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Verteidigung

Fast alle Fraktionen be­kennen sich zur Er­höhung des Wehretats

Mit eindringlichen Worten und unter Verweis auf die Bündnisverpflichtungen Deutschlands angesichts des „brutalen Angriffskriegs“ Russlands gegen die Ukraine hat Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) am Mittwoch, 23. März 2022, für die geplante Anhebung des Wehretats auf 50,3 Milliarden Euro in diesem Jahr und das Sondervermögen Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro geworben. Dies sei eben „keine Aufrüstung“, sondern gewährleiste die „Ausrüstung“ der Bundeswehr, damit sie ihren Verfassungsauftrag erfüllen kann, betonte die Ministerin in der ersten Lesung des Einzelplans 14 des Etatentwurfs des Bundesministeriums der Verteidigung (20/1000). Mit Ausnahme der Linksfraktion bekannten sich in der Debatte alle Fraktionen prinzipiell zur Erhöhung der Verteidigungsausgaben. Die geplante Ausgestaltung des Sondervermögens und die Verwendung der Mittel sorgten jedoch für Kritik aus den Reihen der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion.

Lambrecht betonte, die Nato dürfe und werde keine Kriegspartei werden im Konflikt zwischen Russland und der Ukraine. Aber die Ukraine müsse auch weiterhin mit Waffenlieferungen unterstützt werden. „Und wir müssen mehr für unsere Sicherheit tun“, sagte die Ministerin. Die Leistungsfähigkeit der Bundeswehr müsse erhöht werden. Zugleich versprach sie grundlegende Reformen im Beschaffungswesen der Bundeswehr. Erste Schritte habe das Bundeskabinett bereits beschlossen, sagte Lambrecht ohne dies allerdings zu konkretisieren.

CDU/CSU: Von Zwei-Prozent-Ziel ist keine Rede mehr

Für die Unionsfraktion signalisierte die Verteidigungspolitikerin Kerstin Vieregge (CDU/CSU) zwar Unterstützung für die Erhöhung des Wehretats und das Sondervermögen, erhob zugleich jedoch schwere Vorwürfe gegen die SPD. Sie habe mit ihrem „Bremsklotz-Verhalten“ in der Großen Koalition die Realisierung des Nato-Ziels, zwei Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP) für Verteidigung aufzubringen, verhindert. Die Union hingegen habe sich immer dazu bekannt. Bereits nach der Annexion der Krim im Jahr 2014 sei klar gewesen, dass Deutschland seine Verteidigungsausgaben erhöhen müsse, sagte Vieregge.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) habe in seiner Regierungserklärung eine dauerhafte Erhöhung des Wehretats auf zwei Prozent des BIP und zusätzlich ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro angekündigt. Doch davon sei nun keine Rede mehr, monierte die Parlamentarierin. Jetzt werde das Zwei-Prozent-Ziel nur durch das Sondervermögen ermöglicht. Wenn dies jedoch in einigen Jahren aufgebraucht sei, ließe sich die Finanzierung des Zwei-Prozent-Zieles nicht realisieren, da die Ampel den Wehretat in den kommenden Jahren „bei 50 Milliarden Euro einfrieren will“. Die Bundeswehr benötige aber eine verlässliche und langfristige Finanzierung, kritisierte Vieregge. Zudem müsse sichergestellt werden, dass die 100 Milliarden auch ausschließlich der Bundeswehr zur Verfügung gestellt werden.

Grüne fordern Reformen im Beschaffungswesen

Die Verteidigungspolitikerin Agnieszka Brugger (Bündnis 90/Die Grünen) hingegen betonte, dass „Sicherheit mehr als Militär“ sei. Es müssten auch Vorsorge im Bereich der Cybersicherheit gewährleistet werden. Sie forderte die Union auf, das Sondervermögen nicht aus parteitaktischen Gründen zu blockieren. Für die geplante Verankerung des Sondervermögens im Grundgesetz ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat nötig. Die Koalition ist deshalb auf die Stimmen der Union angewiesen.

