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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Hauptausschuss

Folgeregelungen an­lässlich der Auf­hebung der epi­de­mischen Lage beraten

Vor dem Hintergrund der dramatisch zugespitzten Infektionslage hat der Bundestag am Donnerstag, 11. November 2021, erneut über Wege aus der Corona-Pandemie beraten. Die Abgeordneten befassten sich dabei erstmals mit einem Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP (20/15) zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Die möglicherweise künftigen Koalitionäre wollen die Rechtsgrundlage für Einschränkungen in der Corona-Krise ändern und dafür die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 25. November auslaufen lassen.

Die Vorlage wurde nach der Beratung zusammen mit einem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Verbesserung des Schutzes vor Impfpassfälschungen (20/27) in den zuvor eingesetzten Hauptausschuss überwiesen.

Bundesweit einheitlicher Maßnahmenkatalog geplant

Geplant ist die Einfügung eines bundeseinheitlich anwendbaren Katalogs möglicher Schutzvorkehrungen in Paragraf 28a IfSG. Damit soll es möglich sein, je nach Entwicklung der Lage erforderliche Schutzvorkehrungen zu ergreifen. In Paragraf 28a, Absatz 7 IfSG werden die Schutzvorkehrungen benannt, die bundesweit bis zum 19. März 2022 unabhängig von der festgestellten epidemischen Notlage ergriffen werden können. 

Genannt werden die Anordnung eines Abstandsgebots, die Maskenpflicht, die Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen, verpflichtende Hygienekonzepte, Auflagen für den Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen wie Hochschulen oder Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie die Verarbeitung von Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Teilnehmern einer Veranstaltung.

Vorgaben zum Infektionsschutz sollen verlängert werden

Der Gesetzentwurf beinhaltet auch die Möglichkeit für Arbeitgeber, unabhängig von der epidemischen Lage in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen zur Verhinderung von Infektionen Daten zum Impf- und Serostatus der Beschäftigten zu verarbeiten. Ferner sollen die Sonderregelungen zum Kinderkrankengeld auf das Jahr 2022 ausgedehnt werden.

Geplant sind auch die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie die erleichterte Vermögensprüfung im Kinderzuschlag bis Ende März 2022. Auch bewährte Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz sollen für drei Monate fortgeführt werden. Die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf nötigen Regelungen im Pflegezeitgesetz, Familienpflegezeitgesetz und im SGB XI sollen auch nach Ende der epidemischen Lage und über das Jahresende 2021 hinaus gelten. Der Entwurf sieht zudem die Fortführung von Sonderregelungen in der Pflege bis Ende März 2022 vor.

Schließlich soll die Eintragung falscher Impfdokumentationen in Blankett-Impfausweise unter Strafe gestellt werden. Auch der Gebrauch fremder Gesundheitszeugnisse soll ausdrücklich im Strafgesetzbuch erfasst werden.

SPD: Müssen unser Land winterfest machen

In der Aussprache hielten Abgeordnete den möglichen Koalitionären vor, das aktuelle Ausmaß der Krise zu verkennen und mit halbherzigen Mitteln gegen die Pandemie vorzugehen. In den Wintermonaten müssten entschlossenere Vorkehrungen gegen die weitere Verbreitung des Virus getroffen werden. 

Zur aktuellen Infektionslage äußerte sich auch Olaf Scholz (SPD), der künftig als Kanzler an der Spitze der „Ampel“-Koalition stehen könnte. Der amtierende Bundesfinanzminister betonte: „Das Virus ist noch unter uns und bedroht die Gesundheit unserer Bürger.“ Es müssten Vorkehrungen ergriffen werden, um die Gesundheit der Bürger zu schützen. Angesichts der Impfungen stelle sich die Lage heute zwar anders dar als früher, die Lage sei deswegen aber noch nicht gut. Auflagen seien weiter nötig. „Wir müssen gewissermaßen unser Land winterfest machen.“

Bund-Länder-Treffen angekündigt

Scholz forderte eine nationale Kraftanstrengung, um das Virus einzudämmen. Er forderte die Bürger auf, sich impfen zu lassen. Gebraucht würden Ärzte, mobile Impfteams und wieder mehr Impfzentren. Die Wiedereröffnung von Impfzentren solle auch mit Mitteln des Bundes finanziert werden. Zudem müsse alles getan werden, damit Bürger eine Auffrischungsimpfung (Booster) bekommen. Scholz warnte eindringlich davor, den Schutz der Pflegeheime zu vernachlässigen. Dort müssten Mitarbeiter und Besucher regelmäßig getestet werden. Tests seien auch an Schulen und Arbeitsplätzen sinnvoll.

Der SPD-Politiker forderte, die 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet) müsse am Arbeitsplatz gelten. Mit dem Gesetzentwurf würden den Ländern alle Möglichkeiten an die Hand gegeben, um differenziert vorzugehen in der Pandemie, mit 3G oder 2G (geimpft oder genesen). Die Regeln müssten aber auch umgesetzt werden, dazu sei ein Monitoring sinnvoll. Scholz versprach zusätzliche Mittel für Krankenhäuser, die wegen der Pandemie geplante Operationen verschieben müssten. Er kündigte für kommende Woche außerdem ein neues Spitzentreffen von Bund und Ländern an, um das weitere Vorgehen in der Pandemie zu besprechen. 

Grüne für kostenlose Tests

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt verteidigte die Vorlage und rügte, die alte Bundesregierung habe sich nicht vorbereitet auf die Wintermonate. Die Grünen-Politikerin sprach von einer aktuell dramatischen Lage mit sehr vielen Ansteckungen. Darauf müsste mit wirksamen, aber auch rechtssicheren Mitteln reagiert werden. Wenn Auflagen von Gerichten gekippt würden, führe das zur Verunsicherung, warnte sie.

Göring-Eckardt wies zugleich darauf hin, dass Mitarbeiter in Krankenhäusern und Pflegeheimen am Limit arbeiteten. Für die neuen Regeln werde nun ein  Rahmen vorgelegt. Sie warb für eine offene Diskussion im Parlament und gab sich kompromissbereit. Die Vorschläge seien „nicht in Stein gemeißelt“. Der ausgearbeitete Katalog könne auch erweitert werden. Sie sprach sich für 2G als wirksame Auflage aus und für verlässliche Tests in kritischen Einrichtungen. Es sei ein krasses Versäumnis der alten Regierung gewesen, die kostenlosen Tests abzuschaffen.

FDP: Auch in der Krise das Grundgesetz respektieren

Auch Marco Buschmann, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion, argumentierte mit der rechtlichen Absicherung der Corona-Auflagen. Das alte Paket zur Bekämpfung der Pandemie könne nicht so bleiben. So habe der bayerische Verfassungsgerichtshof unlängst die Ausgangssperre als Auflage gekippt, weil sie nicht verhältnismäßig sei. Buschmann betonte: „Wir müssen auch in der Krise unser Grundgesetz respektieren.“

Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf beinhalte „robuste Maßnahmen“ und biete den Ländern viele Möglichkeiten.

