Regelung zur Übernahme des CO2-Preises überwiesen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. April 2022, erstmals einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „CO2-Preis nicht den Mieterinnen und Mietern aufbürden“ (20/1329) debattiert. Der Antrag wurde nach der Aussprache zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen.
Antrag der Linken
Die Fraktion verlangt von der Bundesregierung dazu einen Gesetzentwurf. Auch sollen die Heizkostenverordnung und die Betriebskostenverordnung novelliert werden, damit die CO2-Preise bei der Wärmeversorgung spätestens zum Beginn der nächsten Heizperiode im Herbst 2022 nicht mehr von Mieterinnen und Mietern zu tragen sind, sondern vollständig von Vermieterinnen und Vermietern.
Für private Kleinvermieterinnen und -vermieter, die durch die Kosten energetischer Sanierung in eine wirtschaftliche Notlage geraten, empfiehlt die Fraktion, einen Härtefallfonds einzurichten. Darüber hinaus müssten kommunale Unternehmen der Nah- und Fernwärmeversorgung per Gesetz finanziell so entlastet werden, dass kohlendioxidbedingt Preisaufschläge bei den Heizkosten für Mieterinnen und Mieter kompensiert werden.
Zweifel an ökologischer Lenkungswirkung
Zur Begründung heißt es, Mieterinnen und Mieter entschieden weder über die Qualität der Gebäudehülle noch über die Effizienz ihrer Heizung oder die Brennstoffart. Dies liege in der Verantwortung der Vermieterinnen und Vermieter.
Davon unabhängig steht für die Fraktion die Sinnhaftigkeit einer CO2-Bepreisung im Wärme- und im Verkehrssektor grundsätzlich infrage. Sie habe kaum eine ökologische Lenkungswirkung, da die Preise hierfür in diesen Sektoren weit über 100 Euro je Tonne betragen müssten. Dafür gehe von ihr eine relevante Verteilungswirkung zulasten eines Teils der ärmeren Haushalte aus. Die vorgesehenen Rückzahlungssysteme können diese zusätzlichen Belastungen häufig nicht ausgleichen oder nicht angemessen auf Härtefälle reagieren, schreibt die Fraktion. (vom/28.04.2022)