Gesundheit

Keine Rücknahme von Impfschutz- und Ge­ne­se­nennachweis-Re­ge­lungen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 27. Januar 2022, mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen einen Antrag der AfD-Fraktion (20/511) abgelehnt, in dem diese die sofortige Rücknahme der Änderung vom 14. Januar 2022 der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung verlangt hatte. Sie definiert grundsätzliche Ausnahmen von Quarantäne und Isolation aufgrund von Impfung und Genesung und rekurriert dabei auf Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI). Demnach sind Kontaktpersonen von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen etwa dann von der Pflicht zur Quarantäne befreit, wenn sie eine Boosterimpfung erhalten haben. 

AfD-Antrag zur Covid-19-Prognostik überwiesen

Einen weiteren Antrag der AfD mit dem Titel „Prognostik und Therapie, der wirksame Weg gegen Covid-19“ (20/510) überwies der Bundestag zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss. Darin spricht sich die Fraktion für einen flächendeckenden Einsatz der sogenannten Proteomanalyse zur Vorhersage des Schweregrades einer Covid-Infektion aus.

Aus Sicht der Antragsteller kann damit „die Hospitalisierungsrate nachhaltig gesenkt und Leben gerettet werden“, da die Kenntnis über die Wahrscheinlichkeit eines schweren Verlaufs „die Möglichkeit der frühzeitigen und damit effektiven vorbeugenden Behandlung mit geeigneten Medikamenten ermöglicht“. (vom/irs/27.01.2022)

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