Der Bundestag hat am Freitag, 21. Mai 2021, nach halbstündiger Aussprache den Entwurf der Bundesregierung für ein Betriebsrätemodernisierungsgesetz (19/28899(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 19/29631(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (19/29819(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für den Gesetzentwurf, die AfD und die FDP lehnen ihn bei Enthaltung der Linken ab. Mehrere Anträge der Opposition wurden abgelehnt.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Im Hinblick auf die Förderung und Vereinfachung von Betriebsratswahlen wird besonders im Betriebsverfassungsgesetz der Anwendungsbereich des verpflichtenden vereinfachten Wahlverfahrens und des vereinfachten Wahlverfahrens nach Vereinbarung sowohl für die Wahl des Betriebsrats als auch für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung ausgeweitet (19/28899(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Um den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Gründung eines Betriebsrats zu verbessern, wurde der Kündigungsschutz zur Sicherung der Wahlen zum Betriebsrat und zur Bordvertretung verbessert. Um die Teilhabe von Auszubildenden zu verbessern, wurde die Altersgrenze bei der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung gestrichen.
Änderungen im Ausschuss für Arbeit und Soziales
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte am 19. Mai am Regierungsentwurf noch Änderungen vorgenommen. Geändert wurde der Entwurf unter anderem beim Wahlrecht: Das Mindestalter für die Wahlberechtigung wurde von der Vollendung des 18. Lebensjahres auf die Vollendung des 16. Lebensjahres abgesenkt. Auch wurde klargestellt, dass die Verschwiegenheitspflichten der oder des Datenschutzbeauftragten auch solche Informationen umfassen, deren Bekanntgabe an den Arbeitgeber die interessenvertretungsrechtliche Unabhängigkeit des Betriebsrats berühren. Wie für den Sprecherausschuss und den Gesamtsprecherausschuss wird mit einer Ergänzung auch für den Konzernsprecherausschuss die Möglichkeit der Sitzungsteilnahme per Video- und Telefonkonferenz eröffnet.
Weitere Änderungen betreffen den Unfallversicherungsschutz bei Tätigkeiten im Homeoffice. Zwar erstrecke sich der bisherige Versicherungsschutz auf sogenannte Betriebswege, etwa zum Drucker in einem anderen Raum, nicht jedoch auf Wege im eigenen Haushalt zur Nahrungsaufnahme oder zum Toilettengang. Im Betrieb herrsche für diese Wege bereits Versicherungsschutz, im Homeoffice bisher nicht, heißt es zur Begründung. Der Ausschuss hielt hier eine Gleichbehandlung beim Versicherungsschutz für geboten. Darüber hinaus wird der Unfallversicherungsschutz bei Homeoffice-Tätigkeit auch auf Wege ausgedehnt, die die Beschäftigten zur Betreuung ihrer Kinder außer Haus zurücklegen.
Oppositionsanträge abgelehnt
Der Bundestag lehnte mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der AfD und der Linken bei Enthaltung der Grünen einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Betriebsrat 4.0 – Potenziale der Digitalisierung nutzen“ ab. Einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Demokratisierung der Arbeitswelt – Betriebliche Mitbestimmung ausweiten und modernisieren“ (19/27318(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) lehnte das Parlament mit den Stimmen der Koalition, der AFD und der FDP bei Enthaltung der Grünen ab. Ein Antrag der Grünen mit dem Titel „Unternehmensmitbestimmung stärken – Gesetzeslücken schließen“ (19/27828(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fand ebenfalls keine Mehrheit. Die Koalition, die AfD und die FDP lehnten ihn ab, die Linksfraktion stimmte mit den Grünen dafür. Zu allen drei Anträgen lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vor (19/29819(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Ebenfalls abgelehnt wurde mit den Stimmen der Koalition, der AfD und der FDP bei Enthaltung der Grünen ein Antrag der Linken mit dem Titel „Betriebsratswahlen erleichtern und Betriebsräte besser schützen“ (19/860(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Mit denselben Gegenstimmen scheiterte ein weiterer Antrag der Linken mit dem Titel „Betriebsräte vor mitbestimmungsfeindlichen Arbeitgebern schützen“ (19/17104(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), wobei die Grünen mit der Linken dafür stimmten. Zu beiden Anträgen lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vor (19/25881(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Gegen die Stimmen der Linken und der Grünen abgelehnt wurden auch die Anträge der Grünen mit den Titeln „Betriebsratswahlen erleichtern – Aktive Beschäftigte besser schützen“ (19/1710(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Digitalisierung – Update für die Mitbestimmung“ (19/16843(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zu beiden Anträgen lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vor (19/29425(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
„Massenentlassungen verhindern – Mitbestimmung ausbauen“ lautet der Titel eines Antrags der Linken (12/27013(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der AfD und der FDP bei Enthaltung der Grünen abgelehnt wurde. Auch dazu gab es eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/28990(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Antrag der FDP
Die FDP-Fraktion forderte in ihrem abgelehnten Antrag (19/28984(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die Potenziale der Digitalisierung stärker für die Arbeit von Betriebsräten zu nutzen. Die betriebliche Mitbestimmung sei seit hundert Jahren eine der tragenden Säulen der Arbeitsmarktordnung, stehe aber durch den Wandel der Arbeitswelt vor besonderen Herausforderungen. Der Megatrend der Digitalisierung würde Arbeitsabläufe immer vernetzter, individualisierter und dynamischer gestalten. Das stelle nicht nur für Beschäftigte und Arbeitgeber, sondern auch für Betriebsräte eine besondere Herausforderung dar. Diese müssten sich fragen, wie sie ihre Arbeit vor diesem Hintergrund attraktiver gestalten können, schrieben die Abgeordneten.
