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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Landwirtschaft

Gemeinsame Agrarpolitik der EU soll reformiert werden

Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Mai 2021, in erster Lesung über ein ganzes Gesetzespaket zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) beraten. Dabei handelt es sich um drei Gesetzentwürfe, mit denen die Umsetzung in Deutschland erfolgen soll: ein Gesetzentwurf zu den Direktzahlungen (19/29490), ein zweiter zur so genannten Konditionalität (19/29489) und ein dritter zur Abwicklung der Zahlungen mittels des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (19/29488). 

Mitberaten wurde zudem der Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes (19/29485), der ebenfalls Teil des Gesetzespaketes ist. Die Vorlagen wurden allesamt zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen.

Im Anschluss an die Debatte hat der Bundestag außerdem einen Antrag der Linken mit dem Titel „Runder Tisch zur Sicherung der Zukunft von Freiland und Weidetierhaltungen“ (19/27834) mit breiter Mehrheit abgelehnt. Während die Grünen für die Initiative stimmten, votierten alle anderen Fraktionen des Hauses dagegen. Der Landwirtschaftsausschuss hatte hierzu eine Beschlussempfehlung abgegeben (19/29016 Buchstabe a).

Vier Gesetzentwürfe, eine Reform

Laut der Bundesregierung enthält das geplante GAP-Direktzahlungen-Gesetz Regelungen über die Direktzahlungen, welche die landwirtschaftlichen Betriebsinhaber ab 2023 erhalten können. Das GAP-Konditionalitäten-Gesetz enthält Regelungen dazu, welche Grundbedingungen von jedem Landwirt eingehalten werden müssen - etwa zum Umweltschutz und zur Stärkung der Biodiversität.

Das GAP-Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz wiederum enthält Regelungen über das Verwaltungs- und Kontrollverfahren bei der Durchführung der Direktzahlungen. Und das Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes umfasst Regelungen zur Umschichtung von Direktzahlungsmitteln in die sogenannte zweite Säule für das Übergangsjahr 2022.

Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke forderte in ihrem Antrag (19/27834) einen „runden Tisch zur Sicherung der Zukunft von Freiland- und Weidetierhaltungen“.

Als Teilnehmer dieses runden Tisches sollten nach Ansicht der Linksfraktion Tierhalter, Wissenschaftler, Tierärzte, Vertreter von Naturschutzverbänden sowie weitere Akteure zusammenkommen. (sas/20.05.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft

Wilhelm von Gottberg

Wilhelm von Gottberg

© Wilhelm von Gottberg / Waldemar Cohrs

Gottberg, Wilhelm von

AfD

Rainer Spiering

Rainer Spiering

© SPD-Parteivorstand/ Benno Kraehahn

Spiering, Rainer

SPD

Gero Clemens Hocker

Gero Clemens Hocker

© Gero Hocker/Roland Furtwängler

Hocker, Dr. Gero Clemens

FDP

Kirsten Tackmann

Kirsten Tackmann

© DIE LINKE. Brandenburg/Jürgen Angelow

Tackmann, Dr. Kirsten

Die Linke

Renate Künast

Renate Künast

© Renate Künast/Laurence Chaperon

Künast, Renate

Bündnis 90/Die Grünen

Artur Auernhammer

Artur Auernhammer

© Büro Auernhammer / Christian Kaufmann

Auernhammer, Artur

CDU/CSU

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 19/27834 - Antrag: Runder Tisch zur Sicherung der Zukunft von Freiland- und Weidetierhaltungen
    PDF | 245 KB — Status: 23.03.2021
  • 19/29016 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/27834 - Runder Tisch zur Sicherung der Zukunft von Freiland- und Weidetierhaltungen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Renate Künast, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/28443 - Schweinehaltung mit Außenklimakontakt bei Afrikanischer Schweinepest und Hühnermobilstallhaltung während der Geflügelpest sicherstellen
    PDF | 320 KB — Status: 27.04.2021
  • 19/29485 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
    PDF | 193 KB — Status: 10.05.2021
  • 19/29488 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik einzuführenden Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz - GAPInVeKoSG)
    PDF | 606 KB — Status: 10.05.2021
  • 19/29489 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität (GAP-Konditionalitäten-Gesetz - GAPKondG)
    PDF | 527 KB — Status: 10.05.2021
  • 19/29490 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen (GAP-Direktzahlungen-Gesetz - GAPDZG)
    PDF | 441 KB — Status: 10.05.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/29490, 19/29489, 19/29488, 19/29485
  • Beschlussempfehlung 19/29016 Buchstabe a (Antrag 19/27834 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Landwirtschaft

