Parlament

Bundestag entsendet Abgeordnete in drei Gremien

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Juni 2021, ohne Debatte von Fraktionen nominierte Abgeordnete in drei Gremien gewählt. Nicht gewählt wurden die Kandidaten der AfD-Fraktion, da sie die Mehrheit der abgegebenen Stimmen nicht erhielten. Die übrigen Abgeordneten wurden einstimmig gewählt. Dabei ging es um die Besetzung des Stiftungsrates der neuen Bundesstiftung Gleichstellung, des Beratungsgremiums gemäß Paragraf 39 Absatz 1 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und des Stiftungsrates der „Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte“.

Zur Wahl des Stiftungsrates der Bundesstiftung Gleichstellung lagen Wahlvorschläge der CDU/CSU (19/30434), der SPD (19/30396), der AfD (19/30607), der FDP (19/30410), der Linksfraktion (19/29976) sowie von Bündnis 90/Die Grünen (19/30397) vor. Zur Wahl des Beratungsgremiums nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz gabt es Wahlvorschläge von CDU/CSU (19/31004), SPD (19/30407) und AfD (19/30408), ebenso für die Wahl in den Stiftungsrat der „Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte“ (CDU/CSU: 19/30931, SPD: 19/30929, AfD: 19/30930).

Gegen die Wahlvorschläge der AfD stimmten die SPD, die FDP, die Linksfraktion, Bündnis 90/Die Grünen sowie jeweils die Mehrheit der anwesenden CDU/CSU-Abgeordneten. Bei der Abstimmung über die Wahlvorschläge der AfD zum Stiftungsrat der Bundesstiftung Gleichstellung gab es vier Enthaltungen aus der Unionsfraktion, bei der Abstimmung über die AfD-Wahlvorschläge zu den beiden anderen Gremien jeweils fünf Enthaltungen. 

Stiftungsrat der Bundesstiftung Gleichstellung

In den Stiftungsrat der Bundesstiftung Gleichstellung gewählt wurden die CDU/CSU-Abgeordneten Dr. Silke Launert, Yvonne Magwas, Nadine Schön und Marcus Weinberg (19/30434). Als stellvertretende Mitglieder wurden Maik Beermann, Silvia Breher, Torbjörn Kartes und Stephan Pilsinger gewählt. Für die SPD-Fraktion wurden die Abgeordneten Josephine Ortleb und Sönke Rix und als stellvertretende Mitglieder Yasmin Fahimi und Katja Mast.in dieses Gremium gewählt (19/30396).

Die AfD-Fraktion hatte als Mitglied den Abgeordneten Thomas Ehrhorn und als Stellvertreter den Abgeordneten Martin Reichardt vorgeschlagen (19/30607), die beide nicht gewählt wurden. Die FDP entsendet ihre Abgeordneten Nicole Bauer als Mitglied und Gyde Jensen als stellvertretendes Mitglied in das Gremium (19/30410). Für die Linksfraktion wurde die Abgeordnete Doris Achelwilm und als stellvertretendes Mitglied die Abgeordnete Cornelia Möhring gewählt (19/29976). Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden die Abgeordnete Ulle Schauws und als stellvertretendes Mitglied die Abgeordnete Filiz Polat in dem Gremium mitwirken (19/30397). 

Der Bundestag hatte Ende Mai ein Gesetz zur Errichtung der Stiftung, die Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland fördern soll, beschlossen. Dem Stiftungsrat gehören neben der Bundesfamilienministerin als Vorsitzende zehn Abgeordnete des Bundestages an. Er überwacht die Geschäftsführung der Stiftung durch das Direktorium und entscheidet in allen Angelegenheiten, die für die Stiftung und ihre Entwicklung von grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung sind.

Beratungsgremium nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz

Für die CDU/CSU wurde der Abgeordneten Arnold Vaatz (19/31004) in das Beratungsgremium gewählt, für die SPD-Fraktion die Abgeordnete Katrin Budde (19/30407). Die erforderliche Stimmenzahl verfehlte der AfD-Abgeordnete Ulrich Oehme (19/30408).

Zur Beratung des Bundesbeauftragten bei der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Tätigkeit des DDR-Staatssicherheitsdienstes sowie bei der Konzeption seiner Forschungsarbeit wird ein wissenschaftliches Beratungsgremium gebildet, das aus neun Mitgliedern besteht. Das wissenschaftliche Beratungsgremium begleitet die Forschungsarbeit und Publikationstätigkeit des Bundesbeauftragten wissenschaftlich und fördert und unterstützt die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch des Bundesbeauftragten mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen.

Der Deutsche Bundestag benennt neun Personen, die sich durch besondere Kenntnisse im Bereich der Forschung zur DDR, zu Diktaturen, zum Kommunismus, zur vergleichenden Zeitgeschichte oder zu Struktur, Methoden und Wirkungsweise von Geheimdiensten auszeichnen. Die für Kultur und Medien zuständige oberste Bundesbehörde bestellt die Mitglieder für die Dauer von fünf Jahren. Eine einmalige Wiederbestellung ist zulässig.

Mitglieder des wissenschaftlichen Beratungsgremiums werden zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen personenbezogenen Informationen verpflichtet, soweit sie nicht offenkundig sind. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung ihrer Mitgliedschaft im wissenschaftlichen Beratungsgremium fort.

Stiftungsrat der „Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte“

Schließlich stimmte der Bundestag den Wahlvorschlägen von CDU/CSU (19/30931) und SPD (19/30929) zur Wahl von Mitgliedern des Stiftungsrates der „Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte“ zu und lehnte den Wahlvorschlag der AfD-Fraktion dazu (19/30930) ab. Für die Unionsfraktion wurden Gitta Connemann und Volker Kauder sowie als Stellvertreter Andrea Lindholz und Yvonne Magwas gewählt. Die SPD entsendet ihre Abgeordnete Marianne Schieder und als Stellvertreter Martin Rabanus. Die AfD scheiterte mit ihren Kandidaten Dr. Götz Frömming sowie als Stellvertreter Dr. Marc Jongen.

Der Bundestag hatte am 9. Juni 2021 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Errichtung einer „Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte“ (19/28648, 19/29634) in der vom Ausschuss für Kultur und Medien geänderten Fassung (19/30342) angenommen. Mit dem Gesetz soll eine „Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte“ errichtet werden. Deren Aufgabe wird es sein „der Erinnerung an die wechselvolle Geschichte der Demokratie in Deutschland Sichtbarkeit zu verleihen, Verständnis für Ursachen und Wirkungen zu wecken, das Wertefundament der freiheitlichen demokratischen Grundordnung anschaulich und breitenwirksam zu vermitteln und den Wert eines demokratisch verfassten Gemeinwesens noch stärker im Bewusstsein der Bevölkerung zu verankern“. Es wird eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main geschaffen, die dem Anliegen einer verstärkten Befassung mit den Themen Demokratie und insbesondere ihrer Geschichte in Deutschland die notwendige Aufmerksamkeit ebenso wie Breitenwirkung verschafft. Dadurch soll der demokratische Zusammenhalt gestärkt werden. (aw/sas/24.06.2021)

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