Forschung

Hightech-Strategie 2025 der Regierung im Urteil der Fraktionen

Der Bundestag hat am Freitag, 25. Juni 2021, erstmals eine halbe Stunde lang den Bericht der Bundesregierung zur Hightech-Strategie 2025 „Erfolgsmodell Hightech-Strategie für ein starkes Innovationsland Deutschland“ (19/30780) debattiert. Dazu lag den Abgeordneten ein Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2021 (19/30785) sowie das Forschungsrahmenprogramm der Bundesregierung zur IT-Sicherheit (19/30736) vor. Alle drei Vorlagen wurden im Anschluss zur weiteren Beratung in den federführenden Bildungs- und Forschungsausschuss überwiesen.

Fortschrittsbericht zur Hightech-Strategie 2025

Laut Bericht wurde noch nie in Deutschland so viel geforscht und entwickelt wie heute: Im Jahr 2017 noch lag der Anteil der Ausgaben für Forschung und Entwicklung (FuE) bei 3,04 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), wobei 2,1 Prozent aus der Wirtschaft und 0,94 Prozent aus staatlichen Mitteln kamen. Im Jahr 2018 beliefen sich die Investitionen des Bundes unter dem Dach der HTS auf mehr als 15,8 Milliarden Euro (Soll), schreibt die Bundesregierung in ihrem Bericht.

Mit der Hightech-Strategie 2025 (HTS 2025) habe sie sich entsprechend der Empfehlung der Expertenkommission Forschung und Innovation das Ziel gesetzt, spätestens ab dem Jahr 2025 gemeinsam mit den Ländern und der Wirtschaft jährlich 3,5 Prozent des BIP in FuE zu investieren. Das sei eine der zentralen Herausforderungen der nächsten Jahre, heißt es im Bericht.

Strategisches Dach der Forschungs- und Innovationspolitik

Die HTS 2025 bildet das strategische Dach der Forschungs- und Innovationspolitik der Bundesregierung und umfasst drei Handlungsfelder: Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen, Entwicklung von Zukunftskompetenzen und Etablierung einer offenen Innovations- und Wagniskultur.

Sie deckt ein breites Spektrum an gesellschaftlichen Herausforderungen ab, die den Themenfeldern „Gesundheit und Pflege“, „Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Energie“, „Mobilität“, „Stadt und Land“, „Sicherheit“ und „Wirtschaft und Arbeit 4.0“ zuzuordnen sind. Das Thema Digitalisierung ist als Querschnittsthema angelegt.

Forschungsrahmenprogramm zur IT-Sicherheit

Ziel des Rahmenprogramms „Digital. Sicher. Souverän.“ (19/30736) ist laut Bundesregierung der weitere Ausbau der technologischen Souveränität auf dem Gebiet der IT-Sicherheitsforschung. Dafür will sie bis 2026 mindestens 350 Millionen Euro bereitstellen.

An sieben übergeordneten strategischen Zielen ist das Programm ausgerichtet, schreibt die Bundesregierung: So soll es den digitalen Wandel sicher und nachhaltig gestalten, Daten und Know-how schützen und nutzen – und eine stabile, digitale Demokratie und Gesellschaft gewährleisten. Weitere Ziele sind laut Bundesregierung: das Ermöglichen selbstbestimmter Privatheit und innovativen Datenschutzes, die Qualifizierung und Gewinnung führender Köpfe sowie die Sicherung der technologischen Souveränität Deutschlands und Europas. Schließlich solle das Programm „Deutschland in Innovation und Transfer an die Weltspitze bringen“, heißt es darin.

Oppositionsanträge abgelehnt

Direkt im Anschluss an die Debatte abgelehnt wurden zwei Anträge der FDP: ein neuer Antrag mit dem Titel „Anstoß zur Einführung einer Neuheitsschonfrist im europäischen und deutschen Patentrecht“ (19/30884) wurde auch von den übrigen Oppositionsfraktionen unterstützt, während die Koalitionsfraktionen ihn ablehnten. Beim Antrag, in dem sich die Liberalen für die Stärkung des Biotechnologie-Standorts Deutschland stark machen und bessere „Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung von Antiinfektiva und Impfstoffen“ fordern (19/27434), enthielten sich die Grünen, die übrigen Fraktionen mit Aufnahme der Antragsteller lehnten ihn ab.

Keine Mehrheit fanden auch drei weitere Anträge der FDP „Technologische Mündigkeit gewährleisten – Rahmenbedingungen für KI-Anwendungen verbessern“ (19/28430), „Nationale Bioökonomiestrategie der Bundesregierung smart gestalten“ (19/14742) und „Von der Biologie zur Innovation – Von der Innovation zum Produkt“ (19/19882) sowie ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Starke Forschung für gute Gesundheit – in der Pandemie und darüber hinaus“ (19/27552). Zu den Anträgen hatte der Bildungs- und Forschungsausschuss Beschlussempfehlungen vorgelegt (19/31047, 19/26523, 19/31124). Gegen die FDP-Anträge stimmten alle übrigen Fraktionen, für den Antrag der Grünen stimmte nur noch die Linksfraktion.

Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag zudem vier Anträge der AfD-Fraktion ab. Zum Antrag mit dem Titel „Förderung der automatischen Erkennung KI-manipulierter Fotos und Videos“ (19/27848) lag eine Beschlussempfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses (19/31026) vor. Die übrigen drei Anträge mit den Titeln „Digitalpolitik ernst nehmen – Datenpolitik der Bundesregierung ambitionieren und internationale Monopolunternehmen beschränken“ (19/30967), „Digitalpolitik ernst nehmen – Digitalisierung in Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft professionell umsetzen“ (19/30968) und „Digitalpolitik ernst nehmen – Strukturelle und strategische Neuausrichtung für mehr politische und inhaltliche Verantwortlichkeit“ (19/30969) wurden direkt abgestimmt. 

Anträge der AfD

Die AfD-Fraktion forderte die Bundesregierung in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/27848) auf, das Wissen über die Erstellung und Detektion von sogenannten „Deep Fakes“ deutlich auszubauen, um der Verbreitung „angemessen begegnen zu können.“ Deep Fakes sind realistisch wirkende Inhalte wie Fotos oder Videos, die durch Techniken der künstlichen Intelligenz (KI) abgeändert und verfälscht wurden. Diese seien nicht „per se illegal“, hieß es in dem Antrag, entscheidend sei die Motivation und der Kontext der Verbreitung.

Die Abgeordneten schrieben weiter, dass medienforensische Fähigkeiten in „Behörden, Unternehmen und Hochschulen wie auch außeruniversitären Forschungseinrichtungen“ auszubauen seien und eine systematische Aufklärung der Bevölkerung erfolgen müsse. Die Bundesregierung sollte dafür Kooperationen unterschiedlichster Institutionen rechtlich, organisatorisch, finanziell und technisch unterstützen, um bestehende Kompetenzen zu bündeln und die Prüfpraxis schlagkräftiger und schneller zu machen, hieß es in dem Antrag.

Mit drei weiteren Anträgen wollte die Fraktion die „Digitalpolitik ernst nehmen“. So forderte sie erstens, die Digitalisierung in Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft „professionell“ umzusetzen (19/30968) und zweitens „internationale Monopolunternehmen“ zu beschränken (19/30967). Drittens brauche es in der Digitalpolitik eine strukturelle und strategische Neuausrichtung für mehr politische und inhaltliche Verantwortlichkeit, hieß es (19/30969).

Erster Antrag der FDP

Um den Biotechnologiestandort Deutschland zu stärken, schlug die FDP unter anderem vor, hervorragende wissenschaftliche Talente in den Life Sciences „im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und unter Verwendung der Mittel aus dem Zukunftsfonds“ zu fördern. Dies sollte unter anderem durch steuerliche Anreize mittels einer „spürbaren Entlastung bei der Einkommensteuer“ sowie durch Schaffung von „Scientist/Senior Researcher Stellen“ zusammen mit den Bundesländern und den relevanten Akteuren aus Hochschulen, Universitätskliniken und Forschungseinrichtungen geschehen, hieß es in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/27434).

Weitere Forderungen bezogen sich auf einen verbesserten Zugang zu einem funktionierenden Kapitalökosystem für Biotechnologie-Unternehmen und die Stärkung und Weiterentwicklung von Biotechnologie-Clustern.

Zweiter Antrag der FDP

Die Rahmenbedingungen für KI−Anwendungen sollen verbessert und so technologische Mündigkeit gewährleistet werden. Das forderte die FDP-Fraktion in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/28430). Danach sollte die Umsetzung der „Strategie Künstliche Intelligenz“ stärker in den Vordergrund rücken und beschleunigt werden. Nach Ansicht der Liberalen muss die Fortschreibung der Strategie auch im Lichte der zusätzlichen Haushaltsmittel zügiger angegangen werden. Zudem sollte eine umfassende Strategie in der Aus- und Weiterbildung KI-Expertise in allen KI-Anwendungsbereichen verankert werden, um eine Anwendung in der Breite und eine hohe Qualität in der Praxis sicherzustellen. Dazu müssten neben Informatik und Medienkompetenz auch Datenkunde in Schule, Ausbildung und Hochschulen als Meta-Themen in bestehende Schulfächer, Seminare sowie Vorlesungen integriert werden. Ferner sollte ein Zukunftsvertrag für moderne Bildung ausgearbeitet werden.