Experten sehen Nach­besserungsbedarf bei EU-Agrarreform

Viel Nachbesserungsbedarf sehen Sachverständige bei der geplanten nationalen Umsetzung der Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP). Das zeigte eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zu vier Gesetzentwürfen der Bundesregierung (19/29485, 19/29488, 19/29489, 19/29490) am Montag, 7. Juni 2021, unter Leitung von Alois Gerig (CDU/CSU). So lobten die Sachverständigen zwar die Weichenstellung hin zu einem System der Direktzahlungen, das an Umweltschutzauflagen gekoppelt sei, doch mahnten sie auch Nachbesserungen insbesondere bei der Ausgestaltung der Öko-Regelungen an. 

„Kein Systemwechsel, nur Stückwerk“

Grundsätzliche Kritik kam vom Agrarwissenschaftler Prof. Dr. Harald Grethe: Er betonte, die vorgelegten Entwürfe ermöglichten keinen echten Systemwechsel in der Landwirtschaft, sondern seien nur „Stückwerk“ – auch wenn einzelne Maßnahmen in die richtige Richtung gingen.

Konkret monierte der Professor an der Humboldt-Universität zu Berlin die Umschichtung von maximal 15 Prozent der finanziellen Mittel von der ersten in die zweite Säule der GAP als viel zu gering. Auch das Budget für Öko-Regelungen sei mit 25 Prozent der Direktzahlungen zu klein dimensioniert. „35 Prozent sollten am Ende Planungshorizontes schon erreicht werden“, sagte der Sachverständige. 

Praxistauglichere Ausgestaltung der Öko-Regeln gefordert

Joachim Ruckwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), widersprach seinem Vorredner: Dass ab 2023 alle Direktzahlungen an Auflagen für Umwelt- und Klimaschutz gekoppelt seien, stelle einen Systemwechsel dar. Und zwar einen, der für die Landwirte große finanzielle Herausforderungen und Wettbewerbsnachteile bedeute, betonte der Ruckwied und verwies auf die geplante Senkung der Direktzahlungen pro Hektar von 250 Euro auf 150 Euro.

Trotzdem werde sein Verband den „Weg der grünen GAP“ mitgehen. Die Öko-Regelungen müssten aber praxistauglicher ausgestaltet sein, einen finanziellen Anreiz für die Betriebe bieten und „Kannibalisierungseffekte“ bei bisherigen Umweltmaßnahmen der zweiten Säule der GAP vermeiden, so der DBV-Präsident. 

Mehr Planungssicherheit für die Betriebe

Ähnlich argumentierten auch die Einzelsachverständigen Jürgen Maurer und Hubertus Paetow: Die GAP werde komplexer, undurchschaubarer und für Praktiker immer schwieriger umzusetzen, klagte Maurer. Die Vorgabe, mindestens drei Prozent der Ackerfläche nicht zu bewirtschafteten, geißelte das Vorstandsmitglied des Bauernverbandes Schwäbisch-Hall als „Stilllegungspflicht“.

Paetow, Präsident der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft, verlangte insgesamt mehr Planungssicherheit „bei den Zahlungen und bei geplanten Einschränkungen“. Beim Insektenschutz etwa seien zuletzt Einschränkungen „schnell, willkürlich und planlos“ beschlossen worden, so seine Kritik. 

„Gesetzentwürfe schnell beschließen“

Konrad Schmid, Abteilungsleiter im Bayerischen Landwirtschaftsministerium, betonte die große Herausforderung, die Öko-Regelungen so zu gestalten, dass sie breit wirksam seien und Betrieben ein Einkommen ermöglichten.

