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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Inneres

FDP, Grüne und Linke kritisieren das Trans­sexuellen­gesetz

Der Bundestag hat am Freitag, 19. Juni 2020, in erster Lesung über einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes (19/19755) und einen Gesetzentwurf der FDP „zur Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung“ (19/20048) debattiert. Beide Gesetzentwürfe wurden im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. Einen Antrag der Linken mit dem Titel „Fremdbestimmte Operationen an trans- und intergeschlechtlichen Menschen – Aufarbeiten, Entschuldigen und Entschädigen“ (19/17791) überwies das Parlament zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss. 

Gesetzentwurf der Grünen

Wie die Fraktion in der Vorlage ausführt, hat das Parlament mit der Änderung des Personenstandsgesetzes Anfang 2019 eine dritte Option beim Geschlechtseintrag („divers“) geschaffen, doch sei beanstandet worden, dass „die Entscheidung über den Geschlechtseintrag von der Vorlage eines ärztlichen Attestes abhängig gemacht wird“.

Zudem bleibe unklar, „ob das Gesetz transsexuelle, transgeschlechtliche und transidente Menschen ausschließt, die sich immer noch durch das unwürdige Verfahren nach dem Transsexuellengesetz quälen müssen“. Das Transsexuellengesetz stelle für die Änderung der Vornamen und die Berichtigung des Geschlechtseintrages entsprechend der selbst bestimmten Geschlechtsidentität „unbegründete Hürden auf, die das Selbstbestimmungsrecht in menschenunwürdiger Weise beeinträchtigen“.

„Erklärung beim Standesamt zur Geschlechtsangabe“

Des Weiteren verweisen die Abgeordneten darauf, dass in Deutschland an intergeschlechtlichen Kindern immer noch genitalverändernde Operationen vorgenommen würden, „die medizinisch nicht notwendig sind“. Dem Entwurf zufolge soll das Transsexuellengesetz durch das Selbstbestimmungsgesetz ersetzt und im Personenstandsgesetz klargestellt werden, „dass alle Menschen eine Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei einem Standesamt abgeben können“.
Zudem soll das Selbstbestimmungsgesetz genitalverändernde chirurgische Eingriffe bei Kindern verbieten sowie unter anderem „einen Anspruch auf Achtung des Selbstbestimmungsrechts bei Gesundheitsleistungen“ statuieren, Bund, Länder und Kommunen zum Ausbau der bisherigen Beratungsangebote verpflichten und eine „Regelung für trans- und intergeschlechtliche Eltern“ einführen.

Gesetzentwurf der FDP

Um allen Personen gleichermaßen Selbstbestimmung über die geschlechtliche Identität zu ermöglichen, so die Fraktion in ihrem Antrag, solle das Transsexuellengesetz (TSG) abgeschafft werden. Ersetzt werden solle es durch ein „Gesetz zur Selbstbestimmung über die Geschlechtsidentität“. 

„Das aktuelle TSG basiert auf einer medizinisch-diagnostischen Vorstellung von “Transsexualität„ als psychischer Erkrankung, die nach den aktuellen Erkenntnissen der Sexualforschung und der 2019 veröffentlichten Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-11) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nicht mehr zu vertreten ist“, schreiben die Abgeordneten.

Im Entwurf der FDP heißt es deshalb, allen Personen solle die Selbstbestimmung über die geschlechtliche Identität erlaubt werden. Auch sollten genitalverändernde Operationen an intergeschlechtlichen Kindern wirksam verboten werden, „sofern sie nicht zur Abwendung einer Gefahr für das Leben oder einer erheblichen Gefahr für die Gesundheit des Kindes dienen“.

Antrag der Linken

Nach dem Willen der Fraktion Die Linke sollen Entschädigungen an trans-und intergeschlechtliche Menschen gezahlt werden, an denen fremdbestimmte normangleichende Genitaloperationen durchgeführt wurden. In einem Antrag (19/17791) fordert sie die Bundesregierung auf, innerhalb eines Jahres einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

Zudem sollen die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit einem Gutachten zur Aufarbeitung menschenrechtswidriger medizinischer Eingriffe aufgrund des Transsexuellengesetzes beauftragt werden und die entsprechenden Patienten-Akten auch über die Aufbewahrungsfristen aufgehoben werden.

„Begangenes Unrecht aufarbeiten“

Die Linksfraktion verweist darauf, dass im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zum „Schutz von Kindern vor geschlechtsverändernden operativen Eingriffen“ die fremdbestimmte Durchführung von normangleichenden Genitaloperationen nun weitgehend verboten werden soll. Im Zusammenhang mit diesem geplanten Verbot sei es notwendig, begangenes Unrecht aufzuarbeiten und zu entschädigen.

