• Direkt zum Hauptinhalt springen
  • Direkt zum Hauptmenü springen
  • Gebärdensprache
  • Leichte Sprache
  • Arabisch العربية
  • Bulgarisch български
  • Chinesisch 中文
  • Dänisch dansk
  • Deutsch Deutsch
  • Englisch English
  • Französisch français
  • Griechisch Ελληνικά
  • Italienisch italiano
  • Kroatisch hrvatski
  • Niederländisch Nederlands
  • Polnisch polski
  • Portugiesisch português
  • Rumänisch română
  • Russisch русский
  • Serbisch српски
  • Spanisch español
  • Tschechisch čeština
  • Türkisch Türkçe
  • Ukrainisch українська
Deutscher Bundestag
  • Übersicht: Abgeordnete schließen
    • Biografien
      • Ausgeschiedene Abgeordnete
      • Verstorbene Abgeordnete
      • Abgeordnete seit 1949
    • Nebentätigkeiten
    • Entschädigung
    • Wahlkreissuche
    • Porträtfotos
    • Verschlüsseltes Mailen
    • Sitzverteilung des 21. Deutschen Bundestages
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2022
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Parlament schließen
    • Bundestagswahl 2025
    • Grundgesetz
    • Aufgaben
      • Gesetzgebung
      • Kontrolle der Regierung
      • Der Bundeshaushalt
      • Wahl des Kanzlers/der Kanzlerin
      • Wahl des Bundespräsidenten
      • Rechtliche Grundlagen
    • Plenum
      • Tagesordnungen
      • Namentliche Abstimmungen
      • Sitzverteilung des 21. Deutschen Bundestages
      • Sitzungskalender
      • Schriftführer
    • Präsidium
      • Funktion und Aufgabe
      • Wahl des Präsidiums
      • Reden und Beiträge der Präsidenten
      • Bundestagspräsidenten seit 1949
      • Parteienfinanzierung
    • Ältestenrat
    • Fraktionen
      • CDU/CSU
      • SPD
      • AfD
      • Bündnis 90/Die Grünen
      • Die Linke
    • Petitionen
      • Petitionsausschüsse der Landesparlamente
    • Bürgerräte
      • Bürgerrat Ernährung im Wandel
    • SED-Opferbeauftragte
    • Wehrbeauftragter
    • Polizeibeauftragter
    • Verwaltung
    • Gedenkstunden
    • Geschichte
      • 75 Jahre Bundestag
      • 100 Jahre Weimar
      • 175 Jahre Nationalversammlung in der Paulskirche
      • Deutscher Parlamentarismus
      • Gastredner im Plenum
    • Staatliche Symbole
    • Parlamentspreise
      • Medienpreis
      • Wissenschaftspreis
      • Deutsch-Französischer Parlamentspreis
    • Wahlen
      • Wahlkreissuche
      • Wahltermine in Deutschland
    • Lobbyregister
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2022
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Ausschüsse schließen
    • Arbeit und Soziales
    • Auswärtiges
    • Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
    • Digitales und Staatsmodernisierung
    • Europäische Union
    • Finanzen
    • Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung
    • Gesundheit
    • Haushalt
      • Rechnungsprüfungsausschuss
      • Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union
    • Inneres
    • Kultur und Medien
    • Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
    • Menschenrechte und humanitäre Hilfe
    • Petitionen
    • Recht und Verbraucherschutz
    • Sport und Ehrenamt
    • Tourismus
    • Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
    • Verkehr
    • Verteidigung
    • Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
    • Wirtschaft und Energie
    • Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
    • Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
    • weitere Gremien
      • Parlamentarisches Kontrollgremium
      • Gremium gemäß Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes
      • G 10-Kommission
      • Gremium gemäß § 80 des Zollfahndungsdienstgesetzes
      • Wahlausschuss
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2022
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Internationales schließen
    • Europapolitik im Bundestag
      • Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages
      • Europa in den Ausschüssen
      • Verbindungsbüro Brüssel
      • Zusammenarbeit der Parlamente in Europa
    • Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung
    • Internationale parlamentarische Versammlungen
      • Parlamentarische Versammlung der OSZE
      • Parlamentarische Versammlung der NATO
      • Parlamentarische Versammlung des Europarates
      • Interparlamentarische Union
      • Stabilität, wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung in der EU
      • Gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik
      • Konferenzen der Präsidentinnen und Präsidenten der Parlamente
      • Parlamentarische Versammlung der Union für den Mittelmeerraum
      • Ostseeparlamentarierkonferenz
      • Parlamentarische Versammlung der Schwarzmeerwirtschaftskooperation
      • Interparlamentarische Versammlung der ASEAN-Staaten
    • Parlamentariergruppen
    • Internationales Parlaments-Stipendium (IPS)
    • Parlamentarisches Patenschafts-Programm (PPP)
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2022
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Dokumente schließen
    • Drucksachen
    • Dokumentations- und Informationssystem (DIP)
    • Parlamentsdokumentation
    • Protokolle
      • Tagesaktuelles Plenarprotokoll
      • Endgültige Plenarprotokolle
      • Amtliche Protokolle
    • Wissenschaftliche Dienste
    • Parlamentsarchiv
      • Datenhandbuch
    • Bibliothek
      • Bibliothekskatalog
    • Pressedokumentation
    • Webarchiv
    • Texte (2021-2025)
      • 2025
      • 2024
      • 2023
      • 2022
      • 2021
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2022
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Mediathek schließen
    • Live
    • Plenarsitzungen
    • Ausschusssitzungen
    • Bundestags-ABC
    • Interviews
    • Kurzbeiträge
    • Reportagen und Filme
    • Sonderveranstaltungen
    • Wissenschaftsforen
    • Informationen zum Parlamentsfernsehen
      • Gebärdensprache
      • Untertitel
      • Empfang
      • Audioübertragungen
      • Audio- und Videoarchiv
      • Smart-TV-App
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2022
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Presse schließen
    • Pressemitteilungen
      • 2025
      • 2024
    • Kurzmeldungen (hib)
    • Akkreditierung
    • Bilddatenbank
    • Kontakt
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2022
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Besuch schließen
    • Kuppel
    • Barrierefreier Besuch
    • Plenarsitzung
    • Führungen
      • Plenarsitzung
      • Einladung durch Abgeordnete
      • Angebote für Kinder und Jugendliche
    • Ausstellungen
      • Parlamentshistorische Ausstellung im Deutschen Dom
      • Politisch-parlamentarische Ausstellungen
      • Kunstausstellungen
      • Bundestag unterwegs
    • Online-Anmeldung
    • Bundestag unterwegs
      • Infomobil
      • Wanderausstellung
      • Messestand
    • Kunst
      • Kunst am Bau
      • Artothek - die Kunstsammlung
      • Workshops
      • Kunstbeirat
      • Aufträge an zeitgenössische Künstler
      • Mauer-Mahnmal
      • Gedenktafeln
      • Kontakt
    • Architektur
      • Reichstagsgebäude
      • Jakob-Kaiser-Haus
      • Paul-Löbe-Haus
      • Marie-Elisabeth-Lüders-Haus
      • Weitere Bundestagsgebäude
      • Energiekonzept
    • Seminare
      • Parlamentsseminar
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2022
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Übersicht: Service schließen
    • Karriere
    • Parlamentsbegriffe A – Z
    • Häufig gestellte Fragen
    • Informationsmaterial
    • Bundestagsshop
    • Newsletter
    • Barrierefreie Online-Informationen
    • Das Quiz zum Deutschen Bundestag
    • Formulare und Anträge
    • Open Data
    • Soziale Medien
    • Kontakt
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2022
    zurück zu: Texte (2021-2025)
  • schließen
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2021-2025)
    4. 2022
    zurück zu: Texte (2021-2025)
schließen
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2022
zurück zu: Texte (2021-2025)
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2022
zurück zu: Texte (2021-2025)
  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung (Grundgesetzänderung)
  • 2./3. Lesung (Sondervermögen)
Haushalt

