Umweltbelange bei Strom aus Sonne, Wind und Wasser
Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. April 2022, einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Umwelt- und Naturschutz auch bei Strom aus Sonne, Wind und Wasser notwendig“ (20/1344) erstmals beraten. Nach der Debatte wurde die Vorlage zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz überwiesen.
Antrag der AfD
Angesichts des verstärkten Ausbaus der erneuerbaren Energien dringt die AfD-Fraktion mit ihrem Antrag auf den Schutz von Umwelt und Natur. So verlangen die Abgeordneten von der Bundesregierung unter anderem sicherzustellen, dass Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbare Energien „wie jede andere Industrieanlage in Deutschland“ eingestuft und behandelt werden. Windkraftanlagen zum Beispiel dürften „auf keinen Fall eine Bevorzugung oder Begünstigung bei der Betriebsgenehmigung erhalten“, heißt es in der Vorlage der Fraktion. Bauteile und Komponenten solcher Anlagen müssten als „überwachungsbedürftig“ in das Produktionssicherheitsgesetz aufgenommen werden.
Weitere Forderungen der AfD zielen unter anderem auf verpflichtende, unabhängige Drittprüfungen, die Einführung eines bundesweiten Zentralregisters und einer Meldepflicht für Schadens- und Havariefälle an Windkraftanlagen sowie eine Veränderung der Auflagen an die Genehmigung solcher Anlagen. Diese sollten nach Ansicht der AfD unter anderem auch Prognoseberechnungen zur Schallausbreitung und Kontrollmessungen nach Inbetriebnahme berücksichtigen. Die Fraktion begründet ihren Vorstoß damit, dass erneuerbare Energien „schädlich für die Umwelt und die Artenvielfalt“ sowie „äußerst ressourcenintensiv“ seien. Klimaschutz und Naturschutz stünden „oft im Widerspruch zueinander“. Die „ungebremste Industrialisierung der Landschaft“ verbrauche immer größere Flächen und zerstöre natürliche Lebensräume, heißt es in der Vorlage weiter. (sas/eis/irs/07.04.2022)