CDU/CSU für Verlängerung der Notstandsregelung

Der Chef der CDU/CSU-Fraktion, Ralph Brinkhaus, kritisierte hingegen, die Vorlage der drei Fraktionen sei unzureichend angesichts der dramatischen Infektionszahlen und Hilferufe von den Intensivstationen. Es seien noch viel zu wenig Menschen geimpft, die wichtigen Drittimpfungen seien nicht gut genug organisiert. „Wir stehen vor einer riesigen Problemlage.“ Es sei gut, wenn sich Bund und Länder bald wieder zu Beratungen träfen, das Treffen hätte aber viel früher stattfinden sollen.

Brinkhaus fügte hinzu, die Feststellung der epidemischen Notlage sei in der Vergangenheit eine verlässliche Grundlage für die Pandemiepolitik gewesen. Die solle nun auslaufen, obwohl sicher niemand bestreiten würde, dass die Lage weiter bedrohlich und dynamisch sei. Das sei Realitätsverweigerung. Die Union wolle eine Verlängerung der Notstandsregelung. Zum Gesetzentwurf der künftigen Koalitionäre sagte er: „Es ist dünn, was Sie da aufgeschrieben haben.“ Länderrechte würden geschwächt, Handlungsoptionen eingeschränkt. Die Krankenhausfinanzierung stehe gar nicht im Gesetz und müsse erst noch nachgeliefert werden. Die Aufhebung der epidemischen Lage sende zudem ein falsches Signal. Die Menschen müssten vielmehr noch achtsamer sein.

AfD: Kein Druck auf Ungeimpfte

Sebastian Münzenmaier (AfD) sprach von einem Etikettenschwindel. Viele Menschen hätten darauf gewartet, dass die epidemische Notlage abgeschafft werde und damit auch die Freiheitseinschränkungen ein Ende hätten. Statt eines „Freedom Day“ blieben die Auflagen jedoch bestehen, sogar unabhängig von der epidemischen Lage. Auch „die nächste Kungelrunde“ sei schon geplant, sagte der AfD-Politiker in Anspielung auf das Bund-Länder-Treffen.

Münzenmaier kritisierte, es werde weiter massiver Druck ausgeübt auf die nicht geimpften Bürger. Die Impfung gegen das Coronavirus sei jedoch eine persönliche Entscheidung jedes Bürgers. Es dürfe keinen Druck und keinen Zwang geben, zumal immer wieder von Nebenwirkungen berichtet werde. Zudem könnten auch Geimpfte und Genesene ansteckend sein. Die wögen sich dann auf Großveranstaltungen in Sicherheit. Statt Impfdruck aufzubauen, sollten Teilnehmer von Veranstaltungen alle getestet werden. Die AfD setze auf Vernunft und Eigenverantwortung.

Linke: Abschaffung der Impfzentren ist unfassbar

Susanne Ferschl (Die Linke) betonte, es gehe in der jetzigen dramatischen Lage nicht darum, die Pandemie für beendet zu erklären. Es gehe nur um das Ende eines juristischen Konstrukts. Die vierte Infektionswelle sei absehbar gewesen. Die Verantwortlichen hätten jedoch gewartet, „bis die Welle über uns zusammenschlägt“. Wenn auch Geimpfte infektiös sein könnten, machten weniger Tests keinen Sinn. Die Booster-Impfungen hätten längst verabreicht werden können. Die Abschaffung der Impfzentren sei „unfassbar“. 

Die alte Regierung habe auch nichts unternommen, um den Pflegenotstand zu lindern, rügte Ferschl. Es gebe heute noch weniger Intensivbetten als vorher, weil Pfleger überlastet seien und flüchteten. Nötig seien mehr Investitionen in das Gesundheitswesen. 

Gesetzentwurf der CDU/CSU zu Impfpassfälschungen

Die Unionsfraktion stellt in ihrem Gesetzentwurf (20/27) fest, dass die zunehmende Relevanz der Impfnachweise dazu geführt habe, dass Impfnachweise vermehrt gefälscht und in Umlauf gebracht werden. Gefälschte Impfnachweise stellten eine erhebliche Gefährdung der Erfolge im Kampf gegen die Corona-Pandemie dar. Denn durch die Nutzung gefälschter Impfnachweise könnten andere Personen dem Risiko einer Sars-CoV-2-Infektion ausgesetzt sein, und damit könne auch die Funktionsfähigkeit der medizinischen Notfallversorgung gefährdet werden.

Der Entwurf sieht Änderungen der Paragrafen 277 bis 279 des Strafgesetzbuches (StGB) vor. Die bisherige Privilegierung solle entfallen. Die Tatbestände sollen sich nicht mehr auf die Täuschung von Behörden und Versicherungsgesellschaften beschränken. Zudem sollen bei diesen Paragrafen der Strafrahmen angehoben und besonders schwere Fälle eingefügt werden. Bei den Paragrafen 278 und 279 StGB will die Fraktion eine Versuchsstrafbarkeit einführen. Unter den Paragrafen 277 StGB sollen künftig nur noch die Fälle fallen, die bisher nicht unter den Paragrafen 267 StGB fallen. 

Darüber hinaus sollen die„ besonders verwerflichen und in ihren Auswirkungen besonders gefährlichen Urkundenfälschungen“ in Bezug auf Impfnachweise im Hinblick auf bedrohliche übertragbare Krankheiten ausdrücklich in den Kreis der Regelfälle für besonders schwere Urkundenfälschungen des Paragrafen 267 Absatz 3 StGB aufgenommen werden. Im Infektionsschutzgesetz will die Fraktion die Strafrahmen der Paragrafen 74 Absatz 2 und 75a moderat erhöhen. Zudem solle mit einer Subsidiaritätsklausel klargestellt werden, dass diese Tatbestände auch keine Sperrwirkung gegenüber den Tatbeständen im Strafgesetzbuch entfalten. (pk/vom/ste/11.11.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Olaf Scholz

