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  • 1. Lesung
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Familie

Änderung des All­gemeinen Gleich­behandlungs­gesetzes geplant

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich am Donnerstag, 7. April 2022, erstmals mit einem von den Ampelfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) (20/1332) befasst. Die Vorlage wurde nach der Debatte zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.

Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Der Entwurf soll unter anderem ermöglichen, die Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) künftig durch den Bundestag auf Vorschlag der Bundesregierung wählen zu lassen. Zur Sicherstellung der europarechtlich geforderten fachlichen Unabhängigkeit der neuen Antidiskriminierungsstelle des Bundes bei der Aufgabenerfüllung soll zukünftig die Amtszeit auf fünf Jahre bei Möglichkeit der einmaligen Wiederwahl festgesetzt werden. Die Entkopplung der Amtszeit von der Legislaturperiode ermögliche zudem die von staatlichem Einfluss freie Aufgabenwahrnehmung. Die Berufung in das öffentlich-rechtliche Amtsverhältnis erfolge durch die Bundespräsidentin oder den Bundespräsidenten.

Zur Klarstellung der Rechtsstellung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in der Bundesverwaltung soll eine Ausgestaltung als Bundesbeauftragte beziehungsweise Bundesbeauftragter erfolgen. Im Gefüge der Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestags, deren Zuständigkeiten die Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes bei ihrer Aufgabenerfüllung zu berücksichtigen hat, soll damit sichergestellt werden, dass auch die fachliche Expertise der Antidiskriminierungsstelle des Bundes im politischen Meinungsbildungsprozess im Rahmen von Beteiligungspflichten der Ressorts Berücksichtigung findet.

Zentrale Stelle auf Bundesebene

Diese Neuregelung soll die Rechtssicherheit bei der Besetzung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ebenso sicherstellen wie die Klarheit über ihre Rolle im Gefüge der Bundesverwaltung und die Gewährleistung entsprechender Beteiligungsrechte. Dadurch soll die Antidiskriminierungsstelle des Bundes als die auf Bundesebene bei der Bekämpfung von Diskriminierung zentrale Stelle gestärkt werden und damit zu einem wirksameren Diskriminierungsschutz beitragen. Dem Bund entstehen durch das Gesetz Mehrausgaben in Höhe von etwa 225.600 Euro pro Jahr. Der Mehrbedarf an Sach- und Personalmittel beim Bund soll finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 17 ausgeglichen werden. 

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes war bisher als nationale Gleichbehandlungsstelle der Bundesrepublik Deutschland beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angesiedelt und berät von Diskriminierung betroffene Menschen, betreibt Öffentlichkeitsarbeit, führt wissenschaftliche Untersuchungen zu Diskriminierungen durch und gibt Empfehlungen zu deren Vermeidung.(eis/irs/07.04.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Sven Lehmann

Sven Lehmann

© Sven Lehmann/ Nils Leon Bauer

Lehmann, Sven

Parlamentarischer Staatssekretär für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Mareike Lotte Wulf

Mareike Lotte Wulf

© Mareike Lotte Wulf/ Catrin Rörig

Wulf, Mareike Lotte

CDU/CSU

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

SPD

Gereon Bollmann

Gereon Bollmann

© Gereon Bollmann / privat

Bollmann, Gereon

AfD

Gyde Jensen

Gyde Jensen

© Gyde Jensen/ Tobias Holzweiler

Jensen, Gyde

FDP

Gökay Akbulut

Gökay Akbulut

© Gökay Akbulut/Thommy Mardo

Akbulut, Gökay

Die Linke

Schahina Gambir

Schahina Gambir

© BTG Fraktion B90/Die Grünen / Stefan Kaminski

Gambir, Schahina

Bündnis 90/Die Grünen

Anne Janssen

Anne Janssen

© Anne Janssen/Tobias Koch

Janssen, Anne

CDU/CSU

Kaweh Mansoori

Kaweh Mansoori

© SPD-Fraktion/ photothek

Mansoori, Kaweh

SPD

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/1332 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
    PDF | 269 KB — Status: 05.04.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/1332 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Familie

Experten begrüßen mehr­heitlich Änderung im Gleich­behand­lungs­gesetz

Die von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angestrebte Wahl der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes durch den Bundestag bewerten Sachverständige mehrheitlich als sinnvoll. Dies führe zu mehr demokratischer Legitimität, Transparenz und Rechtssicherheit im Besetzungsverfahren und stärke damit die Antidiskriminierungsstelle (ADS) insgesamt. Das war der vorherrschende Tenor der öffentlichen Anhörung zu dem von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG, 20/1332) am Montag, 25. April 2022, im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Zudem mahnten einige Experten eine umfassendere Reform des AGG an. Andere jedoch kritisierten die vorgesehene Neuausrichtung des Besetzungsverfahrens als Fehler. Auch dass die Leitung der ADS zu einem oder einer Unabhängigen Beauftragten umgestaltet werden solle, monierten sie als „nicht zielführend“.

