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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Wohnen

Bundestag berät einmaligen Heiz­kosten­zuschuss

Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben den Entwurf eines Heizkostenzuschussgesetzes (20/689) vorgelegt. Ziel des Gesetzes ist es, vor dem Hintergrund gestiegener Heizkosten unter anderem Empfängern von Wohngeld in diesem Jahr einen einmaligen Heizkostenzuschuss zukommen zu lassen. Die Vorlage wurde im Bundestag am Freitag, 18. Februar 2022 in erster Lesung beraten und nach der gut halbstündigen Debatte zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen.

Gesetzentwurf der Ampelkoalition

Anspruchsberechtigt sollen laut Entwurf – neben Empfängern von Wohngeld – nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz Geförderte sowie Beziehende von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld sein. Für Wohngeldberechtigte soll der Zuschuss 135 Euro (ein berücksichtigtes Haushaltsmitglied) beziehungsweise 175 Euro (zwei berücksichtige Haushaltsmitglieder) betragen, für jedes weitere berücksichtigte Haushaltsmitglied kommen zusätzlich 35 Euro dazu. Für die übrigen Anspruchsberechtigten soll der Zuschuss 115 Euro betragen.

Laut Entwurf sollen von dem Zuschuss „rund 710.000 wohngeldbeziehende Haushalte, rund 370.000 nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz Geförderte, rund 75.000 mit Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz Geförderte sowie rund 65.000 Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen“, profitieren. Dem Bund sollen durch den Zuschuss im Jahr 2022 Mehrausgaben in Höhe von rund 189 Millionen Euro entstehen. (scr/18.02.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Klara Geywitz

Klara Geywitz

© Klara Geywitz/Henning Schacht

Geywitz, Klara

Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Michael Breilmann

Michael Breilmann

© Michael Breilmann/ Tobias Koch

Breilmann, Michael

CDU/CSU

Hanna Steinmüller

Hanna Steinmüller

© Hanna Steinmüller/ Julia Bornkessel

Steinmüller, Hanna

Bündnis 90/Die Grünen

Sebastian Münzenmaier

Sebastian Münzenmaier

© Sebastian Münzenmaier

Münzenmaier, Sebastian

AfD

Rainer Semet

Rainer Semet

© Rainer Semet/James Zabel

Semet, Rainer

FDP

Susanne Hennig-Wellsow

Susanne Hennig-Wellsow

© DIE LINKE. Thüringen/ Lukas Krause

Hennig-Wellsow, Susanne

Die Linke

Martin Diedenhofen

Martin Diedenhofen

© Martin Diedenhofen/ Martin Schmitz

Diedenhofen, Martin

SPD

Emmi Zeulner

Emmi Zeulner

© Emmi Zeulner/ Hendrik Steffens

Zeulner, Emmi

CDU/CSU

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/689 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses aufgrund stark gestiegener Energiekosten (Heizkostenzuschussgesetz - HeizkZuschG)
    PDF | 235 KB — Status: 15.02.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/689 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Wohnen

Sätze und Auszahlung für Heiz­kostenzuschuss sollen verändert werden

Zeit: Montag, 14. März 2022, 12 bis 14 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal Hybridsitzung

Der von den Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses (20/689) sowie ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Warme Wohnung statt sozialer Kälte“ (20/25), sind am Montag, 14. März 2022, bei einer öffentlichen Anhörung unter Vorsitz von Sandra Weeser (FDP) im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen auf viel Einigkeit gestoßen. Einzelne Sachverständige, darunter der Vertreter des Paritätischen Wohlfahrtverbandes sowie der Vertreter des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmer, betonten am Montag die Notwenigkeit, die Höhe der Förderungen an die massiv gestiegenen Preise für Strom, Gas und Heizöl anzupassen.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Der Gesetzentwurf sieht vor, bedürftigen Bürgern einen einmaligen Heizkostenzuschuss zu gewähren. Der Entwurf entstand vor dem Hintergrund gestiegener Heizkosten und soll unter anderem an Wohngeld-Empfänger ausgezahlt werden. Anspruchsberechtigt sollen laut Entwurf außerdem „nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz Geförderte“ sowie Beziehende von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld sein. Für Wohngeldberechtigte soll der Zuschuss 135 Euro (ein berücksichtigtes Haushaltsmitglied) beziehungsweise 175 Euro (zwei berücksichtigte Haushaltsmitglieder) betragen, für jedes weitere berücksichtigte Haushaltsmitglied kommen zusätzlich 35 Euro dazu. Für die übrigen Anspruchsberechtigten soll der Zuschuss 115 Euro betragen.