Olaf Scholz

© SPD/ Photothek

Scholz, Olaf

Bundeskanzler

Thomas Ehrhorn

Thomas Ehrhorn

© Thomas Ehrhorn

Ehrhorn, Thomas

AfD

Olaf Scholz

Olaf Scholz

© SPD/ Photothek

Scholz, Olaf

Bundeskanzler

Ralph Brinkhaus

Ralph Brinkhaus

© Ralph Brinkhaus/TOKORAPHY/Tobias Koch

Brinkhaus, Ralph

CDU/CSU

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Marco Buschmann

Dr. Marco Buschmann

© Dr. Marco Buschmann/ Julia Deptala

Buschmann, Dr. Marco

FDP

Sebastian Münzenmaier

Sebastian Münzenmaier

© Sebastian Münzenmaier

Münzenmaier, Sebastian

AfD

Susanne Ferschl

Susanne Ferschl

© Susanne Ferschl/Foto Baur

Ferschl, Susanne

Die Linke

Dirk Wiese

Dirk Wiese

© Dirk Wiese/ Marco Urban

Wiese, Dirk

SPD

Alexander Dobrindt

Alexander Dobrindt

© Benjamin Zibner

Dobrindt, Alexander

CDU/CSU

Maria Klein-Schmeink

Maria Klein-Schmeink

© Maria Klein-Schmeink/ Paul Metzdorf

Klein-Schmeink, Maria

Bündnis 90/Die Grünen

Christine Aschenberg-Dugnus

Christine Aschenberg-Dugnus

© Christine Aschenberg-Dugnus/ Laurence Chaperon

Aschenberg-Dugnus, Christine

FDP

Jörg Schneider

Jörg Schneider

© Jörg Schneider

Schneider, Jörg

AfD

Jan-Marco Luczak

Jan-Marco Luczak

© Jan-Marco Luczak/ Tobias Koch

Luczak, Dr. Jan-Marco

CDU/CSU

Sabine Dittmar

Sabine Dittmar

© Sabine Dittmar/ Photothek Media Lab

Dittmar, Sabine

SPD

Nina Warken

Nina Warken

© Nina Warken/ Tobias Koch

Warken, Nina

CDU/CSU

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/15 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
    PDF | 572 KB — Status: 08.11.2021
  • 20/27 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes vor Impfpassfälschungen
    PDF | 231 KB — Status: 10.11.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/15 und 20/27 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Hauptausschuss

Experten warnen vor dynamischer Infektionslage

Zeit: Montag, 15. November 2021, 13 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Fachverbände und Einzelsachverständige sehen den Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG, 20/15) sowie die angekündigte Aufhebung der epidemischen Notlage von nationaler Tragweite am 25. November teilweise kritisch. Mehrere Experten äußerten anlässlich einer Anhörung des Hauptausschusses unter Leitung von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas zum Gesetzentwurf am Montag, 15. November 2021, erhebliche Bedenken, ob mit der neuen Rechtsgrundlage die Pandemie bei stark steigenden Infektionszahlen bundesweit effektiv eingedämmt werden kann. Die geplante Verlängerung von sozialen und wirtschaftlichen Schutzschirmen wird hingegen nachdrücklich begrüßt.

Gegenstand der Anhörung war auch ein Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Verbesserung des Schutzes vor Impfpassfälschungen (20/27). Die Experten äußerten sich in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen zu den Gesetzentwürfen. 

Auslaufen der epidemischen Notlage umstritten

Die Fachleute gingen in ihren Äußerungen im Ausschuss teilweise auch auf weitere Regelungen ein, die über Änderungsanträge in den Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP eingefügt werden sollen. So wollen die drei Fraktionen weitere Schutzvorkehrungen ermöglichen, darunter Kontaktbeschränkungen. Dies wurde von mehreren Experten ausdrücklich gelobt. Ob die epidemische Notlage auslaufen kann oder verlängert werden sollte, ist auch unter Rechtsexperten umstritten, wie in der Anhörung ebenfalls deutlich wurde.

Die drei Fraktionen planen die Einfügung eines bundeseinheitlich anwendbaren Katalogs möglicher Schutzvorkehrungen in Paragraf 28a IfSG. Damit soll es möglich sein, je nach Entwicklung der Lage erforderliche Schutzvorkehrungen zu ergreifen. Der neue Katalog sei auf Vorkehrungen beschränkt, die in der jetzigen Phase der Pandemie sinnvoll und angemessen sein könnten. Die je nach regionaler Lage differenzierte Anwendung bleibe gewährleistet. In Paragraf 28a Absatz 7 IfSG werden die Schutzvorkehrungen benannt, die bundesweit bis zum 19. März 2022 unabhängig von der festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite ergriffen werden können.

Finanzielle Entlastung von Kliniken begrüßt

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) warnte, die Impfquote und die Präventionsmaßnahmen reichten nicht aus, um die massive Ausbreitung des Coronavirus zu stoppen. Die Lage in den Krankenhäusern sei vielerorts angespannt und werde sich weiter zuspitzen. Eine steigende Anzahl schwer kranker und pflegeintensiver Corona-Patienten treffe auf Personal, das sich seit März 2020 in einer emotionalen und arbeitsbelastenden Ausnahmesituation befinde. Planbare Eingriffe müssten seit Oktober 2021 wieder verschoben werden.

Die DKG begrüße die geplante finanzielle Entlastung von Kliniken durch einen Versorgungsaufschlag. Allerdings litten alle Krankenhäuser unter dem Rückgang der Regelversorgung und Erlöseinbrüchen. Daher sollten auch alle Krankenhäuser den finanziellen Rettungsschirm in Anspruch nehmen können.

Besorgt wegen drohender Überlastung der Intensivstationen

Von einer beunruhigenden Dynamik des Infektionsgeschehens sprach die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Die Sorge gelte nicht nur der drohenden Überlastung der Intensivstationen, sondern auch den Notaufnahmen und Rettungsdiensten, deren Kapazitätsgrenze in einigen Regionen fast erreicht sei. Es sei daher zwingend nötig, das Gesetz zur epidemischen Lage von nationaler Tragweite noch beizubehalten und insbesondere Paragraf 28a Absatz 7 nicht zu ändern, damit die Länder weiter das gesamte Instrumentarium zur Eindämmung der Pandemie zur Verfügung hätten.

Die Intensivmediziner forderten ferner Kontaktbeschränkungen, insbesondere Veranstaltungen betreffend, sowie eine Testpflicht in Kliniken und Pflegeheimen für Mitarbeiter und Besucher, auch wenn sie geimpft oder genesen sind.

„Vom Gesetzentwurf geht ein falsches Signal aus“

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) erklärte, angesichts der sich zuspitzenden Lage auf den Intensivstationen und schleppend anlaufenden Drittimpfungen (Booster) gehe von der geplanten Änderung des IfSG und dem Gesetzentwurf insgesamt ein falsches Signal aus. Zum jetzigen Zeitpunkt sei die Entscheidung, den Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, auch anlässlich der geplanten Aufhebung der epidemischen Notlage unverständlich, zumal die Folgeregelungen eine geringere Eingriffstiefe hätten.

