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Parlament

CDU/CSU will „Markt­macht von Tech-Giganten“ Grenzen setzen

Der Bundestag befasst sich am Freitag, 18. Februar 2022, mit einem von der CDU/CSU-Fraktion angekündigten Antrag mit dem Titel „Marktmacht von Tech-Giganten in die Schranken weisen – Soziale Marktwirtschaft fit machen für das digitale Zeitalter“ (20/686). Im Anschluss an die gut halbstündige Debatte stimmen die Abgeordneten direkt über den Antrag ab.

Antrag der Unionsfraktion

Die CDU/CSU fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, bei den Trilogverhandlungen zum Digital Markets Act (DMA) darauf hinzuwirken, dass Möglichkeiten geschaffen werden, Gatekeepern den Aufkauf von (potenziellen) Wettbewerbern („Killer-Acquisition“) zu verbieten, beispielsweise als feste Rechtsfolge bei Verstößen von Gatekeepern gegen den DMA. Dabei sei darauf zu achten, Unternehmenskäufe nicht per se zu verbieten.

Außerdem soll eine Interoperabilitätsverpflichtung für Messengerdienste der Gatekeeper eingeführt werden, um Märkte bestreitbar zu machen und dadurch mehr Innovation und Auswahlmöglichkeit für Verbraucher zu ermöglichen. Die Verpflichtung soll asymmetrisch ausgestaltet sein, für nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste gelten und auf Basis gemeinsamer Standards mit höchsten Sicherheitsanforderungen aufgebaut sein.

Im Dezember 2020 hatte die Europäische Kommission einen Vorschlag für den Digital Markets Act unterbreitet. Mit dem Antrag soll unter anderem die Forderung, für reichweitenstarke Plattformen gesonderte Verhaltensregeln einzuführen und für das Verbot der Selbstbegünstigung für Plattformanbieter aufgegriffen werden, heißt es in der Vorlage. (irs/eis/11.02.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Hansjörg Durz

Hansjörg Durz

© Hansjörg Durz/ Marcus Merk

Durz, Hansjörg

CDU/CSU

Johannes Arlt

Johannes Arlt

© Johannes Arlt/Hans Ziertmann

Arlt, Johannes

SPD

Malte Kaufmann

Malte Kaufmann

© Dr. Malte Kaufmann/Nils Rauber

Kaufmann, Dr. Malte

AfD

Maik Außendorf

Maik Außendorf

© Maik Außendorf/Peter van Loon

Außendorf, Maik

Bündnis 90/Die Grünen

Pascal Meiser

Pascal Meiser

© Die Linke, Berlin

Meiser, Pascal

Die Linke

Nicole Bauer

Nicole Bauer

© Nicole Bauer/Michael Hackl

Bauer, Nicole

FDP

Thomas Heilmann

Thomas Heilmann

© Piet Truhlar

Heilmann, Thomas

CDU/CSU

Falko Mohrs

Falko Mohrs

© Photothek

Mohrs, Falko

SPD

Katrin Göring-Eckardt

Katrin Göring-Eckardt

© Katrin Göring-Eckardt/ Laurence Chaperon

Göring-Eckardt, Katrin

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/686 - Antrag: Marktmacht von Tech-Giganten in die Schranken weisen - Soziale Marktwirtschaft fit machen für das digitale Zeitalter
    PDF | 219 KB — Status: 15.02.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/686 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Regierungserklärung

Jahres­wirtschafts­bericht 2022 von Bundes­minister Habeck vorgestellt

Einerseits angespannt, andererseits mit Grund zur Hoffnung – so fasst Wirtschafts- und Klimaschutzminister Dr. Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) die Lage der deutschen Wirtschaft zusammen. „Die Situation ist mit ‚opaque‘ zu beschreiben“, sagte Habeck am Freitag, 28. Januar 2022, bei der Vorstellung des Jahreswirtschaftsberichts und einer Regierungserklärung zum Thema „Für eine sozial-ökologische Marktwirtschaft – Transformation innovativ gestalten – Jahreswirtschaftsbericht 2022“.