Laut Entwurf sollen von dem Zuschuss „rund 710.000 wohngeldbeziehende Haushalte, rund 370.000 nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz Geförderte, rund 75.000 mit Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz Geförderte sowie rund 65.000 Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen“, profitieren. Dem Bund sollen durch den Zuschuss im Jahr 2022 Mehrausgaben in Höhe von rund 189 Millionen Euro entstehen.

„Immer größere Belastungen durch Steigende Energiepreise“

Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmer (GdW), warnte in drastischen Worten vor den immer weiter steigenden Energiepreisen. Vor allem in Ost-Deutschland würde das zu immer größeren Belastungen führen. Der Durchschnittslohn der dortigen Mieter betrage 1700 Euro netto, große Teile des Wohnungsbestandes würden über Fernwärme beheizt, dort sei es seit Januar 2022 zu massiven Preissteigerungen gekommen. Gedaschko sprach sich für Beihilfen in der Größenordnung um 500 Euro pro Monat aus.

Unterstützung fand er dabei bei Dr. Andreas Aust, Referent für Sozialpolitik beim Paritätischen Wohlfahrtverband, und bei Dr. Birgit Fix, Referentin für Armutsbekämpfung, Arbeitsmarktpolitik und Überwindung sozialer Ausgrenzung beim Deutschen Caritasverband. So begrüßenswert das geplante Heizkostenzuschussgesetz auch sei, es müsse nachjustiert werden. Zum einen falle der Zuschuss zu gering aus, zum anderen sollten auch BAföG-Empfänger die Hilfen ohne Antragstellung erhalten, forderte die Caritas-Expertin. Darüber hinaus müssten Leistungen wie das Wohngeld reformiert werden, so der Paritätische, zudem sei eine dauerhafte Energiekosten- und Klimakomponente notwendig.

Forderung nach Anpassung an aktuelle Zahlen

Dr. Ralph Henger, Finanz- und Immobilienexperte beim Institut der deutschen Wirtschaft, gab zu bedenken, dass die Berechnungen für das Gesetz vom November 2021 stammen, deshalb sollte es eine Anpassung an aktuelle Zahlen geben.  Die hohen Großhandelspreise für Erdgas und der Ukraine-Krieg ließen weitere Steigerungen erwarten. Auch die Preisentwicklungen seit Januar 2022 seien stärker, als sie die angesetzte Trendfortschreibung für die Festsetzung der Heizkostenpauschale angezeigt habe.

Unter Anwendung des gleichen Ansatzes (Trendfortschreibung bis März 2022; danach konstante Preise) bei Berücksichtigung aktualisierter Daten ergebe sich ein Energiepreisanstieg für die drei Energieträger Erdgas, Heizöl und Fernwärme im Jahr 2022 von 40,6 Prozent gegenüber 2020. Ohne CO2-Bepreisung liege der Energiepreisanstieg bei 32,0 Prozent. Kalkuliere man die durchschnittlichen Mehrbelastungen nicht mit 20 Prozent, sondern mit 32 Prozent ein, ergebe sich ein Heizkostenzuschlag für einen 1-Personen-Haushalt in Höhe von 220 Euro, für einen 2-Personen-Haushalt in Höhe von 285 Euro und für jede weitere Person im Haushalt von weiteren 55 Euro. Hierfür sei jedoch ein zusätzliches Finanzvolumen erforderlich.

Einführung eines dauerhaften Heizkostenzuschusses

Sebastian Klöppel, Referent beim Deutschen Städtetag und Vertreter des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, begrüßte das Ziel des Gesetzentwurfs zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses aufgrund stark gestiegener Energiekosten ausdrücklich. Eine Aktualisierung der zugrundeliegenden Daten mindestens bis Januar 2022 einschließlich aufgrund der Preisentwicklung hält er für „notwendig und angemessen“. Die grundsätzliche Problematik, dass Wohngeld und die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II und XII nicht vergleichbar seien und ein gewisser „Systembruch“ weiter bestehe, löse ein einmaliger Zuschuss nicht. Klöppel spricht sich für die Einführung eines dauerhaften Heizkostenzuschusses aus. Zudem sei auch ein aufwandsneutrales Warmmietensystem innerhalb „der Wohngeldlogik denkbar“.

