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Gesundheit

Termin­service- und Ver­sorgungsgesetz im Bundes­tag umstritten

Die Gesundheitspolitiker streiten darüber, wie die medizinische Versorgung insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Gebieten verbessert werden kann. Bei der ersten Beratung über den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) (19/6337, 19/6436) am Donnerstag, 13. Dezember 2018, im Bundestag verlangten die Oppositionsfraktionen etliche weitergehende Regelungen. Mitberaten wurden auch ein Antrag der Linken (19/4887) und zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, mit denen diese zum einen auf eine Reform Notversorgung in Krankenhäusern (19/5909), zum anderen auf eine Verbesserung der Heilmittelversorgung (19/6130) dringt. Diese Vorlagen sowie ein Gesetzentwurf der FDP (19/2689), ein Antrag der FDP (19/6417) und zwei Anträge der AfD (19/6419, 19/6423) wurden ebenfalls zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetzentwurf der Regierung soll vor allem der in der vergangenen Legislaturperiode eingerichtete Terminservice zur Vermittlung von Fachärzten ausgeweitet werden. Die umfangreiche Vorlage beinhaltet darüber hinaus zahlreiche weitere Regelungen, die allgemein mit der medizinischen Versorgung in Zusammenhang stehen, thematisch aber weit auseinanderliegen. Die Neuregelungen sollen voraussichtlich im Frühjahr 2019 in Kraft treten. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Dem Entwurf zufolge werden die bisherigen Vermittlungsangebote zu Servicestellen für die ambulante Versorgung und Notfälle weiterentwickelt. Auch Haus- und Kinderärzte sollen vermittelt werden. Die Terminservicestelle soll über eine bundesweit einheitliche Notdienstnummer sowie über das Internet ständig erreichbar sein. Das Mindestsprechstundenangebot der Ärzte wird auf mindestens 25 Stunden pro Woche erweitert.

Zuschlag für Landärzte 

Bestimmte Facharztgruppen wie Augenärzte, Frauenärzte oder HNO-Ärzte, die zur Grundversorgung gezählt werden, müssen mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunden anbieten, ohne vorherige Terminvereinbarung. Die Ärzte sollen die zusätzlichen Aufwendungen vergütet bekommen. Zudem sollen explizit Landärzte einen Zuschlag erhalten. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) werden außerdem dazu verpflichtet, in unterversorgten Gebieten entweder Praxen zu eröffnen, oder mobile und telemedizinische Alternativen anzubieten.

Mit der Novelle soll auch die digitale Versorgung verbessert werden. So müssen die Krankenkassen ihren Versicherten spätestens ab 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen, die auch über das Smartphone oder Tablet genutzt werden kann. Der Gesetzentwurf beinhaltet auch neue Leistungsansprüche für bestimmte Patientengruppen. So bekommen Versicherte mit einem erhöhten HIV-Infektionsrisiko einen Anspruch auf die sogenannte Präexpositionsprophylaxe (PrEP). Der Anspruch auf eine künstliche Befruchtung wird erweitert um die Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen. So soll in Fällen einer keimzellschädigenden Behandlung wie etwa einer Krebstherapie die Möglichkeit der Fortpflanzung erhalten bleiben.

Pflege und Zahnersatz

In der Pflege werden ambulante Betreuungsdienste für die Haushaltshilfe eingeführt. Für den Impfschutz sollen künftig die verfügbaren Impfstoffe aller Hersteller genutzt werden können, möglichst ohne vertraglichen Ausschluss einzelner Hersteller. Innovative Behandlungsmethoden sollen künftig leichter erprobt werden können. 

Die Festzuschüsse für Zahnersatz sollen ab 2021 von 50 auf 60 Prozent angehoben werden. Schließlich soll auch die Transparenz bei der Veröffentlichung der Vorstandsgehälter bei Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen verbessert werden.

In der Debatte kritisierte die Opposition vehement die vorgesehene Stufenregelung für die Psychotherapie und forderte die Streichung des entsprechenden Passus. Laut Gesetzentwurf sollen Patienten, die eine Psychotherapie benötigen, zunächst von einem Experten begutachtet werden, der die Dringlichkeit des Falls bewertet. Nach Ansicht der Opposition wäre ein solches Vorgehen für die Patienten unzumutbar.

Minister offen für bessere Regelungen

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zeigte sich irritiert über die seit Tagen öffentlich geäußerten Vorwürfe und Unterstellungen in dem Zusammenhang und forderte eine sachliche Auseinandersetzung.

 Ihm sei sehr bewusst, was eine psychische Erkrankung für Patienten und ihr Umfeld bedeute und wie problematisch es sei, nicht schnell eine angemessene Versorgung zu finden. Er fügte hinzu, er sei offen für womöglich bessere Regelungen, wenn sie in der parlamentarischen Beratung gefunden würden.

SPD will keinen Schnellschuss riskieren

Auch Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) warb dafür, in diesem Punkt zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen und keinen Schnellschuss zu riskieren. Psychosen gehörten zu den schwersten Erkrankungen überhaupt mit einer hohen Sterblichkeit. 

Insofern sei eine verbesserte Versorgung psychisch kranker Patienten absolut notwendig. Derzeit gebe es eine Unterversorgung.