Entschließungsantrag der CDU/CSU überwiesen

Die anschließende Aussprache war zugleich die erste Beratung des Jahreswirtschaftsberichts 2022 der Bundesregierung (20/520) sowie des Jahresgutachtens 2021/22 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (20/160). Gegenstand der Aussprache waren zudem Anträge der AfD (20/512) und der Linken (20/402).

Überwiesen an den Ausschuss für Kilmaschutz und Energie wurde darüber hinaus ein Entschließungsantrag der Unionsfraktion (20/524). Darin fordert die Fraktion unter anderem, den am 24. Januar 2022 verfügten vollständigen Förderstopp für energieeffiziente Gebäude und Bestandssanierungen mit sofortiger Wirkung rückgängig zu machen und bereits gestellte Förderanträge schnell zu bearbeiten und beim Vorliegen der Voraussetzungen zu bewilligen.

Minister: Ein Bericht der vorsichtigen Hoffnung

Man habe eine robuste Wirtschaft und einen stabilen Arbeitsmarkt vor sich, so Habeck. „Die Wachstumsprognose des Bruttoinlandsproduktes liegt bei 3,6 Prozent.“  Dass das Wachstum geringer ausfiel als zunächst prognostiziert, habe auch mit der Corona-Pandemie zu tun. Die Pandemie sei zudem der Grund, warum sich das Wachstum zunächst gebremst entwickeln werde, aber auch die außenpolitische Situation trage dazu bei, erläuterte der Minister. Im zweiten Quartal solle dann aber das Vorkrisenniveau erreicht werden.

„Wir befinden uns in einer Zeit, die viele Unsicherheiten bietet für Industrie und Unternehmen“, sagte Habeck Die Pandemie habe zu einer geringeren Beschäftigungsdynamik und zu einer ausbleibenden Investitionsstätigkeit geführt. Jetzt bestehe aber die Aufgabe erst einmal darin, die Energiepreise zu senken. Es gehe zudem darum, den Anstieg zu dämpfen, sowohl für die Menschen als auch für die Unternehmen.

Um das zu erreichen, wolle man die EEG-Umlage so schnell es geht abschaffen, man wolle zudem eine Reform der Netzentgelte vornehmen und das Marktdesgin im Energie- und Strommarkt anpassen. Unter dem Strich sei der Jahreswirtschaftsbericht ein „Bericht der vorsichtigen Hoffnung“, bilanzierte Habeck, denn es sei möglich, sowohl den Wohlstand zu erhöhen, als auch den Schutz des Klimas und der Umwelt nach vorne zu bringen.

CDU/CSU verlangt mehr Taten als schöne Worte

Jens Spahn (CDU/CSU) sagt in seinem Redebeitrag zum Jahreswirtschaftsbericht, er vermisse seit der Regierungsübernahme durch Ampelkoalition eine Führung in der Wirtschaftspolitik und verweist unter anderem auf die kürzlich eingestellten KfW-Kredite zur Förderung energieeffizienter Gebäude.

In der unsicheren wirtschaftlichen Lage erwarte man zudem Antworten zu den drängenden Fragen, etwa zur Inflation, so Spahn. „Wir brauchen hier mehr Taten als schöne Worte.“ Nur eine wachsende Volkswirtschaft werde die Ressourcen bereitstellen können, die es braucht, um die Energiewende sozial gerecht zu gestalten.

SPD: Ökonomie und Ökologie schließen sich nicht aus

Verena Hubertz (SPD) findet, man habe in der Wirtschaftspolitik der vergangenen Jahre zu lange nur auf „das reine Mehr an Einkommen“ geschaut. Die Zeiten seien nun angespannter, es gebe einen Mangel an Ressourcen, Fachkräften und Zeit. „Wir sind die erste Generation, die bei den Erneuerbaren nach vorne kommen muss“, sagte Hubertz.

