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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Haushalt

Kontroverse um den zweiten Nachtrag zum Bundes­haushalt 2021

Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. Dezember 2021, erstmals über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (20/300) beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss zur weiteren Beratung in den Haushaltsausschuss überwiesen.

60 Milliarden Euro für  Energie- und Klimafonds

Geplant ist, dem Energie- und Klimafonds (EKF), einem Sondervermögen des Bundes, 60 Milliarden Euro zuzuführen. Im EKF sollen die Mittel der Rücklage zugeführt werden, die damit auf 76,2 Milliarden Euro aufwächst. Die Gesamtausgaben sollen in diesem Jahr nunmehr 572,7 Milliarden Euro betragen. Die bisherige Planung sah Ausgaben in Höhe von 547,7 Milliarden Euro vor. 2020 lagen die Ausgaben laut Entwurf bei 508,5 Milliarden Euro. 

Laut Entwurf ist diese Zuführung „ohne Erhöhung der Kreditermächtigung möglich, da sich im Haushaltsvollzug Mehreinnahmen und Minderausgaben abzeichnen“. Die mit dem Ersten Nachtragshaushalt im April 2021 erhöhte Ermächtigung zur Nettokreditaufnahme liegt aktuell bei 240 Milliarden Euro für dieses Jahr. Im April hatte der Bundestag aufgrund der andauernden Corona-Pandemie und ihrer Folgen eine außergewöhnliche Notsituation im Sinne der Schuldenregel des Grundgesetzes festgestellt und somit eine Ausnahme von der im Grundgesetz vorgesehenen Obergrenze für die Nettokreditaufnahme ermöglicht.

Mit der Zuführung wird laut Begründung des Haushaltsgesetzes angeknüpft „an die bereits im Jahr 2020 im Zusammenhang mit dem Konjunktur- und Zukunftspaket erfolgten und zur Pandemiebewältigung bewährten Zuweisung an den Energie- und Klimafonds“. Diese zusätzlichen Mittel „dienen damit weiterhin der Pandemiebewältigung und sind zur Überwindung der pandemiebedingten Notsituation erforderlich“, führt die Bundesregierung aus. 

Minister: Eine Antwort auf die Pandemie 

Der Nachtragshaushalt sei eine Antwort auf die Pandemie, sagte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). Die Bundesregierung habe sich ambitionierte Ziele gesetzt, die Corona-Pandemie zu bewältigen und gestärkt aus der Krise herauszukommen, damit die Transformation eine der größten Industrienationen hin zur Klimaneutralität gelinge, sagte Lindner. Ein großer Teil der öffentlichen Mittel werde für die Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie verwendet.

Zugleich seien aber durch die Unsicherheiten und Einschränkungen in Folge der Krise viele Investitionen zur Modernisierung der Wirtschaft ausgefallen. Daher sei es von grundlegender Bedeutung, jetzt einen Nachholprozess zu organisieren. „Nicht nur die Menschen benötigen einen Booster, sondern auch die wirtschaftliche Entwicklung“, betonte der Finanzminister. Sowohl öffentliche Investitionen wie auch die Förderung privater Investitionen seien dafür entscheidend. Linder sagte weiter, es gehe um die Verantwortung für künftige Generationen, wie im Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts unterstrichen worden sei. Zugleich gelte es, die Schuldenbremse des Grundgesetzes einzuhalten. „Beides ist für die Bundesregierung verbindlich“, machte er deutlich.

CDU/CSU: Taschenspielertricks

Christian Haase (CDU/CSU) sprach hingegen von Taschenspielertricks, die die neue Bundesregierung anwende. In einer wundersamen Wandlung würden Corona-Kredite zu Klimakrediten. Die FDP sei sowohl in den Wahlkampf als auch in die Sondierungsgesprächen mit der klaren roten Linie gegangen, es werde kein Aufweichen der Schuldenbremse geben. „Wollen Sie dieses Versprechen mit ihrem ersten Gesetzentwurf brechen?“, fragte Haase in Richtung Lindner.

Es sei offensichtlich, dass die Schuldenbremse mit solch einem waghalsigen Manöver ausgehebelt werde. Zu den Corona-Krediten, die im Energie- und Klimafonds geparkt werden sollen, kämen noch die Änderungen in der Schuldenregel für Sondervermögen „mit dem einzigen Ziel, den Verschuldungsspielraum in den nächsten Jahren vollkommen unabhängig von Corona zu erhöhen“. Er halte diesen Haushalt für verfassungswidrig, betonte der Unionsabgeordnete. Dieser Nachtragshaushalt sei der Anfang vom Ende der Schuldenbremse.