Viele der finanziellen Entlastungs- und Unterstützungsleistungen seien wichtig und richtig. Es sei jedoch nicht der richtige Zeitpunkt, um über Folgeregelungen nachzudenken. Gerade die wirkungsvollsten Schutzvorkehrungen knüpften an die epidemische Notlage an.

„Den Ländern wirksame Schutzvorkehrungen ermöglichen“

Der Deutsche Landkreistag warnte, die Dynamik des Infektionsgeschehens habe sich in einer in diesem Ausmaß nicht vorhersehbaren Weise beschleunigt. Sollte tatsächlich auf die Feststellung der epidemischen Notlage verzichtet werden, wäre es zwingend geboten, dass der Bund den Ländern die Möglichkeit gebe, jene Schutzvorkehrungen anzuordnen, die für eine wirksame Eindämmung des Virus erforderlich seien.

Der Landkreistag schlug vor, den Paragrafen 28a IfSG unverändert zu lassen und die als Ersatz vorgesehenen Regelungen neu mit aufzunehmen.

„Auf Feststellung der epidemischen Notlage nicht verzichten“

Bedenken gegen den Gesetzentwurf brachte auch der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) vor.

Ohne die Feststellung der epidemischen Notlage nach Paragraf 5 IfSG seien die Auswirkungen der Pandemie nicht zu beherrschen, da in der geplanten Neufassung des Paragrafen 28a Absatz 7 keine wirksamen Vorkehrungen zur Erreichung von Kontaktbeschränkungen mehr aufgeführt seien. Somit stünde dem bisher ungebremsten Verlauf der Pandemie in diesem Winter kein wirksames Instrumentarium mehr entgegen.

Verzicht auf Impfpflicht nur für Pflegekräfte begrüßt

Der Deutsche Pflegerat (DPR) argumentierte, in einigen Bundesländern sei das Gesundheitswesen bereits überlastet. Daher sollte das Parlament die Feststellung der epidemischen Notlage nicht ohne Not auflaufen lassen. Abzuwägen sei auch, ob es einen bundeseinheitlichen Fahrplan geben solle oder ob die Entscheidungen der Länder und gegebenenfalls der Einrichtungen flexibel getroffen werden könnten.

Zu begrüßen sei, dass der Gesetzentwurf keine Impfpflicht enthalte, die sich nur auf die Pflegekräfte beziehe. Vielmehr müsse über eine Impfpflicht für alle Mitarbeiter nachgedacht werden, die Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Pflegebedarf versorgen.

„Soziale Schutzschirme haben sich bewährt“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) würdigte die geplante Fortführung der sozialen Schutzschirme, die sich in der Pandemie bewährt hätten. Wie groß allein die wirtschaftliche Not sei, zeige die dramatisch gestiegene Inanspruchnahme der Schuldnerberatung.

Zugleich machten die steigenden Ansteckungszahlen und Impfdurchbrüche deutlich, dass weder die Pandemie noch die mit ihr einhergehenden Belastungen der Sozialwirtschaft beendet seien.

Gewerkschaften lehnen Auskunftspflicht über Impfstatus ab

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) gab zu bedenken, es sei offen, nach welchen Parametern künftig auf Landesebene die infektionsschutzrechtlich vorausgesetzte Gefährdungslage festgestellt werden solle.

Je nach Pandemiegeschehen könnten in den Ländern Vorkehrungen nötig sein, die über den geplanten Katalog in Paragraf 28a IfSG Absatz 7 hinausgingen. Daher müsse die entsprechende Kompetenz der Länder erhalten bleiben. Der DGB lehnte überdies eine Auskunftspflicht über den Corona-Impfstatus von Beschäftigten gegenüber Arbeitgebern ab.

Arbeitgeber: Fragerecht nach Impf- oder Teststatus unverzichtbar

Der Arbeitgeberverband BDA erklärte, um den Infektionsschutz in Betrieben zu stärken und Schutzkonzepte sinnvoll anzupassen, sei ein Fragerecht nach dem Impf- oder Teststatus des Arbeitnehmers unverzichtbar. Das gelte unabhängig davon, ob sich der Betrieb für Konzepte nach 3G, 2G oder 2G plus entscheide oder einen anderen Weg einschlage.

Wer die Beschäftigten schützen solle, müsse sie nach ihrem Impfstatus, Genesenenstatus oder dem Testergebnis fragen dürfen. (pk/15.11.2021)

Bundesweit einheitlicher Maßnahmenkatalog geplant

Der Bundestag hatte die epidemische Lage von nationaler Tragweite am 25. August für drei Monate bis 25. November verlängert (19/32091). Nach der bisherigen Regelung im Infektionsschutzgesetz haben die Bundesländer auch nach Ablauf einer festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite die Möglichkeit, bei einer konkreten Gefahr der Ausbreitung von Covid-19 im jeweiligen Land sämtliche im Gesetz vorgesehenen Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Diese Regelung wollen die drei Fraktionen durch einen bundesweit einheitlichen Maßnahmenkatalog ersetzen, der unabhängig von der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite bis zum 19. März 2022 angewendet werden kann.

Dieser Maßnahmenkatalog ist laut Gesetzentwurf auf Vorgehensweisen beschränkt, die in der aktuellen Phase „sinnvoll und angemessen“ sein können. Die je nach regionaler Situation in den Ländern differenzierte Anwendung bleibe gewährleistet, heißt es. Arbeitgeber in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen können Beschäftigtendaten zum Impf- und Serostatus der Beschäftigten in Bezug auf Covid-19 im genannten Zeitraum verarbeiten, um die Verbreitung des Virus zu verhindern. Die Sonderregelungen zum Kinderkrankengeld sollen bis Ende 2022 verlängert werden, um coronabedingte Schwierigkeiten bei der Kinderbetreuung zu mildern. Dadurch wird mit Mehrausgaben von 300 Millionen Euro für den Bund im kommenden Jahr gerechnet. 

Vorgaben zum Infektionsschutz sollen verlängert werden

Mit einer Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie der erleichterten Vermögensprüfung im Kinderzuschlag bis Ende März 2022 wollen die Fraktionen sicherstellen, dass diejenigen, die weiterhin unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie leiden, auch künftig die nötige Unterstützung erhalten. Die jährliche Mindesteinkommensgrenze nach dem Künstlerversicherungsgesetz soll auch für das Jahr 2022 ausgesetzt bleiben. Die Sonderregelungen in der pflegerischen Versorgung sollen bis Ende März 2022 weitergelten.

