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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Arbeit

Umsetzung der EU-Arbeits­bedingungen­richtlinie

Der Bundestag hat am Donnerstag, 12. Mai 2022, erstmals über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts“  (20/1636) beraten. Der Entwurf wurde im Anschluss der Debatte zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie verfolge das Ziel, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, indem eine transparente und vorhersehbarere Beschäftigung gefördert und zugleich die Anpassungsfähigkeit des Arbeitsmarktes gewährleistet wird, heißt es im Entwurf. Zur Erreichung dieses Ziels sehe die Richtlinie unter anderem die Erweiterung der bereits in der Nachweisrichtlinie vorgesehenen Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung über die wesentlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses vor. Enthalten seien auch die Festlegung von Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen in Bezug auf die Höchstdauer einer Probezeit, auf Mehrfachbeschäftigung, auf die Mindestvorhersehbarkeit der Arbeit, auf das Ersuchen um einen Übergang zu einer anderen Arbeitsform sowie zu Pflichtfortbildungen.

Artikel 22 der Richtlinie verpflichte die Mitgliedstaaten, bis zum 31. Juli 2022 die Rechtsund Verwaltungsvorschriften zu erlassen, die erforderlich sind, um den Vorgaben der Arbeitsbedingungenrichtlinie nachzukommen, heißt es weiter. Spätestens ab 1. August 2022 seien die in der Richtlinie festgelegten Rechte und Pflichten auf alle Arbeitsverhältnisse anzuwenden. (hau/12.05.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Anette Kramme

Anette Kramme

© Anette Kramme/ Yves Sucksdorff

Kramme, Anette

Parlamentarische Staatssekretärin für Arbeit und Soziales

Maximilian Mörseburg

Maximilian Mörseburg

© Julian Kurwan

Mörseburg, Maximilian

CDU/CSU

Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen

Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen

© Stefan Kaminski

Müller-Gemmeke, Beate

Bündnis 90/Die Grünen

Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

Carl-Julius Cronenberg

Carl-Julius Cronenberg

© Justus Kersting

Cronenberg, Carl-Julius

FDP

Susanne Ferschl

Susanne Ferschl

© Susanne Ferschl/Foto Baur

Ferschl, Susanne

Die Linke

Jan Dieren

Jan Dieren

© Jan Dieren/Photothek

Dieren, Jan

SPD

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 20/1636 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts
    PDF | 500 KB — Status: 02.05.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Oellers, Wilfried (CDU/CSU)
  • Überweisung 20/1636 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Arbeit

Geteiltes Echo über Um­setzung von EU-Richtlinie zu Arbeits­bedingungen

Zeit: Montag, 20. Juni 2022, 13 bis 14.30 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Die geplante Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union hat in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 20. Juni 2022, für Diskussionen gesorgt. Kritik am entsprechend von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (20/1636) übten sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmervertreter.

Unterschiedliche Bewertungen gab es unter anderem in der Frage, inwiefern die Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses schriftlich, also in Papierform, oder lediglich in Textform, in digitalen Formaten, festgeschrieben werden müssen. Der Entwurf der Bundesregierung schöpfe die stärkere Nutzung der Textform, die die Richtlinie biete, nicht aus, kritisieren Arbeitgeber. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) aber auch Arbeitsrechtler halten die Schriftform für die bessere Absicherung der Rechte der Beschäftigten und begrüßten, dass der Entwurf die Pflicht zur schriftlichen Information für alle Arbeitsverhältnisse einführt.

„Bürokratismus in Reinform“

So betonte Jana Wömpner vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), die Schriftform sei „absolut notwendig, denn nur sie bietet die beste Beweiskraft in juristischen Auseinandersetzungen“. Viele vor allem prekär Beschäftigte würden sich die Arbeitsbedingungen nicht in einer Datei runterladen. Allerdings kritisierte der DGB den Entwurf dennoch in einigen Bereichen als unzureichend, unter anderem in der Sanktionierung von Verstößen gegen die Nachweispflichten. „Bußgelder allein reichen nicht“, sagte Wömpner. 

Für die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) attestierte Roland Wolf dem Gesetzentwurf „Bürokratismus in Reinform“. Die Textform sei keineswegs die schwächere Form gegenüber der Schriftform.

„Regelungen führen zu Papierbergen Unternehmen“

David Beitz vom Gesamtmetall/Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie e. V. kritisierte, dass sich die Regelungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) gegen den digitalen Trend stemmen würden. Es stimme nicht, dass Arbeitsverträge hauptsächlich schriftlich fixiert würden. Die Regelungen würden zu Papierbergen in den Unternehmen führen, prophezeite er.