SPD: Nicht sparen beim Gesundheitsschutz

Dennis Rohde (SPD) sagte zu Beginn seiner Rede: „Wir werden nicht beim Gesundheitsschutz der Bevölkerung sparen.“ Der Schutz von Leib und Leben werde auch für die neue Regierungskoalition allerhöchste Priorität haben. Neben dem Gesundheitsschutz gelte es aber, sich weiterhin mit den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie zu befassen. „Dafür haben wir vielfältig Brücken gebaut“, sagte Rohde. Beispiele seien das Kurzarbeitergeld, aber auch die Soforthilfen und der Stabilisierungsfonds für Unternehmen. Wichtig sei es, diese Brücken in die Zukunft zu schlagen.

„Wir erleben weltweit, dass die Geschwindigkeit der wirtschaftlichen Transformation zugenommen hat“, sagte der SPD-Parlamentarier. Viele Länder setzten darauf, CO2-neutral zu werden. „Wenn unsere Brücken in die Zukunft führen sollen, dann geht das nur, wenn wir auch bei uns die Voraussetzung schaffen, CO2-neutral zu produzieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben.“ Diese Brücken, so Rohde weiter, kosteten Geld. Das sei der Grund, weshalb der Energie- und Klimafonds zu einem Klima- und Transformationsfonds weiterentwickelt werden müsse.

AfD: Unseriöse Tricks

Von unseriösen Tricks, die einer Bundesregierung unwürdig seien, sprach Peter Boehringer (AfD). Die FDP habe ihr jetziges Vorgehen in ihrer Zeit als Oppositionsfraktion noch als verfassungswidrig bezeichnet. Die Union wiederum sei heute in der Opposition überzeugt davon, dass ihr zu den Planungen der Ampelkoalition völlig analoges Vorgehen in der Regierung in den Jahren 2020 und 2021 nun plötzlich rechtswidrige Finanzakrobatik sei.

CDU und CSU wollten offenbar ihr eigenes Tun nachträglich per Klage vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. „Das kann man sich gar nicht ausdenken. Das ist ja reine Realsatire“, so Boehringer. Seine Fraktion hingegen habe in den vergangenen Jahren mehrfach entsprechende Anträge auf Normenkontrollklage eingebracht.

Grüne: Heuchelei und Doppelmoral

Sven-Christian Kindler (Bündnis 90/Die Grünen) warf der Union Heuchelei und Doppelmoral vor. Was die Ampel plane, sei dem, was die Große Koalition 2020 getan habe, „sehr ähnlich“. Der Bundestag habe 2020 und 2021 gemeinsam mit der Bundesregierung Kredite in erheblichem Umfang zur Bewältigung der Corona-Pandemie bereitgestellt. Diese Gelder seien für die Stabilisierung des Gesundheitssystems gedacht gewesen – ebenso wie für die Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie und explizit auch für öffentliche Investitionen.

„Diesen breiten Konsens sollte die Union in der Opposition jetzt nicht aufkündigen“, sagte Kindler. Öffentliche Investitionen seien der nachhaltigste und beste Weg aus der Krise, befand er. Benötigt würden Investitionen, die dem 1,5-Grad-Ziel zugewandt sind und nachfolgende Generationen in den Blick nehmen. „Wir machen generationengerechte Haushaltspolitik“, sagte der Grünen-Abgeordnete.

Linke: Angriff auf Parlament und Grundgesetz

Der Bundesfinanzminister wolle 60 Milliarden Euro der Kontrolle des Parlaments weitgehend entziehen, beklagte Dr. Gesine Lötzsch (Die Linke). „Das ist ein Angriff auf das Parlament und das Grundgesetz und ein denkbar schlechter Einstig für Finanzminister Lindner“, befand sie. Grundrechte einzuschränken und dem Parlament die Kontrollrechte zu entziehen, sei einer Demokratie unwürdig. Dass von den 240 Milliarden Euro, die der Bundestag an Corona-Krediten bewilligt habe, 60 Milliarden Euro nicht ausgegeben wurden, sei ihr unverständlich. Weder gebe es genug Luftfilter an den Schulen noch ausreichend Pflegekräfte und wohl auch zu wenig Impfstoff.

Viel Geld sei indes für die Rettung von DAX-Konzernen ausgegeben worden. „Aber kein Geld für die Menschen, die sich mit 450-Euro-Jobs über Wasser halten mussten und ohne Kurzarbeitergeld vor dem Nichts stehen“, kritisierte die Linken-Abgeordnete, die zugleich eine Vermögensabgabe für Superreiche forderte. Betroffen davon seien lediglich 0,7 Prozent der Bevölkerung.

