che/17.05.2021)

Dokumente

  • 19/28649 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten
    PDF | 1 MB — Status: 19.04.2021
  • 19/29279 - Antrag: Sorgfaltspflichtengesetz grundlegend nachbessern - Menschenrechte in Lieferketten wirksam schützen
    PDF | 306 KB — Status: 04.05.2021
  • 19/29592 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten - Drucksache 19/28649 - Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 218 KB — Status: 11.05.2021

Tagesordnung

  • 126. Sitzung am Montag, den 17. Mai 2021, 12 Uhr - öffentlich via Live-Übertragung

Protokolle

  • 126. Sitzung - Wortprotokoll

Stellungnahmen

  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - Institut für Weltwirtschaft (IfW Kiel)
  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - ILO Vertretung in Deutschland
  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
  • Stellungnahme eines eingeladenen Verbandes - Initiative Lieferkettengesetz
  • Stellungnahme eines eingeladenen Einzelsachverständigen - Markus Löning, Berlin
  • Stellungnahme eines eingeladenen Einzelsachverständigen - Prof. Dr. Markus Krajewski, Erlangen
  • Stellungnahme eines eingeladenen Einzelsachverständigen - Robert Grabosch, Berlin
  • Stellungnahme eines eingeladenen Einzelsachverständigen - Henning Ohlsson, Meerbusch
  • Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen
  • unverlangte Stellungnahme - Bitkom - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.
  • unverlangte Stellungnahme - Verband der Chemischen Industrie e.V. – VCI
  • unverlangte Stellungnahme - Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V.
  • unverlangte Stellungnahme - Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.
  • unverlangte Stellungnahme - Deutscher Reiseverband e.V.
  • unverlangte Stellungnahme - Verband der TÜV e.V.
  • unverlangte Stellungnahme - Die Deutsche Kreditwirtschaft
  • unverlangte Stellungnahme - GW-Vereins Rhein-Main e.V.
  • unverlangte Stellungnahme - Verband der Auslandsbanken in Deutschland e.V.
  • unverlangte Stellungnahme - Gemeinsame Stellungnahme der Kirchen

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Soziales

Abgesetzt: Abstimmung über Sorgfalts­pflichten in Lieferketten

Frauen arbeiten in einer Textilfabrik an Nähmaschinen.

Abgesetzt wurde die Abstimmung über das Lieferkettengesetz, mit dem Menschenrechte und Umwelt in der globalen Wirtschaft besser geschützt werden sollen. (© picture alliance/dpa | K M Asad)

Von der Tagesordnung am Donnerstag, 20. Mai 2021, abgesetzt hat der Bundestag die halbstündige abschließende Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (19/28649). Ziel ist es,  Menschenrechte und Umwelt in der globalen Wirtschaft besser schützen. Dazu liegt eine Stellungnahme des Bundesrates (19/29592) vor, in der die Länderkammer keine Einwände gegen den Entwurf erhebt.

Ebenfalls abschließend beraten werden sollten ursprünglich Anträge der Fraktion Die Linke, die fordert, das Sorgfaltspflichtengesetz nachzubessern (19/29279) und der AfD, die das Lieferkettengesetz absagen will (19/26235). Zu dem Antrag der AfD liegt bereits eine ablehnende Beschlussempfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vor (19/28734). Die AfD hatte außerdem einen neuen Antrag angekündigt, der „eine Neuausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit mit Afrika“ fordert. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Wie die Bundesregierung schreibt, würden in Handel und der Produktion regelmäßig grundlegende Menschenrechte verletzt und die Umwelt zerstört. Mit dem „Gesetzentwurf über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ will sie deutsche Unternehmen deshalb verpflichten, ihrer globalen Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards besser nachzukommen.

Die Verantwortung der Unternehmen soll sich nach dem Willen der Regierung künftig auf die gesamte Lieferkette erstrecken, abgestuft nach den Einflussmöglichkeiten. Die Pflichten sollen durch die Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber ihren unmittelbaren Zulieferern umgesetzt werden. Mittelbare Zulieferer sollen ebenfalls einbezogen werden, sobald das Unternehmen von Menschenrechtsverletzungen auf dieser Ebene „substantiierte Kenntnis“ erhält.

Schutz vor Gesundheits- und Umweltgefahren

Das Gesetz soll auch konkretisieren, in welcher Form die Unternehmen ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht erfüllen müssen. Diese beinhalte etwa die Analyse menschenrechtlicher Risiken, das Ergreifen von Präventions- und Abhilfemaßnahmen, die Schaffung von Beschwerdemöglichkeiten sowie die Pflicht zum Bericht über die Aktivitäten.

