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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Recht

Urheberrecht soll für digitalen Binnenmarkt fit gemacht werden

Die Bundesregierung will das Urheberrecht reformieren. Der Bundestag hat dazu am Freitag, 26. März 2021, in erster Lesung einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes (19/27426) beraten. 

Ebenfalls erstmals debattierte das Plenum über Anträge der AfD (19/27853), der Linken (19/14155, 19/14370) sowie der FDP (19/23303) zu urheberrechtlichen Belangen. Die Vorlagen wurde im Anschluss an die Debatte allesamt an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Schwerpunkt des Entwurfs ist laut Bundesregierung das neue Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz, das die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen wie YouTube oder Facebook regeln soll. Ziel sei ein „fairer Interessenausgleich, von dem Kreative, Rechteverwerter und Nutzer gleichermaßen profitieren“, schreibt die Bundesregierung. Kreative und Verwerter sollen „fair“ an den Gewinnen der Plattformen beteiligt werden. Künstler sollen hierzu unmittelbare Zahlungsansprüche gegen die Plattformen bekommen. Gleichzeitig sollen Kommunikations- und Meinungsfreiheit der Nutzer im Internet gewahrt und vor „Overblocking“ geschützt werden.

Der Entwurf führt mit den Bestimmungen über die Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen sowie den Regelungen über kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung zwei neue Rechtsinstrumente in das deutsche Urheberrecht ein. Daneben modifiziert der Entwurf an einer Vielzahl von Stellen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) und das Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG). 

Antrag der AfD

Der Antrag der AfD trägt den Titel „Den Gesetzentwurf zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes zurückziehen und Upload-Filter herausfiltern“ (19/27853). Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, ihren Gesetzentwurf zurückzuziehen, zu überarbeiten und einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen, der nicht auf die Funktionalität von Upload-Filtern vertraut, die vor allem die Meinungsfreiheit einschränkten.

Der Gesetzentwurf solle nach Ansicht der AfD eine digitalfreundlichere Regulierung des Urheberrechts vorsehen und auf eine Vorteilsgewährung für klassische Verlagshäuser verzichten. Vielmehr solle auf eine ausgewogenere Balance zwischen den Interessen von Rechteverwertern einerseits und den Interessen der Bürger andererseits vorgesehen werden. Von einer Vergütungspflicht für Zitate will die Fraktion absehen. Kleine Diensteanbieter sollen besser gegen die Pflicht zur Einführung von automatisierten Verfahren geschützt werden. Die Auskunftsrechte der Rechteinhaber gegenüber den Diensteanbietern will die Fraktion auf ein „angemessenes Ausmaß“ reduzieren.

Erster Antrag der Linken

Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung auf (19/14155), einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Befristung der im Urheberrechtsgesetz geregelten Bildungs- und Wissenschaftsschranken (Paragrafen 60a bis f) aufhebt und die 2018 abgeschaffte Nutzungsmöglichkeit einzelner Beiträge aus Zeitungen und anderen als wissenschaftlichen Zeitschriften wieder einführt.

Ferner tritt die Fraktion dafür ein, bei der bis März 2022 anstehenden Evaluierung dieser Regelungen das Augenmerk auf eine mögliche Weiterentwicklung zu einer allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke zu legen.

Zweiter Antrag der Linken

Die Linke will mit ihrem zweiten Antrag (19/14370) das Verleihen von digitalen Medien in öffentlichen Bibliotheken rechtlich absichern. Sie fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die Paragrafen 17 und 27 des Urheberrechtsgesetzes auf nichtkörperliche Medien auszuweiten. Nach der derzeitigen Fassung des Paragrafen 17 Absatz 2 des Urheberrechtsgesetzes sei der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz bislang grundsätzlich nicht auf „unkörperliche “ Gegenstände wie beispielsweise E-Books anwendbar.

Zudem müssen nach Ansicht der Linken die von Bund und Ländern aufgebrachten Mittel für die Vergütung, die gemäß Paragraf 27 Absatz 2 des Urheberrechtsgesetzes als Entschädigung für durch Ausleihen entgangene Einnahmen an Verlage und Autoren gezahlt werden, in angemessener Höhe aufgestockt werden.

Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion dringt auf eine flexible und sachgerechte Lösung bei der Verleihe von E-Books durch öffentliche Bibliotheken. In ihrem Antrag (19/23303) spricht sie sich unter anderem dafür aus, im Urheberrechtsgesetz eine Legaldefinition der elektronischen Ausleihe vorzunehmen und entsprechende Rechte und Pflichten für die Vertragsparteien hinsichtlich der Bereitstellung von Lizenzen und deren angemessenen Vergütung zu formulieren.

Nach den Vorstellungen der Liberalen soll bei der elektronischen Ausleihe auf Schrankenregelungen verzichtet und weiterhin auf Lizenzvereinbarungen gesetzt werden. Streitigkeiten über die Angemessenheit und Marktüblichkeit vertraglich festgelegter Konditionen zwischen Bibliotheken, Aggregatoren, Verlagen und Urhebern sollen in vorgelagerten Schiedsgerichten geklärt werden. (sas/26.03.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

Christine Lambrecht

Christine Lambrecht

© picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Lambrecht, Christine

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

Joana Cotar

Joana Cotar

© Deutscher Bundestag / Inga Haar

Cotar, Joana

AfD

Ansgar Heveling

Ansgar Heveling

© Ansgar Heveling/ Tobias Koch

Heveling, Ansgar

CDU/CSU

Roman Müller-Böhm

Roman Müller-Böhm

© Roman Müller-Böhm/Bernhardt Link

Müller-Böhm, Roman

FDP

Petra Sitte

Petra Sitte

© Petra Sitte/Nancy Glor

Sitte, Dr. Petra

Die Linke

Tabea Rößner

Tabea Rößner

© Stefan Kaminski

Rößner, Tabea

Bündnis 90/Die Grünen

Tankred Schipanski

© Tankred Schipanski/Tobias Koch

Schipanski, Tankred

CDU/CSU

Florian Post

© Florian Post / Mark Fernandes

Post, Florian

SPD

Alexander Hoffmann

Alexander Hoffmann

© Alexander Hoffmann/ Christian Kaufmann

Hoffmann, Alexander

CDU/CSU

Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

Dokumente

  • 19/14155 - Antrag: Rechtssicherheit für Forschung und Lehre - Bildungs- und Wissenschaftsschranken im Urheberrecht entfristen
    PDF | 231 KB — Status: 17.10.2019
  • 19/14370 - Antrag: Verleihbarkeit Digitaler Medien durch Bibliotheken sichern
    PDF | 238 KB — Status: 23.10.2019
  • 19/23303 - Antrag: Ausleihe digitaler Güter in öffentlichen Bibliotheken
    PDF | 250 KB — Status: 13.10.2020
  • 19/27426 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes
    PDF | 2 MB — Status: 09.03.2021
  • 19/27853 - Antrag: Den Gesetzentwurf zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes zurückziehen und Upload-Filter herausfiltern
    PDF | 302 KB — Status: 24.03.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/27426, 19/27853 und 19/23303 beschlossen
  • Überweisung 19/14155 beschlossen
  • Überweisung 19/14370 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Geteiltes Experten-Echo zur Urheberrechtsnovelle

Der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes (19/27426) war Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Montag, 12. April 2021. Die zehn eingeladenen Sachverständigen bescheinigten in ihren schriftlichen Stellungnahmen dem Entwurf der Bundesregierung Nachbesserungsbedarf, jedoch aus unterschiedlichen Perspektiven.

Wie schon in der öffentlichen Diskussion über den Entwurf, ging es auch in der Anhörung unter der Leitung des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Prof. Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) um die Abwägung der Interessen der Urheber gegen die der Nutzer. Den Abgeordneten fragten in Anbetracht des Umfangs und der Komplexität des Entwurfs vor allem nach möglichen Problemen bei der Umsetzung und den Konsequenzen für die Betroffenen.

Mit der Vorlage sollen die Vorgaben einer EU-Richtlinie (DSM-RL) in deutsches Recht umgesetzt werden. Diese enthält unter anderem umfassende Regelungen zur Ausgestaltung des Urheberrechts und zu den Rechten und Pflichten von digitalen Plattformen. Besonders umstritten ist der Artikel 17 der DSM-RL, der die Haftung großer Internet-Plattformen für Urheberrechtsverletzungen vorsieht und eine Diskussion über die Einführung von Upload-Filtern nach sich gezogen hat.