Brugger forderte zudem Reformen im Beschaffungswesen. Vor allem müsse die Bundeswehr bei ihren Beschaffungen verstärkt auf marktverfügbares Material zurückgreifen. Ebenso müsse die europäische Zusammenarbeit bei großen Beschaffungsvorhaben intensiviert werden. Wo es möglich sei, müsse eine möglichst gleiche Ausrüstung der Armeen der EU-Mitgliedstaaten ermöglicht werden.

FDP will marktverfügbare Ausrüstung für die Bundeswehr

Auch der FDP-Haushaltsexperte Karsten Klein wies die Kritik der Union zurück. Die Misere der Bundeswehr hat einen Namen: CDU/CSU„, sagte Klein und verwies darauf, dass das Verteidigungsministerium in den 16 Jahren unter Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) stets von Unionspolitikern geführt worden sei.

Das Sondervermögen garantiere der Bundeswehr eine langfristige Planung bei den Beschaffungsvorhaben, argumentierte Klein. Allerdings bringe mehr Geld allein die benötigte Ausrüstung nicht schneller zur Truppe. Die Reformen im Beschaffungswesen seien überfällig. Dies sei die “zentrale Aufgabe„ von Ministerin Lambrecht. Auch Klein sprach sich dafür aus, verstärkt marktverfügbare Ausrüstung zu beschaffen.

AfD: Es fehlt an vorausschauender Planung

Der AfD-Haushaltspolitiker Dr. Michael Espendiller bewertete das Sondervermögen kritisch. Es fehle bislang an einem überzeugenden Konzept. Das Sondervermögen sei lediglich dazu gedacht, die Schuldenbremse auch in den kommenden Jahren zu umgehen. Er verwies darauf, dass seine Fraktion in der vergangenen Legislaturperiode immer wieder auf eine Erhöhung des Verteidigungshaushaltes gemäß des Zwei-Prozent-Zieles der Nato und auf eine bessere Ausrüstung der Bundeswehr gedrängt habe.

Der Bundeswehr fehle es seit drei Jahrzehnten an einer vorausschauenden Planung. Die zur Verfügung stehenden Finanzmittel würden zudem nicht effizient eingesetzt. Dies drohe jetzt wieder. Espendiller forderte die Nato zudem auf, wieder zu einem reinen Verteidigungsbündnis zu werden. Die AfD-Fraktion lehnt genau wie die Linksfraktion Auslandseinsätze der Bundeswehr ab.

Linke: Bundeswehr ist eine “Steuergeld-Vernichtungsmaschine„

Auf deutlichen Ablehnung und massive Kritik stößt die geplante Erhöhung der Verteidigungsausgaben bei der Linksfraktion. Mit den Geldern werde “nicht das angeschafft, was die Truppe braucht, sondern was die Rüstungsindustrie teuer verkaufen will„, monierte Dr. Gesine Lötzsch (Die Linke). Die Bundeswehr sei zu einer “Steuergeld-Vernichtungsmaschine„ geworden. Die Behauptung, der Angriff Russlands auf die Ukraine sei der Grund für das Sondervermögen, sei falsch. Alle geplanten Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr seien bereits im Koalitionsvertrag benannt.

Als Beispiel nannte Lötzsch den Kauf der F-35-Mehrzweckkampfflugzeuge, die den Tornado der Bundeswehr ersetzen solle. Die F-35 werde jedoch nur angeschafft, weil sie im Rahmen der nuklearen Teilhabe mit den in Deutschland gelagerten amerikanischen Atombomben bestückt werden könnten. Atomwaffen aber seien Angriffswaffen, mit Verteidigung habe dies nichts zu tun. Die Gelder für die Aufrüstung der Bundeswehr fehlten dringend im sozialen Wohnungsbau oder in der Familienpolitik, monierte die Angeordnete.

