Fragestunde

Fragestunde am 26. Januar

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 26. Januar 2022, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung eine Stunde lang Fragen (20/455), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen

Von den insgesamt 41 Fragen kamen 17 von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion. 13 Fragen stellten Abgeordnete der Fraktion Die Linke, neun Fragen stammten von Abgeordneten der AfD-Fraktion. Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, die in der vergangenen Wahlperiode regelmäßig die fleißigsten Fragesteller waren, waren immerhin mit zwei Fragen vertreten. Von SPD- und FDP-Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt.

Die meisten Fragen, nämlich 16, richteten sich an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, gefolgt vom Bundesministerium für Gesundheit mit sieben Fragen, dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Inneres und Heimat mit jeweils vier Fragen und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit drei Fragen.

Je zwei Fragen sollten vom Bundesfinanzministerium und vom Bundesministerium für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung beantwortet werden. Zu je einer Frage sollten sich das Auswärtige Amt, das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend äußern.

Was die Abgeordneten wissen wollten

Beispielsweise erkundigte sich die Berliner Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) beim Bundesjustizministerium, ob die Bundesregierung die Einführung einer Regelung zu einem zeitlich befristeten bundesweiten Mietenmoratorium plant. Ein solches Mietenmoratorium müsste angesichts der auch im Jahr 2021 fortgesetzten Mietsteigerungen die Bezieher von kleinen und mittleren Einkommen in die Lage versetzen, ihre Mietwohnungen weiterhin zu bezahlen und der Verdrängung zu entgehen, auch vom Paritätischen Wohlfahrtsverband und vom Deutschen Mieterbund gefordert werde, schrieb die Abgeordnete.

Der AfD-Abgeordnete René Springer aus Brandenburg fragte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, welche Sozialleistungsansprüche unbezahlt freigestellte Arbeitnehmer in den Berufen haben, die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach Paragraf 20a des Infektionsschutzgesetzes unterliegen und für die mangels eines Impf- oder Genesenennachweises bis zum Ablauf des 15. März 2022 vom jeweils zuständigen Gesundheitsamt ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot ausgesprochen wurde.

Wie viele Ermittlungsverfahren gegen Angehörige von Polizeibehörden derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund des Anfangsverdachts der Begehung von Straftaten durch Äußerungen und Postings in den sogenannten „rechten, rassistischen und antisemitischen Chatgruppen“ geführt werden und wie viele wegen des Verdachts illegaler Datenabfragen aus behördlichen Datenbanken, interessierte die Thüringer Abgeordnete Martina Renner (Die Linke). Antwort erhoffte sie darauf vom Bundesministerium für Inneres und Heimat.

Der Münchner CSU-Abgeordnete Stephan Pilsinger wollte erfahren, auf Basis welcher konkreten wissenschaftlichen Erkenntnisse die Bundesregierung entschieden hat, den Genesenen-Status von vormals Covid-19-Infizierten von bisher sechs Monaten auf drei Monate zu verkürzen. (vom/26.01.2022)

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