Verfassungs- und europarechtliche Bedenken

Der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Christoph Möllers von der Berliner Humboldt-Universität erklärte, die Umsetzung begegne zum Teil sowohl verfassungs- als auch europarechtlichen Bedenken. So solle die „mutmaßlich erlaubte Nutzung“ zum einen die Zielvorgaben des Artikel 17 umsetzen und damit zum anderen einen Ausgleich zwischen dem Eigentumsgrundrecht und den Kommunikationsgrundrechten herstellen. Dies gelinge aber nicht, denn sie gebe geschützte Inhalte einem unüberschaubaren Kreis von Nutzern auf Kosten der Rechteinhaber preis.

Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn sieht in dem in der Vorlage enthaltenen Entwurf eines Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetzes (UrhDaG) einen im Grundsatz gelungenen Interessenausgleich, der mit einigen wenigen Modifikationen den unionsrechtlichen Vorgaben noch standhalten dürfte. Im Gegensatz zu Möller sieht sie in dem Entwurf die Gefahr einer erheblichen Kürzung der Nutzerrechte. Für den Fall der Einführung automatisierter Filterpflichten habe der Europäische Gerichtshof mehrfach entschieden, dass dies nicht mit den unionsrechtlich garantierten Kommunikationsgrundrechten vereinbar sei.

Entwurf ist deutscher Sonderweg

Der Medienrechtler Prof. Dr. Christian-Henner Hentsch von der Technischen Hochschule Köln erklärte, der Gesetzentwurf sei zwar ein deutscher Sonderweg, der teils weit über die umzusetzende Richtlinie hinausgehe. Im Ergebnis sei er aber weitgehend gelungen, auch weil er erkennbar um einen fairen Interessenausgleich bemüht sei. Jedoch gebe es im Detail insbesondere bei den Regelungen zum UrhDaG Überarbeitungs- und Anpassungsbedarf. So müssten Maßnahmen gegen Overblocking nutzersicher formuliert und Öffnungsklauseln im Urhebervertragsrecht genutzt werden.

Dr. Eduard Hüffer, Verleger und Geschäftsführer der Westfälischen Nachrichten aus dem Münsteraner Medienunternehmen Aschendorff, sprach sich für ein robustes Urheberrecht zum Schutz der Urheber und der Verlage aus. Mit der Richtlinie werde das Ziel verfolgt, die Kreativen und die Rechteinhaber, zu denen besonders auch die Zeitungsverleger zählten, in der digitalen Welt zu stärken. Dazu gehöre auch, die bisherigen Missstände und Ungleichgewichte zu korrigieren. Umso kritischer sähen die Verleger den nun vorliegenden Regierungsentwurf. Anstatt sich konsequent zu einer dringend notwendigen Stärkung der Kreativwirtschaft durchzuringen, werde wirtschaftlichen Interessen von Megaplattformen nachgegeben.

Kritik von Google

Sabine Frank, Leiterin Regulierung, Verbraucher- und Jugendschutz bei der Google Germany GmbH, betonte in ihrer Stellungnahme, dass die DSM-RL die widerstreitenden Interessen der beteiligten Akteure zum Ausgleich bringen wolle. Der vorliegende Entwurf enthalte hingegen Bestimmungen, die nicht mit der Richtlinie in Einklang stünden und zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen in den Mitgliedstaaten führen würden. Er bürde den Diensteanbietern einseitig die Verantwortung auch für solche Probleme eines komplexen Ökosystems auf, die außerhalb ihrer Kontrolle lägen.

Prof. Dr. Dieter Frey, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, betonte, mit der Umsetzung des Artikels 17 werde den Mitgliedstaaten nicht weniger als die Quadratur des Kreises abverlangt. Dabei sollen eine Pflicht der Diensteanbieter zum Lizenzerwerb, der Schutz der Rechteinhaber durch die Blockade rechtsverletzender Inhalte sowie der Schutz der Nutzer vor Overblocking und allgemeiner Überwachung in Einklang gebracht werden. Für dieses – allerdings kaum vollständig zu erreichende Ziel – schaffe der Gesetzentwurf eine Struktur, mit der die unterschiedlichen Rechtsposition zum Ausgleich gebracht werden sollen. Im Detail seien jedoch Anpassungen erforderlich.