Grundgesetzänderung für ein „Sondervermögen Bundeswehr“

Hundert Milliarden Euro will die Koalition neben dem regulären Verteidigungshaushalt bereitstellen, hauptsächlich um Ausrüstung für die Bundeswehr zu beschaffen. Für dieses sogenannte Sondervermögen soll die Schuldenbremse des Grundgesetzes nicht gelten. Allerdings fehlt der Koalition die Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat, um das Grundgesetz entsprechend zu ändern. Bei der ersten Lesung der Gesetzentwürfe zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“ (20/1409) nebst Grundgesetzänderung (20/1410) am Mittwoch, 27. April 2022, warben die drei Regierungsfraktionen deshalb um die Stimmen der CDU/CSU-Opposition. Diese allerdings verlangte Änderungen. Darüber wird nun im Haushaltsausschuss verhandelt werden, in den das Plenum die beiden Gesetzentwürfe überwiesen hat, aber auch auf der Ebene von Fraktionsführungen und Regierung.

Finanzminister Lindner umwirbt Unionsabgeordnete

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) betonte mit Nachdruck die Notwendigkeit, schnell auf die dramatisch veränderten Sicherheitslage in Europa zu reagieren. „Man muss kämpfen können, um nicht kämpfen zu müssen“, sagte er, „und deshalb muss die Bundeswehr ertüchtigt werden“. Er wisse, dass dies viele, wenn nicht alle Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion ebenso sähen. Deshalb könne er sich nicht vorstellen, dass nur ein Teil von ihnen der angestrebten Grundgesetzänderung zustimmen werde.

Lindner spielte damit auf Überlegungen an, die Union könne nur so viele Ja-Stimmen abgeben, wie den Koalitionsfraktionen zu einer eigenen Zwei-Drittel-Mehrheit fehlen, was im Fall von Abweichlern auf ein Scheitern hinausliefe. Linder stellte die anstehende „Richtungsentscheidung“ in einen „historischen Zusammenhang mit dem Nato-Doppelbeschluss“. Diesen hatte unter der Kanzlerschaft von Helmut Schmidt (SPD) die damals oppositionelle CDU/CSU-Fraktion mitgetragen, während er in Schmidts eigener SPD-Fraktion umstritten war.

CDU/CSU: Ankündigung des Kanzlers nicht umgesetzt

Tatsächlich unterstützte Alexander Dobrindt (CDU/CSU) ein Sondervermögen von über hundert Milliarden Euro, wie es Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in seiner „Zeitenwende“-Regierungserklärung am 27. Februar angekündigt habe. Allerdings, wandte er ein, würden in den vorliegenden Gesetzentwürfen „wesentliche Punkte der Ankündigung des Bundeskanzlers nicht umgesetzt“. Denn dieser habe hundert Milliarden für „Rüstungsvorhaben“ der Bundeswehr angekündigt „und für nichts anderes“. Der vorliegende Formulierungsvorschlag für das Grundgesetz lasse aber auch viele andere Verwendungen zu.

Zudem habe Scholz angekündigt, zusätzlich im regulären Verteidigungshaushalt das Zwei-Prozent-Ziel der Nato überzuerfüllen. Das aber sei in der Haushaltsplanung des Finanzministers „schlichtweg nicht berücksichtigt“. Und schließlich vermisste der Vorsitzende der CSU-Gruppe in der Unionsfraktion einen Tilgungsplan für das schuldenfinanzierte Sondervermögen. Dobrindt gab bekannt, dass weitere Gespräche mit Regierung und Koalition in dieser Sache vereinbart seien, ob es aber zu einer Einigung komme, sei offen.

Verteidigungsministerin Lambrecht begründet Gesetzentwurf

Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) begründete die offenere Formulierung im Gesetzentwurf mit den vielfältigen Herausforderungen, nachdem Russlands Präsident Waldimir Putin „die Friedensordnung in Europa zertrümmert“ habe. Die hundert Milliarden würden nicht allein für große Rüstungsprojekte benötigt, sondern beispielsweise auch für persönliche Schutzausrüstung der Soldaten.