Die Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz sollen für weitere drei Monate beibehalten werden, ebenso grundlegende Vorgaben wie die Kontaktreduzierung, die Testangebotspflicht sowie die Verpflichtung, betriebliche Hygienekonzepte zu erstellen und zu aktualisieren. Um das Risiko einer Infektion im Betrieb zu senken, sollen Betriebe nach dem Willen der Fraktionen dazu beitragen, den Anteil der geimpften Beschäftigten zu erhöhen. Beibehalten werden soll auch die Impfunterstützungspflicht für Arbeitgeber, um Schutzimpfungen der Beschäftigten während der Arbeitszeit zu ermöglichen. Durch innerbetriebliche Informationskampagnen soll die Impfbereitschaft gefördert werden.

Aufhebung der epidemischen Lage

Erstmals hatte der Bundestag am 25. März 2020 die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt, die dem Bund besondere Befugnisse nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) gibt, etwa zum Erlass von Rechtsverordnungen und Anordnungen. Die Feststellung der epidemische Lage wurde sodann am 18. November 2020, am 4. März 2021, am 11. Juni 2021 und am 25. August 2021 verlängert.

Mit einer Gesetzesänderung im März 2021 billigte das Parlament eine Regelung, derzufolge der Bundestag spätestens drei Monate nach Feststellung der epidemischen Lage deren Fortbestehen feststellen muss, ansonsten gilt die Lage als aufgehoben.

Gesetzentwurf der CDU/CSU

Die Unionsfraktion fordert in ihrem Gesetzentwurf (20/27) einen besseren Schutz vor gefälschten Impfpässen. Impfnachweise hätten in der Corona-Pandemie enorm an Bedeutung gewonnen, denn für die Inhaber könnten sie zur Aufhebung von Beschränkungen führen oder zur Teilnahme an Veranstaltungen. Die zunehmende Relevanz der Impfnachweise habe dazu geführt, dass diese vermehrt gefälscht und in Umlauf gebracht würden. Dies gefährde die Erfolge im Kampf gegen die Pandemie.

Nach den bisher geltenden Straftatbeständen sei die Fälschung von Gesundheitszeugnissen gegenüber anderen Urkundenfälschungen privilegiert. Urkundenfälschung könne mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden. Die Straftatbestände der Paragrafen 277 bis 279 im Strafgesetzbuch (StGB), die die Fälschung von Gesundheitszeugnissen beträfen, sähen hingegen als Strafrahmen nur Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem oder zwei Jahren vor.

Strafrahmen soll erweitert und verschärft werden

Der Gesetzentwurf sieht Änderungen der Paragrafen 277 bis 279 StGB vor. Die Privilegierung solle entfallen. Die Tatbestände sollen sich auch nicht mehr auf die Täuschung von Behörden oder Versicherungsgesellschaften beschränken. Zudem sollen bei den Paragrafen 277 bis 279 der Strafrahmen angehoben und besonders schwere Fälle eingefügt werden. Bei den Paragrafen 278 und 279 StGB solle eine Versuchsstrafbarkeit eingeführt werden.

Ferner sollen besonders verwerfliche und in ihren Auswirkungen besonders gefährliche Urkundenfälschungen in Bezug auf Impfnachweise in den Kreis der Regelfälle für besonders schwere Urkundenfälschungen nach Paragraf 267 Absatz 3 StGB aufgenommen werden. Im Infektionsschutzgesetz sollen der Vorlage zufolge die Strafrahmen der Paragrafen 74 Absatz 2 und 75a moderat erhöht werden.

Aufgabe eines Hauptausschusses

Ein Hauptausschuss kann vom Parlament eingesetzt werden, um den Zeitraum bis zur Konstituierung der ständigen Ausschüsse zu überbrücken. Übergangsweise kann das Gremium Vorlagen beraten und dem Plenum Beschlussempfehlungen vorlegen. Der Hauptausschuss hat jedoch kein Selbstbefassungsrecht. Das heißt, er kann nur über Vorlagen beraten, die ihm vom Plenum überwiesen werden.

In der Vergangenheit fungierte der Hauptausschuss auch als Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union, als Auswärtiger Ausschuss und als Verteidigungsausschuss. Zudem können ihm wichtige eilbedürftige Haushaltsvorlagen überwiesen werden. Den Vorsitz des Hauptausschusses führt die Bundestagspräsidentin. Mit der Konstituierung der ständigen Ausschüsse ist der Hauptausschuss aufgelöst und das Plenum überweist alle noch nicht erledigten Vorlagen an die nunmehr zuständigen Ausschüsse. (ste/vom/pk/15.11.2021)

Dokumente

  • 19/32091 - Antrag: Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
    PDF | 253 KB — Status: 25.08.2021
  • 20/15 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
    PDF | 572 KB — Status: 08.11.2021
  • 20/27 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes vor Impfpassfälschungen
    PDF | 231 KB — Status: 10.11.2021

Protokolle

  • Protokoll der 2. Sitzung
  • Anlagen

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste der Anhörung zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
  • Stellungnahme Sozialverband VdK Deutschland e. V.
  • Stellungnahme Professor Dr. Frank Zieschang
  • Stellungnahme Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW)
  • Stellungnahme Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
  • Stellungnahme Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V.
  • Stellungnahme Deutscher Landkreistag
  • Stellungnahme Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Stellungnahme Deutsche Krankenhausgesellschaft
  • Stellungnahme Professor Dr. Jörg Eisele
  • Stellungnahme Gesellschaft für Virologie e.V.
  • Stellungnahme GKV-Spitzenverband
  • Stellungnahme Sozialverband Deutschland
  • Stellungnahme Professor Dr. Thomas Weigend
  • Stellungnahme Deutscher Pflegerat e.V. (DPR) I
  • Stellungnahme Deutscher Pflegerat e.V. (DPR) II
  • Stellungnahme Verband der Privaten Krankenversicherung
  • Stellungnahme Prof. Dr. Hinnerk Wißmann
  • Stellungnahme Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger
  • Stellungnahme PD Dr. Andrea Kießling (Ruhr-Universität Bochum, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie)
  • Stellungnahme Marburger Bund Bundesverband
  • Stellungnahme Bundesverband Medizintechnologie (BVMed)
  • Stellungnahme Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB)
  • Stellungnahme Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS)
  • Stellungnahme Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)

Weitere Informationen

  • Hauptausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Hauptausschuss

Bundestag beschließt neuen Infektions­schutzkatalog

Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. November 2021, einen Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) (20/15) beschlossen. Demnach soll unter anderem die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 25. November auslaufen. In namentlicher Abstimmung votierten 398 Abgeordnete für die Vorlage, 254 stimmten dagegen, 36 enthielten sich der Stimme.

Zuvor war der geänderte Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen der drei Fraktionen gegen das Votum der CDU/CSU und der AfD bei Enthaltung der Linken angenommen worden. Zu dem Entwurf hatte der Hauptausschuss eine Beschlussempfehlung (20/78 Buchstabe a) und einen Bericht (20/89) vorgelegt, in denen Änderungen und Ergänzungen dokumentiert wurden. Initiativen von Unions- und Linksfraktion fanden keine Mehrheit. 