Sascha Schlösser, ebenfalls Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, erklärte, die wesentlichen Ziele der Richtlinie würden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nur näherungshaft erreicht. Zudem bedürfe es  keiner Upload-Filter. Der Nutzen sei angesichts der Komplexität der möglichen Fragestellungen höchst fraglich.

Urheberrechtsinitiative begrüßt Umsetzung

Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Sprecher der  Initiative Urheberrecht, in der über 35 Verbände und Gewerkschaften zusammenarbeiten, begrüßte die Umsetzung wesentlicher Neuregelungen der DSM-Richtlinie. Dazu zähle insbesondere die Neuregelung der Verantwortung für auf Plattformen genutzte geschützte Inhalte und damit verbunden die Lizenzierungspflicht und die Neuordnung des Verhältnisses zwischen Rechtenutzern (Uploadern) einerseits und Urhebern und Urheberinnen und ausübenden Künstlern und Künstlerinnen. In allen Punkten halte die Initiative jedoch weitere Stärkungen der Positionen der Kreativen im Gesetzestext für erforderlich.

Julia Reda, Projektleiterin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte, erklärte, die Bundesregierung habe erkennbar versucht, eine ausgewogene gesetzliche Regelung zu finden. Der Kompromiss gehe jedoch an entscheidenden Stellen zu Lasten der Nutzer und Nutzerinnen. Er werde zur systematischen Sperrung rechtmäßiger Inhalte führen, die laut Artikel 17 der Urheberrechtsrichtlinie nicht stattfinden dürfe. Paul Keller, Präsident der Communia Association, einer internationalen Vereinigung zur Förderung der Public Domain, betonte,  europaweit sei das UrhDaG der erste Umsetzungsvorschlag, der tatsächlich versuche, die sich teilweise widersprechenden Zielsetzungen des Artikels 17 der Richtlinie miteinander in Einklang zu bringen. Er weise jedoch erhebliche Mängel auf. Die Communia Assocation setze sich für eine Politik ein, die die Rolle von Gemeingütern im digitalen Raum stärkt und so den Zugang zu Kultur und Wissen verbessert. Dabei sollen die Grundrechte der Nutzer und Nutzerinnen in diesem Bereich gewahrt werden. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Wie es im Regierungsentwurf heißt, hat die EU den Mitgliedstaaten mit ihrer Richtlinie 2019 / 790 vom 17. April 2019 über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie; DSM steht für „Digital Single Market“) einen umfangreichen Rechtsetzungsauftrag erteilt. Die DSM-Richtlinie regle als Querschnittsrichtlinie eine Vielzahl urheberrechtlicher Fragen. Zu ihrer Umsetzung seien daher etliche Rechtsänderungen erforderlich, die am 7. Juni 2021 in Kraft treten sollen.

Bis zu diesem Zeitpunkt sei zudem die Online-SatCab-Richtlinie 2019 / 789 der EU vom 17. April 2019 umzusetzen, die insbesondere die Online-Verwertung von Rundfunkprogrammen teilweise neu ordnet. Der Entwurf beinhalte die dazu erforderlichen Änderungen. Außerdem enthalte er die aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache Pelham vom 29. Juli 2019 gebotenen Rechtsänderungen.

Urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen

Im Einzelnen wird unter anderem die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen für die von ihren Nutzern hochgeladenen Inhalte neu geordnet. Zum Schutz der Kunstfreiheit und der sozialen Kommunikation erlaubt der Entwurf die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke insbesondere zu den Zwecken von Zitat, Karikatur, Parodie und Pastiche.

Um unverhältnismäßige Blockierungen entsprechender Uploads beim Einsatz automatisierter Verfahren zu vermeiden, sieht der Entwurf besondere Regeln für die öffentliche Wiedergabe vor. Die Kreativen, also die Urheber, sollen für lizenzierte Nutzungen einen Direktvergütungsanspruch gegen die Plattformen erhalten. Der Entwurf beinhaltet ebenfalls das neue Leistungsschutzrecht des Presseverlegers sowie Änderungen im Urhebervertragsrecht.