So seien zwischen 1981 und 2011 gemäß des Transsexuellengesetzes operative Eingriffe an den äußeren Geschlechtsmerkmalen sowie Sterilisationen vorgenommen worden. Nach Schätzungen des Bundesverbandes Trans* seien mehr als 10.000 Menschen in Deutschland zwangsweise sterilisiert worden. (sto/sas/ste/19.06.2020)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

Sven Lehmann

Sven Lehmann

© Sven Lehmann/ Nils Leon Bauer

Lehmann, Sven

Bündnis 90/Die Grünen

Marc Henrichmann

Marc Henrichmann

© Marc Henrichmann/ Anja Tiwisina

Henrichmann, Marc

CDU/CSU

Beatrix von Storch

Beatrix von Storch

© Vadim Derksen

Storch, Beatrix von

AfD

Karl-Heinz Brunner

Karl-Heinz Brunner

© DBT/Thomas Trutschel

Brunner, Dr. Karl-Heinz

SPD

Dr. Jens Brandenburg

Dr. Jens Brandenburg

© Jens Brandenburg/ Stephanie Trenz

Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Jens

FDP

Doris Achelwilm

Doris Achelwilm

© Die Linke Bremen/ Jaroslaw Gomon

Achelwilm, Doris

Die Linke

Paul Lehrieder

Paul Lehrieder

© DBT/ Inga Haar

Lehrieder, Paul

CDU/CSU

Susann Rüthrich

Susann Rüthrich

© SPD-Parteivorstand/ Susie Knoll

Rüthrich, Susann

SPD

Bettina Margarethe Wiesmann

Bettina Margarethe Wiesmann

© Bettina M. Wiesmann/ Lorenz Gempper

Wiesmann, Bettina Margarethe

CDU/CSU

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/17791 - Antrag: Fremdbestimmte Operationen an trans- und intergeschlechtlichen Menschen - Aufarbeiten, Entschuldigen und Entschädigen
    PDF | 295 KB — Status: 11.03.2020
  • 19/19755 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes (SelbstBestG)
    PDF | 498 KB — Status: 10.06.2020
  • 19/20048 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung
    PDF | 428 KB — Status: 16.06.2020
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/19755, 19/17791 und 19/20048 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Inneres

Positives Echo auf Aus­wei­tung der ge­schlecht­li­chen Selbst­bestimmung

Zeit: Montag, 2. November 2020, 12 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 600

Gesetzgeberische Vorstöße zur Ausweitung der geschlechtlichen Selbstbestimmung haben bei einigen kritischen Anmerkungen überwiegend die Zustimmung zumindest der juristischen Experten gefunden. Dies ergab eine Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat unter dem Vorsitz von Jochen Haug (AfD) am Montag, 2. November 2020. Die Sachverständigen bewerteten zwei Gesetzentwürfe der FDP-Fraktion (19/20048) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/19755) sowie einen Antrag der Fraktion Die Linke (19/17791).

„Diskriminierende Rechtssituation im Personenstandsrecht“

Die Rechtsanwältin Dr. Laura Adamietz bescheinigte beiden Gesetzentwürfen, in angemessener, nur in Details abweichender Weise die diskriminierende Rechtssituation im Personenstandsrecht zu lösen. Sie sorgten für die nötige fachliche Beratung und führten zeitnah zum Übergang vom veralteten Verfahren im Gesundheitssystem zur Regelversorgung.

Sie setzte sich – bezogen auf den Antrag – für eine ausführliche Erhebung des Ausmaßes an Zwangssterilisationen und erzwungenen Angleichungsmaßnahmen sowie Zwangsscheidungen ein.

„Beliebige Personenstandswechsel verhindern“

Prof. Dr. Florian Becker (Universität Kiel) wies darauf hin, dass beliebige und nicht auf einen ernsthaften Wunsch zurückzuführende Personenstandswechsel verhindert werden müssten, ohne jedoch bei der hierfür erforderlichen Normierung der konkreten Voraussetzungen für eine Anpassung des Geschlechtseintrags die Grundrechtsverwirklichung auf sexuelle Selbstbestimmung unzumutbar einzuschränken.

Eine Absicherung der Ernsthaftigkeit könne etwa durch das Erfordernis eines medizinisch-psychiatrischen Gutachtens, den Nachweis über die Durchführung einer Pflichtberatung oder durch Wartefristen erfolgen.

„Gleichstellungspolitische Perspektive vernachlässigt“

Für Dr. med. Alexander Korte (Klinikum der Universität München) schien es nicht ausgeschlossen, dass durch eine ausschließliche Selbstdefinition der eigenen Geschlechtszugehörigkeit einer problematischen Beliebigkeit in der offiziellen geschlechtlichen Zuordnung, mit dann auch verwirrenden gesellschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen, der Weg geebnet werde.

So werde die gleichstellungspolitische Perspektive total vernachlässigt. Zudem würden Frauen- und Mädchenrechte nicht berücksichtigt.

„Aktuell nicht ausreichend geschützte Grundrechte“

Kalle Hümpfner (Bundesverband Trans*) strich heraus, dass es um Grundrechte der Betroffenen gehe, die aktuell nicht ausreichend geschützt seien. Es bestehe gesetzlicher Nachbesserungsbedarf.

