Parlamentarisches Kontrollgremium

André Hahn als Mitglied in das PKGr gewählt

Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. April 2022, über Wahlvorschläge zu unterschiedlichen Gremien abgestimmt. So wurde der Abgeordnete Dr. André Hahn als Mitglied in das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) mit 426 Ja-Stimmen gegen 220 Nein-Stimmen bei 37 Enthaltungen gewählt. Der Wahl lag ein Vorschlag (20/1494) der Fraktion Die Linke zugrunde. Grundlage de Abstimmung ist Artikel 45d des Grundgesetzes, der besagt, dass der Bundestag ein Gremium zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes bestellt.

Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes

Bei der Wahl am 24. März hatte der Abgeordnete Dr. André Hahn bereits einmal für die Linksfraktion kandidiert, war aber mit 341 Ja-Stimmen, 180 Nein-Stimmen, 72 Enthaltungen und 49 ungültigen Stimmen nicht gewählt worden. Um mit Stimmkarte und Wahlausweis in das Gremium gewählt werden zu können, sind 369 Ja-Stimmen erforderlich.

Das Parlamentarische Kontrollgremium ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die Bundesregierung ist nach dem Kontrollgremiumgesetz dazu verpflichtet, das Parlamentarische Kontrollgremium umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Das Kontrollgremium kann von ihr außerdem Berichte über weitere Vorgänge verlangen.

Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung

Einstimmig angenommen wurden von den Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD und Die Linke vorgelegte Wahlvorschläge (20/1495) für die Wahl der Mitglieder des Kuratoriums der Stiftung „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ gemäß Paragraf 4 des Entsorgungsfondsgesetzes. 

Gewählt wurden Helmut Kleebank als Mitglied und Andreas Mehltretter als sein Stellvertreter, Carsten Träger als Mitglied und Michael Thews als sein Stellvertreter, Bernd Westphal als Mitglied und Melanie Wegling als seine Stellvertreterin für die SPD, Olav Gutting als Mitglied und Dr. Carsten Brodesser als sein Stellvertreter, Dr. Andreas Lenz als Mitglied und Michael Kießling als sein Stellvertreter, Dr. Klaus Wiener als Mitglied und Klaus Mack als sein Stellvertreter für die CDU/CSU, Dr. Sebastian Schäfer als Mitglied und Bruno Hönel als sein Stellvertreter, Jürgen Trittin als Mitglied und Stefan Wenzel als Stellvertreter für Bündnis 90/Die Grünen, Frank Schäffler als Mitglied und Dr. Gero Clemens Hocker als stellvertretendes Mitglied für die FDP, Peter Boehringer als Mitglied und Dr. Michael Espendiller als sein Stellvertreter für die AfD sowie Klaus Ernst als Mitglied und Victor Perli als sein Stellvertreter für die Fraktion Die Linke.

Zweck des Fonds ist es, die Finanzierung der Kosten für die sichere Entsorgung der entstandenen und künftig noch entstehenden radioaktiven Abfälle aus der gewerblichen Nutzung der Kernenergie zur Erzeugung von Elektrizität in Deutschland zu sichern. Das Kuratorium beschließt über alle grundsätzlichen Fragen, die mit der Erfüllung des Stiftungszwecks und den Aufgaben des Fonds verbunden sind. Das Kuratorium kann sich dabei von der Deutschen Bundesbank beraten lassen. Es überwacht die Tätigkeiten des Vorstands.

Das Kuratorium besteht aus Vertretern des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie aus Mitgliedern des Deutschen Bundestages. Die Anzahl der Mitglieder des Bundestages ist die kleinstmögliche, bei der jede Fraktion zumindest ein Mitglied benennen kann, die Mehrheitsverhältnisse gewahrt werden und bei der die Zusammensetzung des Plenums widergespiegelt wird. Sie überschreitet nicht die Anzahl der der Vertreter der Bundesregierung. Die Mitglieder werden für die Dauer einer Legislaturperiode bestellt.

Kulturstiftung des Bundes

Die Abgeordneten haben mit der Mehrheit von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke gegen die Stimmen der AfD Wahlvorschläge der Koalitionsfraktionen und der Union (20/1496) für die Mitglieder des Stiftungsrates der „Kulturstiftung des Bundes“ bestätigt. Gewählt wurden Helge Lindh als Mitglied und Katrin Budde als stellvertretendes Mitglied für die SPD, Annette Widmann-Mauz als Mitglied und Michael Frieser als stellvertretendes Mitglied für die CDU/CSU-Fraktion sowie Erhard Grundl und Awet Tesfaiesus für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. 

Die Kulturstiftung des Bundes hat ihren Sitz in Halle an der Saale. Ihr Zweck ist die Förderung von Kunst und Kultur im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes. Ein Schwerpunkt soll die Förderung innovativer Programme und Projekte im internationalen Kontext sein. Dabei investiert die Stiftung auch in die Entwicklung neuer Verfahren der Pflege des Kulturerbes und in die Erschließung kultureller und künstlerischer Wissenspotentiale für die Diskussion gesellschaftlicher Fragen. Der Stiftungsrat ist das höchste Gremium der Kulturstiftung des Bundes und besteht insgesamt aus 15 Mitgliedern. Er legt die inhaltlichen Leitlinien der Stiftungsarbeit fest und bestimmt die Schwerpunkte der Förderung. Auf Vorschlag des Vorstands benennt der Stiftungsrat die Jury, die über die Anträge in der Allgemeinen Projektförderung entscheidet. 

Die Kulturstiftung des Bundes setzt außerdem einen Schwerpunkt auf den kulturellen Austausch und eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Sie initiiert und fördert dazu Projekte auf Antrag ohne thematische Eingrenzung in allen Sparten. Darüber hinaus fördert sie kulturelle Leuchttürme wie beispielsweise die documenta, das Theatertreffen oder die Donaueschinger Musiktage. Gegründet wurde die Stiftung am 21. März 2002 durch die Bundesregierung, vertreten durch den Beauftragten für Kultur und Medien. Sie ist eine Stiftung des Bürgerlichen Rechts mit Sitz in Halle an der Saale. Die jährlich aus dem Haushalt der Staatsministerin für Kultur bereitgestellten Mittel betragen grundsätzlich 35 Millionen Euro. 

(vom/eis/28.04.2022)

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