Auch der Umweltschutz ist im Entwurf des Gesetzes erfasst, soweit Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können. Zudem ist geplant, umweltbezogene Pflichten zu etablieren, die sich aus zwei internationalen Abkommen zum Schutz vor den Gesundheits- und Umweltgefahren durch Quecksilber und langlebige organische Schadstoffe ergeben.

Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag (19/29279), das Lieferkettengesetz grundlegend nachzubessern. Mit dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten will die Bundesregierung deutsche Unternehmen stärker in die Pflicht nehmen, die Einhaltung von Menschenrechten entlang ihrer globalen Lieferketten zu garantieren. Nach Ansicht der Linken hat die Regierung die „historische Chance, Menschenrechte und Gerechtigkeit in der deutschen Wirtschaft wieder stärker zu verankern“ jedoch verpasst, wie es in dem Antrag heißt. Das Gesetz bleibe weit hinter den UNLP (Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen) von 2011 zurück, betreffe nur 0,1 Prozent der Unternehmen und stärke die Rechte der Betroffenen kaum, kritisiert die Fraktion.

Sie verlangt deshalb von der Bundesregierung, einen neuen Entwurf vorzulegen, der alle Unternehmen, die mindestens 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, kleine und mittlere Unternehmen in Risikosektoren wie der Textil-, Lebensmittel- und Automobilbranche sowie staatliche Unternehmen und die öffentliche Beschaffung umfasst.

Der Entwurf soll sich ferner auf internationale Arbeits- und Sozialstandards beziehen, insbesondere auf die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie das ILO-Abkommen 169 zur angemessenen Beteiligung indigener Völker und die ILO-Übereinkommen Nr. 177 über Heimarbeit und Nr. 190 über Gewalt und sexuelle Belästigung. Die Unternehmen sollen in Verhältnismäßigkeit zu ihrer Größe verpflichtet werden, entlang der gesamten Lieferkette ein Verfahren zur Gewährleistung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht einzuführen, das darauf abzielt, negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und Umwelt zu ermitteln, zu verhüten und zu mildern sowie Rechenschaft darüber abzulegen, wie sie diesen begegnen.

Die Linke fordert außerdem, durch die Schaffung eines deliktischen Haftungsbestands die Zuständigkeit deutscher Gerichte zu erweitern, sodass bei Menschenrechtsverstößen im Ausland Klagen vor deutschen Gerichten zulässig sind. Kollektivklagen und Verbandsklagen vor deutschen Gerichten, die zu einer unmittelbaren Entschädigung der Betroffenen und Beendigung der Sorgfaltspflichtverletzung führen, sollen ermöglicht werden.

Antrag der AfD

Die AfD will die Bundesregierung mit ihrem Antrag auffordern, ihre Bemühungen um ein nationales Lieferkettengesetz und um ein Lieferkettengesetz auf EU-Ebene einzustellen. Dafür solle sich die deutsche bilaterale Entwicklungszusammenarbeit auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit reformorientierten Entwicklungsländern fokussieren. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit muss nach Ansicht der AfD mit der deutschen Außenhandelspolitik sinnvoll und im Interesse der Bundesrepublik verknüpft werden. Auch sei die deutsche staatliche bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit hochgradig korrupten Staaten einzustellen.

Zur Begründung heißt es unter anderem, der faktische Freispruch der Regierungen der Entwicklungsländer von jeglicher Verantwortung sowohl durch ein drohendes deutsches Lieferkettengesetz als auch durch voraussetzungsfreie Entwicklungshilfe stärke strukturelle Probleme wie Korruption, mangelnde Erfüllung staatlicher Aufgaben und politische Abhängigkeit. Prekäre Produktionsbedingungen könnten nur dann überwunden werden, wenn Regierungen einen auch wirtschaftlichen Modernisierungs- und Reformkurs ansteuern. (che/sas/18.05.2021)

