Parlament

Bekenntnis zum Mahn­mal für die Opfer des Kommunismus

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 17. März 2022, ausdrücklich für die Errichtung eines Mahnmals für die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft in Deutschland bekannt. Ein entsprechender Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP mit dem Titel „Die Opfer des Kommunismus würdigen, eine Brücke zu kommenden Generationen schlagen – Das Mahnmal für die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft realisieren“ (20/1022) wurde im Anschluss der Debatte direkt abgestimmt und mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen von CDU/CSU, AfD und Die Linke angenommen.

Ein von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegter Antrag mit dem Titel „Mahnmal für die Opfer des Kommunismus umsetzen – Opfer damit auch in Deutschland angemessen würdigen“ (20/691) wurde mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke gegen die Stimmen von CDU/CSU bei Enthaltung der AfD zurückgewiesen. Ein weiterer von der AfD zu dem Thema vorgelegter Antrag mit dem Titel „Keine weiteren Verzögerungen mehr bei der Errichtung des Denkmals zur Mahnung und Erinnerung an die Opfer der kommunistischen Diktatur in Deutschland“ (20/1031) wurde mit der breiten Mehrheit der übrigen Fraktionen gegen die Antragsteller zurückgewiesen.

Antrag der Ampelfraktionen

Die Koalitionsfraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bekennen sich ausdrücklich zur Errichtung eines Mahnmals für die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft in Deutschland. In einem gemeinsamen Antrag (20/1022) fordern die drei Fraktionen die Bundesregierung auf, die Suche nach einem Standort für das Mahnmal in zentraler Lage in Berlin voranzubringen und hierbei die Kriterien für die Standortwahl einzubeziehen, die der Kulturausschuss in der vergangenen Legislaturperiode am 9. Juni 2021 in einer Protokollerklärung beschlossen hat.

In die weitere Planung des Mahnmals seien die Opferverbände, die Bundesstiftung Aufarbeitung und die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur einzubeziehen. Zudem soll das Mahnmal nach dem Willen der Fraktionen bei der Aktualisierung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes als zentraler nationaler Gedenkort berücksichtigt werden und der Kulturausschuss regelmäßig über den aktuellen Sachstand zur Realisierung des Mahnmals informiert werden. 

In ihrem Antrag verwiesen Sozialdemokraten, Grüne und Liberale ebenfalls auf den Beschluss des Bundestages vom 13. Dezember 2019 zur Errichtung eines Mahnmals für die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft (19/15778). Damit seien die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen worden und am 15. Dezember 2020 sei die Konzeption für die Errichtung des Mahnmals an die Staatsministerin für Kultur und Medien übergeben worden.

Antrag der CDU/CSU

Die CDU/CSU-Fraktion dringt in ihrem Antrag auf die Realisierung des Mahnmals für die Opfer des Kommunismus bis 2024. Sie fordert die Bundesregierung auf, bis zum zweiten Quartal 2022 einen konkreten Vorschlag für einen geeigneten Standort in der Mitte Berlins vorzulegen und unmittelbar anschließend eine bauliche Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben. Zudem spricht sich die Fraktion dafür aus, den 70. Jahrestag des Volksaufstandes in der DDR am 17. Juni 2023 für die Grundsteinlegung zu nutzen. Über den Stand der Realisierung des Mahnmals soll die Bundesregierung dem Bundestag halbjährlich einen schriftlichen Bericht vorlegen.

Die Unionsfraktion erinnert in ihrem Antrag daran, dass sich der Bundestag am 13. Dezember 2019 in einem angenommenen Antrag (19/15778) für die Errichtung des Mahnmals ausgesprochen hat. Infolgedessen habe die Bundesstiftung Aufarbeitung und die Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) im Auftrag der Bundesregierung ein Konzept für ein Mahnmal erstellt, das vom Kulturausschuss mehrheitlich begrüßt worden sei. Im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP finde das Mahnmal jedoch keine Erwähnung. Es sei aber „dringend geboten“, das Mahnmal für die Opfer des Kommunismus in der laufenden Legislaturperiode zu realisieren, heißt es in dem Antrag.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion drängt auf die zügige Realisierung eines Denkmals zur Mahnung und Erinnerung an die Opfer der kommunistischen Diktatur in Deutschland. In einem Antrag (20/1031) spricht sie sich dafür aus, dass das Mahnmal in Berlin zwischen Scheidemannstraße und Bundeskanzleramt entlang der Heinrich-von-Gagern-Straße errichtet wird. Dies ermögliche eine schnelle Umsetzung, da sich das Grundstück im Eigentum des Bundes befindet. Die Bundesregierung fordert die AfD-Fraktion auf, eine Grundfinanzierung von 25 Millionen Euro in die Haushaltsplanungen für 2023 einzustellen und den Ausschuss für Kultur und Medien alle drei Monate über den Stand der Realisierung des Mahnmals zu informieren. 

Die AfD-Fraktion verweist auf den Beschluss des Bundestages aus der 19. Legislaturperiode zur Errichtung eines Mahnmals (19/15778). Wegen der Verzögerung der Realisierung sei jedoch bei vielen Opfern der Eindruck entstanden, dass das Mahnmal von der Politik nicht gewollt ist. Diesem Eindruck könne der Bundestag mit den notwendigen Entscheidungen für eine Umsetzung entgegenwirken. (aw/hau/17.03.2022)

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