Geschichte

Vor 150 Jahren: Reichstag beschließt einheitliche Währung

Eine silberne 1-Mark-Münze von 1898.

Die Mark des deutschen Kaiserreichs war die Folge eines Reichstagsbeschlusses vom 24. November 1871. (picture alliance/Zoonar | Dr. Baumgärtner, 2020)

Vor 150 Jahren, am Freitag, 24. November 1871, verabschiedete der Reichstag das „Gesetz, betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen“. Nach der Einheit des Deutschen Reiches sollte nun endlich die Währungseinheit folgen, so wie es die Reichsverfassung seit dem 1. Januar 1871 vorsah.

„Gänzliche Regenerierung unseres deutschen Münzsystems“

Das neue Münzgesetz betitelte sich zwar in bescheidener Weise, wie es der Abgeordnete Dr. Ludwig Bamberger formulierte, nur als ein Gesetz zur Einführung von Goldmünzen; „in Wesenheit soll es aber wohl etwas Anderes sein. Es soll sein die unvermeidliche Vorbereitung zur gänzlichen Regenerierung unseres deutschen Münzsystems“.

Bis dahin hatten in den 25 zum vereinten deutschen Kaiserreich zählenden Bundesstaaten noch insgesamt sieben Münzsysteme mit 119 verschiedenen Münzsorten wie Dukaten, Taler, Gulden, Kreuzer, Groschen, Grote, Schilling, Heller, Batzen oder Stüber existiert.

Einführung eines einheitlichen Zahlungsmittels

Der Verabschiedung der vom Bundesrat eingebrachten Gesetzesvorlage waren sechs Monate lebhafter Debatten nicht nur im Bundesrat, sondern auch in der Öffentlichkeit vorausgegangen. Übereinstimmung hatte es zunächst nur in der Notwendigkeit der Einführung eines einheitlichen Zahlungsmittels gegeben.

Nach der Gründung des Deutschen Zollvereins 1834 und des Norddeutschen Bundes 1867 war es zwar bereits gelungen, die zahlreichen deutschen Regionalwährungen auf sieben Münzsysteme zu reduzieren, doch nach wie vor erschwerten Umrechnungsprobleme bei Münzen und Gewichten den grenzüberschreitenden Waren-, Rohstoff- und Finanzverkehr.

Widersprüchliche Positionen in Bundesrat und Reichstag

Wie allerdings die neue Währung auszugestalten sei, dazu prallten in Bundesrat und Reichstag widersprüchliche Grundpositionen aufeinander. Die norddeutschen Länder, in denen der preußische Taler dominierte, wie die süddeutschen Länder, die auf ihren vorherrschenden Gulden nicht verzichten wollten, bemühten sich, an bisher innegehabten und lukrativen Kompetenzen festzuhalten.

Zur Vorberatung der Münzfrage hatte deshalb auch der Reichstag im Juni 1871, noch vor Einbringung des Gesetzentwurfs, eine freie Kommission anberaumt. Obwohl zahlreiche Probleme zu lösen waren, gelang schließlich die Einigung und eine völlig neue gemeinsame Währung, die Mark, wurde beschlossen.

Bamberger ruft zur Geduld auf

Der im Wesentlichen an dem Gesetzentwurf beteiligte nationalliberale Finanzpolitiker Dr. Ludwig Bamberger (1823-1899) freute sich deshalb als erster Redner in der Generaldebatte zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs am 11. November, den Abgeordneten mitteilen zu können, „dass endlich die Zeit herannaht, in welcher Sie nicht jeden Abend und jeden Morgen eine Flugschrift über die Münzfrage erhalten“.

Gleichzeitig forderte er die Anwesenden zu Geduld auf: „Wir können Ihnen nicht ganz erlassen, Einiges von dem, was seit Monaten die öffentliche Erörterung so lebendig ausfüllt, heute wieder zu hören.“

Mark oder Gulden?

Auch wenn der Bankier gern ein vollständig ausgearbeitetes Münz- und Bankengesetz zur Abstimmung gehabt hätte, war er angesichts dessen, was zu diesem Zeitpunkt von den deutschen Regierungen als möglich erachtet worden war, bereit, die Vorlage der verbündeten Regierungen anzunehmen.

„Die deutschen Regierungen wollen eine Goldmünze prägen, welche sich in nächster Zeit als ein vollständig gebilligter und übereingekommener Teil einfügen kann in das System des ganzen künftigen deutschen Münzwesens.“ Das sei es, was hier heute zu beraten sei, fasste Bamberger das zunächst Mögliche zur Vereinheitlichung  des deutschen Münzwesens zusammen.