Der Jahreswirtschaftsbericht zeige, dass sich dabei Ökonomie und Ökologie nicht ausschließen. Die Sozialdemokratin betonte den wichtigen Aspekt der Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen, der in den Bericht mit aufgenommen wurde: „Es ist einfach ungerecht, dass Frauen immer noch weniger verdienen.“

AfD kritisiert „unsoziale öko-religiöse Planwirtschaft“

Für Enrico Komning (AfD) klingt das alles sehr „abenteuerlich“. Der Jahreswirtschaftsbericht sei ein Abgesang auf Freiheit, soziale Marktwirtschaft und breiten Wohlstand für die Menschen in Deutschland. „Sie stellen die Weichen auf eine unsoziale öko-religiöse Planwirtschaft und leiten ein Jahrzehnt der Volksverarmung ein“, sagte Komning in Richtung des Ministers. Jedes kleine Pflänzchen von Wirtschaftswachstum werde erstickt.

Weiter sagte Komning, die Abschaffung der Ökostrom-Umlage gleiche nicht ansatzweise das aus, was man den Menschen mit der Erhöhung der CO2-Steuer „aus der Tasche gezogen“ werde.

FDP: Wohlstand und ökologische Folgen versöhnen

Die Empörung um das Einbeziehen neuer Indikatoren in den Jahreswirtschaftsbericht versteht der Abgeordnete Reinhard Houben (FDP) nicht: Es seien auch in der Regierungszeit der Union in einer Enquete-Kommission bereits Fragen der Erweiterung der Themen des Jahreswirtschaftsberichts diskutiert worden. Leider sei das Ergebnis der Kommission in den Schubladen verschwunden.

Die entscheidenden Fragen des Berichts blieben aber doch bestehen, so Houben: „Wo stehen wir beim Bruttoinlandsprodukt und wie versöhnen wir die Frage des Wohlstandes und des wirtschaftlichen Erfolges mit den Fragen nach den ökologischen oder sozialen Folgen?“

Linke: Ökologische Nachhaltigkeit muss sozial nachhaltig sein

Für Christian Leye (Die Linke) ist es ein Fortschritt, dass im Bericht die soziale Gerechtigkeit thematisiert werde. Schließlich seien die ungerechten Verhältnisse im Land auch das „Ergebnis der Politik in diesem hohen Hause“, sagte der Abgeordnete Leye bei seiner ersten Rede im Bundestag.

Eine Politik der ökologischen Nachhaltigkeit müsse auch sozial nachhaltig sein. „Wirtschaftspolitik muss aus der Perspektive von Menschen mit niedrigem Einkommen gedacht werden, um nachhaltig sein zu können“, sagte Leye.

Grüne: Wirtschaft steht vor einem ruppigen Jahr

Dieter Janecek blickt für die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen auf den Jahreswirtschaftsbericht und befindet, dass es sich um einen kraftvollen Aufschlag der neuen Wirtschaftspolitik handele. Schließlich stehe man vor einem „ruppigen Jahr“ mit großen wirtschaftspolitischen Herausforderungen, viele Unternehmen bräuchten aufgrund der Corona-Pandemie noch Unterstützung.

Man werde zudem in Zukunft nicht allem nachgehen, was die Industrie fordere. Es gehe immer darum anzuschauen, was effizient sei.

Jahresgutachten des Sachverständigenrates

Auch wenn sich die Weltwirtschaft zunehmend von der Corona-Krise erholt, prägen ihre Auswirkungen weiterhin die wirtschaftliche Entwicklung. Das schreibt der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in seinem Jahresgutachten 2020/2021, das als Unterrichtung durch die Bundesregierung (20/160) vorliegt.