Trotz vieler offener Fragen und „Ungereimtheiten“ etwa hinsichtlich der Schnittstellen zwischen der ersten und zweiten Säule, plädierte der Sachverständige dazu, die Gesetzentwürfe „schnell zu beschließen“ und Änderungen dann nachträglich vorzunehmen. So könne verhindert werden, dass Betriebe komplett ausstiegen und sich den Steuerungsmaßnahmen zu entzögen.

„Größeres Budget für Öko-Regelungen“

Phillip Brändle, Mitglied des Bundesvorstands der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), sprach sich ebenfalls für ein größeres, schrittweise ansteigendes Budget für die Öko-Regelungen aus. Nur so gelinge allen Betrieben der Übergang beim Umgang der GAP weg von einer pauschalen Flächenförderung, so Brändle.

Die Öko-Regelungen sollten mit Anreizen und anhand eines Punktesystems ausgestaltet werden. Damit lohnten sich die Regelungen ökologisch – und ökonomisch für die Bauern. 

„Punktesystem einführen“

Dr. Jürgen Metzner, Geschäftsführer des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege (DLV), vermisste bei den Öko-Regelungen ein schlüssiges Gesamtkonzept.

Ein punktebasiertes Bewertungssystem, wie es Landschaftspflegeverbände im Rahmen eines Gesamtpakets mit dem Titel „Gemeinwohlprämie“ vorgelegt hätten, könne diese Lücke mitschließen, zeigte sich der Experte überzeugt und appellierte an den Bundestag, dieses gesetzlich zu verankern. 

Förderangebote für Frauen angemahnt

Auf die Schaffung von Förderangeboten speziell für Frauen in der Landwirtschaft drang wiederum Juliane Vees als Vertreterin des Deutschen Landfrauenverbandes. Der Umbau der GAP böte hierfür neue Chancen. Frauen in ländlichen Regionen seien immer noch strukturell stärker benachteiligt als Frauen in städtischen Regionen. Dies sei einer der Gründe für ihre überproportional starke Abwanderung.

Um das zu ändern, den Anteil von Betriebsleiterinnen und weiblichen Hofnachfolgen in der Landwirtschaft zu erhöhen, brauche es eine speziell zugeschnittene Förderung etwa bei der Existenzgründung und Angebote für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

„Öko-Regelungen führen zu weniger Landwirtschaft“

Komplett ablehnend stand schließlich Reinhard Jung für die Freien Bauern Deutschland den Gesetzentwürfen der Bundesregierung gegenüber: Zur Klärung der großen Fragen „Bauernhöfe oder Agrarkonzerne“ oder zum Verhältnis von Landwirtschaft und Naturschutz trügen diese nichts bei. Die Bundesregierung nutze ihre Spielräume nicht, über eine agrarstrukturelle Ausrichtung der Direktzahlungen dem zunehmenden „Ausverkauf“ der landwirtschaftlichen Betriebe in Ostdeutschland an Investoren einen Riegel vorzuschieben.

Die „grüne Architektur“ der GAP biete zudem lauter Anreize zur Flächenstilllegung und werde zu „zwei bis drei Prozent weniger landwirtschaftliche Erzeugung in Deutschland führen“, warnte der Sachverständige. Das habe nichts mit Umweltschutz und Biodiversität zu tun.

Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes (19/29485, 19/30243) zielt darauf ab, Direktzahlungsmittel der EU in die sogenannte zweite Säule der GAP für die Entwicklung des ländlichen Raums zu verschieben. Bis zu acht Prozent der Mittel für das Antragsjahr 2022 sollen für den Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bereitgestellt werden. Damit soll das Ziel verfolgt werden, die bereits bisher aus Umschichtungsmitteln finanzierten Maßnahmen durchfinanzieren und zusätzlich Neuverpflichtungen eingehen zu können.

Auch soll das Gesetz helfen, die ehrgeizigen Klimaziele des neuen Mehrjährigen Finanzrahmens der EU (MFR) zu verwirklichen. Dies betreffe insbesondere flächenbezogene Maßnahmen der Agrarumweltförderung und der Förderung des Öko-Landbaus. Das Gesetz soll laut Regierung dazu beitragen, die Herausforderungen, vor denen die Landwirtschaft im Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz steht, zu bewältigen.

Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung

Im Jahr 2018 hatte die Europäische Kommission Vorschläge für eine reformierte GAP für den Förderzeitraum ab 2023 vorgelegt. Der zweite Gesetzentwurf der Bundesregierung dient dazu, das im Rahmen der GAP einzuführende Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystems einzurichten (GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz, 19/29488, 19/30241). Kernelemente dieser Reform sind laut Regierung unter anderem ein neues Durchführungsmodell und eine Vereinfachung des Systems sowohl für die Betriebsinhaber als auch für die Verwaltungen. Das neue Durchführungsmodell wiederum sei durch weniger Vorschriften auf EU-Ebene geprägt und ermögliche damit mehr Gestaltungsspielräume bei der Durchführung auf nationaler Ebene.

Eine wesentliche Regelung des Gesetzentwurfs, die vom aktuellen System abweiche, sei die Verpflichtung der Antragsteller, den Antrag auf Agrarförderung grundsätzlich in elektronischer Form zu stellen. Das Stellen von Anträgen in Papierform werde zukünftig nur noch in von der zuständigen Behörde zu beurteilenden Ausnahmefällen möglich sein. Eng hiermit verknüpft seien Regelungen im allgemeinen Teil zum Kommunikationsverfahren, das ebenfalls elektronisch ablaufen soll.

Da Antragstellung und Kommunikation elektronisch erfolgen sollen, kann das Fristende für die Antragstellung unter bestimmten Voraussetzungen auf einen Sonn- oder Feiertag fallen, heißt es im Gesetzentwurf. Als wesentlicher neuer Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems soll spätestens ab 2024 ein Flächenmonitoringsystem eingeführt werden. Auf dieses System könne auch im Rahmen der Kontrollen zurückgegriffen werden. Die Bundesländer sollen jedoch selbst entscheiden können, welches Verfahren sie zur Kontrolle tatsächlich anwenden.

Dritter Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit ihrem dritten Gesetzentwurf zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität (GAP-Konditionalitäten-Gesetz, 19/29489, 19/30240) will die Bundesregierung das Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz ablösen. Die bisher geltenden „Cross-Compliance“-Vorschriften, bestehend aus den „Grundanforderungen an die Betriebsführung“ (GAB) und den „Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ (GLÖZ), sollen zukünftig unter dem Begriff „Konditionalität“ in modifizierter und zum Teil erweiterter Form fortgeführt werden.

In die Konditionalität sollen auch die bisherigen „Greening“-Maßnahmen wie der Dauergrünlanderhalt, Anbaudiversifizierung und Bereitstellen ökologischer Vorrangflächen in modifizierter Form überführt werden. Dadurch ist eine Änderung des nationalen Durchführungsrechts erforderlich. Die „Cross-Compliance“- Vorschriften seien bisher im Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz und überwiegend in der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung geregelt worden, Vorschriften zum „Greening“ hingegen im Direktzahlungen-Durchführungsgesetz und in der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung.

Vierter Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Regelungen für die Direktzahlungen für die landwirtschaftlichen Betriebe müssen im Rahmen der GAP-Reform für die Jahre ab 2023 neu gefasst werden. Das soll durch den Gesetzentwurf zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen (GAP-Direktzahlungen-Gesetz, 19/29490, 19/30242) geschehen. Dadurch wird die Aufteilung der finanziellen Zuweisung der EU in Höhe von rund 4,9 Milliarden Euro jährlich auf die vorzusehenden Direktzahlungen geregelt. Darüber hinaus wird die Übertragung von Mitteln für Direktzahlungen in den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bestimmt, die Festlegung im Recht der EU künftig vorgesehener geplanter Einheitsbeträge für die jeweiligen Direktzahlungen sowie die Auswahl von Regelungen für Klima und Umwelt (Öko-Regelungen).