FDP: Moderne Politik aus der Mitte

Mit dem Nachtragshaushalt schaue die Koalition auf die nächsten Jahre, sagte Otto Fricke (FDP). Um die Defizite bei den Investitionen nachzuholen werde der vom Parlament begleitete Fonds genutzt. Dadurch erhalte die Wirtschaft langfristige Planungssicherheit, die ihr die Union nicht gegeben habe.

Fricke betonte weiter, es würden keine neuen Schulden aufgenommen. Stattdessen würden überflüssige Garantien und Kreditermächtigungen gestrichen. „Das ist moderne Politik aus der Mitte“, sagte er. (hau/scr/16.12.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Christian Lindner

Christian Lindner

© DBT/ Inga Haar

Lindner, Christian

Bundesminister der Finanzen

Christian Haase

Christian Haase

© Christian Haase / Tobias Koch

Haase, Christian

CDU/CSU

Dennis Rohde

Dennis Rohde

© Dennis Rohde/ Ulf Duda

Rohde, Dennis

SPD

Peter Boehringer

Peter Boehringer

© Peter Boehringer

Boehringer, Peter

AfD

Sven-Christian Kindler

Sven-Christian Kindler

© Sven-Christian Kindler/ Sascha Wolters

Kindler, Sven-Christian

Bündnis 90/Die Grünen

Gesine Lötzsch

Gesine Lötzsch

© Dr. Gesine Lötzsch/Olaf Kostritz

Lötzsch, Dr. Gesine

Die Linke

Otto Fricke

Otto Fricke

© Otto Fricke/Christian Kaufels

Fricke, Otto

FDP

Carsten Körber

Carsten Körber

© Carsten Körber/ Tobias Koch

Körber, Carsten

CDU/CSU

Bettina Hagedorn

Bettina Hagedorn

© Bettina Hagedorn/ SPD - Willy-Brandt-Haus

Hagedorn, Bettina

SPD

Helge Braun

Helge Braun

© Helge Braun/Susanne Hofmann

Braun, Dr. Helge

CDU/CSU

Bettina Hagedorn

Bettina Hagedorn

© Bettina Hagedorn/ SPD - Willy-Brandt-Haus

Hagedorn, Bettina

SPD

Sebastian Schäfer

Sebastian Schäfer

© Sebastian Schäfer/ Stefan Kaminski

Schäfer, Dr. Sebastian

Bündnis 90/Die Grünen

Florian Oßner

Florian Oßner

© CSU Landesgruppe/ Florian Oßner/ Lucas Weigl

Oßner, Florian

CDU/CSU

Andreas Schwarz

Andreas Schwarz

© Andreas Schwarz/ Bundestag

Schwarz, Andreas

SPD

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Dokumente

  • 20/300 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021)
    PDF | 914 KB — Status: 13.12.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/300 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Haushalt

Geteiltes Echo zum zweiten Nachtragshaushalt 2021

Zeit: Montag, 10. Januar 2022, 13 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Das von der Bundesregierung vorgelegte zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 (20/300) ist bei einer öffentlichen Anhörung im Haushaltsausschuss unter Leitung von Prof. Dr. Helge Braun (CDU/CSU) auf ein geteiltes Echo gestoßen. Einzelne Sachverständige, darunter der Vertreter des Bundesrechnungshofes, zweifelten am Montag, 10. Januar 2022, an der Verfassungsmäßigkeit des Entwurfs, andere Juristen sahen diese hingegen nicht als Problem an. Die Unionsfraktion hatte bereits während der ersten Lesung des Entwurfs angekündigt, den Etat vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Thematisiert wurde zudem die Sinnhaftigkeit des Vorhabens aus ökonomischer Perspektive.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Geplant ist, dem Energie- und Klimafonds (EKF), einem Sondervermögen des Bundes, 60 Milliarden Euro zuzuführen. Die Mittel sollen in den kommenden Jahren für klima- und transformationspolitische Vorhaben eingesetzt werden. Bei den übertragenen Mitteln handelt es sich um Kreditermächtigungen, die im abgelaufenen Haushaltsjahr laut Bundesregierung nicht benötigt worden waren.

Im April hatte der Bundestag aufgrund der andauernden Corona-Pandemie und ihrer Folgen eine außergewöhnliche Notsituation im Sinne der Schuldenregel des Grundgesetzes festgestellt und somit eine Ausnahme von der im Grundgesetz vorgesehenen Obergrenze für die Nettokreditaufnahme ermöglicht. Die Nettokreditaufnahme sollte damit bis zu 240 Milliarden Euro betragen.

„Keine verfassungsrechtlichen Probleme“

Keine verfassungsrechtlichen Probleme sah in der Anhörung Prof. Dr. Joachim Wieland (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer). Die verfassungsrechtlichen Anforderungen seien erfüllt, sagte Wieland und stellte dazu auf die Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofes zu einem Sondervermögen in dem Land ab. Die Bundesregierung erläutere in dem Entwurf, warum der Weg über ein Sondervermögen gewählt werde, und lege dar, warum die Ausgaben zur Pandemiebekämpfung dienten.