Dokumente

  • 19/26235 - Antrag: Lieferkettengesetz absagen - Deutsche Unternehmen schützen - Entwicklung durch Eigenverantwortung und Handel
    PDF | 265 KB — Status: 27.01.2021
  • 19/28649 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten
    PDF | 1 MB — Status: 19.04.2021
  • 19/28734 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Ulrich Oehme, Dr. Harald Weyel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/26235 - Lieferkettengesetz absagen - Deutsche Unternehmen schützen - Entwicklung durch Eigenverantwortung und Handel
    PDF | 286 KB — Status: 20.04.2021
  • 19/29279 - Antrag: Sorgfaltspflichtengesetz grundlegend nachbessern - Menschenrechte in Lieferketten wirksam schützen
    PDF | 306 KB — Status: 04.05.2021
  • 19/29592 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten - Drucksache 19/28649 - Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 218 KB — Status: 11.05.2021

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Soziales

Bundestag verabschiedet das Lieferkettengesetz

Der Bundestag hat am Freitag, 11. Juni 2021, den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (19/28649) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (19/30505) angenommen. Ziel ist es, Menschenrechte und Umwelt in der globalen Wirtschaft besser schützen. In namentlicher Abstimmung votierten 412 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 159 stimmten dagegen, 59 enthielten sich. Zur Abstimmung lag auch die Stellungnahme des Bundesrates (19/29592) vor, der keine Einwände gegen den Entwurf erhob. Keine Mehrheit fand bei Enthaltung der AfD ein Entschließungsantrag der FDP-Fraktion (19/30547).

Zuvor hatte der Bundestag in zweiter Beratung vier Änderungsanträge von Bündnis 90/Die Grünen (19/30543, 19/30544, 19/30545, 19/30546) zum Regierungsentwurf abgelehnt. Bei den ersten drei Änderungsanträgen stimmte die Linksfraktion mit den Grünen dafür. Die übrigen Fraktionen lehnten die Änderungsanträge ab.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Wie die Bundesregierung schreibt, würden in Handel und der Produktion regelmäßig grundlegende Menschenrechte verletzt und die Umwelt zerstört. Mit dem „Gesetzentwurf über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ will sie deutsche Unternehmen deshalb verpflichten, ihrer globalen Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards besser nachzukommen.

Die Verantwortung der Unternehmen soll sich nach dem Willen der Regierung künftig auf die gesamte Lieferkette erstrecken, abgestuft nach den Einflussmöglichkeiten. Die Pflichten sollen durch die Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber ihren unmittelbaren Zulieferern umgesetzt werden. Mittelbare Zulieferer sollen ebenfalls einbezogen werden, sobald das Unternehmen von Menschenrechtsverletzungen auf dieser Ebene „substantiierte Kenntnis“ erhält.

Schutz vor Gesundheits- und Umweltgefahren

Das Gesetz soll auch konkretisieren, in welcher Form die Unternehmen ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht erfüllen müssen. Diese beinhalte etwa die Analyse menschenrechtlicher Risiken, das Ergreifen von Präventions- und Abhilfemaßnahmen, die Schaffung von Beschwerdemöglichkeiten sowie die Pflicht zum Bericht über die Aktivitäten.

Auch der Umweltschutz ist im Entwurf des Gesetzes erfasst, soweit Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können. Zudem ist geplant, umweltbezogene Pflichten zu etablieren, die sich aus zwei internationalen Abkommen zum Schutz vor den Gesundheits- und Umweltgefahren durch Quecksilber und langlebige organische Schadstoffe ergeben.

Änderungen im Sozialausschuss 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte zuvor noch Änderungen am Entwurf vorgenommen. So sollen nun auch ausländische Unternehmen mit Zweigniederlassung oder Tochterunternehmen in Deutschland einbezogen werden. In die Mitarbeiterzahl werden ins Ausland entsandte Beschäftigte mit einbezogen.

Klargestellt wurde auch, dass Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen nicht über die bestehenden Regelungen hinaus zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Umweltschutzbelange wurden durch Aspekte zum Abfallhandel erweitert.

Anträge der AfD und der Linken abgelehnt

Jeweils mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag zwei Anträge der AfD-Fraktion ab. Der erste trug den Titel „Lieferkettengesetz absagen – Deutsche Unternehmen schützen – Entwicklung durch Eigenverantwortung und Handel“ (19/26235), zu dem eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vorlag (19/28734). Der zweite Antrag der AfD mit dem Titel „Für eine Neuausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit mit Afrika“ (19/30421) wurde direkt abgestimmt.

Den Antrag der Linken mit dem Titel „Sorgfaltspflichtengesetz grundlegend nachbessern – Menschenrechte in Lieferketten wirksam schützen“ (19/29279) lehnte der Bundestag gegen die Stimmen der Antragsteller bei Enthaltung der Grünen ab. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vor (19/30505).