Opposition unzufrieden mit Regeln für psychisch Kranke

Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) und Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen) forderten den Minister auf, die umstrittene Regelung zu streichen. Sie warnten davor, psychisch Kranken weitere Prozeduren zuzumuten. Kappert-Gonther mahnte, Menschen in seelischen Krisen bräuchten Hilfe und nicht zusätzliche Hürden. Es wäre eine emotionale Zumutung, sich gegenüber einer neuen Instanz öffnen zu müssen, um einen Therapieplatz zu bekommen. Auch Dr. Achim Kessler (Die Linke) sprach sich dafür aus, an dem Direktzugang für die Psychotherapie festzuhalten.

Die Opposition kritisierte darüber hinaus zahlreiche andere Regelungen in dem opulenten Gesetzentwurf und forderte Nachbesserungen. Spahn ließ das nicht gelten und erklärte, mit der Novelle werde sich die Versorgung im Alltag der Menschen spürbar verbessern. Er nannte die geplante höhere Vergütung für Ärzte, die bereit seien, zusätzliche Patienten zu versorgen sowie für die Landärzte. Der Ausbau der Terminservicestellen sei ein „Quantensprung“. Für die Heilmittelerbringer sei eine höhere Vergütung geplant. Die Anhebung der Festzuschüsse für Zahnersatz brächten für die Versicherten eine Entlastung in Höhe von 700 Millionen Euro im Jahr.

AfD kritisiert Geschenke zur Weihnachtszeit

Dr. Robby Schlund (AfD) sprach gleichwohl von fragwürdigen Geschenken zur Weihnachtszeit und einer „Mogelpackung“. Der Gesetzentwurf sei eine Enttäuschung und gehe über die substanziellen Probleme im Gesundheitswesen hinweg. Mit der zwangsweisen Anhebung der Sprechstundenzeit würden die Mediziner diskreditiert. So werde den Leuten weisgemacht, die Ärzte wären faul. 

Mit der Neuregelung würden die Warteschlangen in den Praxen nur noch länger, das sei vor allem ein Schlag ins Gesicht der chronisch Kranken. Er forderte die Regierung auf, die Budgetierung für Ärzte abzuschaffen, um den Arztberuf wieder attraktiver zu machen.

CDU/CSU: Zugang zur ambulanten Versorgung verbessert

Karin Maag (CDU/CSU) würdigte hingegen die zahlreichen Verbesserungen, die aus ihrer Sicht mit dem Entwurf einhergehen. 

So werde ein besserer Zugang zur ambulanten Versorgung für alle erreicht. Sie appellierte an die Ärzte, sich den Neuregelungen nicht entgegenzustellen und sagte: „Wir wollen mit Ihnen die Versorgung gestalten.“

FDP rügt hohen Verwaltungsaufwand für Ärzte

Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) warnte hingegen, mit der Erhöhung der Sprechstundenzahl würden all jene Mediziner frustriert, die diese Vorgabe bereits erfüllten.

Sie rügte überdies den hohen Verwaltungsaufwand der Ärzte. Die Zeit könnte besser für die Patienten genutzt werden.

Linke: Maßnahmen sind nur Flickschusterei

Achim Kessler (Die Linke) kritisierte: „All ihre Maßnahmen sind nur Flickschusterei.“ So zeichne sich bei den Heilmittelbringern, die viel zu wenig verdienten, schon der nächste Versorgungsnotstand ab. 

Er fügte hinzu, die gesetzlich Versicherten seien immer im Nachteil. Dies könne nur geändert werden, indem die private Krankenversicherung (PKV) abgeschafft und eine solidarische Gesundheitsversicherung eingeführt werde.

Grüne: Unterversorgung wird nicht behoben

Auch Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen) bezweifelte, dass mit den Zuschlägen für bestimmte Ärzte das Grundproblem der Unterversorgung in strukturschwachen Gebieten gelöst werden könnte. Nötig sei mehr Kooperation zwischen der ambulanten und stationären Versorgung sowie zwischen den Gesundheitsberufen. 

Auf dem Land finde sich kaum noch ein Arzt, das sei vor allem für chronisch Kranke ein riesiges Problem. Die Mediziner ließen sich lieber in Städten nieder. Zudem platzten die Notfallaufnahmen aus allen Nähten. Der Gesetzentwurf gebe auf die wichtigen Fragen keine strukturellen Antworten.

Antrag der Linken

Die Linke fordert eine bessere Bezahlung für Heilmittelerbringer. Die Berufe der Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen seien für viele Menschen wegen der schlechten Bezahlung unattraktiv. Viele Praxen seien in der Existenz bedroht. Der befristete Wegfall der Grundlohnsummenbindung sei nur ein erster Schritt gewesen. Die seither erzielten Vergütungssteigerungen reichten jedoch nicht aus, um die über Jahre hinweg schlechte Einkommenssituation von Heilmittelerbringern in der ambulanten Versorgung zügig auf ein angemessenes Niveau zu heben.

Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag eine sofortige gesetzlich festgelegte Anhebung der Vergütung durch die gesetzlichen Krankenkassen um 30 Prozent. Die Höhe der Vergütung müsse bundesweit möglichst schnell vollständig angeglichen werden. Die Grundlohnsummenbindung sollte unbefristet aufgehoben werden. Die Angestellten in den Praxen müssten von der höheren Leistungsvergütung profitieren. Zudem sollte auch der Direktzugang zu Heilmittelpraxen erprobt und evaluiert werden. Außerdem sollten die Bundesländer die Schulgeldfreiheit für staatliche Schulen in den Heilmittelberufen schnell umsetzen.

Zwei Anträge der Grünen

Die Grünen fordern in ihrem Antrag, die Notfallversorgung zu reformieren. Seit langem kämen Patienten in die Notaufnahme von Kliniken, die keiner stationären Behandlung bedürften und denen in einer Praxis genauso gut hätte geholfen werden können, heißt es in einem Antrag der Fraktion. Ziel der Reform müsse sein, den Patienten eine sinnvolle und hochwertige medizinische Hilfe zu ermöglichen. 

Dazu schlägt die Fraktion vor, die Notfallversorgung über bestehende ambulante und stationäre Sektoren hinweg zu koordinieren. Konkret fordert sie, Notfallpraxen zur Versorgung ambulanter Notfälle an bestimmten Krankenhausstandorten vorzuschreiben. Der Sicherstellungsauftrag für eine integrierte Notfallversorgung wollen die Grünen den Ländern übertragen. Künftig solle in integrierten Leitstellen mittels standardisierter Ersteinschätzung das passende Hilfsangebot gefunden werden.

Versorgung mit Heilmitteln verbessern

Auch die Heilmittelversorgung soll nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen besser werden. Derzeit sei diese regional unterschiedlich und in Teilen defizitär, sie scheine vorwiegend an Kosten orientiert statt am Behandlungserfolg. Die Daten über den tatsächlichen Versorgungsbedarf seien unzureichend, so die Kritik der Abgeordneten. 

In ihrem Antrag fordern sie deshalb, die Anbindung der Vergütung der Heilmittelerbringer an die Grundlohnsumme dauerhaft aufzuheben und die Vergütungen sofort bundesweit anzuheben. Zudem müsse eine einheitliche Gebührenordnung für Heilmittelberufe in der gesetzlichen Krankenversicherung auf den Weg gebracht werden. 

Gesetzentwurf der FDP

Der Gesetzentwurf der FDP zielt auf eine Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) ab. Krebspatienten solle die Chance auf eigene Kinder ermöglicht werden. Die „fertilitätsbewahrende Behandlung“ solle zur Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung gemacht werden. Krebstumore und die in der Krebstherapie eingesetzten Medikamente, Behandlungsmethoden und Eingriffe könnten Betroffenen die Chance auf eigene Kinder für immer nehmen, schreibt die FDP. Methoden zur Erhaltung der Fruchtbarkeit wie die Konservierung und Einlagerung von Keimzellen und Keimgewebe würden derzeit nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Die Folge seien erhebliche finanzielle Belastungen für die Patienten.

Rund 2.000 Kinder und 15.000 junge Menschen zwischen 18 und 39 Jahren erkrankten jedes Jahr an Krebs. In vielen Fällen seien Heilungserfolge zu verzeichnen. Jedoch führten die Tumore und die zu deren Behandlung eingesetzten Medikamente, Chemo- und Strahlentherapien sowie operative Eingriffe, etwa an den Eierstöcken, der Gebärmutter oder den Hoden, bei einem Teil der Betroffenen zu Unfruchtbarkeit. Fruchtbarkeitserhaltende Methoden durch Entnahme, Konservierung und Einlagerung von Keimzellen oder Keimgewebe seien medizinisch gut etabliert, heißt es weiter. Schon bei Kindern ab 13 Jahren könnten reife Keimzellen gewonnen werden. Diese Vorsorge würde es vielen geheilten Krebspatienten ermöglichen, später eigene Kinder zu bekommen, unterstreichen die Liberalen.

Antrag der FDP

Ein Antrag der FDP-Fraktion befasst sich mit der Regionalisierung der Bedarfsplanung mit der Niederlassungsfreiheit als Regelfall (19/6417). Die Fraktion will den Gemeinsamen Bundesausschuss, das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland, verpflichten, die Bedarfsplanung bis 1. Juli 2019 anzupassen und die Niederlassungssperren in regionale Verantwortung zu geben. Die Zulassungsbeschränkungen bei medizinischer Überversorgung sollten in eine Kann-Regelung umgewandelt werden, wobei die Niederlassungsfreiheit der Regelfall sein solle. 

Die Regelungen zu zusätzlichem lokalen Versorgungsbedarf und Sonderbedarf sollten bestehen bleiben, so die Fraktion. Für ländliche und strukturschwache Gebiete will sie einen Strukturzuschlag einführen. 

Anträge der AfD

Die AfD will mit ihrem ersten Antrag (19/6419) die Bevorzugung von Importarzneimitteln beenden, die Importquote abschaffen und die Arzneimittelsicherheit verbessern. Die Verpflichtung des Apothekers, ein Importarzneimittel in Fällen, in denen der Arzt es nicht ausdrücklich verordnet hat, solle aufgehoben werden. Sicherstellen will die Fraktion, dass anderslautende Vereinbarungen im Rahmenvertrag zwischen dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dem Deutschen Apothekerverband wie etwa die „Importquote“ unwirksam werden. Die Bevorzugung von Importarzneimitteln zur Kostendämpfung sei ineffizient, schreibt die Fraktion.