SPD will eine moderne und leistungsfähige Armee

Diesem Argument widersprach der Abgeordnete Andreas Schwarz (SPD). Das Sondervermögen ermögliche eine angemessene und dringend benötigte Ausrüstung der Bundeswehr ohne Kürzungen bei den Sozialausgaben. Die Koalition werde eine moderne und leistungsfähige Armee gewährleisten.

Schwarz begrüße es ausdrücklich, dass Ministerin Lambrecht die Reform des Beschaffungswesens anpacke und dass sie die Ausstattung der Soldaten mit persönlicher Ausrüstung ganz oben auf die Prioritätenliste gesetzt habe. Die Soldaten hätten ein Anrecht darauf, die benötigten Schutzwesten, Nachtsichtgeräte oder passenden Bekleidung zu erhalten.

Beschaffungen und Personalausgaben

Der Einzelplan 14 des Bundeshaushalts 2022 (20/1000) umfasst Ausgaben von 50,33 Milliarden Euro, das sind 7,3 Prozent mehr als im Vorjahr (46,93 Milliarden Euro). Im Verteidigungsetat nicht enthalten ist allerdings das geplante neue Sondervermögen “Bundeswehr„, das mit einer Kreditermächtigungen in Höhe von 100 Milliarden Euro ausgestattet werden soll. Das Bundesverteidigungsministerium rechnet mit Einnahmen von 710,8 Millionen Euro (2021: 260,8 Millionen Euro). Die Beschaffungen des Ministeriums summieren sich dem Entwurf zufolge insgesamt auf 20,43 Milliarden Euro (2021: 18,15 Milliarden Euro), die Personalausgaben auf 19,88 Milliarden Euro (2021: 19,3 Milliarden Euro).

Von den militärischen Beschaffungen im Umfang von 10,05 Milliarden Euro (2021: 8,33 Milliarden Euro) entfallen 792,92 Millionen Euro auf Kampffahrzeuge und 763 Millionen Euro auf Munition (2021: jeweils 700 Millionen Euro). Für Schiffe uns sonstiges Marinegerät sind 571,31 Millionen Euro eingeplant (2021: 524 Millionen Euro), für Flugzeuge und sonstiges flugtechnisches Gerät 745 Millionen Euro (2021: 645,84 Millionen Euro).

Materialerhaltung und Unterbringung

Für die Materialerhaltung sieht der Entwurf 4,47 Milliarden Euro vor (2021: 4,1 Milliarden Euro), davon 2,54 Milliarden Euro für die Erhaltung von Flugzeugen und flugtechnischem Gerät (2021: 2,45 Milliarden Euro). Für die Unterbringung der Soldatinnen und Soldaten sind Ausgaben von 5,99 Milliarden Euro eingeplant (2021: 5,88 Milliarden Euro), davon 2,73 Milliarden Euro für Mieten und Pachten (2021: 2,64 Milliarden Euro). Der sonstige Betrieb der Bundeswehr schlägt mit 2,42 Milliarden Euro zu Buche (2021: 2,64 Milliarden Euro).

Der Bereich “Kommandobehörden und Truppe, Sozialversicherungsbeiträge, Fürsorgemaßnahmen und Versorgung für Soldatinnen und Soldaten„ umfasst Ausgaben von insgesamt 15,93 Milliarden Euro (2021: 15,39 Milliarden Euro). (aw/vom/23.03.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

