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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Inneres

Linke will Aufent­halts­recht für Opfer rechter Ge­walt

Die Linke hat einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes – Aufenthaltsrecht für Opfer rechter Gewalt“ (19/6197) vorgelegt, den der Bundestag am Donnerstag, 31. Januar 2019, erstmals beraten und anschließend zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen hat.

Fraktion fordert „unbedingtes Bleiberecht“

Ausländer, die in Deutschland Opfer rassistischer oder vorurteilsmotivierter Gewalt werden, sollen nach dem Willen der Linken ein „unbedingtes Bleiberecht“ in der Bundesrepublik erhalten. Die Fraktion hält „eine gesetzliche Regelung zur Gewährung eines sicheren Aufenthaltsstatus für Opfer rechter Gewalt“ aus mehreren Gründen für erforderlich. Zum einen sei es unerträglich, wenn das Aufenthaltsrecht solcher Opfer „in Gefahr gerät, weil sie infolge der Gewalttat ihre Beschäftigung oder Einkommensgrundlage verlieren“, etwa wegen Verletzungen und Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit. Zum anderen könnten sich Täter „zumindest subjektiv bestätigt fühlen“, wenn „Opfer rechter Gewalt zur Ausreise aufgefordert oder gar abgeschoben“ werden.

Eines sicheren Aufenthaltsstatus bedürfe es auch, damit die Opfer bei Bedarf den Wohnort wechseln können, um nicht mehr Gefahr zu laufen, den Tätern erneut zu begegnen. Schließlich sei „die aufenthaltsrechtliche Sicherheit eine wichtige Bedingung für das Gelingen einer psychotherapeutischen Behandlung der oftmals schwer traumatisierten Opfer rechter Gewalt“. (sto/31.01.2019)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Die Linke

Alexander Throm

Alexander Throm

© Alexander Throm/Tobias Koch

Throm, Alexander

CDU/CSU

Christian Wirth

Christian Wirth

© Dr. Christian Wirth

Wirth, Dr. Christian

AfD

Helge Lindh

Helge Lindh

© Photothek Media Lab

Lindh, Helge

SPD

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 19/6197 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes - Aufenthaltsrecht für Opfer rechter Gewalt
    PDF | 270 KB — Status: 29.11.2018
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden von Teuteberg, Linda (FDP), Kuffer, Michael (CDU/CSU), Polat, Filiz (B90/Grüne) und Bernstiel, Christoph (CDU/CSU) zu Protokoll
  • Überweisung 19/6197 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Inneres

Ja und Nein zu einem Aufent­halts­recht für Opfer rechter Gewalt

Auf deutliche Zustimmung wie Ablehnung der Experten ist am Montag, 29. Juni 2020, ein Gesetzesvorstoß der Fraktion Die Linke für ein Aufenthaltsrecht von Opfern rechter Gewalt gestoßen. Behandelt wurde in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat unter Vorsitz von Jochen Haug (AfD) ein Gesetzentwurf zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (19/6197).

Prof. Dr. Dr. h. c. Kay Hailbronner (Universität Konstanz) sah keinen Anlass für eine Gesetzgebung mit „Signalwirkung“ oder „Entschädigungscharakter“. Bundesregierung und Länderregierungen hätten zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um rassistisch motivierte Gewalttaten zu verhindern und mit aller Härte des Gesetzes zu sanktionieren. Eine Ausreisepflicht bestehe in der Regel auf der Grundlage von Umständen, die mit rassistisch motivierten Gewaltanwendungen in keinem sachlichen Zusammenhang stünden, sondern auf das eigene, dem Ausländer zurechenbare Verhalten zurückgingen.