Dem schloss sich die Sachverständige Elisabeth Ries, Stadträtin im Referat für Jugend, Familie und Soziales bei der Stadt Nürnberg, an. Das geplante Gesetz bringe eine kurzfristige Entlastung, aber es seien Nachbesserungen erforderlich. Zudem solle darauf geachtet werden, dass die Fördermaßnahmen möglichst niederschwellig erfolgen, eine dauerhafte Heizkostenkomponente sei für die Zukunft sinnvoll.

Vorbild „Energiescheck“

Auch Matthias Anbuhl, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, sprach sich für einen einmalig erhöhten Heizkostenzuschuss aus. Gleichzeitig sei aber durch den 22. BAföG-Bericht der Bundesregierung vom 22. Dezember 2021 klar, dass nach der Standard-Methode nur 11,3 Prozent der Studierenden BAföG gewährt werde, folglich auch der Heizkostenzuschuss maximal diesen Anteil der Studierenden erreiche. Diejenigen, die mit der angekündigten raschen ersten Stufe der BAföG-Reform erst im Herbst 2022 erreicht würden – insbesondere diejenigen, die jetzt knapp eine BAföG-Förderung verfehlten –, würden trotz ihrer derzeitigen knappen Finanzlage ausgeklammert.

Dieser Ansatz werde in Frankreich verfolgt: Bereits im Dezember 2021 hätten dort rund sechs Millionen Haushalte mit geringem Einkommen einen „Energiescheck“ über 100 Euro ausgezahlt erhalten. Zudem sollten den einmaligen Heizkostenzuschuss nur diejenigen BAföG-Geförderten bekommen, denen für mindestens einen Monat im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis 31. März 2022 das BAföG bewilligt wurde. Deshalb sollte eine Ausweitung des Zeitraums auf die Heizsaison erwägt werden.

Antrag der Linksfraktion

Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf für einen „Keiner soll frieren“-Plan vorzulegen. Dieser solle unter anderem eine Einmalzahlung von 200 Euro für von Armut bedrohte Menschen vorsehen, um diese von gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten zu entlasten. Außerdem plädiert die Fraktion dafür, bis zu einer „armutsfesten Neuausrichtung der sozialen Sicherungssysteme“ die Heizkosten von Empfängern von Hartz IV, Sozialhilfe und Altersgrundsicherung „in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten“ zu übernehmen. Die Einmalzahlung dürfe nicht auf Leistungen angerechnet werden, heißt es dazu im Antrag.

Darüber hinaus solle die Bundesregierung das Wohngeld auf Basis der Bruttowarmmiete zahlen und „um eine Komponente für Stromkosten“ erweitern, verlangen die Abgeordneten. Die Fraktion dringt außerdem auf ein gesetzliches Verbot von Strom- und Gassperren durch Energieversorger für Privathaushalte aufgrund von Zahlungsunfähigkeit sowie die alleinige Kostenübernahme von CO2-Preisen durch Vermieter. (nki/14.03.2022)

Dokumente

  • 20/25 - Antrag: Warme Wohnung statt sozialer Kälte
    PDF | 168 KB — Status: 10.11.2021
  • 20/689 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses aufgrund stark gestiegener Energiekosten (Heizkostenzuschussgesetz - HeizkZuschG)
    PDF | 235 KB — Status: 15.02.2022

Tagesordnung

  • 5. Sitzung am Montag, 14. März 2022, 12.00 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Wortprotokoll der 5. Sitzung

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste zur öffentlichen Anhörung am 14. März 2022