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Christine Lambrecht

Christine Lambrecht

© picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Lambrecht, Christine

Bundesministerin der Verteidigung

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Kerstin Vieregge

Kerstin Vieregge

© Kerstin Vieregge/ Sören Düning

Vieregge, Kerstin

CDU/CSU

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Agnieszka Brugger

Agnieszka Brugger

© Agnieszka Brugger/Anne Hufnagl

Brugger, Agnieszka

Bündnis 90/Die Grünen

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Michael Espendiller

Michael Espendiller

© Dr. Michael Espendiller

Espendiller, Dr. Michael

AfD

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Karsten Klein

Karsten Klein

© Karsten Klein/Dominik Konrad

Klein, Karsten

FDP

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Gesine Lötzsch

Gesine Lötzsch

© Dr. Gesine Lötzsch/Olaf Kostritz

Lötzsch, Dr. Gesine

Die Linke

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Andreas Schwarz

Andreas Schwarz

© Andreas Schwarz/ Bundestag

Schwarz, Andreas

SPD

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Reinhard Brandl

Reinhard Brandl

© Reinhard Brandl/ Stefan Bösl

Brandl, Dr. Reinhard

CDU/CSU

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Sebastian Schäfer

Sebastian Schäfer

© Sebastian Schäfer/ Stefan Kaminski

Schäfer, Dr. Sebastian

Bündnis 90/Die Grünen

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Rüdiger Lucassen

Rüdiger Lucassen

© Deutscher Bundestag

Lucassen, Rüdiger

AfD

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Marcus Faber

Marcus Faber

© Marcus Faber/Dominik Konrad

Faber, Dr. Marcus

FDP

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Rebecca Schamber

Rebecca Schamber

© Rebecca Schamber/ Karsten Molesch

Schamber, Rebecca

SPD

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Ingo Gädechens

Ingo Gädechens

© Ingo Gädechens/ Tobias Koch

Gädechens, Ingo

CDU/CSU

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Sara Nanni

Sara Nanni

© Sara Nanni/ Nina Runge

Nanni, Sara

Bündnis 90/Die Grünen

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Wolfgang Hellmich

Wolfgang Hellmich, SPD

© DBT/Stella von Saldern

Hellmich, Wolfgang

SPD

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Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/1000 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022)
    PDF | 20 MB — Status: 18.03.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Haushalt

495,8 Milliarden Euro für den Bundes­haushalt 2022 geplant

Geldkassette mit Bundesadler aus der viele Geldscheine quellen. Symbolbild

Der Bundestag plant in diesem Jahr mit Ausgaben in Höhe von 495,8 Milliarden Euro. (© picture alliance / Ulrich Baumgarten | Ulrich Baumgarten)

Nach mehr als 14-stündigen Beratungen hat der Haushaltsausschuss am frühen Freitagmorgen, 20. Mai 2022, den Bundeshaushalt 2022 beschlossen. Gegenüber dem Ergänzungshaushalt sind bei gleichbleibender Neuverschuldung im Ergebnis höhere Ausgaben geplant. Danach sind in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 495,8 Milliarden Euro vorgesehen.

Der Ende April von der Bundesregierung vorgelegte Ergänzungshaushalt (20/1200)  hatte noch Ausgaben in Höhe von 483,9 Milliarden Euro (+ 11,9 Milliarden Euro) vorgesehen. Der im März eingebrachte Regierungsentwurf (20/1000) taxierte die Ausgaben auf 457,6 Milliarden Euro (+ 38,2 Milliarden Euro). 2021 hatte der Bund 556,6 Milliarden Euro ausgegeben (Soll 2021: 572,7 Milliarden Euro).

Ausgaben übersteigen die Steuer- und sonstigen Einnahmen

Die geplanten Ausgaben übersteigen die Steuer- und sonstigen Einnahmen deutlich. Zum Ausgleich ist – wie im Ergänzungshaushalt – eine Nettokreditaufnahme von 138,9 Milliarden Euro avisiert. Im ursprünglichen Regierungsentwurf hatte die Bundesregierung mit 99,7 Milliarden Euro gerechnet. 2021 hatte der Bund Kredite in Höhe von 215,4 Milliarden Euro aufgenommen. Die Neuverschuldung liegt damit wie 2020 und 2021 über der von der Schuldenregel des Grundgesetzes regulär zulässigen Kreditaufnahme. Für die Aufnahme wird der Bundestag erneut eine Ausnahme von der Schuldenregel beschließen müssen.