„Opfer würden nicht mehr alleingelassen“

Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Marcel Keienborg befand, die bisherigen gesetzlichen Regelungsmechanismen griffen zu kurz und seien lückenhaft. Sie stellten nicht die Notsituation der Opfer in den Mittelpunkt. Der Gesetzentwurf stelle den Behörden ein effektives Mittel zur Verfügung, rechter Gewalt gegen Geflüchtete entgegenzutreten. Gleichzeitig würden die Opfer ermächtigt, das Geschehen aufzuarbeiten. Sie würden in ihrer Situation nicht mehr alleingelassen. Nach seiner Einschätzung würde der Gesetzgeber ein klares Signal gegen rassistische beziehungsweise vorurteilsmotivierte Gewalt gegenüber Geflüchteten senden. Deshalb verdiene der Gesetzentwurf sowohl aus rechtsdogmatischer als auch aus rechtspolitischer Sicht die volle Zustimmung.

Heike Kleffner vom Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und  antisemitischer Gewalt in Berlin meinte, mit dem Gesetzentwurf werde eine dringend notwendige Ausweitung des Opferschutzes auch für die Betroffenen rassistischer Gewalt ohne dauerhaften Aufenthaltstitel möglich. Ein derart eindeutiges Signal des Gesetzgebers, sich den politischen Täter-Zielen entgegenzustellen, die unter anderem Geflüchtete und andere Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit durch Gewalt und Terroranschläge einschüchtern und letztlich aus Deutschland vertreiben wollen, sei aus Sicht der Opferberatungsstellen auch deshalb notwendig, weil alle bisherigen Maßnahmen zur Bekämpfung politisch rechts und rassistisch motivierter Gewalt offensichtlich nicht ausreichend seien.

„Völlig anders strukturiertes Phänomen“

Prof. Dr. Winfried Kluth von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg riet von einer Umsetzung des Gesetzentwurfs ab. So berechtigt das damit verfolgte Anliegen auch sei – die vorgeschlagene „Lösung“ passe aus systematischen Gründen nicht als weiterer Opferschutztatbestand in das Aufenthaltsgesetz. Es handle sich um ein völlig anders strukturiertes Phänomen, das sich zudem einer einheitlichen Bewertung entziehe. Die vorhandenen Reaktionsmöglichkeiten auf rassistisch motivierte Gewalt seien ausreichend und sollten durch eine bessere Sensibilisierung des Personals verbessert werden.

Bundesverwaltungsrichter Dr. Robert Seegmüller, Vizepräsident des Berliner Verfassungsgerichtshofs, beschied, das Aufenthaltsgesetz trage den von dem Gesetzentwurf verfolgten konkreten Zielen bereits Rechnung. Er verwies darauf, dass in dem Gesetzentwurf ein starkes Signal an das Opfer und den Täter gesendet werden solle. Mit der Einräumung einer aufenthaltsrechtlichen Vergünstigung solle die Gesellschaft sich auf die Seite des Opfers stellen und der auf eine Ausreise des Opfers aus dem Bundesgebiet gerichteten Motivation des Täters entgegentreten. Ein Bedürfnis nach dem von dem Gesetz vorgeschlagenen Signal sei nicht erkennbar.

„Abneigung gegen Migranten könnte verstärkt werden“

Rechtsanwalt Dr. iur. habil. Ulrich Vosgerau stellte die Frage, ob nicht zu erwarten sei, dass die Abneigung mancher Menschen gegen Migranten und das zum Teil vorhandene Misstrauen gegen das politische System überhaupt sich durch die Umsetzung des Gesetzgebungsvorschlags noch verstärken würden. Die konkreten Straftäter würden als Personen gar nicht getroffen und berührt, sondern die staatliche Gemeinschaft als solche, die mit Menschen weiterleben müsse, die sie eigentlich hätte abschieben wollen und müssen.

Dr. Philipp Wittmann vom Verwaltungsgericht Karlsruhe vertrat die Auffassung, wesentliche Anliegen des Gesetzentwurfs könnten bereits durch sensible Anwendung des geltenden Rechts beziehungsweise durch individuelle Detailänderungen einzelner ausländerrechtlicher Bestimmungen verwirklicht werden. An ihrer Stelle setze der Gesetzentwurf mit der Schaffung eines im Wesentlichen voraussetzungslosen und in seinen Rechtsfolgen sehr wohlwollend ausgestalteten Daueraufenthaltsrechts eine Art Härtefallregelung ohne individuelle Härtefallprüfung, die vor allem eine deutliche Signalwirkung gegen Rassismus und menschenfeindliche Übergriffe entfalten solle.