Erster Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion wollte mit ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/26235) ein nationales und europäisches Lieferkettengesetz verhindern und die deutsche bilaterale Entwicklungszusammenarbeit auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit reformorientierten Entwicklungsländern fokussieren. Die Fraktion begründete ihre Initiative mit der Sorge, dass ein Lieferkettengesetz, welches vorsehe, dass in Deutschland ansässige Unternehmen, die selbst oder deren Zulieferer im Ausland produzieren, zukünftig mit ordnungs- und strafrechtlichen Sanktionen rechnen müssen, wenn sie oder ihre Zulieferer die Einhaltung menschenrechtlicher, sozialer und umweltbezogener Sorgfaltspflichten im Produktionsland nicht garantieren können, dem deutschen Wirtschaftsstandort erheblichen Schaden zufügen würde.

„Der lediglich nationale Gültigkeitsbereich eines solchen Gesetzes benachteiligt deutsche Unternehmen gegenüber konkurrierenden Unternehmen aus dem Ausland“, schrieb die AfD. Staatliche Verantwortung für die Setzung und Durchsetzung von Recht dürfe jedoch nicht von den jeweiligen Regierungen der Produktionsstaaten zu privaten deutschen Unternehmen verschoben werden. Prekäre Produktionsbedingungen könnten nur dann überwunden werden, wenn Regierungen einen insbesondere auch wirtschaftlichen Modernisierungs- und Reformkurs ansteuerten.

Zweiter Antrag der AfD

Die AfD rügte in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/30421) das geplante Gesetz als den deutschen und partnerstaatlichen Wirtschaftsinteressen widersprechende Bestrebung. Das Lieferkettengesetz müsse gestoppt werden, so die Forderung der Fraktion.

Zugleich forderte die Fraktion eine Neuausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit mit afrikanischen Partnerstaaten. So sollte etwa die Anzahl der afrikanischen Partnerstaaten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit „interessensgerecht“ reduziert werden, hieß es. Insgesamt müsse der Fokus auf den deutschen Wirtschafts- und Sicherheitsinteressen liegen, so die Abgeordneten. 

Antrag der Linken

Die Linke hatte in ihrem abgelehnten Antrag (19/29279) gefordert, das Lieferkettengesetz grundlegend nachzubessern. Nach Ansicht der Linken hat die Regierung die „historische Chance, Menschenrechte und Gerechtigkeit in der deutschen Wirtschaft wieder stärker zu verankern“, verpasst. Das Gesetz bleibe weit hinter den UNLP (Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen) von 2011 zurück, betreffe nur 0,1 Prozent der Unternehmen und stärke die Rechte der Betroffenen kaum, kritisierte die Fraktion.

Sie verlangte deshalb von der Bundesregierung, einen neuen Entwurf vorzulegen, der alle Unternehmen, die mindestens 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, kleine und mittlere Unternehmen in Risikosektoren wie der Textil-, Lebensmittel-, und Automobilbranche sowie staatliche Unternehmen und die öffentliche Beschaffung umfasst.

Der Entwurf sollte sich ferner auf internationale Arbeits- und Sozialstandards beziehen, insbesondere auf die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie das ILO-Abkommen 169 zur angemessenen Beteiligung indigener Völker und die ILO-Übereinkommen Nr. 177 über Heimarbeit und Nr. 190 über Gewalt und sexuelle Belästigung.

„Negative Auswirkungen verhüten“

Die Unternehmen sollten in Verhältnismäßigkeit zu ihrer Größe verpflichtet werden, entlang der gesamten Lieferkette ein Verfahren zur Gewährleistung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht einzuführen, das darauf abzielt, negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und Umwelt zu ermitteln, zu verhüten und zu mildern sowie Rechenschaft darüber abzulegen, wie sie diesen begegnen.

Die Linke fordert eaußerdem, durch die Schaffung eines deliktischen Haftungsbestands die Zuständigkeit deutscher Gerichte zu erweitern, sodass bei Menschenrechtsverstößen im Ausland Klagen vor deutschen Gerichten zulässig sind. Kollektivklagen und Verbandsklagen vor deutschen Gerichten, die zu einer unmittelbaren Entschädigung der Betroffenen und Beendigung der Sorgfaltspflichtverletzung führen, sollten ermöglicht werden. (che/sas/ste/11.06.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