Die Steuereinnahmen sollen in diesem Jahr nunmehr 328,4 Milliarden Euro betragen. Das sind rund vier Milliarden Euro weniger, als im Ergänzungshaushalt und im Regierungsentwurf vorgesehen waren. Die Bundesregierung hatte zwischenzeitlich steuerliche Entlastungen beschlossen. 2021 lagen die Steuereinnahmen bei 313,5 Milliarden Euro. Die sonstigen Einnahmen fallen demgegenüber im diesem Jahr mit 28,4 Milliarden Euro um 15,9 Milliarden Euro höher aus als im Ergänzungshaushalt und liegen etwas über dem Vorjahresniveau. Für Investitionen werden im Haushalt nun 51,5 Milliarden Euro ausgewiesen, etwas mehr als die 50,8 Milliarden Euro des Ergänzungshaushaltes und des ursprünglichen Regierungsentwurfes. 2021 waren es laut Haushaltsabschluss 45,8 Milliarden Euro.

Der durch den Ausschuss veränderte Entwurf wird in der Woche vom 30. Mai bis 3. Juni abschließend im Plenum beraten. In den vergangenen Wochen hatte der Haushaltsausschuss jeden Einzelplan separat beraten und erste Änderungen vorgenommen. Auch in der Bereinigungssitzung nahm der Ausschuss zahlreiche Veränderungen an der Vorlage vor. Der Gesamtentwurf passierte den Ausschuss mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen von CDU/CSU, AfD und Die Linke. (scr/20.05.2022)

Dokumente

  • 20/1000 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022)
    PDF | 20 MB — Status: 18.03.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1200 - Ergänzung zum Gesetzentwurf: Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022
    PDF | 667 KB — Status: 27.04.2022
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Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Verteidigung

Verteidigungsetat wächst auf mehr als 50 Milliarden Euro

Mit 50,4 Milliarden Euro steigen Deutschlands Verteidigungsausgaben in diesem Jahr auf ein neues Rekordhoch seit 1992. Der Bundestag billigte am Mittwoch, 1. Juni 2022, den Einzelplan 14 des Haushaltsgesetzes 2022 des Bundesministeriums der Verteidigung (20/1000, 20/1002) einschließlich des Ergänzungshaushaltes (20/1200, 20/1201) in der durch den Haushaltsausschusses beschlossen Fassung (20/1626, 20/1627) in zweiter Lesung mit den Stimmen der Regierungskoalition gegen das Votum der Oppositionsfraktionen. Damit stehen Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) in diesem Jahr rund 3,5 Milliarden Euro mehr zur Verfügung als ihrer Amtsvorgängerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) im vergangenen Jahr. Der Haushaltsausschuss hatte den ursprünglichen Regierungsentwurf für den Wehretat während seiner Beratungen noch einmal um rund 70 Millionen Euro erhöht.

Überlagert wurde die 90-minütige Debatte über den Verteidigungsausgaben durch den Krieg in der Ukraine und das geplante Sondervermögen Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro, über das der Bundestag voraussichtlich am Freitag abschließend beraten und abstimmen wird. Um das Sondervermögen wie geplant im Grundgesetz zu verankern, ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat nötig. Erst in den vergangenen Tagen hatte sich die die Ampel-Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP mit der CDU/CSU über die genauen Modalitäten geeinigt.

Ministerin: Zeit des Zögerns und Haderns ist vorbei

In der Aussprache wiesen sich Vertreter der Union und der SPD gegenseitig die Verantwortung für den derzeitigen Zustand der Bundeswehr zu. Die Truppe sei „heruntergewirtschaftet“ worden und ihre Ausrüstung sei „auf Kante genäht“, führte Verteidigungsministerin Lambrecht an. Die 50,4 Milliarden Euro in diesem Jahr seien eine „solide Grundlage“, aber „viel zu wenig Geld, um die Versäumnisse aufzuarbeiten“. Allein die Beschaffung von ausreichend Munition schlage in den kommenden Jahren mit 20 Milliarden Euro zu Buche. Deshalb sei die Verabschiedung des Sondermögens die richtige Entscheidung. Damit werde das „größte Ertüchtigungsprogramm“ in der Geschichte der Bundeswehr eingeleitet, betonte Lambrecht.