Angenommener Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP

Beschlossen wurde die Einfügung eines bundeseinheitlich anwendbaren Katalogs möglicher Schutzvorkehrungen in Paragraf 28a des Infektionsschutzgesetzes. Damit soll es möglich sein, je nach Entwicklung der Lage erforderliche Schutzvorkehrungen zu treffen. Ferner würden gesetzliche oder untergesetzliche Regelungen zum Infektionsschutz im regulären parlamentarischen Verfahren jederzeit kurzfristig ermöglicht, heißt es im Gesetzentwurf.

Zugleich werde dafür gesorgt, dass Kindern und andere infektionsgefährdete Gruppen, für die kein Impfangebot verfügbar ist, rechtssicher geschützt werden können. Der neue Katalog sei auf Vorkehrungen beschränkt, die in der jetzigen Phase der Pandemie sinnvoll und angemessen sein könnten. Die Vorkehrungen könnten je nach regionaler Lage differenziert angewendet werden.

Mögliche Schutzvorkehrungen bis 19. März 2022

In Paragraf 28a Absatz 7 des Infektionsschutzgesetzes werden die Schutzvorkehrungen benannt, die bundesweit bis zum 19. März 2022 unabhängig von der festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite ergriffen werden können.

Genannt werden die Anordnung eines Abstandsgebots, die Maskenpflicht, die Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen, verpflichtende Hygienekonzepte, Auflagen für den Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen wie Hochschulen oder Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie die Verarbeitung von Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Teilnehmern einer Veranstaltung.

Erweitertes Kinderkrankengeld auch im Jahr 2022

Das Gesetz ermöglicht Arbeitgebern unabhängig von der epidemischen Lage in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen, zur Verhinderung von Infektionen Daten zum Impf- und Serostatus der Beschäftigten zu verarbeiten. Ferner wurden die Sonderregelungen zum Kinderkrankengeld auf das Jahr 2022 ausgedehnt.

Verlängert wurde zudem der vereinfachte Zugang zu den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie die erleichterte Vermögensprüfung im Kinderzuschlag bis Ende März 2022. Auch „bewährte Vorgaben“ zum betrieblichen Infektionsschutz werden für drei Monate beibehalten.

Pflege-Sonderregelungen verlängert

Die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf nötigen Regelungen im Pflegezeitgesetz, Familienpflegezeitgesetz und im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI, Soziale Pflegeversicherung) gelten auch nach Ende der epidemischen Lage und über das Jahresende 2021 hinaus. Die Sonderregelungen in der Pflege wurden bis Ende März 2022 verlängert.

Schließlich wird die Eintragung falscher Impfdokumentationen in Blankett-Impfausweisen unter Strafe gestellt. Auch der Gebrauch fremder Gesundheitszeugnisse wird im Strafgesetzbuch ausdrücklich erfasst.

Beschlossene Änderungen am Gesetzentwurf

Zum gemeinsamen Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hatte der am 11. November vom Bundestag eingesetzte Hauptausschuss am 15. November Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung gehört. Nach Kritik aus der Politik und von Experten hatte er am 16. November den Katalog der Schutzvorkehrungen noch ergänzt und deutlich ausgeweitet. Dazu hatten SPD, Grüne und FDP 16 Änderungsanträge vorgelegt. 

Bei einer konkreten epidemischen Gefahr können die Länder mit Beschluss der Landtage auch künftig Personenbeschränkungen für Betriebe, Einrichtungen oder Veranstaltungen erlassen. Auch dürfen die Länder in solchen Fällen Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum anordnen. Die Anordnung von Ausgangsbeschränkungen oder das generelle Verbot für Veranstaltungen oder Versammlungen bleibt aber ausgeschlossen.

3G-Regelung im öffentlichen Nah- und Fernverkehr

Die drei Fraktionen hatten sich ferner auf eine 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet) am Arbeitsplatz und im öffentlichen Nah- und Fernverkehr verständigt. Beschäftigte sollen außerdem, wenn möglich, von zu Hause aus arbeiten (Homeoffice). Um sogenannte vulnerable Gruppen besser zu schützen, also insbesondere ältere Menschen, ist in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen eine Testpflicht für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher vorgesehen.

Krankenhäuser bekommen für jeden Covid-19-Patienten, den sie aufnehmen, einen Versorgungsaufschlag. Der Gesetzentwurf beinhaltet zudem die Beibehaltung sozialer und wirtschaftlicher Schutzschirme. Schließlich werden das unbefugte Ausstellen von Gesundheitszeugnissen, das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse und der Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse unter Strafe gestellt. Auch unrichtige Impf- und Test-Dokumentationen und Bescheinigungen werden bestraft.

CDU/CSU: Sie haben keinen Plan für diese Pandemie

In der Schlussdebatte hielt die Union den künftigen Koalitionären vor, in einer dramatischen Notlage auf ein bewährtes Instrument der Krisenbewältigung zu verzichten. Stephan Stracke (CDU/CSU) kritisierte: „Sie werden der Dramatik der Lage nicht gerecht.“ Die vierte Corona-Welle habe das Land mit voller Wucht erfasst. Die Krankenhäuser stießen an ihre Grenzen, Intensivbetten seien belegt, Patienten müssten verlegt werden, planbare Operationen würden verschoben. Ärzte und Pfleger seien an ihrer Belastungsgrenze.

Mit dem neuen Gesetz würden die Handlungsmöglichkeiten der Länder reduziert, rügte Stracke. Das könne nicht gutgehen. Notwendig sei jetzt eine enge Abstimmung von Bund und Ländern, das habe die SPD jedoch lange verhindert. Stracke rügte: „Sie haben keinen Plan für diese Pandemie.“ Die Feststellung der epidemischen Notlage gebe einen passgenauen Rahmen für die Länder. Dieses bewährtes Rechtsinstrument werde nun ohne Not nicht verlängert Das sei ein falsches Signal und auch inhaltlich falsch. „Sie haben sich komplett verrannt.“

Minister weist Kritik an seinem Krisenmanagement zurück

Auch der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) meldete sich in der Debatte zu Wort und wies Kritik an seinem Krisenmanagement zurück. Spahn räumte ein, die Lage sei ernst. Die jetzige Dynamik im Infektionsgeschehen hätten Wenige vorhergesagt.

Er selbst habe verschiedene Vorschläge gemacht, wie die Rechtslage in der Zukunft ausgestaltet werden könne. Wenn die künftige Koalition nun einen eigenen Weg gehe, müsse sie dafür auch die Verantwortung übernehmen. Die Grünen-Abgeordnete Dr. Manuela Rottmann bot der Union an, in der Krise im Gespräch zu bleiben.

