Parlament

Antrag zu Flüssiggas-Terminals in nord­deutschen Häfen abgelehnt

Ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „LNG-Infrastruktur in norddeutschen Häfen schneller aufbauen“ (20/1341) stand am Donnerstag, 7. April 2022, auf der Tagesordnung des Bundestages. Die Vorlage wurde mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke gegen die Stimmen der Antragsteller bei Enthaltung der AfD abgelehnt.

Abgelehnter Antrag der Unionsfraktion 

In ihrem Antrag forderte die Unionsfraktion die Bundesregierung zu mehr Tempo bei der Herstellung einer Infrastruktur für Energieimporte auf. Verflüssigtes Gas (LNG) könne eine Alternative zu russischem Gas sein, führte die Fraktion aus. Deutschland habe jedoch keine Terminals, in denen Gasschiffe entladen werden können. Derzeit stehen LNG-Terminals in Stade, Wilhelmshaven und Brunsbüttel zur Diskussion, die aber erst in einigen Jahren betriebsbereit werden.

Eine solche lange Dauer könne sich Deutschland nicht leisten. Die Regierung sollte  daher dafür sorgen, dass systemrelevante LNG-Terminals und Anlagen für schwimmende Einheiten bis Ende 2022 in Betrieb genommen werden oder mit deren Bau begonnen werden kann und dafür die Möglichkeiten der Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung nutzen. Außerdem sollten unverzüglich drei schwimmende Terminals gechartert und in einem Turbo-Verfahren die Voraussetzungen geschaffen werden, sie bereits im Winter 2022/23 einsetzen zu können.

Mehr Tempo gelte auch beim Markthochlauf von Wasserstoff: Für den Transport von Wasserstoffderivaten böten sich Seeverkehr und Pipelinetransport an. Der Vorteil von Wasserstoff sei, dass dieser direkt in vorhandene Gasinfrastruktur eingespeist werden könne. Die Flüssiggas-Infrastruktur von morgen sei die Wasserstoff-, E-Fuel- und Biokraftstoff-Infrastruktur von übermorgen. (mis/hau/irs/07.04.2022)

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