Rechtssicherheit im Besetzungsverfahren

Klar für die geplante Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sprach sich Samiah El Samadoni, Bürger- und Polizeibeauftragte von Schleswig-Holstein, aus, die auch zugleich die Antidiskriminierungsstelle des Landes leitet: Es brauche dringend ein Besetzungsverfahren, das rechtssicher sei, betonte sie. Die durch Rechtsstreitigkeiten verursachte lange Vakanz der Leitung habe zu einer Schwächung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes geführt.  Die Ausgestaltung als Wahlamt biete die erforderliche Rechtssicherheit und betone die demokratische Legitimation, argumentierte El Samadoni. Damit werde ein wichtiges Signal nach innen und außen gesetzt: „Damit ist die Leitung der Antidiskriminierungsstelle nicht mehr nur irgendeine Stelle im Verwaltungsgefüge, sondern es wird deutlich, dass der Gesetzgeber die Aufgabe der Antidiskriminierung als herausgehoben betrachtet.“

Ähnlich hatte sich Eva Andrades, Geschäftsführerin des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland (advd), positioniert: In einer schriftlichen Stellungnahme des Dachverbands der unabhängigen Antidiskriminierungsberatungsstellen begrüßte sie eine Wahl der ADS-Leitung durch den Bundestag „aus demokratischer Sicht und aus Gründen der Transparenz“ als Fortschritt. Die geplante gesetzliche Ausgestaltung der Leitungsstelle als Beauftragten für eine Amtszeit von fünf Jahren führe insgesamt zu einer Aufwertung der Stelle. Die bisher „unklare Stellung der Leitung“ ohne den Bundesbeauftragtenstatus werde beendet. Allerdings forderte der advd weitere Reformschritte: Die Antidiskriminierungsstelle solle als oberste Bundesbehörde eingerichtet werden, um ihre „völlige Unabhängigkeit“ - analog zum Bundesdatenschutzbeauftragten - zu gewährleisten, heißt es in der Stellungnahme.

Kritik an der Neuausrichtung

Gänzlich anders beurteilte Prof. Dr. Gregor Thüsing, Inhaber des Lehrstuhls für Arbeitsrecht an der Universität Bonn, die anvisierte Änderung des AGG: Die Neuausrichtung des Besetzungsverfahrens nannte er in seinem Statement einen „Irrweg“, über den sich keine Verbesserung des Status quo erreichen lasse. Besonders kritikwürdig sei die Besetzung der Leitung per Wahl: Zwar könne der Gesetzgeber so, wie angestrebt, Konkurrentenklagen vermeiden, aber dies sei auch möglich, wenn man - anders als in der Vergangenheit - Verfahrensfehler vermeide, argumentierte der Arbeitsrechts-Experte. Indem man sich so aber auch vom „Prinzip der Bestenauslese“ verabschiede, schließe man die rechtliche Überprüfung der Besetzung bewusst aus. Das nütze der Antidiskriminierungsstelle nicht. Im Gegenteil: „Das schadet ihr!“

Auch Tabea Benz von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) äußerte sich skeptisch, ob die Wahl im Bundestag tatsächlich für mehr Transparenz sorgen werde. „Ist das wirklich das richtige Signal - oder nicht doch die Bestenauslese?“ Auch sah sie kaum Notwendigkeit zur Stärkung der Unabhängigkeit der ADS. Fachlich bestehe diese doch bereits, meinte die Arbeitsrechtlerin. Viel wichtiger sei es aus ihrer Sicht, die Arbeit der Stelle zu verbessern. Es bestehe Verbesserungsbedarf hinsichtlich ihrer Bekanntheit und der Erreichbarkeit ihres Beratungsangebots, so Benz. Die Umwandlung der Leitungsstelle in einen Unabhängigen Bundesbeauftragten sei hier aber nicht „zielführend“. Auch für eine pauschale Ausweitung der Beteiligungsrechte der ADS-Leitung bestehe kein Anlass, heißt es zudem in der schriftlichen Stellungnahme des BDA.

Stärkung der Unabhängigkeit

Dieser Einschätzung widersprach die frühere, langjährige Leiterin der ADS, Christine Lüders: Es brauche eine Stärkung der Unabhängigkeit der ADS von der Exekutive - und hierzu trage die Wahl ihrer Leitung durch den Bundestag bei. Aber auch Ausstattung und Kompetenzen der ADS müssten erweitert werden, drängte Lüders.

Nur so könne die Stelle ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen. „Feste Beteiligungsrechte verschaffen der ADS mehr unmittelbare Wirksamkeit, mehr Möglichkeiten präventiv wirken zu können“, erklärte die frühere Managerin und heutige Beraterin. Insofern sei die Änderung des AGG ein erster, aber ein „großer Schritt nach vorn“.