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Dr. Birgit Fix (Referentin für Armutsbekämpfung, Arbeitsmarktpolitik und Überwindung sozialer Ausgrenzung, Deutscher Caritasverband e. V.) - A-Drs. 20(24)004-A
  • Stellungnahme Dr. Andreas Aust (Referent Sozialpolitik, Der Paritätische Gesamtverband) für die öffentliche Anhörung am 14. März 2022 - A-Drs. 20(24)004-B
  • Stellungnahme Deborah Dautzenberg (Leiterin der Abteilung Wohnungsbau, Wohnungs- und Siedlungsentwicklung, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen) für die öffentliche Anhörung am 14. März 2022 - A-Drs. 20(24)004-C
  • Stellungnahme Dr. Markus Mempel (Referent für SGB II-Leistungsrecht, Wohngeld und Demografischen Wandel, Deutscher Landkreistag) für die öffentliche Anhörung am 14. März 2022 - A-Drs. 20(24)004-D
  • Stellungnahme Dr. Ralph Henger (Senior Economist, Institut der deutschen Wirtschaft Köln e. V.) für die öffentliche Anhörung am 14. März 2022 - A-Drs. 20(24)004-E
  • Stellungnahme Axel Gedaschko (Präsident des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.) für die öffentliche Anhörung am 14. März 2022 - A-Drs. 20(24)004-F
  • Stellungnahme Sebastian Klöppel (Referent für Wohnen, Dezernat für Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr, Deutscher Städtetag, vertritt auch den Deutschen Städte- und Gemeindebund) für die öffentliche Anhörung am 14. März 2022 - A-Drs. 20(24)004-G
  • Stellungnahme Matthias Anbuhl (Generalsekretär Deutsches Studentenwerk ) für die öffentliche Anhörung am 14. März 2022 - A-Drs. 20(24)004-H

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Wohnen

Bundestag beschließt Heiz­kosten­zuschuss

Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. März 2022, das von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegte Heizkostenzuschussgesetz (20/689) verabschiedet. Die Vorlage wurde in geänderter Fassung
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU, bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD angenommen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (20/1065) und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (20/1066) zugrunde. Ein von der CDU/CSU zu dem Gesetzentwurf vorgelegter Entschließungsantrag (20/1083) wurde abgelehnt. Dadurch sollte die Umsatzsteuer auf Strom-, Gas- und Fernwärmelieferungen für die Jahre 2022 und 2023 auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent abgesenkt werden. Auch ein von der Fraktion Die Linke vorgelegter Entschließungsantrag (20/1084), der für die Reform des Wohngeldes einen Umstieg auf ein Warmmietensystem vorsieht und bis zum Ende der Heizperiode 2022/2023 die vollständige Übernahme der tatsächlichen Kosten für Strom, Heizung und Warmwasser ermöglicht, wurde zurückgewiesen.

Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Warme Wohnung statt sozialer Kälte“ (20/25). Die Vorlage fand keine Mehrheit gegen das breite Votum der übrigen Fraktionen bei Zustimmung durch die Antragsteller. Auch diesem Antrag lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (20/1065) zugrunde.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Ziel des Gesetzes ist es, vor dem Hintergrund gestiegener Heizkosten unter anderem Empfängern von Wohngeld in diesem Jahr einen einmaligen Heizkostenzuschuss zukommen zu lassen. Anspruchsberechtigt sollen laut Entwurf außerdem „nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz Geförderte“ sowie Beziehende von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld sein. Für Wohngeldberechtigte soll der Zuschuss 135 Euro (ein berücksichtigtes Haushaltsmitglied) beziehungsweise 175 Euro (zwei berücksichtige Haushaltsmitglieder) betragen, für jedes weitere berücksichtigte Haushaltsmitglied kommen zusätzlich 35 Euro dazu. Für die übrigen Anspruchsberechtigten soll der Zuschuss 115 Euro betragen.

Laut Entwurf sollen von dem Zuschuss „rund 710.000 wohngeldbeziehende Haushalte, rund 370.000 nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz Geförderte, rund 75.000 mit Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz Geförderte sowie rund 65.000 Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen“, profitieren. Dem Bund sollen durch den Zuschuss im Jahr 2022 Mehrausgaben in Höhe von rund 189 Millionen Euro entstehen.

Änderungsantrag im Ausschuss angenommen

In einem von den Koalitionsfraktionen im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen eingebrachten und angenommenen Änderungsantrag wurde gegenüber dem ursprünglichen Entwurf eine Verdoppelung des einmaligen Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänger beschlossen. Statt der bisher geplanten 135 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt solle es 270 Euro geben. Für einen Zwei-Personen-Haushalt sollen 350 Euro und 70 Euro für jedes weitere Familienmitglied fließen. Studierende und Auszubildende, die staatliche Hilfen erhalten, sollen demnach einmalig 230 Euro erhalten.

Zudem sollen alle Berechtigten den Zuschuss ohne Antragstellung erhalten. Der Bund stelle für den Zuschuss rund 370 Millionen Euro zur Verfügung. Mehr als zwei Millionen Menschen sollen laut Entwurf vom Zuschuss profitieren. Das Gesetz soll am 1. Juni 2022 in Kraft treten und bis zum 31. Mai 2032 gültig bleiben.