Bei den beiden Gesetzentwürfen und dem Antrag handele es sich um wegweisende Vorschläge, die zentrale Forderungen des Verbandes aufgriffen. Dazu zählte er den selbstbestimmten Geschlechtseintrag, Reformen im Abstammungsrecht, die Verbesserung der Gesundheitsversorgung und die Entschädigung für Zwangssterilisationen.

„Gesetzgeberischer Regelungsbedarf“

Prof. Dr. Ulrike Lembke (Humboldt Universität zu Berlin) machte mit Blick auf die Verfassung gesetzgeberischen Regelungsbedarf aus.

Sie erwähnte die Klarstellung, dass  nicht liebgewordene Vorstellungen von angeblich biologisch verifizierbarer Binarität geschützt würden, sondern diejenigen, die bei der Etablierung solcher Geschlechtsordnung marginalisiert, strukturell benachteiligt, ausgegrenzt und gewaltsam unterworfen würden. Das bedinge einige gesetzliche Konkretisierungen des Rechts auf diskriminierungsfreie Anerkennung von Geschlechtsidentitäten und entsprechende Folgeregelungen.

„Verwirklichung einer liberalen Geschlechterordnung“

Prof. Dr. Anna Katharina Mangold (Europa-Universität Flensburg) hob hervor, beide Gesetzentwürfe nähmen die Autonomie der Einzelnen in der Frage der Geschlechtszugehörigkeit ernst und verwirklichten damit eine liberale Geschlechterordnung, wie sie das Bundesverfassungsgericht seit Jahrzehnten eingefordert habe.

Es sei aus verfassungsrechtlicher Perspektive in hohem Maße begrüßenswert, dass zwei Gesetzentwürfe vorlägen, die die rechtliche Geschlechtszuordnung ausgehend von der individuellen Selbstbestimmung gestalten wollten – und zwar unabhängig von einer medizinischen Qualifikation, die der rechtlichen Einordnung nachrangig sei.

Gesetzentwurf der FDP

Die FDP-Fraktion will mit ihrem Gesetzentwurf „zur Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung“ (19/20048) das aktuelle Transsexuellengesetz und den Paragrafen 45b des Personenstandsgesetzes abschaffen und durch ein „Gesetz zur Selbstbestimmung über die Geschlechtsidentität“ ersetzen. Wie die Fraktion ausführt, haben Menschen, deren Geschlechtsmerkmale nicht mit ihrer Geschlechtsidentität übereinstimmen, in Deutschland die Möglichkeit, sich medizinisch und juristisch einer Transition zu unterziehen.

Das juristische Änderungsverfahren werde durch das 1981 in Kraft getretene Transsexuellengesetz normiert, das zwei Optionen für Menschen vorsehe, deren Geschlechtsidentität nicht mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt: die Änderung des Namens sowie die formelle Änderung der Geschlechtszugehörigkeit über den Personenstand. Voraussetzung für die Änderung des Namens seien nach derzeitiger Rechtslage zwei Gutachten von Sachverständigen, die mit diesem Gebiet ausreichend vertraut und voneinander unabhängig tätig sind.

Zugleich verweisen die Abgeordneten darauf, dass es seit 2018 Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung in Deutschland möglich sei, über den Paragraf 45 b des Personenstandsgesetzes Vornamen und Geschlechtseintrag der eigenen Geschlechtsidentität entsprechend anzupassen. Laut Bundesregierung und Urteil des Bundesgerichtshofs (XII ZB 383/19) sei die Anwendung dieses Paragrafen jedoch auf intergeschlechtliche Personen beschränkt.

Gesetzentwurf der Grünen

Wie die Fraktion ausführt, hat das Parlament mit der Änderung des Personenstandsgesetzes Anfang 2019 eine dritte Option beim Geschlechtseintrag („divers“) geschaffen, doch sei beanstandet worden, dass „die Entscheidung über den Geschlechtseintrag von der Vorlage eines ärztlichen Attestes abhängig gemacht wird“. Zudem bleibe unklar, „ob das Gesetz transsexuelle, transgeschlechtliche und transidente Menschen ausschließt, die sich immer noch durch das unwürdige Verfahren nach dem Transsexuellengesetz quälen müssen“.

Das Transsexuellengesetz stelle für die Änderung der Vornamen und die Berichtigung des Geschlechtseintrages entsprechend der selbst bestimmten Geschlechtsidentität „unbegründete Hürden auf, die das Selbstbestimmungsrecht in menschenunwürdiger Weise beeinträchtigen“. Des Weiteren verweisen die Abgeordneten darauf, dass in Deutschland an intergeschlechtlichen Kindern immer noch genitalverändernde Operationen vorgenommen würden, „die medizinisch nicht notwendig sind“.