Im Sommer 2021 habe sich die deutsche Wirtschaft weiter von den Folgen der Pandemie erholt, heißt es in der Vorlage. „Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) dürfte das Vorkrisenniveau aus dem vierten Quartal 2019 im Verlauf des ersten Quartals 2022 wieder erreichen“, prognostiziert der Sachverständigenrat.

2,7 Prozent Wachstum prognostiziert

Derzeit störten vielfältige angebotsseitige Engpässe die globalen Wertschöpfungsketten und dämpften zusammen mit weiterhin bestehenden pandemiebedingten Einschränkungen das Wachstum. Zu erwarten sei, dass sich vor allem die Industrieproduktion zum Teil ins nächste Jahr verschiebt. Die Experten rechnen für Deutschland mit einem Anstieg der Wirtschaftsleistung um 2,7 Prozent im Jahr 2021 und um 4,6 Prozent im Jahr 2022.

In dem Jahresgutachten wird des Weiteren darauf verwiesen, dass die weltwirtschaftliche Erholung von einem Anstieg der Rohstoff- und Energiepreise sowie angebotsseitigen Engpässen begleitet worden sei. Dies habe zu einem deutlichen Anstieg der Verbraucherpreisinflation geführt, „die ohnehin durch Basis- und Sondereffekte erhöht ist“.

Warnung vor höheren Inflationsraten

Der Sachverständigenrat erwartet in Deutschland eine Inflationsrate von 3,1 Prozent für das Jahr 2021 und von 2,6 Prozent für das Jahr 2022. „Länger anhaltende angebotsseitige Engpässe, höhere Lohnabschlüsse und steigende Energiepreise bergen jedoch das Risiko, dass eigentlich temporäre Preistreiber zu persistent höheren Inflationsraten führen könnten“, wird zugleich gewarnt.

Am Arbeitsmarkt sei die Erwerbstätigkeit im ersten Halbjahr 2021 nach einem Rückgang im Jahr 2020 wieder angestiegen, was vor allem auf eine Zunahme der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zurückzuführen sei, heißt es weiter. Die im Jahr 2020 stark zurückgegangene geringfügige Beschäftigung sei ebenso wieder angestiegen, während die Zahl der Selbstständigen weiter rückläufig gewesen sei. Die starke Zunahme der Anzahl der offenen Stellen in diesem Jahr deute an, „dass sich die Arbeitskräftenachfrage normalisiert“, schreibt der Sachverständigenrat.

Dimensionen der Nachhaltigkeit

Erörtert werden im Jahresgutachten auch unterschiedliche Dimensionen der Nachhaltigkeit der wirtschaftlichen Entwicklung. Die fiskalpolitische Reaktion auf die Corona-Pandemie habe zu einem stark negativen Finanzierungssaldo geführt und dürfte den Angaben zufolge die öffentliche Verschuldung in Deutschland im Jahr 2021 auf 70,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ansteigen lassen.

Ein Großteil der fiskalpolitischen Maßnahmen laufe mit Ende der Krise aus. „Wenn die Fiskalpolitik wieder normalisiert wird, dürfte die fiskalische Nachhaltigkeit in Deutschland insbesondere aufgrund der günstigen Rahmenbedingungen, wie etwa der niedrigen Zinsen, sichergestellt sein“, urteilen die Sachverständigen.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion bringt zur Aussprache einen Antrag mit dem Titel „Wachstumspotenziale in der Datenökonomie gestalten, Entwicklungshemmnisse beseitigen“ (20/512) ein, der im Anschluss zur weiteren Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen wurde. Darin moniert die Fraktion unter anderem eine „Geringschätzung“ des sogenannten Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung durch die Bundesregierung. Dieser solle „wieder mit den vorgeschriebenen fünf, statt nur mit vier Wirtschaftsweisen“ besetzt werden, heißt es. 