Über Jahre seien die Entscheidungen beispielsweise über einen Nachfolger für das Kampfflugzeug Tornado, den schweren Transporthubschrauber und bewaffnete Drohnen verschoben worden. Nun aber sei die Zeit des „Zögerns und Haderns“ vorbei. Das sei der Verdienst der Ampelkoalition, behauptete die Ministerin. Lambrecht kündigte in der Debatte die Beschaffung des amerikanischen Transporthubschraubers CH-47 Chinook des Herstellers Boing für die Bundeswehr an.

CDU/CSU kritisiert Rolle Lambrechts bei Waffenlieferungen 

Florian Hahn (CDU/CSU) hielt Lambrecht entgegen, dass es in den Vergangenheit die SPD gewesen sei, die eine Erhöhung des Verteidigungshaushaltes und die Einhaltung des Zwei-Prozent-Ziels der Nato abgelehnt habe. Und es sei auch die SPD gewesen, die Beschaffung von Kampfdrohnen verzögert habe. „Sie haben damit sogar Wahlkampf gemacht“, führte Han an und warf der Ministerin vor, „sich einen schlanken Fuß“ zu machen.

In diesem Sinne argumentierte auch Hahns Fraktionskollege Ingo Gädechens (CDU/CSU). Während der großen Koalition habe sich lediglich die Union für höhere Verteidigungsausgaben stark gemacht. Der Ministerin warf Gädechens vor, beim Thema Waffenlieferungen an die Ukraine ständig für Verwirrung zu sorgen, dies habe sich auch während der Beratungen über den Haushalt gezeigt.

SPD: Blick in die Vergangenheit hilft nicht

Der SPD-Parlamentarier Andreas Schwarz befand zwar, dass der Blick in die Vergangenheit „nicht hilft“, um zugleich CDU und CSU vorzuhalten, dass sie in den vergangenen 16 Jahren die Kanzlerin und alle Verteidigungsminister und lange auch den Finanzminister gestellt hätten.

AfD:  Die Truppe wurde „kaputt gespart“

Dr. Michael Espendiller (AfD) monierte, Union und SPD wollten die Bürger einmal mehr „für dumm verkaufen“. Sie seien beide für den schlechten Zustand der Bundeswehr verantwortlich. Die Truppe sei „kaputt gespart“ worden.

Alle Parteien mit Ausnahme der AfD hätten dabei mitgespielt. Dabei brauche jeder souveräne Staat eine Armee, um sich zu verteidigen. Aber jetzt werde der Krieg in der Ukraine und die Parole „Der Russe ist schuld“ dazu genutzt, eine „Parlamentsarmee auf Schulden“ aufzubauen.

Linke gegen Erhöhung des Verteidigungsetats 

Für die Linksfraktion lehnte Dr. Gesine Lötzsch (Die Linke) die Erhöhung des Verteidigungsetats und das Sondervermögen entschieden ab. Die „größte Koalition aller Zeiten“ lege ein gewaltiges Konjunkturprogramm für die Rüstungsindustrie auf, sagte sie mit Blick auf die Ampel und die Union. So habe sich etwa der Wert der Aktien von Rheinmetall in den vergangenen Wochen verdreifacht.

„Da knallen die Sektkorken bei den Aktienbesitzern“, führte Lötzsch sichtlich aufgebracht an. Die Regierungskoalition habe es in nur 100 Tagen geschafft, ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro für die Aufrüstung aufzulegen, aber die versprochene Kindergrundsicherung sei schon jetzt an das Ende der Legislaturperiode verschoben worden.

