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Inneres

Abgesetzt: Verbot von Unternehmens­spenden an Parteien

Symbolfoto zu Parteispenden. Mit Scrabble Buchstaben wurde das Wort Spende (waagerecht) und Partei (senkrecht) gelegt.

Nach dem Willen der Linksfraktion sollen Unternehmensspenden an Parteien verboten werden. (© picture alliance / photothek | Thomas Imo)

Abgesetzt von der Tagesordnung wurde die Debatte am Donnerstag, 17. März 2022, über die Forderung der Fraktion Die Linke nach einem Verbot von Unternehmensspenden an Parteien (20/287), die zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden sollte. Dabei sollte der Ausschuss für Inneres und Heimat die Federführung übernehmen. 

Spenden erwecken „Anschein der Käuflichkeit von Politik“ 

Aus Sicht der Linksfraktion müssen Spenden von Unternehmen, Wirtschaftsverbänden oder Vereinen an Parteien verboten werden. Zudem müssten Parteispenden von natürlichen Personen auf höchstens 25.000 Euro pro Jahr begrenzt werden, heißt es in dem Antrag.

Wenn Unternehmen und Wirtschaftsverbände an Parteien spendeten, stelle sich für viele Menschen die Frage, ob so Einfluss auf die Politik genommen werde, begründet die Fraktion ihre Forderung. Diese Spenden erweckten in der Bevölkerung den Anschein der Käuflichkeit von Politik. Die Parteienfinanzierung müsse aber jeden Anschein käuflicher Politik vermeiden. (pk/hau/15.03.2022)

Dokumente

  • 20/287 - Antrag: Unabhängigkeit der Parteien sichern - Spenden von Unternehmen verbieten und private Parteispenden begrenzen
    PDF | 177 KB — Status: 16.12.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw11-de-parteispenden-881834

Stand: 30.12.2025