Gesetzentwurf der Linken

Ausländer, die in Deutschland Opfer rassistischer oder vorurteilsmotivierter Gewalt werden, sollen nach dem Willen der Linken ein „unbedingtes Bleiberecht“ in der Bundesrepublik erhalten. Die Fraktion hält „eine gesetzliche Regelung zur Gewährung eines sicheren Aufenthaltsstatus für Opfer rechter Gewalt“ aus mehreren Gründen für erforderlich.

Zum einen sei es unerträglich, wenn das Aufenthaltsrecht solcher Opfer „in Gefahr gerät, weil sie infolge der Gewalttat ihre Beschäftigung oder Einkommensgrundlage verlieren“, etwa wegen Verletzungen und Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit. Zum anderen könnten sich Täter „zumindest subjektiv bestätigt fühlen“, wenn „Opfer rechter Gewalt zur Ausreise aufgefordert oder gar abgeschoben“ werden. (fla/30.06.2020)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Prof. Dr. Dr. h. c. Kay Hailbronner, Universität Konstanz
  • Marcel Keienborg, Rechtsanwalt, Düsseldorf
  • Heike Kleffner, Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e. V., Berlin
  • Prof. Dr. Winfried Kluth, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Halle (Saale)
  • Dr. Robert Seegmüller, Richter am Bundesverwaltungsgericht, Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin
  • Dr. iur. habil. Ulrich Vosgerau, Privatdozent
  • Dr. Philipp Wittmann, Verwaltungsgericht Karlsruhe

Dokumente

  • 19/6197 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes - Aufenthaltsrecht für Opfer rechter Gewalt
    PDF | 270 KB — Status: 29.11.2018

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Inneres und Heimat

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Inneres

Oppositionsanträge zum Kampf gegen Rassismus abgelehnt

Der Bundestag hat am Freitag, 11. Juni 2021, mehrere parlamentarische Initiativen der Linksfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Kampf gegen Rassismus abgelehnt. Ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Rassismus bekämpfen – Rechten Terror aufhalten – Opfer schützen“ (19/17770) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der FDP und Bündnis 90/Die Grünen zurückgewiesen. Der Entscheidung lag eine Beschlussvorlage des Innenausschusses (19/22691 Buchstabe b) zugrunde. Direkt abgestimmt und abgelehnt wurde ein weiterer Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Wirksame Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Regelungen zum Schutz von Opfern rechter Gewalt“ (19/30386). Die Vorlage fand gegen die Mehrheit von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP bei Zustimmung durch Linksfraktion und Grüne keine Mehrheit.

Abgelehnt mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Linksfraktion und Grünen wurde zudem ein Gesetzentwurf der Linksfraktion „zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes – Aufenthaltsrecht für Opfer rechter Gewalt“ (19/6197). Die Abstimmung erfolgte auf Grundlage einer Beschlussvorlage des Innenausschusses (19/22655). Ebenfalls abgelehnt wurde mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Linksfraktion und Grünen wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Für eine antirassistische und chancengerechte Einwanderungsgesellschaft – Rassismus bekämpfen, Vielfalt stärken“ (19/24636). Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat (19/30486) zugrunde. Ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Aktionsplan zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und rechtsextremer Gewalt“ (19/17743) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der FDP und Grünen bei Stimmenthaltung der AfD und Linksfraktion zurückgewiesen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (19/22691 Buchstabe a) zugrunde.

Gesetzentwurf der Linken 

Ausländer, die in Deutschland Opfer rassistischer oder vorurteilsmotivierter Gewalt werden, sollen nach dem Willen der Linken ein „unbedingtes Bleiberecht“ in der Bundesrepublik erhalten. Die Fraktion hält „eine gesetzliche Regelung zur Gewährung eines sicheren Aufenthaltsstatus für Opfer rechter Gewalt“ aus mehreren Gründen für erforderlich. Zum einen sei es unerträglich, wenn das Aufenthaltsrecht solcher Opfer „in Gefahr gerät, weil sie infolge der Gewalttat ihre Beschäftigung oder Einkommensgrundlage verlieren“, etwa wegen Verletzungen und Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit. Zum anderen könnten sich Täter „zumindest subjektiv bestätigt fühlen“, wenn „Opfer rechter Gewalt zur Ausreise aufgefordert oder gar abgeschoben“ werden.

