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Familie

Antrag zum Werbe­verbot für Schwanger­schafts­abbrüche

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Mittwoch, 27. April 2022, erstmals über einen Antrag der Fraktion der AfD mit dem Titel „§ 219a StGB erhalten und Schutzauftrag des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein beleben“ (20/1505(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beraten. Der Paragraf 219a des Strafgesetzbuches regelt das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche. Die Vorlage wurde im Anschluss der Debatte zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion lehnt die von der Bundesregierung geplante Streichung des Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche in Paragraf 219a des Strafgesetzbuches ab. Die Streichung des Paragrafen würde dem „verfassungsrechtlichen Auftrag, den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben“, diametral widersprechen, schreibt die Fraktionund zitiert ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

„Der rechtliche Schutzanspruch des ungeborenen Lebens wird negiert, wenn Schwangerschaftsabbrüche ohne Rücksicht auf das eigenständige Lebensrecht ungeborener Kinder beworben oder als vermeintlich normale medizinische Dienstleistung banalisiert oder wenn über sie scheinbar neutral ‚informiert‘ wird“, heißt es weiter. Aus Sicht der Bundesregierung verhindert die Norm aktuell, dass Ärztinnen und Ärzte beispielsweise auf ihrer Webseite sachlich über die Tatsache informieren können, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und welche Methoden sie dazu anwenden.

Die AfD-Fraktion fordert zudem, die in der vergangenen Wahlperiode vorgenommene Änderung an dem Paragrafen zu evaluieren. Zu klären sei, „ inwiefern die 2020 erfolgten Änderungen des § 219a dem verfassungsrechtlichen Auftrag gerecht werden, den ‚Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben‘. Dies gilt insbesondere im Blick auf die seitdem möglichen ‚Veröffentlichungen‘ in ärztlichen oder pharmazeutischen Fachblättern“, schreibt die Fraktion.

Weiterhin schlägt die Fraktion unter anderem vor, „Schwangerschaftskonfliktberatung nur mit persönlichem Kontakt als solche anzuerkennen und bloß telefonisch oder ‚online‘ geführte Beratungen zu unterbinden“. Zudem fordert die AfD, „die Aufklärung und Information der Öffentlichkeit hinsichtlich der Schutzwürdigkeit des ungeborenen Lebens und des eigenständigen Lebensrechts ungeborener Kinder zu stärken“. (scr/eis/27.04.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Storch, Beatrix von

AfD

Beatrix von Storch

Beatrix von Storch

© Beatrix von Storch

Plobner, Jan

SPD

Jan Plobner

Jan Plobner

© Jan Plobner/Michael Schober

Jung, Ingmar

CDU/CSU

Ingmar Jung

Ingmar Jung

© Bundesrat, Paul Schneider

Bayram, Canan

Bündnis 90/Die Grünen

Canan Bayram

Canan Bayram

© Canan Bayram/ Anna Fiolka

Reichinnek, Heidi

Die Linke

Heidi Reichinnek

Heidi Reichinnek

© Heidi Reichinnek/Olaf Krostitz

Helling-Plahr, Katrin

FDP

Katrin Helling-Plahr

Katrin Helling-Plahr

© Katrin Helling-Plahr

Döring, Felix

SPD

Felix Döring

Felix Döring

© Felix Döring/Johannes Deinzer

Breher, Silvia

CDU/CSU

Silvia Breher

Silvia Breher

© Silvia Breher/Tobias Koch

Schauws, Ulle

Bündnis 90/Die Grünen

Ulle Schauws

Ulle Schauws

© DBT/Stella von Saldern

Hierl, Susanne

CDU/CSU

Susanne Hierl

Susanne Hierl

© Susanne Hierl/Christian Kaufmann

Hennig, Anke

SPD

Anke Hennig

Anke Hennig

© Anke Hennig/SPD Bramsche

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Dokumente

  • 20/1505 - Antrag: § 219a StGB erhalten und Schutzauftrag des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein beleben
    PDF | 207 KB — Status: 26.04.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überw 20/1505(Dokument, öffnet ein neues Fenster) angenommen

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw17-de-schwangerschaftsabbruch-891440

Stand: 20.08.2026