Im zweiten Antrag (19/6423) tritt die Fraktion für ein einheitliches Prüfverfahren zur fachlichen Eignung ausländischer Ärzte aus Nicht-EU-Staaten ein. Die Bundesregierung wird aufgefordert, bundeseinheitlich sicherzustellen, dass ausländischen Ärzten aus Nicht-EU-Staaten eine Berufserlaubnis oder Approbation grundsätzlich erst nach einer dem Dritten Staatsexamen des Medizinstudiums entsprechenden Prüfung und nachdem der Arzt gute Fähigkeiten der sprachlichen Kommunikation (Niveau C1) nachgewiesen hat, erteilt wird. Die Patienten in Deutschland hätten das Recht auf Ärzte mit ausreichender Qualifikation. (pk/wom/13.12.2018)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

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Jens Spahn

Jens Spahn

© Team Jens Spahn/Maximilian König

Spahn, Jens

Bundesminister für Gesundheit

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Dr. Robby Schlund

Dr. Robby Schlund

© Dr. Robby Schlund/Karsten Hermsdorf

Schlund, Dr. Robby

AfD

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Karl Lauterbach

Karl Lauterbach

© Karl Lauterbach/Maximilian König

Lauterbach, Prof. Dr. Karl

SPD

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Christine Aschenberg-Dugnus

Christine Aschenberg-Dugnus

© Christine Aschenberg-Dugnus/ Laurence Chaperon

Aschenberg-Dugnus, Christine

FDP

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Dr. Achim Kessler

Dr. Achim Kessler

© Achim Kessler/Ben Gross

Kessler, Dr. Achim

Die Linke

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Dr. Kirsten Kappert-Gonther

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

© Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Bremen/ Caspar Sessler

Kappert-Gonther, Dr. Kirsten

Bündnis 90/Die Grünen

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Karin Maag

© Karin Maag / Andreas Krüger

Maag, Karin

CDU/CSU

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Detlev Spangenberg

Detlev Spangenberg

© Detlev Spangenberg/ Marco Klinger

Spangenberg, Detlev

AfD

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Sabine Dittmar

Sabine Dittmar

© Sabine Dittmar/ Photothek Media Lab

Dittmar, Sabine

SPD

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Andrew Ullmann

Andrew Ullmann

© Andrew Ullmann/ Brian Rauschert

Ullmann, Prof. Dr. Andrew

FDP

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Erich Irlstorfer

Erich Irlstorfer

© Erich Irlstorfer/Foto Krammer

Irlstorfer, Erich

CDU/CSU

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Bettina Müller

Bettina Müller

© Bettina Müller/Konrad Merz

Müller, Bettina

SPD

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Alexander Krauß

Alexander Krauß

© DBT/ Inga Haar

Krauß, Alexander

CDU/CSU

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Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 19/2689 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Krebspatienten die Chance auf eigene Kinder ermöglichen, fertilitätsbewahrende Behandlung zur Regelleistung machen
    PDF | 229 KB — Status: 13.06.2018
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/4887 - Antrag: Flächendeckende Versorgung mit Physiotherapie und anderen Heilmitteln sichern
    PDF | 141 KB — Status: 10.10.2018
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/5909 - Antrag: Im Notfall gut versorgt - Patientengerechte Reform der Notfallversorgung
    PDF | 166 KB — Status: 20.11.2018
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/6130 - Antrag: Bedarfsgerechte Versorgung für alle Patientinnen und Patienten sicherstellen und therapeutische Berufe durch attraktive Arbeits- und Ausbildungsbedingungen aufwerten
    PDF | 171 KB — Status: 28.11.2018
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/6337 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG)
    PDF | 1 MB — Status: 07.12.2018
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/6417 - Antrag: Regionalisierung der Bedarfsplanung, Niederlassungsfreiheit als Regelfall
    PDF | 146 KB — Status: 11.12.2018
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/6419 - Antrag: Bevorzugung von Importarzneimitteln beenden, Importquote abschaffen, Arzneimittelsicherheit verbessern
    PDF | 152 KB — Status: 11.12.2018
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/6423 - Antrag: Einheitliches Prüfverfahren zur fachlichen Eignung ausländischer Ärzte aus Drittstaaten
    PDF | 131 KB — Status: 12.12.2018
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/6436 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG) - Drucksache 19/6337 - Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 271 KB — Status: 12.12.2018
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 19/6337, 19/6436, 19/4887, 19/5909, 19/6130, 19/2689, 19/6419, 19/6423 und 19/6417 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT) (Video)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 19. Dezember 2019, in erster Beratung eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.

Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes: Federführend im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur beraten wird der Entwurf der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG, 19/15621). Das GVFG soll geändert werden, um die Finanzierungspartnerschaft von Bund und Ländern bei Bau und Ausbau des schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) fortzuführen und aufzustocken. Für Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden sollen 2020 insgesamt 665,13 Millionen Euro zur Verfügung stehen. In den Jahren 2021 bis 2024 sollen Bundesmittel in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich bereitstehen. Im Jahr 2025 sind zwei Milliarden Euro geplant – der Betrag soll in den Folgejahren jährlich um 1,8 Prozent ansteigen. Für Forschungszwecke (Forschungsprogramm Stadtverkehr) sollen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur jährlich 4,17 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Durch die ehemalige Befristung des GVFG-Bundesprogramms bis Ende 2019 und die damit fehlende Finanzierungssicherheit sei ein Investitionsstau für große ÖPNV-Vorhaben eingetreten, der im Interesse einer ökologisch sinnvollen und nachhaltigen Mobilitäts-, Umwelt- und Klimapolitik aufgelöst werden müsse, schreibt die Bundesregierung.

Änderung des Regionalisierungsgesetzes: Der Bund will die Länder stärker bei dem Ziel unterstützen, die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) attraktiver zu gestalten und die Fahrgastzahlen zu erhöhen. Zu diesem Zweck will die Bundesregierung die Regionalisierungsmittel, mit denen der Bund den ÖPNV unterstützt, erhöhen. Der dazu eingebrachte Entwurf für ein fünftes Gesetz „zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes“ (19/15622) wird ebenfalls federführend im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur beraten werden. Die zusätzlichen Regionalisierungsmittel sollen der Vorlage zufolge im Jahr 2020 insgesamt 150 Millionen Euro betragen. Unter Berücksichtigung der dynamischen Erhöhung dieses Betrages aus dem Jahr 2020 und der zusätzlich vorgesehenen Erhöhung um weitere 150 Millionen Euro würden sich die zusätzlichen Mittel im Jahr 2021 bereits auf 302,7 Millionen Euro belaufen. Im Jahr 2022 seien es 308,15 Millionen Euro und im Jahr 2023 463,69 Millionen Euro. Diese zusätzlichen Regionalisierungsmittel erhöhten den gesetzlich festgelegten Auszahlungsbetrag des jeweiligen Jahres. Die bestehende Dynamisierung des Ausgabevolumens in Höhe von 1,8 Prozent bleibe erhalten.

Vorbereitungskurse für geflüchtete Lehrkräfte: Die FDP-Fraktion fordert universitäre Vorbereitungskurse für geflüchtete Lehrerinnen und Lehrer (19/15898). Ihr Antrag wird federführend im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung beraten werden. Die FDP fordert eine Bund-Länder-Vereinbarung, die mindestens folgende Punkte umfasst: Hochschulen bieten einjährige universitäre Kurse für geflüchtete Lehrer für die Vorbereitung auf den Anpassungslehrgang an. Die Hochschulen erhalten über drei Jahre die dafür nötige Kapazitätserhöhung anteilig zur Hälfte finanziert aus Länder- und Bundesmitteln. Gefördert werden können Vorbereitungskurse, nach deren erfolgreichem Abschluss die Kriterien eines Gleichwertigkeitsbescheides erfüllt sind, der Voraussetzung für einen Anpassungslehrgang ist. Die erfolgreiche Teilnahme erlaubt eine Tätigkeit als Vertretungslehrer oder als Lehrkraft im herkunftssprachlichen Unterricht.

Kalikokrebs als invasive Art: Die AfD-Fraktion will den Kalikokrebs in die Liste invasiver gebietsfremder Arten von EU-weiter Bedeutung aufnehmen und hat dazu einen Antrag (19/16054) vorgelegt, der zur weiteren Beratung an den Umweltausschuss überwiesen wurde. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, sich dafür einzusetzen, den Kalikokrebs für die Fischerei zum Schutz heimischer Arten und gegen die Ausbreitung der Krebspest freizugeben. Eine eine ausgewogene Förderung von Forschungsprojekten sei zu realisieren, um heimische Arten vor dem Kalikokrebs zu schützen. Auch solle das Bundesamt für Naturschutz eine aktualisierte Invasivitätsbewertung aufgrund neuester Datenlagen erstellen und mit den Untersuchungen aus den Jahren 2017 und 2018 am Oberrhein abzugleichen. 

Bessere Tierschutzkontrollen: Im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft wird ein Antrag der AfD-Fraktion (19/16055) federführend beraten, der eine Verbesserung der Tierschutzkontrollen in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung anstrebt. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, auf effektivere Tierschutzkontrollen bei tierhaltenden Betrieben hinzuwirken und mit Ländern und Kommunen wirkungsvollere Sanktionen bei Verstößen gegen geltendes Tierschutzrecht im Tierschutzgesetz festzulegen. Auch solle sie sich dafür einsetzen, dass die Defizite im Hinblick auf die Kontrollen landwirtschaftlicher Betriebe behoben werden und die entsprechenden Vollzugsbehörden mit ausreichend geschultem und qualifizierten Personal ausgestattet werden. Die aus der Staatszielbestimmung Tierschutz folgende „Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten“ solle im Tierschutzgesetz zum Ausdruck gebracht werden, indem der Eigenwert des Tieres in die Grundsatzbestimmung des Paragrafen 1 des Tierschutzgesetzes aufgenommen wird. Schließlich will die AfD ein nationales Kompetenzzentrum mit den Schwerpunkten Überwachung (Monitoring) der Einhaltung der geltenden Tierschutzbestimmungen gemäß Tierschutzgesetz und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sowie der stärkeren Vernetzung von tierschutzrelevanten Datenquellen errichten.