Ziel sei die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung der Landwirtschaft in wirtschaftlicher, sozialer, umwelt- und klimaschutzpolitischer Hinsicht, heißt es weiter. So sollen für die Jahre 2023 bis 2026 von zehn Prozent jährlich ansteigend bis 15 Prozent der jährlichen nationalen Zuweisung für Direktzahlungen als zusätzliche Förderung für die ländliche Entwicklung bereitgestellt werden. Vorgesehen ist auch eine ergänzende Umverteilungseinkommensstützung zugunsten kleinerer und mittlerer Betriebe. Hierfür seien zwölf Prozent der verfügbaren finanziellen Zuweisung vorgesehen. Dadurch sollen kleinere und mittlere Betriebe eine verbesserte Förderung erhalten.

Der Gesetzentwurf enthält zudem eine gekoppelte Einkommensstützung für Mutterschafe und -ziegen sowie für Mutterkühe. Hierfür seien insgesamt zwei Prozent der verfügbaren finanziellen Zuweisung vorgesehen. Für die Förderung von Junglandwirten stehe von EU-Seite zudem ein erhöhtes Budget von rund 98 Millionen Euro jährlich zur Verfügung, sodass auch künftig eine gesonderte Förderung für Junglandwirte ermöglicht wird. (sas/eis/07.06.2021)

Dokumente

  • 19/29485 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
    PDF | 193 KB — Status: 10.05.2021
  • 19/29488 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik einzuführenden Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz - GAPInVeKoSG)
    PDF | 606 KB — Status: 10.05.2021
  • 19/29489 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität (GAP-Konditionalitäten-Gesetz - GAPKondG)
    PDF | 527 KB — Status: 10.05.2021
  • 19/29490 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen (GAP-Direktzahlungen-Gesetz - GAPDZG)
    PDF | 441 KB — Status: 10.05.2021
  • 19/30240 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität (GAP-Konditionalitäten-Gesetz - GAPKondG) - Drucksache 19/29489 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegneäußerung des Bundesrates
    PDF | 281 KB — Status: 02.06.2021
  • 19/30241 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik einzuführenden Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz - GAPInVeKoSG) - Drucksache 19/29488 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 282 KB — Status: 02.06.2021
  • 19/30242 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen (GAP-Direktzahlungen-Gesetz - GAPDZG) - Drucksache 19/29490 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 319 KB — Status: 02.06.2021
  • 19/30243 - Unterrichtung: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes - Drucksache 19/29485 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 293 KB — Status: 02.06.2021

Tagesordnung

  • 85. Sitzung - Öffentliche Anhörung am Montag, dem 7. Juni 2021, 12:00 Uhr

Protokolle

  • Wortprotokoll der öffentlichen Anhörung am 7. Juni 2021 zur "Gemeinsamen Agrarpolitik"

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Jürgen Maurer
  • Stellungnahme Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e. V. (AbL)
  • Stellungnahme Deutscher Bauernverband e. V. (DBV)
  • Stellungnahme Deutscher LandFrauenverband e. V. (dlv)
  • Stellungnahme Verband für Landschaftspflege e. V. (DVL)

Weitere Informationen

  • Öffentliche Anhörungen

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Landwirtschaft

Bundestag beschließt Umsetzung der Gemein­samen Agrarpolitik

Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. Juni 2021, für ein ganzes Gesetzespaket zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gestimmt. Mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen der AfD und Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der FDP und Die Linke wurde der Gesetzentwurf zu den Direktzahlungen (19/29490, 19/30240) in der vom Landwirtschaftsausschuss geänderten Fassung angenommen. Entschließungsanträge der Fraktion Die Linke (19/30561) sowie der Grünen (19/30562) zum Entwurf wurden zurückgewiesen. 

Ein Gesetzentwurf zur Regelung der Konditionalität (19/29489, 19/30241) wurde in der vom Agrarausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Grünen bei Enthaltung der AfD, FDP und Linksfraktion befürwortet. Dem Gesetzentwurf zur Abwicklung der Zahlungen mittels des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (19/29488, 19/30242) stimmte das Parlament in der vom Agrarausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD, AfD und Linke gegen die Stimmen der Grünen bei Enthaltung der FDP-Fraktion zu. 