Zudem fehle alleine Munition für zwanzig Milliarden Euro. Ausdrücklich lobte Lambrecht die Ernsthaftigkeit, mit der die Unions-Opposition mit der Regierung über Waffenhilfe für die Ukraine gesprochen habe, und mahnte diese Ernsthaftigkeit nun auch für die Entscheidung über das Sondervermögen an.

Außenministerin Baerbock verweist auf die Bündnisfähigkeit

Ergänzend verwies Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) darauf, dass die aus dem Sondervermögen zu finanzierenden Aufgaben nicht nur durch die eigene Verteidigungsfähigkeit, sondern auch durch die Bündnisfähigkeit definiert würden.

„Unsere Bündnispartner haben es uns erst ermöglicht, in den letzten Jahrzehnten hier in Frieden aufzuwachsen“, nun schauten „viele Hauptstädte in Europa und darüber hinaus“ auf Deutschland. Neben Aufgaben im Rahmen der Nato und der Europäischen Union müsse Deutschland zudem auch seiner „Verantwortung in den Vereinten Nationen gerecht werden können“. Auch dazu solle das Sondervermögen dienen.

AfD unterstützt das Ziel, nicht den Weg

Die AfD-Fraktion unterstützt nach den Worten ihres Abgeordneten Peter Boehringer (AfD) ausdrücklich das Ziel, das die Koalition verfolgt. Den Weg über das Sondervermögen allerdings nannte Boehringer haushalts- und verfassungsrechtlich bedenklich. Die Verfassung werde missbraucht, indem ein konkreter Haushaltsbetrag in sie hineingeschrieben werde.

Das Verfahren erinnere ihn an das Septennats-System, mit dem Reichskanzler Otto von Bismarck vor 130 Jahren den Wehretat für mehrere Jahre festgeschrieben und damit der parlamentarischen Kontrolle entzogen habe. In ähnlicher Weise solle nun die parlamentarische Kontrolle zwar nicht abgeschafft, aber doch eingeschränkt werden. Nach Boehringers Ansicht gehören die hundert Milliarden regulär in den Kernhaushalt eingestellt. Die Mehrheit dafür sei im Bundestag gesichert. Die gewählte Konstruktion diene ausschließlich der Umgehung der Schuldenbremse.

Linke allein gegen höhere Verteidigungsausgaben

Ausdrücklich gegen eine Aufstockung der Mittel für die Bundeswehr stellte sich allein die Fraktion „Die Linke“. „Die Konsequenz, die die Bundesregierung aus diesem schrecklichen Krieg zieht, ist absolut falsch“, erklärte ihre Abgeordnete Amira Mohamed Ali (Die Linke).

Noch nie in der Geschichte der Menschheit habe Wettrüsten Frieden und Sicherheit gebracht. Bereits heute gäben die Nato-Staaten das Siebzehnfache von Russland für Rüstung aus, aber „das hat Putin nicht abgeschreckt“. Wenn die Bundeswehr nicht einsatzfähig sei, so nicht wegen zu wenig Geld, „sondern wegen schlechten Managements“.

„Einigung schwieriger gemacht“

Eine Schärfe kam in die in weiten Teilen sachliche Debatte, als Achim Post (SPD) der Union vorhielt: „Sie müssen sich entscheiden, was Sie wollen: Staatstheater oder Staatsräson?“

Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) reagierte darauf mit den Worten: „Da sind wir ja fast schon bei vaterlandslosen Gesellen.“ Die Union lasse sich aber nicht unter Druck setzen. Ihre Gesprächsbereitschaft bestehe fort, „auch wenn die heutige Debatte eine Einigung schwieriger gemacht hat“.

Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit soll gestärkt werden

Mit dem Gesetzentwurf (20/1410) soll der Artikel 87a des Grundgesetzes geändert werden, wofür im Bundestag und im Bundesrat jeweils Zweidrittelmehrheiten erforderlich sind. Der Gesetzentwurf (20/1409) dient der Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“ (Bundeswehrsondervermögensgesetz). Die Mittel des Sondervermögens sollen laut Entwurf des Bundeswehrsondervermögensgesetzes an den Zweck „Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit“ gebunden sein und „der Finanzierung bedeutsamer Ausrüstungsvorhaben, insbesondere komplexer überjähriger Maßnahmen, dienen“ (Paragraf 2). Der Entwurf sieht vor, dass ab dem Jahr 2023 der Wirtschaftsplan des Sondervermögens mit dem Haushaltsgesetz festgestellt wird. Der Wirtschaftsplan für 2022 soll dem Gesetz demnach als Anlage beigefügt werden. Verträge für Vorhaben des Sondervermögens, die ein Volumen von 25 Millionen Euro überschreiten, müssen laut Entwurf dem Haushaltsausschuss des Bundestages zur Billigung vorgelegt werden. Die Tilgung der aufgenommenen Kredite soll nach vollständiger Inanspruchnahme der Kreditermächtigungen innerhalb eines „angemessenen Zeitraums“ erfolgen. „Die Modalitäten der Rückführung werden spätestens im Jahr nach der vollständigen Inanspruchnahme der Kreditermächtigung gesetzlich geregelt“, heißt es in dem Entwurf in Paragraf 8 Absatz 2 weiter.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die Errichtung eines solchen Sondervermögens und dessen Verankerung im Grundgesetz in der Sondersitzung des Deutschen Bundestages am 27. Februar 2022, drei Tage nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine, angekündigt. Ziel ist es, die „Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit“ der Bundeswehr zu stärken. Vor allem sollen mehrjährige, komplexe Ausrüstungsvorhaben damit finanziert werden. Um die Ausgaben dieses geplanten Sondervermögens zu decken, soll das Bundesfinanzministerium ermächtigt werden, Kredite bis zur Höhe von 100 Milliarden Euro aufzunehmen. (st/scr/27.04.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Christian Lindner