Hubertus Heil

Hubertus Heil

© Photothek/ Thomas Imo

Heil (Peine), Hubertus

Bundesminister für Arbeit und Soziales

René Springer

René Springer

© René Springer

Springer, René

AfD

Gerd Müller

© Gerd Müller / Elena Hegerich

Müller, Dr. Gerd

Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Carl-Julius Cronenberg

Carl-Julius Cronenberg

© Justus Kersting

Cronenberg, Carl-Julius

FDP

Eva-Maria Schreiber

Eva-Maria Schreiber

© DBT/Inga Haar

Schreiber, Eva-Maria

Die Linke

Agnieszka Brugger

Agnieszka Brugger

© Agnieszka Brugger/Anne Hufnagl

Brugger, Agnieszka

Bündnis 90/Die Grünen

Bernd Rützel

Bernd Rützel

© Bernd Rützel / DBT/Stella von Saldern

Rützel, Bernd

SPD

Hermann Gröhe

Hermann Gröhe

© Bundesministerium für Gesundheit/ Jochen Zick

Gröhe, Hermann

CDU/CSU

Dr. Bärbel Kofler

Dr. Bärbel Kofler

© Photothek Media Lab/ Thomas Köhler

Kofler, Dr. Bärbel

SPD

Thomas Heilmann

Thomas Heilmann

© Piet Truhlar

Heilmann, Thomas

CDU/CSU

Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

Markus Frohnmaier

Markus Frohnmaier

© Jana Schneider

Frohnmaier, Markus

AfD

Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

Dokumente

  • 19/26235 - Antrag: Lieferkettengesetz absagen - Deutsche Unternehmen schützen - Entwicklung durch Eigenverantwortung und Handel
    PDF | 265 KB — Status: 27.01.2021
  • 19/28649 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten
    PDF | 1 MB — Status: 19.04.2021
  • 19/28734 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Ulrich Oehme, Dr. Harald Weyel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/26235 - Lieferkettengesetz absagen - Deutsche Unternehmen schützen - Entwicklung durch Eigenverantwortung und Handel
    PDF | 286 KB — Status: 20.04.2021
  • 19/29279 - Antrag: Sorgfaltspflichtengesetz grundlegend nachbessern - Menschenrechte in Lieferketten wirksam schützen
    PDF | 306 KB — Status: 04.05.2021
  • 19/29592 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten - Drucksache 19/28649 - Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 218 KB — Status: 11.05.2021
  • 19/30421 - Antrag: Für eine Neuausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit mit Afrika - Wertschöpfungsketten schaffen statt Lieferkettengesetz
    PDF | 300 KB — Status: 09.06.2021
  • 19/30505 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/28649, 19/29592 - Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten b) zu dem Antrag der Abgeordneten Michel Brandt, Eva-Maria Schreiber, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/29279 - Sorgfaltspflichtengesetz grundlegend nachbessern - Menschenrechte in Lieferketten wirksam schützen
    PDF | 652 KB — Status: 09.06.2021
  • 19/30543 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/28649, 19/29592, 19/30505 - Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten
    PDF | 255 KB — Status: 09.06.2021
  • 19/30544 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/28649, 19/29592, 19/30505 - Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten
    PDF | 275 KB — Status: 09.06.2021
  • 19/30545 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/28649, 19/29592, 19/30505 - Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten
    PDF | 281 KB — Status: 09.06.2021
  • 19/30546 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/28649, 19/29592, 19/30505 - Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten
    PDF | 253 KB — Status: 09.06.2021
  • 19/30547 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/28649, 19/29592, 19/30505 - Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten
    PDF | 250 KB — Status: 09.06.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Änderungsantrag 19/30543 abgelehnt
  • Änderungsantrag 19/30544 abgelehnt
  • Änderungsantrag 19/30545 abgelehnt
  • Änderungsantrag 19/30546 abgelehnt
  • Gesetzentwurf 19/28649, 19/29592 in 2. Ber angenommen
  • namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 19/28649, 19/29592 (Beschlussempfehlung 19/30505 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen)
  • 09:58:06: Beginn der namentlichen Abstimmung
  • 10:32:22: Ende der namentlichen Abstimmung
  • Gesamt: 630 Ja: 412 Nein: 159 Enthaltungen 59
  • Gesetzentwurf 19/28649, 19/29592 angenommen
  • Entschließungsantrag 19/30547 abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 19/30505 Buchstabe b (Antrag 19/29279 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/28734 (Antrag 19/26235 ablehnen) angenommen
  • Antrag 19/30421 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

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Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw20-de-lieferkettengesetz-840192

Stand: 21.05.2025