Angenommen wurde zudem in der vom Ausschuss geänderten Fassung der Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes (19/29485, 19/30243), der ebenfalls Teil des Gesetzespakets ist. CDU/CSU und SPD stimmten dafür, AfD, Linke und Grüne dagegen, die FDP enthielt sich. Den Abstimmungen lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (19/30513 neu) zugrunde. Ein Änderungsantrag der Linken (19/30557) zu diesem Gesetzentwurf wurde abgelehnt.

Ein Antrag der Grünen, der eine “grüne Architektur der Gemeinsamen Agrarpolitik stärken„ wollte (19/30402), wurde in direkter Abstimmung mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, AfD, FDP bei Enthaltung der Linksfraktion abgelehnt. 

Vier Gesetzentwürfe, eine Reform

Laut der Bundesregierung enthält das geplante GAP-Direktzahlungen-Gesetz Regelungen über die Direktzahlungen, welche die landwirtschaftlichen Betriebsinhaber ab 2023 erhalten können. Das GAP-Konditionalitäten-Gesetz enthält Regelungen dazu, welche Grundbedingungen von jedem Landwirt eingehalten werden müssen – etwa zum Umweltschutz und zur Stärkung der Biodiversität.

Das GAP-Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz wiederum enthält Regelungen über das Verwaltungs- und Kontrollverfahren bei der Durchführung der Direktzahlungen. Und das Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes umfasst Regelungen zur Umschichtung von Direktzahlungsmitteln in die sogenannte zweite Säule für das Übergangsjahr 2022.

Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes (19/29485, 19/30243) zielt darauf ab, Direktzahlungsmittel der EU in die sogenannte zweite Säule der GAP für die Entwicklung des ländlichen Raums zu verschieben. Bis zu acht Prozent der Mittel für das Antragsjahr 2022 werden für den Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bereitgestellt. Damit soll das Ziel verfolgt werden, die bereits bisher aus Umschichtungsmitteln finanzierten Maßnahmen durchfinanzieren und zusätzlich Neuverpflichtungen eingehen zu können.

Auch soll das Gesetz helfen, die ehrgeizigen Klimaziele des neuen Mehrjährigen Finanzrahmens der EU (MFR) zu verwirklichen. Dies betreffe insbesondere flächenbezogene Maßnahmen der Agrarumweltförderung und der Förderung des Öko-Landbaus. Das Gesetz soll laut Regierung dazu beitragen, die Herausforderungen, vor denen die Landwirtschaft im Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz steht, zu bewältigen.

Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung

Im Jahr 2018 hatte die Europäische Kommission Vorschläge für eine reformierte GAP für den Förderzeitraum ab 2023 vorgelegt. Der zweite Gesetzentwurf der Bundesregierung dient dazu, das im Rahmen der GAP einzuführende Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystems einzurichten (GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz, 19/29488, 19/30241). Kernelemente dieser Reform sind laut Regierung unter anderem ein neues Durchführungsmodell und eine Vereinfachung des Systems sowohl für die Betriebsinhaber als auch für die Verwaltungen. Das neue Durchführungsmodell wiederum sei durch weniger Vorschriften auf EU-Ebene geprägt und ermögliche damit mehr Gestaltungsspielräume bei der Durchführung auf nationaler Ebene.

Eine wesentliche Regelung des Gesetzentwurfs, die vom aktuellen System abweiche, sei die Verpflichtung der Antragsteller, den Antrag auf Agrarförderung grundsätzlich in elektronischer Form zu stellen. Anträge in Papierform sind künftig nur noch in von der zuständigen Behörde zu beurteilenden Ausnahmefällen möglich. Eng hiermit verknüpft seien Regelungen im allgemeinen Teil zum Kommunikationsverfahren, das ebenfalls elektronisch ablaufen soll.

Da Antragstellung und Kommunikation elektronisch erfolgen sollen, kann das Fristende für die Antragstellung unter bestimmten Voraussetzungen auf einen Sonn- oder Feiertag fallen, heißt es im Gesetzentwurf. Als wesentlicher neuer Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems soll spätestens ab 2024 ein Flächenmonitoringsystem eingeführt werden. Auf dieses System könne auch im Rahmen der Kontrollen zurückgegriffen werden. Die Bundesländer sollen jedoch selbst entscheiden können, welches Verfahren sie zur Kontrolle tatsächlich anwenden.