Investitionsförderung für Maschinen und Betriebshilfsringe: Ebenfalls an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft geht ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion (19/16056). Die Abgeordneten wollen eine Investitionsförderung für Maschinen- und Betriebshilfsringe aus der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) ermöglichen. Die AfD fordert die Bundesregierung auf, die Förderung von nichtlandwirtschaftlichen Unternehmen wie Maschinen- und Betriebshilfsringen über eine Ausweitung der GAK-Fördertatbestände zu ermöglichen.Über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP), welches Bestandteil des GAK-Rahmenplans sei, werde zwar die Anschaffung von bestimmten neuen landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten für landwirtschaftliche Unternehmen gefördert; nichtlandwirtschaftliche Unternehmen wie die Maschinenringe seien jedoch von dieser Förderung bislang ausgeschlossen, schreibt die Fraktion zur Begründung. 

Wohnungs- und Obdachlosigkeit: Ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland gemeinschaftlich beenden“ (19/16036) wurde zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion steuerfinanzierte Sozialleistungen zu einer einheitlichen Sozialleistung – dem Liberalen Bürgergeld – zusammenzuführen. Auch solle sie Maßnahmen ergreifen, die Kommunen in ihrer Rolle als örtlicher und nächster Ansprechpartner sowie in ihrer entscheidenden Bedeutung als Vermittler, Kümmerer und Kommunikationsplattform vor Ort zu stärken. Zusammen mit den Kommunen solle die Einrichtung lokaler „One-Stop-Shops“ – lokaler Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit – umgesetzt werden. Auf die Bundesländer solle die Regierung einwirken, damit Koordinierungsstellen eingerichtet werden, in denen die verschiedenen Akteure und Programme von Kommunen, Bund und Ländern koordiniert werden. Ebenso solle eine Kommission aus Bundesländern, Kreisen und Kommunen, den Trägern der Wohnungslosen- und Obdachlosenhilfe und Wissenschaftlern aufgestellt werden, die bis Ende 2020 bundesweit einheitliche Richtlinien zur dauerhaften Koordinierung von Strategien und Vorgehensweisen zur Auflösung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit entwickelt.

Notfallversorgung: Ein weiterer Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Notfallversorgung neu denken – Jede Minute zählt“ (19/16037) wurde zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen. Die Regierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Notfallversorgung grundlegend reformiert. Unter den Rufnummern 112 und 116117 jederzeit telefonisch sowie telemedizinisch erreichbare Integrierte Notfallleitstellen (INL) sollen eine zentrale Lotsenfunktion für die Patienten übernehmen. Die INL sollen in Kooperation zwischen den Rettungsleitstellen der Länder und der Leitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen eingerichtet und betrieben werden. Bundeseinheitliche Standards für Rettungsleitstellen sollen dabei die organisatorische und technische Koppelung der Leitstellen des Rettungsdienstes im gesamten Bundesgebiet sowie des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes sicherstellen. Eine bundeseinheitliche medizinische Ersteinschätzung unter Nutzung algorithmengestützter Systeme in den Leitstellen solle Patienten einer individuell bedarfsgerechten medizinischen Versorgung zuführen. Integrierte Notfallzentren (INZ) sollen als zentrale, jederzeit zugängliche Einrichtungen der medizinischen Notfallversorgung geschaffen werden. Die INZ sollen von den Krankenhäusern und den Kassenärztlichen Vereinigungen errichtet und betrieben und dabei strukturell so an ein Krankenhaus angebunden werden, dass sie als erste Anlaufstelle von Hilfesuchenden im Notfall wahrgenommen werden.
Gemeinnützigkeit: „Gemeinnützigkeit mitglieder- und geschlechtsunabhängig stärken“ lautet der Titel eines Antrags der FDP-Fraktion (19/16038), den der Bundestag zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwies. Die FDP will die Gemeinnützigkeit von Körperschaften in Deutschland unabhängig vom Geschlecht ihrer Mitglieder zu erhalten. Bei der Beurteilung der Gemeinnützigkeit einer Körperschaft soll nach dem Willen der FDP allein auf den tatsächlich geleisteten Beitrag für die Allgemeinheit und nicht auf sachfremde Aspekte wie das Geschlecht abgestellt werden. Der Bundesfinanzminister habe die Frage aufgeworfen, ob die steuerlichen Begünstigungen von Körperschaften an die Mitgliederstruktur geknüpft werden soll. Dies hält die FDP für nicht sachgerecht, denn die Beschränkung der Mitgliedschaft auf Männer oder Frauen führe nicht automatisch dazu, dass eine Körperschaft nicht mehr der Allgemeinheit dient und damit nicht gemeinnützig sein kann. Je nach Umständen des Einzelfalls könnten gerade geschlechtsspezifische Mitgliedschaftsstrukturen im Interesse von spezifischen Problemlösungen geboten sein und damit der Allgemeinheit dienen, schreibt die Fraktion.
Digitalisierung für die Energiewende: An den Wirtschaftsausschuss überwiesen wurde ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Chancen der Digitalisierung für die Energiewende nutzen – Einbau von SmartMetern im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher ausgestalten“ (19/16048). Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, durch die zügige Umsetzung des Kohleausstiegs und eine Reform der Abgaben, Entgelte und Umlagen dafür zu sorgen, dass Haushalte über variable Tarife von dem neuen Zugang zu verschiedenen Strommärkten profitieren und angemessen für ihren Beitrag zur Versorgungssicherheit bezahlt werden. Die „smarte“ und „intelligente“ Steuerung von Geräten wie E-Autos, Heizungen oder Klimaanlagen bei Endverbrauchern könne substanziell zur Systemsicherheit der Stromversorgung beitragen. Sichergestellt werden müsse, dass Haushaltskunden durch den Smart-Meter-Rollout in der Regel finanziell profitieren. Die Regierung solle Informationen zu Sinn, Nutzen und Kosten von smarten Stromzählern so aufbereiten, dass sie für Funk, Fernsehen und Printmedien interessant werden und die breite Öffentlichkeit erreichen. (vom/19.12.2019)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 19/15621 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
    PDF | 631 KB — Status: 02.12.2019
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/15622 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
    PDF | 668 KB — Status: 02.12.2019
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/15898 - Antrag: Universitäre Vorbereitungskurse für geflüchtete Lehrerinnen und Lehrer
    PDF | 291 KB — Status: 12.12.2019
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/16036 - Antrag: Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland gemeinschaftlich beenden
    PDF | 317 KB — Status: 17.12.2019
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/16037 - Antrag: Notfallversorgung neu denken - Jede Minute zählt
    PDF | 181 KB — Status: 17.12.2019
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  • 19/16038 - Antrag: Gemeinnützigkeit mitglieder- und geschlechtsunabhängig stärken
    PDF | 260 KB — Status: 17.12.2019
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  • 19/16048 - Antrag: Chancen der Digitalisierung für die Energiewende nutzen - Einbau von Smart-Metern im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher ausgestalten
    PDF | 305 KB — Status: 17.12.2019
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  • 19/16054 - Antrag: Aufnahme des Kalikokrebses in die Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung
    PDF | 251 KB — Status: 18.12.2019
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  • 19/16055 - Antrag: Verbesserung der Tierschutzkontrollen in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung
    PDF | 240 KB — Status: 18.12.2019
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  • 19/16056 - Antrag: Investitionsförderung für Maschinen- und Betriebshilfsringe aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz ermöglichen
    PDF | 233 KB — Status: 18.12.2019
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisungen beschlossen