Christian Lindner

© DBT/ Inga Haar

Lindner, Christian

Bundesminister der Finanzen

Alexander Dobrindt

Alexander Dobrindt

© Benjamin Zibner

Dobrindt, Alexander

CDU/CSU

Christine Lambrecht

Christine Lambrecht

© picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Lambrecht, Christine

Bundesministerin der Verteidigung

Peter Boehringer

Peter Boehringer

© Peter Boehringer

Boehringer, Peter

AfD

Annalena Baerbock

Annalena Baerbock

© Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag / Stefan Kaminski

Baerbock, Annalena

Bundesministerin des Auswärtigen

Amira Mohamed Ali

Amira Mohamed Ali

© Amira Mohamed Ali/ Thomas Hedrich/DiG 2021

Mohamed Ali, Amira

Die Linke

Dr. Marco Buschmann

Dr. Marco Buschmann

© Dr. Marco Buschmann/ Julia Deptala

Buschmann, Dr. Marco

FDP

Amira Mohamed Ali

Amira Mohamed Ali

© Amira Mohamed Ali/ Thomas Hedrich/DiG 2021

Mohamed Ali, Amira

Die Linke

Karsten Klein

Karsten Klein

© Karsten Klein/Dominik Konrad

Klein, Karsten

FDP

Mathias Middelberg

Mathias Middelberg

© Dr. Mathias Middelberg/Tobias Koch

Middelberg, Dr. Mathias

CDU/CSU

Achim Post

Achim Post

© Achim Post/ Oliver Krato

Post (Minden), Achim

SPD

Michael Espendiller

Michael Espendiller

© Dr. Michael Espendiller

Espendiller, Dr. Michael

AfD

Sven-Christian Kindler

Sven-Christian Kindler

© Sven-Christian Kindler/ Sascha Wolters

Kindler, Sven-Christian

Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Johann David Wadephul

Dr. Johann David Wadephul

© Tobias Koch

Wadephul, Dr. Johann David

CDU/CSU

Britta Haßelmann

Britta Haßelmann

© Studio Kohlmeier/ Angelika Kohlmeier

Haßelmann, Britta

Bündnis 90/Die Grünen

Otto Fricke

Otto Fricke

© Otto Fricke/Christian Kaufels

Fricke, Otto

FDP

Dr. Johann David Wadephul

Dr. Johann David Wadephul

© Tobias Koch

Wadephul, Dr. Johann David

CDU/CSU

Wolfgang Hellmich

Wolfgang Hellmich, SPD

© DBT/Stella von Saldern

Hellmich, Wolfgang

SPD

Johannes Huber

Johannes Huber

© Johannes Huber/ Hagen Schnans

Huber, Johannes

fraktionslos

Andreas Schwarz

Andreas Schwarz

© Andreas Schwarz/ Bundestag

Schwarz, Andreas

SPD

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/1409 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines "Sondervermögens Bundeswehr (Bundeswehrsondervermögensgesetz - BwSVermG)
    PDF | 257 KB — Status: 13.04.2022
  • 20/1410 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a)
    PDF | 223 KB — Status: 13.04.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 20/1410 beschlossen
  • Überweisung 20/1409 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Sondervermögen – die Haushalte neben dem Haushalt

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Haushalt

Sondervermögen Bundes­wehr: Zustimmung und Vorbehalte

Zeit: Montag, 9. Mai 2022, 11 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“ (20/1409) und der damit zusammenhängenden Änderung des Grundgesetzes (20/1410) sind bei einer Expertenanhörung im Haushaltsausschuss am Montag, 9. Mai 2022, unter Leitung von Prof. Dr. Helge Braun (CDU/CSU) sehr unterschiedlich bewertet worden. Die Bundesregierung will vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges ein kreditfinanziertes Sondervermögen von hundert Milliarden Euro außerhalb des regulären Verteidigungshaushaltes einrichten, um die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr schnell zu erhöhen. Durch eine Ergänzung des Grundgesetzes will sie festschreiben, dass das Sondervermögen von der Schuldenbremse ausgenommen wird.

Sondervermögen soll Fähigkeitslücken schließen

Julia Berghofer vom European Leadership Network, einem Netzwerk bedeutender europäischer Persönlichkeiten mit Sitz in London, geht davon aus, dass Deutschland im Gegensatz zu osteuropäischen, baltischen und nordischen Staaten die Bedrohung durch Russland lange unterschätzt habe. Daher müsse die Bundesregierung nun „schnell und entschlossen handeln“. Sie hob bei der Anhörung hervor, dass die Mittel aus dem Sondervermögen nicht ausschließlich für die Beschaffung von militärischem Großgerät verwendet werden sollten, sondern auch, um Fähigkeitslücken etwa im Bereich der Cybersicherheit zu schließen. Ziel müsse zudem sein, innerhalb der Nato und der EU Waffensysteme zu harmonisieren beziehungsweise gebündelt zu beschaffen.

Rüdiger Wolf, ehemaliger beamteter Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, attestierte der Bundeswehr tiefe Lücken in der Einsatzfähigkeit aufgrund zurückliegender politischer Entscheidungen. Er hält es angesichts dessen für „unabdingbar“, die vorgesehenen 100 Milliarden Euro „ausschließlich“ für die Ausstattung der deutschen Streitkräfte zu verwenden. Allerdings seien diese Mittel „für sich allein nicht geeignet“, das international zugesagte Zwei-Prozent-Ziel zu erreichen. Vielmehr müsse diese Finanzierung „dauerhaft über den Kernhaushalt abgesichert werden“.

Nach Einschätzung von Generalleutnant Markus Laubenthal, Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr, würde diese mit Hilfe des Sondervermögens „deutlich leistungsfähiger“. Eine Voraussetzung für schnelle Bedarfsdeckung sei aber, dass die Rüstungsindustrie ihre Kapazitäten zeitnah erweitert und Lieferfristen einhält. Die Laufzeit des Sondervermögens müsse durch die Laufzeit der daraus finanzierten Vorhaben bestimmt sein. Und schließlich müsse der reguläre Verteidigungshaushalt nachhaltig erhöht werden, „um eine solide Grundlage für die zukünftige Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr zu schaffen“.