SPD will die politische Verantwortung übernehmen

Redner von Grünen, SPD und FDP verteidigten den nachgebesserten Gesetzentwurf sowie den geplanten Verzicht auf die Feststellung der epidemischen Notlage. Sabine Dittmar (SPD) sagte, die Reform schaffe einen neuen gesetzlichen Ordnungsrahmen zur Bewältigung der Pandemie. Sie betonte: „Wir reagieren mit den notwendigen und rechtssicheren Maßnahmen auf die sehr schwierige Corona-Lage.“ Die alte Regelung sei mit Ausgangssperren, Beherbergungsverboten oder flächendeckenden Ladenschließungen „verfassungsrechtlich und epidemiologisch fragwürdig“ gewesen. Dittmar kündigte an: „Wir übernehmen jetzt die politische Verantwortung.“

Mit dem neuen Gesetz bleibe das hohe Schutzniveau nicht nur erhalten, sondern es werde erhöht. Die Länder erhielten mehr Möglichkeiten des effizienten Handelns als bei der noch gültigen Rechtslage. So könnten die Länder auch Veranstaltungen absagen oder einzelne Einrichtungen schließen. Zudem werde Rechtssicherheit geschaffen. Zugleich würden jene Menschen geschützt, die am verletzlichsten seien. Dittmar sagte voraus: „Vor uns stehen anstrengende Monate.“

Grüne fordern „Schutzwall im öffentlichen Leben“

Auch Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen) wies auf den Ernst der Lage hin und auf die Notwendigkeit, jetzt entschlossen zu reagieren. Die jüngste Entwicklung im Gesundheitssystem mache ihr große Sorgen. „Wir befinden uns in einer Notsituation.“ Sie warf der alten Regierung vor, sich auf die absehbar schwierige Herbst- und Winterzeit nicht ausreichend vorbereitet zu haben. Sie betonte: „Heute erwarten die Menschen, dass wir uns zusammenreißen und handeln.“

Nötig seien rechtssichere Maßnahmen. Das neue Gesetz biete deutlich mehr Möglichkeiten als bisher. Die Grünen-Politikerin mahnte: „Wir brauchen einen Schutzwall im öffentlichen Leben.“ Daher gebe es künftig die Pflicht, die Lage von Kindern zu berücksichtigen. Schulen und Kitas müssten so lange wie möglich offen bleiben.

FDP: Corona ist nicht vorbei

Dr. Marco Buschmann (FDP) wandte sich gegen den möglichen Eindruck, dass mit dem Verzicht auf die Feststellung der epidemischen Notlage die Botschaft verbunden sein könnte, die Corona-Pandemie sei vorbei: „Corona ist nicht vorbei.“ Die Lage sei ernst, insbesondere dort, wo die Impfquote niedrig ausfalle. Das sei derzeit gerade in Bayern und Sachsen der Fall. Buschmann forderte alle Bürger auf, sich impfen zu lassen oder sich auch für eine Auffrischungsimpfung zu entscheiden.

Eine nationale Impfoffensive sei der Weg aus der Pandemie. Der FDP-Politiker wies den Vorwurf zurück, das neue Gesetz lasse die Länder wehrlos zurück. Das sei falsch. Tatsächlich würden  robuste Maßnahmen ermöglicht und auf rechtssichere Beine gestellt. Das sei ein Fortschritt in der Pandemie-Bekämpfung. So werde der Instrumentenkasten erweitert und nicht reduziert. Buschmann mahnte, es dürfe jetzt nicht um politische Konstellationen gehen, um Union oder Ampel: „Es geht darum, unser Land zu schützen.“

AfD kritisiert Druck auf Ungeimpfte

Tino Chrupalla (AfD) erneuerte die Kritik seiner Fraktion, wonach der Druck auf die noch nicht geimpften Menschen immer weiter verschärft werde. Die Bürger hätten aber ein Recht darauf, eigenverantwortlich zu handeln und könnten nicht als Impfverweigerer abgestempelt werden.

Er mahnte: „Hören Sie auf, einzelne Gruppen gegeneinander auszuspielen.“ Den künftigen Koalitionären warf Chrupalla vor, die bisherige Politik der Panik und Verbote fortführen zu wollen. Die Ungeimpften würden für alles verantwortlich gemacht, dabei liege die Impfquote nun bei fast 70 Prozent, ohne dass sich die Lage entspanne. Die Hoffnung in die Impfstoffe sei offensichtlich zu  groß gewesen. Die Impfdurchbrüche zeigten, dass die Impfstoffe doch nicht so zuverlässig wirken.

Linke für stringente Corona-Politik

Nach Ansicht von Dr. Dietmar Bartsch (Linke) ist die Corona-Politik unberechenbar und nicht verlässlich genug. Offenbar ändere das Virus seine Gefährlichkeit, je nachdem, wer gerade regiere, sagte er in Anspielung auf die veränderten Einschätzungen zur epidemischen Notlage.

Er kritisierte, neuerdings würden Regelungen ganz im Sinne der FDP verfolgt. „Was haben Sie den Leuten in den Tee getan?“ Bartsch betonte, es würden Regelungen gebraucht, die Bürger hätten es nach fast zwei Jahren Pandemie aber satt, Sprüche zu hören, die sich als nicht haltbar erwiesen: „Das untergräbt die Akzeptanz.“ Der Linke-Politiker warnte: „Mit jeder Welle wird unser Gesundheitssystem schwächer.“ Pfleger seien schlecht bezahlt und verließen ihren Beruf, Krankenhäuser würden geschlossen. Deutschland brauche eine stringente Corona-Politik.

Initiativen von CDU/CSU und Linke abgelehnt

Zu dem Gesetzentwurf hatten Unions- und Linksfraktion Initiativen eingebracht, die vom Bundestag abgelehnt wurden. Ein CDU/CSU-Änderungsantrag sah vor (20/90), in Paragraf 77 IfSG einen neuen Absatz 4a einzufügen, der die im August 2021 festgestellte epidemische Lage oder einen vor deren Auslaufen gefassten neuen Beschluss des Bundestages über die Fortdauer der epidemischen Lage bis zum 28. Februar 2022 weiter fortschreibt, sofern der Bundestag diese nicht vorher aufhebt. Die Vorlage wurde gegen die Stimmen der Unionsfraktion abgelehnt.

Abgelehnt gegen die Stimmen der Antragsteller wurde zudem ein Entschließungsantrag der Linksfraktion, in dem diese ein stärkeres Bemühen forderte, „Gruppen mit unterdurchschnittlicher Impfquote zu erreichen“ (20/85). Neben „niedrigschwelligen“ und soziale Brennpunkte in den Blick nehmenden Angeboten in Impfzentren plädiert die Fraktion unter anderem auch für eine Impfprämie in Höhe von 100 Euro für alle, die bis zum 31. Dezember 2021 einen vollständigen Impfschutz vorweisen können. 

