Parlament

Abschließende Beratung ohne Aussprache

Ohne Debatte hat der Bundestag am Donnerstag, 17. Februar 2022, über eine Reihe von Vorlagen entschieden:

Streitverfahren: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben bei Enthaltung der AfD eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (20/731) zu einem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen: 2 BvE 3 / 2) angenommen. Demnach soll in dem Streitverfahren eine Stellungnahme abgegeben sowie eine Prozessbevollmächtigte oder ein Prozessbevollmächtigter bestellt werden. Das Organstreitverfahren der AfD-Fraktion gegen den Deutschen Bundestag, die ehemalige Vizepräsidentin Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen) den ehemaligen Vizepräsidenten Dr. Hans-Peter Friedrich (CDU/CSU) sowie das Präsidium des Deutschen Bundestages betrifft zwei Plenarsitzungen im Jahr 2019, in denen nach Auffassung der AfD eine Beschlussfähigkeit des Parlaments nicht bestanden habe und die Sitzung gleichwohl fortgesetzt beziehungsweise die Beschlussfähigkeit vom Sitzungsvorstand bejaht worden sei. Die AfD behauptet zudem das Bestehen einer „heimlichen Abrede“ zur Beschlussfähigkeit im Präsidium des 19. Deutschen Bundestages und begehrt die Feststellung, dass eine Beschlussfähigkeit des Deutschen Bundestages, die „objektiv-faktisch offensichtlich“ nicht gegeben sei, nicht „kontrafaktisch ausgerufen“ werden könne. Die Fraktion der AfD sieht sich demnach in ihren eigenen sowie den gesamten Deutschen Bundestag in seinen organschaftlichen Mitwirkungs- und Beteiligungsrechten verletzt beziehungsweise gefährdet.

Heizkosten: Der Bundestag hat einen Antrag der AfD-Fraktion abgelehnt, der einen Stopp des Heiz- und Stromkostenanstiegs durch Senkung der staatlichen Abgaben auf Energie (20/36) fordert. Die Vorlage wurde mit der Mehrheit von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke gegen die Antragsteller zurückgewiesen. Die AfD-Fraktion fordert darin die Bundesregierung auf, die Erhebung der CO2-Abgabe rückgängig zu machen und auch in Zukunft keine Besteuerung oder Bepreisung von CO2-Emissionen mehr vorzunehmen. Zudem verlangen die Abgeordneten, die Erhebung von Umsatzsteuer für Strom, Gas, Heizöl, Fernwärme und andere Heizstoffe ab sofort bis zum Ende der Heizperiode Ende März 2022 auszusetzen. Der Abstimmung liegt eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie zugrunde  (20/623).

Petitionen: So haben die Abgeordneten über 13 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen abgestimmt, die beim Bundestag eingegangen und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich um die Sammelübersichten 25 bis 37 (20/425, 20/53620/53720/538, 20/539, 20/540, 20/541, 20/542, 20/543, 20/544, 20/545, 20/546, 20/547). Davon ist die Sammelübersicht 25 (20/425) auf Antrag der Koalitionsfraktionen einstimmig an den Petitionsausschuss zur erneuten Beratung zurücküberwiesen worden.

Betäubungspflicht von Hummern vor der Tötung gefordert

Darunter befindet sich auch eine Petition mit der Forderung nach einer Betäubungspflicht von lebenden Hummern vor deren Tötung. Noch immer, so heißt es in der Petition, sei es in Deutschland erlaubt, lebende Hummer zu importieren, zu verkaufen und in kochendem Wasser zu töten. Diese Form der Tötung sei in anderen Staaten wie beispielsweise Neuseeland oder der Schweiz aus Tierschutzgründen bereits verboten, weil auch Krebstiere schmerzens- und leidensfähig seien. Da gemäß Paragraf 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes einem Tier ohne vernünftigen Grund keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden dürften, sei auch in Deutschland eine Änderung erforderlich, befinden die Petenten.

Die durch den Petitionsausschuss verabschiedete Beschlussempfehlung sieht nun vor, die Petition dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zu Folge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“.

Auch Krebstiere können Schmerzen empfinden

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung betont der Ausschuss, dass die Anforderungen aus den Leitnormen des Tierschutzgesetzes für alle Tiere gelten „und damit uneingeschränkt auch für Krustentiere“. Danach sei es verboten, Tieren ohne vernünftigen Grund Leiden oder Schäden zuzufügen. Eine Vielzahl von Studien habe gezeigt, dass auch Krebstiere Schmerzen empfinden können und somit leidensfähig sind. „Diesen Erkenntnissen wird Rechnung getragen“, heißt es in der Vorlage.

Nach dem derzeitigen Stand von Wissenschaft und Technik seien mittlerweile Geräte verfügbar, die eine elektrische Betäubung und Tötung von Krebstieren ermöglichen. Daher sei in der neu gefassten Tierschutz-Schlachtverordnung die Elektrobetäubung „als ein weiteres Verfahren zur Betäubung oder Tötung von Krebstieren aufgenommen“ worden. Voraussetzung für die Aufnahme eines Verfahrens in die Verordnung seien seine Tierschutzgerechtheit, Effizienz und Zuverlässigkeit. Für weitere diskutierte Betäubungsmethoden stehe dieser Nachweis noch aus.

Änderung der Tierschutz-Schlachtverordnung geplant

Aus diesem Grund habe das Landwirtschaftsministerium ein Projekt zur Erforschung der tiergerechten Betäubung und Tötung von Krebstieren gefördert, damit insbesondere auch Alternativen zur Elektrobetäubung einer wissenschaftlichen Bewertung unterzogen und geeignete Parameter für eine tierschutzkonforme Betäubung und Tötung von Krebstieren festgelegt werden können.

Wie aus der Beschlussempfehlung weiter hervorgeht, plane das Ministerium eine Änderung der nationalen Tierschutz-Schlachtverordnung. „Im Rahmen dieser Änderungsverordnung sollen auch die bestehenden Regelungen in Bezug auf Krebstiere unter Berücksichtigung des aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstandes ergänzt und gegebenenfalls angepasst werden“, schreiben die Abgeordneten. (hau/ste/eis/17.02.2022)

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