Parlament

Abgesetzt: Abschließende Beratungen ohne Aus­sprache

Der Schriftzug Deutscher Bundestag am Rednerpult im Plenum, dahinter der Bundestagsadler

Gewisse Vorlagen berät der Bundestag ohne Aussprache. (© DBT/ photothek)

Von der Tagesordnung am Donnerstag, 13. Januar 2022, abgesetzt hat der Bundestag die abschließende Beratung eines Gesetzentwurfs der CDU/CSU-Fraktion zur Änderung der Strafprozessordnung (20/204). Ursprünglich wollte das Parlament ohne vorherige abschließende Aussprache über den Gesetzentwurf abstimmen. Die Union schlägt darin die Korrektur von redaktionellen Fehlern in Paragraf 110d der Strafprozessordnung vor. Der Paragraf regelt den Richtervorbehalt bei Ermittlungen in Bezug zu „Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte“ beziehungsweise zu „Verbreitung und Besitz von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern“. Laut Begründung müsse den Fehlern bisher „im Wege der Auslegung“ begegnet werden. „Dies führt zu Rechtsunsicherheiten, die im wichtigen Bereich des Kinderschutzes und der Ermittlungsarbeit nicht akzeptabel sind“, schreibt die Fraktion. Konkret soll Satz 1 des Paragrafen wie folgt gefasst werden: „Einsätze, bei denen entsprechend § 176e Absatz 5 oder § 184b Absatz 6 des Strafgesetzbuches Handlungen im Sinne des § 176e Absatz 1 und 3 oder § 184b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 4 und Satz 2 des Strafgesetzbuches vorgenommen werden, bedürfen der Zustimmung des Gerichts.“ (scr/ste/12.01.2022)

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