Anträge der Fraktion Die Linke

Die Tagesordnung der Anhörung umfasste auch zwei Anträge der Fraktion Die Linke mit den Themen „Rechtssicherheit für Forschung und Lehre – Bildungs- und Wissenschaftsschranken im Urheberrecht entfristen“  (19/14155) und „Verleihbarkeit Digitaler Medien durch Bibliotheken sichern (19/14370).

Darüber hinaus lag ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion vor, nach dem der Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, den vorliegen Gesetzentwurf zurückzuziehen, zu überarbeiten und einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen, der nicht auf die Funktionalität von Upload-Filtern vertraut, die letztlich vor allem die Meinungsfreiheit einschränkten. (mwo/12.04.2021)

Dokumente

  • 19/14155 - Antrag: Rechtssicherheit für Forschung und Lehre - Bildungs- und Wissenschaftsschranken im Urheberrecht entfristen
    PDF | 231 KB — Status: 17.10.2019
  • 19/14370 - Antrag: Verleihbarkeit Digitaler Medien durch Bibliotheken sichern
    PDF | 238 KB — Status: 23.10.2019
  • 19/27426 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes
    PDF | 2 MB — Status: 09.03.2021

Tagesordnung

  • 137. Sitzung am Montag, den 12. April 2021 - öffentlich
  • 137. Sitzung - 1. Änderungsmitteilung

Protokolle

  • Wortprotokoll

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Google Germany GmbH
  • Stellungnahme Prof. Dr. Frey, LL.M. (Brügge)
  • Stellungnahme Prof. Dr. Christian-Henner Hentsch, M.A., LL.M.
  • Stellungnahme Dr. Eduard Hüffer
  • Stellungnahme COMMUNIA Association
  • Ergänzende Stellungnahme COMMUNIA
  • Stellungnahme Prof. Dr. Christoph Möllers
  • Stellungnahme Initiative Urheberrecht
  • Ergänzende Stellungnahme Initiative Urheberrecht
  • Stellungnahme Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.
  • Ergänzende Stellungnahme Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.
  • Stellungnahme Sascha Schlösser
  • Stellungnahme Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider
  • Ergänzende Stellungnahme Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
  • Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/27426)
  • Antrag (BT-Drs. 19/14155)
  • Antrag (BT-Drs. 19/14370)
  • Ausschussdrucksache 19(6)229

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Recht

Bundestag passt Urheber­recht an digitalen EU-Binnen­markt an

Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Mai 2021, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes (19/27426) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/29894) angenommen. CDU/CSU und SPD stimmten für den Entwurf, AfD, FDP und Linksfraktion dagegen, die Grünen enthielten sich. In zweiter Beratung hatte das Parlament einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion (19/29905) mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. In dritter Beratung wurden Entschließungsanträge der Linken (19/29906) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/29907) abgelehnt. Linke und Grüne stimmten jeweils dafür, die übrigen Fraktionen lehnten beide Initiativen ab.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Wie es im Gesetzentwurf (19/27426) heißt, hat die EU den Mitgliedstaaten mit ihrer Richtlinie 2019 / 790 vom 17. April 2019 über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-RL; DSM für „Digital Single Market“) einen umfangreichen Rechtsetzungsauftrag erteilt. Die DSM-RL adressiere als Querschnittsrichtlinie eine Vielzahl urheberrechtlicher Fragen, zu ihrer Umsetzung seien daher etliche Rechtsänderungen erforderlich, die am 7. Juni 2021 in Kraft treten sollen. Bis zu diesem Zeitpunkt sei zudem die Online-SatCab-Richtlinie (EU) 2019/789 vom 17. April 2019 umzusetzen, die insbesondere die Online-Verwertung von Rundfunkprogrammen teilweise neu ordnet. Der jetzt angenommene Entwurf enthält außerdem Rechtsänderungen aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache Pelham vom 29. Juli 2019.