Dem Entwurf (19/19755) zufolge soll das Transsexuellengesetz durch das Selbstbestimmungsgesetz ersetzt und im Personenstandsgesetz klargestellt werden, „dass alle Menschen eine Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei einem Standesamt abgeben können“. Zudem soll das Selbstbestimmungsgesetz genitalverändernde chirurgische Eingriffe bei Kindern verbieten sowie unter anderem „einen Anspruch auf Achtung des Selbstbestimmungsrechts bei Gesundheitsleistungen“ statuieren, Bund, Länder und Kommunen zum Ausbau der bisherigen Beratungsangebote verpflichten und eine „Regelung für trans- und intergeschlechtliche Eltern“ einführen.

Antrag der Linken

Nach dem Willen der Fraktion Die Linke sollen Entschädigungen an trans-und intergeschlechtliche Menschen gezahlt werden, an denen fremdbestimmte normangleichende Genitaloperationen durchgeführt wurden. In ihrem Antrag (19/17791) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, innerhalb eines Jahres einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Zudem solle die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit einem Gutachten zur Aufarbeitung menschenrechtswidriger medizinischer Eingriffe aufgrund des Transsexuellengesetzes beauftragt werden.

Die Linksfraktion verweist darauf, dass im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zum „Schutz von Kindern vor geschlechtsverändernden operativen Eingriffen“ die fremdbestimmte Durchführung von normangleichenden Genitaloperationen nun weitgehend verboten werden soll. Im Zusammenhang mit diesem geplanten Verbot sei es notwendig, begangenes Unrecht aufzuarbeiten und zu entschädigen. So seien zwischen 1981 und 2011 gemäß des Transsexuellengesetzes operative Eingriffe an den äußeren Geschlechtsmerkmalen sowie Sterilisationen vorgenommen worden. Nach Schätzungen des Bundesverbandes Trans* seien mehr als 10.000 Menschen in Deutschland zwangsweise sterilisiert worden. (fla/sto/02.11.2020)

Dokumente

  • 19/17791 - Antrag: Fremdbestimmte Operationen an trans- und intergeschlechtlichen Menschen - Aufarbeiten, Entschuldigen und Entschädigen
    PDF | 295 KB — Status: 11.03.2020
  • 19/19755 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes (SelbstBestG)
    PDF | 498 KB — Status: 10.06.2020
  • 19/20048 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung
    PDF | 428 KB — Status: 16.06.2020

Tagesordnung

  • 108. Sitzung am Montag, dem 2. November 2020, 12.00 Uhr - Öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Protokoll - 108. Sitzung - 2. November 2020, 12.00 Uhr - Selbstbestimmungsrecht

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Dr. Laura Adamietz, Kanzlei Dr Laura Adamietz, Bremen - Selbstbestimmungsrecht - BT-Drucksachen 19/20048, 19/19755, 19/17791 - Ausschussdrucksache 19(4)626 A
  • Stellungnahme Prof. Dr. Florian Becker, LL.M., Universität Kiel - Selbstbestimmungsrecht - BT-Drucksachen 19/20048, 19/19755, 19/17791 - Ausschussdrucksache 19(4)626 B
  • Stellungnahme Dr. med. Alexander Korte, Klinikum der Universität München - Selbstbestimmungsrecht - BT-Drucksachen 19/20048, 19/19755, 19/17791 - Ausschussdrucksache 19(4)626 C neu
  • Stellungnahme Kalle Hümpfner, Bundesverband Trans* e. V., Berlin - Selbstbestimmungsrecht - 19/20048, 19/19755, 19/17791 - Ausschussdrucksache 19(4)626 D
  • Stellungnahme Prof. Dr. Ulrike Lembke, Humboldt-Universität zu Berlin - Selbstbestimmungsrecht - 19/20048, 19/19755, 19/17791 - Ausschussdrucksache 19(4)626 E neu
  • Stellungnahme Prof. Dr. Anna Katharina Mangold, Europa-Universität Flensburg - Selbstbestimmungsrecht - 19/20048, 19/19755, 19/17791 - Ausschussdrucksache 19(4)626 F
  • Stellungnahme - Women's Human Rights Campaign - Selbstbestimmungsrecht - BT-Drucksachen 19/20048, 19/19755 - Ausschussdrucksache 19(4)607
  • Stellungnahme Lesbisches Aktionszentrum (LAZ) reloaded e. V., Berlin - Selbstbestimmungsrecht - BT-Drucksachen 19/20048, 19/19755, 19/17791 - Ausschussdruckache 19(4)628
  • Stellungnahme Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e. V., Mainz - Selbstbestimmungsrecht - BT-Drucksachen 19/20048, 19/19755, 19/17791 - Ausschussdrucksache 19(4)629
  • Stellungnahme Dipl.-Psych. Anja Wermann, Berlin - Selbstbestimmungsrecht - BT-Drucksachen 19/20048, 19/19755, 19/17791 - Ausschussdrucksache 19(4)631
  • Stellungnahme Trans-Kinder-Netz e. V., Arnsberg - Selbstbestimmungsrecht - BT-Drucksachen 19/20048, 19/19755, 19/17791 - Ausschussdruckache 19(4)635
  • Stellungnahme Queer Lexikon e. V., Freiburg - Selbstbestimmungsrecht - BT-Drucksachen 19/20048, 19/19755, 19/17791 - Ausschussdruckache 19(4)636

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Inneres und Heimat

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Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Familie

Opposition scheitert mit Initiativen zur Si­tuation von LSBTI in Deutschland

Der Bundestag hat am Mittwoch, 19. Mai 2021, eine halbe Stunde lang die Antwort der Bundesregierung (19/28233) auf eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/16992) zur sozialen und gesundheitlichen Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) in Deutschland debattiert.

