Geschäftsordnung

Parlamentarier verlängern Geltungsdauer der Covid-19-Regelung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Juni 2021, für eine Verlängerung der Geltungsdauer der Regelung zur besonderen Anwendung der Geschäftsordnung aufgrund der Beeinträchtigung durch Covid-19 und die Änderung weiterer Regelungen (Paragraf 122a und Anlage 4) gestimmt. Dafür votierten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD und Die Linke bei Enthaltung der FDP-Fraktion. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Geschäftsordnungsausschusses (19/30669) zugrunde.

Mit der beschlossenen Verlängerung bleiben die Regelungen nach Paragraf 126a der Geschäftsordnung des Bundestages bis zum Ende der laufenden Wahlperiode gültig. Vor allem ist der Bundestag weiterhin beschlussfähig, wenn mehr als ein Viertel der Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Ähnliches regelt der Paragraf auch für die Beschlussfähigkeit der Ausschüsse. (ste/sas/25.06.2021)

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