Im Einzelnen wird unter anderem die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen für die von ihren Nutzern hochgeladenen Inhalte neu geordnet. Zum Schutz der Kunstfreiheit und der sozialen Kommunikation erlaubt der Entwurf die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke insbesondere zu den Zwecken von Zitat, Karikatur, Parodie und Pastiche. Um unverhältnismäßige Blockierungen entsprechender Uploads beim Einsatz automatisierter Verfahren zu vermeiden, enthält die Vorlage besondere Regeln für die öffentliche Wiedergabe. Die Kreativen sollen für lizenzierte Nutzungen einen Direktvergütungsanspruch gegen die Plattformen erhalten. Der Entwurf beinhaltet ebenfalls das neue Leistungsschutzrecht des Presseverlegers sowie Änderungen im Urhebervertragsrecht.

Anträge der FDP und der Linken abgelehnt

Keine Mehrheit fanden ein Antrag der FDP-Fraktion zur Verleihe von E-Books durch öffentliche Bibliotheken (19/23303) und zwei Anträge der Fraktion Die Linke zum Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts (19/14155) und zum Verleihen von digitalen Medien in öffentlichen Bibliotheken (19/14370). Gegen den FDP-Antrag stimmten alle übrigen Fraktion, die beiden Anträge der Linken wurden auch von den Grünen unterstützt, während die übrigen Fraktionen dagegen stimmten. Den Entscheidungen lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (19/29894) zugrunde.

Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion drang in ihrem abgelehnten Antrag (19/23303) auf eine flexible und sachgerechte Lösung bei der Verleihe von E-Books durch öffentliche Bibliotheken. Sie sprach sich unter anderem dafür aus, im Urheberrechtsgesetz eine Legaldefinition der elektronischen Ausleihe vorzunehmen und entsprechende Rechte und Pflichten für die Vertragsparteien hinsichtlich der Bereitstellung von Lizenzen und deren angemessenen Vergütung zu formulieren. Nach den Vorstellungen der Liberalen sollte bei der elektronischen Ausleihe auf Schrankenregelungen verzichtet und weiterhin auf Lizenzvereinbarungen gesetzt werden. Streitigkeiten über die Angemessenheit und Marktüblichkeit vertraglich festgelegter Konditionen zwischen Bibliotheken, Aggregatoren, Verlagen und Urhebern sollten in vorgelagerten Schiedsgerichten geklärt werden.

Die Fraktion verwies darauf, dass die elektronische Ausleihe in öffentlichen Bibliotheken in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen habe. Allerdings werde die elektronische Ausleihe durch überteuerte Lizenzen, geltende Ausschlüsse und Sperrfristen erschwert.

Erster Antrag der Linken

Die Linke verwies in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/14155) auf das im März 2018 in Kraft getretene Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft. Damit seien insbesondere die Schrankenregelungen, die die Nutzung urheberrechtlich geschützter Materialien für die Zwecke von Bildung und Wissenschaft ermöglichen, erweitert und systematisch zusammengefasst worden. 

Die Linksfraktion forderte die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Befristung der im Urheberrechtsgesetz geregelten Bildungs- und Wissenschaftsschranken (Paragrafen 60a-f) aufhebt und die 2018 abgeschaffte Nutzungsmöglichkeit einzelner Beiträge aus Zeitungen und anderen als wissenschaftlichen Zeitschriften wieder einführt. Ferner trat sie dafür ein, bei der bis März 2022 anstehenden Evaluierung dieser Regelungen das Augenmerk auf eine mögliche Weiterentwicklung zu einer allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke zu legen.

Zweiter Antrag der Linken

In ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/14370) wollte die Fraktion das Verleihen von digitalen Medien in öffentlichen Bibliotheken rechtlich absichern. Sie forderte die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die Paragrafen 17 und 27 des Urheberrechtsgesetzes auf nichtkörperliche Medien auszuweiten. Nach der derzeitigen Fassung des Paragrafen 17 Absatz 2 Urheberrechtsgesetzes sei der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz bislang grundsätzlich nicht auf „unkörperliche “ Gegenstände wie beispielsweise E-Books anwendbar. Zudem müssten nach Ansicht der Linksfraktion die von Bund und Ländern aufgebrachten Mittel für die Vergütung, die gemäß Paragraf 27 Absatz 2 Urheberrechtsgesetz als Entschädigung für durch Ausleihen entgangene Einnahmen an Verlage und Autoren gezahlt werden, in angemessener Höhe aufgestockt werden. 