In namentlicher Abstimmung abgelehnt wurden Gesetzentwürfe der FDP-Fraktion zur Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung (19/20048) sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes (19/19755). Dem FDP-Gesetzentwurf stimmten 181 Abgeordnete zu, 461 lehnten ihn ab, es gab elf Enthaltungen. Der Grünen-Gesetzentwurf erhielt 118 Ja-Stimmen bei 456 Nein-Stimmen und 79 Enthaltungen. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat (19/29595) vor. 

Anträge von drei Oppositionsfraktionen abgelehnt

Ebenfalls in namentlicher Abstimmung abgelehnt wurde ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Fremdbestimmte Operationen an trans- und intergeschlechtlichen Menschen – Aufarbeiten, Entschuldigen und Entschädigen“, zu dem eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (19/29459 Buchstabe a) vorlag. 452 Abgeordnete stimmten gegen den Antrag, 127 unterstützen ihn, es gab 73 Enthaltungen.

Keine Mehrheit fanden fünf weitere Anträge. Dem FDP-Antrag „Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt in der Europäischen Union schützen“ (19/10553) stimmten neben der FDP auch die Linksfraktion und die Grünen zu, während die Koalitionsfraktionen und die AfD ihn ablehnten. Dem ersten Antrag der Grünen für einen Aktionsplan für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt (19/10224) stimmte neben den Grünen auch die Linksfraktion zu. Die Koalitionsfraktionen und die AfD lehnten ihn ab, die FDP enthielt sich. Zu beiden Anträgen lag eine Beschlussempfehlung des Familienausschusses vor (19/29525).

Den zweiten Antrag der Grünen mit dem Titel „Entschädigungsfonds für trans- und intergeschlechtliche Menschen“ (19/22214) stimmte neben den Grünen auch die Linksfraktion zu. Die Koalitionsfraktionen und die AfD lehnten ihn ab, die FDP enthielt sich. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vor (19/29459).

Dem dritten Antrag der Grünen mit dem Titel „Unabhängigkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken“ (19/24431) stimmten auf Empfehlung des Familienausschusses (19/29514) stimmte neben den Grünen auch die Linksfraktion zu, während die übrigen Fraktionen ihn ablehnten. 

Keine Mehrheit fand auch der vierte Antrag der Grünen mit dem Titel „Bundesweite Studie – Sorgerechtsentzug bei und Diskriminierung von Müttern mit lesbischen Beziehungen und ihren Kindern“ (19/27878), zu dem ebenfalls eine Beschlussempfehlung des Familienausschusses vorlag (19/29516). Neben den Grünen stimmten auch die FDP und die Linksfraktion dafür, die Koalitionsfraktionen und die AfD lehnten ihn ab.

Große Anfrage der Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt Auskunft über die soziale und gesundheitliche Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) in Deutschland. In einer Großen Anfrage (19/16992) will sie unter anderem wissen, welche Regelungen im deutschen Recht nach Kenntnis der Regierung LSBTI direkt oder indirekt diskriminieren, welche Regelungen in der Kritik internationaler Organisationen wie Europarat oder Vereinte Nationen stehen und welche dieser Regelungen die Regierung zu reformieren beziehungsweise zu beseitigen beabsichtigt.

Zudem erkundigen sich die Grünen nach Diskriminierungen von LSBTI am Arbeitsmarkt und bei der Wohnungssuche, nach der Erkrankungs- und Suizidrate sowie sexuellem Missbrauch.

Antwort der Bundesregierung

Aus der Antwort (19/28233) geht unter anderem hervor, dass der Bundesregierung keine diskriminierenden Regelungen bekannt sind: Die angesprochenen Personengruppen seien bereits im Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vor Diskriminierung geschützt, heißt es darin.

Hinsichtlich einer Reform der Regelungen für transgeschlechtliche Menschen sei der politische Meinungsbildungsprozess „noch nicht abgeschlossen“, schreibt die Bundesregierung. Ein Referentenentwurf zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags werde derzeit abgestimmt.

Gesetzentwurf der FDP

Die FDP-Fraktion wollte mit ihrem Gesetzentwurf „zur Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung“ (19/20048) das aktuelle Transsexuellengesetz und den Paragrafen 45b des Personenstandsgesetzes abschaffen und durch ein „Gesetz zur Selbstbestimmung über die Geschlechtsidentität“ ersetzen. Wie die Fraktion ausführte, haben Menschen, deren Geschlechtsmerkmale nicht mit ihrer Geschlechtsidentität übereinstimmen, in Deutschland die Möglichkeit, sich medizinisch und juristisch einer Transition zu unterziehen.