Außerdem plädiert die Fraktion für „eine wissenschaftliche Evaluierung der sogenannten Datenstrategie der Bundesregierung durch Sachverständige“ in zweijährigem Turnus. Die Sachverständigen sollten im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag benannt werden und „die strategische Zielerreichung, den kumulierten Mittelabfluss und die zweckmäßige Mittelverwendung“ im Hinblick auf die Beendigung oder Fortführung von Einzelvorhaben oder -programmen bewerten.

Antrag der Linken

Ebenso im Wirtschaftsausschuss wird ein Antrag der Fraktion Die Linke (20/402) erörtert werden, der darauf abzielt, „europäisches Greenwashing“ zu verhindern und die Einstufung von Atomkraft als nachhaltige Technologie zu stoppen. Der EU-Entwurf für einen delegierten Rechtsakt zur Ergänzung der Taxonomie-Verordnung müsse vom EU-Rat abgelehnt werden, fordern die Abgeordneten. Das Vorgehen der Bundesregierung dürfe sich in Anbetracht der aktuellen Mehrheitsverhältnisse im Rat nicht nur im Abstimmungsverhalten sowie in Erklärungen erschöpfen, dass Deutschland in der Atomkraft keine nachhaltige Technologie sehe. Vielmehr müsse die Bundesregierung die Positionen der Regierungen von Österreich und Luxemburg unterstützen und sich aktiv an der Organisation einer Ratsmehrheit für eine Ablehnung des Kommissionsvorschlags beteiligen.

Ferner fordert die Fraktion Die Linke, dass die Ankündigungen der Regierungen Österreichs und Luxemburgs, im Falle einer Verabschiedung Klage gegen die Umsetzung des delegierten Rechtsakts zu erheben, von der Bundesregierung im Rat und öffentlich unterstützt werden. 