Grüne fordern Reformen im Beschaffungswesen der Bundeswehr

Sebastian Schäfer (Bündnis 90/Die Grünen) unterstützte zwar einerseits die Erhöhung des Wehretats und das Sondervermögen, mahnte zugleich jedoch Reformen im Beschaffungswesen der Bundeswehr an. Dazu gehöre auch eine personelle Aufstockung des Beschaffungsamtes. Vor allem dürfe die Beschaffung von Material und Ausrüstung nicht mehr von Wahlkreisinteressen und den Interessen der deutschen Rüstungsindustrie abhängig gemacht werden.

Es müsste vermehrt „marktverfügbare Ausrüstung“ für die Truppe gekauft werden. Schäfer bedauerte ausdrücklich, dass die Stärkung der Cybersicherheit auch der europäischen Verbündeten nun doch nicht durch das Sondervermögen finanziert werden soll. Dabei zeige doch gerade der Ukraine-Krieg, wie wichtig dieser Bereich sei.

FDP: Entscheidende Weichenstellung durch Sondervermögen

Karsten Klein (FDP) begründete die Erhöhung des Wehretats und das Sondervermögen ebenfalls mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine. So seien die 100 Milliarden Euro für das Sondervermögen eben „nicht die Schulden der Ampel oder die Schulden von Finanzminister Lindner“, sondern die Folge einer Fehlwahrnehmung des russischen Präsidenten Wladimir Putin.

Der FDP-Fraktion werde es leicht fallen, dem Sondervermögen zuzustimmen. Damit würde die „entscheidende Weichenstellung“ vorgenommen, um die Bundeswehr wieder angemessen auszurüsten.

Handgeld für Kommandeure verdoppelt

Der Haushaltsausschuss fasste zum Verteidigungsetat hauptsächlich Maßgabebeschlüsse. Auf 17,65 Millionen Euro verdoppelt wurde das sogenannte „Handgeld für Kommandeure“. Die Mittel dienen „für kurzfristige Beschaffungen durch Leiterinnen und Leiter militärischer Dienststellen“.

Zur Stärkung „der militärischen Ausbildung und sicherheitspolitischen Bildung der Reservisten“ wird der Zuschuss an den „Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr“ um drei auf 22,5 Millionen Euro erhöht. Gegenfinanziert wird dies durch Kürzung der Ausgaben im Titel „Disruptive Innovationen in Cybersicherheit und Schlüsseltechnologien“ um 11,8 auf 28,2 Millionen Euro. Begründet wird dies mit einem niedrigen Mittelabfluss.

Weitere Änderungen durch den Haushaltsausschuss

Der Ausschuss beschloss zudem zahlreiche Änderungen auf Grundlage einer Bereinigungsvorlage aus dem Bundesfinanzministerium. Anpassungen im dreistelligen Millionenbereich sind unter anderem für Betriebsstoffe der Bundeswehr vorgesehen. Dafür sollen in diesem Jahr 270 statt 140 Millionen Euro ausgegeben werden. Begründet wird dies mit Preissteigerungen im Rohstoff- und Kraftstoffmarkt.

Der Ansatz für die „Beschaffung von Flugzeugen, Flugkörpern, Flugzeugrettungs-, Sicherheits- und sonstigem flugtechnischen Gerät“ fällt im Gegenzug mit 500 um 245 Millionen Euro geringer aus als im Regierungsentwurf. Diese Kürzung diene der Kompensation von Mehrbedarfen in anderen Titeln, heißt es.

Im Etat sind darüber hinaus zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen für kommende Haushaltsjahre in Höhe von 2,24 Milliarden Euro ausgebracht worden. Die Verpflichtungsermächtigungen liegen nun bei 30,14 Milliarden Euro, dem höchsten Wert unter den Einzelplänen der Ministerien. Sie sind sind fast vollständig für den Betrieb des Bekleidungswesens vorgesehen.