Das juristische Änderungsverfahren werde durch das 1981 in Kraft getretene Transsexuellengesetz normiert, dass zwei Optionen für Menschen vorsehe, deren Geschlechtsidentität nicht mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt: die Änderung des Namens sowie die formelle Änderung der Geschlechtszugehörigkeit über den Personenstand. Voraussetzung für die Änderung des Namens seien nach derzeitiger Rechtslage zwei Gutachten von Sachverständigen, die mit diesem Gebiet ausreichend vertraut und voneinander unabhängig tätig sind.

Zugleich verwiesen die Abgeordneten darauf, dass es seit 2018 Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung in Deutschland möglich sei, über den Paragrafen 45b des Personenstandsgesetzes Vornamen und Geschlechtseintrag der eigenen Geschlechtsidentität entsprechend anzupassen. Laut Bundesregierung und Urteil des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen: XII ZB 383/19) sei die Anwendung dieses Paragrafen jedoch auf intergeschlechtliche Personen beschränkt.

Gesetzentwurf der Grünen

Wie die Fraktion ausführte, hat das Parlament mit der Änderung des Personenstandsgesetzes Anfang 2019 eine dritte Option beim Geschlechtseintrag („divers“) geschaffen, doch sei beanstandet worden, dass „die Entscheidung über den Geschlechtseintrag von der Vorlage eines ärztlichen Attestes abhängig gemacht wird“. Zudem bleibe unklar, „ob das Gesetz transsexuelle, transgeschlechtliche und transidente Menschen ausschließt, die sich immer noch durch das unwürdige Verfahren nach dem Transsexuellengesetz quälen müssen“.

Das Transsexuellengesetz stelle für die Änderung der Vornamen und die Berichtigung des Geschlechtseintrages entsprechend der selbst bestimmten Geschlechtsidentität „unbegründete Hürden auf, die das Selbstbestimmungsrecht in menschenunwürdiger Weise beeinträchtigen“. Darüber hinaus verwiesen die Abgeordneten darauf, dass in Deutschland an intergeschlechtlichen Kindern immer noch genitalverändernde Operationen vorgenommen würden, „die medizinisch nicht notwendig sind“.

Dem Entwurf (19/19755) zufolge sollte das Transsexuellengesetz durch das Selbstbestimmungsgesetz ersetzt und im Personenstandsgesetz klargestellt werden, „dass alle Menschen eine Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei einem Standesamt abgeben können“. Zudem sollte das Selbstbestimmungsgesetz genitalverändernde chirurgische Eingriffe bei Kindern verbieten sowie unter anderem „einen Anspruch auf Achtung des Selbstbestimmungsrechts bei Gesundheitsleistungen“ statuieren, Bund, Länder und Kommunen zum Ausbau der bisherigen Beratungsangebote verpflichten und eine „Regelung für trans- und intergeschlechtliche Eltern“ einführen.

Antrag der Linken

Nach dem Willen der Fraktion Die Linke sollten Entschädigungen an trans-und intergeschlechtliche Menschen gezahlt werden, an denen fremdbestimmte normangleichende Genitaloperationen durchgeführt wurden. In ihrem Antrag (19/17791) forderte die Fraktion die Bundesregierung auf, innerhalb eines Jahres einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Zudem sollte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit einem Gutachten zur Aufarbeitung menschenrechtswidriger medizinischer Eingriffe aufgrund des Transsexuellengesetzes beauftragt werden.

Die Linksfraktion verwies darauf, dass im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zum „Schutz von Kindern vor geschlechtsverändernden operativen Eingriffen“ die fremdbestimmte Durchführung von normangleichenden Genitaloperationen nun weitgehend verboten werden soll. Im Zusammenhang mit diesem geplanten Verbot sei es notwendig, begangenes Unrecht aufzuarbeiten und zu entschädigen. So seien zwischen 1981 und 2011 gemäß des Transsexuellengesetzes operative Eingriffe an den äußeren Geschlechtsmerkmalen sowie Sterilisationen vorgenommen worden. Nach Schätzungen des Bundesverbandes Trans* seien mehr als 10.000 Menschen in Deutschland zwangsweise sterilisiert worden.

Antrag der FDP

Die FDP forderte die Bundesregierung in ihrem Antrag (19/10553) unter anderem auf, in der EU darauf hinzuwirken, dass die Grund- und Menschenrechte von LSBTI EU-weit geschützt werden. Alle EU-Rechtsakte gegen Diskriminierung aufgrund von Rassismus sollten auch für Diskriminierung von LSBTI wirksam gemacht werden. Bei der Prüfung der Menschenrechtslage in Staaten, zu denen Handelsbeziehungen bestehen, sollten auch die Rechte von LSBTI betrachtet werden.