Anpassungen des Vergaberechts

Annette Lehnigk-Emden, Vizepräsidentin des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, sieht ihr Amt aufgrund bereits erfolgter Anpassungen und laufender Optimierungsprozesse in der Lage, das Sondervermögen effektiv für eine höhere Einsatzbereitschaft der Streitkräfte zu nutzen. Für eine noch effizientere Nutzung der Ressourcen seien allerdings „weitere Anpassungen des Vergaberechts“ erforderlich. Auch Lehnigk-Emden wies im Übrigen auf die Notwendigkeit hin, mittelfristig den Erhalt der Einsatzfähigkeit der aus dem Sondervermögen beschafften Ausrüstung finanziell abzusichern.

Prof. Dr. Ulrich Hufeld, der an der Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr in Hamburg Öffentliches Recht lehrt, wies darauf hin, dass die geplante Grundgesetzänderung das Haushaltsverfassungsrecht und die Schuldenbremse des Grundgesetzes durchbreche. Dies sei allerdings „begründet und gerechtfertigt“. Denn die Verfassungsorgane regierten damit auf einen Versuch Russlands, „die europäische Friedensordnung zu zerstören“, wie es in einem vom Bundestag beschlossenen Entschließungsantrag heiße. Falls politisch gewollt, könne man die geplante neue Verfassungsnorm dahingehend konkreter formulieren, dass „ausschließlich Ausrüstungsvorhaben“ aus dem Sondervermögen finanziert werden dürfen.

Experte: Verstoß gegen Einheitlichkeit, Klarheit und Jährlichkeit

Dagegen hält Prof. Dr. Dirk Meyer, Volkswirt ebenfalls an der Helmut-Schmidt-Universität, ein Sondervermögen für den falschen Weg zur Sicherstellung der Landes- und Bündnisverteidigung. Damit werde gegen die Haushaltsgrundsätze der Einheitlichkeit, Klarheit und Jährlichkeit verstoßen. Eine Alternative sei die Finanzierung aus dem Kernhaushalt bei Einsparungen an anderer Stelle und gegebenenfalls einem „Solidaritätsbeitrag Landesverteidigung“ als zeitlich befristeter Sondersteuer. Eine dauerhafte Aufstockung des regulären Verteidigungshaushaltes sei auch wegen der Folgekosten einer besseren Ausstattung der Bundeswehr „einem einmaligen Sondervermögen vorzuziehen“.

Dr. Christian Mölling, Forschungsdirektor der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik, argumentierte, dass die hundert Milliarden Euro lediglich für die Finanzierung der großen Rüstungsprojekte ausreichten. Darauf solle man sich deshalb konzentrieren und „die Vermischung mit Zielen wie etwa die Ertüchtigung von Partnern“ vermeiden. Zudem sollte ein Wirtschaftsplan mit Zeit- und Kostenabschätzung für die Rüstungsprojekte vorliegen, bevor der Bundestag dem Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens zustimmt. Damit die Beschaffungen auch nachhaltig genutzt werden können, müsse zudem der reguläre Verteidigungsetat laufend erhöht werden.

Solty: Macht die Welt nicht sicherer und friedlicher

Entschieden gegen das Sondervermögen wandte sich Dr. Ingar Solty vom Institut für Gesellschaftsanalyse der Rosa-Luxemburg-Stiftung, welche der Partei Die Linke nahesteht. Es mache „die Welt nicht sicherer und friedlicher, es gefährdet die Demokratie, wird Sozialabbau nach sich ziehen und entfremdet Mittel, die dringend für den sozialökologischen Umbau gebraucht werden“.

Solty bemängelte, dass der von Bundeskanzler Olaf Scholz verkündeten „Zeitenwende“ keine breite gesellschaftliche Diskussion vorausgegangen sei. Da Beschaffungen aus dem Sondervermögen wegen des „Anschaffungszeitraums keinen Einfluss auf den Kriegsverlauf“ hätten, bestehe auch kein „unmittelbarer sicherheitspolitischer Handlungsdruck“. Tatsächlich lägen die Entscheidungen über wesentliche Rüstungsvorhaben schon weit zurück, und die Kriegsbilder würden nun „als Vorwand“ genutzt, um sie umzusetzen. Nach Soltys Einschätzung würde die Bundeswehr schon heute über genügend Mittel zur Landesverteidigung verfügen, wenn diese einzig dafür eingesetzt würden.

Diskussion über Zulässigkeit der Grundgesetzänderung

Auch drei Staatsrechtler waren zu der Anhörung geladen, die sich besonders mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens befassten. Für Prof. Dr. Alexander Thiele von der BSP Business and Law School - Hochschule für Management und Recht in Berlin gibt es keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die vorgesehene Grundgesetzänderung. Bei der Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen sei eine laufende Einbindung des Bundestages, wie sie der Gesetzentwurf vorsieht, „sinnvoll, wenngleich verfassungsrechtlich wohl nicht zwingend“. Ebenfalls „nicht zwingend“, aber möglich sei ein Tilgungsplan als Bestandteil des Gesetzes. Dieser ist im vorliegenden Entwurf nicht vorgesehen.

Prof. Dr. Joachim Wieland von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer hält die geplante Ergänzung des Grundgesetzes für „verfassungsrechtlich nicht erforderlich“. Der Angriffskrieg Russlands habe zu einer „außergewöhnlichen Notsituation“ geführt, „die sich der Kontrolle des Staates entzieht“, und für einen solchen Fall enthalte die Schuldenbremse ausdrücklich eine Ausnahmeregelung. Ohne das Sondervermögen sei nicht gesichert, dass „die Bundeswehr ihre Aufgabe der Verteidigung Deutschlands wirkungsvoll wahrnehmen kann“.