(emu/hau/eis/vom/ste/28.01.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

Robert Habeck

Robert Habeck

© B'90/DIE GRÜNEN/Nadine Stegemann

Habeck, Dr. Robert

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz

Jens Spahn

Jens Spahn

© Jens Spahn

Spahn, Jens

CDU/CSU

Klaus Ernst

Klaus Ernst

© Klaus Ernst/Katja Julia Fischer

Ernst, Klaus

Die Linke

Jens Spahn

Jens Spahn

© Jens Spahn

Spahn, Jens

CDU/CSU

Verena Hubertz

Verena Hubertz

© Verena Hubertz/ Selin Jasmin Güzelhan

Hubertz, Verena

SPD

Enrico Komning

Enrico Komning

© Enrico Komning

Komning, Enrico

AfD

Reinhard Houben

Reinhard Houben

© Reinhard Houben/ Maurice Cox

Houben, Reinhard

FDP

Christian Leye

Christian Leye

© Christian Leye/Dietrich Hackenberg, lichtbild.org

Leye, Christian

Die Linke

Dieter Janecek

Dieter Janecek

© DBT/ Inga Haar

Janecek, Dieter

Bündnis 90/Die Grünen

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

CDU/CSU

Sebastian Roloff

Sebastian Roloff

© Susie Knoll

Roloff, Sebastian

SPD

Marc Bernhard

Marc Bernhard

© Marc Bernhard

Bernhard, Marc

AfD

Lukas Köhler

Lukas Köhler

© James Zabel

Köhler, Dr. Lukas

FDP

Hannes Walter

Hannes Walter

© Maximilian König

Walter, Hannes

SPD

Bernhard Loos

Bernhard Loos

© Deutscher Bundestag/ Inga Haar

Loos, Bernhard

CDU/CSU

Sandra Detzer

Sandra Detzer

© Dr. Sandra Detzer / Stefan Kaminski

Detzer, Dr. Sandra

Bündnis 90/Die Grünen

Timon Gremmels

Timon Gremmels

© DBT/Stella von Saldern

Gremmels, Timon

SPD

Lisa Paus

Lisa Paus

© Lisa Paus/ Chaperon

Paus, Lisa

Bündnis 90/Die Grünen

Falko Mohrs

Falko Mohrs

© Photothek

Mohrs, Falko

SPD

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/160 - Unterrichtung: Jahresgutachten 2021/22 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
    PDF | 21 MB — Status: 15.11.2021
  • 20/402 - Antrag: Europäisches Greenwashing verhindern, Einstufung von Atomkraft als nachhaltige Technologie stoppen
    PDF | 215 KB — Status: 12.01.2022
  • 20/512 - Antrag: Wachstumspotenziale in der Datenökonomie gestalten, Entwicklungshemmnisse beseitigen
    PDF | 221 KB — Status: 26.01.2022
  • 20/520 - Unterrichtung: Jahreswirtschaftsbericht 2022 der Bundesregierung
    PDF | 4 MB — Status: 26.01.2022
  • 20/524 - Entschließungsantrag: zur Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Für eine Sozial-ökologische Marktwirtschaft - Transformation innovativ gestalten - Jahreswirtschaftsbericht 2022
    PDF | 211 KB — Status: 26.01.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/524 beschlossen (Entschließungsantrag 20/524 wird in der Sache nicht abgestimmt)
  • Überweisung 20/520 beschlossen
  • Überweisung 20/160 beschlossen
  • Überweisung 20/512 beschlossen
  • Überweisung 20/402 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Wirtschaft

„Digital Markets Act“ soll für faire Märkte im digitalen Sektor sorgen

Zeit: Mittwoch, 27. April 2022, 9 bis 11 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.200

Um die Vereinbarkeit der von Europäischem Parlament und Europäischen Rat erarbeiteten Verordnung über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor (Digital Markets Act, DMA) mit dem nationalen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ging es in einer öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses am Mittwoch, 27. April 2022. Im Mittelpunkt der Sitzung stand der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor (Gesetz über digitale Märkte) KOM(2020)842 endg, Ratsdok.-Nr. 14172 / 20. Darüber hinaus lagen ein Antrag der CDU/CSU (20/686) und der AfD (20/512) zu dem Thema vor. Die Fraktionen hatten sieben Sachverständige um ihre Einschätzung zum DMA gebeten.

Mundt: EU-Recht schränkt nationale Rechte nicht ein

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sieht den DMA und das GWB, dort insbesondere den durch die zehnte Novellierung hinzugekommenen Paragrafen 19a, als „komplementäre Instrumente“: „Im Zusammenspiel mit dem DMA kann der Paragraf 19a gute Früchte tragen“, so Mundt.

Er sehe nicht, dass es durch das europäische Recht zu einer Einschränkung in der Anwendung nationaler Rechte kommen werde. Er halte es zudem für wichtig, dass der Paragraf 19a auch nach der Einsetzung des DMA anwendbar bleibe, so Mundt, da es in der Vergangenheit eine ganze Reihe von Verfahren gegeben habe, die für das DMA prägend gewesen seien.

Wambach warnt vor langen Verfahren

Der Präsident des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung, Prof. Achim Wambach, sagte, er sei froh, dass der DMA jetzt da sei, er sehe aber die Gefahr, dass die Verfahren sehr lange dauern werden. „Der Digital Markets Act hat in erster Linie Plattformgedanken im Vordergrund“, so Wambach.

Wambach, der einer der Vorsitzenden der Kommission Wettbewerb 4.0 in der vergangenen Legislaturperiode war, ist der Meinung, dass die Vorschläge der Kommission weitergehend waren, als der DMA. Dieser werde sich in der Anwendbarkeit und Umsetzung noch beweisen müssen, es seien aber „gute Elemente drin“.

Kerber für Regulierung bei den Gatekeepern

Prof. Dr. Wolfgang Kerber von der Philipps Universität Marburg sieht eine Lücke des DMA beim Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher: „Es wäre sehr wohl sinnvoll, bei den Gatekeepern Regeln einzuführen, die Endnutzer besser vor Datenausbeutung schützen“, sagte Kerber.