LSBTI seien in vielen EU-Mitgliedstaaten häufig mit Diskriminierung, Belästigung, Intoleranz, Hass und Hasskriminalität konfrontiert, schriebt die Fraktion. Vorurteile und falsche Vorstellungen über geschlechtliche und sexuelle Vielfalt förderten intolerante Einstellungen und Verhaltensweisen. Daher gebe es großen Handlungsbedarf für das Europäische Parlament und für die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten.

Erster Antrag der Grünen

Die Grünen forderten in ihrem ersten Antrag (19/10224) von der Bundesregierung, einen bundesweiten Aktionsplan für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt unter enger Beteiligung der LSBTI-Verbände (Lesben, Schwulen, Bisexuellen, transgeschlechtliche und intergeschlechtliche Menschen) zu entwickeln und zu verabschieden. Dieser sollte aufbauend auf Erfahrungen aus den Ländern klar formulierte Ziele und Maßnahmen – darunter auch Selbstverpflichtungen der öffentlichen Stellen – enthalten und finanziell mit 35 Millionen Euro pro Jahr abgesichert sein.

Der Aktionsplan sollte nach den Vorstellungen der Abgeordneten vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend koordiniert, aber ressortübergreifend entwickelt und umgesetzt werden. Er sollte klare Berichtspflichten enthalten und einmal in einer Legislaturperiode in Form von einem an den Bundestag zuzuleitenden Bericht evaluiert werden, hieß es in dem Antrag.

Zweiter Antrag der Grünen

Für einen Entschädigungsfonds für trans- und intergeschlechtliche Menschen setzte sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem zweiten Antrag ein (19/22214).

Danach sollte der Bundestag die Bundesregierung auffordern, einen Entschädigungsfonds für die Opfer aus dem Kreis der trans- und intergeschlechtlichen Personen zu errichten, deren körperliche Unversehrtheit verletzt wurde.

Dritter Antrag der Grünen

Die Grünen forderten in ihrem dritten Antrag (19/24431) die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Änderung des AGG vorzulegen. Danach sollte die Antidiskriminierungsstelle künftig als Bundesoberbehörde errichtet und deren Leitung künftig auf Vorschlag einer Fraktion oder der Bundestagsabgeordneten in Fraktionsstärke durch den Bundestag gewählt werden.

Durch die Schließung bestehender Lücken im privaten und öffentlichen Bereich sollte der Schutz vor rassistischer Diskriminierung sowie vor Diskriminierung wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität im AGG deutlich verbessert werden. Auch wollte die Fraktion die finanzielle und personelle Ausstattung der Antidiskriminierungsstelle deutlich aufstocken.

Vierter Antrag der Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte in ihrem vierten Antrag (19/27878) die Bundesregierung auf, eine interdisziplinär angelegte bundesweite Studie zum Thema „Sorgerechtsentzug bei und Diskriminierung von Müttern mit lesbischen Beziehungen und ihren Kindern“ in Auftrag zu geben. 

Darin hieß es, dass lesbische und bisexuelle Mütter in Deutschland bis in die 1990er-Jahre in Angst, Abhängigkeit und Sorge um den Verlust des Sorgerechts ihrer Kinder und den Unterhalt lebten, wenn sie sich von ihrem Ehemann scheiden ließen, um in einer Liebesbeziehung mit einer Frau zu leben. Allerdings fehle es an einer bundesweiten Aufarbeitung und genauen Zahlen. Dieses Kapitel der deutschen Geschichte und das damit verbundene Unrecht müssten aufgearbeitet werden, forderte die Fraktion. (aw/fla/hau/irs/mwo/ste/sto/sas/vom/19.05.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