Dagegen ist nach Ansicht von Prof. Dr. Christian Waldhoff von der Humboldt-Universität zu Berlin die Verfassungsänderung zur Nichtanwendung der Schuldenbremse notwendig, da deren Ausnahmebestimmnug für unvorhersehbare Notfälle hier nicht greife. Sowohl der Zustand der Bundeswehr sei seit Jahren bekannt als auch das „seit langem völkerrechtswidrige Verhalten von Putin-Russland“. Allerdings sei jedes Sondervermögen „ein Systembruch, weil es die verfassungsrechtlich vorausgesetzten und garantierten Haushaltsfunktionen unterminiert“. So sei „die parlamentarische Finanzkontrolle erschwert“. Sondervermögen seien daher „extrem rechtfertigungsbedürftig“. Alles in allem sieht Waldhoff das geplante Vorgehen vom Grundgesetz gedeckt, plädiert aber für Klarstellungen in beiden Gesetzestexten, dass das Geld „ausschließlich für komplexe überjährige Maßnahmen zur Ausstattung der Streitkräfte“ eingesetzt wird und Kredite des Sondervermögens binnen zwanzig Jahren zu tilgen sind.

Entwürfe der Bundesregierung

Mit dem Gesetzentwurf (20/1410) soll der Artikel 87a des Grundgesetzes geändert werden, wofür im Bundestag und im Bundesrat jeweils Zweidrittelmehrheiten erforderlich sind. Der Gesetzentwurf (20/1409) dient der Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“ (Bundeswehrsondervermögensgesetz). Die Mittel des Sondervermögens sollen laut Entwurf des Bundeswehrsondervermögensgesetzes an den Zweck „Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit“ gebunden sein und „der Finanzierung bedeutsamer Ausrüstungsvorhaben, insbesondere komplexer überjähriger Maßnahmen, dienen“ (Paragraf 2).

Der Entwurf sieht vor, dass ab dem Jahr 2023 der Wirtschaftsplan des Sondervermögens mit dem Haushaltsgesetz festgestellt wird. Der Wirtschaftsplan für 2022 soll dem Gesetz demnach als Anlage beigefügt werden. Verträge für Vorhaben des Sondervermögens, die ein Volumen von 25 Millionen Euro überschreiten, müssen laut Entwurf dem Haushaltsausschuss des Bundestages zur Billigung vorgelegt werden. Die Tilgung der aufgenommenen Kredite soll nach vollständiger Inanspruchnahme der Kreditermächtigungen innerhalb eines „angemessenen Zeitraums“ erfolgen. „Die Modalitäten der Rückführung werden spätestens im Jahr nach der vollständigen Inanspruchnahme der Kreditermächtigung gesetzlich geregelt“, heißt es in dem Entwurf in Paragraf 8 Absatz 2 weiter.

Im Grundgesetz soll laut Entwurf im Artikel 87a ein neuer Absatz 1a eingefügt werden: „Zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit kann der Bund ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung in Höhe von einmalig bis zu 100 Milliarden Euro errichten. Auf die Kreditermächtigung sind Artikel 109 Absatz 3 und Artikel 115 Absatz 2 nicht anzuwenden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“ (pst/scr/eis/09.05.2022)

Dokumente

  • 20/1409 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines "Sondervermögens Bundeswehr (Bundeswehrsondervermögensgesetz - BwSVermG)
    PDF | 257 KB — Status: 13.04.2022
  • 20/1410 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a)
    PDF | 223 KB — Status: 13.04.2022

Tagesordnung

  • 13. Sitzung am Montag, 9. Mai 2022, öffentliche Anhörung

Protokolle

  • Stenografisches Protokoll der 13. Sitzung
  • Anlage

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Rüdiger Wolf - Staatssekretär a. D.
  • Annette Lehnigk-Emden - Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
  • Prof. Dr. Alexander Thiele - BSP Business and Law School - Hochschule für Management und Recht, Berlin
  • Prof. Dr. Dirk Meyer - Helmut-Schmidt-Universität (UniBw) Hamburg
  • Julia Berghofer - European Leadership Network
  • Prof. Dr. iur. Ulrich Hufeld - Helmut-Schmidt-Universität (UniBw) Hamburg
  • Generalleutnant Markus Laubenthal - Bundesministerium der Verteidigung
  • Prof. Dr. Joachim Wieland - Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
  • Dr. Christian Mölling - Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik
  • Dr. Ingar Solty - Rosa-Luxemburg-Stiftung
  • Prof. Dr. Christian Waldhoff - Humboldt-Universität zu Berlin

Weitere Informationen

  • Haushaltsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Parlament

Grundgesetzänderung für das Sondervermögen beschlossen

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Freitag, 3. Juni 2022, eine Grundgesetzänderung (Artikel 87a) in Verbindung mit dem geplanten Bundeswehr-Sondervermögen beschlossen. In namentlicher Abstimmung haben 567 Abgeordnete für eine entsprechende Änderung (20/1410) und 96 Abgeordnete dagegen gestimmt. 20 Parlamentarier haben sich enthalten. Für die Annahme war eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages (491 Abgeordnete) erforderlich. Die Grundgesetzänderung soll die wesentlichen Bestimmungen des Sondervermögens zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit in der Verfassung verankern.

Die Kreditaufnahme des Sondervermögens mit einem Volumen von 100 Milliarden Euro soll nicht auf die Schuldenregel des Artikels 115 des Grundgesetzes angerechnet werden. Dafür soll im Grundgesetz ein neuer Absatz 87a eingefügt werden. Für die Grundgesetzänderung ist die Koalition im Bundestag auf die Zustimmung der Unionsfraktion angewiesen. Der Abstimmung liegt eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zugrunde (20/2091). (scr/irs/03.06.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Aydan Özoğuz

