Antrag zur Unterstützung Alleinerziehender überwiesen
Der Bundestag hat einen von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegten Antrag mit dem Titel „Alleinerziehende in der aktuellen hohen Inflation nicht alleine lassen“ (20/1334) am Mittwoch, 6. April 2022, erstmals beraten. Nach knapp 40-minütiger Debatte wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat dabei die Federführung übernommen.
Antrag von CDU/CSU
Die Unionsfraktion fordert die Bundesregierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf, als Sofortmaßnahme für Alleinerziehende den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 5.000 Euro anzuheben, perspektivisch aber eine Umwandlung des Entlastungsbetrags in einen Steuerabzugsbetrag, das heißt Abzug von der Steuerschuld, zu prüfen.
Außerdem soll das Kindergeld nur hälftig auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden. Darüber hinaus sollen kurzfristig und unbürokratisch ein Kinderbonus in Höhe von 150 Euro eingeführt und der Freibetrag nach Paragraf 17 Nummer 3 des Wohngeldgesetzes für Alleinerziehende um 20 Prozent nochmals anhoben werden. (eis/hau/06.04.2022)