Sven Lehmann

Sven Lehmann

© Sven Lehmann/ Nils Leon Bauer

Lehmann, Sven

Bündnis 90/Die Grünen

Bettina Margarethe Wiesmann

Bettina Margarethe Wiesmann

© Bettina M. Wiesmann/ Lorenz Gempper

Wiesmann, Bettina Margarethe

CDU/CSU

Beatrix von Storch

Beatrix von Storch

© Vadim Derksen

Storch, Beatrix von

AfD

Susann Rüthrich

Susann Rüthrich

© SPD-Parteivorstand/ Susie Knoll

Rüthrich, Susann

SPD

Dr. Jens Brandenburg

Dr. Jens Brandenburg

© Jens Brandenburg/ Stephanie Trenz

Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Jens

FDP

Doris Achelwilm

Doris Achelwilm

© Die Linke Bremen/ Jaroslaw Gomon

Achelwilm, Doris

Die Linke

Marc Henrichmann

Marc Henrichmann

© Marc Henrichmann/ Anja Tiwisina

Henrichmann, Marc

CDU/CSU

Karl-Heinz Brunner

Karl-Heinz Brunner

© DBT/Thomas Trutschel

Brunner, Dr. Karl-Heinz

SPD

Stephan Pilsinger

Dr. med. Stephan Pilsinger

© Stephan Pilsinger/ Christian Kaufmann

Pilsinger, Stephan

CDU/CSU

Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann

Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann

© Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann/Jasco Denzel

Strack-Zimmermann, Dr. Marie-Agnes

FDP

Beatrix von Storch

Beatrix von Storch

© Vadim Derksen

Storch, Beatrix von

AfD

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/10224 - Antrag: Vielfalt leben - Bundesweiten Aktionsplan für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt auflegen
    PDF | 190 KB — Status: 15.05.2019
  • 19/10553 - Antrag: Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt in der Europäischen Union schützen
    PDF | 144 KB — Status: 03.06.2019
  • 19/16992 - Große Anfrage: Soziale und gesundheitliche Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) in Deutschland
    PDF | 343 KB — Status: 04.02.2020
  • 19/17791 - Antrag: Fremdbestimmte Operationen an trans- und intergeschlechtlichen Menschen - Aufarbeiten, Entschuldigen und Entschädigen
    PDF | 295 KB — Status: 11.03.2020
  • 19/19755 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes (SelbstBestG)
    PDF | 498 KB — Status: 10.06.2020
  • 19/20048 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung
    PDF | 428 KB — Status: 16.06.2020
  • 19/22214 - Antrag: Entschädigungsfonds für trans- und intergeschlechtliche Menschen
    PDF | 258 KB — Status: 09.09.2020
  • 19/24431 - Antrag: Unabhängigkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken
    PDF | 365 KB — Status: 18.11.2020
  • 19/27878 - Antrag: Bundesweiten Studie - Sorgerechtsentzug bei und Diskriminierung von Müttern mit lesbischen Beziehungen und ihren Kindern
    PDF | 252 KB — Status: 24.03.2021
  • 19/28233 - Antwort: auf die Große Anfrage - Drucksache 19/16992 - Soziale und gesundheitliche Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) in Deutschland
    PDF | 1 MB — Status: 01.04.2021
  • 19/29459 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Doris Achelwilm, Dr. Petra Sitte, Gökay Akbulut, Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/17791 - Fremdbestimmte Operationen an trans- und intergeschlechtlichen Menschen - Aufarbeiten, Entschuldigen und Entschädigen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Sven Lehmann, Ulle Schauws, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/22214 - Entschädigungsfonds für trans- und intergeschlechtliche Menschen
    PDF | 268 KB — Status: 07.05.2021
  • 19/29514 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Ulle Schauws, Filiz Polat, Canan Bayram, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/24431 - Unabhängigkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken
    PDF | 266 KB — Status: 10.05.2021
  • 19/29516 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Ulle Schauws, Sven Lehmann, Canan Bayram, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/27878 - Bundesweiten Studie - Sorgerechtsentzug bei und Diskriminierung von Müttern mit lesbischen Beziehungen und ihren Kindern
    PDF | 257 KB — Status: 10.05.2021
  • 19/29525 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Katja Suding, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache -19/10553 - Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt in der Europäischen Union schützen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Sven Lehmann, Ulle Schauws, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/10224 - Vielfalt leben - Bundesweiten Aktionsplan für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt auflegen
    PDF | 328 KB — Status: 10.05.2021
  • 19/29595 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Manuel Höferlin, Stephan Thomae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/20048 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Sven Lehmann, Ulle Schauws, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/19755 - Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes (SelbstBestG)
    PDF | 295 KB — Status: 11.05.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • gibt Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu TOP 5 bekannt


namentliche Abstimmung zum Gesetzentwurf 19/20048 (Beschlussempfehlung 19/29595 Buchstabe a: Gesetzentwurf ablehnen)
19:36:38: Beginn der Abstimmung
20:10:18: Ende der Abstimmung
Gesamt: 653 Ja: 181 Nein: 461 Enthaltungen: 11
Gesetzentwurf 19/20048 abgelehnt

namentliche Abstimmung zum Gesetzentwurf 19/19755 (Beschlussempfehlung 19/29595 Buchstabe b: Gesetzentwurf ablehnen)
19:36:38: Beginn der Abstimmung
20:10:18: Ende der Abstimmung
Gesamt: 653 Ja: 118 Nein: 456 Enthaltungen: 79
Gesetzentwurf 19/19755 abgelehnt

namentliche Abstimmung zum Beschlussempfehlung 19/29495 Buchstabe a (Antrag 19/17791 ablehnen)
19:36:38: Beginn der Abstimmung
20:10:18: Ende der Abstimmung
Gesamt: 652 Ja: 452 Nein: 127 Enthaltungen: 73
Beschlussempfehlung 19/29495 Buchstabe a (Antrag 19/17791 ablehnen) angenommen

Beschlussempfehlung 19/29525 Buchstabe a (Antrag 19/10553 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/29525 Buchstabe b (Antrag 19/10224 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/29459 Buchstabe b (Antrag 19/22214 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/29514 (Antrag 19/22431 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/29516 (Antrag 19/27878 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Stand: 22.06.2025