Parlament

Organstreitverfahren zur Maskenpflicht im Bundestag eingestellt

Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts mit dem Schriftzug.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat ein Organstreitverfahren von AfD-Abgeordneten gegen Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble eingestellt. (picture alliance/dpa | Uli Deck)

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat ein Organstreitverfahren eingestellt, in dem sich 19 Bundestagsabgeordnete der AfD-Fraktion gegen eine vom Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble erlassene Allgemeinverfügung vom 5. Oktober 2020 gewandt haben. Die Allgemeinverfügung verpflichtete zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in den Gebäuden des Deutschen Bundestages („Maskenpflicht“). Den am Mittwoch, 7. Juli 2021, veröffentlichten Beschluss (Aktenzeichen: 2 BvE 10 / 20) hatte der Zweite Senat bereits am 22. Juni 2021 gefasst.

Organklage zurückgenommen

Die Antragsteller hatten geltend gemacht, dass die Allgemeinverfügung ihre Rechte als Abgeordnete aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 46 des Grundgesetzes verletzt. Nach Artikel 38 Absatz 1 Satz sind die Bundestagsabgeordneten Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Artikel 46 regelt die Indemnität und Immunität der Abgeordneten.

Nach der Ankündigung des Gerichts, eine Entscheidung des Zweiten Senats abzusenden und zu veröffentlichen, hatten die Prozessbevollmächtigten der Antragsteller die Rücknahme der Organklage erklärt. Ein entsprechendes Schreiben ging am 13. April 2021 beim Bundesverfassungsgericht ein.

„Öffentliches Interesse besteht nicht“

Der Senat begründet die Einstellung des Verfahrens damit, dass mit der Antragsrücknahme auch das für den Organstreit erforderliche Rechtsschutzbedürfnis weggefallen sei. Ein öffentliches Interesse an der Fortsetzung des Verfahrens bestehe angesichts der „einstimmig beabsichtigten Verwerfung“ des „unzureichend begründeten Hauptsacheantrags als unzulässig“ nicht.  

Den Antrag gestellt hatten die AfD-Abgeordneten Stephan Brandner, Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland, Dr.-Ing. Dirk Spaniel, Prof. Dr. Harald Weyel, Peter Boehringer, Christoph Neumann, Thomas Seitz, Dr. Robby Schlund, Paul Viktor Podolay, Joana Cotar, Gerold Otten, Armin-Paulus Hampel, Franziska Gminder, Nicole Höchst, Ulrich Oehme, Steffen Kotré, Hansjörg Müller und Dr. Christian Wirth. (vom/07.07.2021)

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