In der bestehenden Verordnung stünden bislang die kommerziellen Nutzer im Vordergrund. Die Endnutzer sollten eine größere Kontrolle ihrer Datensicherheit und ihrer Privatsphäre bekommen. Der Paragraf 5a des DMA sei da „ein schöner Anfang“, so Kerber, aber noch nicht ausreichend. 

Kühling für Kooperation zwischen nationaler und EU-Ebene

Prof. Dr. Jürgen Kühling, Vorsitzender der Monopolkommission, sieht einen aktuellen Fall zu Amazon und der Logistikbranche, der gerade in Italien verhandelt wird, als gutes Beispiel dafür, wie künftig das Zusammenspiel von DMA auf europäischer Ebene und nationalem Recht mit dem Paragrafen 19a GWB sein könne.

So könne es beispielsweise passieren, dass der Fall zwar nicht unter den DMA falle, wohl aber unter den Paragrafen 19a oder eben auch in beiden Instanzen verhandelt werde. Um Trennschärfen und gute Handlungsstrukturen zu etablieren müsse es gelingen, unter der jetzigen Normierung im DMA eine Kooperation zwischen den nationalen Kartellbehörden und der Europäischen Kommission hinzubekommen, so Kühling.

Podszun: Soziale Marktwirtschaft ins 21. Jahrhundert transferieren

Für Prof. Dr. Rupprecht Podszun von der Heinrich-Heine-Universität ist der DMA ein Beitrag dazu, „dass wir die soziale Marktwirtschaft ins 21. Jahrhundert transferieren“. Es gehe darum zu eruieren, wo in den Markt eingegriffen werden soll, um den Prinzipen und Werten der sozialen Marktwirtschaft zu gerecht zu werden und wo man durch ein Eingreifen gegebenenfalls Initiativen ersticke. Ihm fehle im DMA jedoch eine Festschreibung genau jener Werte und Prinzipien.

In Sachen Fusionskontrolle sieht Podszun mehr Möglichkeiten im nationalen Recht über das GWB, da man hier bereits vor Zusammenschlüssen von Unternehmen eingreifen könne.

Schnitzer: DMA muss Wettbewerb ermöglichen

Prof. Dr. Monika Schnitzer von der Ludwig-Maximilians-Universität München bewertet die abschließenden Verhandlungen zum DMA als positiv: „Das sind einige Dinge im Trilog-Verfahren nochmal deutlich geschärft worden.“ Besonders die Instrumente der Portabilität und der Interoperabilität, die es Nutzerinnen und Nutzern ermöglichen soll, Inhalte zwischen verschiedenen Plattformen auszutauschen, seien wichtig.

Es müsse beim DMA darum gehen, Wettbewerb zu ermöglichen, indem auch kleinen Unternehmen die Möglichkeit gegeben werde, teilzunehmen. Am Ende des Wettbewerbs sollten immer die Verbraucherinnen und Verbraucher als Nutznießer stehen.

Künstner kritisiert die Missbrauchsaufsicht im DMA

Dr. Kim Manuel Künstner von der Kanzlei Schulte Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main kritisiert die Missbrauchsaufsicht im DMA. „Ich würde den DMA gerade noch als Wettbewerbs- oder Kartellrecht einordnen“, sagte Künstner. Für ihn sei er eher eine „Missbrauchsaufsicht auf Anabolika“.

Für Künstner sind insbesondere die Übernahmeaktivitäten der Gatekeeper ein Problem, die bereits vollzogen wurden. Das Kartellrecht sei, was die digitalen Märkte angeht weiterhin noch sehr schlecht aufgestellt, anders als bei der Missbrauchsaufsicht. Die eigentliche Problematik sei für ihn, dass sich Unternehmen, die sich auf einem Markt zu Recht durchgesetzt haben, als Gatekeeper benachbarte Services einfach aufkauften, fragt der Jurist, statt selbst in den Wettbewerb einzusteigen.