Sie verlangten deshalb, die Online-Wahl von Betriebsräten zu ermöglichen. Betriebsratsarbeit sollte generell digital gestaltet werden können, sodass die Betriebsräte auch dauerhaft und rechtssicher mittels Video- oder Telefonkonferenz arbeiten und auch Beschlüsse auf diesem Weg gefasst werden können.
Erster Antrag der Linken
Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/27318(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eine Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmung. Sie argumentierte unter anderem damit, dass es nach der Finanzkrise 2008/2009 mitbestimmte Betriebe waren, die sich wirtschaftlich besser erholt hätten. In der Corona-Pandemie seien es erneut Betriebsräte, die eine wesentliche Rolle bei der Bewältigung des Krisenalltags spielten. „Betriebliche Mitbestimmung ist ein Erfolgsmodell“, schrieben die Abgeordneten.
Es sei an der Zeit, das Betriebsverfassungsgesetz den Anforderungen der heutigen Arbeitswelt anzupassen. Und zwar weitgehender, als es der Entwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorschlage. „Denn Betriebsräte stoßen in der heutigen Arbeitswelt, die geprägt ist von Digitalisierung, Globalisierung, Deregulierung und der Notwendigkeit eines ökologischen Umbaus, immer öfter an die Grenzen der Betriebsverfassung. Deshalb müssen der Betriebsbegriff und der Arbeitnehmerbegriff erweitert, die Gründung von Betriebsräten und die Arbeitsfähigkeit bestehender Betriebsräte erleichtert sowie die zwingenden Mitbestimmungsrechte ausgeweitet werden“, forderten die Abgeordneten.
Zweiter Antrag der Linken
Die Fraktion Die Linke forderte in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/860(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), Betriebsratswahlen zu erleichtern und Betriebsräte besser zu schützen. In neun von zehn Betrieben, die die Voraussetzungen erfüllen, gebe es keinen Betriebsrat. Gute Arbeit sei aber mitbestimmt, denn die Beteiligung der Beschäftigten stelle sicher, dass der Wandel der Arbeitswelt nicht allein den Arbeitgebern und ihrer Profitlogik überlassen werde, schrieb Die Linke.
Deshalb sollte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der unter anderem das vereinfachte Wahlverfahren für Betriebsräte ausdehnt, deren formelle Arbeitsbedingungen verbessert und ihren Kündigungsschutz ausbaut.
Dritter Antrag der Linken
Die Fraktion Die Linke wollte Betriebsräte vor mitbestimmungsfeindlichen Arbeitgebern schützen. In ihrem dritten abgelehnten Antrag (19/17104(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) kritisierten die Abgeordneten, dass Arbeitgeber zunehmend versuchen würden, Betriebsratswahlen zu verhindern und deren Initiatoren einzuschüchtern. Anwaltskanzleien spezialisierten sich hierzu auf das systematische Bekämpfen von Gewerkschaften und würden Arbeitgeber beraten, wie sie unerwünschte Beschäftigte psychisch unter Druck setzen und aus dem Betrieb drängen könnten. Dabei werde auch gegen geltendes Recht verstoßen.
„Betroffene brauchen neben praktischer Solidarität und Unterstützung vor allem gesetzlichen Schutz“, schrieb die Fraktion. Sie verlangte von der Bundesregierung deshalb, auf die Bundesländer einzuwirken, um Schwerpunktanwaltschaften zur Verfolgung der Vergehen nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) einzurichten. Außerdem sollten im BetrVG Ordnungswidrigkeiten bei Nichterfüllung der Unterrichtungs-, Herausgabe- sowie Einsichtspflichten ausgeweitet und Geldbußen erhöht werden, forderte die Fraktion.
Vierter Antrag der Linken
Die Fraktion Die Linke will Massenentlassungen verhindern und die betriebliche Mitbestimmung ausbauen. In ihrem vierten abgelehnten Antrag (19/27013(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) verlangte sie von der Bundesregierung deshalb, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Massenentlassungen verhindern soll, indem Beschäftigte und ihre Betriebsräte in allen wichtigen, ihren Betrieb betreffenden Fragen zwingende Mitbestimmungsrechte erhalten.
Diese sollten insbesondere bei Betriebsänderungen, Standortänderungen, Entlassungen und bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und der Arbeitsorganisation gelten, forderte Die Linke.
