Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne Debatte hat der Bundestag am Donnerstag, 12. Mai 2022, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt:

Bewacherregister: Der Bundestag hat entschieden, dass das Statistische Bundesamt neue Registerbehörde des Bewacherregisters wird. Das geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum Übergang des Bewacherregisters vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf das Statistische Bundesamt“ (20/993) hervor. Für den Entwurf haben SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gestimmt, dagegen die Fraktion Die Linke und die AfD hat sich enthalten. Wie die Bundesregierung im Entwurf ausführt, wurde das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) als nachgeordnete Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit einem Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften vom 29. November 2018 zur Registerbehörde des Bewacherregisters bestimmt. Die Aufgabenzuweisung an das Bafa habe sich aus der Zuständigkeit des BMWK für das Bewachungsgewerbe ergeben und sei an diesen Sachzusammenhang gekoppelt gewesen. „Mit Verwaltungsvereinbarung vom 8. Juni 2020 ist die ministerielle Zuständigkeit für das Bewachungsrecht vom BMWK auf das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) übertragen worden“, heißt es in der Vorlage weiter. Die Aufgabe der Registerbehörde sei wegen des Sachzusammenhangs zur ministeriellen Zuständigkeit in den Geschäftsbereich des BMI zu übertragen. Neue Registerbehörde für das Bewacherregister soll daher das Statistische Bundesamt als nachgeordnete Behörde im Geschäftsbereich des BMI werden. Ziel des Gesetzentwurfs ist es den Angaben zufolge, die rechtlichen Voraussetzungen für den Wechsel der Registerbehörde und die damit einhergehende Übermittlung des Datenbestands des Bewacherregisters zu schaffen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (20/1759) zugrunde.

Petitionen: Das Parlament hat über zehn Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen abgestimmt, die beim Bundestag eingegangen und vom Petitionsausschuss beraten worden waren. Es handelte sich um die Sammelübersichten 79 bis 88 (20/151920/1520, 20/1521, 20/1522, 20/1523, 20/1524, 20/1525, 20/1526, 20/1527, 20/1528).

Ausbau der digitalen Aktenführung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften

Darunter befindet sich auch eine Petition, in der ein massiver Ausbau der digitalen Aktenführung an deutschen Gerichten und Staatsanwaltschaften gefordert wird. Dies sei bisher mit viel zu geringen Mitteln vom Bund und den Bundesländern geplant und umgesetzt worden, schreibt der Petent. Daher sollte seiner Ansicht nach ein Sonderprogramm des Bundes zur Umstellung deutscher Gerichte und Staatsanwaltschaften auf eine digitale Aktenführung in Höhe von 500 Millionen Euro bis zum Jahr 2023 eingerichtet werden.

Die Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, die Petition dem Bundesministerium der Justiz „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zu Folge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“.

Pilotverfahren zur E-Akte schon jetzt möglich

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss darauf, dass die elektronische Aktenführung in allen Prozessordnungen ab dem 1. Januar 2026 flächendeckend gesetzlich vorgeschrieben sei. Pilotverfahren zur E-Akte seien bereits vor diesem Zeitpunkt möglich, heißt es. Voraussetzung hierfür sei, dass Bund und Länder jeweils für ihren Bereich den Zeitpunkt und die organisatorisch-technischen Rahmenbedingungen durch Rechtsverordnung bestimmen.

Für den Bereich des Bundes gelte seit dem 2. April 2020 die Bundesgerichte-Aktenführungsverordnung, welche die Pilotierung der führenden elektronischen Akte bei den Bundesgerichten in der Zivilgerichtsbarkeit und in den Fachgerichtsbarkeiten ab diesem Zeitpunkt ermöglicht. Für die Pilotierung in Strafsachen beim Generalbundesanwalt und beim Bundesgerichtshof werde derzeit eine entsprechende Rechtsverordnung vorbereitet, schreibt der Petitionsausschuss.

Bundesfinanzhof will Einführung der E-Akte bis 2024 abschließen

Der Bundesgerichtshof habe in fast allen Zivilsenaten bereits eine E-Akte als Doppelakte neben der weiterhin führenden Papierakte installiert, heißt es weiter. Das Bundesverwaltungsgericht verwende bereits seit langem in allen Senaten eine elektronische Zweitakte. Seit Ende 2018 werde die E-Akte in einem Senat als „führende“ Akte pilotiert, „wobei die Papierakte prozessual weiterhin führt“. Sukzessive würden weitere Senate in diese Pilotierung einbezogen. Der Bundesfinanzhof plane, die Einführung der E-Akte bis 2024 abzuschließen.

Der Petitionsausschuss macht in der Vorlage zugleich darauf aufmerksam, dass Einführung und Ausbau der elektronischen Aktenführung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften der Länder sowie die hierfür erforderliche Ausstattung mit den notwendigen Mitteln „in die Zuständigkeit der Länder fällt“. Unabhängig davon sei aber die mit der Petition vorgetragene Forderung nach einem stärkeren Ausbau der digitalen Aktenführung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften zu unterstützen, schreiben die Abgeordneten. (hau/eis/sto/12.05.2022)

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