2. Untersuchungsausschuss

Pkw-Maut-Ausschuss übergibt Abschlussbericht an Schäuble

Der Abgeordnete Udo Schiefner und Bundestagspräsident Schäuble sitzen nebeneinander vor Fahnen.

Udo Schiefner (SPD), Vorsitzender des Pkw-Maut-Untersuchungsausschusses (links), übergab den Abschlussbericht (Mitte) an Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble. (DBT/Simone M. Neumann)

Der 2. Untersuchungsausschuss („Pkw-Maut“) kommt in seinem Abschlussbericht (19/30500) zum Schluss, dass das Bundesverkehrsministerium (BMVI) beim Vergabeverfahren für die Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) zwar keine offensichtlichen Rechtsverstöße begangen hat, aber weiterhin viele Fragen rund um die Pkw-Maut offen sind. Hingegen werfen die Oppositionsfraktionen in zwei getrennten Sondervoten dem Bundesverkehrsministerium unter anderem Rechtsbruch und mangelndes Regierungshandwerk vor. Der Ausschussvorsitzende Udo Schiefner (SPD) hat den Bericht am Donnerstag, 10. Juni 2021, an Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble übergeben. Er soll in der letzten Sitzungswoche der Legislaturperiode im Bundestagsplenum debattiert werden.

„Dem Risiko hätte größere Bedeutung zukommen müssen“

Im Zentrum des Berichts, der mit Sondervoten und Anhängen fast 700 Seiten umfasst, stehen europa-, vergabe- und haushaltsrechtliche Aspekte. Bei der im Verlauf der Zeugenbefragungen intensiv diskutierten europarechtlichen Frage kommt der Ausschuss zum Ergebnis, dass der mit der EU-Kommission erzielte Kompromiss zur Umsetzung der Infrastrukturabgabe zwar ein Indiz dafür gewesen sei, dass das Projekt mit EU-Recht konform gewesen sei. „Dem dennoch weiterhin bestehenden Risiko, auch eines vollständigen Scheiterns der Pkw-Maut vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), hätte in der Risikoabwägung jedoch eine größere Bedeutung zukommen müssen“, heißt es im Bericht. Dies betreffe insbesondere auch die finanziellen Folgen einer Kündigung allein aus ordnungspolitischen Gründen.

Die Entscheidung von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, den Betreibervertrag vor dem EuGH-Urteil zu unterzeichnen, bewertet der Ausschuss als „vertretbar“. Er weist jedoch darauf hin, dass auch eine spätere Unterzeichnung rechtlich möglich gewesen wäre. Ob es, wie von Zeugen im Ausschuss behauptet, ein Angebot des Betreiberkonsortiums an Scheuer gab, mit der Vertragsunterzeichnung bis nach dem Urteil zu warten, konnte der Ausschuss nach eigenen Angaben nicht klären. Hervorzuheben sei aber, „dass kein Fall einer Lüge, bewusster Verheimlichung oder Manipulation seitens des BMVI oder von Herrn Bundesminister Scheuer MdB persönlich glaubhaft nachgewiesen werden konnte“, heißt es im Fazit des Berichts.

„Haushalterische Zuständigkeiten und Abläufe überprüfen“

Kritisch äußert sich der Ausschuss zu haushaltsrechtlichen Fragen, insbesondere dazu, dass „die haushaltsrechtliche Prüfung im Dezember 2018 unter hohem Zeitdruck stattfand“. Der Ausschuss empfiehlt, „die haushalterischen Zuständigkeiten und Abläufe im BMVI mit dem Ziel zu überprüfen, dass Mitzeichnungen in Vergabeverfahren jeweils eine angemessene Prüfung mit ausreichender Prüfungstiefe zum Ausdruck bringen“.

In Bezug auf das Vergaberecht heißt es im Bericht, dass der Ausschuss einen Verstoß „mit letzter Sicherheit weder entkräften noch bestätigen“ konnte.

FDP, Linke und Grüne mit Sondervotum

Zu einer anderen Einschätzung kommen die Fraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen in ihrem gemeinsamen Sondervotum. Sie sprechen von einem „politischen Abgrund von Ignoranz, Verantwortungslosigkeit, Bedenkenlosigkeit und Rechtsbruch – verbunden mit einem Erschrecken über mangelhaftes Regierungshandwerk“. Durch seine verfrühte Unterschrift unter die Mautverträge habe Minister Scheuer „den größtmöglichen Schaden für die Bundesrepublik“ in Kauf genommen.

Zudem sei der Prozess der Umsetzung „von fehlender Verantwortung und dem gezielten Umgehen rechtlicher Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben“ gekennzeichnet gewesen. Die drei Oppositionsfraktionen zeigen sich außerdem überzeugt, dass Minister Scheuer und sein damaliger Staatssekretär Dr. Gerhard Schulz den Bundestag und den Untersuchungsausschuss über das Angebot zur Verschiebung der Vertragsunterzeichnung zu täuschen versucht hätten. Es habe, so die drei Fraktionen, durchaus die Möglichkeit gegeben, die hohen Schadensersatzansprüche der potenziellen Betreiber durch eine spätere Vertragsunterzeichnung zu vermeiden.

Sondervotum der AfD

Eine Reihe von Sachverhalten habe nur unzureichend aufgeklärt werden können, hält die AfD-Fraktion in ihrem Sondervotum fest. Den gescheiterten Versuch, eine Pkw-Maut einzuführen, bezeichnet sie als „politisches Fiasko“ und als „Inbegriff für verwerfliche Machenschaften, Verschwendung und Prasserei sowie für das Versagen von Politik, Verwaltung und Wirtschaft“.

Das Ausschussgeschehen sei von Gedächtnislücken höchstdotierter Beamter, Verschleierung (Schwärzung) bestehender Aktenlagen und ausweichenden Antworten geprägt gewesen, kritisiert die AfD-Fraktion. (chb/10.06.2021)

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