Antrag der Linksfraktion

Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf für einen „Keiner soll frieren“-Plan vorzulegen. Dieser solle unter anderem eine Einmalzahlung von 200 Euro für von Armut bedrohte Menschen vorsehen, um diese von gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten zu entlasten.

Außerdem plädiert die Fraktion dafür, bis zu einer „armutsfesten Neuausrichtung der sozialen Sicherungssysteme“ die Heizkosten von Empfängern von Hartz IV, Sozialhilfe und Altersgrundsicherung „in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten“ zu übernehmen. Die Einmalzahlung dürfe nicht auf Leistungen angerechnet werden, heißt es dazu im Antrag. Außerdem solle die Bundesregierung das Wohngeld auf Basis der Bruttowarmmiete zahlen und „um eine Komponente für Stromkosten“ erweitern, verlangen die Abgeordneten.

Weiter dringt die Fraktion auf ein gesetzliches Verbot von Strom- und Gassperren durch Energieversorger für Privathaushalte aufgrund von Zahlungsunfähigkeit sowie die alleinige Kostenübernahme von CO2-Preisen durch Vermieter. (scr/sas/hau/17.03.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Cansel Kiziltepe

Cansel Kiziltepe

© Deutscher Bundestag/Inga Haar

Kiziltepe, Cansel

Parlamentarische Staatssekretärin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Anne König

Anne König

© Anne König/Anja Tiwisina

König, Anne

CDU/CSU

Hanna Steinmüller

Hanna Steinmüller

© Hanna Steinmüller/ Julia Bornkessel

Steinmüller, Hanna

Bündnis 90/Die Grünen

Sebastian Münzenmaier

Sebastian Münzenmaier

© Sebastian Münzenmaier

Münzenmaier, Sebastian

AfD

Sandra Weeser

Sandra Weeser

© Sandra Weeser/Teresa Marenzi

Weeser, Sandra

FDP

Gesine Lötzsch

Gesine Lötzsch

© Dr. Gesine Lötzsch/Olaf Kostritz

Lötzsch, Dr. Gesine

Die Linke

Martin Diedenhofen

Martin Diedenhofen

© Martin Diedenhofen/ Martin Schmitz

Diedenhofen, Martin

SPD

Emmi Zeulner

Emmi Zeulner

© Emmi Zeulner/ Hendrik Steffens

Zeulner, Emmi

CDU/CSU

Julia Verlinden

Julia Verlinden

© Rainer Kurzeder

Verlinden, Dr. Julia

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Lina Seitzl

Dr. Lina Seitzl

© Lina Seitzl/ Denise Claus/Kleinebildkunst

Seitzl, Dr. Lina

SPD

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/25 - Antrag: Warme Wohnung statt sozialer Kälte
    PDF | 168 KB — Status: 10.11.2021
  • 20/689 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses aufgrund stark gestiegener Energiekosten (Heizkostenzuschussgesetz - HeizkZuschG)
    PDF | 235 KB — Status: 15.02.2022
  • 20/1065 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/689 - Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses aufgrund stark gestiegener Energiekosten (Heizkostenzuschussgesetz - HeizkZuschG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Susanne Ferschl, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 20/25 - Warme Wohnung statt sozialer Kälte
    PDF | 247 KB — Status: 16.03.2022
  • 20/1066 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/689, 20/1065 - Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses aufgrund stark gestiegener Energiekosten (Heizkostenzuschussgesetz - HeizkZuschG)
    PDF | 165 KB — Status: 16.03.2022
  • 20/1083 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/689, 20/1065 - Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses aufgrund stark gestiegener Energiekosten (Heizkostenzuschussgesetz - HeizkZuschG)
    PDF | 196 KB — Status: 16.03.2022
  • 20/1084 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksachen 20/689, 20/1065 - Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses aufgrund stark gestiegener Energiekosten (Heizkostenzuschussgesetz - HeizkZuschG)
    PDF | 158 KB — Status: 16.03.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/689 (Beschlussempfehlung 20/1065 Buchstabe: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 20/1083 abgelehnt
  • Entschließungsantrag 20/1084 abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 20/1065 Buchstabe b (Antrag 20/25 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw11-de-heizkostenzuschussgesetz-881832

Stand: 17.05.2025