Als einzig unklarem Punkt erschien ihm zu diesem Zeitpunkt die Frage: Mark oder Gulden? „Gründe, die mich würden glauben machen, dass, wenn das Eine oder das Andere angenommen würde, die Münzreform daraus entschieden Schaden oder Vorteil ziehen werde, habe ich nicht gefunden; es sind Gründe pro, es sind Gründe contra vorhanden; der Süden wirft dem Norden vor, er hänge zu sehr an seinem Taler, und glaubt, dass er nicht an seinem Gulden hänge; ich glaube, der Norden wird mit ziemlichem Rechte auch dem Süden diesen Vorwurf zurückgeben können.“

„Der Norden und der Süden müssen Opfer bringen“

Der Abgeordnete Dr. Ludwig Joseph Gerstner (1830-1883) hingegen konnte diese günstige Auffassung des Entwurfs nicht teilen. Zwar räumte er ein, dass der Entwurf gegenüber dem ursprünglichen einige Verbesserungen enthielt, er jedoch seines Erachtens nach nicht vor den ersten, obersten Grundsätzen einer guten Münzpolitik bestehen könne.

Für ihn war die Mark kaum eine Abweichung vom norddeutschen Taler und damit eigentlich gar nichts Neues. Seiner Ansicht nach müssten aber für ein gutes Gelingen der Reform der Norden und der Süden gleichfalls ihr unpraktisches System aufgeben und „unter allen Umständen Opfer bringen und den nationalen Standpunkt einnehmen“.

„Der Taler wird kommen“

Der Würzburger Professor für Staatswirtschaft kritisierte hier vor allem das zu diesem Zeitpunkt diskutierte Dreißigmarkstück und die damit verbundene Inkonsequenz in der einzuführenden Dezimaleinteilung. Gerade die süddeutschen Länder hegten Vorbehalte gegen das Dreißigmarkstück, weil sie in ihm die heimliche Beibehaltung des norddeutschen Talers vermuteten (dreißig Mark entsprachen zehn Taler).

Das Ideal der Münzeinheit könne so nicht erreicht werden, konstatierte Gerstner. Er fürchtete, „es wird der Taler kommen, ein ganz unzweckmäßiger Münzfuß“.  Die norddeutschen Länder hingegen widersprachen überwiegend dieser Sichtweise und argumentierten mit Zweckmäßigkeitserwägungen. Gerstner hingegen argumentierte, man könne nicht bloß gewisse Gewohnheiten für die Münzreform entscheiden lassen, man müsse in der Münzfrage einen höheren Gesichtspunkt einnehmen.

Auch war sich das Mitglied der Fortschrittspartei sicher, dass ein großer Fehler begangen würde, wenn man die internationale Münzeinigung gleichgültig behandelte. „Wir stehen in der Münzfrage nicht bloß vor der nächsten Zukunft, sondern dieselbe ist für eine lange Zeit für Viele Generationen zu lösen, und dies ist nur möglich unter Beachtung der internationalen Gesichtspunkte.“

Nationales contra internationales Münzsystem

An die Abgeordneten richtete er deshalb die Bitte: „Wollen wir uns in dieser Aufgabe zugleich auf den internationalen Standpunkt erheben! Denn es ist diese Frage nicht bloß eine nationale, sie ist eine internationale, große kulturgeschichtliche Frage. Wir haben ein großes Werk vor uns, und das müssen wir auch mit großen Mitteln lösen.“

Eine im Grunde aussichtslose Bitte, denn wie zuvor bereits der Präsident des Reichskanzler-Amts, Staatsminister Martin Friedrich Rudolph von Delbrück (1817-1903) ausgeführt hatte, hatten sich die die verbündeten Regierungen im Bundesrat dahingehend ausgesprochen, den Abgeordneten ein selbstständiges, ein nationales System vorzuschlagen. Dort war man zu der Überzeugung gelangt, dass die Frage eines einheitlichen Münzsystems mit dem Anschluss an eines der bestehenden Systeme der Goldmünzen nicht zu lösen sei, sondern nur durch Schaffung einer nationalen Münze.

Souveränität, wenn auch eingeschränkt, wollte man zunächst nur ans Reich abgeben. Auch bestanden die Länder darauf, die zukünftigen Reichsmünzen mit dem Bildnis des Landesherrn oder dem Hoheitszeichen der freien Städte versehen zu dürfen. Daneben setzten sie den Fortbestand ihrer Münzprägeanstalten durch.

Kaiser-Bildnis oder Landesherr

Dass die neue Münze zwar auf der einen Seite den Reichsadler mit der Inschrift „Deutsches Reich“ zeigen, auf der anderen Seite aber das Bildnis des Kaisers fehlen sollte, war nicht für alle Abgeordneten ein so einfach zu schließender notwendiger Kompromiss.