Antrag der Fraktion der CDU/CSU

Bei den Trilogverhandlungen zum Digital Markets Act soll die Bundesregierung darauf hinwirken, dass Möglichkeiten geschaffen werden, Gatekeepern den Aufkauf von potenziellen Wettbewerbern zu verbieten, fordert die Unionsfraktion in einem Antrag (20/686). Dies könne etwa als feste Rechtsfolge bei Verstößen von Gatekeepern gegen den DMA geschehen. Dabei müsse darauf geachtet werden, dass Unternehmenskäufe nicht per se verboten werden. Nur solche Unternehmen sollen reguliert werden, „deren wirtschaftliche Machtposition tatsächlich den fairen Wettbewerb auf digitalen Märkten zu unterminieren“ drohe, heißt es in dem Antrag.

Weiter schreiben die Abgeordneten, es solle eine Interoperabilitätsverpflichtung für Messengerdienste der Gatekeeper eingeführt werden, um mehr Innovation und Auswahlmöglichkeiten für die Verbraucher zu schaffen. Die Handlungsfähigkeit und nationale Zuständigkeit des Bundeskartellamts solle zudem künftig vollständig erhalten bleiben und nicht durch ein Veto der EU-Kommission blockiert werden können.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag, die Umsetzung der Datenstrategie der Bundesregierung federführend dem Bundesministerium für Digitalisierung und Verkehr zu übertragen. In dem Antrag (20/512) heißt es, die Datenstrategie solle hinsichtlich der Gestaltung von Datentreuhandlösungen eine größere Anzahl möglicher Funktionen eines Datentreuhänders adressieren. Beim Schaffen eines Rechtsrahmens für die Regulierung von Datenräumen soll nach Ansicht der Fraktion von einer generellen Verpflichtung zum Teilen von Daten abgesehen werden, insbesondere in Bezug auf nicht-personenbezogene Daten.

Weiter sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, den Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wieder mit fünf statt nur mit vier Wirtschaftsweisen zu besetzen. Die Bedeutung des Beratungsgremiums müsse wieder „entsprechend seiner konstitutionellen Herausgehobenheit und wissenschaftlichen Exzellenz“ gewürdigt und seine Handlungsempfehlungen prioritär umgesetzt werden, schreibt die Fraktion. (lbr/emu/27.04.2022)

Dokumente

  • 20/512 - Antrag: Wachstumspotenziale in der Datenökonomie gestalten, Entwicklungshemmnisse beseitigen
    PDF | 221 KB — Status: 26.01.2022
  • 20/686 - Antrag: Marktmacht von Tech-Giganten in die Schranken weisen - Soziale Marktwirtschaft fit machen für das digitale Zeitalter
    PDF | 219 KB — Status: 15.02.2022

Tagesordnung

  • 9. Sitzung am Mittwoch, 27. April 2022, 09:00 Uhr, PLH E.200, öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll der 9. Sitzung (öffentlich) am 27. April 2022

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen zur öffentlichen Anhörung am 27. April 2022, 09:00 bis 11:00 Uhr

Stellungnahmen

  • Ausschussdrucksache 20(9)57: Stellungnahme von Herrn Dr. Kim Manuel Künstner, Kanzlei Schulte Rechtsanwälte, Frankfurt a. M.
  • Ausschussdrucksache 20(9)58: Stellungnahme von Herrn Prof. Dr. Wolfgang Kerber, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Philipps-Universität Marburg
  • Ausschussdrucksache 20(9)59: Stellungnahme von Herrn Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, Bonn
  • Ausschussdrucksache 20(9)60: Stellungnahme von Herrn Prof. Dr. Rupprecht Podszun, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
  • Ausschussdrucksache 20(9)61: Stellungnahme von Frau Prof. Dr. Monika Schnitzer, Lehrstuhl für Komparative Wirtschaftsforschung, Ludwigs-Maximilians-Universität München

Weitere Informationen

  • Wirtschaftsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Stand: 19.05.2025