Koalition will grundsätzliche Zulässigkeit von Wahlwerbung klarstellen
Der Bundestag hat am Freitag, 21. Mai 2021, erstmals einen von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf „zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze“ (19/29762) beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.
Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD
Wie die beiden Fraktionen in der Vorlage ausführen, ist es in der Vergangenheit zu verschiedenen Urteilen der Zivilgerichte gekommen, ob die politische Wahlwerbung der Parteien im Wahlkampf auch bei allgemeinen Hinweisen an Briefkästen auf die Unerwünschtheit von Werbung eingeworfen werden darf oder nicht. Daher soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen im Zusammenhang der Regelungen über die Gleichbehandlung der Parteien im Wahlkampf im Parteiengesetz die grundsätzliche Zulässigkeit von Wahlwerbung klargestellt werden.
Dies soll die vom Grundgesetz vorgegebene Rolle der Parteien in der Verfassungsordnung der Bundesrepublik und ihre „Aufgabe der Mitwirkung bei der Willensbildung des Volkes in Wahlen in Bezug auf die Erlaubtheit von Wahlwerbung“ zur Geltung bringen, wie es in der Vorlage heißt. Danach soll diese Regelung zudem auf die Wahlwerbung anderer Wahlvorschlagsträger übertragen werden. (sto/21.05.2021)