Prof. Dr. Alexander Thiele (Business & Law School – Hochschule für Management und Recht) zeigte sich ebenfalls zuversichtlich, dass der Entwurf vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben werde. Die Bundesregierung habe dargelegt, dass es nicht nur darum gehe, in den Klimaschutz zu investieren, sondern darum, die Pandemie zu bekämpfen. Zudem spiele die gesamtwirtschaftliche Verantwortung des Bundes – anders als bei dem Fall in Hessen – eine große Rolle. Das spreche für eine großzügige Auslegung der Normen der Schuldenregel, sagte Thiele.

„Widerspruch zur Schuldenregel des Grundgesetzes“ 

Prof. Dr. Christoph Gröpl (Universität des Saarlandes) kritisierte den aus seiner Sicht fehlenden Zusammenhang zwischen der Pandemie-Bekämpfung und den durch den EKF zu finanzierenden klima- und transformationspolitischen Maßnahmen. „Die Bekämpfung der Erderwärmung hat nichts mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie zu tun“, sagte der Jurist. Das Vorhaben widerspreche in großem Umfang der Schuldenregel des Grundgesetzes.

Ähnlich äußerte sich Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz (Universität Würzburg). Es handle sich um den Versuch, die eigentlich für die Pandemie-Bekämpfung gedachten Kreditermächtigungen für einen Zweck zu nutzen, für den sie nach der Schuldenregel des Grundgesetzes nicht verwendet werden könnten.

„Auf diesen zweiten Nachtragshaushalt verzichten“

Ministerialrat Dieter Hugo (Bundesrechnungshof) führte ebenfalls verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Nachtragshaushalt 2021 ins Feld. „Man sollte auf diesen zweiten Nachtragshaushalt verzichten“, sagte Hugo. Zudem sieht der Bundesrechnungshof den Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 als nicht notwendig an. Zielführender wäre es, die geplante Zuführung an den EKF im Rahmen der Haushaltsaufstellung für 2022 umzusetzen, führte Hugo aus.

Skeptisch äußerte sich zudem für den Deutschen Landkreistag Prof. Dr. Hans-Günter Henneke. Er sprach von Buchungstricks, die ermöglichen sollen, die Schuldenbremse 2023 zu umgehen. Das lasse die geltende Schuldenregel so nicht zu, sagte Henneke.

„Impulse für Investitionen setzen“

Aus wirtschaftswissenschaftlicher Sicht beurteilte Prof. Dr. Berthold U. Wigger (Karlsruher Institut für Technologie) das Vorhaben, Rücklagen im EKF zu bilden, in der gegenwärtigen Situation als sachgemäß. Es spreche nichts dagegen, wenn krisenbedingte Ausgaben weitere Zwecke, etwa den Klimaschutz, verfolgten, sagte Wigger.

Prof. Dr. Jens Südekum (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) verwies auf den massiven Einbruch der Investitionen der Unternehmen während der Corona-Pandemie. Der Staat müsse handeln und Impulse für Investitionen setzen. Es gebe einen engen Zusammenhang zwischen den geplanten Investitionen und der Krise. Die Nutzung einer Rücklage sei dabei das Mittel der Wahl. Bei kurzfristigen Instrumenten bestünde die Gefahr, dass es zu einem Abfluss-Stau der Mittel komme, sagte Südekum.

„Der Wirtschaft einen transformativen Schub geben“

Ähnlich äußerte sich Prof. Dr. Lena Dräger (Leibniz Universität Hannover). Die Corona-Krise stelle die größte Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg dar. Alle Wirtschaftsbereiche benötigten Unterstützung vom Staat, einerseits durch öffentliche Investitionen, andererseits durch die Förderung privater Investitionen. Mit der Förderung von klima- und transformationspolitischen Investitionen könne man der Wirtschaft einen „transformativen Schub“ geben, damit die Volkswirtschaft gestärkt aus der Krise hervorgehen könne, sagte die Wirtschaftswissenschaftlerin.

Dr. Katja Rietzler (Hans-Böckler-Stiftung) führte aus, dass es schon vor der Corona-Pandemie erhebliche Investitionsbedarfe gegeben habe. Es sei aktuell wichtig, eine klare Perspektive aufzuzeigen, um die gesamtwirtschaftliche Aktivität zu stabilisieren. Der Staat könne viel tun, um durch öffentliche Investitionen private Investitionen zu fördern, sagte Rietzler.

