Fragestunde

Fragestunde am 16. März

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 16. März 2022, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung eine Stunde lang Fragen (20/956), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen

Von den insgesamt 41 Fragen kamen 20 von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion. 13 Fragen stellten Abgeordnete der Fraktion Die Linke, sechs Fragen stammen von Abgeordneten der AfD-Fraktion. Zwei Fragen stellt die Abgeordnete Canan Bayram von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Von SPD- und FDP-Abgeordneten sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt.

Die meisten Fragen, nämlich zehn, richteten sich an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, gefolgt vom Bundesministerium des Innern und für Heimat mit sieben Fragen und vom Auswärtigen Amt mit sechs Fragen. Antworten auf jeweils vier Fragen wurden vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr erwartet.

Das Bundesministerium der Finanzen sollte drei Fragen beantworten, das Bundesministerium für Gesundheit zwei Fragen. Jeweils eine Frage richtete sich an die Bundesministerien der Justiz, der Verteidigung, für Bildung und Forschung, für Wirtschaft und Klimaschutz und für Arbeit und Soziales.

Was die Abgeordneten wissen wollten

Beispielsweise fragte die CDU-Abgeordnete Silvia Breher aus Niedersachsen das Bundesfamilienministerium, ob die Bundesregierung beabsichtigt, die coronabedingten Sonderregelungen im Elterngeld, die bereits am 31. Dezember 2021 ausgelaufen sind,
rückwirkend zu verlängern.

Der nordrhein-westfälische Abgeordnete Andrej Hunko (Die Linke) erkundigte sich beim Bundesministerium des Innern und für Heimat, wie viele deutsch-russische kommunale Partnerschaften beziehungsweise Städtepartnerschaften nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine eingestellt wurden und welche Schlüsse für ihr eigenes Handeln die Bundesregierung aus den Entscheidungen der deutschen Kommunen zieht, die Partnerschaften mit russischen Städten auszusetzen.

Der Thüringer AfD-Abgeordnete Stephan Brandner wollte vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft erfahren, wie dieser das Tierwohl hierzulande stärken und dabei gleichzeitig verhindern will, dass Fleisch zu einem „Luxusgut“ wird, das sich
nur besser Verdienende leisten können.

Die Berliner Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) fragte beim Bundesfinanzministerium nach, ob die Bundesregierung sich an den Kosten der Länder für die Unterbringung der Geflüchteten aus der Ukraine beteiligen wird und wenn ja, in welcher Höhe.

Zusatzfragen sind möglich

Jeder und jede Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der Antwort durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister können der Fragesteller, aber auch andere Bundestagsabgeordnete Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.

Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/eis/irs/16.03.2022) 

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