Parlament

Am 26. September wird der 20. Deutsche Bundestag gewählt

Der 20. Deutsche Bundestag wird am Sonntag, 26. September 2021, gewählt. 47 Parteien nehmen daran teil. Die rund 60.000 Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr für die Wählerinnen und Wähler geöffnet. Das zuständige Wahllokal in der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt. Neben der Wahlbenachrichtigung sollten die Wahlberechtigten den Personalausweis oder den Reisepass ins Wahllokal mitbringen, um sich ausweisen zu können.

Bundeswahlleiter Dr. Georg Thiel wird am Wahltag um 15.30 Uhr im Berliner Reichstagsgebäude ein „Zwischenergebnis zur Wahlbeteiligung“ sowie in den frühen Morgenstunden des 27. September das vorläufige amtliche Wahlergebnis bekanntgeben. Das „Zwischenergebnis zur Wahlbeteiligung bis 14 Uhr“ wird auf Grundlage der Wahlbeteiligung in ausgewählten Wahllokalen ermittelt. 

Soweit Wahlforschungsinstitute am Wahltag nach 18 Uhr, aber bereits vor Bekanntgabe des vorläufigen amtlichen Wahlergebnisses Hochrechnungsergebnisse veröffentlichen, handelt es sich um die Auswertung von Wählerbefragungen durch die Wahlforschungsinstitute nach der Stimmabgabe und Ergebnisse der öffentlichen Stimmenauszählung in einzelnen Wahllokalen.

Rund 60,4 Millionen Wahlberechtigte

Das Parlament ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Es besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Grundsätzlich dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, bei der Bundestagswahl mitentscheiden. Nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes sind im Bundesgebiet etwa 60,4 Millionen Deutsche wahlberechtigt, davon 31,2 Millionen Frauen (51,7 Prozent) und 29,2 Millionen Männer (48,3 Prozent). Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, ist die Zahl der Wahlberechtigten damit voraussichtlich etwas geringer als bei der letzten Bundestagswahl 2017. Damals waren rund 61,7 Millionen Personen wahlberechtigt gewesen.

2,8 Millionen Erstwähler

2,8 Millionen Wahlberechtigte können zum ersten Mal an einer Bundestagswahl teilnehmen, das sind 4,6 Prozent aller Wahlberechtigten. 38 Prozent der Wahlberechtigten sind älter als 59 Jahre.

Die meisten Wahlberechtigten leben in Nordrhein-Westfalen (12,8 Millionen), gefolgt von Bayern (9,4 Millionen) und Baden-Württemberg (7,7 Millionen). Am wenigsten Wahlberechtigte leben in Bremen (500.000)  und im Saarland (700.000).

Wahlberechtigte erhalten eine Benachrichtigung

Bevor das Wahlverzeichnis ausgelegt wird, erhält jeder Wahlberechtigte, der darin eingetragen ist, eine Wahlbenachrichtigung. Darauf befinden sich unter anderem Angaben zu Wahlraum und Wahlzeit, den Ort, an dem der Wahlberechtigte seine Stimme abgeben kann sowie der Hinweis, wie man eine Briefwahl beantragt. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhält, sollte bei der zuständigen Gemeindebehörde im Wählerverzeichnis überprüfen lassen, ob er als Wahlberechtigter eingetragen ist.

In jedem Wahlbezirk legt die Gemeinde fest, in welchem Raum gewählt wird. Vorzugsweise sind dabei Wahllokale in kommunalen Gebäuden einzurichten. In größeren Wahlbezirken können auch mehrere Wahlräume eingerichtet werden, wenn sich die Wählerverzeichnisse teilen lassen.

Jeder Wahlberechtigte kann seine Stimme auch per Briefwahl abgeben. Die Zusendung der Unterlagen für die Briefwahl muss beantragt werden. Der Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen am Wahltag bis zum Ablauf der Abstimmungszeit bei der zuständigen Gemeindebehörde vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt. Für die bevorstehende Wahl wurden rund 25.000 Briefwahlbezirke eingerichtet. 

Erst- und Zweitstimme

Für die Wahl ist die Bundesrepublik in 299 Wahlkreise aufgeteilt. Somit werden 299 Abgeordnete in Direktwahl über die Erststimme gewählt. Sie erringen ein sogenanntes Direktmandat. Für die Kräfteverhältnisse der Parteien im Parlament ist jedoch die Zweitstimme ausschlaggebend.

Bei der Bundestagswahl haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen, die Erststimme und die Zweitstimme. Mit der Erststimme wird die Direktwahl getroffen. Die Kandidatinnen und die Kandidaten, die in einem Wahlkreis die Mehrheit der Erststimmen erhalten, sind gewählt.

Mindestens 598 Abgeordnete

Nach dem Verhältnis der gültigen Zweitstimmen wird der Anteil der Abgeordnetenmandate festgelegt, der auf eine Partei entfällt. Von diesen Gesamtmandaten einer Partei werden die Direktmandate abgezogen, die die Partei bereits errungen hat. Nur die übrigen Mandate werden an die Kandidaten auf den Landeslisten der Partei gegeben.

Die Regelgröße des Bundestages beträgt 598 Abgeordnete, davon 299 in den Wahlkreisen direkt Gewählte und 299 über die Landeslisten der Parteien Gewählte. Ist die Gesamtzahl der Abgeordneten höher als 598, so handelt es sich bei der Differenz um sogenannte Überhang- und Ausgleichsmandate, die erforderlich sind, um die im Zweitstimmenergebnis ermittelte Stärke der Parteien im Parlament korrekt abzubilden. Derzeit zählt der Bundestag 709 Abgeordnete.

Verteilung der Mandate auf die Länder

Die Wählerstimmen werden in zwei Stufen mit jeweils zwei Rechenschritten in Mandate umgerechnet. In der ersten Stufe werden zunächst jedem Bundesland Sitzkontingente anhand des jeweiligen Bevölkerungsanteils zugeteilt, wobei nur die deutsche Bevölkerung berücksichtigt wird. Dazu werden die letzten amtlichen Bevölkerungszahlen verwendet, die jetzt zum Stand 31.Mai 2021 vorliegen. Die deutsche Bevölkerung zählte zu diesem Zeitpunkt 72,46 Millionen Personen. 

Danach entfallen auf die einzelnen Länder folgende Mandatszahlen, die in der Summe 598 ergeben (ohne Überhang- und Ausgleichsmandate): Nordrhein-Westfalen 127, Bayern 93, Baden-Württemberg 77, Niedersachsen 59, Hessen 43, Sachsen 32, Rheinland-Pfalz 30, Berlin 24, Schleswig-Holstein 22, Brandenburg 20, Sachsen-Anhalt 17, Thüringen 16, Mecklenburg-Vorpommern 13, Hamburg 13, Saarland sieben und Bremen fünf Mandate.

Parallel zur Bundestagswahl finden in Berlin und in Mecklenburg-Vorpommern auch Landtagswahlen statt.(eis/vom/16.09.2021)

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