Sechs Milliarden Euro für Unterkünfte

Für die Materialerhaltung sind 4,6 Milliarden Euro vor (2021: 4,1 Milliarden Euro), davon 2,7 Milliarden Euro für die Erhaltung von Flugzeugen und flugtechnischem Gerät (2021: 2,45 Milliarden Euro). Für die Unterbringung der Soldatinnen und Soldaten sind Ausgaben von sechs Milliarden Euro eingeplant (2021: 5,9 Milliarden Euro), davon 2,7 Milliarden Euro für Mieten und Pachten (2021: 2,6 Milliarden Euro). Der sonstige Betrieb der Bundeswehr schlägt mit 2,4 Milliarden Euro zu Buche (2021: 2,6 Milliarden Euro).

Der Bereich „Kommandobehörden und Truppe, Sozialversicherungsbeiträge, Fürsorgemaßnahmen und Versorgung für Soldatinnen und Soldaten“ umfasst laut Regierungsentwurf Ausgaben von 15,9 Milliarden Euro (2021: 15,4 Milliarden Euro). (aw/vom/01.06.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

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Ingo Gädechens

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© Ingo Gädechens/ Tobias Koch

Gädechens, Ingo

CDU/CSU

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Christine Lambrecht

Christine Lambrecht

© picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Lambrecht, Christine

Bundesministerin der Verteidigung

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Michael Espendiller

Michael Espendiller

© Dr. Michael Espendiller

Espendiller, Dr. Michael

AfD

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Sebastian Schäfer

Sebastian Schäfer

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Schäfer, Dr. Sebastian

Bündnis 90/Die Grünen

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Gesine Lötzsch

Gesine Lötzsch

© Dr. Gesine Lötzsch/Olaf Kostritz

Lötzsch, Dr. Gesine

Die Linke

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Karsten Klein

Karsten Klein

© Karsten Klein/Dominik Konrad

Klein, Karsten

FDP

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Florian Hahn

Florian Hahn

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Hahn, Florian

CDU/CSU

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Andreas Schwarz

Andreas Schwarz

© Andreas Schwarz/ Bundestag

Schwarz, Andreas

SPD

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Gerold Otten

Gerold Otten

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Otten, Gerold

AfD

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Philip Krämer

Philip Krämer

© Philip Krämer/ Stefan Kaminski

Krämer, Philip

Bündnis 90/Die Grünen

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Alexander Müller

Alexander Müller

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Müller, Alexander

FDP

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Serap Güler

Serap Güler

© Serap Güler/ Laurence Chaperon

Güler, Serap

CDU/CSU

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Jörg Nürnberger

Jörg Nürnberger

© photothek

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Niklas Wagener

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Wagener, Niklas

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Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann

Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann

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Strack-Zimmermann, Dr. Marie-Agnes

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Dr. Marlon Bröhr

Dr. Marlon Bröhr

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Bröhr, Dr. Marlon

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Marja-Liisa Völlers

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Sara Nanni

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Nanni, Sara

Bündnis 90/Die Grünen

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Thomas Silberhorn

© Ralf Rödel

Silberhorn, Thomas

CDU/CSU

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Sara Nanni

Sara Nanni

© Sara Nanni/ Nina Runge

Nanni, Sara

Bündnis 90/Die Grünen

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Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

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  • 20/1000 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022)
    PDF | 20 MB — Status: 18.03.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1002 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022) - Drucksache 20/1000 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 185 KB — Status: 27.04.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1200 - Ergänzung zum Gesetzentwurf: Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022
    PDF | 667 KB — Status: 27.04.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1201 - Unterrichtung: Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 - Drucksache 20/1200 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 173 KB — Status: 18.05.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/1626 - Ergänzung zu den Beschlussempfehlungen: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022) - Drucksachen 20/1000, 20/1002 - zu der Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 - Drucksachen 20/1200, 20/1201 -
    PDF | 2 MB — Status: 25.05.2022
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  • 20/1627 - Beschlussempfehlung: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/1000, 20/1002, 20/1828 Nr. 1 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022) b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/1200, 20/1201 - Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022
    PDF | 444 KB — Status: 25.05.2022
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Beschluss

  • Einzelplan 14 in Ausschussfassung angenommen

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw12-de-verteidigung-884242

Stand: 06.12.2025