Eines sicheren Aufenthaltsstatus bedürfe es auch, damit die Opfer bei Bedarf den Wohnort wechseln können, um nicht mehr Gefahr zu laufen, den Tätern erneut zu begegnen. Schließlich sei „die aufenthaltsrechtliche Sicherheit eine wichtige Bedingung für das Gelingen einer psychotherapeutischen Behandlung der oftmals schwer traumatisierten Opfer rechter Gewalt“.

Erster Antrag der Linken

Die Fraktion verlangt in ihrem ersten Antrag (19/17770) von der Bundesregierung, „in Abstimmung mit den Bundesländern die Neonazi-Szenen zu entwaffnen und Reichsbürgern, Neonazis etc. die waffenrechtlichen Erlaubnisse zu entziehen“. Auch soll die Bundesregierung der Vorlage zufolge „Opfern rechter und rassistischer Gewalt einen einfachen Zugang zu rechtlicher, sozialer und therapeutischer Unterstützung und finanzieller Entschädigung“ ermöglichen und für eine großzügige Auslegungspraxis bei solchen Entschädigungsleistungen sorgen. 

Zudem wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, „zivilgesellschaftliche Projekte wie zum Beispiel Opferberatungsstellen und Mobile Beratungen gegen Rechtsextremismus samt ihrer bundesweiten Koordinierungsgremien als Frühwarnsysteme für extrem rechte Radikalisierungen ausreichend zu finanzieren“. Darüber hinaus plädiert die Fraktion für ein Demokratiefördergesetz des Bundes, mit dem eine dauerhafte und abgesicherte Förderung zivilgesellschaftlicher Projekte gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus möglich werden soll.

Zweiter Antrag der Linken

In ihrem zweiten Antrag (19/30386) fordert die Linksfraktion die Bundesregierung auf, sich gegenüber den Bundesländern dafür einzusetzen, „dass das geltende Aufenthaltsrecht konsequent im Interesse der Opfer rechter Gewalttaten angewandt wird“. So sollten künftig Ermessensspielräume in diesem Sinne genutzt werden, etwa in Bezug auf die Sicherung des Aufenthalts – beispielsweise wenn infolge eines Überfalls keine eigenständige Lebensunterhaltssicherung mehr vorliegt. 

Gleiches solle auch für die schnelle Aufhebung räumlicher Beschränkungen zur Ermöglichung einer Behandlung oder Therapie oder eines „Wohnortwechsels zur Vermeidung einer erneuten Begegnung mit den Tätern“ gelten, heißt es in der Vorlage.

Antrag der Grünen

Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen noch in der laufenden Legislaturperiode einen Antirassismusbeauftragten einsetzen. Dieser soll Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung von Rassismus ressortübergreifend koordinieren, mithilfe messbarer Indikatoren deren Wirksamkeit überprüfen und dem Bundestag einen jährlichen Bericht zu Erscheinungsformen und Entwicklungen von Rassismus in Deutschland vorlegen, wie aus einem Antrag der Fraktion (19/24636) hervorgeht. 

Zugleich fordert die Fraktion die Bundesregierung in dem Antrag auf, „im Grundgesetz das Wort ,Rasse' mit ,rassistisch' zu ersetzen“. Auch soll die Bundesregierung der Vorlage zufolge einen „Partizipationsrat Einwanderungsgesellschaft“ als gesetzlich verankertes unabhängiges Gremium einrichten sowie „das Leitbild ,Einheit in Vielfalt' als Gemeinschaftsaufgabe der Gestaltung einer rassismuskritischen und chancengerechten Einwanderungsgesellschaft“ gesetzlich verankern.

