Reaktion des Rechtsstaats auf den Angriffskrieg Russlands
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich am Donnerstag, 12. Mai 2022, mit dem Angriffskrieg Russlands befasst. Der Bundestag hat dazu erstmals über einen von der CDU/CSU vorgelegten Antrag mit dem Titel „Schnelle und durchgreifende Reaktion des Rechtsstaats auf den Angriffskrieg Russlands ermöglichen“ (20/1726) beraten. Im Anschluss der Debatte wurde der Antrag an den Finanzausschuss zur federführenden Beratung zu überwiesen.
Antrag der CDU/CSU-Fraktion
Die CDU/CSU-Fraktion verlangt von der Bundesregierung einen härteren Kurs bei der Umsetzung von Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. In dem Antrag wird auf Italien verwiesen, wo Sanktionen gegen russische Oligarchen umfangreich umgesetzt würden, während insoweit in Deutschland bisher wenig geschehen sei. So habe die Guardia di Finanza in Italien mehrere Anwesen des auf der Sanktionsliste stehenden russischen Oligarchen Arkadi Rotenberg beschlagnahmt, der in Deutschland dagegen unbehelligt geblieben sei. Daher verlangt die Unionsfraktion unter anderem eine Offenbarungspflicht über die in Deutschland vorhandenen Vermögenswerte von sanktionierten Personen und von Organisationen. Die Möglichkeiten für den Kampf gegen Desinformationskampagnen und Sanktionsmöglichkeiten gegen russische, staatlich gesteuerte Medien und Online-Medien sollen zudem verbessert werden.
Der Staat soll außerdem die Befugnis erhalten, Auskunft über die Quelle von Vermögen zu erhalten und wer die faktische Kontrolle ausübe. Wenn nicht festgestellt werden könne, wer wirtschaftlicher Berechtigter an einem Unternehmen ist, soll es ein zivilrechtliches Geschäftsverbot geben. Außerdem fordert die CDU/CSU-Fraktion ein Verbot der Barzahlung bei Immobilienkäufen und die Einrichtung einer Geldwäscheverdachtsdatenbank, in der sämtliche Personen mit rechtskräftiger Verurteilung aufgrund von Vermögensdelikten, Steuerdelikten, Wirtschafts- oder Geldwäschestraftaten erfasst werden und die vom Notar vor jeder Immobilientransaktion abgefragt werden muss. Außerdem sollen frühere Mitglieder der Bundesregierung das Übergangsgeld beziehungsweise das Ruhegehalt verlieren können, wenn sie in ihrem Amt oder dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland erheblichen Schaden zufügen, indem Sie sich für die Interessen eines ausländischen Staates verwenden. (hle/12.05.2022)