„Unternehmen brauchen mehr Luft zum Atmen“

Prof. Dr. Philipp Bagus (Universidad Rey Juan Carlos, Madrid) bezweifelte, dass die Vorhaben der Bundesregierung dazu geeignet sind, ihr Ziel zu erreichen, Arbeitsplätze zu sichern und die Wirtschaft auf einen Wachstumspfad zu führen. Dazu bräuchten die Unternehmen „mehr Luft zum Atmen“ durch beispielsweise Steuersenkungen. Zudem forderte Bagus eine allgemeine Deregulierung.

Die Sachverständige Friederike Spiecker übte grundsätzliche Kritik an der Schuldenbremse. Diese sei grundsätzlich falsch. Es könne nicht sein, dass der Staat seiner gesamtwirtschaftlichen Aufgabe nicht gerecht werden könne, sagte die Volkswirtin. (scr/10.01.2022)

Dokumente

  • 20/300 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021)
    PDF | 914 KB — Status: 13.12.2021

Tagesordnung

  • 3. Sitzung am Montag, 10. Januar 2022, öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Stenografisches Protokoll der 3. Sitzung
  • Anlagen

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Prof. Dr. Kyrill-A. Schwarz - Juristische Fakultät Universität Würzburg
  • Prof. Dr. Hans-Günter Henneke - Deutscher Landkreistag
  • Prof. Dr. Berthold U. Wigger - Karlsruher Institut für Technologie
  • Prof. Dr. Alexander Thiele - Business & Law School/Hochschule für Management und Recht
  • Prof. Dr. Jens Südekum - Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
  • Dieter Hugo - Bundesrechnungshof
  • Prof. Dr. Christoph Gröpl - Universität des Saarlandes
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Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Haushalt

Bundestag billigt den zweiten Nachtrag für den Haushalt 2021

Der Bundestag hat am Donnerstag, 27. Januar 2022, den zweiten Nachtragshaushalt 2021 beschlossen. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/300) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung ( 20/400, 20/530, 20/401) stimmten in namentlicher Abstimmung 382 Abgeordnete, 283 lehnten ihn ab. In zweiter Lesung hatten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP dafür und CDU/CSU, AfD und die Linksfraktion dagegen gestimmt. Jeweils keine Mehrheit fanden drei Entschließungsanträge von CDU/CSU (20/487), AfD (20/488) und der Linken (20/486).

Ausnahme von der Schuldenobergrenze beantragt

Ebenfalls in namentlicher Abstimmung hatte der Bundestag zuvor einen Antrag der Koalitionsfraktionen (20/505) angenommen. Mit der Vorlage wird eine Ausnahme von der Kreditobergrenze der Schuldenregel des Artikels 115 des Grundgesetzes beantragt.

Die Koalitionsfraktionen begründeten den Antrag mit den anhaltenden Folgen der Corona-Pandemie. Für den Antrag stimmten 385 Abgeordnete, 290 lehnten ihn ab.

60 Milliarden Euro in Rücklage überführt

Mit dem zweiten Nachtragshaushalt sollen Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro aus dem Kernhaushalt in eine Rücklage des Energie- und Klimafonds (EKF), einem Sondervermögen des Bundes, übertragen werden. Mit diesen Mitteln will die Bundesregierung in den kommenden Jahren klima- und transformationspolitische Vorhaben finanzieren.

Laut Bundesregierung soll damit zuallererst ein Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie geleistet werden, um beispielsweise private Investitionen anzureizen. Mit ihren Änderungsanträgen im Haushaltsausschuss ergänzten die Koalitionsfraktionen die entsprechenden Titel im Haushalt um verbindliche Erläuterungen zur Verwendung der an den EKF übertragenen Mittel.

Demnach sollen die Mittel unter anderem zur „Stärkung von Investitionen in Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“ und zur „Stärkung der Nachfrage privater Verbraucher und des gewerblichen Mittelstands durch Abschaffung der EEG-Umlage“ genutzt werden. Teil des Nachtragshaushalts ist zudem eine von den Koalitionsfraktionen im Haushaltsausschuss vorgelegte Personalliste. Sie sieht die Schaffung von 148 neuen Stellen in den Bundesministerien und im Bundestag vor.

Entschließungsantrag der CDU/CSU abgelehnt

Die CDU/CSU hatte in ihrem Entschließungsantrag (20/487) gefordert, auf den Nachtragshaushalt aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken zu verzichten. Das Vorhaben der Koalition rüttle „an den Grundfesten der sogenannten Schuldenbremse“.

Der Antrag wurde bei Zustimmung der Union und der AfD mit den Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt.

Entschließungsantrag der AfD abgelehnt

Ebenfalls abgelehnt wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen der Entschließungsantrag der AfD (20/488).

