Finanzierung der Hilfen für Ukraine-Flüchtlinge debattiert
Mit zwei Anträgen der Fraktion Die Linke mit den Titeln „Kommunen umgehend bei Geflüchtetenhilfe infolge des Ukraine-Krieges finanziell unterstützen“ (20/1117) und „Geflüchtete aus der Ukraine und anderen Ländern schützen – Kommunen bei der Aufnahme stärken“ (20/1330) hat sich der Bundestag am Donnerstag, 7. April 2022, befasst. Nach der Debatte wurde der erste Antrag zur federführenden Beratung an den Haushaltsausschuss und der zweite an den Innenausschuss überwiesen.
Erster Antrag der Linksfraktion
Die Linksfraktion fordert von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, „mit dem umgehend ausreichende Finanzmittel den Kommunen in Deutschland – verteilt über die Länder je nach Betroffenheit der jeweiligen Kommunen – zur Verfügung gestellt werden, damit diese für eine vollständige, menschenwürdige Versorgung und Unterbringung aller Geflüchteten aus der Ukraine sorgen können“.
Die Fraktion sieht in der allgemeinen Rücklage, die ursprünglich für Kosten im Zusammenhang mit der Aufnahme Geflüchteter nach 2015 dienen sollte, einen „Fundus, aus dem man schöpfen kann“. Die 48,2 Milliarden Euro könnten so „im ursprünglichen Sinne verwendet werden“, heißt es in der Vorlage.
Zweiter Antrag der Linksfraktion
Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung in ihrem zweiten Antrag unter anderem dazu auf, die direkten Kosten der Aufnahme von Geflüchteten für Unterbringung, Gesundheitsversorgung und Sozialleistungen den Ländern beziehungsweise Kommunen zu erstatten und dies schnellstmöglich sicherzustellen. Darüber hinaus sei eine wirksame Beteiligung an indirekten und infrastrukturellen Kosten der Aufnahme erforderlich, heißt es in dem Antrag weiter. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion für ausreichende Deutsch-Sprachkurse und eine vereinfachte Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse sorgen, um eine schnelle Integration der Geflüchteten in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Zugleich wird die Bundesregierung in der Vorlage aufgefordert, bei der Schutzgewährung nach Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes („Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz“) keine Unterscheidung nach Herkunft und Status zu machen. Auch Geflüchtete ohne ukrainische Staatsangehörigkeit, die nicht nur kurzfristig in der Ukraine lebten, müssten in den Schutz mit einbezogen werden.
Darüber hinaus plädiert die Fraktion unter anderem dafür, ein Schutzangebot für russische und belarussische Deserteure, Kriegsdienstverweigerer und Menschenrechtsaktivisten auszusprechen und ihnen humanitäre Visa für eine sichere Einreise sowie einen Flüchtlings- oder einen anderen sicheren Aufenthaltsstatus zu erteilen. Zudem soll sich die Bundesregierung dem Antrag zufolge dafür einsetzen, „dass wehrpflichtige Männer nicht an der Flucht aus der Ukraine gehindert werden“. (scr/sto/hau/07.04.2022)