KI und weitere digitale Technologien seien bei Politik, Medien und Wirtschaft in den Fokus gerückt, betonte die FDP. Es würden hohe Erwartungen geweckt und mögliche politische Maßnahmen diskutiert. Die Bundesregierung und die EU-Kommission hätten mit ihren KI-Strategien in den letzten Jahren erste Impulse gesetzt und einige Grundsteine auf dem Weg hin zu einem funktionierenden KI-Ökosystem gelegt. Diese Strategien müssten nun schnell und konsequent umgesetzt und mit den richtigen Schwerpunkten sowie Finanzierungen versehen werden, schrieben die Abgeordneten. Nur dann könnten KI-Anwendungen zur erhofften Erfolgsgeschichte für Deutschland und Europa werden.

Dritter Antrag der FDP

In ihrem dritten abgelehnten Antrag (19/19882) forderte die FDP-Fraktion die Bundesregierung auf, sich für eine dreijährige Biotech-Gründungsfreiheit einzusetzen, um die Biotechnologie zu fördern.

Um Deutschland „mittelfristig und nachhaltig im globalen Wettbewerb konkurrierender Biotechnologien in die Spitzengruppe bringen“, sei eine aussagekräftige Stärken- und Schwächenanalyse des Forschungsstandortes Deutschland hinsichtlich der Biotechnologie-Forschung nötig, so die Fraktion. Von der Bundesregierung forderte sie zudem, vorhandenen Förderprogramme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung mit Bezug zur Biotechnologie anzupassen. Um die Expertise zu erhöhen, sollte zudem das Beratungsgremium in der Nationalen Bioökonomiestrategie mit Fachleuten besetzt werden, die über eine Reputation in der freien Wirtschaft verfügen. Strategien für die stärke Translation von forschungsbasierten Innovationen in marktfähige Produkte sollten stärker in den Fokus rücken, drängten die Liberalen.

Ferner sollte durch Gesetzesänderungen auf nationaler Ebene sichergestellt werden, dass Bio-Innovationen patentierbar sind. Damit aus dem Patentverfahren keine Verzögerung bei der Gründung entsteht, sollte das Anmeldeverfahren bei Patentanmeldungen beschleunigt werden. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen in der Europäischen Union herzustellen, sollten EU-weit einheitliche Regelungen zur Neuheitsschonfrist von bereits publizierten, aber im Grundsatz patentierbaren Erfindungen hergestellt werden.

Vierter und fünfter Antrag der FDP

Biotechnologie ist aus Sicht der FDP-Fraktion ein Antrieb für die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands und birgt enorme Potenziale für die Zukunft des Menschen. Dennoch ist die Biotechnologiebranche in Deutschland weiterhin durch Skepsis der Bevölkerung und restriktive Gesetze gehemmt, schrieben die Abgeordneten in ihrem vierten abgelehnten Antrag (19/14742). Die Abgeordneten forderten die Bundesregierung auf, „SMARTe Ziele“ in der Bioökonomiestrategie zu verankern. „SMART“ stehe für Ziele, die spezifisch, messbar, attraktiv im Sinn der Zielvereinbarung, realistisch und eindeutig terminiert sind. Die Bioökonomiestrategie sollte an sektorspezifische Meilensteine und Zielvorgaben ausgerichtet werden. Zudem sollten die Indikatoren nicht einzig auf den Beitrag der Bioökonomie an Nachhaltigkeitszielen und den Sustainable Developement Goals beschränkt werden.

In ihrem fünften abgelehnten Antrag forderten die Liberalen einen „Anstoß zur Einführung einer Neuheitsschonfrist im europäischen und deutschen Patentrecht“ (19/30884)

Antrag der Grünen

Bündnis 90/Die Grünen verlangten von der Bundesregierung in ihrem abgelehnten Antrag (19/27552) unter anderem, die Erforschung und Entwicklung von Medikamenten gegen Covid-19 auch in späteren klinischen Entwicklungsphasen deutlich stärker zu förder. An diese öffentliche Finanzierung müssten von Beginn an klare Bedingungen bezüglich der Transparenz der Forschungskosten, fairer Preisgestaltung und weltweit gerechten Zugangsmöglichkeiten sowie der hinreichenden Berücksichtigung von Geschlechteraspekten geknüpft werden.

Verlangt wurde auch, die Nachverfolgung neuer, ansteckenderer Virus-Mutationen auszubauen und dafür positive PCR-Tests (PCR: Polymerase chain reaction) bundesweit auf bereits bekannte Virus-Varianten zu untersuchen. Außerdem sollte die systematische Ausweitung von Genomsequenzierungen vorangetrieben und die Ergebnisse in Sequenz-Datenbanken bundesweit und international bereitgestellt werden, um noch unbekannte Mutationen frühzeitig zu entdecken, hieß es in dem Antrag. (sas/rol/hau/ste/25.06.2021)