Eine solche Münze wäre nach Ansicht des freikonservativen Abgeordneten Georg Herbert Graf zu Münster-Ledenburg (1820-1902) ein historischer Mangel und Ausdruck früherer Kleinstaaterei, die man eigentlich hinter sich gelassen hätte. Er forderte deshalb: „Lassen Sie uns hier eine Münze gründen, die der Deutsche die Reichsmünze, den Wilhelmsthaler, nennen wird.“

„Der richtige Moment für die gewaltige Reform“

Ein Ansinnen, dem der Königlich bayerische Bundesbevollmächtigte, Staatsminister Adolph Freiherr von Pfretzschner (1820-1901) sofort widersprach: „Die Münzeinheit, meine Herren, ist ein unbestrittenes, nach staatsrechtlichen Grundsätzen anerkanntes Attribut der Souveränes. Bei Gründung des deutschen Reichs haben die Fürsten in loyaler und offener Weise einen Teil ihrer Souveränitätsrechte der Gesamtheit abgetreten; sie haben dies insoweit getan, als es erforderlich schien, um dem Reiche seinen Bestand und die Erfüllung seiner Zwecke zu sichern. Das Münzregal haben die Fürsten aus ihren Souveränitätsrechten bei dieser Gelegenheit nicht abgegeben.“

Mit dem Münzregal der einzelnen Staaten hänge nun aber die Frage der Ausstattung der Münze unzertrennbar zusammen. Es sei absolut nicht notwendig, die ganze Münzhoheit dem Reich zu vindizieren, um ein geordnetes Münzwesen sicherzustellen. „Nur eine Voraussetzung gestehe ich in dieser Richtung als notwendig zu: das ist eine in die Hände des Reichs gelegte ausreichende Kontrolle des Münzwesens.“

Einig waren sich hingegen alle Redner darin, wie es der Bundesbevollmächtigte Staatsminister Otto von Camphausen (1812-1896) zusammenfasste, „dass es während der Verhandlungen, die seit Monaten Deutschland bewegt haben“ nie so günstig war und nie wieder so günstig sein könne. Dass es der richtige Moment sei „für die gewaltige Reform, die Deutschland ins Auge fasst.“

Die Mark zu 100 Pfennig

An insgesamt sechs Sitzungstagen debattierten die Abgeordneten, an deren Ende die Mark zu 100 Pfennig im Deutschen Reich als Währung eingeführt wurde. Das Gesetz sah zunächst nur die Prägung einer Reichsgoldmünze zu 10 und zu 20 Mark vor. Die besonders von den süddeutschen Ländern als Ausdruck preußischer Dominanz befürchtete 30-Mark-Goldmünze konnte sich nicht durchsetzen.

Zunächst blieben die einzelnen Landeswährungen daneben in Kraft und wurden in ein festes Umtauschverhältnis zur Mark gestellt. Erst mit dem Münzgesetz von 1873 wurde auch die Gültigkeit und die Einziehung der Münzen alter Systeme geregelt und die künftige Münzstückelung festgelegt.  Mit der Einführung der Mark wurde auch der Wandel von einer Silber- zur Goldwährung vollzogen. Durch die französischen Reparationszahlungen nach dem Deutsch-Französischen Krieg von 1870 bis 1871 war auch das nötige Gold für die Einführung der Goldwährung vorhanden.

Münzstätten der Bundesstaaten

Anordnung, Kosten und Kontrolle der künftigen Münzprägung wurden dem Reich übertragen. Die Ausprägung der Goldmünzen war den Münzstätten der Bundesstaaten übertragen welche sich dazu bereiterklärten. Den Einzelstaaten hatte man das Recht gelassen in ihren Münzstätten die durch dieses Gesetz eingeführten Goldmünzen auszuprägen und mit dem Bildnis des Landesherrn beziehungsweise dem Hoheitszeichen der freien Städte zu versehen. Andere Münzen durften bis auf Weiteres nicht mehr geprägt werden.

Das im Reichstag am 24. November 1871 verabschiedete Gesetz, betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen wurde am 4. Dezember 1871 von Wilhelm I, Deutscher Kaiser und König von Preußen (1797-1888), und Otto Eduard Leopold Fürst von Bismarck (1815-1898) unterzeichnet und am 7. Dezember 1871 verkündet.

Am 15. November 1923 wurde die Goldmark im Zuge der Hyperinflation durch die Ausgabe der Rentenmark abgelöst. Ihr folgte am 30. August 1924 die im Rahmen des Dawes-Plans herausgegebene bis 1948 gültige Reichsmark. (klz/18.11.2021)

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