Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne Debatte hat der Bundestag am Donnerstag, 17.März 2022, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt:

Abgeordnetengesetz: Einstimmig angenommen wurde eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu Richtlinien gemäß Paragraf 44c Absatz 4 Abgeordnetengesetz ab (20/888). Demnach kann gemäß Paragraf 44c Abgeordnetengesetz eine Überprüfung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit oder politische Verantwortung für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik durchgeführt werden. Für das Verfahren einer solchen Feststellung lege der Deutsche Bundestag gemäß Paragraf 44c Absatz 4 Abgeordnetengesetz Richtlinien fest, heißt es in der Beschlussempfehlung. Durch die Überführung der Akten des Stasi-Unterlagen-Archivs beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in das Bundesarchiv sowie durch die Schaffung des Amts der oder des Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag (Opferbeauftragte) habe sich der Rechtsrahmen geändert. Hieran seien die Richtlinien anzupassen.

Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht: Der Bundestag stimmt dem Beitritt des Deutschen Bundestages zu dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvR 798 / 21 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union zu. Eine entsprechende Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (20/1052) wurde mit der Mehrheit von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und und Die Linke gegen das Votum der AfD, angenommen.

Petitionen: Das Parlament hat zudem 13 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zugestimmt, die beim Bundestag eingegangen und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich um die Sammelübersichten 38 bis 50 (20/738, 20/73920/74020/741, 20/742, 20/743, 20/744, 20/745, 20/746, 20/747, 20/748, 20/749, 20/750).

Anwender sollen Akkus in Elektrogeräten austauschen können

Darunter befindet sich auch eine Petition mit der Forderung nach Änderung des Paragrafen 4 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG), um zu ermöglichen, dass Akkus in Elektrogeräten durch die Nutzer selbst ausgetauscht werden können. Aktuell, so heißt es in der Begründung der Petition, gebe es in der gesetzlichen Regelung eine Lücke. In Absatz 2 des Paragrafen 4 ElektroG heiße es: Die Hersteller sollen die Wiederverwendung nicht durch besondere Konstruktionsmerkmale oder Herstellungsprozesse verhindern, es sei denn, dass die Konstruktionsmerkmale rechtlich vorgeschrieben sind „oder die Vorteile dieser besonderen Konstruktionsmerkmale oder Herstellungsprozesse überwiegen“. Aus Sicht der Petenten wird gerade dieser Teil als Begründung für den festen Verbau der Akkus herangezogen. Somit seien Produkte wie Smartphones, Laptops oder elektrische Zahnputzbürsten zu Wegwerfprodukten mutiert, heißt es in der Eingabe.

Petitionsausschuss empfiehlt Materialüberweisung

Die durch den Petitionsausschuss verabschiedete Beschlussempfehlung sieht nun vor, die Petition dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) „als Material“ zu überweisen.

Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zu Folge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“.

Entnahme durch „vom Hersteller unabhängiges Fachpersonal“

In der Begründung heißt es unter Bezugnahme auf eine Stellungnahme des BMUV, es gebe in Paragraf 4 ElektroG ein „Gestaltungsgebot“. Elektro- und Elektronikgeräte seien demzufolge möglichst so zu gestalten, dass darin eingebaute Batterien und Akkumulatoren problemlos durch den Endnutzer entnommen werden können. „Sofern dies nicht möglich ist, muss eine Entnahme durch vom Hersteller unabhängiges Fachpersonal möglich sein“, teilt das Ministerium mit.

Verwiesen wird in der Vorlage zugleich auf die EU-Ökodesign-Richtlinie. Das Bundesumweltministerium setze sich dafür ein, dass bei der Gestaltung eines neuen Rechtsrahmens Ressourcenschutzanforderungen an Batterien gestellt werden, um ihre Langlebigkeit zu gewährleisten, wird mitgeteilt.

Petitionsausschuss für ambitionierte Anforderungen

Nach Auffassung des Petitionsausschusses sollten weiterhin im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie ambitionierte Anforderungen an die Austauschbarkeit von Batterien zum Zwecke der Reparatur, der Wiederverwendung und des Recyclings gestellt werden.

Das Bundesumweltministerium sollte im Rahmen der Überarbeitung der Batterie-Richtlinie dafür plädieren, „dass nicht lediglich nur eine Entnehmbarkeit von Batterien zum Zwecke der ordnungsgemäßen Entsorgung der Batterie sichergestellt wird, sondern auch eine Austauschbarkeit, um dem Endnutzer zu ermöglichen, selbst die Batterien zu wechseln und damit die Elektro- und Elektronikgeräte länger nutzen zu können“, fordern die Abgeordneten. (hau/eis/irs/17.03.22)

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