Die AfD-Fraktion hatte darin argumentiert, dass das zweite Nachtragshaushaltsgesetz „in geradezu offensichtlicher Weise gegen zentrale, verfassungsrechtlich verankerte Grundsätze des Haushaltsrechts“ verstoße. Eine Verfassungsklage gegen das Haushaltsgesetz sei zu begrüßen. 

Entschließungsantrag der Linken abgelehnt

Keine Mehrheit fand zudem der Entschließungsantrag der Linken (20/486), die darin gefordert hatte, die Schuldenregel im Artikel 115 des Grundgesetzes zu modifizieren. Alle übrigen Fraktionen stimmten dagegen.

Nach Willen der Fraktion sollte künftig eine Nettokreditaufnahme in der Höhe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen möglich sein („goldene Regel“). Zudem hatte die Fraktion für eine einmalige Vermögensabgabe zur Finanzierung der Corona-Lasten plädiert. 

Kontroverse Debatte

In der Debatte im Bundestag verwiesen Vertreter der Regierungskoalition vor allem auf die pandemiebedingte Notwendigkeit von Zukunftsinvestitionen, die sie mit dem Nachtragshaushalt umsetzen wollen.

Vertreter von CDU/CSU und AfD zweifelten hingegen an der Verfassungsmäßigkeit des Entwurfs, während von Seiten der Linksfraktion eine Abkehr von der Schuldenbremse gefordert wurde.

FDP: Internationale Wettbewerbsfähigkeit stärken

Christoph Meyer (FDP) betonte, dass die Pandemie noch nicht vorbei sei und die Wachstumserwartungen deutlich nach unten korrigiert worden seien. „Wir kommen nicht so schnell aus der Pandemiedelle wie wir müssten, um unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit zu halten“, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Liberalen. Er verwies – wie auch andere Redner der Koalitionsfraktionen – darauf, dass auch die unionsgeführte Bundesregierung im zweiten Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 Milliarden in die Rücklage des EKF transferiert hatte.

Im Gegensatz dazu setze die Koalition nun auf Zweckbindung der Mittel und wolle sie kurz- und mittelfristig nutzen, betonte Meyer. Mit dem Nachtragshaushalt werde ein Signal zur Überwindung der pandemischen Notlage gesetzt und Planungssicherheit für privatwirtschaftliche Investitionen geschaffen. „So bringen wir Krisenbekämpfung, Nachhaltigkeit und Zukunftsgestaltung zusammen“, schloss Meyer.

CDU/CSU: Keine verfassungsmäßige Haushaltsführung

Für die Unionsfraktion übte Dr. Mathias Middelberg scharfe Kritik an dem Nachtragshaushaltsgesetz. „Wir müssen den Nachtragshaushalt ablehnen, wenn wir unsere Verfassung ernst nehmen“, sagte der Christdemokrat. Ziel der Koalition sei es tatsächlich, die Schuldenbremse des Grundgesetzes zu umgehen und sich „die Taschen voller Geld zu laden“. Das vorgegebene Ziel, die Pandemie zu bekämpfen, sei eine Ausrede, tatsächlich sollten damit klimapolitische und andere Vorhaben umgesetzt werden. „Das hat mit solider, das hat mit verfassungsmäßiger Haushaltsführung nichts zu tun“, meinte Middelberg.

Konkret kritisierte der Abgeordnete, dass mit den geplanten Investitionen in die Gebäudeeffizienz Investitionen in die Bauwirtschaft gehen würden. „Wenn wir mal nach einer Branche fragen, die nun wirklich nicht gelitten hat unter Corona, dann war das die Bauwirtschaft“, beschied Middelberg.

SPD: Long-Covid für die deutsche Wirtschaft verhindern

Für die SPD-Fraktion betonte Dennis Rohde, dass Prognosen in Pandemiezeiten nicht wie gewohnt funktionierten. Der vorgelegte Nachtragshaushalt sei bereits der vierte Nachtragshaushalt in den vergangenen beiden Jahren. Während es in den ersten drei Nachtragshaushalten darum gegangen sei, vor allem kurzfristig Mittel zu mobilisieren, gehe es mit dem vierten Nachtragshaushalt darum, diese Pandemie nachhaltig zu verlassen. „Wir wollen ein Long-Covid für die deutsche Wirtschaft verhindern“, sagte Rohde.

Der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Fraktion warf der Union mangelnde Aufrichtigkeit vor. Mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2020 seien ebenfalls Mittel für mittel- und langfristige Projekte wie die Förderung der Quantentechnologie, der Künstlichen Intelligenz, der Wasserstoffstrategie und ein Bauprogramm für Energieeffizienz bereitgestellt worden. „Das war damals richtig, dass wir das gemacht haben, weil es die Wirtschaft gestützt hat, weil es Arbeitsplätze gerettet hat, und es ist heute richtig, dass wir das machen“, sagte Rohde.