Die Schriftform sei die bessere Form, sagte Michael Horcher vom Bund der Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit. Allerdings seien die Arbeitnehmer heute nahezu vollständig mit digitalen Medien vertraut. Es solle daher geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen ein Nachweis in elektronischer Form zugelassen wird. Dies könnte dann der Fall sein, wenn Beschäftigte vorher ihr Einverständnis dazu erteilt hätten.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie verfolge das Ziel, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, indem eine transparente und vorhersehbarere Beschäftigung gefördert und zugleich die Anpassungsfähigkeit des Arbeitsmarktes gewährleistet werde, heißt es im Entwurf. Zur Erreichung dieses Ziels sehe die Richtlinie unter anderem die Erweiterung der bereits in der Nachweisrichtlinie vorgesehenen Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung über die wesentlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses vor. Enthalten seien auch die Festlegung von Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen in Bezug auf die Höchstdauer einer Probezeit, auf Mehrfachbeschäftigung, auf die Mindestvorhersehbarkeit der Arbeit, auf das Ersuchen um einen Übergang zu einer anderen Arbeitsform sowie zu Pflichtfortbildungen.

Artikel 22 der Richtlinie verpflichte die Mitgliedstaaten, bis zum 31. Juli 2022 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, die erforderlich sind, um den Vorgaben der Arbeitsbedingungenrichtlinie nachzukommen, heißt es weiter. Spätestens ab 1. August 2022 seien die in der Richtlinie festgelegten Rechte und Pflichten auf alle Arbeitsverhältnisse anzuwenden. (che/hau/irs/20.06.2022)

Dokumente

  • 20/1636 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts
    PDF | 500 KB — Status: 02.05.2022

Tagesordnung

  • 18. Sitzung am Montag, den 20. Juni 2022, 13.00 Uhr - öffentliche Anhörung

Protokolle

  • 18. Sitzung Wortprotokoll Richtlinie (EU) 2019/1152

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Schriftliche Stellungnahme - Michael Schubert
  • Schriftliche Stellungnahme - Gesamtmetall | Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Schriftliche Stellungnahme - Bund der Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit
  • Schriftliche Stellungnahme - Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Faire Mobilität Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH
  • Schriftliche Stellungnahme - Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
  • unaufgeforderte schriftliche Stellungnahme - Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
  • unaufgeforderte schriftliche Stellungnahme - aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V.
  • unaufgeforderte schriftliche Stellungnahme - Xempus AG
  • Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen
  • unaufgeforderte schriftliche Stellungnahme - Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen e.V.
  • unaufgeforderte schriftliche Stellungnahme - Deutscher Anwaltverein e.V.

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Arbeit

EU-Richtlinie zu Min­dest­arbeitsbedingungen wird umgesetzt

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am Donnerstag, 23. Juni 2022, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/1636; 20/2245) zur Umsetzung einer EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts gebilligt. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte zuvor Änderungen am Gesetz vorgenommen (20/2392). Gegen die Initiative stimmten CDU/CSU und AfD, Die Linke enthielt sich. 

Ein zu dem Gesetzentwurf eingebrachter Entschließungsantrag der Unionsfraktion (20/2398) fand gegen die Stimmen der Koalition und der Linken bei Enthaltung der AfD keine Mehrheit.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Umsetzung der Richtlinie im Bereich des Zivilrechts erfolge hinsichtlich der Nachweispflichten demnach durch Änderungen im Nachweisgesetz, heißt es in dem Entwurf. Außerdem sollen die bisher bestehenden Regelungen zu den Nachweispflichten im Berufsbildungsgesetz, in der Handwerksordnung, im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und im Seearbeitsgesetz (SeeArbG) angepasst werden.

Die in der Richtlinie geregelten Mindestarbeitsbedingungen erforderten zudem Änderungen im SeeArbG, in der Gewerbeordnung sowie im Teilzeit- und Befristungsgesetz. Die durch Artikel 11 in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommene Hinweispflicht diene der weiteren Erleichterung der Durchsetzung der Richtlinienvorgaben, schreibt die Bundesregierung. (che/hau/23.06.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Jan Dieren

Jan Dieren

© Jan Dieren/Photothek

Dieren, Jan

SPD

Wilfried Oellers

Wilfried Oellers

© Wilfried Oellers/ Tobias Koch

Oellers, Wilfried

CDU/CSU

Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen

Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen

© Stefan Kaminski

Müller-Gemmeke, Beate

Bündnis 90/Die Grünen

Norbert Kleinwächter

Norbert Kleinwächter

© AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag/Stephan Schmidt

Kleinwächter, Norbert

AfD

Carl-Julius Cronenberg

Carl-Julius Cronenberg

© Justus Kersting

Cronenberg, Carl-Julius

FDP

Pascal Meiser

Pascal Meiser

© Die Linke, Berlin

Meiser, Pascal

Die Linke

Dr. Zanda Martens

Dr. Zanda Martens

© Dr. Zanda Martens/ Iris Hansen

Martens, Dr. Zanda

SPD

Maximilian Mörseburg

Maximilian Mörseburg

© Julian Kurwan

Mörseburg, Maximilian

CDU/CSU

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/1636 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts
    PDF | 500 KB — Status: 02.05.2022
  • 20/2245 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts - Drucksache 20/1636 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 177 KB — Status: 15.06.2022
  • 20/2392 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/1636, 20/2245 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts
    PDF | 293 KB — Status: 22.06.2022
  • 20/2398 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/1636, 20/2245, 20/2392 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts
    PDF | 174 KB — Status: 22.06.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/1636 und 20/2245 (Beschlussempfehlung 20/2392: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 20/2398 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Stand: 14.05.2025