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Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Gesundheit

Experten für organisa­torische Neu­ord­nung der Notfallversorgung

Gesundheitsexperten befürworten eine organisatorische Neuordnung der Notfallversorgung. Das jetzige System wird als nicht effizient genug angesehen. Gefordert werden bundesweit klare Zuständigkeiten und eine sektorenübergreifende Versorgung, wie am Mittwoch, 9. Juni 2021, anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages unter Vorsitz von Erwin Rüddel (CDU/CSU) über Anträge von Grünen und FDP deutlich wurde. Die Sachverständigen äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen.

Steuerung von Krankenhäusern und Arztpraxen in Notfällen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erklärte, es werde zusammen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) seit Jahren an einer verbesserten Steuerung von Krankenhäusern und Arztpraxen in Notfällen gearbeitet. Die Bereitschaftsdienstpraxen an mehr als 700 Klinikstandorten seien über Kooperationsverträge mit den Kliniken verbunden und könnten in die künftigen Strukturen integriert werden.

Wichtig sei die Etablierung der strukturierten medizinischen Ersteinschätzung in Deutschland (SmED). Das Ziel sei, unabhängig vom Ort der Erstvorstellung nach vergleichbaren Grundsätzen die Patienten in die für sie geeignete Versorgungsebene zu vermitteln. Eine Reform der Notfallversorgung dürfe aber nicht dazu führen, dass etablierte und funktionierende Strukturen auf eine neue organisatorische Grundlage gestellt werden müssten, mahnte die KBV.

Flächendeckende ambulante Notfallversorgung

Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) nehmen etwa 1.200 Kliniken an der ambulanten Notfallversorgung teil. Den Kassenärztlichen Vereinigungen falle es insbesondere außerhalb der Sprechstundenzeiten schwer, die ambulante Notfallversorgung flächendeckend sicherzustellen. Notfalleinrichtungen der Kliniken würden auch von Patienten aufgesucht, die von niedergelassenen Ärzten versorgt werden könnten.

Daher sei eine Reform der ambulanten Notfallversorgung dringend angeraten. Sinnvoll seien eine gemeinsame Leitstelle und eine verbesserte telefonische Beratung als zentrales Steuerungsinstrument. Ferner könnten in Integrierten Notfallzentren (INZ) in Kliniken die ambulante und stationäre Notfallversorgung außerhalb der Sprechstundenzeiten zusammengeführt werden. Die politische Letztverantwortung für eine flächendeckende, wohnortnahe Versorgung müsse auch in Zukunft bei den Ländern liegen.

Erweiterung der bisherigen Versorgungsstruktur

Zustimmung zu einer Reform kam auch vom Deutschen Berufsverband Rettungsdienst (DBRD), eine Neuordnung sei dringend nötig. Die bisherige Versorgungsstruktur, die lediglich die disponierbaren Rettungsmittel Krankentransportwagen, Rettungswagen, Notarzteinsatzfahrzeug und Rettungshubschrauber kenne, müsse erweitert werden um angepasste Versorgungskonzepte wie Gemeindenotfallsanitäter, Rettungseinsatzfahrzeuge (REF) und Notfallkrankentransportwagen (NKTW).