AfD: Absurdester Nachtragshaushalt der Geschichte

Für die AfD-Fraktion wies Wolfgang Wiehle ebenfalls auf verfassungsrechtliche Bedenken hin und zitierte umfänglich aus der Stellungnahme des Bundesrechnungshofs zu dem Entwurf. Der Hof hatte diesen als „verfassungsrechtlich zweifelhaft“ bezeichnet. Es sei der „absurdester Nachtragshaushalt in der Geschichte dieser Republik“, meinte Wiehle mit Verweis darauf, dass der Nachtrag für 2021 Ende Januar 2022 beschlossen wird. Es sei ein „Trickbetrug am Wähler“, um sich widersprechende Vorstellungen zweier Koalitionspartner, die der Grünen und die der FDP, zueinander zu bringen.

Der Nachtragshaushalt „sprengt die Grenzen des Grundgesetzes“: Die geplanten Maßnahmen stünden in keinerlei Zusammenhang mit der ins Feld geführten Notlage, meinte Wiehle. Der Nachtragshaushalt sei auch „politisch jenseits jeder Vernunft“. Die von der Union angekündigte Verfassungsklage begrüßte Wiehle, warf der Unionsfraktion aber eine „kaum zu übertreffende Wendigkeit“ vor. Diese habe seinerzeit „exakt dieselbe Täuschung vollzogen“, kritisierte der AfD-Abgeordnete.

Grüne: Grundimmunisierung der Volkswirtschaft

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betonte Sven-Christian Kindler, dass die Koalition eine Politik umsetze, „die sich an der konkreten Realität dieser Pandemie und ihrer Folgen orientiert“. Kindler verwies auf die reduzierten Wachstumsprognosen, massive Unsicherheiten und geringe Investitionen. Mit dem Nachtragshaushalt und den geplanten Investitionen solle eine „Grundimmunisierung der Volkswirtschaft“ erreicht werden. Nirgendwo in der Verfassung stehe, dass man diese notwendigen Ausgaben nicht mit Klimaschutz und Transformation verbinden dürfe, sagte der haushaltspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion.

Kindler führte an, dass, wenn man das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz sowie das Pariser Klimaabkommen ernst nehme, diese Dinge verbunden werden müssten. Der Nachtragshaushalt sei „verfassungsfest und ökonomisch sinnvoll“, schloss der Grünen-Abgeordnete.

Linke: Versündigung an der Zukunft

Für die Fraktion Die Linke kritisierte Janine Wissler, dass die Ampel nichts gegen die ungerechte Verteilung von Vermögen unternehme, die sich während der Pandemie noch verschärft habe. „Wer die sogenannte Schuldenbremse für heilig erklärt und sich weigert, hohe Einkommen und Vermögen angemessen zu besteuern, der versündigt sich an der Zukunft“, sagte die Co-Parteivorsitzende in ihrer ersten Rede im Bundestag. Sie vermutete mit Bezug auf die Verschiebung der Kreditermächtigungen in den EKF, dass Finanzminister Lindner gemerkt habe, dass es ohne Kredite nicht gehe und dabei über seine eigene Ideologie gestolpert sei.

„Es ist immer erhellend, wenn das Weltbild der FDP auf die Wirklichkeit trifft – und dabei in der Regel den Kürzeren zieht“, frotzelte Wissler. Die vom Nachtragshaushalt umfassten 60 Milliarden Euro seien nur ein Bruchteil dessen, was benötigt werde, monierte die Linken-Abgeordnete. Der Etatplan beantworte zudem nicht, „wie wir den sozial-ökologischen Umbau in Zukunft finanzieren“, sagte Wissler.

Vorläufiger Haushaltsabschluss

Nach dem Entwurf des zweiten Nachtragshaushalts waren im vergangenen Jahr Gesamtausgaben in Höhe von 572,726 Milliarden Euro vorgesehen. Die Nettokreditaufnahme sollte demnach 240,176 Milliarden Euro betragen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums von Mitte Januar lagen nach dem vorläufigen Haushaltsabschluss 2021 die Ausgaben tatsächlich bei 557,1 Milliarden Euro (Abweichung: minus 15,6 Milliarden Euro).