Die Linksfraktion verwies auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 10. November 2016, nach der die „elektronische Leihe“ von Büchern nach EU-Recht möglich ist und die Mitgliedstaaten gesetzliche Regelungen einführen dürfen, die es Bibliotheken ermöglicht, E-Books zu verleihen. Voraussetzung sei, dass sich die E-Book-Datei nach Ablauf der Leihfrist automatisch unbrauchbar macht und die Rechteinhaber angemessen entschädigt werden. Dies werde von öffentlichen Bibliotheken bereits praktiziert. (mwo/rol/eis/20.05.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

Johannes Fechner

Johannes Fechner

© Photothek

Fechner, Dr. Johannes

SPD

Tobias Peterka

Tobias Peterka

© Tobias Matthias Peterka/ Büro Peterka

Peterka, Tobias Matthias

AfD

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Ansgar Heveling

© Ansgar Heveling/ Tobias Koch

Heveling, Ansgar

CDU/CSU

Roman Müller-Böhm

Roman Müller-Böhm

© Roman Müller-Böhm/Bernhardt Link

Müller-Böhm, Roman

FDP

Petra Sitte

Petra Sitte

© Petra Sitte/Nancy Glor

Sitte, Dr. Petra

Die Linke

Tabea Rößner

Tabea Rößner

© Stefan Kaminski

Rößner, Tabea

Bündnis 90/Die Grünen

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Jens Zimmermann

© Jens Zimmermann/Juliusz Gastev

Zimmermann, Dr. Jens

SPD

Tankred Schipanski

© Tankred Schipanski/Tobias Koch

Schipanski, Tankred

CDU/CSU

Martin Rabanus

Martin Rabanus

© Martin Rabanus

Rabanus, Martin

SPD

Alexander Hoffmann

Alexander Hoffmann

© Alexander Hoffmann/ Christian Kaufmann

Hoffmann, Alexander

CDU/CSU

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 19/14155 - Antrag: Rechtssicherheit für Forschung und Lehre - Bildungs- und Wissenschaftsschranken im Urheberrecht entfristen
    PDF | 231 KB — Status: 17.10.2019
  • 19/14370 - Antrag: Verleihbarkeit Digitaler Medien durch Bibliotheken sichern
    PDF | 238 KB — Status: 23.10.2019
  • 19/23303 - Antrag: Ausleihe digitaler Güter in öffentlichen Bibliotheken
    PDF | 250 KB — Status: 13.10.2020
  • 19/27426 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes
    PDF | 2 MB — Status: 09.03.2021
  • 19/29894 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/27426, 19/28171, 19/28605 Nr. 1.10 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes b) zu dem Antrag der Abgeordneten Thomas Hacker, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/23303 - Ausleihe digitaler Güter in öffentlichen Bibliotheken c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/14155 - Rechtssicherheit für Forschung und Lehre - Bildungs- und Wissenschaftsschranken im Urheberrecht entfristen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Simone Barrientos, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/14370 - Verleihbarkeit Digitaler Medien durch Bibliotheken sichern
    PDF | 1 MB — Status: 19.05.2021
  • 19/29905 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/27426, 19/28171, 19/28605 Nr. 1.10, 19/29894 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes
    PDF | 285 KB — Status: 19.05.2021
  • 19/29906 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/27426, 19/28171, 189/28605 Nr. 1.10, 19/29894 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes
    PDF | 330 KB — Status: 19.05.2021
  • 19/29907 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/27426, 19/28171, 19/28605 Nr. 1.10, 19/29894 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes
    PDF | 334 KB — Status: 19.05.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Änderungsantrag 19/29905 abgelehnt
  • Gesetzentwurf 19/27426, 19/28171 (Beschlussempfehlung 19/29894 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 19/29906 abgelehnt
  • Entschließungsantrag 19/29907 abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 19/29894 Buchstabe b (Antrag 19/23303 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/29894 Buchstabe c (Antrag 19/14155 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/29894 Buchstabe d (Antrag 19/14370 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw20-de-urheberrecht-binnenmarkt-842596

Stand: 24.06.2025