Aydan Özoğuz

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Özoguz, Aydan

Bundestagsvizepräsidentin

Christian Lindner

Christian Lindner

© DBT/ Inga Haar

Lindner, Christian

Bundesminister der Finanzen

Mathias Middelberg

Mathias Middelberg

© Dr. Mathias Middelberg/Tobias Koch

Middelberg, Dr. Mathias

CDU/CSU

Christine Lambrecht

Christine Lambrecht

© picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Lambrecht, Christine

Bundesministerin der Verteidigung

Peter Boehringer

Peter Boehringer

© Peter Boehringer

Boehringer, Peter

AfD

Annalena Baerbock

Annalena Baerbock

© Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag / Stefan Kaminski

Baerbock, Annalena

Bundesministerin des Auswärtigen

Dietmar Bartsch

Dietmar Bartsch

© DBT/ Inga Haar

Bartsch, Dr. Dietmar

Die Linke

Florian Hahn

Florian Hahn

© Deutscher Bundestag/ Stella von Saldern

Hahn, Florian

CDU/CSU

Lars Klingbeil

Lars Klingbeil

© SPD/ Maximilian König

Klingbeil, Lars

SPD

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/1410 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a)
    PDF | 223 KB — Status: 13.04.2022
  • 20/2091 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/1410 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a)
    PDF | 223 KB — Status: 01.06.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Gesetzentwurf 20/1410 (Beschlussempfehlung 20/2091: Gesetzentwurf annehmen) in 2. Ber angenommen


namentliche Abstimmung zum Antrag 20/1410
15:17:12: Beginn der Abstimmung:
15:42:09: Ende der Abstimmung:
Gesamt: 683 Ja: 567 Nein: 96 Enthaltungen 20
Antrag angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Grundgesetz

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Haushalt

Bundestag beschließt das Sondervermögen für die Bundeswehr

Der Bundestag hat am Freitag, 3. Juni 2022, das sogenannte Sondervermögen Bundeswehr (20/1409) beschlossen. In namentlicher Abstimmung haben 593 Abgeordnete für das Sondervermögen und 80 Abgeordnete dagegen gestimmt. Sieben Parlamentarier haben sich der Stimme enthalten. Ziel des Sondervermögens mit einem Volumen von 100 Milliarden Euro ist die Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit. Zur Abstimmung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung lag eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses vor (20/2090)

Ein von der Fraktion Die Linke zum Gesetzentwurf vorgelegter Entschließungsantrag  (20/2133) wurde abgelehnt. Darin hat die Fraktion gefordert, die für das Sondervermögen vorgesehenen Mittel in Höhe von 100 Milliarden Euro für sozialpolitische, infrastrukturpolitische und klimapolitische Maßnahmen und Investitionen zur Verfügung zu stellen und für diese Zwecke zu binden. Darüber hinaus haben die Abgeordneten in namentlicher Abstimmung mit 607 Stimmen gegen 76 Stimmen einen Änderungsantrag (20/2126) der AfD abgelehnt, der unter anderem eine Regelung zur Kontrolle des Sondervermögens gefordert hatte.

Änderungen im Haushaltsausschuss

Die Ausschussfassung der Entwürfe fasst unter anderem den Zweck des Sondervermögens enger als die ursprünglichen Regierungsentwürfe, schärft die parlamentarische Kontrolle nach und konkretisiert die Tilgung der aufzunehmenden Kredite. Auch der Wirtschaftsplan des Sondervermögens liegt inzwischen vor. Darin werden die geplanten Beschaffungsvorhaben näher ausgeführt.

Die vom Haushaltsausschuss angenommenen Änderungen gehen auf eine Absprache zwischen Union und Ampelkoalition zurück. Die Fraktionen brachten die Änderungsanträge im Haushaltsausschuss gemeinsam ein. Für die vorgesehene Änderung des Grundgesetzes im Bundestag ist die Koalition auf die Zustimmung der Unionsfraktion angewiesen.

Ausnahme von Schuldenregel

Die Kreditaufnahme des Sondervermögens soll nicht auf die Schuldenregel des Artikels 115 des Grundgesetzes angerechnet werden. Dafür soll im Grundgesetz ein neuer Absatz 87a eingefügt werden. Der Ausschuss änderte den entsprechenden Gesetzentwurf (20/1410) nur geringfügig.

Danach soll im Grundgesetz nun klargestellt werden, dass „zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit“ ein Sondervermögen „für die Bundeswehr“ eingerichtet werden kann. Im ursprünglichen Entwurf fehlte der Zusatz „für die Bundeswehr“.

Zweck enger gefasst

Umfassender änderte der Ausschuss die zum Sondervermögen gehörende einfachgesetzliche Regelung (20/1409), die künftig als „Bundeswehrfinanzierungs- und Sondervermögensgesetz – BwFinSVermG“ firmieren soll. Hierin wird nunmehr klargestellt, dass das Sondervermögen den Zweck hat, „die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit zu stärken und dazu ab dem Jahr 2022 die Fähigkeitslücken der Bundeswehr zu schließen, um damit auch den deutschen Beitrag zu den geltenden Nato-Fähigkeitszielen gewährleisten zu können. Die Mittel des Sondervermögens sollen der Finanzierung bedeutsamer Ausrüstungsvorhaben der Bundeswehr, insbesondere komplexer überjähriger Maßnahmen, dienen.“ Neu sind insbesondere die expliziten Verweise auf die Bundeswehr und die Nato-Fähigkeitsziele.

Die in der Begründung des ursprünglichen Regierungsentwurfs vorgesehene Möglichkeit, auch „Maßnahmen zur Stärkung im Cyber- und Informationsraum sowie zur Ausstattung und Ertüchtigung der Sicherheitskräfte von Partnern“ aus dem Sondervermögen finanzieren zu können, entfällt. Stattdessen heißt es in einem neuen Absatz 1a, dass die Finanzierung von „Maßnahmen zur Cybersicherheit, Zivilschutz sowie zur Ertüchtigung und Stabilisierung von Partnern“ unabhängig vom Sondervermögen über den Bundeshaushalt finanziert wird.

Verbindung zum Nato-Ziel

Zudem wird in dem Entwurf nun die Verbindung von Ausgaben aus dem Sondervermögen mit dem Nato-Ziel für Verteidigungsausgaben (2 Prozent des Bruttoinlandproduktes) konkretisiert. Danach soll mithilfe des Sondervermögens „im mehrjährigen Durchschnitt von maximal fünf Jahren zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf Basis der aktuellen Regierungsprognose für Verteidigungsausgaben nach Nato-Kriterien bereitgestellt“ werden.

Nach Ausschöpfung des Sondervermögens sieht der Gesetzestext ferner vor, dass „aus dem Bundeshaushalt weiterhin die finanziellen Mittel bereitgestellt [werden], um das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr und den deutschen Beitrag zu den dann jeweils geltenden Nato-Fähigkeitszielen zu gewährleisten“.