Ein weiterer Entschließungsantrag der CDU/CSU (20/84) wurde namentlich abgestimmt. 502 Abgeordnete votierten gegen den Antrag, 178 waren dafür, es gab eine Enthaltung. Darin hatte die Unionsfraktion für die Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite plädiert. Die Voraussetzung dafür sei unter anderem deshalb gegeben, weil „eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland droht oder stattfindet“.

Gesetzentwurf der CDU/CSU abgelehnt

Ebenfalls abgelehnt wurde ein Gesetzentwurf der Unionsfraktion (20/27), in dem diese einen besseren Schutz vor gefälschten Impfpässen gefordert hatte. Nach den bisher geltenden Straftatbeständen sei die Fälschung von Gesundheitszeugnissen gegenüber anderen Urkundenfälschungen privilegiert, so die CDU/CSU. Urkundenfälschung könne mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Die Straftatbestände der Paragrafen 277 bis 279 im Strafgesetzbuch (StGB), die die Fälschung von Gesundheitszeugnissen beträfen, sähen hingegen als Strafrahmen nur Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem oder zwei Jahren vor.

Mit ihrem Gesetzentwurf forderte die Fraktion Änderungen der Paragrafen 277 bis 279 StGB. Unter anderem sollten sich die Tatbestände nicht mehr auf die Täuschung von Behörden oder Versicherungsgesellschaften beschränken. Darüber hinaus sollte der Strafrahmen der Paragrafen 277 bis 279 angehoben und besonders schwere Fälle eingefügt werden. Auch zu dieser Abstimmung hatte der Hauptausschusses eine Beschlussempfehlung vorgelegt (20/78 Buchstabe b). (pk/vom/ste/irs/18.11.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Sabine Dittmar

Sabine Dittmar

© Sabine Dittmar/ Photothek Media Lab

Dittmar, Sabine

SPD

Stephan Stracke

Stephan Stracke

© Stephan Stracke/tokography/Tobias Koch

Stracke, Stephan

CDU/CSU

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Marco Buschmann

Dr. Marco Buschmann

© Dr. Marco Buschmann/ Julia Deptala

Buschmann, Dr. Marco

FDP

Tino Chrupalla

Tino Chrupalla

© Tino Chrupalla/ Robert Hundro

Chrupalla, Tino

AfD

Dietmar Bartsch

Dietmar Bartsch

© DBT/ Inga Haar

Bartsch, Dr. Dietmar

Die Linke

Johannes Fechner

Johannes Fechner

© Photothek

Fechner, Dr. Johannes

SPD

Norbert Kleinwächter

Norbert Kleinwächter

© AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag/Stephan Schmidt

Kleinwächter, Norbert

AfD

Johannes Fechner

Johannes Fechner

© Photothek

Fechner, Dr. Johannes

SPD

Thorsten Frei

Thorsten Frei

© Tobias Koch

Frei, Thorsten

CDU/CSU

Manuela Rottmann

Manuela Rottmann

© Dr. Manuela Rottmann / Stefan Kaminski

Rottmann, Dr. Manuela

Bündnis 90/Die Grünen

Jens Spahn

Jens Spahn

© Jens Spahn

Spahn, Jens

CDU/CSU

Manuela Rottmann

Manuela Rottmann

© Dr. Manuela Rottmann / Stefan Kaminski

Rottmann, Dr. Manuela

Bündnis 90/Die Grünen

Michael Theurer

Michael Theurer

© DBT/ Inga Haar

Theurer, Michael

FDP

Martin Sichert

Martin Sichert

© Büro MdB Sichert / Büro MdB Sichert

Sichert, Martin

AfD

Heike Baehrens

Heike Baehrens

© Photothek

Baehrens, Heike

SPD

Dr. Katja Leikert

Dr. Katja Leikert

© Katja Leikert/Tobias Koch

Leikert, Dr. Katja

CDU/CSU

Detlef Müller

Detlef Müller

© Photothek

Müller (Chemnitz), Detlef

SPD

Jan-Marco Luczak

Jan-Marco Luczak

© Jan-Marco Luczak/ Tobias Koch

Luczak, Dr. Jan-Marco

CDU/CSU

Dirk Wiese

Dirk Wiese

© Dirk Wiese/ Marco Urban

Wiese, Dirk

SPD

Manuela Rottmann

Manuela Rottmann

© Dr. Manuela Rottmann / Stefan Kaminski

Rottmann, Dr. Manuela

Bündnis 90/Die Grünen

René Bochmann

René Bochmann

© Privat

Bochmann, René

AfD

Dirk Wiese

Dirk Wiese

© Dirk Wiese/ Marco Urban

Wiese, Dirk

SPD

Jan-Marco Luczak

Jan-Marco Luczak

© Jan-Marco Luczak/ Tobias Koch

Luczak, Dr. Jan-Marco

CDU/CSU

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/15 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
    PDF | 572 KB — Status: 08.11.2021
  • 20/27 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes vor Impfpassfälschungen
    PDF | 231 KB — Status: 10.11.2021
  • 20/78 - Beschlussempfehlung: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/15 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/27 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes vor Impfpassfälschungen
    PDF | 947 KB — Status: 16.11.2021
  • 20/84 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/15, 20/78 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite hier: Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
    PDF | 235 KB — Status: 17.11.2021
  • 20/85 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/15, 20/78 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
    PDF | 159 KB — Status: 17.11.2021
  • 20/89 - Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/15 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/27 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes vor Impfpassfälschungen
    PDF | 573 KB — Status: 17.11.2021
  • 20/90 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/15, 20/78 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
    PDF | 268 KB — Status: 17.11.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Änderungsantrag 20/90 abgelehnt


namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 20/15 (Beschlussempfehlung 20/78 und 20/89 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen)
10:56:09: Beginn der Namentlichen Abstimmung
11:23:18: Ende der Namentlichen Abstimmung
Gesamt: 688 Ja: 398 Nein: 254 Enthaltungen 36
Gesetzentwurf 20/15 (Beschlussempfehlung 20/78 und 20/89 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen

Gesetzentwurf 20/27 (Beschlussempfehlung 20/78 und 20/89 Buchstabe b: Gesetzentwurf ablehnen) abgelehnt

namentliche Abstimmung zu Entschließungsantrag 20/84
12:18:48: Beginn der Namentlichen Abstimmung
12:52:26: Ende der Namentlichen Abstimmung
Gesamt: 681 Ja: 178 Nein: 502 Enthaltungen 1
Entschließungsantrag 20/84 abgelehnt

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Sitzungsverlauf

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw46-pa-hauptausschuss-infektionsschutz-868256

Stand: 12.05.2025