Dritter Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit ihrem dritten Gesetzentwurf zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität (GAP-Konditionalitäten-Gesetz, 19/29489, 19/30240) will die Bundesregierung das Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz ablösen. Die bisher geltenden “Cross-Compliance“-Vorschriften, bestehend aus den „Grundanforderungen an die Betriebsführung“ (GAB) und den „Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ (GLÖZ), werden zukünftig unter dem Begriff „Konditionalität“ in modifizierter und zum Teil erweiterter Form fortgeführt.

In die Konditionalität werden auch die bisherigen „Greening“-Maßnahmen wie der Dauergrünlanderhalt, Anbaudiversifizierung und Bereitstellen ökologischer Vorrangflächen in modifizierter Form überführt. Dadurch ist eine Änderung des nationalen Durchführungsrechts erforderlich. Die „Cross-Compliance“-Vorschriften seien bisher im Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz und überwiegend in der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung geregelt worden, Vorschriften zum „Greening“ hingegen im Direktzahlungen-Durchführungsgesetz und in der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung.

Vierter Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Regelungen für die Direktzahlungen für die landwirtschaftlichen Betriebe müssen im Rahmen der GAP-Reform für die Jahre ab 2023 neu gefasst werden. Das soll durch den Gesetzentwurf zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen (GAP-Direktzahlungen-Gesetz, 19/29490, 19/30242) geschehen. Dadurch wird die Aufteilung der finanziellen Zuweisung der EU in Höhe von rund 4,9 Milliarden Euro jährlich auf die vorzusehenden Direktzahlungen geregelt. Darüber hinaus wird die Übertragung von Mitteln für Direktzahlungen in den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bestimmt, die Festlegung im Recht der EU künftig vorgesehener geplanter Einheitsbeträge für die jeweiligen Direktzahlungen sowie die Auswahl von Regelungen für Klima und Umwelt (Öko-Regelungen).

Ziel sei die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung der Landwirtschaft in wirtschaftlicher, sozialer, umwelt- und klimaschutzpolitischer Hinsicht, heißt es weiter. So sollen für die Jahre 2023 bis 2026 von zehn Prozent jährlich ansteigend bis 15 Prozent der jährlichen nationalen Zuweisung für Direktzahlungen als zusätzliche Förderung für die ländliche Entwicklung bereitgestellt werden. Vorgesehen ist auch eine ergänzende Umverteilungseinkommensstützung zugunsten kleinerer und mittlerer Betriebe. Hierfür seien zwölf Prozent der verfügbaren finanziellen Zuweisung vorgesehen. Dadurch sollen kleinere und mittlere Betriebe eine verbesserte Förderung erhalten.

Der Gesetzentwurf enthält zudem eine gekoppelte Einkommensstützung für Mutterschafe und -ziegen sowie für Mutterkühe. Hierfür seien insgesamt zwei Prozent der verfügbaren finanziellen Zuweisung vorgesehen. Für die Förderung von Junglandwirten stehe von EU-Seite zudem ein erhöhtes Budget von rund 98 Millionen Euro jährlich zur Verfügung, sodass auch künftig eine gesonderte Förderung für Junglandwirte ermöglicht wird.

Antrag der Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte in ihrem abgelehnten Antrag (19/30402), dass sich die Bundesregierung in den Verhandlungen im Trilog zur kommenden Förderperiode der GAP für europaweite Vorgaben einsetzt, die dem entsprechen, was sie auf nationaler Ebene dem Bundestag in ihrem Gesetzespaket vorlegt.