Die Nettokreditaufnahme betrug demnach 215,4 Milliarden Euro (minus 24,8 Milliarden Euro). Laut Ministerium ist im vorläufigen Haushaltsabschluss ein planmäßiger Vollzug des zweiten Nachtragshaushalts berücksichtigt. Im Jahr 2020 hatten die Ausgaben des Bundes bei 443,4 Milliarden Euro gelegen, die Nettokreditaufnahme bei 130,5 Milliarden Euro. (scr/27.01.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Christoph Meyer

Christoph Meyer

© DBT/ Inga Haar

Meyer, Christoph

FDP

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Mathias Middelberg

Mathias Middelberg

© Dr. Mathias Middelberg/Tobias Koch

Middelberg, Dr. Mathias

CDU/CSU

Dennis Rohde

Dennis Rohde

© Dennis Rohde/ Ulf Duda

Rohde, Dennis

SPD

Albrecht Glaser

Albrecht Glaser

© Albrecht Glaser

Glaser, Albrecht

AfD

Dennis Rohde

Dennis Rohde

© Dennis Rohde/ Ulf Duda

Rohde, Dennis

SPD

Wolfgang Wiehle

Wolfgang Wiehle

© Wolfgang Wiehle

Wiehle, Wolfgang

AfD

Sven-Christian Kindler

Sven-Christian Kindler

© Sven-Christian Kindler/ Sascha Wolters

Kindler, Sven-Christian

Bündnis 90/Die Grünen

Janine Wissler

Janine Wissler

© DIE LINKE. im Hessischen Landtag, CC BY 4.0/ Hanna Hoeft

Wissler, Janine

Die Linke

Otto Fricke

Otto Fricke

© Otto Fricke/Christian Kaufels

Fricke, Otto

FDP

Christian Haase

Christian Haase

© Christian Haase / Tobias Koch

Haase, Christian

CDU/CSU

Petra Sitte

Petra Sitte

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Sitte, Dr. Petra

Die Linke

Christian Haase

Christian Haase

© Christian Haase / Tobias Koch

Haase, Christian

CDU/CSU

Wiebke Esdar

Wiebke Esdar

© Wiebke Esdar/ Pat Röhring

Esdar, Dr. Wiebke

SPD

Felix Banaszak

Felix Banaszak

© Bündnis 90/Die Grünen / Nils Leon Brauer

Banaszak, Felix

Bündnis 90/Die Grünen

Sebastian Brehm

Sebastian Brehm

© Sebastian Brehm/ Lutz Wolf

Brehm, Sebastian

CDU/CSU

Frank Junge

Frank Junge

© SPD-Fraktion

Junge, Frank

SPD

Andreas Mattfeldt

Andreas Mattfeldt

© Andreas Mattfeldt/Tobias Koch

Mattfeldt, Andreas

CDU/CSU

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Felix Banaszak

Felix Banaszak

© Bündnis 90/Die Grünen / Nils Leon Brauer

Banaszak, Felix

Bündnis 90/Die Grünen

Andreas Mattfeldt

Andreas Mattfeldt

© Andreas Mattfeldt/Tobias Koch

Mattfeldt, Andreas

CDU/CSU

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/300 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021)
    PDF | 914 KB — Status: 13.12.2021
  • 20/400 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/300, 20/351 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021)
    PDF | 1 MB — Status: 14.01.2022
  • 20/401 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/300, 20/351 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021)
    PDF | 351 KB — Status: 14.01.2022
  • 20/486 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/300, 20/351, 20/400, 20/401, 20/433 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021)
    PDF | 157 KB — Status: 25.01.2022
  • 20/487 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/300, 20/351, 20/400, 20/401, 20/433 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021)
    PDF | 167 KB — Status: 26.01.2022
  • 20/488 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/300, 20/351, 20/400, 20/401, 20/433 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021)
    PDF | 179 KB — Status: 26.01.2022
  • 20/505 - Antrag: Beschluss des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes
    PDF | 189 KB — Status: 26.01.2022
  • 20/530 - Ergänzung zur Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/300, 20/351, 20/400, 20/401 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021)
    PDF | 483 KB — Status: 26.01.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • namentliche Abstimmung TOP 7a, zu Antrag 20/505 (Beschluss Art. 115 II Grundgesetz, Nachtragshaushalt 2021)
  • Beginn der namentlichen Abstimmung 16:42:50:
  • Ende der namentlichen Abstimmung 17:15:00
  • Ergebnis der namentlichen Abstimmung:
  • Gesamt: 677 Ja: 387 Nein: 290 Enthaltungen: 0
  • Antrag 20/505 angenommen



Namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 20/300 und 20/351 (Beschlussempfehlung 20/400, 20/401 und 20/530: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen)
Beginn der namentlichen Abstimmung
Ende der namentlichen Abstimmung
Ergebnis:
Gesamt: 665 Ja: 382 Nein: 283

Gesetzentwurf 20/300 und 20/351 angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw04-de-nachtragshaushaltsgesetz-877110

Stand: 17.07.2025