Gesetzentwurf der Ampelkoalition

Das sieht ein Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/1332) zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vor. Das Vorschlagsrecht soll die Bundesregierung behalten, ernannt und vereidigt werden soll die gewählte Person durch den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin. Die Amtszeit soll laut Gesetzentwurf auf fünf Jahre bei einmaliger Wiederwahl begrenzt werden.

Das bisherige Besetzungsverfahren für dieses Amt, bei dem bislang die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Leiterin oder den Leiter auf Vorschlag der Bundesregierung ernennen konnte, habe in der Vergangenheit zu Konkurrentenklagen geführt, heißt es in der Vorlage. Seit 2018 sei das Amt deshalb unbesetzt geblieben. Die derzeit geltende Regelung zu Besetzung der Leitungsstelle biete „keine hinreichend sichere Rechtsgrundlage für gerichtsfeste Besetzungsentscheidungen“, schreiben die Fraktionen. Die geplante Neuregelung solle nun Rechtssicherheit und Klarheit über die Rolle der Antidiskriminierungsstelle im Gefüge der Bundesverwaltung schaffen und zudem deren Unabhängigkeit unterstützen, heißt es im Entwurf weiter. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist die nationale Anlaufstelle für von Diskriminierung betroffene Menschen. Sie betreibt Öffentlichkeitsarbeit, führt wissenschaftliche Untersuchungen zu Diskriminierungen durch und gibt Empfehlungen zu deren Vermeidung. (sas/eis/25.04.2022)

Liste der Sachverständigen

  • Eva Andrades, Geschäftsführerin des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland
  • Tabea Benz, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
  • Samiah El Samadoni, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Schleswig-Holstein
  • Christine Lüders, ehem. Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, LüdersConsulting
  • Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M., Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität
  • N. N.

Dokumente

  • 20/1332 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
    PDF | 269 KB — Status: 05.04.2022

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Familie

Bundestag wählt künftig Leitung der Anti­diskrimi­nierungs­stelle

Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. April 2022, beschlossen, künftig die Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu wählen. Für einen entsprechenden Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (20/1332) stimmten SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke gegen die Stimmen der CDU/CSU und AfD. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (20/1542) zugrunde.

Gesetzentwurf der Ampelkoalition

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Bundestag künftig die Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wählt. Das Vorschlagsrecht soll die Bundesregierung behalten, ernannt und vereidigt werden soll die gewählte Person durch den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin. Die Amtszeit soll laut Gesetzentwurf auf fünf Jahre bei einmaliger Wiederwahl begrenzt werden.

Das bisherige Besetzungsverfahren für dieses Amt, bei dem bislang die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Leiterin oder den Leiter auf Vorschlag der Bundesregierung ernennen konnte, habe in der Vergangenheit zu Konkurrentenklagen geführt, heißt es in der Vorlage. Seit 2018 sei das Amt deshalb unbesetzt geblieben.

Neuregelung soll Rechtssicherheit schaffen

Die derzeit geltende Regelung zu Besetzung der Leitungsstelle biete „keine hinreichend sichere Rechtsgrundlage für gerichtsfeste Besetzungsentscheidungen“, schreiben die Fraktionen. Die geplante Neuregelung solle nun Rechtssicherheit und Klarheit über die Rolle der Antidiskriminierungsstelle im Gefüge der Bundesverwaltung schaffen und zudem deren Unabhängigkeit unterstützen, heißt es im Entwurf weiter.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist die nationale Anlaufstelle für von Diskriminierung betroffene Menschen. Sie betreibt Öffentlichkeitsarbeit, führt wissenschaftliche Untersuchungen zu Diskriminierungen durch und gibt Empfehlungen zu deren Vermeidung. (vom/sas/28.04.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Schahina Gambir

Schahina Gambir

© BTG Fraktion B90/Die Grünen / Stefan Kaminski

Gambir, Schahina

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Katja Leikert

Dr. Katja Leikert

© Katja Leikert/Tobias Koch

Leikert, Dr. Katja

CDU/CSU

Ariane Fäscher

Ariane Fäscher

© Ariane Fäscher/Photothek

Fäscher, Ariane

SPD

Gereon Bollmann

Gereon Bollmann

© Gereon Bollmann / privat

Bollmann, Gereon

AfD

Nicole Bauer

Nicole Bauer

© Nicole Bauer/Michael Hackl

Bauer, Nicole

FDP

Kathrin Vogler

Kathrin Vogler

© Kathrin Vogler/ Jennifer Kölker

Vogler, Kathrin

Die Linke

Mareike Lotte Wulf

Mareike Lotte Wulf

© Mareike Lotte Wulf/ Catrin Rörig

Wulf, Mareike Lotte

CDU/CSU

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/1332 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
    PDF | 269 KB — Status: 05.04.2022
  • 20/1542 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/1332 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
    PDF | 241 KB — Status: 27.04.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Rede zu Protokoll: Mansoori, Kaweh (SPD)
  • Beschlussempfehlung 20/1542 (Gesetzentwurf 20/1332 annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Stand: 17.06.2025