Antrag der FDP

Die FDP dringt in ihrem Antrag (19/17743) dringt auf einen „Aktionsplan zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und rechtsextremer Gewalt“. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, „die Vielzahl der rechtsterroristischen Anschläge und rechtsextremen Straftaten der jüngsten Vergangenheit zum Anlass zu nehmen, die Struktur und Arbeitsweise der deutschen Sicherheitsbehörden umfassend auf die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus auszurichten“.

Ferner soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion eine Reihe von Maßnahmen ergreifen, „um sicherzustellen, dass Rechtsextremisten weder im Öffentlichen Dienst noch in der Zivilgesellschaft Fuß fassen können“. So soll insbesondere der Schutz von Einrichtungen verbessert werden, an denen sich Angehörige besonders bedrohter Gruppen aufhalten. Auch plädiert die Fraktion für eine Reform der föderalen Sicherheitsarchitektur, um das Zusammenspiel von Bund und Ländern bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus zu verbessern. (sto/hau/ste/11.06.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

Alexander Throm

Alexander Throm

© Alexander Throm/Tobias Koch

Throm, Alexander

CDU/CSU

Fabian Jacobi

Fabian Jacobi

© Fabian Jacobi

Jacobi, Fabian

AfD

Helge Lindh

Helge Lindh

© Photothek Media Lab

Lindh, Helge

SPD

Benjamin Strasser

Benjamin Strasser

© Benjamin Strasser/ James Zabel

Strasser, Benjamin

FDP

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

Martina Renner

Martina Renner

© Julia Bornkessel

Renner, Martina

Die Linke

Irene Mihalic

Irene Mihalic

© Irene Mihalic/ Annette Koroll

Mihalic, Dr. Irene

Bündnis 90/Die Grünen

Christoph Bernstiel

Christoph Bernstiel

© Christoph Bernstiel/Christoph Jann

Bernstiel, Christoph

CDU/CSU

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 19/6197 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes - Aufenthaltsrecht für Opfer rechter Gewalt
    PDF | 270 KB — Status: 29.11.2018
  • 19/17743 - Antrag: Aktionsplan zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und rechtsextremer Gewalt
    PDF | 255 KB — Status: 10.03.2020
  • 19/17770 - Antrag: Rassismus bekämpfen - Rechten Terror aufhalten - Opfer schützen
    PDF | 259 KB — Status: 11.03.2020
  • 19/22655 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/6197 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes - Aufenthaltsrecht für Opfer rechter Gewalt
    PDF | 276 KB — Status: 17.09.2020
  • 19/22691 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Benjamin Strasser, Konstantin Kuhle, Stephan Thomae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/17743 - Aktionsplan zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und rechtsextremer Gewalt b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martina Renner, Petra Pau, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/17770 - Rassismus bekämpfen - Rechten Terror aufhalten - Opfer schützen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/14091 - Rechtsextremen Netzwerken entschlossen entgegentreten
    PDF | 267 KB — Status: 18.09.2020
  • 19/24636 - Antrag: Für eine antirassistische und chancengerechte Einwanderungsgesellschaft - Rassismus bekämpfen, Vielfalt stärken
    PDF | 340 KB — Status: 24.11.2020
  • 19/30386 - Antrag: Wirksame Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Regelungen zum Schutz von Opfern rechter Gewalt
    PDF | 260 KB — Status: 08.06.2021
  • 19/30486 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Renate Künast, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/13549 - Antibiotikaeinsatz in der Geflügelhaltung verringern
    PDF | 275 KB — Status: 09.06.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Beschlussempfehlung 19/22691 Buchstabe b (Antrag 19/17770 ablehnen) angenommen
  • Gesetzentwurf 19/6197 (Beschlussempfehlung 19/22655: Gesetzentwurf ablehnen) abgelehnt
  • Antrag 19/30386 abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 19/30483 (Antrag 19/24636 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/22691 Buchstabe a (Antrag 19/17743 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw23-de-rassismus-bekaempfen-843530

Stand: 19.05.2025