Die Zusammenführung von Rettungsdienst und kassenärztlichem Notfalldienst seien sinnvoll. Auch die Einführung von INZ könne für die richtige Zuweisung von Patienten hilfreich sein. Der Rettungsdienst sollte aber die Möglichkeit haben, Patienten nach eigener Einschätzung zuzuweisen. Auch dürften aus der Einführung von INZ keine längeren Transportwege resultieren. Bewährte regionale Regelungen sollten erhalten bleiben.

Versorgungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen

Nach Ansicht des GKV-Spitzenverbandes ist es sinnvoll, die ambulante und stationäre Notfallversorgung gemeinsam zu organisieren und die erforderlichen Strukturen für die ambulante Notfallversorgung gezielt an Krankenhäusern zu etablieren. Daher sollte der Versorgungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen konkretisiert werden.

Die bereits bestehenden Portalpraxen sollten zu INZ und einem gemeinsamen Tresen ausgebaut werden. Für eine bessere Steuerung der Notfallversorgung sei eine enge Kooperation zwischen den Leitstellen des KV-Notdienstes und den Rettungsleitstellen erforderlich. Nötig seien zudem bundeseinheitliche Rahmenvorgaben für ambulante Notfallstrukturen. (pk/09.06.2021)

Antrag der FDP

Die Notfallversorgung muss nach Ansicht der FDP-Fraktion reformiert werden. In Deutschland seien mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst, den Notaufnahmen in Kliniken und dem Rettungsdienst gleich drei Versorgungsbereiche an der Notfallversorgung beteiligt, für die jedoch unterschiedliche gesetzgeberische Zuständigkeiten und rechtliche Vorgaben gälten, heißt es in ihrem Antrag (19/16037).

Die FDP fordert über festgelegte Telefonnummern ständig erreichbare Integrierte Notfallleitstellen (INL), die eine Lotsenfunktion übernehmen sollten. Integrierte Notfallzentren (INZ) sollten als jederzeit zugängliche Einrichtungen der medizinischen Notfallversorgung geschaffen werden. Der Rettungsdienst würde als eigenständiger Leistungsbereich in der gesetzlichen Krankenversicherung geregelt. Zudem sollte ein bundesweit verbindliches Heilberufegesetz geschaffen werden, das eigenständige Befugnisse der Notfallsanitäter, Pflegekräfte und anderer Gesundheitsfachberufe festlegt.

Die an der Notfallversorgung beteiligten Bereiche müssten digital vernetzt werden, um einen Zugriff und Austausch von Gesundheitsdaten zu ermöglichen, so die FDP. Mit den Ländern müsse über eine Reform der Kompetenzverteilung im Bereich der Rettungsdienste, Krankenhäuser und sonstigen Einrichtungen zur Gesundheitsversorgung aufgenommen werden. Ziel sei der Abbau der ambulant-stationären Sektorengrenze und die Schaffung eines einheitlichen ordnungsrechtlichen Rahmens für den Rettungsdienst.

Antrag der Grünen

Auch die Grünen wollen mit ihrem Antrag die Notfallversorgung reformieren (19/5909). Seit Jahren kämen Patienten in die Notaufnahme von Kliniken, die keiner stationären Behandlung bedürften und denen in einer Praxis genauso gut hätte geholfen werden können. Ziel der Reform müsse es sein, den Patienten eine sinnvolle und hochwertige medizinische Hilfe zu ermöglichen. Dazu müsse die Notfallversorgung über die bestehenden ambulanten und stationären Sektoren hinweg koordiniert werden.

Konkret fordern die Abgeordneten, Notfallpraxen zur Versorgung ambulanter Notfälle an bestimmten Krankenhausstandorten vorzuschreiben. Der Sicherstellungsauftrag für eine integrierte Notfallversorgung sollte auf die Länder übertragen werden. In integrierten Leitstellen sollte mittels standardisierter Ersteinschätzung das passende Hilfsangebot gefunden werden.

Zudem müssten Fachärzte für Notfallmedizin eingeführt und einheitliche medizinische Behandlungsleitlinien zur Versorgung von Notfallpatienten etabliert werden. Schließlich müssten die Bürger über Strukturen und Hilfsangebote informiert werden. (pk/09.06.2021)

Dokumente

  • 19/5909 - Antrag: Im Notfall gut versorgt - Patientengerechte Reform der Notfallversorgung
    PDF | 166 KB — Status: 20.11.2018
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/16037 - Antrag: Notfallversorgung neu denken - Jede Minute zählt
    PDF | 181 KB — Status: 17.12.2019
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Protokolle

  • Protokoll der 176. öffentlichen Anhörung "Notfallversorgung"

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Deutsche Krankenhausgesellschaft
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung
  • Bundesärztekammer
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
  • Deutscher Berufsverband Rettungsdienst
  • Deutscher Berufsverband Rettungsdienst
  • GKV Spitzenverband
  • GKV Spitzenverband
  • Deutscher Landkreistag

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Gesundheit

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Stand: 06.12.2025