Neues Kontrollgremium

Weiterhin schärfte der Ausschuss die parlamentarische Kontrolle über das Sondervermögen nach. So soll der Haushaltsausschuss alle Verträge über Beschaffungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Betreiberverträge, die ein Finanzvolumen von 25 Millionen Euro überschreiten, billigen müssen. Die geänderte Fassung sieht nunmehr vor, dass die jeweiligen Verträge bis zur Billigung „schwebend unwirksam“ sind. Diese Regelung soll durch eine Änderung in der Bundeshaushaltsordnung auch für Verträge im Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums gelten, die nicht über das Sondervermögen finanziert werden.

Zudem ist in dem Entwurf nun die Schaffung eines neuen Gremiums vorgesehen, in dem von Bundestag gewählte Mitglieder des Haushaltsausschusses sitzen sollen. Das Gremium soll demnach vom Bundesverteidigungsministerium über alle Fragen des „Sondervermögens Bundeswehr“ unterrichtet werden. Konkretisiert wurde zudem die Tilgung der für das Sondervermögen aufzunehmenden Kredite. Sie soll laut Entwurf spätestens am 1. Januar 2031 beginnen und „über einen angemessenen Zeitraum“ erfolgen. Im ursprünglichen Entwurf war kein konkretes Datum vorgesehen.

Wirtschaftsplan

Teil des Entwurfes ist zudem der zur Sitzung vorgelegte Wirtschaftsplan. Größter Ausgabeposten in den kommenden Jahren wird danach die Beschaffung im Bereich der Luftwaffe sein. Dafür sind rund 33,4 Milliarden Euro vorgesehen. Als Vorhaben sind unter anderem die Entwicklung und der Kauf des Eurofighter ECR sowie der Kauf von F-35 als Nachfolger des Tornados angegeben. Auf die „Beschaffung Dimension Land“ entfallen laut Wirtschaftsplan 16,6 Milliarden Euro, auf den Bereich See 8,8 Milliarden Euro. 20,8 Milliarden Euro sollen für Beschaffungen der Dimension Führungsfähigkeit/Digitalisierung verausgabt werden können.

Insgesamt belaufen sich die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen auf 82 Milliarden Euro. Ein Teil der Vorhaben ist laut Wirtschaftsplan bislang im Einzelplan 14 abgebildet. „Sie werden teilweise erweitert und ab dem Haushaltsjahr 2023 in das Sondervermögen überführt“, heißt es weiter. (scr/03.06.2022)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Marcus Faber

Marcus Faber

© Marcus Faber/Dominik Konrad

Faber, Dr. Marcus

FDP

Dr. Johann David Wadephul

Dr. Johann David Wadephul

© Tobias Koch

Wadephul, Dr. Johann David

CDU/CSU

Andreas Schwarz

Andreas Schwarz

© Andreas Schwarz/ Bundestag

Schwarz, Andreas

SPD

Gerold Otten

Gerold Otten

© Gerold Otten/ Studio Loske

Otten, Gerold

AfD

Sebastian Schäfer

Sebastian Schäfer

© Sebastian Schäfer/ Stefan Kaminski

Schäfer, Dr. Sebastian

Bündnis 90/Die Grünen

Jan Korte

Jan Korte

© Fraktion Die Linke./Olaf Kr

Korte, Jan

Die Linke

Rasha Nasr

Rasha Nasr

© Photothek Media Lab

Nasr, Rasha

SPD

Christian Haase

Christian Haase

© Christian Haase / Tobias Koch

Haase, Christian

CDU/CSU

Wolfgang Hellmich

Wolfgang Hellmich, SPD

© DBT/Stella von Saldern

Hellmich, Wolfgang

SPD

Yvonne Magwas

Yvonne Magwas

© Yvonne Magwas/Tobias Koch

Magwas, Yvonne

Bundestagsvizepräsidentin

Dokumente

  • 20/1409 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines "Sondervermögens Bundeswehr (Bundeswehrsondervermögensgesetz - BwSVermG)
    PDF | 257 KB — Status: 13.04.2022
  • 20/1410 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a)
    PDF | 223 KB — Status: 13.04.2022
  • 20/2090 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/1409 - Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines "Sondervermögens Bundeswehr" (Bundeswehrsondervermögensgesetz - BwSVermG)
    PDF | 458 KB — Status: 01.06.2022
  • 20/2126 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/1409, 20/2090 - Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines "Sondervermögens Bundeswehr" (Bundeswehrsondervermögensgesetz - BwSVermG)
    PDF | 153 KB — Status: 03.06.2022
  • 20/2133 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/1409, 20/2090 - Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines "Sondervermögens Bundeswehr" (Bundeswehrsondervermögensgesetz - BwSVermG)
    PDF | 166 KB — Status: 02.06.2022
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • namentliche Abstimmung zum Änderungsantrag 20/2126
  • 16:06:49: Beginn der Abstimmung:
  • 16:26:13: Ende der Abstimmung:
  • Gesamt: 683 Ja: 76 Nein: 607 Enthaltungen --
  • Änderungsantrag abgelegt


Gesetzentwurf 20/1409 (Beschlussempfehlung 20/2090: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) in 2. Ber angenommen
namentliche Abstimmung zum Gesetzentwurf 20/1409
16:36:30: Beginn der Abstimmung:
16:59:36: Ende der Abstimmung:
Gesamt: 680 Ja: 593 Nein: 80 Enthaltungen 7

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Sondervermögen – die Haushalte neben dem Haushalt

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2022
zurück zu: Texte (2021-2025)
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag
    • Bundestagspräsidentin
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag
    • hib-Nachrichten
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Hilfe
  • Kontakt
  • Inhaltsübersicht
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag
    • Bundestagspräsidentin
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag
    • hib-Nachrichten
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Impressum

© Deutscher Bundestag

{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw19-pa-haushalt-sondervermoegen-891366

Stand: 18.06.2025