Erster Antrag der Grünen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/27828(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mehr Mitbestimmung in den Betrieben. Sie führte darin aus: „Mitbestimmte Unternehmen sind robuster und besser gerüstet für Krisen. In Krisenzeiten sind sie weniger anfällig für Kapitalmarktschwankungen, wirtschaften profitabler und erholen sich auch wieder schneller als Unternehmen ohne Mitbestimmung. Mitbestimmte Unternehmen sichern Beschäftigung besser und investieren mehr in Forschung, Entwicklung sowie in ihr Anlagevermögen.“ Trotz dieser Vorteile sei die Unternehmensmitbestimmung seit Jahren in der Defensive, beklagten die Grünen. Neben dem rechtswidrigen Ignorieren der Unternehmensmitbestimmung sei die legale Umgehung der Mitbestimmung durch sogenannte „Vermeidungsgestaltung“ ein relevantes Problem. So würden Rechtsformen wie beispielsweise die Auslandskapitalgesellschaft & Co KG, die Europäische Aktiengesellschaft (SE) oder Stiftungen KG mitunter bewusst gewählt, um die Mitbestimmung gezielt zu unterlaufen.
Die Grünen forderten von der Bundesregierung, gegen solche Tendenzen entschiedener vorzugehen. So sollten Stiftungen mit Geschäftsbetrieb in den Geltungsbereich der Unternehmensmitbestimmung einbezogen werden, wenn sie eine entsprechende Beschäftigtenzahl aufweisen. Die Regelung zur Konzernzurechnung aus dem Mitbestimmungsgesetz sollte auch im Drittelbeteiligungsgesetz verankert werden. Unternehmen mit ausländischen Rechtsformen oder Kombinationen zwischen nationalen und ausländischen Rechtsformen mit Verwaltungssitz in Deutschland sollten nach den Vorstellungen der Antragsteller in die Unternehmensmitbestimmung nach dem Mitbestimmungs- sowie Drittelbeteiligungsgesetz einbezogen werden. Die Kombinationen aus Kapitalgesellschaften und Kommanditgesellschaften (Kapitalgesellschaft und Co. KG) schließlich sollten lückenlos in die Unternehmensmitbestimmung nach dem Drittelbeteiligungsgesetz einbezogen werden. Zu den Forderungen gehörte ferner, den Schwellenwert im Mitbestimmungsgesetz auf 1.000 Beschäftigte abzusenken. Dort sollte auch geregelt werden, dass für den Fall, dass es bei Abstimmungen im Aufsichtsrat über Betriebsschließungen, -verlagerungen oder Massenentlassungen zu einem Abstimmungspatt kommt, verpflichtend ein Schlichtungsverfahren eingeleitet wird.
Zweiter Antrag der Grünen
Die Grünen wollten außerdem Betriebsratswahlen erleichtern und aktive Betriebsräte besser schützen. Die „weißen Flecken der betrieblichen Mitbestimmung“ sollen dadurch kleiner werden, schreiben die Abgeordneten in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/1710(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Unter anderem sollte es der Arbeitnehmerseite erleichtert werden, zwischen dem vereinfachten und dem allgemeinen Wahlverfahren zu wählen. Arbeitnehmer, die Betriebsratswahlen in einem Betrieb erstmalig initiieren wollen, sollten dies bei einer unabhängigen Stelle ankündigen können und ab diesem Zeitpunkt nach den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes geschützt werden.
Auch für befristet Beschäftigte, die in einen Betriebsrat gewählt werden, sollten die Schutzbestimmungen erweitert werden. Außerdem sollten die rechtlichen Hürden für Online-Betriebsratswahlen beseitigt und eine Meldepflicht eingeführt werden, um Betriebsräte künftig besser statistisch erfassen zu können, forderten die Grünen.
Dritter Antrag der Grünen
Die betriebliche Mitbestimmung soll nach dem Willen der Grünen-Fraktion reformiert und an das Zeitalter der Digitalisierung angepasst werden. In ihrem dritten abgelehnten Antrag (19/16843(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) schrieben die Abgeordneten, die Digitalisierung der Unternehmen gelinge zusammen mit Beschäftigten und ihren Interessenvertretungen besser. Dafür seien jedoch gegenseitiges Vertrauen und eine frühzeitige Einbeziehung der Beschäftigten in Veränderungsprozesse nötig.
Die Grünen verlangten deshalb von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der unter anderem ein echtes Mitbestimmungs- und Initiativrecht der Betriebs- und Personalräte in Fragen der qualitativen Personalentwicklung beinhalten sollte. Auch beim präventiven Gesundheitsschutz sollen Betriebsräte mehr Mitbestimmungsrechte erhalten. Ferner sollte der betriebliche Schutz der Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten und der Datenschutz gestärkt und zeitgemäße digitale Kommunikationsformen für Betriebsräte und Gewerkschaften ermöglicht werden. (hau/che/sas/21.05.2021)