In dieser Hinsicht attestierten die Grünen der Regierung eine Doppelmoral. Im Ministerrat würde sie sich für Positionen stark machen, die etwa „die Grüne Architektur der GAP deutlich untergraben“, hieß es in der Vorlage. (eis/hau/ste/10.06.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

Hermann Färber

Hermann Färber

© Hermann Färber/ photothek/ Thomas Tuchel

Färber, Hermann

CDU/CSU

Wilhelm von Gottberg

Wilhelm von Gottberg

© Wilhelm von Gottberg / Waldemar Cohrs

Gottberg, Wilhelm von

AfD

Rainer Spiering

Rainer Spiering

© SPD-Parteivorstand/ Benno Kraehahn

Spiering, Rainer

SPD

Gero Clemens Hocker

Gero Clemens Hocker

© Gero Hocker/Roland Furtwängler

Hocker, Dr. Gero Clemens

FDP

Kirsten Tackmann

Kirsten Tackmann

© DIE LINKE. Brandenburg/Jürgen Angelow

Tackmann, Dr. Kirsten

Die Linke

Friedrich Ostendorff

© DBT/Stella von Saldern

Ostendorff, Friedrich

Bündnis 90/Die Grünen

Kees de Vries

© Kees De Vries/Martin Janne

Vries, Kees de

CDU/CSU

Alois Gerig

Alois Gerig

© Alois Gerig / Laurence Chaperon

Gerig, Alois

CDU/CSU

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 19/29485 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
    PDF | 193 KB — Status: 10.05.2021
  • 19/29488 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik einzuführenden Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz - GAPInVeKoSG)
    PDF | 606 KB — Status: 10.05.2021
  • 19/29489 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität (GAP-Konditionalitäten-Gesetz - GAPKondG)
    PDF | 527 KB — Status: 10.05.2021
  • 19/29490 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen (GAP-Direktzahlungen-Gesetz - GAPDZG)
    PDF | 441 KB — Status: 10.05.2021
  • 19/30240 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität (GAP-Konditionalitäten-Gesetz - GAPKondG) - Drucksache 19/29489 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegneäußerung des Bundesrates
    PDF | 281 KB — Status: 02.06.2021
  • 19/30241 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik einzuführenden Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz - GAPInVeKoSG) - Drucksache 19/29488 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 282 KB — Status: 02.06.2021
  • 19/30242 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen (GAP-Direktzahlungen-Gesetz - GAPDZG) - Drucksache 19/29490 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 319 KB — Status: 02.06.2021
  • 19/30243 - Unterrichtung: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes - Drucksache 19/29485 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 293 KB — Status: 02.06.2021
  • 19/30402 - Antrag: zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr.1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr.1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (KOM(2018) 392 endg.) hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Grüne Architektur der Gemeinsamen Agrarpolitik stärken
    PDF | 253 KB — Status: 08.06.2021
  • 19/30513 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/29485, 19/30243 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/29488, 19/30241 - Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik einzuführenden Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz - GAPInVeKoSG) c) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/29489, 19/30240 - Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität (GAP-Konditionalitäten-Gesetz - GAPKondG) d) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/29490, 19/30242 - Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen (GAP-Direktzahlungen-Gesetz - GAPDZG)
    PDF | 615 KB — Status: 10.06.2021
  • 19/30557 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/29485, 19/30513 (neu) - Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
    PDF | 255 KB — Status: 09.06.2021
  • 19/30561 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/29490, 19/30242, 19/30513 (neu) - Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen (GAP-Direktzahlungen-Gesetz - GAPDZG)
    PDF | 257 KB — Status: 09.06.2021
  • 19/30562 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/29490, 19/30242, 19/30513 - Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen (GAP-Direktzahlungen-Gesetz - GAPDZG)
    PDF | 259 KB — Status: 09.06.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 19/29490 und 19/30242 (Beschlussempfehlung 19/30513 Buchstabe d: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 19/30561 abgelehnt
  • Entschließungsantrag 19/30562 abgelehnt
  • Gesetzentwurf 19/29489 und 19/30240 (Beschlussempfehlung 19/30513 Buchstabe c: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Gesetzentwurf 19/29488 und 19/30241 (Beschlussempfehlung 19/30513 Buchstabe b: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Änderungsantrag 19/30557 abgelehnt
  • Gesetzentwurf 19/29485 und 19/30243 (Beschlussempfehlung 19/30513 Buchstabe a: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Antrag 19/30402 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Stand: 14.06.2025